Anwenderkatalog Grundschutz++
- GC - Governance und Compliance
- STM - Strukturmodellierung
- UMS - Umsetzung
- VRB - Verbesserung
- PERF - Monitoring-Evaluation
- RISK - Risikomanagement
- ASST - Informationen und Assets
- PERS - Personal
- BES - Beschaffungsmanagement
- DLS - Dienstleistersteuerung
- TEST - Änderungen und Tests
- GEB - Gebäudemanagement
- SENS - Sensibilisierung
- 1 - Grundlagen
- 2 - Grundlegende Sensibilisierung
- 3 - Schutz vor Schadprogrammen
- 4 - Authentisierung
- 5 - Umgang mit Informationen
- 6 - Umgang mit Datenträgern
- 7 - Umgang mit spezifischen Zielobjekten
- 8 - Physische Sicherheit
- 9 - Mobiles Arbeiten
- 10 - Administration
- 11 - Sensibilisierung der Leitungsebene
- 12 - Spezifische Risiken
- ARCH - Architektur
- BER - Berechtigung
- NOT - Notfallplanung
- DET - Detektion
- REA - Sicherheitsvorfallsbehandlung
- KONF - Konfiguration
- 1 - Grundlagen
- 2 - Konfiguration von Systemen
- 3 - Physischer Schutz
- 4 - Vertrauenswürdige Basisdienste
- 5 - Authentifizierung
- 6 - Rollen und Berechtigungen
- 7 - Schutz vor Schadcode
- 8 - Sicherheitsupdates
- 9 - Verfügbarkeit von Ressourcen
- 10 - Konfiguration von Anwendungen
- 11 - Vertrauensbeziehungen
- 12 - Kontrollierte Datenverarbeitung
- 13 - Senden und Empfangen von Nachrichten
- 14 - Verteilte Anwendungen
- 15 - Ressourcenauslastung
- DEV - Entwicklung
GC - Governance und Compliance
1 - Grundlagen
GC.1.1 Errichtung und Aufrechterhaltung eines ISMS
Statement
Governance und Compliance MUSS Verfahren und Regelungen zur Errichtung und Aufrechterhaltung eines ISMS nach {{ BSI Grundschutz++ }} verankern.
Guidance
Diese Anforderung ist der Ausgangs- und Endpunkt für ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Ein ISMS besteht aus Verfahren (d.h. bestimmten Abläufen, die mit Zuständigkeiten und Ressourcen versehen sind) und Regelungen (also festgelegten Regeln, die von allen Mitarbeitenden und sonstigen Verpflichteten einzuhalten oder technisch umgesetzt sind). Die Anforderung ist erst dann als erfüllt anzusehen, wenn die komplette Vorgehensweise mindestens einmal vollständig durchlaufen wurde. Unter „etabliert“ bzw. „errichtet“ ist hier zu verstehen, dass die Anforderungen an das ISMS standardkonform umgesetzt wurden. Unter "aufrechterhalten" ist hier zu verstehen, dass die Einhaltung der Anforderungen kontinuierlich überprüft wird und bei Bedarf Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Die bei der Festlegung der Verfahren und Regelungen im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den weiteren Anforderungen dieses Anwenderkataloges.
2 - Institutionskontext
GC.2.1 Festlegung des externen Kontextes der Institution
Statement
Governance und Compliance MUSS alle für das Informationssicherheitsmanagement relevanten externen Rahmenbedingungen analysieren.
Guidance
Alle externen Faktoren, die einen Einfluss auf die Informationssicherheitsziele und -strategie der Institution haben, werden systematisch analysiert und dokumentiert. Dazu zählen insbesondere Faktoren, die von außen auf die Institution einwirken wie z.B. gesellschaftliche und kulturelle Faktoren, die die Erwartungen an die Institution prägen; rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene; technologische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Informationssicherheit; wirtschaftliche Bedingungen im relevanten Marktumfeld und ökologische und physische Umweltbedingungen am Standort der Institution.
GC.2.2 Festlegung des internen Kontextes der Institution
Statement
Governance und Compliance MUSS alle für das Informationssicherheitsmanagement relevanten internen Rahmenbedingungen analysieren.
Guidance
Alle internen Faktoren, die einen Einfluss auf die Informationssicherheitsziele und -strategie der Institution haben, werden systematisch analysiert und dokumentiert. Dazu zählen institutionseigene Faktoren wie z.B. vorhandene Institutionsstrategien, Werte und Institutionsziele; die Institutionsstruktur mit Hierarchien, Abteilungen und Zuständigkeitsbereichen; die in Ihrer Institution etablierte Prozesse und Arbeitsabläufe; vorhandene IT-Infrastruktur und Informationssysteme und die Institutionskultur und Einstellungen zur Sicherheit.
3 - Compliance-Management
GC.3.1 Verfahren und Regelungen
| Compliance-Management |
Statement
Governance und Compliance MUSS ein Verfahren zur systematischen Erfassung und Verwaltung von Compliance-Verpflichtungen unter Einbezug der jeweiligen Priorität für das ISMS verankern.
Guidance
Die systematische Erfassung der informationssicherheitsrelevanten Compliance-Anforderungen ist Grundlage für eine wirksame Umsetzung. Das Compliance Management stellt sicher, dass alle gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Verpflichtungen im Bereich der Informationssicherheit eingehalten werden. Aufgrund der hohen Komplexität des modernen Rechts ist für die Rechtspflege eine eigene Rechtsabteilung oder die Beauftragung von Mitgliedern der rechtsberatenden Berufe zweckmäßig. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik. Die systematische Erfassung und Verwaltung von Compliance-Verpflichtungen für Informationssicherheit bilden die Grundlage für deren wirksame Umsetzung und kontinuierliche Überwachung.
GC.3.1.1 Gesetzliche Verpflichtungen
| Compliance-Management, Inventories |
Statement
Governance und Compliance MUSS gesetzliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, analysieren.
Guidance
Gesetzliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, sind dokumentiert. Gesetzliche Verpflichtungen meint alle Pflichten, die sich unmittelbar aus dem Recht ergeben, inklusive des Verfassungsrechts, Europarechts und Verordnungen. Relevante gesetzliche Verpflichtungen können sich je nach Institution z. B. aus Grundrechten, Cyber Resilience Act, Data Act, Digital Markets Act, NIS, DSGVO, BDSG, TKG, TDDDG oder GeschGehG ergeben. Hierbei werden Verpflichtungen, die sich mittelbar auswirken wie die Arbeitsstättenverordnung oder allgemeine Regelungen zur Fürsorgepflicht, auch beachtet.
GC.3.1.2 Anhörung zuständiger Stellen
| Compliance-Management |
Statement
Governance und Compliance SOLLTE für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen in der Informationsverarbeitung zuständige Stellen in der Institution anhören.
Guidance
Für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen in der Informationsverarbeitung zuständige Stellen in der Institution wurden bei der Dokumentation der Compliance-Verpflichtungen angehört. Hierunter können z. B. Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragte, Brandschutzbeauftragte oder Fachverantwortliche bei branchenspezifischen Vorschriften fallen.
GC.3.1.3 Vertragliche Verpflichtungen
| Compliance-Management |
Statement
Governance und Compliance SOLLTE vertragliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, analysieren.
Guidance
Vertragliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, sind dokumentiert. Vertragliche Verpflichtungen meint alle Pflichten, die sich aus rechtlich bindenden Vereinbarungen ergeben, unabhängig davon, ob diese als Vertrag bezeichnet werden oder nicht.
4 - Stakeholder
GC.4.1 Analyse der externen interessierten Parteien
Statement
Governance und Compliance MUSS alle externen interessierten Parteien sowie ihre Bedürfnisse und Erwartungen an das Informationssicherheitsmanagement der Institution analysieren.
Guidance
Alle relevanten externen interessierten Parteien werden ermittelt. Die externen interessierten Parteien umfassen beispielsweise: Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden, Kunden, Dienstleister, Gesellschaft/Öffentlichkeit. Die Relevanz und Priorität der identifizierten Anforderungen werden bewertet und auf Grundlage dessen wird festgelegt, welche dieser Anforderungen als verbindliche Verpflichtungen in das ISMS aufgenommen werden.
5 - Informationssicherheitsleitlinie
GC.5.1 Festlegung von Zielen für die Informationssicherheit
Statement
Governance und Compliance MUSS konkrete und messbare Ziele für die Informationssicherheit auf Basis der identifizierten Rahmenbedingungen festlegen.
Guidance
Die Ziele sollten Bezug zu den Geschäftszielen der Institution aufweisen und müssen messbar und konkret sein, z. B.: 98% der aktiven Endgeräte im Netzwerk der Institution verfügen über eine aktuelle Antivirensoftware, deren Signaturdatenbank nicht älter als 24 Stunden ist. Die Ziele sollten die Anforderungen der interessierten Parteien sowie den Kontext berücksichtigen.
GC.5.1.1 Festlegung einer Sicherheitsstrategie
GC.5.1.2 Verpflichtung der Institutionsleitung
| Führungsverantwortung |
Guidance
Die Verpflichtung der Institutionsleitung beinhaltet die Übernahme der Gesamtverantwortung, die Bestätigung und Überwachung der Informationssicherheitsziele bezüglich der Organisationsziele und die Förderung des ISMS. Die Förderung des ISMS erfolgt durch Beteiligung (z. B. Führungsentscheidungen), Bestätigung der Informationssicherheitsorganisation, Unterstützung der Integration des ISMS, Bereitstellung von Ressourcen (z. B. finanzielle, personelle, technische, infrastrukturelle) und die Unterstützung der kontinuierlichen Verbesserung.
GC.5.1.3 Erstellung einer Sicherheitsleitlinie
Statement
Governance und Compliance MUSS eine für die Institution passende Sicherheitsleitlinie festlegen.
Guidance
Die Sicherheitsleitlinie dient als zentrale Weisung und als Orientierung für alle sicherheitsrelevanten Entscheidungen und Aktivitäten und fördert ein gemeinsames Verständnis der Bedeutung und Ausrichtung der Informationssicherheit. Die Leitlinie für Informationssicherheit enthält insbesondere die Gesamtverantwortung und Verpflichtung der Institutionsleitung, Informationssicherheitsziele, eine Informationssicherheitsstrategie, die Benennung der Rollen und Zuständigkeiten sowie die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung.
6 - Geltungsbereich
GC.6.1 Festlegung des Geltungsbereichs
Statement
Governance und Compliance MUSS den nachvollziehbar abgegrenzten Geltungsbereich nach Freigabe der Institutionsleitung festlegen.
Guidance
Der Geltungsbereich legt den formalen und organisatorischen Umfang (Scope) fest, in dem das ISMS angewendet wird. Es wird festgelegt, welche Institutionsbereiche und Tätigkeiten formell zum Geltungsbereich gehören und infrastrukturell abgegrenzt, welche Standorte und Systeme innerhalb des Geltungsbereichs liegen; welche externen Partner oder Dienstleister in das ISMS einzubeziehen sind und welche Bereiche bewusst nicht Bestandteil des Geltungsbereichs sind.
7 - Informationssicherheitseinstufung
GC.7.1 Vorgehen bei der Informationssicherheitseinstufung
Statement
Governance und Compliance MUSS ein Verfahren für die Festlegung von Geschäftsprozessen und die Einstufung des Schutzbedarfs dieser Geschäftsprozesse oder den hierbei verarbeiteten Informationen verankern.
Guidance
Die Informationssicherheitseinstufung dient der systematischen Identifikation des Schutzbedarfs von Geschäftsprozessen und verarbeiteten Informationen. Hierbei wird zwischen dem Schutzbedarf „normal“ und „hoch“ unterschieden. Der prozessorientierte Ansatz stellt die Verbindung zwischen Geschäftsprozessen und Informationen in den Vordergrund. Die konkrete Ausgestaltung dieses Verfahrens obliegt der Instution(-sleitung).
GC.7.1.1 Festlegung der Geschäftsprozesse
Statement
Governance und Compliance MUSS die Geschäftsprozesse oder Informationen die für den Geltungsbereich relevant sind festlegen.
Guidance
Hierbei kann oft auf bestehende Prozesslandkarten und Managementsysteme zurückgegriffen werden. Besteht noch keine Prozessübersicht in der Institution, so können die technischen und organisatorischen Praktiken als Ausgangsvorschlag für relevante Prozesse herangezogen werden (siehe Prozessschritt 2 - Anforderungsanalyse).
GC.7.1.2 Festlegung des Schutzbedarfs
Statement
Governance und Compliance MUSS eine Einstufung des Schutzbedarfs der relevanten Geschäftsprozesse oder Informationen unter Berücksichtigung der Geschäftsziele und in Absprache mit der Institutionsleitung festlegen.
Guidance
Das Ergebnis der Schutzbedarfsfeststellung ist eine Übersicht des Schutzbedarfs der zu verarbeitenden Informationen, sowie der Relevanz der Geschäftsprozesse. Die Einstufung erfolgt dabei in den Stufen „normal“ oder „hoch“. Die Einstufung richtet sich nach der Bedeutung des Geschäftsprozess für die Geschäftsziele oder den gesetzlichen Auftrag der Institution. Priorität für die weitere Abarbeitung hat zunächst der wichtigste Geschäftsprozess, d.h. derjenige Geschäftsprozess, dessen Informationsschutz für den Fortbestand der Institution von essentieller Bedeutung ist. Die Entscheidung darüber, welcher Geschäftsprozess am wichtigsten ist, obliegt der Institutionsleitung. Droht bei einer Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen in diesem Geschäftsprozess ein existenzbedrohender finanzieller oder existenzbedrohender Reputationsschaden oder sind folgenschwere Auswirkungen einer Verletzung der Sicherheitsziele auf die Geschäftsziele oder bestehende Verpflichtungen zu befürchten, so ist der Schutzbedarf des Prozesses als hoch einzustufen. Das gleiche gilt, wenn innerhalb eines Geschäftsprozesses Informationen verarbeitet werden, die als besonders vertraulich eingestuft werden.
8 - Ressourcen
9 - Sicherheitsorganisation
GC.9.1 Festlegung einer Sicherheitsorganisation
Statement
Governance und Compliance MUSS die Sicherheitsorganisation für das ISMS unter Einbezug von Rollen, Zuständigkeiten sowie Gremien festlegen.
Guidance
Ziel der Sicherheitsorganisation ist es, die relevanten Bereiche eines ISMS sowie die relevanten Schnittstellen zu anderen Bereichen (z. B. Datenschutz, physische Sicherheit, Geheimschutz oder Arbeitsschutz) vollständig und wirksam in der Institution zu verankern. Die Sicherheitsorganisation sollte in einem Organigramm oder einer ähnlichen Darstellung zu dokumentiert und abgebildet werden.
GC.9.1.1 Festlegung von Rollen und Zuständigkeiten
Statement
Governance und Compliance MUSS die {{ Rollen und Zuständigkeiten }} im Rahmen des ISMS inklusive ihrer Kompetenzen bzw. Befugnisse zuweisen.
Guidance
Im Rahmen des ISMS werden die Rollen hinsichtlich der Aufgaben, der dafür notwendigen Qualifikation und der notwendigen Befugnisse festgelegt. Eine zentrale Rolle wäre beispielsweise der "Informationssicherheitsbeauftragte" (ISB).
GC.9.1.1.1 Informationssicherheitsbeauftragter
======= Statement
Governance und Compliance MUSS die Zuständigkeit für Informationssicherheit {{ einer unabhängigen Person }} , welche unmittelbar der Institutionsleitung unterstellt ist, zuweisen.
======= Guidance
Informationssicherheit liegt in der Verantwortung der Institutionsleitung. Die operative Aufgabe „Informationssicherheit“ wird an einen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) delegiert, der diese Aufgabe innerhalb der Institution koordiniert und vorantreibt. Daher ist diese Rolle in jeder Institution (unabhängig von Art und Größe) zu besetzen. Je nach Art und Ausrichtung der Institution wird der ISB anders genannt. Häufige Titel sind neben dem Informationssicherheitsbeauftragten, Chief Information Security Officer (CISO) oder Informationssicherheitsmanager (ISM). Die Hauptaufgabe des ISB besteht darin, die Institutionsleitung bei deren Aufgabenwahrnehmung bezüglich der Informationssicherheit zu beraten und diese bei der Umsetzung zu unterstützen. Zu den ISB-Aufgaben gehört es u.a., den Sicherheitsprozess operativ zu steuern und zu koordinieren, die Institutionsleitung bei der Erstellung der Sicherheitsleitlinie zu unterstützen, die Erstellung des Sicherheitskonzepts und zugehöriger Teilkonzepte und Richtlinien zu koordinieren, den Umsetzungsplan für Sicherheitsmaßnahmen anzufertigen, sowie ihre Umsetzung zu initiieren und zu überprüfen, der Institutionsleitung und anderen Sicherheitsverantwortlichen über den Status der Informationssicherheit zu berichten, sicherheitsrelevante Projekte zu koordinieren, sicherheitsrelevante Vorfälle zu untersuchen, sowie Sensibilisierungen und Schulungen zur Informationssicherheit zu initiieren und zu koordinieren.
======= GC.9.1.1.1.1 Ressourcen für den Informationssicherheitsbeauftragten
======== Statement
Governance und Compliance MUSS dem Informationssicherheitsbeauftragten hinreichende Ressourcen zuweisen.
======== Guidance
Zu den Aufgaben des ISB gehören beispielsweise die Beratung der Institutionsleitung zur Informationssicherheit, die Koordinierung der Erstellung von Richtlinien und Sicherheitskonzepten und die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen. Ohne ausreichende Ressourcen, können diese Aufgaben nicht wirksam und nachhaltig wahrgenommen werden, was zu Sicherheitsrisiken führen kann. In kleinen Institutionen kann die Funktion des ISB auch von einem qualifizierten Mitarbeiter neben anderen Aufgaben wahrgenommen werden. Maßgeblich ist, dass dem ISB ausreichend Zeit für seine Aufgaben zugebilligt wird und er in keinem Interessenskonflikt mit anderen Aufgaben steht. In größeren Instituionen kann ein höherer Bedarf an Personal- und Sachkosten erforderlich sein.
======= GC.9.1.1.1.2 Vorspracherecht
======== Statement
Governance und Compliance MUSS das direkte Vorspracherecht des Informationssicherheitsbeauftragten bei der Institutionsleitung verankern.
======== Guidance
Das Vorspracherecht trägt dazu bei, dass die Institutionsleitung ein vollständiges und unverfälschtes Bild über den Stand der Informationssicherheit erhält. Ohne dieses direkte Vorsprachrecht kann es passieren, dass andere Organisationseinheiten sicherheitsrelevante Informationen in der Weitergabe beeinflussen. Zum Beispiel könnte ein ISB dem Leitungsstab zugeordnet sein.
GC.9.1.1.2 Stellvertreterregelungen
======= Statement
Governance und Compliance MUSS Stellvertreterregelungen für alle relevanten Rollen und Zuständigkeiten im ISMS zuweisen.
======= Guidance
Eine kontinuierliche Handlungsunfähigkeit der Sicherheitsorganisation kann nur mit Stellvertreterregelungen für alle relevanten Rollen gewährleistet werden.
GC.9.1.1.3 Vermeidung von Interessenkonflikten
======= Statement
Governance und Compliance MUSS Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Festlegung von Rollen und Zuständigkeiten des ISMS festlegen.
======= Guidance
Für die Vermeidung von Interessenkonflikten wird insbesondere die Zuordnung konkurrierender Rollen (bspw. ausführender und prüfender oder freigebender Rollen) vermieden. Dies erfolgt beispielsweise durch eine entsprechende Etablierung von Rollen in der Aufbauorganisation (z. B. Informationssicherheitsbeauftragter als Stabtelle). Es können aber auch weitere Maßnahmen (z. B. Vier-Augen-Prinzip) genutzt werden.
GC.9.1.1.4 Sicherstellung der Qualifikation
======= Statement
Governance und Compliance MUSS für jeden Rollen- und Verantwortungsträger die erforderlichen Anforderungen und Fähigkeiten festlegen.
======= Guidance
Für jeden Rollen- und Verantwortungsträger werden die Anforderungen und Fähigkeiten festgelegt.
10 - Kommunikation
GC.10.1 Festlegung eines Verfahrens zum Kommunikationsmanagement
Statement
Governance und Compliance MUSS ein Verfahren zum Kommunikationsmanagement hinsichtlich der internen und externen Kommunikation verankern.
Guidance
Für die relevante Kommunikation im Rahmen eines ISMS werden die Eckpunkte (wer, wann, mit wem, wie) festgelegt. Dies beinhaltet ebenfalls die Identifikation der relevanten (Aufsichts-)Behörden und der relevanten Kontakte sowie die Festlegung von Zuständigkeiten für die Kommunikation.
GC.10.1.1 Externer Austausch zur Informationssicherheit
GC.10.1.2 Kommunikation im Projektmanagement
Statement
Governance und Compliance MUSS bei sicherheitsrelevanten Projekten die Beteiligung {{ der relevanten Sicherheitsorgane }} zu festgelegten Zeitpunkten im Projektverlauf verankern.
Guidance
Bei allen Projekten, die Auswirkungen auf die Informationsverarbeitung haben erfolgt eine frühzeitige Beteiligung des ISB und ggfs. weiterer sicherheitsrelevanter Organe. Beispiele für sicherheitsrelevante Projekte sind die Einführung eines neuen IT-Systems oder einer neuen Software. Beispiele für geeignete Zeitpunkte der Beteiligung sind etwa während der Beschaffung und/ oder vor der Produktivsetzung.
11 - Dokumentenlenkung
GC.11.1 Dokumentenlenkung
Statement
Governance und Compliance MUSS ein Verfahren zur Lenkung der Dokumente im Rahmen des ISMS über ihren kompletten Lebenszyklus hinweg verankern.
Guidance
Ziel eines Verfahrens zur Dokumentenlenkung ist die Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Dokumenten. Das Verfahren stellt hierbei die Nachvollziehbarkeit über den gesamten Lebenszyklus des Dokuments sicher. Dies beinhaltet die Erstellung bzw. Übernahme (z. B. aus "Alt-Dokumenten" oder externen Dokumenten) der Dokumente mit Titel, Autor, Dokumenteneigentümer, Sicherheitsklassifikation, Erstelldatum sowie einheitlicher Formate. Des Weiteren beinhaltet dies die Steuerung mit einem Änderungsmanagement (Versionierung), einer einheitlichen Veröffentlichung, einer angemessen geschützten Ablage und ggf. auch Archivierung sowie einer Rücknahme.
12 - Risiko
GC.12.1 Methodik für das Risikomanagement
Statement
Governance und Compliance MUSS eine einheitliche Methodik für das Informationssicherheitsrisikomanagement unter Berücksichtigungen von Kontext, Geschäftsprozessanalyse und interessierten Parteien verankern.
Guidance
Das Risikomanagement stellt sicher, dass Risiken systematisch identifiziert, bewertet und behandelt werden. Die Festlegung einheitlicher Kriterien für Risikoidentifizierung, Risikobewertung und Risikobehandlung sowie die Rolle des Risikoeigentümers sorgen für Transparenz und Verbindlichkeit. Die Risikomanagementmethodik kann frei gewählt werden, sollte aber anerkannte Standards erfüllen.
STM - Strukturmodellierung
1 - Informationsverbund
STM.1.1 Definition und Abgrenzung des Informationsverbunds
Statement
Strukturmodellierung MUSS den nachvollziehbar abgegrenzten Informationsverbund auf Basis des Geltungsbereichs festlegen.
Guidance
Im Informationsverbund werden die informationsverarbeitenden Systeme, Prozesse, Personen und Komponenten innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs des ISMS betrachtet. Hierbei wird festgelegt welche organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Anteile intern betrieben werden und welche an externe Parteien ausgelagert werden; welche Institutionsbereiche zum Informationsverbund gehören; welche Anwendungen, Systeme und Netze Bestandteil des Informationsverbundes sind; wo die technischen Grenzen verlaufen und wenn zutreffend welche Cloud-Dienste genutzt werden; welche Standorte, Gebäude und Räumlichkeiten zum Informationsverbund gehören.
2 - Anforderungspaket
STM.2.1 Erstellung eines Anforderungspakets
Statement
Strukturmodellierung MUSS ein Anforderungspaket für den betrachteten Informationsverbund modellieren.
Guidance
Das Anforderungspaket enthält alle Anforderungen, die für den betrachteten Informationsverbund und den priorisierten Geschäftsprozess relevant sind. Diese stammen zum Großteil aus dem GS++, können jedoch bei Bedarf durch individuelle Anforderungen ergänzt werden. Diese Anforderung dient der grundsätzlichen Vorgabe ein Anforderungspaket zu erstellen. Weitere Details sind den folgenden Anforderungen dieser Praktik zu entnehmen.
STM.2.1.1 ISMS-Anforderungen
Statement
Strukturmodellierung MUSS alle Anforderungen der ISMS-Praktiken auf den vorliegenden Informationsverbund modellieren.
Guidance
Neben den zielobjektkategoriegebundenen Anforderungen enthält der GS++ auch Anforderungen ohne explizite Zuordnung zu Zielobjektkategorien. Diese werden im Anforderungspaket ergänzend berücksichtigt. Für die Anforderungen der ISMS-Praktiken (GC, STM, PERF, VRB, UMS) gilt dabei Folgendes: Die Anforderungen der ISMS-Praktiken sind übergreifend und keiner einzelnen Zielobjektkategorie zugewiesen. Sie bauen den PDCA-Zyklus des Managementsystems auf und gelten deshalb einmalig für den gesamten Informationsverbund. Alle Anforderungen der ISMS-Praktiken werden ohne weitere Selektion auf den Informationsverbund modelliert. Sie werden als „verbundweite Anforderungen“ im Anforderungspaket geführt, da sie Governance-, Steuerungs-, Kontroll- und Verbesserungsprozesse definieren.
STM.2.1.2 Erfassung relevanter Assets
Statement
Strukturmodellierung MUSS alle relevanten Assets für die betrachteten Geschäftsprozesse festlegen.
Guidance
Die Asset-Modellierung ist der zentrale Schritt, um den zuvor festgelegten Informationsverbund strukturiert und nachvollziehbar in sicherheitsrelevante Bestandteile zu zerlegen. Im ersten Durchgang des PDCA-Zyklus ist es ausreichend, die Assets zu erfassen, die für den wichtigsten Geschäftsprozess erforderlich sind. Weitere Geschäftsprozesse und zugehörige Assets können iterativ in nachfolgenden Zyklen oder parallel ergänzt werden. Relevante Assets können insbesondere Informationen, Systeme und Anwendungen (System Assets), Netz- und Kommunikationskomponenten, Infrastrukturelle und physische Assets, Personelle und organisatorische Assets. Für jedes Asset wird eine eindeutige Bezeichnung/ID, eine kurze Beschreibung und ihr Zweck sowie eine Zuordnung zu Geschäftsprozess(en) festgehalten. Zuletzt wird jedem Asset eine verantwortliche Rolle bzw. ein Asset-Owner zugewiesen. Ggfs. ist ebenfalls der Standort bzw. die logische Einordnung (Netz, Anwendungskontext etc.) des Assets festzuhalten. Abhängigkeiten zwischen Assets werden ebenfalls notiert.
STM.2.1.3 Mapping der Assets auf Zielobjektkategorien
Statement
Strukturmodellierung MUSS allen relevanten Assets eine oder mehrere Zielobjektkategorien zuweisen.
Guidance
Zielobjektkategorien sind standardisierte Klassen für die im GS beschriebenen Anforderungen. Durch das Mapping werden Assets damit in die Systematik des GS überführt. Für jedes Asset wird geprüft, welche Kategorie(n) seine Funktion und seinen Einsatz im Geschäftsprozess am besten abbilden. Die Zuordnung erfolgt funktionsorientiert, nicht nur nach technischen Merkmalen. Entscheidend ist, wie das Asset im Geschäftsprozess wirkt. Schwer zuordenbare Assets werden im Rahmen der Risikobetrachtung analysiert, um sicherzustellen, dass auch hierfür Anforderungen bzw. Maßnahmen abgeleitet werden können.
STM.2.1.4 Modellierung der Anforderungen mit Zielobjektkategorie
Statement
Strukturmodellierung MUSS die den Zielobjektkategorien zugehörigen Anforderungen auf die zugewiesenen Assets modellieren.
Guidance
Nun werden die Anforderungen aus dem GS++ auf die identifizierten Zielobjektkategorien modelliert. Die modellierten Anforderungen bilden das individuelle Anforderungspaket des festgelegten Informationsverbunds in Bezug auf den ausgewählten Geschäftsprozess.
STM.2.1.4.1 Vererbung von Zielobjektkategorien
======= Statement
Strukturmodellierung MUSS die in der Hierarchie übergeordneten Zielobjektkategorien ebenfalls dem jeweiligen Asset die in der Zielobjekthierarchie übergeordnet sind zuweisen.
======= Guidance
Hier werden die zuvor zugeordneten Zielobjektkategorien um diejenigen Kategorien erweitert, die in der Zielobjekthierarchie übergeordnet sind. Anforderungen werden einmalig für die passende Zielobjektkategorie definiert und dann auf alle nachgeordneten Kategorien vererbt. Eine automatisierte Verarbeitung der Vererbungshierarchie kann den Umsetzungsaufwand erheblich reduzieren, ohne dass Themen außen vor bleiben. Die Vererbung erfolgt entlang der Zielobjekthierarchie, indem für jede zugeordnete Zielobjektkategorie alle Elternknoten bis zur Wurzel einbezogen werden. Die Vererbung ist deterministisch, da die Zielobjekthierarchie fest definiert ist. Eine Automatisierung der Vererbung ist möglich und wird empfohlen, wenn die Hierarchie maschinenlesbar vorliegt.
STM.2.1.4.2 Konsolidierung und Redundanzprüfung
======= Statement
Strukturmodellierung MUSS eine Konsolidierung und Redundanzprüfung des Anforderungspakets ausführen.
======= Guidance
Wenn Anforderungen durch mehrere vererbte Zielobjekte identisch auf ein Asset wirken, werden sie nur einmal geführt. So bleibt das Anforderungspaket schlank und umsetzbar. Ergebnis ist pro Asset ein vollständiger Satz an Anforderungen, der alle organisatorischen, technischen, personellen und infrastrukturellen Vorgaben enthält, die zur Erreichung des Sicherheitsniveaus erforderlich sind. Diese Anforderungen ergänzen das Anforderungspaket.
STM.2.1.5 Modellierung der Anforderungen ohne Zielobjektkategorie
Statement
Strukturmodellierung MUSS alle weiteren Anforderungen denen keine Zielobjektkategorie zugeordnet ist modellieren.
Guidance
Für jede zielobjektkategorielose Anforderung in den vorliegenden Geschäftsprozessen ist eine Relevanzentscheidung vorzunehmen. Für jede Anforderung ohne Zielobjektkategorie wird entschieden, ob sie für den Geschäftsprozess bzw. die zugehörigen Assets erforderlich ist. Maßstab ist hier wiederum das Sicherheitsniveau sowie die konkrete Nutzung für den Geschäftsprozess. Daraufhin erfolgt eine Zuordnung auf die betroffenenen Geschäftsprozesse: Hierbei werden diese Anforderungen auch federführend zuständigen Personen oder Rollen (sog. Prozess-Owner) zugewiesen. Für die vorliegenden Geschäftsprozesse nicht relevante Anforderungen werden aus dem Anforderungspaket gestrichen, was mit einer Begründung zu dokumentieren ist, um Nachvollziehbarkeit bei einem späteren Audit bzw. Zertifizierung zu sichern.
STM.2.1.6 Aufgrund anforderungsloser Assets
Statement
Strukturmodellierung MUSS für Assets, für die es noch keine passenden GS++-Anforderungen gibt, zusätzliche Anforderungen dem Anforderungspaket zuweisen.
Guidance
Falls es für Assets oder Themen im GS derzeit noch keine Anforderungen gibt, können diese von der Institution erstellt werden. Möglicherweise befinden sich in der SdT-Bibliothek Anforderungen, die diese Lücke schließen können. Die Anforderungsmodellierung für Assets ohne Anforderungen umfasst folgende Schritte: Zuerst erfolgt die Identifikation und Dokumentation von Assets, für die es keine Anforderungen im Anforderungskatalog-GS gibt. Daraufhin ist nachvollziehbar zu begründen, warum die Anforderungen aus dem GS nicht ausreichen. Dann erfolgt (ggfs.) die Erstellung von neuen Anforderungen in Bezug auf die Schutzziele (Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit), für diese Assets. Zuletzt wird das Anforderungspaket um die neuen Anforderungen erweitert. Im Ergebnis liegen individuelle und bedarfsgerechte Anforderungen für die Assets, für die der GS keine Anforderungen enthält, vor. Diese werden als fester Bestandteil in das Anforderungspaket integriert und dem BSI zugestellt. Zur Formulierung der Anforderungen ist die Durchführung einer Risikobetrachtung hinsichtlich ebendieser Assets hilfreich.
STM.2.1.7 Aufgrund externer Verpflichtungen
Statement
Strukturmodellierung MUSS für das individuelle Compliance-Umfeld der Institution zusätzliche Anforderungen dem Anforderungspaket zuweisen.
Guidance
Dieser Schritt ergänzt das Anforderungspaket, um Anforderungen, die sich aus dem individuellen Compliance-Umfeld der Institution ergeben. Die Integration von externen Compliance-Verpflichtungen stellt sicher, dass alle relevanten gesetzlichen und vertraglichen Pflichten berücksichtigt werden, die erfasst wurden. Hierzu zählen z.B. gesetzliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen oder auch vertragliche Verpflichtungen mit Relevanz für die Informationsverarbeitung. Vor eigener Erstellung von Anforderungen empfiehlt sich ein Blick in die SdT-Bibliothek.
3 - Sicherheitsniveau
STM.3.1 Überprüfung des gesetzten Sicherheitsniveaus
Statement
Strukturmodellierung SOLLTE die initiale Einstufung der Sicherheitsniveaus der Anforderungen im Anforderungspaket bei Abweichungen des Kontextes der Institution überprüfen.
Guidance
Diese Anforderung ist besonders dann erforderlich, wenn Geschäftsprozesse oder die darin verarbeiteten Informationen einen hohen Schutzbedarf aufweisen. In diesem Teilschritt der Anforderungsanalyse´wird die initiale Einstellung des Sicherheitsniveaus überprüft und bei Bedarf, auch bei einzelnen Assets, geändert.
4 - Risiko
STM.4.1 Durchführung der Risikobetrachtung
Statement
Strukturmodellierung MUSS eine Risikobetrachtung bei durch die GS++-Methodik festgeleger Notwendigkeit ausführen.
Guidance
Diese Anforderung beschreibt Szenarien, die einen Aussprung in eine separate Risikobetrachtung erfordern. Eine Risikobetrachtung ist insbesondere notwendig bei Geschäftsprozessen oder Assets mit hohem Schutzbedarf, bei Herabstufung des Sicherheitsniveaus (von erhöht auf normal- SdT) oder bei Nicht-Umsetzung von Anforderungen. Zuletzt ist eine Risikobetrachtung zur Ergänzung des Anforderungspakets z.B. bei Assets ohne passende Anforderungen im GS++ erforderlich.
5 - Parametrisierung
STM.5.1 Setzen von Parametern
Guidance
Ausgewählte Anforderungen enthalten Parameter zur Belegung mit individuellen Angaben. Diese können z.B. durch Normen und Standards belegt werden oder enthalten Platzhalter für Rollen und Zuständigkeiten in der eigenen Institution. Beispielsweise enthält jede technische oder organisatorische Praktik im Abschnitt „Grundlagen“ eine Anforderung zur Zuweisung einer Zuständigkeit zu bestimmten Personen oder Rollen. Durch das Setzen dieser Parameter wird festgelegt, welche Personen oder Rollen die führende Zuständigkeit für den zugeordneten Prozess erhalten. Dies wirkt sich auch auf das Anforderungspaket für Zielobjekte aus: Hier ist die Zuständigkeit für jede Anforderung anhand ihrer Praktik erkennbar. Ein anderer beispielhafter Typ sind zeitliche Parameter, z.B. kann das Wort "regelmäßig" durch Parametrisierung konkretisiert werden (z.B. täglich, wöchentlich, monatlich). Parametrisierung kann in Form von Auswahlfeldern oder aber von Freitextbelegung erfolgen.
UMS - Umsetzung
1 - Umsetzungsstatus
2 - Umsetzungsplanung
UMS.2.1 Umsetzungsplanung
Statement
Umsetzung MUSS Maßnahmen für die Umsetzung der bisher nicht umgesetzten Anforderungen des Anforderungspakets gemäß einer strukturierten Vorgehensweise festlegen.
Guidance
Je nach Organisation ist eine strukturierte Vorgehensweise festzulegen. Dabei empfiehlt es sich zu prüfen, ob Maßnahmen etabliert sind, die mehrere Anforderungen zugleich abdecken. Ebenso werden Synergieeffekte erschlossen, indem ähnliche Defizite in anderen Bereichen identifiziert und mit gemeinsamen Lösungen adressiert werden. Das Ergebnis dieser Anforderung ist die Überführung des unstrukturierten Anforderungspakets hin zu einem strukturierten Umsetzungsplan.
3 - Umsetzungszuständige
UMS.3.1 Benennung von Umsetzungszuständigen
Statement
Umsetzung MUSS Zuständige für die Umsetzung der bisher nicht erfüllten Anforderungen eindeutig zuweisen.
Guidance
Die Zuständigen für die Umsetzung der Priorisierungen müssen eindeutig zugewiesen werden, wobei die zugewiesenen Personen oder Teams über die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen verfügen sollten. Die Zuweisung von Zuständigkeiten sollte in Abstimmung mit den betroffenen Bereichen erfolgen, um Akzeptanz und Commitment zu fördern. Insbesondere bei komplexeren Maßnahmen kann es sinnvoll sein, sowohl eine fachliche als auch eine operative Verantwortung zu definieren und bei Bedarf Teilaufgaben mit eigenen Verantwortlichkeiten zu bilden
4 - Umsetzungsfristen
UMS.4.1 Festlegung von Umsetzungsfristen
Statement
Umsetzung MUSS ein realistisches Zieldatum für die Umsetzung der bisher nicht umgesetzten Anforderungen festlegen.
Guidance
Für jede umzusetzende Maßnahme muss ein realistisches Zieldatum festgelegt werden, das den Umfang, die verfügbaren Ressourcen und mögliche Abhängigkeiten berücksichtigt. Die Einhaltung dieser Fristen muss nachgehalten werden. Bei Überschreitung der Fristen sind geeignete Maßnahmen einzuleiten.
5 - Ausnahmemanagement
UMS.5.1 Autorisierung von Ausnahmen
Statement
Umsetzung MUSS Ausnahmegenehmigungen für Verpflichtungen durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Bei Zielkonflikten zwischen Verpflichtungen müssen diese gegeneinander abgewogen und falls erforderlich Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Person oder Rolle eingeholt werden. Zur Entscheidungsfindung kann eine Risikobetrachtung vorgenommen werden. Es ist zu prüfen ob die Nicht-Umsetzung von Anforderungen zur Erforderlichkeit einer Risikobetrachtung führt, siehe verwandte Anforderung.
UMS.5.2 Dokumentation von Ausnahmen
Guidance
Um rechtlich bedeutsame Entscheidungen zur Informationsverarbeitung später nachvollziehen und ggf. anpassen zu können, ist eine Dokumentation dieser Entscheidungen wichtig. Die Dokumentation muss nicht separat von Geschäftsprozessen vorgenommen werden. Vielmehr ist es sogar empfehlenswert, Geschäftsprozesse und Entscheidungsdokumentation zu integrieren, z. B. in CMDBs, Aktenverzeichnissen, Commit-Messages oder Ticketsystemen. Hierbei sind auch die Anforderungen zur "Aufgabenzuweisung" und "Anweisung zur Einhaltung" zu berücksichtigen.
6 - Umsetzungsfortschrittsverfolgung
UMS.6.1 Nachverfolgung des Umsetzungsfortschritts
Statement
Umsetzung MUSS ein Verfahren für die Nachverfolgung der Umsetzung von Maßnahmen verankern.
Guidance
Es wird empfohlen, dass der Prozess zur Fortschrittsverfolgung der Umsetzung von Anforderungen bzw. Sicherheitsmaßnahmen folgende Aspekte umfasst: Planung und Definition (Zielsetzung, KPI-Definition und detaillierte Umsetzungsplanung), Implementierung (Start der Umsetzung mit klarer Verantwortlichkeit und initialer Bestandsaufnahme), Überwachung (Regelmäßiges Status-Reporting, Soll-Ist-Vergleiche und KPI-Messungen), Bewertung und Anpassung (Ursachenanalyse, Korrekturmaßnahmen und regelmäßige Kommunikation an Stakeholder), Dokumentation und Lessons Learned (Abschlussdokumentation und kontinuierliche Verbesserung mittels PDCA-Zyklus). Eine strukturierte Vorgehensweise gewährleistet, dass Fortschritte transparent nachvollzogen werden, Abweichungen frühzeitig erkannt und der Sicherheitsstatus stetig verbessert werden kann.
7 - Compliance-Management
UMS.7.1 Wahrung von Compliance in der Umsetzung
| Compliance-Management |
Statement
Umsetzung MUSS ein Verfahren zur Überprüfung von Compliance im Umsetzungsprozess verankern.
Guidance
Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Compliance-bezogenen Prozesse und Anweisungen stellt sicher, dass sie aktuell und wirksam bleiben, auch wenn sich die regulatorischen Anforderungen ändern. Diese kontinuierliche Anpassung ist ein wesentlicher Bestandteil eines lebendigen und effektiven Compliance-Managements innerhalb des ISMS. Beispiele für ein geeignetes Verfahren kann der Einsatz von Prüflisten oder Auditierung sein.
VRB - Verbesserung
1 - Kontinuierliche Verbesserung
VRB.1.1 Verfahren zur kontinuierlichen Verbesserung
Guidance
Im Verfahren zur Verbesserung werden Erkenntnisse aus der Überwachung in konkrete Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Die kontinuierliche Verbesserung schließt den PDCA-Zyklus der Methodik ab und stellt sicher, dass die Informationssicherheit stetig weiterentwickelt und verbessert wird. Hierbei erfolgen Änderungen im ISMS geplant und strukturiert und werden systematisch dokumentiert, um die Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit sowie die kohärente Managementbewertung sicherzustellen.
2 - Umgang mit Nicht-Konformitäten
VRB.2.1 Umgang mit Nicht-Konformitäten
Statement
Verbesserung MUSS eine Methode zur Überprüfung von Nicht-Konformitäten hinsichtlich Ursachen und Wiederauftreten festlegen.
Guidance
Die Methode sollte eine systematische Erfassung und Dokumentation aller identifizierten Nicht-Konformitäten, unabhängig davon, ob sie durch interne Audits, externe Prüfungen, Vorfälle oder im Rahmen des regulären Betriebs entdeckt wurden, enthalten. Außerdem sollte sie sich auf eine gründliche Ursachenanalyse stützen, die nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die grundlegenden Ursachen der Nicht-Konformität identifiziert (Root-Cause-Analysis).
VRB.2.2 Anpassung des ISMS
Statement
Verbesserung MUSS die Notwendigkeit zur Anpassung des ISMS hinsichtlich der Nicht-Konformitäten {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Hier erfolgt eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Wiederauftretens von Nicht-Konformitäten und der potenziellen Auswirkungen bei erneutem Auftreten, eine Überprüfung, ob ähnliche Nicht-Konformitäten in anderen Bereichen der Institution bestehen oder auftreten könnten und eine Analyse, inwieweit die Nicht-Konformität auf systemische Schwächen im ISMS hinweist und ob grundlegende Anpassungen des ISMS erforderlich sind. Bei wiederholten oder systematischen Nicht-Konformitäten werden jedoch die zugrundeliegenden Prozesse, Richtlinien oder Verantwortlichkeiten überprüft und bei Bedarf angepasst.
3 - Verbesserungspotenziale
VRB.3.1 Identifikation von Verbesserungspotenzialen
Statement
Verbesserung MUSS eine Methode zur Überprüfung und Bewertung von Verbesserungspotentialen unter Berücksichtigung der damit verbundenen Vor- und Nachteile festlegen.
Guidance
Im Gegensatz zum reaktiven Umgang mit Nicht-Konformitäten zielt die Identifikation von Verbesserungspotentialen darauf ab, auch ohne vorangegangene Probleme oder Abweichungen Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Für Verbesserungen zur Nutzung identifizierter Potenziale wird ein strukturierter Ansatz verfolgt. Die Methode beinhaltet beispielsweise die Bewertung des Umfelds der Institution (einschließlich der Bewertung der Gefährdungslage), die Auswertung des Umsetzungsplans, die Auswertung von Auditergebnissen und Sicherheitsvorfällen sowie die Berücksichtigung von Ad hoc-Eingaben (z. B. akute Verbesserungspotentiale). Die Verbesserungspotenziale zielen auf die proaktive Weiterentwicklung des ISMS ab. Sie können beispielsweise den Einsatz neuer oder verbesserter Technologien und Methoden, die Stärkung der Sicherheitskultur und des Sicherheitsbewusstseins, die Erweiterung des Anwendungsbereiches des ISMS oder die Verbesserung der Integration des ISMS in andere Managementsysteme und Geschäftsprozesse betreffen. Nicht jede Verbesserungsmöglichkeit bietet denselben Mehrwert für die Institution. Die Bewertung sollte das Potenzial zur Risikoreduktion, den erwarteten Ressourcenaufwand, die strategische Bedeutung für die Informationssicherheitsziele, mögliche Synergien mit anderen Verbesserungsmaßnahmen oder Projekten und die Nachhaltigkeit der Verbesserung berücksichtigen.
4 - Korrektur- und Verbesserungsvorschläge
VRB.4.1 Korrekturmaßnahmen
Statement
Verbesserung MUSS angemessene Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Fehlern festlegen.
Guidance
Bei der Entwicklung von Korrekturvorschlägen zur Beseitigung von Fehlerursachen sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: Die vorgeschlagenen Korrekturen müssen die identifizierten Grundursachen adressieren und nicht nur die Symptome beheben. Die Korrekturen sollten angemessen und verhältnismäßig sein, also in einem sinnvollen Verhältnis zum Risiko oder zur Bedeutung der Nicht-Konformität stehen. Die Korrekturen sollten nachhaltig wirken und wiederkehrende Probleme verhindern. Je nach Ursache können unterschiedliche Arten von Korrekturen erforderlich sein bspw. organisatorische Anpassungen wie die Überarbeitung von Prozessen, Richtlinien oder Zuständigkeiten; personelle oder disziplinarische Maßnahmen; infrastrukturelle Änderungen wie bauliche Anpassungen oder Verbesserungen der physischen Sicherheit; technische Anpassungen an Hardware, Software oder Netzwerkinfrastruktur; strategische Maßnahmen, die eine Entscheidung oder Unterstützung der Institutionsleitung erfordern.
VRB.4.2 Verbesserungsmaßnahmen
Statement
Verbesserung MUSS angemessene Maßnahmen zur Nutzung von Verbesserungspotentialen unter Berücksichtigung der damit verbundenen Vor- und Nachteile festlegen.
Guidance
Verbesserungen zielen nicht primär auf die Behebung von Problemen, sondern auf die proaktive Weiterentwicklung des ISMS ab. Sie können beispielsweise folgende Bereiche adressieren: Optimierung von Prozessen und Abläufen im ISMS; Einführung neuer oder verbesserter Technologien und Methoden; Stärkung der Sicherheitskultur und des Sicherheitsbewusstseins; Erweiterung des Anwendungsbereiches des ISMS; Verbesserung der Integration des ISMS in andere Managementsysteme und Geschäftsprozesse.
5 - Korrektur- und Verbesserungsplan
VRB.5.1 Priorisierung von Maßnahmen
Guidance
Maßnahmen zur Verbesserung müssen in den Umsetzungsplan einfließen. Dort werden die Zuständigen für die Umsetzung, Zieldatum der Umsetzung, die Anforderungsbeschreibung, das Zielobjekt bzw. den Anwendungsbereich, die verantwortliche Stelle, Start- und Zieldatum (Fristen), Prioritäten, Status der Umsetzung, ergänzende Aktivitäten z. B. Schulungen, Risiken inkl. Begründung (Was bleibt offen? Was wurde nicht umgesetzt und warum?), Ressourcenplanung, Abhängigkeiten zu anderen Anforderungen, sowie Datum der Freigabe und Unterschrift des Risikoeigentümers nachverfolgt.
6 - Wirksamkeitsprüfung
VRB.6.1 Überprüfung der erreichten Verbesserung
Statement
Verbesserung MUSS die Wirksamkeit der umgesetzten Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen {{ regelmäßig }} testen.
Guidance
Die Wirksamkeitsprüfung stellt sicher, dass der kontinuierliche Verbesserungsprozess zu messbaren und nachhaltigen Fortschritten führt. Sie schaffen Transparenz über den aktuellen Status und unterstützen die Institution dabei, ihre Ressourcen optimal einzusetzen und den Erfolg ihrer Verbesserungsbemühungen zu demonstrieren.
VRB.6.2 Bewertung der erreichten Verbesserung
Statement
Verbesserung SOLLTE ein Verfahren zur Bewertung der erreichten Verbesserung unter Berücksichtigung der damit verbundenen Vor- und Nachteile verankern.
Guidance
Die Bewertung kann beispielsweise durch interne Audits, die Messung von Key Performance Indicators (KPIs) vor und nach der Maßnahmenumsetzung oder durch technische Überprüfungen erfolgen. Im Ergebnis ist das Sicherheitsniveau der Institution transparent dargestellt und Trends der Verbesserung des Sicherheitsniveaus, insbesondere auch durch die Vergleichbarkeit mit vorigen Bewertungen, ableitbar.
7 - Compliance-Management
VRB.7.1 Behandlung von Compliance-Verstößen
Statement
Verbesserung SOLLTE ein Verfahren zur Behandlung von Verstößen unter Berücksichtigung der Betroffenenrechte verankern.
Guidance
Das Verfahren sollte eine klare Definition enthalten, was als Verstoß gilt und die verschiedenen Arten von Verstößen kategorisieren. Es sollten Melde- und Eskalationswegen für erkannte oder vermutete Verstöße festgelegt werden, ein systematischer Prozess zur Untersuchung und Dokumentation von Verstößen etabliert werden, eine Entscheidungsfindung über angemessene Reaktionen und Konsequenzen stattfinden und die Umsetzung beschlossener Maßnahmen sollte nachverfolgt werden.
PERF - Monitoring-Evaluation
1 - Leistungsbewertung des ISMS
PERF.1.1 Verfahren und Regelungen
PERF.1.2 Evaluation des Umsetzungsplans
Statement
Monitoring-Evaluation MUSS die {{ regelmäßige }} Überprüfung und Fortschreibung des Umsetzungsplans in Bezug auf Fortschritt, Fristeinhaltung und inhaltlicher Korrektheit verankern.
Guidance
Die Überprüfung eines Umsetzungsplans beinhaltet, ob Sicherheitsmaßnahmen vollständig, termingerecht und wirksam sowie inhaltlich korrekt umgesetzt wurden und ob sie die angestrebten Schutzziele erreichen. Dabei sind insbesondere der Umsetzungsstand, Abweichungen, Restrisiken und die Wirksamkeit der Maßnahmen systematisch zu überprüfen und für Managemententscheidungen auszuwerten. Umsetzungsdaten umfassen z. B. Fälligkeitsdatum, bis wann eine bestimmte Maßnahme umgesetzt sein muss, Meilensteine im Projektplan oder vereinbarte Endtermine für Kontrollen, Prüfungen oder technische Implementierungen. Auswertungen von Auditergebnissen, sowie von Sicherheitsvorfällen fließen stets in die Fortschreibung mitein. Weiterhin sind Veränderungen in der Bedrohungslage Anlass zur Überarbeitung und Fortschreibung des Umsetzungsplans.
PERF.1.3 Aktualität der Anforderungen
Guidance
Die Aktualitätsprüfung umfasst folgende Aspekte: Das Anforderungspaket wird regelmäßig (i.A. jährlich, je nach Organisationsgröße, Parameter und Prüftiefe) in Hinblick auf die Modellierung überprüft, um ihre Aktualität und Angemessenheit in Bezug auf den Informationsverbund zu bewerten. Bei der Überprüfung werden veränderte Geschäftsprozesse, neue IT-Komponenten, organisatorische Änderungen und externe Faktoren wie neue regulatorische Anforderungen oder veränderte Bedrohungslandschaften berücksichtigt. Die Überprüfung wird in Abstimmung mit den zuständigen Bereichen erfolgen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Perspektiven einbezogen werden. Bei Bedarf werden Anpassungen der Auswahl der Anforderungen vorgenommen, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Wenn signifikante Anpassungen erforderlich sind, können diese zu einer Neumodellierung oder Erweiterung des Anforderungspakets führen, was wiederum den gesamten Zyklus der Strukturmodellierung und Umsetzung beeinflusst.
2 - Compliance-Management
PERF.2.1 Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungen
| Compliance-Management |
Statement
Monitoring-Evaluation SOLLTE die Einhaltung von Verpflichtungen {{ regelmäßig }} sowie anlassbezogen überprüfen.
Guidance
Die Compliance-Überwachung umfasst regelmäßige Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung dokumentierter gesetzlicher und vertraglicher Anforderungen, anlassbezogene Überprüfungen bei Änderungen des regulatorischen Umfelds, bei Hinweisen auf mögliche Verstöße oder nach durchgeführten Änderungen in relevanten Systemen oder Prozessen, die Identifikation von Compliance-Lücken und deren systematische Dokumentation sowie die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Schließung identifizierter Compliance-Lücken.
3 - Audits
PERF.3.1 Aufbau und Pflege eines Auditprogramms
Statement
Monitoring-Evaluation MUSS ein Verfahren zum Aufbau und zur Pflege eines oder mehrerer Auditprogramme verankern.
Guidance
Ein Audit kann in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden – beispielsweise als internes Audit durch eigene Mitarbeitende, als externes Audit durch unabhängige Dritte (z. B. für Zertifizierungen), als Überwachungs- oder Wiederholungsaudit, oder als Sonderaudit bei Sicherheitsvorfällen. Ziel ist es, die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen, die Wirksamkeit von Maßnahmen sowie mögliche Schwachstellen zu prüfen.
PERF.3.1.1 Erstellen eines Auditsplans
Guidance
Der Auditplan (audit plan) legt vorab die Ziele, den Umfang (Geltungsbereich, Zielobjekte), die Methoden (Auditkriterien), Rollen und Zuständigkeiten, sowie den genauen Ablauf dieser Überprüfung fest. Auditmethoden sind die spezifischen Vorgehensweisen und Techniken, die ein Auditor zur Sammlung und Bewertung von Prüfungsnachweisen (audit evidence) einsetzt. Die Auswahl der Methode hängt vom jeweiligen Prüfziel ab und umfasst häufig eine Kombination aus mehreren Ansätzen, wie zum Beispiel: (1) die Befragung von Mitarbeitern (Interviews), um Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten zu verstehen, (2) die (automatisierte und manuelle) Durchsicht von Dokumenten wie Richtlinien, Konzepten und Protokollen zur Überprüfung der Vorgabenkonformität, (3) die direkte Beobachtung von Prozessen, um die tatsächliche Umsetzung einer Kontrolle zu verifizieren, sowie (4) technische Analysen, welche die Überprüfung von Systemkonfigurationen, die Auswertung von Logdateien oder die Durchführung von Stichproben bei Berechtigungen beinhalten können. Der Zweck dieser Anforderung ist es, eine strukturierte und nachvollziehbare Vorgehensweise bei jeder Prüfung zu gewährleisten. Ohne einen solchen Plan könnte eine Überprüfung chaotisch verlaufen, wichtige Bereiche übersehen oder Ressourcen ineffizient eingesetzt werden, was unentdeckte Schwachstellen zur Folge haben kann. Ein detaillierter Auditplan kann hingegen sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte systematisch abgedeckt werden und schafft eine klare Erwartungshaltung sowie Verbindlichkeit für die Auditoren und die geprüften Stellen der Institution. Bewährt hat sich dabei eine chancen- und risikenorientierte Ressourcenverteilung, d.h. die Betrachtung genau jener Anforderungen, bei denen voraussichtlich ein hoher Mehrwert für die Risikobetrachtung durch das Audit zu erwarten ist. Für Details siehe ISO/IEC 19011-Reihe. Der Plan muss dokumentiert werden.
PERF.3.1.2 Planen von internen Audits
Statement
Monitoring-Evaluation MUSS die Planung der internen Audits im Auditprogramm risikoorientiert ausführen.
Guidance
Ziel ist es, die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen, die Wirksamkeit von Maßnahmen sowie mögliche Schwachstellen zu prüfen. Dabei wird die Effektivität und Effizienz aller angewandten Anforderungen sinnvoll geprüft. Risikoorientiert bedeutet hierbei, dass die Auswahl von Prüfobjekten sowie die Prüftiefe sich nach einer Risikobetrachtung richtet, also besonders risikorelevante Fragen vertieft betrachtet werden. Beispielsweise ist es sinnvoll bei automatisierten Richtlinien (Policies) nicht nur deren tatsächliche Aktivierung, sondern vor allem die erlaubten Ausnahmeregelungen auf Begründung, Befristung und Umfang zu prüfen, damit vermeintliche effektive Maßnahmen nicht durch zu weite Ausnahmeregelungen ausgehölt werden. Die Planung muss dokumentiert werden.
PERF.3.1.3 Auswahl des Auditteams
Statement
Monitoring-Evaluation MUSS fachlich geeignete und unabhängige Auditoren zur Gewährleistung der Objektivität und Qualität der Audits anweisen.
Guidance
Bei der Auswahl von Auditoren ist zu empfehlen insbesondere Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Erfahrung zu berücksichtigen. Das Team muss über technisches und organisatorisches Wissen, Kenntnisse relevanter Normen und gesetzliche Anforderungen sowie die Fähigkeit zur objektiven, methodischen Bewertung verfügen, ohne in die zu prüfenden Prozesse direkt involviert zu sein.
PERF.3.1.4 Umfang von Audits
Guidance
Der Umfang eines Audits beschreibt, was, wie und in welchem Rahmen geprüft wird. Dazu gehören der organisatorische und technische Geltungsbereich (z. B. Standorte, Abteilungen, IT-Systeme), der Prüfzeitraum, sowie die eingesetzten Prüfmethoden wie Interviews, Dokumentensichtung oder Systemtests. Der Auditumfang wird vor Beginn des Audits klar definiert, um den Ablauf gezielt zu planen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.
PERF.3.2 Dokumentation von Auditergebnissen
Statement
Monitoring-Evaluation MUSS ein Verfahren zur Erstellung aussagekräftiger Auditberichte verankern.
Guidance
Ein Auditbericht muss nachvollziehbar, vollständig und strukturiert dokumentieren, wie das Audit durchgeführt wurde und welche Ergebnisse erzielt wurden. Er enthält Angaben zum Auditziel, Auditumfang, Auditteam, Auditmethoden, den bewerteten Bereichen sowie eine übersichtliche Darstellung der Feststellungen inklusive Abweichungen, Verbesserungspotenzialen und der Bewertung der Wirksamkeit der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen. Die Auditberichte sollten neben den identifizierten Schwachstellen auch positive Feststellungen enthalten, um ein ausgewogenes Bild zu vermitteln und Best Practices zu fördern.
PERF.3.2.1 Einheitliches Bewertungsschema
PERF.3.2.2 Kommunikation an Stakeholder
Statement
Monitoring-Evaluation MUSS alle relevanten Stakeholder über die Auditergebnisse informieren.
Guidance
Eine angemessene Kommunikation der Auditergebnisse an alle relevanten Stakeholder muss sichergestellt werden, um das Bewusstsein für identifizierte Risiken zu schärfen und die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen zu fördern. Die Auswertung von Auditergebnissen dient dazu, systematische Abweichungen, Schwachstellen und Verbesserungspotenziale im Informationssicherheitsmanagement zu identifizieren. Diese Maßnahmen werden anschließend in den Umsetzungsplan eingefügt und ihre Umsetzung nachverfolgt.
4 - Managementbewertungen
PERF.4.1 Eignungsprüfung
Statement
Monitoring-Evaluation MUSS Ergebnisse der Überprüfungen der Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des ISMS der Institution {{ regelmäßig }} sowie anlassbezogen in einem Managementbericht dokumentieren.
Guidance
Damit die Institutionsleitung fundierte Entscheidungen zur Steuerung des Informationssicherheitsprozesses treffen kann, ist ein prägnanter Managementbericht erforderlich. Darin werden die wesentlichen Eckpunkte zum Stand der Informationssicherheit übersichtlich aufbereitet. Der Bericht SOLL: kurz, klar und verständlich sein, relevante Informationen bzw. Entwicklungen enthalten, nicht überfrachtet sein d.h. den Fokus auf das Wesentliche legen. So kann die Leitung gezielt Maßnahmen priorisieren und Ressourcen effektiv einsetzen. Es muss unter anderem deutlich werden, ob der beabsichtigte Sicherheitszweck wirksam erfüllt wird.
PERF.4.1.1 Ergebnisse von Folgemaßnahmen
Statement
Monitoring-Evaluation SOLLTE den Status von Folgemaßnahmen vorangegangener Managementbewertungen als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.
Guidance
Die Evaluierung von Folgemaßnahmen früherer Managementbewertungen dient der Prüfung, ob geplante Maßnahmen umgesetzt und ihre Ziele erreicht wurden. Dabei müssen Status, Wirksamkeit und mögliche Abweichungen nachvollziehbar dokumentiert und in die aktuelle Managementbewertung eingebunden werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.
PERF.4.1.2 Geänderte Rahmenbedingungen
Statement
Monitoring-Evaluation SOLLTE veränderte Rahmenbedingungen mit Auswirkungen auf das Informationssicherheitsmanagement als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.
Guidance
Die Ergebnisse der Überprüfung der Rahmenbedingungen – wie rechtliche, organisatorische, technische oder wirtschaftliche Veränderungen – müssen systematisch erfasst und auf ihre Auswirkungen auf das ISMS bewertet werden. Relevante Änderungen sind in der Managementbewertung einzubeziehen, da sie Einfluss auf die Risikobetrachtung und erforderliche Anforderungen bzw. Sicherheitsmaßnahmen haben können. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.
PERF.4.1.3 Erfolge und Probleme
Statement
Monitoring-Evaluation SOLLTE bisherige Erfolge und Probleme (z. B. Sicherheitsvorfälle) beim Informationssicherheitsprozess als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.
Guidance
Die Ergebnisse müssen im ISMS-Prozess berücksichtigt werden, um daraus gezielte Verbesserungen abzuleiten. Sie dienen als wichtige Eingaben für die Managementbewertung und unterstützen die Weiterentwicklung der Sicherheitsstrategie. Zu Erfolgen zählen z. B. wirksam umgesetzte Maßnahmen, erreichte Sicherheitsziele, erfolgreiche Audits/Prüfungen oder eine nachweisbare Reduktion von Risiken. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.
PERF.4.1.4 Interne Überprüfungen und Audits
Statement
Monitoring-Evaluation SOLLTE Auditberichte als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.
Guidance
Bei der Evaluierung müssen die Ergebnisse interner Überprüfungen und Audits dokumentiert werden, um festzustellen, ob das ISMS wirksam umgesetzt und aufrechterhalten wird. Dabei sind insbesondere identifizierte Abweichungen, Verbesserungspotenziale und umgesetzte Korrekturmaßnahmen nachvollziehbar darzustellen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.
PERF.4.1.5 Eignungsprüfung bisheriger Sicherheitsmaßnahmen
Statement
Monitoring-Evaluation SOLLTE eine Evaluation der Eignung umgesetzter Sicherheitsmaßnahmen zur Erreichung der Sicherheitsziele oder ob Maßnahmen geändert oder ergänzt werden müssen als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.
Guidance
Zur Bewertung, ob Sicherheitsmaßnahmen zur Erreichung der Sicherheitsziele geeignet sind, müssen die Maßnahmen systematisch den jeweiligen Zielen zugeordnet und ihre Wirksamkeit anhand konkreter Nachweise (z. B. Auditergebnisse, Vorfallanalysen, Tests) überprüft werden. Werden Defizite festgestellt, sind die Maßnahmen entsprechend anzupassen, zu ergänzen oder durch geeignetere zu ersetzen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind nachvollziehbar zu dokumentieren und in den Managementbericht einzubringen und basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.
PERF.4.1.6 Rückmeldung von Stakeholdern
Statement
Monitoring-Evaluation SOLLTE die Bewertung von Rückmeldungen von Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder der Öffentlichkeit zu Sicherheitsaspekten als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.
Guidance
Betroffene Personen wie z. B. Kunden, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit sollen aktiv zu Sicherheitsaspekten befragt oder deren Feedback systematisch erfasst werden, z. B. über Umfragen, Beschwerden, Supportanfragen oder öffentliche Bewertungen. Dieses Feedback ist auf Relevanz und Auswirkungen für das ISMS zu prüfen, zu dokumentieren und bei Bedarf in Risikobetrachtungen und Verbesserungsmaßnahmen einzubeziehen. Verantwortliche müssen sicherstellen, dass Rückmeldungen zeitnah ausgewertet und bei der Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.
PERF.4.1.7 Status des Realisierungsplans
Statement
Monitoring-Evaluation SOLLTE die erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen und des damit verringerten Risikos (Status des Umsetzungsplans) als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.
Guidance
Die Überprüfung von Umsetzungsdefiziten und Risiken ist im ISMS ein zentraler Bestandteil des Monitorings und der Evaluierung. Monitoring sorgt für die kontinuierliche Beobachtung des Fortschritts bei Maßnahmenumsetzung, während die Evaluierung die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet und bei Bedarf Anpassungen empfiehlt. So wird sichergestellt, dass Risiken nachhaltig reduziert und Sicherheitsziele erreicht werden. D. h. der Status des Realisierungsplans muss fortlaufend überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.
PERF.4.1.8 Verbesserungen
Statement
Monitoring-Evaluation SOLLTE die aufgrund der Überprüfung abgeleitete Verbesserungen des ISMS als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.
Guidance
Hier ist zu dokumentieren, 1. ob identifizierte Verbesserungsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden (z.B. Änderungen an Prozessen, technische Anpassungen, Schulungen). 2. in welcher Form diese Maßnahmen ins ISMS eingeflossen sind, also ob sie dokumentiert, in der Risikobetrachtung berücksichtigt und in den Steuerungsprozessen verankert wurden. 3. ob die Verbesserungen die angestrebte Wirkung zeigen, also zur Reduzierung von Risiken oder zur Erreichung der Sicherheitsziele beitragen. 4. ob die Maßnahmen dauerhaft aufrechterhalten und kontinuierlich überwacht werden, um nachhaltige Verbesserungen sicherzustellen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sind nachvollziehbar zu dokumentieren und bilden die Grundlage für weitere Entscheidungen im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses und basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.
PERF.4.1.9 Maßnahmenvorschläge
Statement
Monitoring-Evaluation MUSS priorisierte Maßnahmenvorschläge mit realistischen Abschätzungen zum erwarteten Umsetzungsaufwand als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.
Guidance
Maßnahmenvorschläge müssen daraufhin überprüft werden, ob sie wirksam zur Risikoreduktion beitragen und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind. Dabei sind Nutzen, Kosten, technischer und organisatorischer Aufwand realistisch abzuschätzen und in Relation zueinander zu bewerten, um fundierte Entscheidungen zur Umsetzung und Priorisierung treffen zu können. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.
PERF.4.2 Bericht an die Institutionsleitung
Statement
Monitoring-Evaluation MUSS die Institutionsleitung über den Stand des Managementsystems {{ regelmäßig }} anhand des Managementberichtes informieren.
Guidance
Sinn und Zweck der Anforderung liegt darin, die Leitungsebene regelmäßig und nachvollziehbar über den Sicherheitsstatus sowie über wesentliche Entwicklungen zu informieren. Damit kann die Leitung faktenbasiert Entscheidungen treffen, Prioritäten setzen und Ressourcen zielgerichtet bereitstellen. Ohne einen solchen Bericht könnte ein kritisches Risiko unbemerkt bleiben oder verspätet adressiert werden, etwa wenn wiederholt unbefugte Zugriffe auf sensible Daten auftreten. Ein gut aufbereiteter Bericht kann hingegen Transparenz schaffen, Verantwortlichkeiten verdeutlichen und Vertrauen in die Steuerung der Institution fördern. Zur Umsetzung ist ein fester Rhythmus für die Erstellung des Managementberichts zu etablieren, etwa quartalsweise oder anlassbezogen nach einem schweren Vorfall. Der Bericht kann eine verdichtete Darstellung enthalten, zum Beispiel in Form von übersichtlichen Kennzahlen (Anzahl relevanter Vorfälle, Zeit bis zur Entdeckung, Erfüllungsgrad definierter Sicherheitsmaßnahmen) und Trendanalysen. Ergänzend kann eine einheitliche Vorlage genutzt werden, die eine klare Struktur vorgibt, sodass die Leitungsebene schnell die entscheidenden Punkte erkennt. Technisch kann dies durch den Einsatz gängiger Office-Tools unterstützt werden, etwa durch die Visualisierung von Trends in Diagrammen. Prozessual können Rückfragen und Diskussionen in einer kurzen Managementrunde eingeplant werden, um den reinen Informationsfluss zu einem aktiven Austausch zu machen.
5 - Monitoring
PERF.5.1 Methoden und Tools
Statement
Monitoring-Evaluation MUSS effektive Monitoring-Methoden und -tools zur {{ regelmäßigen }} Überwachung der Informationssicherheit verankern.
Guidance
Die Implementierung von Monitoring-Methoden und -tools sollte an die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der Institution angepasst sein. Während kleinere Institutionen mit einfacheren Lösungen arbeiten können, benötigen größere und komplexere Umgebungen oft umfassendere und stärker automatisierte Ansätze. Die gewonnenen Monitoring-Daten sollten systematisch ausgewertet und für verschiedene Zwecke genutzt werden, darunter die Erstellung von Kennzahlen und Berichten, die Früherkennung von Sicherheitsrisiken, die Unterstützung der Incident Response und die kontinuierliche Verbesserung des ISMS. Beispielhafte Tools für die Überwachung von Informationssicherheit sind Security Information and Event Management (SIEM) Systeme für die zentrale Sammlung, Korrelation und Analyse von Sicherheitsereignissen aus verschiedenen Quellen; Intrusion Detection/Prevention Systeme (IDS/IPS) zur Erkennung und Abwehr verdächtiger Netzwerkaktivitäten; Vulnerability Management Systeme zur systematischen Identifikation und Behandlung von Schwachstellen sowie Configuration Monitoring Tools zur Überwachung von Konfigurationsänderungen in Systemen und Anwendungen.
RISK - Risikomanagement
1 - Risiko
RISK.1.1 Methodik für das Risikomanagement
RISK.1.3 Risikoeigentümer
RISK.1.5 Freigabe des Risikomanagements
RISK.1.10 Freigabe der Umsetzungsplanung
Guidance
Auf der Grundlage des Umsetzungsplans ist eine systematische und transparente Umsetzung der Anforderung bzw. Sicherheitsmaßnahmen möglich. Der Umsetzungsplan enthält z. B. die Anforderungsbeschreibung, das Zielobjekt bzw. den Anwendungsbereich, die verantwortliche Stelle, Start und Zieldatum (Fristen), Prioritäten, Status der Umsetzung, ergänzende Aktivitäten (z. B. Schulungen), Risiken inkl. Begründung (Was bleibt offen? Was wurde nicht umgesetzt und warum?), Ressourcenplanung, Abhängigkeiten zu anderen Anforderungen, Datum der Freigabe und Unterschrift des Risikoeigentümers. Der Umsetzungsplan dient als Grundlage für die Fortschrittskontrolle, die Berichterstattung und Audits.
ASST - Informationen und Assets
1 - Grundlagen
ASST.1.1 Verfahren und Regelungen
Statement
Informationen und Assets MUSS Verfahren und Regelungen zum Management von Informationen und damit verbundener Assets verankern.
Guidance
Informationsmanagement ist der systematische Umgang mit Informationen während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich von Regelungen, Prozessen und technischen Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, sowie Löschung und Vernichtung. Dazu gehören z.B. Schutzbedarf, Verarbeitung in den Geschäftsprozessen, Aufbewahrungs- und Löschfristen. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
ASST.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
ASST.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Informationen und Assets MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es die Zuweisung anhand von Rollen (z.B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
ASST.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Informationen und Assets MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automtatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
ASST.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Informationen und Assets MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante Überprüfung der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
2 - Inventarisierung
ASST.2.1 Inventar der Informationen
| Inventories |
Statement
Informationen und Assets SOLLTE ein Inventar der Informationen und damit verbundener Assets dokumentieren.
Guidance
Um die Informationssicherheit zu schützen ist es erforderlich, die zu schützenden Werte systematisch zu erfassen und ihre Verwendung über den gesamten Lebenszyklus nachzuhalten. Sinnvoll ist es hierbei, den Detaillierungsgrad des Inventars angepasst an Schutzbedarf und Risikoprofil des Informationsverbundes zu wählen. Das Inventar kann eine Übersicht der für Geschäftsprozesse relevanten Kategorien von schützenswerten Informationen, z.B. für Kunden Vor- und Nachname, Adresse, IBAN, Telefonnummer, Kundenkennwort als Grundlage haben. Es muss sich allerdings nicht um eine einzige Liste von Informationen und Assets handeln. Um eine leichtere, automatische Pflege des Inventars zu ermöglichen ist es vielmehr sinnvoll, eine Reihe dynamischer Inventare oder Datenbestände möglichst nahe an der Quelle der Informationen zu verwenden, z.B. eine Verzeichnisdatenbank für Zugangskonten und Systeme, eine Anwendung zum Assetmanagement für physische Assets, sowie Dateisysteme oder Datenbanken für einzelne Dateien und Daten. Falls ein datenschutzrechtliches Verarbeitungsverzeichnis für die Erfassung von personenbezogenen Daten besteht, kann es ebenfalls in das Inventar einbezogen werden. Für physische Dokumente kann ein Aktenbestandsverzeichnis eingesetzt werden. Zur Erfassung von Netzen siehe Praktik Architektur. Zur Erfassung von Identitäten, Zugangskonten und Berechtigungen siehe Praktik Berechtigung. Für kurzlebige Informationen, z.B. virtuelle Maschinen, nur on-demand automatisch eingerichtet und wieder gelöscht werden oder händische Notizen, die nicht systematisch verarbeitet werden, ist keine Inventur erforderlich. Für Details zum IT-Assetmanagement siehe ISO/IEC 19770-1.
ASST.2.1.1 Informationsverantwortung
Statement
Informationen und Assets für Daten SOLLTE die Zuständigkeit für deren Verarbeitung {{ einer zuständigen Person oder Rolle }} zuweisen.
Guidance
Hiermit ist das Eigentum oder die institutionsinterne Zuständigkeit für die Nutzung und den damit einhergehenden Schutz der jeweiligen Informationen und Assets (Asset Ownership) gemeint. Klare Zuweisungen stellen sicher, dass den Beteiligten nicht nur ihre prozessualen Aufgaben, sondern auch ihre Zuständigkeit für die konkreten Informationen bewusst und die damit verbundenen Pflichten bewusst sind. Dies kann durch dezentrales Nachhalten der Verantwortung nachgehalten werden. Alternativ kann auch eine Gruppierung der Informationen nach Assets wie Anwendungen oder Diensten umgesetzt werden, so dass die Zuständigen für das Asset dadurch auch die Zuständigkeit für die Informationen enthalten, die dort verarbeitet werden.
ASST.2.2 Inventar der Systeme
| Inventories |
Statement
Informationen und Assets SOLLTE ein Inventar der IT-Systeme einschließlich Identifikationsbezeichnung und letztem bekannten Verbleib dokumentieren.
Guidance
Hierbei sind neben physischen Endgeräten auch Hostsysteme, virtuelle Systeme, IoT-Geräte, Funkgeräte und Fahrzeuge relevant, wenn diese für die Verarbeitung von Daten aus dem Informationsverbund bestimmt sind. Als Identifikationsbezeichnung ist z.B. die Identifikationsnummer gemeint. Hierzu können z.B. eine Gerätenummer, Hardware-MAC-Adresse oder ein DNS-Name zählen, anhand derer das System eindeutig und nachvollziehbar identifiziert wird. Mit Verbleib ist hier z.B. der physische Standort, die Person, das Virtualisierungssystem oder die Netzadresse gemeint, wo das IT-System zu finden ist. Kann durch Integration in das Inventar der Informationen umgesetzt werden. Ein Asset-Inventar kann im einfachsten Fall händisch gepflegt werden. Empfehlenswert ist jedoch, auch automatisierte Systeme zum Erfassen von Asset-Inventar (z.B. Verzeichnisdienste, CMDB, DHCP-Logging, Passive Asset Discovery Tools, EDR oder MDM) einzusetzen.
ASST.2.2.1 Aufdecken unautorisierter IT-Systeme
| Rogue Access Point |
Statement
Informationen und Assets für Netze SOLLTE das Aufdecken unautorisierter IT-Systeme verankern.
Guidance
Ziel ist sicherzustellen, dass keine unautorisierten Assets im Informationsverbund betrieben werden. Hierzu können z.B. aktive Netzscans (z.B. mit Nmap), passive Analysen des Netzwerkverkehrs oder spezielle Werkzeuge zur Erkennung von unbekannten WLAN-Access-Points (z.B. Kismet) genutzt werden. Zur Behandlung können die gefundenen IT-Systeme beispielsweise aus dem Netz entfernt, in eine Quarantäne verschoben oder nach Überprüfung autorisiert werden.
ASST.2.3 Inventar der Anwendungen
| Inventories |
Statement
Informationen und Assets SOLLTE ein Inventar der Anwendungen einschließlich Produktname, Versionsstand, Herkunft und Lizenzierung dokumentieren.
Guidance
Ein zentrales Inventar der Anwendungen, oft auch als Application Inventory oder Teil des Software Asset Management (SAM) bezeichnet, dient als grundlegende, strukturierte Übersicht aller in der Institution eingesetzten Applikationen. Relevant sind dabei sowohl lokal installierte Anwendungen, als auch solche, die auf Cloud-Servern oder in verteilten Diensten betrieben werden. Hierbei beschreibt die Herkunft nicht nur den Hersteller, sondern auch den Lieferanten oder die Bezugsquelle, um die Vertrauenswürdigkeit bewerten zu können. Die Lizensierung erfasst die rechtliche Grundlage für die Nutzung, einschließlich des Lizenzmodells (z.B. pro Benutzer, pro Gerät, Abonnement), der Anzahl erworbener Lizenzen und deren Gültigkeitsdauer. Häufig sind weitere Angaben sinnvoll, z.B. Beschaffungs- und Installationszeitpunkt, URL, App-Store, Schnittstellen wie z.B. Cloud-APIs oder Datenexporte in andere Anwendungen, auch auf Dateiserver. Ohne eine solche Übersicht könnte die Institution unwissentlich Software mit bekannten, kritischen Schwachstellen einsetzen oder durch den Einsatz nicht lizenzierter Produkte hohe finanzielle und rechtliche Risiken eingehen. Ein gepflegtes Inventar kann hingegen bei neuen Sicherheitswarnungen eine schnelle Auswirkungsanalyse ermöglichen. Zur praktischen Umsetzung kann die Institution eine zentrale Liste, beispielsweise in einer Datenbank oder einem spezialisierten SAM-Tool, aufbauen, die durch verschiedene Quellen gespeist wird. Eine automatisierte Erfassung kann durch technische Werkzeuge erfolgen, wie zum Beispiel durch (1) Netzwerks-Scanner, die installierte Applikationen auf Endgeräten identifizieren, (2) Agenten-basierte Systeme, die kontinuierlich Software-Änderungen melden, oder (3) die Auswertung von Daten aus zentralen Software-Verteilungssystemen. Die Dokumentation kann auch durch eine Liste mit Verweisen umgesetzt werden (z.B. auf die Lizendateien und Schnittstellenkonfiguration).
ASST.2.3.1 Autorisierung von Anwendungen
Statement
Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE die Nutzung von Anwendungen auf diesen durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Der Sinn dieser Regelung liegt in der Minimierung von Risiken, die durch unkontrollierte Nutzung entstehen. Durch nicht autorisierte Anwendungen könnte beispielsweise Schadsoftware in die Systeme der Institution eingeschleust, könnten durch Sicherheitslücken in veralteter Software Angriffsvektoren geöffnet oder könnten durch den Einsatz nicht konformer Tools sensible Informationen unkontrolliert abfließen. Ein strukturierter Autorisierungsprozess kann somit die Integrität der IT-Systeme wahren und sicherstellen, dass nur geprüfte, für den Geschäftszweck erforderliche und aus rechtlicher Sicht unbedenkliche Anwendungen zum Einsatz kommen, was die gesamte Angriffsfläche der Institution signifikant reduziert. Relevant sind dabei sowohl lokal installierte Anwendungen, als auch solche, die auf Cloud-Servern oder in verteilten Diensten betrieben werden. Je nach Geschäftsprozessen oder Risikoprofil kann die Autorisierung einzeln für jedes System und jede Anwendung, oder für bestimmte Kategorien von Systemen oder Anwendungen vorgenommen werden (z.B. "Alle Office-Produkte eines bestimmten Herstellers auf Notebooks mit einem bestimmten Betriebssystem). Hierbei ist es sinnvoll, Standard-Anwendungen zu bestimmen, die für alle Nutzenden freigegeben sind und die Verwendung darüber hinausgehender Anwendungen pro Nutzer oder Organisationseinheit zu autorisieren.
ASST.2.3.2 Software Bill of Materials (SBOM)
Statement
Informationen und Assets für Anwendungen SOLLTE die Software Bill of Materials (SBOM) dokumentieren.
Guidance
Eine Software Bill of Materials (SBOM) ist in diesem Zusammenhang eine strukturierte Liste aller Komponenten, Bibliotheken und Abhängigkeiten, die in einer Anwendung enthalten sind, einschließlich ihrer Versionen und Herkunft. Sie kann dabei sowohl Open-Source- als auch proprietäre Bestandteile erfassen und in maschinenlesbaren Formaten (z. B. SPDX, CycloneDX) vorliegen. Der Zweck dieser Dokumentation liegt darin, Transparenz über die eingesetzten Softwarebestandteile zu schaffen, sodass Abhängigkeiten, potenzielle Schwachstellen oder veraltete Komponenten nachvollziehbar bleiben. Ohne diese Transparenz könnte es bei Sicherheitsvorfällen, Lizenzkonflikten oder fehlender Wartbarkeit zu erheblichen Problemen kommen, während eine gepflegte SBOM die schnelle Identifikation von Risiken, die Minimierung von Vendor Lock-in und die Nachvollziehbarkeit der Software-Lieferkette unterstützen kann. Hierzu kann die BSI TR-03183-2 verwendet werden.
ASST.2.3.2.1 Software Discovery
======= Statement
Informationen und Assets KANN die Aktualität des Inventars der Anwendungen durch ein automatisiertes Verfahren {{ regelmäßig oder bei Änderungen }} überprüfen.
======= Guidance
Die automatische Aktualisierung des Anwendungsinventars (etwa bei Installationen, Konfigurationsänderungen und Deinstallationen) dient in erster Linie der vollständigen Transparenz über die IT-Landschaft. Ein aktuelles Anwendungsinventar kann als Grundlage für Compliance-Nachweise, Lizenzmanagement und Schwachstellenanalysen dienen. Die Automatisierung dieses Prozesses verringert dabei den manuellen Verwaltungsaufwand und erhöht die Datenqualität, da menschliche Fehler oder Versäumnisse bei der Dokumentation vermieden werden können. Konkrete Anwendungsfälle können die automatische Erfassung einer neu installierten ERP-Software im Inventar, die Dokumentation einer Konfigurationsänderung an einer Firewall-Anwendung oder die Entfernung einer nicht mehr genutzten Datenbanksoftware aus dem Inventar sein. Auch Updates von Anwendungen, Änderungen an Zugriffsberechtigungen oder Konfigurationsanpassungen aufgrund neuer Sicherheitsanforderungen können als relevante Ereignisse für eine Inventaraktualisierung betrachtet werden. Für die Umsetzung können Software Asset Management (SAM) Tools eingesetzt werden, die über Agenten oder regelmäßige Netzwerk-Scans Änderungen erkennen. Eine Alternative kann die Integration von Deployment- und Konfigurationsmanagement-Systemen mit der CMDB (Configuration Management Database) sein, wodurch jede Änderung automatisch im zentralen Inventar gespiegelt wird. Die Implementierung von Event-Triggern in der IT-Infrastruktur kann ebenfalls dazu beitragen, dass bei definierten Ereignissen eine sofortige Inventaraktualisierung ausgelöst wird. Einen hohen Mehrwert für alle Sicherheitsbereiche kann es haben, Inventardaten aus verschiedenen Quellen automatisiert miteinander abzugleichen, z.B. aus Verzeichnisdiensten, AMDB, EDR und CMDB. Eine regelmäßige Validierung der Prozesse durch Stichprobenkontrollen kann dabei helfen, die Vollständigkeit und Genauigkeit der automatisierten Inventarisierung zu gewährleisten.
ASST.2.4 Klassifizierung
Guidance
Klassifizierung dient dazu, Daten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit systematisch zu ordnen, um angemessene Schutzmaßnahmen zielgerichtet umzusetzen und Risiken effektiv zu reduzieren. Unter Klassifizierung versteht man dabei die Einteilung von Daten in Kategorien, etwa "öffentlich", "intern", "vertraulich" oder "Verschlussache - Nur für den Dienstgebrauch". Beispielsweise ist eine öffentlich zugängliche Marketingbroschüre weniger sensibel als personenbezogene Kundendaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder staatliche Verschlusssachen. Anzahl der Klassen und Umfang der Beschreibungen können sich an den ermittelten Risiken und der Menge der verarbeiteten Informationen orientieren. Die Kriterien zur Klassifizierung können sich daran orientieren, mit welchen Schäden eine Kompromittierung der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit verbunden wäre, z.B. geschätzte Umsatzverluste, Gefahr für die Allgemeinheit, Schädigung der Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Für Assets ist es sinnvoll, diese im Einklang mit der Klassifikation der Informationen ebenfalls in Klassen zu unterteilen, für deren Verarbeitung sie gebraucht werden. Je nach Aufgaben der Institution und Arten von verarbeiteten Informationen bietet es sich an, ein bestehendes Klassifikationsschema 1:1 zu verwenden - etwa das Schema der Verschlusssachenanweisung (VSA) - oder ein eigenes Schema zu erstellen, in dem mehrere bestehende Schemata auf die eigenentwickelten Klassen abgebildet werden.
3 - Regelungen zum Gebrauch
ASST.3.1 Nutzungsvereinbarungen
Statement
Informationen und Assets für Nutzende SOLLTE diese zu den Regelungen der Nutzung von Informationen und anderen Assets anweisen.
Guidance
Wenn Nutzende nicht angewiesen werden bestimmte Nutzungsregelungen einzuhalten, dann könnte es zu ungewollten Verstößen gegen die Sicherheitsverfahren kommen. Auch Maßregelungen bei Verstößen werden erschwert, wenn unklar ist, ob Verstöße für die Nutzenden vorher als solche erkennbar waren. Dies gilt insbesondere für externe Personen, die nur durch die Nutzung von Assets mit den Regelungen in Berührung kommen könnten, z.B. Kunden oder Drittunternehmen. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus den Maßnahmen zur Umsetzung der anderen Anforderungen dieser Praktik und den Anforderungen zur Sensibilisierung.
ASST.3.1.1 Weitergabe nur bei Erforderlichkeit
Statement
Informationen und Assets für Nutzende SOLLTE zur Weitergabe von Informationen nur bei Erforderlichkeit anweisen.
Guidance
Das Need-to-Know-Prinzip ist ein Sicherheitskonzept, das den Zugriff auf Informationen auf das absolut notwendige Maß beschränkt. Es besagt, dass Personen nur dann Zugang zu bestimmten Daten enthalten, wenn diese Informationen für die Erfüllung ihrer konkreten Aufgaben erforderlich sind. Ziel ist es, das Risiko von Datenmissbrauch, -verlust oder unbefugtem Zugriff zu minimieren.
ASST.3.2 Entfernung nicht erforderlicher Rest- oder Zusatzdaten
Statement
Informationen und Assets für Daten SOLLTE die Entfernung nicht erforderlicher Rest- oder Zusatzdaten verankern.
Guidance
Hierunter können z.B. Metainformationen wie Bearbeitername oder Geostandort fallen. Handelt es sich um strukturierte Daten, so ist eine automatisierte Entfernung leicht möglich. Für unstrukturierte Daten hat sich eine Kombination aus automatischer Filterung / Regex und manueller Überprüfung bewährt.
ASST.3.3 Kennzeichnung
| Archivierung |
Guidance
Kennzeichnungen helfen dabei sicherzustellen, dass vertrauliche, personenbezogene oder besonders kritische Daten im gesamten Lebenszyklus angemessen behandelt werden – von der Erstellung über die Verarbeitung bis hin zur Archivierung oder Löschung. Hierzu gehört sowohl die Kennzeichnung physikalischer Systeme oder Speichermedien als auch die virtuelle Kennzeichnung, z.B. durch Metadaten oder die Kopfzeile eines Dokumentes. Eine klare Kennzeichnung kann dazu beitragen, unbeabsichtigte Offenlegung, unsachgemäße Weitergabe oder unsichere Verarbeitung zu vermeiden, die Sensibilisierung für den Umgang mit verschiedenen Informationsarten fördern und rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen (z. B. DSGVO, Geheimschutz) Rechnung tragen. Beispiele sind Informationen, die einer bestimmten Schutzbedarfsklasse (z. B. „vertraulich“, „intern“) zugeordnet sind. Auch personenbezogene Daten, Forschungsergebnisse, Finanzinformationen, Sicherheitskonzepte oder technische Spezifikationen können einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Die Art der Kennzeichnung kann visuell erfolgen, etwa durch Wasserzeichen, farbige Markierungen, Aufkleber, sowie Kopf-/Fußzeilen oder Metadaten in Dateien. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung verständlich, konsistent und leicht erkennbar ist, um ihre Schutzwirkung zu entfalten. Zur Umsetzung ist es nicht erforderlich, dass alle Daten, Systeme oder Speichermedien gekennzeichnet sind sondern nur solche, deren Risikoprofil eine solche Kennzeichnung erforderlich macht - hier ist insbesondere die Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit relevant. Dokumentvorlagen, automatisierte Klassifizierungsfunktionen in gängigen Office-Programmen oder Richtlinien in einem DMS können helfen die Einhaltung zu gewährleisten.
ASST.3.4 Kennzeichnung ohne vertrauliche Daten
Statement
Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE Kennzeichnung ohne vertrauliche Daten verankern.
Guidance
Enthalten Kennzeichnungen vertrauliche Daten wie den Namen des zugeordneten Mitarbeiters, des Standortes, der Netzstruktur oder der Abteilung, so könnten diese Angaben von Angreifern ausgelesen werden, z.B. über das Netz, per Bluetooth oder durch physisches Ablesen. Die so abgeflossenen Daten könnten Angreifer zur weiteren Ausforschung der Institution oder des Zugangs zu Daten missbrauchen.
ASST.3.5 Tainting
Statement
Informationen und Assets für Daten KANN eine Markierung durch eingebettete Daten oder Funktionen zur Wiedererkennung zuweisen.
Guidance
Zielt darauf ab, die Nachverfolgbarkeit und Kontextbindung von Daten zu ermöglichen, insbesondere in komplexen IT-Systemen, in denen Daten über viele Verarbeitungsschritte hinweg genutzt, kombiniert oder verteilt werden. Durch die Einbettung spezifischer, erkenntlicher Merkmale (z.B. Metadaten, Marker oder Funktionsventhalten) kann ein Datensatz identifizierbar gemacht werden, ohne dass seine Funktion oder Nutzbarkeit wesentlich eingeschränkt wird. Dies kann bei der Erkennung unerlaubter Datenweitergaben, der Nachverfolgung von Datenflüssen oder bei Sicherheitsanalysen hilfreich sein, insbesondere wenn potenziell sensible oder schützenswerte Daten im Spiel sind. Für welche Daten Tainting gezielt eingesetzt wird kann sich nach deren Klassifizierung oder einer spezifischen Risikoanalyse richten. Beispiele für Tainting-Mechanismen können sein: das Einfügen eines unsichtbaren Wasserzeichens in ein Dokument, das Anhängen kryptografisch prüfbarer Metadaten an Datensätze, Dummy-Datensätze oder das Verwenden von Datencontainern, die sich beim Zugriff oder bei der Weitergabe protokollierend venthalten. Auch das Markieren von Datenbankeinträgen mit zusätzlichen Attributen, die Rückschlüsse auf Herkunft, Vertrauensstufe oder Kontext erlauben, kann eine Form des Taintings darstellen. Ebenso kann bei Programmcode eine Markierung durch sogenannte Taint-Tracking-Systeme erfolgen, die überwachen, welche Eingaben in sicherheitskritische Operationen einfließen. Für die Umsetzung kann der Einsatz strukturierter Datenformate (wie XML oder JSON mit Markierungsfeldern), der Aufbau kontrollierter Datenflüsse mit Protokollierung oder das Nutzen von Middleware-Komponenten mit Tainting-Funktionalität in Betracht gezogen werden. Wichtig ist dabei, dass die Tainting-Informationen robust, interpretierbar und möglichst schwer entfernbar gestaltet werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern. Die Wahl geeigneter Methoden hängt stark vom Anwendungskontext, den Schutzbedarfen und den bestehenden Systemarchitekturen ab.
ASST.3.6 Verifikation
Statement
Informationen und Assets für Informationen KANN die Korrektheit anhand anderer Informationsquellen testen.
Guidance
Wenn die Korrektheit bestimmter Informationen von hohen Bedeutung ist, hilft eine Verifikation aus zweiter Quelle dabei, fundierte und belastbare Entscheidungen in sicherheitsrelevanten Situationen treffen zu können. Durch Verifikation wird das Risiko verringert, dass Fehlinformationen in Geschäftsprozessen oder dem Sicherheitsmanagement weiterverarbeitet werden und sich Fehler so fortsetzen oder Vorfälle übersehen werden. Sie kann insbesondere dazu beitragen, Fehlalarme zu erkennen, Täuschungsversuche (z.B. durch gefälschte Logdaten) zu identifizieren oder die Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen zu bewerten. Die Anforderung stärkt somit die Integrität und Qualität der sicherheitsbezogenen Lagebewertung. Beispiele für Ereignisse können sicherheitsrelevante Systemmeldungen, Alarme aus Intrusion Detection Systemen (IDS), Hinweise auf Datenabflüsse oder ungewöhnliches Nutzerventhalten sein. Informationsquellen können externe Dienstleister, Zeugen, Sicherungskopien oder Sensoren in der physischen Sicherheit sein. Die Verifikation kann sich in solchen Fällen z.B. auf die Gegenprüfung eines IDS-Alarms durch Logdaten anderer Systeme oder durch Replizierbarkeit des Ereignisses in einer Testumgebung beziehen. In der Praxis kann eine Verifikation unter anderem durch Korrelation mehrerer unabhängiger Datenquellen erfolgen. Auch das Einführen von Plausibilitätsprüfungen, standardisierten Analyseverfahren oder temporären Reproduktionsversuchen kann hilfreich sein. Eine strukturierte Dokumentation der Informationsquellen und ihrer typischen Aussagekraft kann ebenfalls zur Umsetzung beitragen.
ASST.3.7 Pseudonymisierung
Statement
Informationen und Assets für Informationen KANN die Pseudonymisierung vor der Weitergabe verankern.
Guidance
Bei der Pseudonymisierung werden Informationen so verändert, dass sie für den Empfänger nicht mehr dem ursprünglichen Informationswert oder Datensatz zugeordnet werden können, ohne zusätzliche Informationen hinzuzuziehen. Die Weitergabe meint hier jegliche Form des Teilens von Informationen über die Grenzen des Informationsverbundes hinaus – etwa an externe Dienstleister, Behörden oder Partnerinstitutionen – unabhängig davon, ob dies elektronisch, schriftlich oder mündlich geschieht. Anwendungsbeispiele sind personenbezogene Daten oder institutionsinterne IP-Adressbereiche, die zu Diagnosezwecken herausgegeben oder zum Zugriff auf Cloud-Dienste von der Institution verwendet werden. Problematisch ist hierbei oft die funktionsenthaltende Pseudonymisierung, d.h. die Pseudonymisierung derart, dass es bei der beabsichtigten Verwendung zu keinen Problemen durch die Pseudonymisierung kommt. Typische Umsetzungsmaßnahmen können beinhalten: (1) den Einsatz technischer Pseudonymisierungsverfahren wie Hashing oder Tokenisierung, (2) die getrennte, zugriffsbeschränkte Speicherung von Zuordnungstabellen („mapping tables“) in gesicherten Datenräumen oder Datenbanken, und (3) den Einsatz kontrollierter Schlüsselverwaltung, die nur autorisierten Personen eine Re-Identifizierung erlaubt. Auch kann eine Pseudonymisierung in Prozessen oder Schnittstellen fest verankert werden, etwa durch automatisierte Filtermechanismen bei Exporten oder vor externen Übertragungen.
ASST.3.8 Anonymisierung
Statement
Informationen und Assets für Informationen KANN die Anonymisierung vor der Weitergabe verankern.
Guidance
Bei der Anonymisierung werden Informationen so verändert, dass sie für den Empfänger nicht mehr dem ursprünglichen Informationswert oder Datensatz zugeordnet werden können. Dabei werden gezielt rückverfolgbare Merkmale entfernt oder verfremdet, sodass eine Zuordnung zu einem bestimmten Informationswert der Institution (z.B. einer Person, Systemkonfiguration oder Zugangskonto) nicht mehr möglich ist. Davon abzugrenzen ist die Pseudonymisierung („pseudonymization“), bei der eine Identifizierbarkeit theoretisch weiterhin besteht, etwa durch separate Zuordnungstabellen oder Schlüssel. Die Weitergabe meint hier jegliche Form des Teilens von Informationen über die Grenzen des Informationsverbundes hinaus – etwa an externe Dienstleister, Behörden oder Partnerinstitutionen – unabhängig davon, ob dies elektronisch, schriftlich oder mündlich geschieht. Beispiele sind die Bildung summarischer Statistiken aus personenbezogenen Daten oder die Ersetzung eines Gerätenamens durch eine zufällige Zeichenkette vor der Herausgabe zu Diagnosezwecken.
ASST.3.9 Aktualisierung
Guidance
Wenn gespeicherte Daten nicht regelmäßig mit Veränderungen abgeglichen werden, nimmt das Risiko von Fehlern in den Daten zu. Ein Abgleich mit Quellen kann durch automatische Vergleichsprozesse (z.B. anhand von Checksummen) vorgenommen werden oder durch eine Versionsverwaltung erleichtert werden.
ASST.3.10 Autorisierung von Datenlokationen
| Lieferketten, Shadow IT |
Statement
Informationen und Assets für Daten SOLLTE Datenlokationen durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Autorisierte Datenlokationen sind virtuelle oder physische Orte, an denen die Speicherung oder anderweitige Verarbeitung der jeweiligen Datenkategorie durch die Institution erlaubt wird. Physische Orten sind z.B. Serverstandorte in der EU, aber auch die organisatorische Regelung zu Standorten wie dem Mobile Arbeitsplatz oder Auslandsreisen außerhalb der EU gemeint. Regelungen könnten hier z.B. sein: "Verarbeitung als vertraulich markierter Daten nur innerhalb von Institutsgebäuden", "Personenbezogene Daten nur innerhalb der EU". Je nach Datenart bestehen auch häufig Compliance-Verpflichtungen (z.B. DSGVO, Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG), durch die erlaubte Datenlokationen beschränkt sind. Virtuelle Datenlokationen (z.B. VoIP-Netz, dom0, Hauptgebäude) sind Verarbeitungssphären.
ASST.3.11 Autorisierung von Systemen
| Data Leak, Shadow IT |
Statement
Informationen und Assets für Daten SOLLTE für die Informationsverarbeitung verwendete Systeme durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Autorisierte Systeme können einzeln oder als Kategorien von IT-Systemen und Peripherie benannt werden, auf denen bestimmte Daten verarbeitet werden dürfen. Hierzu gehört auch, welche Peripheriegeräte angeschlossen werden dürfen, z.B. z.B. keine Speicherung sensibler Erreichbarkeiten auf einem einfachen Mobiltelefon oder Verarbeitung hochvertraulicher Daten nur auf stationären Endgeräten. Relevant ist dabei auch, ob Bring Your Own Device (BYOD) untersagt oder unter bestimmten Voraussetzungen gestattet ist. Kann entweder einmalig für alle Daten, oder getrennt nach Datenkategorien (z.B. keine personenbezogenen Daten auf Ausleihgeräten) umgesetzt werden.
ASST.3.11.1 Autorisierung von Peripheriegeräten
| Data Leak, Shadow IT |
Guidance
Peripheriegeräte sind externe Hardware-Komponenten sowie virtuelle Geräte, die an IT-Systeme angeschlossen oder eingebunden werden, darunter USB-Sticks, externe Festplatten, Drucker, Kameras, Smartphones, Tablets, virtuelle Laufwerke, softwaredefinierte Netzwerkadapter und emulierte Hardware. Die Autorisierung solcher Geräte schützt vor Sicherheitsrisiken, da unkontrollierte Peripherie Malware einschleusen, Daten exfiltrieren oder als Einfallstor für Angriffe dienen kann; so kann ein privater USB-Datenträger Schadsoftware enthalten, die sich beim Anschluss ausbreitet, oder ein nicht autorisierter Drucker vertrauliche Dokumente in ungeschützten Bereichen ausgeben. Die Umsetzung erfolgt zweckmäßig über eine zentrale Geräteregistrierung, in der alle zulässigen Geräte mit eindeutigen Kennungen erfasst werden; abhängig vom Risikoprofil kann die Autorisierung gerätespezifisch oder für ganze Gerätegruppen erfolgen (etwa für alle beschafften Tastaturen und Mäuse). Administrative Prozesse umfassen ein Antragsverfahren für neue Peripheriegeräte mit Sicherheitsbewertung, die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gerätelisten sowie die Definition von Gerätekategorien mit abgestuften Autorisierungsebenen, beispielsweise vollständig gesperrte USB-Ports für externe Nutzer, eingeschränkte Freigaben für Standardarbeitsplätze und erweiterte Berechtigungen für Administratoren. Technisch wird dies durch Device-Control-Lösungen unterstützt, die nur autorisierte Geräte anhand von Hardware-IDs, Herstellerzertifikaten oder digitalen Signaturen erkennen und freischalten; ergänzend erhöhen Logging-Mechanismen zur Nachverfolgung sämtlicher Peripheriegeräte-Aktivitäten die Transparenz und Auditierbarkeit der Prozesse. Die Autorisierung selbst erfolgt durch die Personen oder Rollen, die in der Organisation für die Freigabe der betreffenden Systeme verantwortlich sind.
ASST.3.12 Autorisierung von Personen oder Institutionen
Statement
Informationen und Assets für Daten SOLLTE den Zugriff von Personen oder Institutionen im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement autorisieren.
Guidance
Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass nur berechtigte Stellen auf sensible Werte zugreifen, wodurch unautorisierte Einsichtnahme, Manipulation oder Missbrauch verhindert werden kann. Ohne eine klare Kopplung an Identitäts- und Berechtigungsmanagement könnte es zu unkontrollierten Datenabflüssen, Einsicht durch Dritte oder langfristigen Abhängigkeiten von bestimmten Dienstleistern kommen, die den Zugriff einseitig steuern könnten. Eine korrekte Umsetzung kann hingegen Transparenz schaffen und den Zugriff auf Informationen nachvollziehbar, reversibel und sicher gestalten. Umfasst sowohl die Autorisierung eigenen Personals, als auch die Autorisierung externer Dienstleister oder Partner. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Autorisierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt.
ASST.3.13 Lagerung physischer Assets
ASST.3.14 Reserve physischer Assets
Guidance
Die Beschaffung und Installation von Systemen und deren Peripherie nimmt gewöhnlich eine längere Zeit in Anspruch, weshalb es sinnvoll ist, Ersatzgeräte für Ausfälle bereitzuhalten. Die Menge der Ersatzgeräte reicht aus, wenn sie den voraussichtlichen Bedarf deckt, der bis zur Lieferung und Installation der nächsten Beschaffung vergeht. Der voraussichtliche Bedarf kann aus dem bisherigen Bedarf unter Anpassung an Veränderungen (z.B. Wachstum der Nutzerzahlen) berechnet werden. Typische Assets wären hier z.B. IT-Clients (Desktop PCs/Laptops), Smartphones oder andere häufig genutzte Endgeräte.
ASST.3.15 Ausleihe physischer Assets
Guidance
Wenn bei bestimmten Ereignissen wie Auslandsreisen, Veranstaltungen oder Sicherheitsvorfällen die regulären Endgeräte nicht verwendet werden können (z.B. aufgrund der Regelungen zu Datenlokationen oder der Vorfallsbehandlung), dann ist es sinnvoll Endgeräte bereitzuhalten, die nur mit den für die Ereignisse notwendigen Anwendungen und Daten ausgestattet sind. Die Menge der Ausleihgeräte ist ausreichend, wenn sie den Bedarf deckt. Der Bedarf kann anhand einer Prognose ermittelt werden, die sich wiederum auf bekannte Statistiken (z.B. Anzahl der Nutzenden, Anzahl der Teilnehmer von Schulungsveranstaltungen, Anzahl Auslandsreisen pro Jahr) stützen kann.
4 - Regelungen zum Transfer
ASST.4.1 Autorisierung von Schnittstellen
| Lieferketten |
ASST.4.2 Vertraulichkeit und Integrität beim Transport
Statement
Informationen und Assets für Daten SOLLTE Vertraulichkeit und Integrität beim Transport verankern.
Guidance
Transport meint hier sowohl die Datenübertragung per Netz als auch auf physischen Datenträgern (Sneakernet) oder den physischen Transport ganzer Systeme. Zur Umsetzung kann z.B. in Netzen die Transportverschlüsselung und -signierung von E-Mails, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit PGP genutzt werden. Beim physischen Transport können die vorherige Verschlüsselung von Speichermedien, die Verwahrung von Assets an der Person, Verwahrungsprotokolle, manipulationssichere Verpackungen, Geolocation Tracking oder vertrauenswürdige Kuriere genutzt werden. Die Auswahl der Maßnahmen richtet sich nach dem Schutzbedarf der ausgetauschten Informationen und der Transportart.
ASST.4.3 Autorisierung von Veröffentlichungen
Statement
Informationen und Assets SOLLTE Veröffentlichungen durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
„Veröffentlichungen“ bezieht sich hier auf jede Form der öffentlichen oder externen Verbreitung von Informationen, sei es durch Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträge, wissenschaftliche Publikationen, öffentliche Datensätze oder zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Hierbei besteht das Risiko, dass vertrauliche Informationen unbeabsichtigt veröffentlicht werden. Kriterien zur Veröffentlichung können z.B. das Entfernen von Geschäftsgeheimnissen oder die Freigabe durch bestimmte Stellen innerhalb oder außerhalb der Institution sein. Der Hauptzweck dieser Anforderung ist die Schaffung einer Gatekeeping-Funktion, um den Informationsfluss zu steuern, der die Institution verlässt, und so das Risiko unbefugter oder schädlicher Offenlegungen zu mindern. Ohne diese Kontrolle könnte eine Institution versehentlich sensible Geschäftsdaten, geistiges Eigentum oder vertrauliche Kundeninformationen offenlegen, was zu schwerwiegendem Reputationsschaden, finanziellem Verlust oder rechtlichen Strafen führen könnte. So könnte ein nicht genehmigter Social-Media-Beitrag Details über ein noch nicht veröffentlichtes Produkt preisgeben, ein Forscher könnte versehentlich einen Datensatz mit vertraulichen Informationen veröffentlichen, oder ein Finanzbericht könnte vorzeitig veröffentlicht werden und Marktvolatilität verursachen. Ein sinnvoller Ansatz könnte die Einrichtung eines gestuften Genehmigungsprozesses sein, der auf der Sensibilität der Informationen basiert und sich am Konzept der Vertraulichkeitsanforderungen orientiert. Eine öffentliche Ankündigung von geringer Sensibilität erfordert möglicherweise nur die Genehmigung durch einen Abteilungsleiter, während ein Finanzbericht mit hohem Risiko die Unterschrift mehrerer Führungskräfte, einschließlich des Leiters der Rechtsabteilung und des CISO, erfordert. Um dies zu erleichtern, können Institutionen technische Maßnahmen ergreifen, wie z. B. ein digitales Workflow-System, in dem der Veröffentlichungsstatus eines Dokuments nachverfolgt und verwaltet wird. Dieses System könnte Funktionen umfassen wie: (1) automatisches Routing von Dokumenten an die entsprechenden Genehmiger, (2) eine sichere Überwachung aller Genehmigungen und Ablehnungen, und (3) ein zentrales Repository für alle genehmigten und veröffentlichten Materialien. Aus prozessualer Sicht ist es von Vorteil, eine Veröffentlichungs-Checkliste zu erstellen, die sicherstellt, dass alle relevanten rechtlichen und Compliance-Prüfungen vor der Veröffentlichung durchgeführt werden.
ASST.4.4 Nachweis des Zugangs
Guidance
Ein Zugangsnachweis stellt sicher, dass bestimmte Nachrichten ihren Empfänger tatsächlich erreicht haben und dieser Zugang im Streitfall nachvollziehbar belegt werden kann. Dies ist insbesondere in rechtlich relevanten Kontexten oder bei Revisionen von Bedeutung – etwa wenn Fristen, Genehmigungen oder vertrauliche Informationen übermittelt werden. Kriterien können sich an der Nachvollziehbarkeit der Integrität der Informationen oder ihrer Rechtswirkung orientieren, z.B. wenn sie einen Vertragsabschluss oder die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes, auslösen. Beispiele hierfür sind arbeitsrechtlich relevante Dokumente wie Abmahnungen oder Kündigungen, Sicherheitsanweisungen, Änderungen an internen Richtlinien, Zugangsdaten zu sicherheitsrelevanten Systemen oder auch technische Anordnungen mit verbindlichem Charakter. Die Kriterien können zusammen mit anderen Kriterien dokumentiert sein, beispielsweise im Rahmen eines Informationssicherheitskonzepts oder Kommunikationsleitfadens. Die Umsetzung dieser Anforderung kann durch verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen erfolgen. Dazu gehören u. a. die Nutzung von E-Mail-Systemen mit Empfangsbestätigung, das Verwenden von Systemprotokollen oder speziellen Portalen mit Zugriffsnachweis. Wichtig ist dabei, dass der Nachweis manipulationssicher gespeichert und nachvollziehbar archiviert wird – bis zum Ablauf einer definierten Aufbewahrungsfrist, z. B. drei oder fünf Jahre, je nach rechtlicher oder organisatorischer Vorgabe. Sinnvoll ist es hierbei nicht nur die Tatsache des Zugangs zu einem bestimmten Zeitpunkt sondern auch für den Nachweis relevante Inhalte zu dokumentieren, z.B. Titel, sowie Versand- und Zieladressen der Nachricht. Sie kann je nach Medium auch den Inhalt der Nachricht enthalten.
ASST.4.5 Vereinbarungen zum Austausch
| Lieferketten |
Guidance
Beispielsweise kann es für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wie Patente sinnvoll sein, eine explizite Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen, bevor genaue Informationen weitergegeben werden. Hierzu kann z.B. gehören nach welchen Kriterien ausgetausche Informationen zu klassifizieren sind oder wie in eine bestimme Klasse eingestufte Daten zu schützen oder verarbeiten sind. Die Vereinbarung über anzuwendende Sicherheitsanforderungen kann anhand von vorformulierten Vertragstexten erfolgen oder über den Austausch von Sicherheitsanforderungen in strukturierten Datenformaten wie OSCAL. Letzteres hat den Vorteil, dass weiterführende Daten etwa zum Umsetzungsstand ebenfalls leichter gepflegt und ausgetauscht werden können.
5 - Wartung
ASST.5.1 Wartungsbedarf dokumentieren
Statement
Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE den Wartungsbedarf für Systemkomponenten und die zum Betrieb erforderliche Infrastruktur dokumentieren.
Guidance
Wartungsbedarf meint die regelmäßig oder anlassbezogen erforderlichen Maßnahmen zur Instandhaltung, Aktualisierung und Funktionssicherung von Systemkomponenten und der Betriebsinfrastruktur eines IT-Systems. Unter Systemkomponenten sind hier sowohl Hardware-Elemente (Server, Netzwerkkomponenten, Speichergeräte) als auch Software-Elemente (Betriebssysteme, Middleware, Anwendungen) zu verstehen; die Infrastruktur umfasst unterstützende Einrichtungen wie Stromversorgung, Klimatisierung, Kommunikationsschnittstellen oder Brandabschottungen für Kabel- und Rohrdurchführungen. Ziel der Dokumentation ist es, einen strukturierten Überblick über alle Abhängigkeiten, Wartungszyklen und Zuständigkeiten zu schaffen, um sicherzustellen, dass Betrieb und Sicherheit des Systems über den gesamten Lebenszyklus hinweg gewährleistet bleiben. Die Dokumentation des Wartungsbedarfs kann verhindern, dass kritische Komponenten ungeplant ausfallen oder Sicherheitslücken durch versäumte Updates bestehen bleiben. Ohne klare Wartungsinformationen könnte beispielsweise ein Firmware-Update bei einer Netzkomponente übersehen werden, was Angreifern das Eindringen über bekannte Schwachstellen erleichtern könnte. Umgekehrt kann eine dokumentierte Wartungsplanung dazu beitragen, Systemverfügbarkeit und Integrität zu sichern, indem sie planbare Wartungsfenster und Zuständigkeiten ermöglicht. Durch das Zusammenführen der Herstellerangaben mit den vor Ort bekannten Rahmenbedingungen kann frühzeitig erkennbar werden, wann Eingriffe nötig sind, welche Abhängigkeiten bestehen und welche Fachkenntnisse oder Werkzeuge erforderlich sein können. Zum Ressourcenbedarf kann ebenso gehören, dass ein Testsystem bereitgestellt wird, dass administrative Zugänge vorbereitet werden oder dass ein Wartungsdienstleister während der Arbeiten abgesichert fernzugreifen kann. Für die praktische Umsetzung kann es hilfreich sein, einen zentralen Wartungskalender mit Ampel‑Logik zu führen, der sich aus dem Konfigurations‑ oder Asset‑Management speist. Eine Ticket‑ oder Change‑Management‑Lösung kann automatisch Termine auslösen, Erinnerungen versenden und Reports erzeugen.
ASST.5.2 Geregelte Wartungen
Statement
Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE die Wartung {{ regelmäßig oder prädiktiv }} ausführen.
Guidance
„Wartung“ bezeichnet hier sämtliche planmäßigen oder zustandsabhängigen Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Integrität von IT-Systemen, Anwendungen und den zugehörigen physischen wie logischen Assets („maintenance“). Verschleißende Systeme und Infrastrukturen könnten zu Fehlerzuständen und hierdurch zu Ausfallzeiten und Sicherheitsrisiken führen. Das betrifft auch die für das IT-System verwendete Stromversorgung, USV, Klimatechnik, sowie Brandabschottungen für Kabel- und Rohrdurchführungen. Beispiele hierfür können vielfältig sein: Ein Server kann turnusmäßig mit Firmware‑Updates versorgt oder nach einer bestimmten Betriebsdauer auf Staubablagerungen überprüft werden; Netzwerkkomponenten können per Lifecycle‑Plan aktualisiert oder lüfterseitig gereinigt werden; USV‑Batterien können nach Herstellerempfehlung getauscht werden; Software‑Module können per Patch‑Management in ein Wartungsfenster eingeplant werden. Eine „regelmäßige Wartung“ bedeutet hierbei ein turnusmäßiges Vorgehen nach festen Zeitintervallen (Vorausbestimmte Instandhaltungsstrategie), während prädiktive Wartung den tatsächlichen Abnutzungs- oder Belastungszustand auswertet, um Eingriffe bedarfsgerecht zu planen (Prädiktive Instandhaltungsstrategie). Beide Ansätze verfolgen das Ziel, Sicherheits- und Betriebsrisiken zu minimieren, die aus dem Ausfall oder der Fehlfunktion technischer Komponenten resultieren könnten.
ASST.5.3 Autorisierung von Wartungen
Statement
Informationen und Assets für IT-Systeme KANN Wartungen durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Wartung ist die planbare oder anlassbezogene Änderung an Komponenten (z. B. Patches, Konfigurationsänderungen, Hardwaretausch, Firmware-Updates). Dies betrifft auch den Transfers des Systems oder von Komponenten für Reparatur oder Austausch an einem anderen Ort. Unklare oder fehlende Freigaben für Wartungen könnten zu unkoordinierten Änderungen, ungeplanten Ausfällen, Datenverlust oder der Einschleusung von Schadcode durch interne wie externe Dienstleister führen; außerdem könnten unpassende Zeitfenster oder inkompatible Firmwarestände Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit beeinträchtigen. Zur Umsetzung kann die Institution ein schlankes Freigabeverfahren gestalten, z.B. (1) ein standardisiertes Wartungs-Ticket mit Pflichtangaben (Asset-ID, Maßnahme, Risiko-Einschätzung, Zeitfenster, Back-out-Plan, Ansprechpartner), das über CMDB-Bezüge (Konfigurationsdatenbank) automatisch an Asset-/Service-Owner geroutet und dort freigegeben werden kann; (2) technische Gates, sodass produktive Änderungen erst im Status „autorisiert“ durch CI/CD-Pipelines (Build-/Deployment-Kette), Change-Flags oder Just-in-Time-Privilegien mit zeitlich begrenzten Admin-Konten ausgeführt werden können; (3) ein Katalog vordefinierter, niedrig-riskanter Standardwartungen (z. B. Signatur-Updates, agentenlose Log-Rotation), die vorab genehmigt und ohne Einzelfallprüfung ausgelöst werden können.
ASST.5.4 Behandlung als Änderungen und Tests
Statement
Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE zur Wartung erforderliche Änderungen im Einklang mit den Verfahren und Regelungen zum Management von Änderungen verankern.
Guidance
Werden bei Wartungsarbeiten Änderungen vorgenommen, so sind die Verfahren und Regelungen zum Management von Änderungen auch hier anzuwenden. Ein nicht abgestimmter oder ungetesteter Eingriff könnte etwa zu Systemausfällen, Datenverlust oder dem Einbringen von Schwachstellen führen, während ein geordnetes Änderungsmanagement solche Risiken deutlich reduzieren kann. Sinnvoll ist oft ein kurzer Wartungsleitfaden, in dem typische Abläufe (z. B. Vorab‑Backup, Rollback‑Option, Dokumentation des Ergebnisses) hinterlegt werden. Auf diese Weise kann jede Wartung reproduzierbar, überprüfbar und ressourcenschonend gestaltet werden, ohne sich auf konkrete Herstellerprodukte festzulegen.
ASST.5.5 Wartungsfenster
Statement
Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE bei voraussichtlichen Verfügbarkeiteinschränkungen durch bevorstehende Wartungen die Nutzenden über Dauer und Umfang der Einschränkungen informieren.
Guidance
Wenn durch Wartungsarbeiten die Verfügbarkeit von Systemen, Anwendungen oder Daten in Geschäftsprozessen beeinträchtigt werden könnte, ist eine Information über die bevorstehende Wartung sinnvoll. Dazu gehört, dass über die Dauer (Beginn und Ende), sowie über den Umfang der Einschränkungen (z.B. betroffene Anwendungen, Netze oder Funktionen) informiert wird. Beispiele sind Firmware- oder Betriebssystemupdates von zentralen Speichersystemen oder Netzkomponenten, der Austausch von Komponenten an zentralen Stromverteilern oder eine Wartung an den Klimasystemen eines nicht redundant ausgelegten Serverraumes.
ASST.5.6 Wartung durch Externe
Statement
Informationen und Assets für Mitarbeitende KANN bei Wartungen, die von Externen ohne Sicherheitsüberprüfung vorgenommen werden, zur Beaufsichtigung durch internes Personal anweisen.
Guidance
Eine Sicherheitsüberprüfung bezeichnet hier die systematische Bewertung der Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit von externen Dienstleistern oder deren Personal durch background checks, Referenzprüfungen oder formelle Sicherheitsclearance-Verfahren. Externe ohne Sicherheitsüberprüfung umfasst alle Dienstleister, Wartungstechniker oder Support-Personal von Drittanbietern, die nicht durch entsprechende Verfahren zur Vertrauenswürdigkeit validiert wurden. Beaufsichtigung durch internes Personal ist die kontinuierliche Anwesenheit und Überwachung von qualifizierten eigenen Mitarbeitenden während der gesamten Dauer der Wartungsarbeiten, um sowohl fachliche Aufsicht als auch Sicherheitskontrolle zu gewährleisten. Dazu gehört, dass die begleitenden Mitarbeitenden sicherstellen, dass Externe ausschließlich auf die für ihre Wartungsaufgabe notwendigen Systembereiche zugreifen und keine unauthorisierten Aktionen wie das Kopieren von Dateien oder die Installation nicht genehmigter Software durchführen. Externe Wartungskräfte ohne Sicherheitsüberprüfung könnten sonst vertrauliche Informationen einsehen, kopieren oder manipulieren, Malware einschleusen oder unbeabsichtigt Systemkonfigurationen beschädigen. Durch begleitendes internes Personal kann eine Institution kontinuierliche Aufsicht über alle durchgeführten Aktivitäten sicherstellen und gleichzeitig den Wissenstransfer für zukünftige Wartungsarbeiten fördern. Bei einer Fernwartung kann dies z.B. durch das Logging von Diagnose- und Wartungsaktivitäten, sowie die anschließende Überprüfung, dass alle Wartungsverbindungen getrennt sind, geschehen.
ASST.5.7 Dokumentation von Wartungen
Statement
Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE Wartungen mit Asset, Anlass, Zeitpunkt, Beteiligten, durchgefürten Maßnahmen und Ergebnissen dokumentieren.
Guidance
Die Dokumentation von Wartungen an IT-Systemen kann Nachvollziehbarkeit, Verantwortlichkeit und Beweisfähigkeit herstellen; ohne sie könnten unerkannte Konfigurationsänderungen, verdeckte Schwachstellen oder verlängerte Ausfälle entstehen. Zur Umsetzung kann die Institution ein schlankes, einheitliches Wartungsprotokoll verwenden, das je Vorgang erfasst: (1) eindeutig referenziertes Asset/CI, Umgebung und betroffener Service, (2) Anlass, Art der Wartung (präventiv/korrektiv/notfall) und geplanter Zeitraum, (3) Verantwortliche, Beteiligte/Dienstleister und Kontakt, (4) geplante Maßnahmen, Backout-Plan sowie definierte Vor-/Nach-Checks, (5) tatsächlich durchgeführte Schritte („as-built“), verwendete Versionen/Images und geänderte Parameter, (6) Messergebnisse/Logs/Screenshots/Hashes als Nachweis, (7) Auswirkungen (Downtime, Kapazität), Abnahme/Testresultat und Freigabe, (8) Verweise auf Tickets/Changes/Störungsmeldungen, (9) Datum/Zeit mit Zeitzone und Protokollversion. Die Erfassung kann in einem vorhandenen Ticket- oder CMDB-Werkzeug stattfinden.
6 - Rücknahme von Assets
ASST.6.1 Abhandenkommen
Statement
Informationen und Assets SOLLTE eine Vorgehensweise beim Abhandenkommen von Assets verankern.
Guidance
Eine Vorgehensweise beim Abhandenkommen von Assets ist ein strukturierter, dokumentierten Reaktionsprozess, der alle notwendigen Schritte und Verantwortlichkeiten für den Umgang mit verloren gegangenen, gestohlenen oder anderweitig außer Kontrolle geratenen Informationswerten nach Eintritt des Verlustereignisses festlegt. Ohne strukturierte Prozesse könnte ein verlorenes Laptop mit Kundendaten zu anhaltenden Datenschutzverletzungen führen, ein gestohlenes Smartphone könnte dauerhaft unbefugten Zugang zu Unternehmensressourcen ermöglichen, oder vergessene Dokumente könnten unkontrolliert Geschäftsgeheimnisse preisgeben. Eine etablierte Vorgehensweise kann durch schnelle Reaktionszeiten und koordinierte Sofortmaßnahmen das bereits eingetretene Schadenspotential begrenzen und die Wiederherstellung der Informationssicherheit beschleunigen. Die Vorgehensweise zur Behandlung kann z.B. die Ortung, Sperrung oder Löschung per Fernzugriff, das Melden bei Ermittlungsbehörden oder lokalen Fundbüros, die Änderung aller betroffenen Zugangsdaten, sowie die Sperre von Authentisierungsmitteln und der enthaltenen SIM-Karte beim Provider beinhalten.
ASST.6.2 Rückkehr abhandengekommener Assets
Statement
Informationen und Assets SOLLTE eine Vorgehensweise bei Rückkehr von abhandengekommenen Assets verankern.
Guidance
"Abhandengekommene Assets" bezeichnen Informationswerte, die ungewollt oder ungeplant außerhalb der direkten Kontrolle der Institution geraten sind - beispielsweise durch Verlust, Diebstahl, vergessene Mitnahme oder andere unbeabsichtigte Ereignisse. Eine "Vorgehensweise bei Rückkehr" meint einen strukturierten Prozess zur systematischen Wiederaufnahme und sicherheitstechnischen Bewertung solcher Assets nach ihrer Wiederbeschaffung oder ihrem Wiederauffinden. Diese Anforderung zielt auf die Risikominimierung bei der Wiederintegration potenziell kompromittierter Assets ab, da während der unkontrollierten Abwesenheit Manipulationen, unautorisierten Zugriffe oder Datenabflüsse aufgetreten sein könnten. Ohne strukturierte Rückkehrprozesse kann die unkontrollierte Wiederverwendung zurückgekehrter Assets zu Sicherheitslücken, Malware-Infektionen oder Datenschutzverletzungen führen. Umsetzungen können bei der Asset-Rückkehr (1) eine vollständige Identitätsprüfung anhand eindeutiger Kennzeichnungen wie Seriennummern oder Asset-Tags, (2) eine technische Integritätsprüfung durch Malware-Scans, Firmware-Vergleiche und Hardwareanalysen sowie (3) eine Datenintegrität-Bewertung mittels kryptografischer Prüfsummen oder forensischer Analysen umfassen. Als Alternative zur tiefergehenden Analyse von Systemen und Daten bietet sich auch die Löschung oder Entsorgung an. Prozessual kann die Einrichtung einer zentralen Asset-Return-Stelle mit definierten Eskalationswegen bei Auffälligkeiten, die Dokumentation aller Rückkehrfälle in einem Asset-Management-System und die Implementierung von Quarantäne-Verfahren für verdächtige Assets erfolgen.
ASST.6.3 Konformitätsprüfung
Statement
Informationen und Assets für IT-Systeme KANN bei Rücknahme die Konformität mit den einschlägigen Anforderungen testen.
Guidance
Assets sind nicht konform, wenn Sie die für sie geltenden Anforderungen nicht oder nicht mehr erfüllen, z.B. weil die Hardware manipuliert wurde oder keine Sicherheitsupdates mehr bereitgestellt werden. Die Prüfung kann durch automatische Prüfsysteme oder mit manuellen Verfahren, z.B. Sichtkontrolle von Siegeln, gewährleistet werden. Auch die Nutzung von Stichprobenkontrollen ist möglich. Zur Behandlung kann entweder die Ursache der Nichtkonformität beseitigt werden, oder alternative Lösungen können angewendet werden, z.B. kann das Gerät auf Werkszustand zurückgesetzt und neu installiert werden. Ist dies nicht möglich so bleibt keine andere Behandlungsmöglichkeit als das Assets nicht weiter zu verwenden.
ASST.6.4 Zurücksetzen auf Ausgangszustand
Statement
Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE bei Rücknahme das Zurücksetzen in einen definierten Ausgangszustand ausführen.
Guidance
Mit definierter Ausgangszustand ist hier ein Zustand gemeint, in dem alle während der Nutzung möglicherweise angefallenen vertraulichen Daten wieder gelöscht oder vernichtet sind. Dies kann in vielen Fällen am einfachsten durch Überschreiben der Speichermedien, kryptografisches Löschen oder das vollständige Zurücksetzen auf Werkseinstellungen erfolgen. Zur Umsetzung einer Vernichtung siehe DIN 66399. Alternativ kann auch ein vordefiniertes Systemimage installiert werden, wodurch das System für die erneute Ausgabe vorbereitet wird, wenn das Systemimage alle vorher auf dem System vorhandenen Daten überschreibt oder diese vollständig verschlüsselt waren.
7 - Löschen und Vernichten
ASST.7.1 Nicht mehr benötigte Anwendungen
Statement
Informationen und Assets für Anwendungen SOLLTE eine Deinstallation nicht mehr benötigter Anwendungsinstanzen verankern.
Guidance
„Nicht mehr benötigte Anwendungsinstanzen“ sind installierte, aber aktuell nicht mehr genutzte Softwarekomponenten, Applikationen oder Dienste (engl. application instances), die auf Servern, Endgeräten oder virtuellen Umgebungen verbleiben, obwohl ihre betriebliche Funktion entfallen ist. Diese können produktiv, testweise oder temporär eingerichtet gewesen sein. Eine Deinstallation ist hier als geregelter Prozess der vollständigen und nachvollziehbaren Entfernung solcher Komponenten zu verstehen, einschließlich ihrer Konfigurationen, temporären Daten und zugehörigen Zugriffsrechte. Der Zweck liegt in der Vermeidung von Sicherheits- und Integritätsrisiken, die durch ungenutzte oder veraltete Software entstehen könnten – etwa weil diese weiterhin Angriffsflächen bietet, unbemerkte Schwachstellen enthält oder unbeabsichtigte Datenabflüsse begünstigen könnte. Die Entfernung kann somit die Systemhärtung und Transparenz über tatsächlich aktive Anwendungen fördern. Dies kann durch Systeme automatisiert geschehen, die bei der Zuordnung von Anwendungen zu Personen eine automatische Installation oder Deinstallation erledigt. Wenn Anwendungen nicht länger benötigt werden, dann sind auch die für die Anwendung erforderlichen Berechtigungen nicht länger erforderlich. Hierzu gehören sowohl lokale als auch Cloud-Zugänge. Steht die Anwendungsinstanz in der Cloud nicht unter der Kontrolle der Institution, so sind stattdessen soweit möglich alle Daten in der Cloud zu löschen.
ASST.7.2 Aufbewahrungs- und Löschfristen
| Archivierung |
Statement
Informationen und Assets für Daten SOLLTE die Aufbewahrung für {{ eine bestimmte Frist }} verankern.
Guidance
Klar festgelegte und in Prozessen verankerte Löschfristen helfen Sicherheits- und Compliancerisiken zu minimieren, indem Informationen entsorgt werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Dies gilt sowohl für Originaldaten als auch für Kopien und archivierte Aufzeichnungen, einschließlich Protokolldateien. Hier besteht ein enger Bezug zu Compliance-Verpflichtungen, sowohl zur Aufbewahrung (z.B. für Nachweispflichten aus dem Steuerrecht) als auch zur Löschung (z.B. aus dem Datenschutzrecht). Die Auswahl der Methode zum Löschen hängt von der Vertraulichkeit der Daten, verwendeten Anwendungen oder Speichermedien und ggf. bestehenden Compliance-Verpflichtungen ab. Eine Herausforderung stellt dabei der Umgang mit Datenkopien in Datensicherungen dar. Da das nachträgliche Herausfiltern bestimmter Daten aus Datensicherungen häufig sehr aufwändig ist, ist es empfehlenswert die Versionierung der Datensicherungen so zu gestalten, dass die Daten zum Ablauf der Löschfrist ohnehin mit neueren Datensicherungen überschrieben wurden oder ältere Kopien der Datensicherung insgesamt gelöscht sind. Für kurzlebige Daten bietet es sich an diese nicht in eine einzige zentrale Datensicherung aufzunehmen, sondern je nach Schutzbedarf an Integrität und Verfügbarkeit dieser Daten gar keine oder eine Datensicherung für kurzlebige Daten, z.B. Diagnosedaten mit Personenbezug, vorzuhalten.
ASST.7.2.1 Langfristige Archivierung
| Archivierung |
Statement
Informationen und Assets für Daten KANN die langfristige Archivierung mindestens für {{ eine bestimmte Frist }} verankern.
Guidance
Archivierung meint hier die langfristige Aufbewahrung derjenigen Daten, die über längere Zeit benötigt werden, z.B. über mehr als 10 Jahre. Hierbei kann es sich beispielsweise um Nachweise der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen, Daten zur Nachvollziehbarkeit von Angriffen (Audit Log), oder zur Geltendmachung von Ansprüchen handeln. Dabei kann es sich sowohl um analoge Dokumente als auch um digitale Daten handeln. Die meisten Institutionen verarbeiten Daten, die aufgrund von Compliance-Verpflichtungen langfristig gespeichert werden, z.B. handels- und steuerrechtlich relevante Dokumente oder Eigentumsurkunden.
ASST.7.3 Geregeltes Löschen oder Vernichten
Statement
Informationen und Assets für Daten SOLLTE diese bei Erreichen der Aufbewahrungs- und Löschfrist durch {{ kryptografisches löschen, überschreiben oder vernichten des Speichermediums }} löschen.
Guidance
Ereignisse können z.B. der Ablauf der festgelegten Löschfrist, die Veräußerung von Assets oder deren Weitergabe an einen Dienstleister sein. Relevant sind hierbei neben physischen und virtuellen Medien auch die Datenträger in IT-Systemen wie Notebooks und Fahrzeugen. Sicheres Löschen bedeutet, Daten so zu entfernen, dass sie mit vertretbarem Aufwand (auch forensisch) nicht mehr rekonstruierbar sind. Je nach Medium geschieht das z. B. durch verifizierbares Überschreiben, kryptografisches Löschen (Schlüsselvernichtung) oder physische Zerstörung (inklusive zugehöriger Metadaten, Caches und Datensicherungen). Die Anforderung ist auch erfüllt, wenn sie durch einen Dienstleister durchgeführt wird, der hierzu verpflichtet ist.
ASST.7.3.1 Standardisierte Vernichtung
Statement
Informationen und Assets für Daten SOLLTE ein standardisiertes Verfahren zur Vernichtung bei Veräußerung nach {{ einem anerkannten Standard }} gemäß {{ einer Sicherheitsstufe }} verankern.
Guidance
Anerkannte Standards für die Vernichtung sind DIN 66399 sowie ISO/IEC 21964; die Sicherheitsstufe beschreibt die Intensität der Vernichtung, wobei eine möglichst kleinteilige Zerkleinerung die Wahrscheinlichkeit einer Rekonstruktion aus Fragmenten minimiert. Die konkrete Vorgehensweise richtet sich nach der Art des Speichermediums: Papier wird nach Sicherheitsstufe P-3 gemäß ISO/IEC 21964-2 vernichtet, optische Speichermedien nach Sicherheitsstufe O-3 gemäß ISO/IEC 21964-2 und sonstige Speichermedien nach Sicherheitsstufe E-3 oder H-3 gemäß ISO/IEC 21964-2. Für Speichermedien, die vor der Nutzung vollständig verschlüsselt waren und deren kryptografische Schlüssel unwiederbringlich gelöscht wurden, ist eine physische Vernichtung nicht erforderlich.
ASST.7.3.2 Löschverfahren
Statement
Informationen und Assets für Daten SOLLTE ein Verfahren zur endgültigen Löschung verankern.
Guidance
Hierunter ist ein nachvollziehbarer, dokumentierter technischer und prozessualer Ablauf zur endgültigen Entfernung oder Unkenntlichmachung von Informationen zu verstehen; „Endgültig“ bedeutet, dass Daten mit vertretbarem Aufwand nicht wiederhergestellt werden können. Ohne klare Verfahren könnte Alt- oder Schattendatenbestand bei Geräteweitergabe, in Backups oder Cloud-Objektspeichern verbleiben, was zu Datenschutzverletzungen, Erpressungsversuchen oder regulatorischen Sanktionen führen könnte. Hierzu gehören sowohl Nutzdaten von IT-Systemen und Anwendungen, als auch Konfigurationsdateien oder Daten, die in begleitenden Dokumenten wie Betriebshandbüchern oder Informationswikis abgelegt sind.
ASST.7.3.3 Zugelassene Löschanwendungen
Statement
Informationen und Assets für Daten KANN die Daten durch {{ eine vom BSI zugelassene Löschanwendung }} löschen.
Guidance
Für eine aktuelle Liste der zugelassenen Löschanwendungen siehe BSI-Schrift 7164: Liste der zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte und -systeme. Sicheres Löschen bedeutet, Daten so zu entfernen, dass sie mit vertretbarem Aufwand (auch forensisch) nicht mehr rekonstruierbar sind. Je nach Medium geschieht das z. B. durch verifizierbares Überschreiben, kryptografisches Löschen (Schlüsselvernichtung) oder physische Zerstörung (inklusive zugehöriger Metadaten, Caches und Datensicherungen).
ASST.7.5 Vernichtungseinrichtungen
Statement
Informationen und Assets für Standorte KANN an allen Standorten, an denen körperliche Dokumente verarbeitet werden, Vernichtungseinrichtungen vor dem Zugriff unbefugter geschützt installieren.
Guidance
Die Installation von Vernichtungseinrichtungen dient dem Schutz sensibler Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder unkontrollierter Weitergabe. Ziel ist es, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen auch über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sicherzustellen – einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung. Unter Vernichtungseinrichtungen versteht man mechanische oder elektronische Geräte, die Dokumente so zerkleinern oder unlesbar machen, dass eine Rekonstruktion unmöglich ist; typische Beispiele sind Aktenvernichter mit Schutzklasse P-4 oder höher oder Entsorgungsbehälter mit gesichertem Zugriff (z.B. abschließbare Sicherheitsbehälter). Dies kann auch so realisiert werden, dass Datenträger gesammelt und zentral gelöscht oder vernichtet werden. Kann durch die Institution selbst oder Dienstleister für die Aktenvernichtung umgesetzt werden. Bei der Verwendung von Dienstleistern ist es sinnvoll, deren Professionalität zu verifzieren, z.B. durch ein Zertifikat. Bei der Umsetzung ist es sinnvoll darauf zu achten, dass solche Einrichtungen nicht nur ausreichend dimensioniert und technisch geeignet sind, sondern auch physisch gegen unbefugten Zugriff geschützt werden – etwa durch Aufstellung in abgeschlossenen Räumen oder durch Zugangskontrolle.
ASST.7.6 Autorisierung von Veräußerungen
Statement
Informationen und Assets SOLLTE Veräußerungen von Assets durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Veräußerung bezeichnet in diesem Kontext jede endgültige Abgabe oder Eigentumsübertragung (Verkauf, Spende, Rückgabe an Leasing, Recycling) eines Assets. Die Autorisierung kann verhindern, dass schutzbedürftige Informationen unkontrolliert den Besitz wechseln, Compliance-Vorgaben übersehen werden und Verantwortlichkeiten verwischen. Ohne geregelte Freigabe könnte ein ausgemusterter Laptop mit Restdaten verkauft, ein Speicherarray mit verbleibenden Schlüsseln weitergegeben oder eine nicht übertragbare Softwarelizenz abgegeben werden, was zu Datenabfluss, Vertragsverletzungen und Reputationsschäden führen könnte. Zur Umsetzung kann die Institution einen schlanken, nachvollziehbaren Freigabe-Workflow etablieren: Ein Veräußerungsantrag kann Asset-ID/Inventarnummer, Asset-Owner, Schutzbedarf/Klassifizierung, Datenträgerart, vorgesehenes Verwertungsverfahren, gewählte Datenlösch-/Vernichtungsmethode, Lizenz-/Vertragsrestriktionen, Übergabedatum und Empfänger erfassen; die Freigabe kann vor Übergabe erfolgen und revisionssicher protokolliert werden. Eine Entscheidungsmatrix kann die Genehmigungstiefe nach Schutzbedarf steuern, z. B. (1) „öffentlich“: fachliche Freigabe, (2) „intern“: Asset Owner + IT-Freigabe, (3) „vertraulich/streng“: Vier-Augen-Prinzip aus zuständige Person oder Rolle und Informationssicherheitsbeauftragte/r.
ASST.7.7 Beschriftungen entfernen
Statement
Informationen und Assets SOLLTE alle der Institution zuzuordnenden Beschriftungen vor der Veräußerung von Assets löschen.
Guidance
Die „Beschriftung“ eines Assets ist jede physische oder digitale Kennzeichnung, die eine eindeutige Zuordnung des Gegenstands oder Datenträgers zu Werten der Institution ermöglicht. Darunter fallen unter anderem Eigentumskennzeichnungen (engl. asset tags), Seriennummern, Barcodes, Gravuren, Aufkleber mit Logo, aber auch digitale Metadaten wie Gerätebezeichnungen, E-Mail-Konten, Hostnamen oder eingebettete Wasserzeichen. Das Löschen dieser Beschriftungen vor der Veräußerung stellt sicher, dass Dritte nicht unmittelbar auf den ursprünglichen Eigentümer schließen oder unautorisierte Rückschlüsse auf interne Strukturen, Sicherheitsarchitekturen oder Verantwortlichkeiten ziehen. Ohne diese Bereinigung könnte ein weiterveräußertes Gerät durch verbleibende Markierungen auf die Institution hinweisen und so gezielt für Social-Engineering-Angriffe oder Reputationsschäden genutzt werden. Eine solche Zuordnung könnte zudem dazu führen, dass vertrauliche Informationen über Inventar, Sicherheitsstandards oder IT-Bestände unbeabsichtigt offengelegt werden. Zudem könnte eine verbleibende Beschriftung zu Missverständnissen über Eigentumsverhältnisse oder Haftung führen, falls das Asset in einen Vorfall verwickelt wird. Konkret können unter den zu entfernenden Beschriftungen beispielsweise Eigentumsaufkleber mit der Inventarnummer, Etiketten mit Standort- oder Abteilungsbezeichnungen, Markierungen für interne Verwendungszwecke (z.B. "Testgerät", "intern"), aber auch digital eingebettete Informationen wie institutionelle Metadaten in Office-Dokumenten oder gespeicherte WLAN-Profile auf mobilen Geräten verstanden werden. Auch optische Hinweise wie eingravierte Logos auf Gehäusen oder institutionelle Startbildschirme bei Laptops können darunterfallen. Zur Umsetzung kann es hilfreich sein, vor der Veräußerung eine Sichtprüfung durchzuführen und standardisierte Checklisten zu nutzen, um typische Beschriftungen systematisch zu identifizieren. Je nach Beschaffenheit des Assets kann der Einsatz von Reinigungsmitteln, Etikettenentfernern oder speziellen Werkzeugen in Betracht gezogen werden. Auch softwaregestützte Verfahren, etwa das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen und das Prüfen auf verbleibende Metadaten, sind relevant. Nicht zuletzt kann die Einbindung von ISB oder des Datenschutzbeauftragten in Zweifelsfällen Klarheit darüber schaffen, ob eine bestimmte Kennzeichnung potenziell sicherheitsrelevant ist.
PERS - Personal
1 - Grundlagen
PERS.1.1 Verfahren und Regelungen
| Kompetenzmanagement |
Guidance
Der Prozess stellt sicher, dass qualifiziertes und zuverlässiges Personal für alle Aufgaben zur Verfügung steht und allen Beteiligten ihre Aufgaben und Zuständigkeiten bekannt sind. Hierbei sind Einstellung, Einarbeitung, Weiterbildung und Austritt von Mitarbeitenden zu berücksichtigen. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
PERS.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
PERS.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Personal MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es die Zuweisung anhand von Rollen (z.B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
PERS.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Personal MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automtatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
PERS.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Personal MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
2 - Aufgaben, Rollen, Zuständigkeiten
PERS.2.1 Aufgaben
Statement
Personal SOLLTE für alle Tätigkeiten im Geltungsbereich Aufgaben mit Abgrenzungen und Schnittstellen verankern.
Guidance
Aufgaben sind die konkreten Tätigkeiten, die für die Errichtung und Aufrechterhaltung des ISMS erforderlich sind, z.B. Netz überwachen, Pentest durchführen, Administration einer bestimmten Fachanwendung. Definieren Sie die Aufgaben so, dass Abgrenzung und Schnittstellen untereinander klar sind. Hierzu kann auf die Praktiken, Zielobjekte und deren Anforderungen zurückgegriffen werden.
PERS.2.2 Rollen
PERS.2.3 Rollentrennung
| Insider Threat |
Guidance
Bei einer Aufgabentrennung (Separation of Duties) werden miteinander in Konflikt stehende Aufgaben und Verantwortlichkeitsbereiche getrennt, um die Möglichkeiten zu unbefugter oder unbeabsichtigter Änderung oder zum Missbrauch zu reduzieren. Unvereinbar sind zwei Aufgaben insbesondere, wenn zwischen ihnen (1.) ein Interessenkonflikt oder (2.) ein erhöhtes Risiko für Datenmissbrauch vorliegt. (1.) Interessenkonflikte können z.B. die Auditierung der eigenen Aufgaben oder der Ergebnisse von Vorgesetzten sein. (2.) Ein erhöhtes Risiko für Datenmissbrauch liegt z.B. vor, wenn sowohl Rechnungsstellung als auch -genehmigung in einer Hand liegen.
PERS.2.3.1 Rollentrennung - Verzeichnisdienst
| Insider Threat |
Statement
Personal SOLLTE zwischen Administration von Verzeichnisdiensten und Pflege der verwalteten Daten eine Rollentrennung verankern.
Guidance
Administrierende von Verzeichnisdiensten haben sehr weitreichende Rechte, einschließlich der Möglichkeit, Zugangskontrollen zu ändern. Durch eine Rollentrennung wird verhindert, dass eine Person die vollständige Kontrolle über die angebundene Infrastruktur und die Dateninhalte übernimmt. Dies reduziert das Risiko vorsätzlicher und fahrlässiger Schäden an zentraler Stelle.
PERS.2.3.2 Rollentrennung - Virtualisierung
| Insider Threat |
Statement
Personal SOLLTE zwischen Administration von virtuellen Systemen und Virtualisierungslösungen eine Rollentrennung verankern.
Guidance
Die Administration von virtuellen Systemen bezeichnet im hier relevanten Kontext die operative Verwaltung einzelner virtueller Gastsysteme (VMs, Container, etc.), einschließlich ihrer Bereitstellung, Konfiguration, Wartung und Zugriffskontrolle. Die Virtualisierungslösung hingegen ist hier die übergeordnete Plattform oder Hypervisor-Ebene, welche physische Ressourcen virtualisiert und mehreren virtuellen Gastsystemen bereitstellt. Diese Differenzierung entspricht dem Prinzip der Rollen- bzw. Funktionstrennung (separation of duties bzw. role separation), bei dem Aufgabenbereiche so abgegrenzt werden, dass keine Person gleichzeitig über kritische Systemebenen hinweg vollumfängliche Kontrolle besitzt. Damit wird ein wesentliches Sicherheitsprinzip technischer Infrastruktur auf die Virtualisierungsschichten übertragen. Der Zweck dieser Trennung liegt in der Begrenzung von Fehlerrisiken und der Prävention von Missbrauch – sowohl vorsätzlich als auch unbeabsichtigt. Eine Person, die zugleich die Virtualisierungsebene und virtuelle Systeme verwaltet, könnte durch Fehlkonfiguration, Nachlässigkeit oder Manipulation unbeabsichtigt erhebliche Auswirkungen auf eine Vielzahl von Systemen haben oder deren Nachvollziehbarkeit beeinträchtigen. Eine klare Rollentrennung kann dem vorbeugen, indem sie Kontrollmechanismen stärkt, die Integrität der Umgebung wahrt und Fehler früher erkennen lässt.
PERS.2.3.3 Rollentrennung - Audits
| Insider Threat |
PERS.2.4 Zuständigkeiten
Guidance
Damit die mit jeder Rolle verbundenen Aufgaben auch tatsächlich bearbeitet werden, ist es erforderlich, jeder Rolle eine oder mehrere Personen oder Organisationseinheiten zuzuweisen, die für die mit der Rolle verbundenen Aufgaben zuständig sind. Hierbei ist es wichtig darauf zu achten, dass alle Rollen von ausreichenden Personalressourcen abgedeckt werden. Je nach Rolle können dafür auch Vertretungsregelungen erforderlich sein.
3 - Personalzugang
PERS.3.1 Dienst- oder Arbeitsvertrag
Statement
Personal für Mitarbeitende SOLLTE die vertrauliche Behandlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vereinbaren.
Guidance
Die vertrauliche Behandlung meint hierbei die arbeits-, dienst- oder statusbezogene Festlegung, dass solche Informationen nur für berechtigte Zwecke, nur gegenüber befugten Personen und nicht privat, öffentlich oder gegenüber Dritten verwendet werden dürfen; bei Beamtinnen und Beamten ist dies nicht primär als privatrechtliche Nebenabrede zu verstehen, sondern regelmäßig als Konkretisierung bestehender beamtenrechtlicher Verschwiegenheits-, Treue- und Wohlverhaltenspflichten, die etwa durch Belehrung, Verpflichtungserklärung, Empfangsbestätigung oder dokumentierte Unterweisung nachvollziehbar gemacht werden kann. Sinn und Zweck der Anforderung ist, Vertraulichkeitserwartungen bereits im Personalverhältnis eindeutig zu machen und spätere Unklarheiten darüber zu verringern, welche internen Informationen geschützt zu behandeln sind. Ohne eine solche Klarstellung könnte eine Person vertrauliche Angebotsdaten an einen Wettbewerber weitergeben, Projektdetails in sozialen Medien veröffentlichen, interne Sicherheitsinformationen im privaten Umfeld besprechen oder Unterlagen nach einem Rollenwechsel unzulässig weiterverwenden; eine nachvollziehbare Vereinbarung oder Belehrung kann demgegenüber die persönliche Verantwortlichkeit stärken, Abschreckungswirkung entfalten und die Durchsetzung von Schutz- und Reaktionsmaßnahmen erleichtern. Genuzt werden können etwa eine Vertraulichkeitsklausel im Arbeitsvertrag, eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA), eine dienstrechtliche Verschwiegenheitsbelehrung für Beamte, oder eine Verpflichtungserklärung bei Tätigkeitsbegin. Zu beachten ist hierbei auch, dass eine erneute Bestätigung bei Rollen mit besonderem Geheimniszugang oder eine dokumentierte Belehrung beim Wechsel in vertraulichkeitskritische Aufgaben erforderlich sein kann.
PERS.3.2 Verfahrensanweisungen
Statement
Personal für Mitarbeitende SOLLTE explizit zur Einhaltung von Verfahrensanweisungen bei Neuzugang anweisen.
Guidance
Wenn neue Mitarbeitende keine explizite Anweisung erhalten, dass Sicherheitsanweisungen existieren und einzuhalten sind, könnte es zu verspäteter Kenntnisnahme der Regelungen und dadurch zu Mängeln in der Einhaltung kommen. Das ist insbesondere bei Mitarbeitenden der Fall, die in manche Informationsverarbeitungsprozesse eingebunden sind, aber keinen Zugang zu Plattformen wie dem Intranet erhalten: Werden Verfahrensanweisungen nur im Intranet abgelegt, aber nicht bei Neuzugang explizit bekannt gegeben, so können diese Personen keine Kenntnis davon nehmen. Die Menge der Verfahrensanweisungen ergibt sich aus den für die jeweilige Tätigkeit relevanten gesetzlichen Anforderungen, sowie den Anforderungen zu den Handlungsworten „anweisen“ und „verbieten“.
PERS.3.3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
| Insider Threat |
Statement
Personal für Mitarbeitende SOLLTE zum Umgang mit definierten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Neuzugang anweisen.
Guidance
Eine Dienst- oder Arbeitsanweisung, die zu wahrende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse klar definiert, stellt sicher, dass Mitarbeitende ihre Pflichten genau kennen. Hierbei geht es insbesondere darum, klar zu definieren welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind, z.B. Kundendaten, Patente, alle nicht zur Veröffentlichung bestimmten oder mit bestimmten Schutzklassifizierungen versehene Dokumente. Außerdem relevant ist, dass diese Geheimnisse auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus zu wahren sind. Hier besteht ein enger Zusammenhang zum Informationsmanagement, wo z.B. auch geregelt wird, welche Anweisungen zum Schutz im Einzelnen einzuhalten sind (z.B. Markierung, Verwahrung). Damit die dort festgelegten Regelungen den Mitarbeitenden auch bekannt sind wird eine entsprechende Anweisung bei Neuzugang benötigt.
PERS.3.4 Stellenbeschreibungen
Statement
Personal SOLLTE Stellenbeschreibungen vor Ausschreibung zu besetzender Stellen dokumentieren.
Guidance
Eine Stellenbeschreibung ist hier ein Dokument, das die zentralen Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse und fachlichen sowie sicherheitsrelevanten Kriterien einer Position vor deren Ausschreibung festhält. Der Zweck dieser Anforderung liegt darin, klare Rollen und Verantwortlichkeiten zu definieren, um sowohl Fehlbesetzungen als auch unklare Zuständigkeiten zu vermeiden. Ohne eine dokumentierte Stellenbeschreibung könnte eine Institution Personen einstellen, deren Qualifikation oder Vertrauenswürdigkeit nicht den tatsächlichen sicherheitsrelevanten Kriterien entsprechen, was zu erhöhtem Missbrauchsrisiko oder unzureichender Aufgabenerfüllung führen könnte. Eine sauber ausgearbeitete Stellenbeschreibung kann dagegen Transparenz schaffen, spätere Konflikte reduzieren und die Sicherheit erhöhen, indem bereits im Auswahlprozess klar wird, welche Fachkenntnisse und Integritätsanforderungen benötigt werden. Beachten Sie dabei auch rechtliche Anforderungen wie das AGG. Zur Umsetzung kann eine Institution zunächst ein standardisiertes Format für Stellenbeschreibungen verwenden, in dem u.a. Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten, sowie erforderliche fachliche und sicherheitsrelevante Qualifikationen erfasst werden. Eine abgestufte Vorlage kann bei unterschiedlichen Rollenarten (z.B. operative Mitarbeitende, Teamleitungen, Fachspezialisten) helfen, die Konsistenz zu wahren. Prozessual kann eine interne Prüfschleife eingerichtet werden, in der HR und die jeweilige Fachabteilung die Beschreibung autorisieren, bevor eine Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Außerdem kann es hilfreich sein, regelmäßig zu prüfen, ob bestehende Stellenbeschreibungen noch zu aktuellen Prozessen und eingesetzten Technologien passen, sodass keine veralteten oder unvollständigen Kriterien in die Rekrutierung einfließen.
PERS.3.5 Prüfung der Bewerbungsunterlagen
| Kompetenzmanagement |
Statement
Personal SOLLTE die Qualifikation von Bewerbenden anhand der Bewerbungsunterlagen vor der Besetzung von Stellen testen.
Guidance
Die Prüfung von Unterlagen zur Qualifikation ist essenziell, um sicherzustellen, dass nur fachlich geeignete Personen Zugang zu sensiblen IT-Systemen und Daten erhalten. Fehlende Qualifikationen erhöhen das Risiko für Bedienfehler oder mangelndes Sicherheitsbewusstsein, was Schwachstellen und Angriffsflächen für Bedrohungen eröffnet. Zudem wird so das Risiko von gezielter Einschleusung von Angreifern verringert. Berücksichtigen Sie dabei die Persönlichkeitsrechte der Bewerbenden.
PERS.3.6 Vertrauenswürdigkeit von Bewerbenden
| Insider Threat |
Statement
Personal SOLLTE die Vertrauenswürdigkeit von Bewerbenden vor der Besetzung von Stellen testen.
Guidance
Hierbei sind sowohl die Identität der Person, als auch ihre Qualifikation anhand von Nachweisen zu verifizieren. Insbesondere ist zu prüfen, ob der vorgelegte Lebenslauf korrekt, plausibel und vollständig ist. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen können die Angaben durch Rückfragen bei der Quelle der Qualifikationsnachweise verifiziert werden.
PERS.3.6.1 Sicherheitsüberprüfung (intern)
| Insider Threat |
Statement
Personal KANN eine Sicherheitsüberprüfung vor der Besetzung von sicherheitsrelevanten Stellen ausführen.
Guidance
Eine Sicherheitsüberprüfung meint die Verifikation von Identität, beruflicher Qualifikation und Verlässlichkeit von allen Personen mit Zugriff auf schützenswerte Informationen, hier konkret der Mitarbeitenden. Bei einer Sicherheitsüberprüfung kann je nach Art der Tätigkeit ein Polizeiliches Führungszeugnis, eine finanzielle Hintergrundprüfung, ein Sicherheitsinterview, eine psychologische Eignungsprüfung, sowie eine Überprüfung von sozialen Beziehungen und Netzwerken sinnvoll sein. Hierbei besteht ein enger Bezug zum Persönlichkeits- und Datenschutzrecht der Betroffenen. Eine sicherheitsrelevante Stelle ist eine Funktion oder Rolle innerhalb einer Institution, die direkt Zugang zu sicherheitskritischen Informationen, IT-Systemen oder Konfigurationen hat und deren Handlungen die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit dieser Systeme maßgeblich beeinflussen könnten. Dazu zählen insbesondere (1) der bzw. die Informationssicherheitsbeauftragte, (2) System-, Netzwerk- und Serveradministratoren sowie (3) weitere Administrator*innen mit erhöhten Rechten wie Domain-Admins, Datenbank-Admins oder Security-Engineers, ebenso wie (4) Personen mit Zugriff auf sicherheitskritische Schlüsselmaterialien etwa im Kryptografie- oder Identitätsmanagement. Nicht darunter fallen hingegen Tätigkeiten ohne sicherheitskritischen Systemzugang oder ohne Einfluss auf Sicherheitsfunktionen, etwa Reinigungs- oder Empfangstätigkeiten.
PERS.3.7 Einarbeitung
| Kompetenzmanagement |
Guidance
Eine Einarbeitung ist eine strukturierte Vorgehensweise, bei der neue Mitarbeitende mit den relevanten Aufgaben, Zuständigkeiten, Systemen und Sicherheitsanforderungen ihrer Tätigkeit vertraut gemacht werden. Ziel ist es, ihnen nicht nur fachliche Grundlagen, sondern auch die spezifischen Abläufe und Schutzmaßnahmen der Institution zu vermitteln, sodass sie von Beginn an korrekt und sicher arbeiten können. Ohne eine solche Einarbeitung könnte es zu Fehlbedienungen von IT-Systemen kommen, die Sicherheitsvorfälle begünstigen, oder zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Aufgaben, die die Verfügbarkeit kritischer Prozesse beeinträchtigen. Eine sorgfältige Einführung kann dagegen das Verständnis für Sicherheitsregeln fördern, den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen stärken und die Bindung der Mitarbeitenden an die Institution erhöhen. Um die Anforderung umzusetzen, kann die Institution verschiedene Maßnahmen kombinieren: (1) ein strukturiertes Onboarding-Dokument, das die wichtigsten Systeme, Zugriffsrechte und Sicherheitsrichtlinien erklärt, (2) eine begleitende Einführung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die praxisnahes Wissen vermitteln, (3) die direkte Integration sicherheitsrelevanter Hinweise in den Arbeitsalltag, etwa durch kurze Erläuterungen beim erstmaligen Zugriff auf sensible Anwendungen oder beim Anlegen von Berechtigungen. Ergänzend kann eine Checkliste genutzt werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Schritte nachvollziehbar abgeschlossen werden. Auch ein „Paten-System“ kann eingesetzt werden, bei dem neue Mitarbeitende für die ersten Wochen eine feste Ansprechperson haben, die Fragen klärt und auf mögliche sicherheitsrelevante Stolperfallen hinweist.
4 - Personalentwicklung
PERS.4.1 Qualifikationsbedarf
| Kompetenzmanagement |
Statement
Personal für Mitarbeitende SOLLTE den Bedarf an Qualifikationsmaßnahmen anhand der Aufgaben {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Qualifikationsmaßnahmen sind z.B. Zertifizierte Weiterbildungen, interne Schulungen oder universitäre Kurse. Prüfen Sie den Bedarf anhand der Aufgaben der Mitarbeitenden und berücksichtigen Sie dabei die in den Geschäftsprozessen verwendeten IT-Produkte. Zweckmäßig ist es hierzu in jedem Team einen Jahresplan zur Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen zu erstellen.
PERS.4.2 Rollenspezifische Schulungen und Sensibilisierungen
| Kompetenzmanagement |
Statement
Personal für Nutzende SOLLTE rollenspezifische Schulungen und Sensibilisierungen im Einklang mit den Anforderungen der Praktik Sensibilisierung bei Neuzugang und {{ regelmäßig }} ausführen.
Guidance
Neue Mitarbeitende könnten ohne gezielte Einführung unbewusst vertrauliche Informationen preisgeben, unsichere Passwörter wählen oder Phishing-Mails öffnen, da ihnen relevante Schutzprinzipien oder Gefährdungen im Kontext ihrer Tätigkeit nicht bekannt sind. Ebenso könnte es bei länger Beschäftigten zu einer „Routineblindheit“ kommen, sodass beispielsweise ungewöhnliche Systemmeldungen nicht mehr ernst genommen oder sensible Daten versehentlich an unberechtigte Personen weitergegeben werden. „Rollenspezifisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Inhalte der Schulung auf die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten werden – eine Person im IT-Bereich benötigt z. B. andere Sicherheitskenntnisse als jemand im Vertrieb oder in der Verwaltung. Beispiele für rollenspezifische Schulungen sind Kurse zum sicheren IT-Betrieb für Administrierende, OWASP® Top 10 Training für Webentwickler und Social Engineering Abwehrtraining für die Institutionsleitung. Eine Institution kann diese Anforderung etwa umsetzen, indem sie standardisierte E-Learning-Module bereitstellt, die durch kurze Praxisszenarien ergänzt werden. Hilfreich ist, die Dauer der Formate überschaubar zu halten, um die Akzeptanz hoch zu halten, und die Wirksamkeit regelmäßig durch Feedback oder kleine Tests zu prüfen. Ebenso kann es sinnvoll sein, Fachbereiche in die Ausgestaltung einzubinden, damit Beispiele und Szenarien aus dem tatsächlichen Arbeitsalltag stammen. Mitarbeitende, die bereits eine passende Qualifikation erworben haben, können von der Schulung ausgenommen werden.
PERS.4.2.1 Produktspezifische Schulungen und Sensibilisierungen
Statement
Personal für Administrierende SOLLTE produktspezifische Schulungen zum Umgang mit administrativen Werkzeugen bei Neuzugang und dem Einsatz neuer IT-Produkte ausführen.
Guidance
Ziel ist es, den sicheren Umgang mit den in der Institution genutzten administrativen Werkzeugen zu erlernen (z.B. dem genutzten Verzeichnisdienst, Kommandozeilenbefehlen der genutzten Betriebssysteme, Wireshark oder Netzmanagement-Software). Hierzu gehört die Bedienung der jeweiligen Werkzeuge, Aspekte der sicheren Nutzung wie Verschlüsselung und Authentifizierung, die Vermeidung typischer Fehler, sowie der Umgang mit typischen Problemstellungen (Bugfixing). Verfügt die jeweilige Person bereits nachweislich über die Kenntnisse (z.B. passendes Zertifikat) so ist die Schulung für diese Person entbehrlich.
5 - Personalbetreuung
PERS.5.1 Maßregelung
| Insider Threat |
Guidance
Legen Sie fest unter welchen Voraussetzungen (z.B. Benennung konkreter Pflicht, Nachweis des Verstoßes) welche Maßregelungsmaßnahmen zu ergreifen sind, wenn Mitarbeitende gegen Anweisungen zur Informationssicherheit verstoßen. Maßnahmen können von Mitarbeitergesprächen über der Entzug der Berechtigung zum Zugriff auf vertrauliche Daten bis hin zu Abmahnungen oder Kündigungen reichen. Für arbeitsrechtliche Maßnahmen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot der Maßregelung bei zulässiger Rechtsausübung. Aufgrund des engen Bezugs zum Arbeitsrecht ist im Zweifel eine Rechtsberatung empfehlenswert.
PERS.5.2 Innentäter
| Insider Threat |
Statement
Personal SOLLTE ein interdisziplinäres Verfahren zum Umgang mit potenziellen Innentätern verankern.
Guidance
Ein interdisziplinäres Verfahren zum Umgang mit potenziellen Innentätern integriert technische Aspekte und organisatorische Aspekte um zielgerichtete Verstöße durch Innentäter so früh wie möglich aufzuspüren und umfassend zu behandeln. Hierzu können beispielsweise die Analyse von Protokollen sowie der Einsatz technischer Detektionssysteme zur Identifikation unerlaubter Nutzung herangezogen werden. Ergänzend dazu dienen organisatorische Meldewege dazu, frühzeitig auf Anzeichen einer länger andauernden systemischen Unzufriedenheit bei Mitarbeitenden reagieren zu können. Maßnahmen bei Aufdeckung können von Mitarbeitergesprächen über den Entzug der Berechtigung zum Zugriff auf vertrauliche Daten bis hin zu Abmahnungen oder Kündigungen reichen. Berücksichtigen Sie bei der Festlegung die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden, insbesondere hinsichtlich Arbeitsüberwachung. Aufgrund des engen Bezugs zum Arbeitsrecht ist im Zweifel eine Rechtsberatung empfehlenswert.
PERS.5.3 Vertrauens-Check sicherheitskritischer Rollen
| Insider Threat |
Statement
Personal SOLLTE die Vertrauenswürdigkeit für {{ definierte sicherheitskritische Rollen }} {{ regelmäßig }} und anlassbezogen überprüfen.
Guidance
Die Vertrauenswürdigkeit bezeichnet im hier relevanten Kontext die Eignung und persönliche Integrität von Personen, die in besonders sicherheitskritischen Rollen tätig sind – also Funktionen mit erweiterten Zugriffsrechten, administrativen Befugnissen oder Zugang zu sensiblen Informationen und Systemen. Sicherheitskritische Rollen können beispielsweise Systemadministratoren, Personal mit privilegierten Rechten in Cloud-Diensten oder Mitarbeitende im Finanz- und Abrechnungswesen sein. Regelmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Überprüfung nicht nur einmalig bei Einstellung, sondern in sinnvollen zeitlichen Abständen erfolgen kann – etwa alle zwei bis drei Jahre oder anlassbezogen, zum Beispiel bei Beförderungen oder einem Wechsel in eine sicherheitsrelevante Funktion. Der Sinn dieser Anforderung liegt darin, Risiken wie Insider-Bedrohungen, Manipulationen oder unbefugte Informationsweitergabe frühzeitig zu reduzieren. So könnte ein Mitarbeiter mit verschuldeten privaten Verhältnissen erpressbar werden und vertrauliche Daten weitergeben, wohingegen eine erneute Vertrauensprüfung kann frühzeitig auffällige Entwicklungen sichtbar machen und das Sicherheitsniveau stabilisieren. Eine Umsetzung kann durch verschiedene Maßnahmen erfolgen, die sowohl technische als auch prozessuale Ansätze kombinieren. Institutionen können beispielsweise (1) Selbstauskünfte oder aktuelle Führungszeugnisse anfordern, (2) regelmäßige Abgleiche mit internen HR-Daten wie Abmahnungen oder Compliance-Verstößen durchführen und (3) strukturierte Interviews oder Fragebögen einsetzen, die Veränderungen in der Lebenssituation mit Relevanz für die Vertrauenswürdigkeit adressieren. Ergänzend kann eine technische Unterstützung durch revisionssichere Dokumentation in HR-Systemen erfolgen, sodass jede Überprüfung nachvollziehbar bleibt. Ein pragmatischer Tipp ist es, Überprüfungen an ohnehin bestehende HR-Prozesse – etwa jährliche Mitarbeitergespräche oder Rezertifizierungen von Zugriffsrechten – anzubinden, um sie effizient und konsistent in den Betriebsablauf zu integrieren. Auf diese Weise kann die Institution die Anforderung praxisnah erfüllen und gleichzeitig den administrativen Aufwand geringhalten.
6 - Weggang von Mitarbeitenden
PERS.6.1 Vorgehensweise für den Weggang
| Insider Threat, Kompetenzmanagement |
Guidance
Wenn Nutzende ohne gesteuertes Vorgehen aus dem Informationsverbund ausscheiden, könnten Zugänge oder Aufgaben unkontrolliert zurückgelassen werden, oder Informationen ungewollt an Dritte abfließen. Hierzu gehört z.B. Mitarbeitende an die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu erinnern. Außerdem sind von ausscheidenden Mitarbeitenden alle im Rahmen ihrer Tätigkeit erhaltenen Unterlagen, Schlüssel und Geräte sowie Ausweise und Zutrittsberechtigungen einzuziehen. Hierbei besteht ein enger Zusammenhang zum Berechtigungsmanagement.
PERS.6.1.1 Entzug von Berechtigungen gemäß BER
Statement
Personal für Nutzende SOLLTE bei Weggang den unverzüglichen Entzug aller Zugriffsrechte im Einklang mit den Regelungen und Verfahren zum Berechtigungs- und Identitätsmanagement verankern.
Guidance
Der unverzügliche Entzug bedeutet in diesem Kontext die sofortige und vollständige Deaktivierung aller Zugriffsrechte, sowohl auf physische Ressourcen (z. B. Gebäude, Serverräume, Schränke mit vertraulichen Unterlagen) als auch auf logische Systeme (z. B. Benutzerkonten in E-Mail-Diensten, ERP-Systemen, Cloud-Speichern). Physische Zugriffsrechte umfassen Schlüssel, Zugangskarten oder Codes, die eine Person nutzen kann, um in geschützte Bereiche zu gelangen. Logische Zugriffsrechte beziehen sich auf digitale Berechtigungen wie Passwörter, Tokens, VPN-Profile oder Single-Sign-On-Zugänge. Der Sinn dieser Vorgabe liegt darin, das Risiko unbefugter Zugriffe nach dem Ausscheiden von Mitarbeitenden oder externen Nutzenden zu minimieren. Ein entlassener Mitarbeitender könnte ansonsten noch Daten aus einer Cloud-Anwendung kopieren oder mit einer Zutrittskarte ein Rechenzentrum betreten. Werden die Rechte dagegen sofort entzogen, kann die Institution die Vertraulichkeit und Integrität sensibler Informationen sichern und zugleich Haftungsrisiken reduzieren. Eine Institution kann diese Anforderung durch abgestimmte technische und prozessuale Maßnahmen umsetzen. Dazu kann ein standardisierter Offboarding-Prozess etabliert werden, der mit der Personalabteilung synchronisiert ist und automatisch IT und Facility-Management informiert.
PERS.6.1.2 Neubesetzung
Guidance
Stellen Sie sicher, dass durch den Weggang von Mitarbeitenden keine Aufgaben des ISMS verwaisen – auch nicht bis zu einer geplanten Neueinstellung. Ordnen Sie stattdessen die Zuständigkeit für die Aufgaben/Rollenunverzüglich bestehendem Personal zu. Achten Sie dabei auch darauf, dass die festgelegten Rollentrennungen dabei nicht aufgehoben, bzw. durchbrochen werden. Um eine kontinuierliche Bearbeitung von Aufgaben sicherzustellen, ist eine Übergabe sinnvoll.
BES - Beschaffungsmanagement
1 - Grundlagen
BES.1.1 Verfahren und Regelungen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement MUSS Verfahren und Regelungen zur Beschaffung von IT-Produkten und Dienstleistungen verankern.
Guidance
Relevant sind hierbei sowohl Beschaffungen von Produkten und Dienstleistungen für den internen Betrieb als auch Verträge bei denen Informationen für die Institution extern verarbeitet werden, z.B. Cloud-Dienstleistungen. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
BES.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
BES.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Beschaffungsmanagement MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es die Zuweisung anhand von Rollen (z.B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
BES.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Beschaffungsmanagement MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
BES.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Beschaffungsmanagement MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante Überprüfung der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
BES.1.3 Lieferanten- und Dienstleisterverzeichnis
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE alle direkten Zulieferer und Dienstleister inklusive der jeweiligen Kontaktdaten und den bezogenen Lieferungen dokumentieren.
Guidance
Direkte Zulieferer sind hier alle Vertragspartner, von denen IT-Produkte bezogen werden. Dienstleister sind alle Vertragspartner, die schützenswerte Informationen des Informationsverbundes verarbeiten.
BES.1.3.1 Gesamte Lieferkette
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN die gesamte Lieferkette inklusive der jeweiligen Unterauftragnehmer und deren Kontaktdaten dokumentieren.
Guidance
Sicherheitsvorfälle können nicht nur auf direkter Ebene entstehen, sondern werden häufig durch nachgelagerte Dienstleister oder Unterlieferanten verursacht – etwa wenn ein Unterauftragnehmer unzureichende Sicherheitsmaßnahmen umsetzt, kritische Softwarekomponenten fehlerhaft bezieht oder sensible Daten bei einem Subdienstleister unkontrolliert verarbeitet werden. Ein solches Ereignis könnte sich durch Lieferausfälle, den Einschleusung kompromittierter Hard- oder Software oder auch durch den Verlust von Betriebsgeheimnissen bemerkbar machen. Nur wenn eine Institution die gesamte Kette kennt, kann sie Schwachstellen lückenlos erkennen, Abhängigkeiten bewerten und im Bedarfsfall schneller reagieren, etwa indem bei Störungen alternative Bezugsquellen aktiviert werden. Die (ja fortlaufend zu gewährleistende) Dokumentation der gesamten Lieferkette ist allerdings auch mit großem Aufwand verbunden und setzt auch die Bereitschaft zur Mitwirkung in der gesamten Lieferkette voraus.
BES.1.4 Outsourcing-Strategie
| Lieferketten, Shared Responsibility Model |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE eine Strategie mit Zielen, Chancen und Risiken des Outsourcings verankern.
Guidance
Outsourcing-Strategie bezeichnet hierbei die von der Institution festgelegten Grundsätze, Entscheidungskriterien und Grenzen für die Auslagerung von Leistungen. Die Strategie beinhaltet z.B. die Entscheidung über die Art und den Scope des Outsourcings und welche Arten von Anwendungen/Daten oder Prozessen ausgelagert werden. Bei einem Outsourcing in die Cloud wäre hier z.B. über "cloud only, cloud first, some cloud, no cloud" und bei der Bereitstellungsart über "Saas, PaaS, IaaS" etc. zu entscheiden. Typische Risiken sind versteckte Kosten, unklare Zuständigkeiten ("Verantwortungsdiffusion") durch gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Dienstleister für die Informationssicherheit (Shared Responsibility), Verlust von eigenem Knowhow, Abhängigkeit vom Anbietenden von Outsourcing, Verlust von Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten, Einblicke Dritter in interne Betriebsabläufe und Daten. Ziele beinhalten unter anderem auch die angestrebten Sicherheitsziele, z.B. "bei Bearbeitung von VS-NfD Inhalten die Einhaltung der VSA". Chancen können z.B. in einer schnelleren Einführung neuer Technologien, einer höheren Flexibilität bei Lastspitzen, einer verbesserten Verfügbarkeit durch die Infrastruktur des Dienstleisters oder in Kostenersparnissen durch Skaleneffekte liegen. Im Cloud-Kontext ergeben sich zudem Möglichkeiten wie eine weltweite Standortunabhängigkeit, einfachere Anbindung verteilter Teams oder die Nutzung spezialisierter Sicherheits- und Compliance-Services, die intern nur mit erheblichem Aufwand aufgebaut werden könnten.
BES.1.4.1 Freigabe der Strategie
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE die Strategie durch die Institutionsleitung autorisieren.
Guidance
Ziel ist es sicherzustellen, dass Auslagerungen dem Risikoverständnis, den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den geschäftlichen Zielen entsprechen und Verantwortlichkeiten eindeutig verankert sind. Fehlende oder uneinheitliche Leitentscheidungen könnten zu Schattenbeschaffungen, regulatorischen Beanstandungen, Konzentrationsrisiken oder unkontrollierten Datenabflüssen führen; etwa könnte ein Fachbereich ohne strategischen Rahmen einen Dienst in einer problematischen Jurisdiktion beauftragen oder mehrere kritische Leistungen bei einem einzigen Anbieter bündeln, was bei dessen Ausfall zu erheblichen Betriebsunterbrechungen führen könnte.
BES.1.5 Autorisierung des Bereitstellungsmodells
| Lieferketten, Shared Responsibility Model |
Statement
Beschaffungsmanagement für Cloud-Dienste SOLLTE für jeden Cloud-Dienst das Bereitstellungsmodell durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Hiermit ist die bewusste Entscheidung für ein Modell und die konzeptionelle Umsetzung ("Shared Responsibility") dieser Entscheidung gemeint. Bereitstellungsmodelle sind z.B.: Public Cloud, Private Cloud, Community Cloud, Hybrid Cloud. Es kann in der Praxis aber zu dadurch nicht abgedeckten Varianten, wie z. B. "Virtual Private Cloud" kommen. Die Anforderung ist erst dann umgesetzt, wenn auch zwischen den Vertragspartnern das Bereitstellungsmodell explizit vereinbart ist, so dass die Verteilung der Verantwortlichkeiten (Shared Responsibility) für Schutzmaßnahmen zwischen Institution und Dienstleister klar geregelt ist.
BES.1.6 Dokumentation des Bereitstellungsmodells
| Lieferketten, Shared Responsibility Model |
Statement
Beschaffungsmanagement für Cloud-Dienste SOLLTE für jeden Cloud-Dienst das gewünschte Bereitstellungsmodell mit Ausführung der geteilten Verantwortlichkeiten dokumentieren.
Guidance
Hiermit ist die bewusste Entscheidung für ein Modell und die konzeptionelle Umsetzung ("Shared Responsibility") dieser Entscheidung gemeint. Bereitstellungsmodelle sind z.B.: Public Cloud, Private Cloud, Community Cloud, Hybrid Cloud. Es kann in der Praxis aber zu dadurch nicht abgedeckten Varianten, wie z. B. "Virtual Private Cloud" kommen.
2 - Bedarfserfassung
BES.2.1 Erfassung des Bedarfes
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE den Bedarf anhand einer Leistungsbeschreibung oder einer Umsetzungsstrategie dokumentieren.
Guidance
Dies umfasst sowohl Bedürfnisse für eine sichere Funktionalität als auch nicht-funktionalen Bedarf wie Datensicherung und Einbindung in das Monitoring.
BES.2.1.2 Geschäftsprozessprofile
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE Geschäftsprozessprofile für (Teil-)Prozesse, die ausgelagert werden, mit Funktion, verarbeiteten Informationen, einzuhaltenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, prozessualen Schnittstellen, Abhängigkeiten zwischen Prozessen, sowie ihren Schutzbedarfen und Kritikalitäten dokumentieren.
Guidance
Ist bereits eine Business-Impact-Analyse (BIA) vorhanden, welche die Angaben enthält, so kann die Anforderung durch die BIA erfüllt werden. Kritikalität bezeichnet die Bedeutung eines Prozesses für den Geschäftsbetrieb der Institution. Die Umsetzung kann auch durch eine Tabelle von Geschäftsprozessprofilen geschehen.
BES.2.1.4 Kompatibilität
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE den Bedarf für die Kompatibilität mit der bestehenden Infrastruktur dokumentieren.
Guidance
Werden Beschaffungen ohne Betrachtung der Kompatibilität zur angebundenen Infrastruktur vorgenommen, kann es zu unvorhergesehenen Wechselwirkungen zwischen Komponenten kommen. Durch die steigende Komplexität von Infrastrukturen wächst auch das Risiko solcher Inkompatibilitäten oder Fehlerbilder. Zur relevanten Infrastruktur können je nach Einsatzzweck z.B. der Verzeichnisdienst, die Protokollierung von Ereignissen, das Monitoring oder der Datenspeicher gehören. Soweit möglich, ist es sinnvoll, zur Anbindung anerkannte Standards zu nutzen, z.B. REST-API und HTTPS für die Schnittstellen, TCP/IP und Ethernet (IEEE 802.3) für die Netzanbindung, SSH für die Administration,sowie SQL oder JSON für das Datenmanagement.
BES.2.1.4.1 Kompatibilität der Schnittstellen
| Lieferketten |
======= Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE den Bedarf für die Kompatibilität im Hinblick auf Schnittstellen dokumentieren.
======= Guidance
Kompatibilität im Hinblick auf Schnittstellen meint die Fähigkeit eines zu beschaffenden IT-Systems, einer Anwendung oder Komponente, mit bestehenden oder vorgesehenen IT- und OT-Umgebungen interoperabel zu sein; hierzu zählen technische Schnittstellen wie APIs (Application Programming Interfaces), Protokolle, Authentifizierungsmechanismen sowie physische oder virtuelle Netzanschlüsse. Eine Schnittstelle ist dabei jede definierte Übergabestelle, an der Daten, Signale oder Steuerinformationen zwischen Systemen ausgetauscht werden, einschließlich logischer (z. B. Webservices, REST, SOAP), datenbezogener (z. B. XML, JSON, CSV, authentifizierender (z.B. SAML oder OAuth 2.0) und infrastruktureller Anbindungen (z. B. VPN, TLS-gesicherte Verbindungen). Die Dokumentation des Bedarfs umfasst eine nachvollziehbare Beschreibung, welche bestehenden Infrastrukturen angebunden werden, welche Kommunikationsprotokolle und Sicherheitsmechanismen unterstützt werden und welche Abhängigkeiten oder Einschränkungen bestehen. Die Regelung zielt darauf ab, Integrationsrisiken frühzeitig zu erkennen und Fehlbeschaffungen zu vermeiden; ohne dokumentierten Kompatibilitätsbedarf könnte es zu Medienbrüchen, unsicheren Ad-hoc-Anbindungen oder kostenintensiven Nachrüstungen kommen, wodurch Sicherheitslücken entstehen könnten. Eine systematische Erfassung der Schnittstellenanforderungen kann hingegen sicherstellen, dass nur Lösungen ausgewählt werden, die sich kontrolliert und sicher in die bestehende Architektur einfügen lassen.
BES.2.1.4.2 Kompatibilität der Netzanbindung
| Lieferketten |
======= Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE den Bedarf für die Kompatibilität im Hinblick auf die Netzanbindung dokumentieren.
======= Guidance
Kompatibilität im Hinblick auf die Netzanbindung ist hier die technische und logische Anschlussfähigkeit einer zu beschaffenden Komponente an die bestehende Netzwerkinfrastruktur der Institution zu verstehen, einschließlich physischer Schnittstellen (z.B. Ethernet, Glasfaser), unterstützter Übertragungsprotokolle (z.B. TCP/IP, HTTP, TLS), Authentisierungs- und Autorisierungsverfahren (z.B. IEEE 802.1X, RADIUS), Adressierungskonzepte (IPv4/IPv6, erforderlicher Netzbandbreite und Laufzeiten, sowie Segmentierungs- und Sicherheitsarchitekturen (z.B. VLAN, Network Access Control – NAC). Netzanbindung meint dabei jede Form der Integration in interne Netze, Perimeternetze oder dedizierte Verbindungen zu externen Netzen, einschließlich drahtloser Anbindungen (WLAN) oder standortübergreifender Kopplungen (WAN). Der dokumentierte Bedarf beschreibt die konkret erforderlichen technischen, sicherheitsrelevanten und betrieblichen Eigenschaften der Netzschnittstelle, sodass bereits im Beschaffungsprozess transparent wird, welche Integrationsvoraussetzungen notwendig sind und welche Abweichungen nicht akzeptabel sind. Die Dokumentation dieses Bedarfs kann verhindern, dass Lösungen beschafft werden, die sich nur mit unsicheren Protokollen anbinden lassen oder bestehende Segmentierungs- und Schutzmechanismen umgehen, was zu ungewollten Netzöffnungen, erhöhten Angriffsflächen oder Integrationsproblemen führen könnte. Sie kann zudem Transparenz schaffen, sodass spätere Notlösungen wie unkontrollierte Gateways oder Protokollkonverter vermieden werden, die zusätzliche Schwachstellen einführen könnten.
BES.2.1.4.3 Kompatibilität des Administrationsmodells
| Lieferketten |
======= Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE den Bedarf für die Kompatibilität im Hinblick auf das Administrationsmodell dokumentieren.
======= Guidance
Unter „Kompatibilität im Hinblick auf das Administrationsmodell“ ist hier die technische und organisatorische Anschlussfähigkeit einer zu beschaffenden Lösung an das bestehende Berechtigungs- und Rollenmodell der Institution zu verstehen, also an die Struktur von Benutzerkonten, Rollen, Gruppen, Verantwortlichkeiten und administrativen Zuständigkeiten (z.B. Role-Based Access Control – RBAC, Attribute-Based Access Control – ABAC, Privileged Access Management – PAM). Das Administrationsmodell beschreibt dabei, wie Identitäten angelegt, geändert und gelöscht werden (Identity Lifecycle), wie Rechte vergeben und überprüft werden (Access Governance) und wie administrative Tätigkeiten nachvollziehbar protokolliert werden (Logging, Audit Trail). Die Dokumentation des Bedarfs für diese Kompatibilität bedeutet, dass im Beschaffungsprozess transparent festgehalten wird, welche Integrationsanforderungen bestehen, etwa hinsichtlich zentraler Verzeichnisdienste (z.B. LDAP, Active Directory), Single Sign-On (SSO), Multi-Faktor-Authentisierung (MFA), Mandantenfähigkeit oder der Trennung von administrativen und fachlichen Rollen. Der Zweck dieser Vorgabe liegt darin, Inkonsistenzen und Medienbrüche im Identitäts- und Berechtigungsmanagement zu vermeiden, da eine nicht kompatible Lösung zu Schattenadministration, doppelten Benutzerkonten oder unzureichender Trennung von Aufgaben führen könnte und dadurch unautorisierte Zugriffe oder fehlende Nachvollziehbarkeit begünstigt werden könnten. Eine frühzeitige und strukturierte Festlegung der Kompatibilitätsanforderungen kann hingegen eine einheitliche Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien, eine zentrale Steuerung privilegierter Konten und eine revisionssichere Protokollierung administrativer Handlungen unterstützen. die Unterstützung sowie (3) die technische Möglichkeit zur rollenbasierten Delegation administrativer Rechte innerhalb der Anwendung umfassen.
BES.2.1.4.4 Kompatibilität des Datenmanagementmodells
| Lieferketten |
======= Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE den Bedarf für die Kompatibilität im Hinblick auf das Datenmanagementmodell dokumentieren.
======= Guidance
Unter „Kompatibilität im Hinblick auf das Datenmanagementmodell“ ist im Kontext dieser Anforderung die fachliche und technische Übereinstimmung beschaffter Produkte oder Dienstleistungen mit den in der Institution etablierten Regeln zur Strukturierung, Klassifizierung, Speicherung und Verarbeitung von Daten zu verstehen. Das Datenmanagementmodell beschreibt dabei unter anderem Datenkategorien (z.B. „confidentiality level“), Metadatenstrukturen, Datenformate, Lebenszyklusregeln („data lifecycle management“) sowie Integrationsvorgaben für Schnittstellen und Austauschformate. Kompatibilität meint hier insbesondere, dass neue IT-Systeme oder Anwendungen die definierten Datenformate, Klassifizierungsmerkmale, Aufbewahrungs- und Löschregeln sowie Anforderungen an Datenlokation („data residency“) technisch unterstützen oder abbilden können, ohne dass Medienbrüche, manuelle Nacharbeiten oder unkontrollierte Parallelstrukturen entstehen. Die Dokumentation dieses Bedarfs kann dazu beitragen, dass bei Beschaffungen von Anfang an Transparenz über notwendige Integrations- und Datenanforderungen entsteht und spätere kostenintensive Anpassungen vermieden werden. Ohne eine solche Berücksichtigung könnte es zu inkonsistenten Datenbeständen, fehlender Durchgängigkeit von Klassifizierungen oder zu unzulässigen Datenübertragungen in nicht vorgesehene Speicherorte kommen, was Integritäts- und Verfügbarkeitsrisiken erhöht. Eine frühzeitige Festlegung kann hingegen eine konsistente Datenarchitektur und nachvollziehbare Datenflüsse unterstützen.
BES.2.1.5 Lizenzierung
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für IT-Produkte SOLLTE für den geplanten Einsatzzeitraum erforderliche Lizenzen dokumentieren.
Guidance
Lizenzen sind erforderlich, wenn sie für den Einsatz des geplanten IT-Produktes benötigt werden. Hierbei können sowohl Softwarelizenzen selbst als auch begleitende Lizenzen, z.B. für Protokollierungssysteme oder Cloud-Schnittstellen gehören. Die Lizenzierung ist ausreichend, wenn voraussichtlich für alle anfallenden Arbeiten genug Zugänge und aktivierte IT-Produkte über den geplanten Einsatzzeittraum verfügbar sind. Denken Sie auch daran, welche Funktionen unter welcher Lizenz vom Anbieter freigeschaltet und erlaubt sind.
BES.2.1.6 Support- und Wartungsverträge
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für IT-Produkte SOLLTE den Bedarf an Support- und Wartungsverträgen basierend auf dem Schutzbedarf für Verfügbarkeit dokumentieren.
Guidance
Dies zielt auf den Abschluss von Support- und Wartungsverträgen für alle IT-Produkte ab, deren Verfügbarkeit nicht durch die Institution allein sichergestellt werden kann. Zur Ermittlung des Bedarfes können die Empfehlungen des jeweiligen Anbieters zu Wartungsintervallen herangezogen werden. Dabei kann es vorkommen, dass unterschiedliche Komponenten durchaus unterschiedliche Wartungsintervalle benötigen.
BES.2.2 Dokumentation des Rechtsraums und der Datenlokation
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Cloud-Dienste SOLLTE Rechtsraum und Datenlokation dokumentieren.
Guidance
Beispielsweise könnte die Datenlokation auf europäische Standorte eingeschränkt sein, während der Anbieter seinen Hauptsitz im außereuropäischen Rechtsraum hat und daher nicht der DSGVO unterliegt. Werden keine Daten aus dem Informationsverbund verarbeitet, so ist die Anforderung entbehrlich.
BES.2.3 Vereinbarung des Rechtsraums und der Datenlokation
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Cloud-Dienste KANN Rechtsraum und Datenlokation mit dem Anbieter vereinbaren.
Guidance
Beispielsweise könnte die Datenlokation auf europäische Standorte eingeschränkt sein, während der Anbieter seinen Hauptsitz im außereuropäischen Rechtsraum hat und daher nicht der DSGVO unterliegt. Werden keine Daten aus dem Informationsverbund verarbeitet, so ist die Anforderung entbehrlich.
BES.2.4 Anhörung Nutzender
| Lieferketten |
Guidance
Werden IT-Produkte oder Dienstleistungen für eine Zielgruppe beschafft, so ist es zweckmäßig, Vertreter dieser Zielgruppe in die Erhebung der Beschaffungskriterien mit einzubeziehen. Dies kann durch die Anhörung aller potenziellen Nutzer, z.B. durch eine Umfrage, oder durch die Anhörung bestimmter Personen oder Rollen aus dem Kreis der Nutzenden (z.B. Fachverantwortliche, Testgruppen oder Stichproben) erfolgen.
BES.2.5 Anhörung Administrierender
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE Administrierende bei der Bedarfserfassung anhören.
Guidance
Ohne diese Einbindung könnte etwa eine Fachabteilung Systeme einkaufen, die keine sicheren Schnittstellen bieten, nicht mit bestehenden Sicherheitsrichtlinien kompatibel sind oder schwer zu administrieren sind, was später zu kostspieligen Nacharbeiten oder Sicherheitslücken führen könnte. Eine rechtzeitige Beteiligung kann hingegen gewährleisten, dass Produkte aus administrativer Sicht wartbar, updatefähig und kompatibel mit etablierten Sicherheitsmechanismen sind. Die Anforderung kann durch verschiedene Maßnahmen praktisch umgesetzt werden: (1) Ein definiertes Beschaffungsformular kann Eingabefelder enthalten, in denen die fachliche Einschätzung von Administrierenden dokumentiert werden kann. (2) Eine Checkliste mit Mindestkriterien wie Updatefähigkeit, Protokollierungsoptionen oder Berechtigungssteuerung kann bei jeder Bedarfserfassung hinzugezogen werden. (3) Ein kurzer, standardisierter Freigabeprozess über ein Ticket- oder Workflow-System kann sicherstellen, dass vor der endgültigen Beschaffung eine Rückmeldung aus administrativer Sicht eingeholt wird. (4) Zur Effizienzsteigerung kann eine Wissensdatenbank mit Erfahrungswerten zu bereits genutzten Produkten gepflegt werden, sodass Administrierende wiederkehrende Anforderungen schneller einschätzen können.
BES.2.6 Outsourcing auf Grundlage der Geschäftsprozessprofile
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing KANN Outsourcingverträge auf Grundlage der Geschäftsprozessprofile durch die Leitung autorisieren.
Guidance
Das Outsourcing eigener (Teil-)Prozesse ist eine bewusste und häufig folgenreiche Entscheidung - auch für die die eigene Kontrolle der Informationssicherheit. Die Entscheidung kann sich am festgestellten Schutzbedarf oder Risikoprofil der Institution und der betroffenen Geschäftsprozesse orientieren. Die Entscheidung durch die Leitung bezieht sich hier auf die Frage, ob Outsourcing von der Institution grundsätzlich gewollt ist und welche (Teil-)Prozesse ausgelagert werden können oder in der Institution verbleiben. Diese kann konkrete Geschäftsprozesse benennen, aber auch anhand allgemeiner Kriterien getroffen werden (z.B. Keine Auslagerung von Geschäftsprozessen mit hohem Schutzbedarf).
3 - Auswahl von Lieferanten
BES.3.1 Klassifizierung von Lieferantenbeziehungen
| Lieferketten |
Guidance
Klasse meint hier eine Einstufung der Lieferantenbeziehung aus dem Blickwinkel der Informationssicherheit. Dies ermöglicht den Mitarbeitern der Institution eine schnelle und korrekte Abschätzung, welche Informationen dem Lieferanten gegenüber preisgegeben werden dürfen. Die Klassen können sowohl anhand einer Einstufung der Daten (z.B. Preisgabe von Verschlussachen oder nicht), als auch anhand der Funktion aus Sicht der Institution (z.B. Finanzdienstleister, Versorgungseinrichtungen, Cloud, Logistik, Lieferant von IT-Produkten) gewählt werden. Es empfiehlt sich auch das Herkunftsland oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse über den Lieferanten mit in die Bewertung einfließen zu lassen.
BES.3.2 Auswahlkriterien
| Lieferketten, Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE die Auswahl von Lieferanten anhand von Kriterien zu ihrer Verlässlichkeit verankern.
Guidance
Beispielsweise durch Marktanalysen, Kundenreferenzen, Zertifizierungen, Begutachtungen oder Audits. Hierzu können z.B. Entwicklungsprozesse, Verschlüsselung oder Anonymisierung vertraulicher Daten, Schlüsselmanagement, Authentifizierung von Zugriffen, Wiederherstellung nach Vorfällen oder die Evaluation der sicheren Verarbeitung gehören. Auch die Prüfung auf finanzielle Stabilität des Lieferanten ist zu empfehlen. Ein finanziell instabiler Lieferant stellt ein erhebliches Risiko für die Geschäftskontinuität dar, da er möglicherweise den Betrieb einstellt, Supportleistungen nicht mehr erbringen kann oder von einem Unternehmen mit unklaren Sicherheitsstandards übernommen wird.
BES.3.2.1 Zertifizierte Lieferanten
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN die Auswahl von Lieferanten anhand von Zertifikaten, Testaten oder Vergleichbarem verankern.
Guidance
Ein „Zertifikat“ ist in diesem Kontext ein formaler Nachweis durch eine akkreditierte, unabhängige Stelle, dass bestimmte Anforderungen oder Standards erfüllt werden (z. B. ISO/IEC-Normen). Ein „Testat“ kann die schriftliche Bestätigung einer fachkundigen Prüfstelle darstellen, dass ein Prozess oder System in definierten Punkten geprüft und als konform bewertet wurde. Vergleichbare Nachweise können Berichte von Audits, externe Gutachten oder auch dokumentierte Ergebnisse standardisierter Sicherheitstests sein. Eine Institution kann die Anforderung konkret umsetzen, indem sie in Ausschreibungen eine Liste akzeptierter Zertifikate (z. B. ISO 27001, ISO 9001, SOC 2), Testate (z. B. C5 für Cloud-Dienste) oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Penetrationstest-Reports durch Dritte) benennt. Hilfreich kann es sein, Mindestgültigkeitszeiträume für Nachweise zu definieren, stichprobenartige Plausibilitätsprüfungen der Dokumente vorzunehmen oder in Bewertungsmatrizen höhere Gewichtungspunkte für aktuelle und unabhängige Nachweise zu vergeben. Zusätzlich kann ein einfacher Maßnahmenkatalog etabliert werden, der (1) überprüft, ob Nachweise aktuell und gültig sind, (2) die Relevanz für den konkreten Leistungsumfang bewertet und (3) die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert, um Entscheidungen transparent und revisionssicher zu halten.
BES.3.2.2 Quellendiversifikation
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN die Auswahl von Lieferanten anhand ihrer Fähigkeit, ihre Bezugsquellen zu diversifizieren und die Bindung an bestimmte Lieferanten zu begrenzen, verankern.
Guidance
Die Fähigkeit zur Diversifizierung von Bezugsquellen bedeutet in diesem Kontext, dass ein Lieferant nicht ausschließlich auf einzelne Hersteller, Produzenten oder Märkte angewiesen ist, sondern alternative Beschaffungswege vorweisen kann. Die Bindung an bestimmte Lieferanten beschreibt eine Abhängigkeit, bei der zentrale Produkte oder Dienstleistungen faktisch nur von wenigen oder gar einem Anbieter bezogen werden können. Der Sinn dieser Anforderung liegt darin, die Risiken eines Vendor lock-in auf Seiten des Lieferanten zu begrenzen: Könnte ein Lieferant aufgrund geopolitischer Spannungen, wirtschaftlicher Probleme oder technischer Abkündigungen sich nicht mehr auf seine Zulieferer verlassen, so könnt er möglicherweise seine Leistungen nicht mehr erbringen, wodurch die Institution ohne Alternativen möglicherweise gravierende Ausfälle erleiden würde. Eine bewusste Auswahl nach Diversifizierungsfähigkeit kann die Versorgungssicherheit erhöhen und kritische Engpässe vermeiden.
BES.3.3 Unzuverlässige Lieferanten
| Lieferketten, Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE die Beschaffung aus einer unbekannten oder unzuverlässigen Quelle untersagen.
Guidance
Eine Quelle (z.B. ein Softwarelieferant) ist unzuverlässig, wenn zukünftig mit Verstößen gegen die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität durch ihn zu rechnen ist (d.h. eine Prognose der Vertrauenswürdigkeit). Dies ist insbesondere der Fall, wenn erhebliche Verstöße gegen die Schutzziele durch ihn begangen worden sind oder Anzeichen dafür vorliegen, dass bei einer Verwendung mit solchen Verstößen zu rechnen ist.
4 - Auswahl von Produkten und Dienstleistungen
BES.4.1 Klassifizierung von Beschaffungsvorhaben
| Lieferketten |
Guidance
Hierzu kann auf die Klassifizierung von Informationen zurückgegriffen werden, die vom zu beschaffenden Vertrag betroffen sind. Oft verfügen Lieferanten über eigene Klassifizierungsschemata, die sie wiederum mit bestimmten Sicherheitsregelungen und -mechanismen verknüpft haben. In diesem Fall bietet sich ein Mapping zwischen den institutionseigenen Klassen und denen des Lieferanten an. Weitere Informationen zur Festlegung möglicher Kriterien, inklusive einer Risikobeurteilung, können der ISO/IEC 27036-3 entnommen werden.
BES.4.2 Dokumentation der Beschaffungskriterien
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE {{ Kriterien }} für die Beschaffung dokumentieren.
Guidance
Beschaffungskriterien sind nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe, die bei der Anschaffung von IT-Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass diese den Sicherheitsanforderungen der Institution entsprechen. Sie ergeben sich aus dem erfassten Bedarf (z.B. einer Beschreibung der Funktionen von IT-Produkten oder zu leistenden Diensten), sowie den Sicherheitsanforderungen an das zu beschaffende Produkt oder die Dienstleistung, die über das jeweilige Zielobjekt im Katalog gefiltert werden können. Beispiele für Beschaffungskriterien sind die Erfüllung definierter Sicherheitsstandards, Verschlüsselungsfähigkeiten, Authentifizierungsmechanismen, Autorisierungskonzepte, die Stärke der geforderten Mechanismen (z.B. Mehr-Faktor-Authentifizierung), Verfügbarkeitsgarantien (SLAs), Umfang und Qualität der Dokumentation, Regelungen zur Prüfung oder Überwachung der Sicherheitskontrollen, sowie Einsatzbedingungen wie Temperatur oder mobile Konnektivität. Relevant ist dabei der gesamte Lebenszyklus von Vertragsschluss über Entwicklung von Lösungen bis hin zu Regelungen für Kündigungen. Zu den Kriterien können auch Negativkriterien gehören, die eine Beschaffung verhindern würden (z.B. "Keine Komponenten von der unmittelbaren Konkurrenz oder aus Staaten von denen bekannt ist, dass sie Spionage gegen den Sektor der Institution betreiben"). Je nach Beschaffung kann dafür eine Beschreibung von Informationen und Methoden zur Bereitstellung oder zum Abruf der Informationen relevant sein, sowie eine Beschreibung bestimmter technischer Eigenschaften eines Systems oder einer Anwendung. Zur Umsetzung bietet es sich an, standardisierte Vertragsvorlagen für neue Verträge zu verwenden. Bei individuellen Verträgen, die einzelne Sicherheitskontrollmechanismen festlegen, bietet sich ein Austausch von Beschreibungen der Mechanismen über strukturierte Datenformate wie OSCAL an. Weitere Informationen zur Festlegung möglicher Kriterien, inklusive einer Risikobeurteilung, können der ISO/IEC 27036-3 entnommen werden.
BES.4.3 Beschaffung anhand der Kriterien
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE die Beschaffung anhand der festgelegten Kriterien verankern.
Guidance
Werden Waren, Systeme oder Dienstleistungen ohne überprüfbare Kriterien beschafft, kann dies zu Sicherheitslücken, finanziellen Schäden oder Abhängigkeiten führen. Beispielsweise könnte eine Institution Hardware von einem unbekannten Anbieter erwerben, deren Firmware Schadcode enthält, oder Cloud-Dienste nutzen, die ihre Datenhaltung in unsicheren Rechtsräumen vornehmen. Ebenso könnte ein IT-Dienstleister beauftragt werden, ohne dass geprüft wurde, ob er über angemessene Qualifikationen oder Referenzen verfügt, was im Ernstfall zu Ausfällen oder Datenverlust führen könnte.
BES.4.4 Vertragsvorlage für Outsourcing
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE Kriterien für Outsourcing-Dienstleistungen in einer standardisierten Richtlinie für Verträge dokumentieren.
Guidance
Eine standardisierte Richtlinie für Verträge enthält klare grundlegende Kriterien für Verträge mit Anbietenden von Outsourcing , etwa zu Datenlokationen, Test- und Freigabeverfahren, Compliance-Risiken bei Anbietenden von Outsourcing sowie bei Sub-Dienstleistenden, sowie weiteren Aspekte der Informationssicherheit für Outsourcing-Vorhaben. Der besondere Fokus auf Outsourcing ergibt sich daraus, dass hierbei nicht nur Werk- oder Dienstleistungen zugekauft werden, sondern sensible Prozesse oder Daten langfristig aus der direkten Kontrolle der Institution herausgegeben werden. Ohne standardisierte Kriterien könnte ein eigenhändisch formulierter Vertrag z. B. unpräzise Datenschutzregelungen enthalten, was im Vorfallfall dazu führen könnte, dass vertrauliche Daten in ein unsicheres Drittland gelangen oder dass bei Ausfällen keine klaren Eskalationswege bestehen.
BES.4.5 Security by Design
| Lieferketten |
Guidance
Security by Design gilt als vereinbart, wenn eine Vorgehensweise nach diesem Prinzip oder eine bestimmte Sicherheitsarchitektur Vertragsbestandteil geworden sind, unabhängig von der Frage, von welchem Vertragspartner dies in den Vertrag eingebracht wurde. Zu einer Sicherheitsarchitektur gehören beispielsweise eine Beschreibung der bereitgestellten Schnittstellen und deren Sicherheitsmechanismen, ein Architekturdiagramm, sowie Schemata zum Aufbau von Komponenten oder von Quellcode.
BES.4.5.1 Entwicklung nach einem Sicherheitslebenszyklus
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für IT-Produkte KANN Nachweise zur Entwicklung nach einem Sicherheitslebenszyklus vereinbaren.
Guidance
Ein Sicherheitslebenszyklus (engl. security development lifecycle, kurz SDL) besteht aus strukturierten Entwicklungsphasen, in denen Sicherheitsaspekte systematisch in Planung, Design, Implementierung, Test und Wartung eines IT-Produkts integriert werden. Solche Nachweise können etwa BSI-Zertifizierungen oder Dokumentationen einer vom Lieferanten unabhängigen Auditierung von Bedrohungsanalysen (threat modeling), sicheren Programmierpraktiken (secure coding guidelines), oder Ergebnissen von Penetrationstests umfassen. Ziel ist, nachprüfbar zu belegen, dass das Produkt nicht nur funktional, sondern auch sicherheitsseitig kontrolliert entwickelt wurde. Fehlt ein solcher Nachweis, könnte ein Produkt Schwachstellen enthalten, die später zu unbemerkten Manipulationen oder Datenabflüssen führen. Ein dokumentierter Sicherheitslebenszyklus kann dagegen Vertrauen in die Integrität, Belastbarkeit und Wartbarkeit eines Produkts schaffen. Die Vereinbarung entsprechender Nachweise kann beispielsweise über standardisierte Sicherheitsanforderungen in Ausschreibungsunterlagen, die Vorlage von Entwicklungsrichtlinien nach ISO/IEC 27034 oder NIST SP 800-218, oder die Anerkennung von Zertifikaten wie Common Criteria erfolgen. Alternativ kann die Institution bei kleineren Anbietern auch stichprobenartige Sicherheitsreviews, Entwicklerbefragungen oder Auditberichte als geeignete Nachweisvarianten akzeptieren.
BES.4.5.2 Mandantentrennung
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing KANN eine festgelegte Mandantentrennung vereinbaren.
Guidance
Eine Mandantentrennung bezeichnet die Trennung schützenswerter Daten und Verarbeitungskontexte zwischen verschiedenen Mandanten, also den Kunden des Anbieters. Eine festgelegte Mandatentrennung meint hier, dass der Anbieter Informationen über die konkret von ihm zur Mandantentrennung getroffenen Maßnahmen bereitstellt. Hierzu gehören insbesondere Informationen darüber, welche Daten oder Funktionen als mandantenabhängige oder mandantenübergreifende Daten behandelt werden.
BES.4.6 Security by Default
| Lieferketten |
Guidance
Der Detaillierungsgrad der Kriterien kann sich hierbei nach Umfang und Klassifizierung der Beschaffung richten. Bei einfachen Beschaffungen von geringer Bedeutung kann es ausreichend sein grundlegende Sicherheitsmechanismen wie Verschlüsselung und Authentifizierung zu vereinbaren, während bei umfangreichen oder anderweitig risikobehafteten Beschaffungen eine Vereinbarung einzelner Sicherheitsmechanismen sinnvoll ist.
BES.4.6.1 Authentifizierung des Kunden
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE eine Authentifizierung vor dem Zugriff auf schützenswerte Informationen oder Dienste vereinbaren.
Guidance
Sinnvoll ist es sich hierbei sich auf konkrete Authentifizierungsmethoden (z.B. Kundenkennwort, OTP oder Passkeys) zu einigen, mit denen authentifiziert wird, bevor der Lieferant jemandem Zugriff auf Daten oder Prozesse wie den Versand einer neuen SIM-Karte gibt, um Angriffe wie SIM Swapping zu verhindern.
BES.4.6.2 Verschlüsselung durch den Anbieter
| Lieferketten |
BES.4.7 ISMS beim Dienstleister
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) vereinbaren.
Guidance
Ohne klare Vorgaben zum Managementsystem könnte ein Anbieter vertrauliche Daten unverschlüsselt übertragen, Sicherheitslücken in seiner Infrastruktur nicht rechtzeitig schließen oder sicherheitsrelevante Vorfälle nicht transparent melden. Durch abgestimmte Sicherheitsstandards kann dagegen die Vertraulichkeit von Daten gewahrt, die Integrität von Prozessen gesichert und die Nachvollziehbarkeit bei Vorfällen verbessert werden. Das Vorhandensein lässt sich durch ein Zertifikat nachweisen, z.B. nach ISO/IEC 27001:2022 oder BSI IT-Grundschutz.
BES.4.8 Konformitätsnachweise
| Lieferketten, Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE Nachweise des Lieferanten zur Erfüllung der Sicherheitskriterien vereinbaren.
Guidance
Nachweise können z.B. durch eine passende Zertifizierung (etwa nach IT-Grundschutz bei Dienstleistern oder CCRA bei IT-Produkten), ein Testat (z.B. C5-Testat für Cloud-Anbieter), oder durch die Vorlage von Sicherheitskonzepten, Risikoanalysen und Pentesting-Ergebnissen erbracht werden.
BES.4.8.1 Zertifizierung
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN ein Zertifikat oder Testat nach {{ einem passenden Sicherheitsstandard }} vereinbaren.
Guidance
Ein Zertifikat ist eine unabhängige Bestätigung der Konformität, die von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle (wie z.B. einer Zertifizierungsstelle) ausgestellt wird, nachdem diese die Konformität eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Prozesses oder eines Managementsystems mit bestimmten Normen oder Anforderungen bestätigt hat. Die Art des Zertifikates richtet sich dabei nach der Art der geplanten Beschaffung. IT-Produkte können z.B. nach Common Criteria zertifiziert werden. Bei Dienstleistungen kann ein zertifiziertes Managementsystem für Informationssicherheit (nach IT-Grundschutz oder ISO/IEC 27001) vereinbart werden. Ein Testat wäre z.B. C5.
BES.4.8.2 Cloud-Konformität
| Lieferketten |
BES.4.8.3 IT-Grundschutz-Analyse der Infrastruktur
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing KANN eine IT-Grundschutz-Analyse der potenziell zu nutzenden Infrastruktur des Dienstleisters vereinbaren.
Guidance
Bei einer IT-Grundschutz-Analyse im Rahmen des Outsourcings wird an der potenziell zu nutzenden Infrastruktur des Dienstleisters eine IT-Grundschutz-Analyse (Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung, …) durchgeführt. Anschließend werden die sich daraus ergebenden Sicherheitsanforderungen als Beschaffungskriterien an den Dienstleister gestellt. Dies bietet sich an, wenn entweder ein besonders hohes Sicherheitsniveau angestrebt wird, oder der Dienstleister bislang über kein ISMS verfügt, obwohl die Institution umfangreiche Prozesse auslagern möchte.
BES.4.9 Sicherheitsüberprüfung (extern)
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN Sicherheitsüberprüfungen für Personen, die vom Lieferanten mit der Vertragsdurchführung beauftragt werden, vereinbaren.
Guidance
Eine Sicherheitsüberprüfung meint die Verifikation von Identität, beruflicher Qualifikation und Verlässlichkeit von allen Personen mit Zugriff auf schützenswerte Informationen, hier konkret des beauftragten Personal des Lieferanten. Die Sicherheitsüberprüfung kann je nach Vereinbarung vom Lieferanten oder dem Auftraggeber ausgeführt werden. Die Verlässlichkeit kann z.B. anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer OSINT-Recherche verifiziert werden. Hierbei besteht ein enger Bezug zum Persönlichkeits- und Datenschutzrecht der Betroffenen.
5 - Auswahl von Produkten und Dienstleistungen - Zusammenarbeit
BES.5.1 Kompetenzen
| Lieferketten, Kompetenzmanagement |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE Kompetenzen in Informationssicherheit, die von den Mitarbeitern des Lieferanten verlangt werden, vereinbaren.
Guidance
Dient dem Ziel, Risiken durch unzureichend geschultes Personal zu minimieren. Ohne solche Vorgaben könnte es dazu kommen, dass Dienstleister vertrauliche Daten versehentlich preisgeben, schwache Passwörter verwenden oder Phishing-Angriffe nicht erkennen. Durch die Vereinbarung von Mindestkompetenzen kann erreicht werden, dass Dienstleister Sicherheitsrichtlinien verstehen, Bedrohungen frühzeitig identifizieren und im Einklang mit den Schutzinteressen der Institution handeln. Im Kontext bedeutet Kompetenzen in Informationssicherheit, dass Mitarbeiter des Lieferanten über Wissen, Fähigkeiten und Verhalten verfügen, die erforderlich sind, um mit vertraulichen Informationen und IT-Systemen angemessen sicher umzugehen. Dies kann grundlegendes Verständnis für sichere Passwörter und mobile Geräte umfassen, aber auch Kenntnisse zu branchenspezifischen Sicherheitsverfahren oder zum Umgang mit sensiblen Kundendaten. Eine sinnvolle Umsetzung kann zum Beispiel beinhalten, dass die Institution in den Verträgen mit Lieferanten konkrete Mindestanforderungen an Schulungen und Zertifikate definiert, etwa: (1) Einführungsschulungen zu IT-Sicherheitsgrundlagen, (2) regelmäßige Auffrischungen zu Themen wie Social Engineering oder sichere Datennutzung, (3) Nachweise über spezielle Fachkenntnisse, wenn besonders sensible Daten verarbeitet werden. Praktisch kann eine Institution durch standardisierte Schulungsprogramme, die Überprüfung von Zertifikaten (z. B. ISO/IEC- oder BSI-bezogene Qualifikationen) oder durch kurze Wissens-Checks im Rahmen der Dienstleister-Onboarding-Prozesse sicherstellen, dass vereinbarte Kompetenzen tatsächlich vorhanden sind.
BES.5.2 Service Level Agreement
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE die Einhaltung einer bestimmten Dienstgüte anhand von {{ Kriterien }} vereinbaren.
Guidance
Dienstgüte (engl. Service Quality oder Service Level) beschreibt das messbare Leistungsniveau, das ein externer Anbieter dauerhaft erbringen soll. Sie wird üblicherweise in Service Level Agreements (SLA) festgelegt und kann Aspekte wie Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Fehlerraten oder Sicherheitsstandards betreffen. Die Kriterien können z. B. Verfügbarkeit (in %), maximale Wiederherstellungszeiten (Recovery Time Objective, RTO), Datensicherheitsmaßnahmen, Supportzeiten oder Nachweisintervalle für Penetrationstests sein. Der Zweck dieser Vorgabe liegt darin, Risiken unklarer Leistungs- oder Sicherheitsverantwortung zu vermeiden, die im Falle unpräziser oder fehlender Dienstgütezusagen zu Ausfällen, Datenverlusten oder unzureichenden Sicherheitsreaktionen führen könnten. Eine klar definierte und überprüfbare Dienstgüte kann dagegen Transparenz schaffen, die Vergleichbarkeit von Anbietern erleichtern und die Resilienz ausgelagerter Prozesse erhöhen. Dabei sind möglichst objektivierte, quantitative Kriterien deutlich nachvollziehbarer und eindeutiger als einfache Beschreibungen wie "gut". Ein Beipiel ist eine Mindestverfügbarkeit von 99% für einen Server, auf dem hochverfügbare Daten gespeichert werden. Neben einzuhaltenden Mindestkriterien bietet es sich hier auch an optionale Qualitätskriterien festzulegen, bei deren Erfüllung höhere Preise akzeptiert werden, um ein "Race to the bottom" im Wettbewerb der Anbieter um die Institution zu vermeiden, da ein rein preisorientierter Wettlauf auf Kosten der Sicherheit gehen könnte.
BES.5.3 Compliance-Verpflichtungen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE die Übereinstimmung mit Compliance-Verpflichtungen vereinbaren.
Guidance
Hierzu gehören beispielsweise der Schutz personenbezogener Daten, geistige Eigentumsrechte von interessierten Parteien oder Dritten. Aufgrund unterschiedlicher Rechtssetzung und -durchsetzung sind dabei insbesondere Verarbeitungsstandorte zwischen Inland, EU und außereuropäischem Ausland zu unterscheiden.
BES.5.4 Informationssicherheitskontrollmechanismen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE Informationssicherheitskontrollmechanismen vereinbaren.
Guidance
Genaue und vollständige Beschreibung der Mechanismen, insbesondere zur Zugriffskontrolle durch Mehr-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Daten beim Transport und bei der Speicherung, Härtung von Systemen, Überwachung sicherheitsrelevanter Ereignisse oder zum Schwachstellenmanagement.
BES.5.5 Nutzungsregelungen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE Regelungen zur Nutzung der Daten und damit verbundenen Assets vereinbaren.
Guidance
Hierzu zählen z.B. Zugriffsregelungen und Regelungen darüber unter welchen Bedingungen (Ort, Zeit, etc.) Daten genutzt werden dürfen. Darüber hinaus gehören auch Regelungen dazu, wann eine Nutzung aus Sicht der Institution explizit nicht akzeptabel ist.
BES.5.5.1 Datenlokationen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen KANN die Verarbeitung von Daten ausschließlich an von der Institution erlaubten Datenlokationen vereinbaren.
Guidance
Ziel ist es zu verhindern, dass vertrauliche Informationen in Staaten mit schwachem Datenschutz oder unter fremder Rechtsaufsicht verarbeitet werden. Ohne diese Festlegung könnte ein Dienstleister Daten an Subunternehmer in Drittländern weitergeben, wo staatliche Zugriffe oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen die Vertraulichkeit und Integrität der Daten gefährden könnten. Durch eine konsequente Beschränkung der Datenlokationen kann die Institution hingegen nachvollziehbare Sicherheits- und Rechtsrahmen schaffen, die Transparenz gegenüber Betroffenen erhöhen und das Risiko unkontrollierter Datenabflüsse verringern. Unter „Datenlokation“ ist in diesem Kontext der physische oder virtuelle Standort gemeint, an dem Daten gespeichert, verarbeitet oder übertragen werden – also Rechenzentren, Cloud-Regionen oder spezifische Länderzonen. Eine „erlaubte Datenlokation“ kann eine innerhalb der EU liegende Cloud-Region, ein zertifiziertes Rechenzentrum im eigenen Land oder ein dedizierter Bereich innerhalb eines Cloud-Anbieters sein. Die Institution kann dies umsetzen, indem sie (1) in Dienstleistungsverträgen präzise Angaben zu zulässigen Ländern oder Regionen vereinbart, (2) von Dienstleistern Nachweise wie technische Standortkontrollen oder Auditberichte einfordert und (3) bei Cloud-Diensten gezielt Konfigurationen wie „Data Residency“-Optionen, Geofencing oder restriktive Auswahl von Regionen einsetzt.
BES.5.6 Vergabe von Unteraufträgen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE Regelungen für die Vergabe von Unteraufträgen vereinbaren.
Guidance
Unter einem „Unterauftrag“ versteht man in diesem Kontext die vollständige oder teilweise Weitergabe vertraglich geschuldeter Leistungen an Dritte, z.B. einem Subunternehmer (Subcontractor). Relevant ist, dass die Institution nicht nur mit dem direkten Vertragspartner in einer vertraglichen Beziehung steht, sondern durch Unteraufträge auch indirekt Abhängigkeiten und Risiken entstehen könnten. Ohne klare Vereinbarungen könnte es dazu kommen, dass Unterauftragnehmer geringere Sicherheitsstandards einhalten, vertrauliche Informationen unzureichend schützen oder den vereinbarten Leistungsumfang nicht vollständig erfüllen. Beispielsweise könnte ein IT-Dienstleister einen Teil der Softwareentwicklung an ein externes Team in einem Land mit niedrigeren Datenschutzstandards auslagern, was zu Datenabfluss, Urheberrechtsverletzungen oder unkontrollierten Zugriffswegen führt. Auch Lieferkettenmanipulationen, etwa durch den Austausch von Hardware-Komponenten gegen kompromittierte Bauteile, können so unbemerkt ihren Weg in kritische Systeme finden. Umgesetzt werden kann die Anforderung beispielsweise dadurch, dass (1) die Institution in Verträgen festhält, ob und in welchem Rahmen Unteraufträge zulässig sind. Eine weitere praxisnahe Maßnahme kann sein, (2) Subunternehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Institution zuzulassen und dabei (3) bestimmte Kategorien wie kritische IT-Dienstleistungen oder Datenverarbeitung ausdrücklich zu kennzeichnen. Technisch kann vertraglich vereinbart werden, dass Subunternehmer mindestens gleichwertige Sicherheitsstandards nachweislich erfüllen und dies regelmäßig auditiert werden kann.
BES.5.6.1 Weitergabe der Beschaffungskriterien
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE die Weitergabe der Beschaffungskriterien an Unterauftragnehmer vereinbaren.
Guidance
Dient dazu, sicherzustellen, dass die bei der Auswahl von Produkten, Dienstleistungen oder Lieferanten berücksichtigten Anforderungen entlang der gesamten Lieferkette eingehalten werden. Werden diese Kriterien nicht weitergegeben, kann es dazu kommen, dass sicherheitsrelevante Eigenschaften verloren gehen, etwa wenn ein Unterauftragnehmer günstigere, aber unsichere oder nicht konforme Komponenten beschafft. So könnte beispielsweise ein IT-Dienstleister ohne Kenntnis der geforderten Verschlüsselungsstandards Speichermedien einsetzen, die keine wirksame Datenverschlüsselung bieten, oder ein Bauunternehmen minderwertige Zutrittskontrollsysteme verbauen, weil die eigentlichen Sicherheitsvorgaben nicht bekannt waren. Auch Lieferverzögerungen, rechtliche Probleme durch fehlende Zertifizierungen oder das Einschleusen von Schadsoftware über ungesicherte Lieferungen können die Folge sein. Um die Weitergabe zu vereinfachen, können die Kriterien in einem maschinell verarbeitbaren Format (z.B. OSCAL Catalog oder Profile) ausgetauscht werden.
BES.5.6.2 Autorisierung von Unterauftragnehmern
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN die Autorisierung von Unterauftragnehmern durch den Auftraggeber vereinbaren.
Guidance
Unterauftragnehmer sind in diesem Zusammenhang Dritte, die vom beauftragten Hauptdienstleister zur Erfüllung vertraglicher Leistungen hinzugezogen werden. Die Autorisierung von Unterauftragnehmern durch den Auftraggeber kann sicherstellen, dass keine unkontrollierten oder ungeprüften Dritten in die Leistungserbringung eingebunden werden. Ohne eine solche Regelung könnte ein Hauptauftragnehmer eigenmächtig Subunternehmen einsetzen, die unzureichende Sicherheitsstandards einhalten, intransparent agieren oder in kritische Abhängigkeiten geraten. Durch die vorherige Zustimmung des Auftraggebers kann das Risiko unzureichender Qualifikation oder fehlender Vertrauenswürdigkeit reduziert werden und es kann eine gezielte Steuerung erfolgen, wer Zugang zu vertraulichen Informationen oder kritischen Prozessen erhält.
BES.5.6.3 Nachverfolgbarkeit der Lieferkette
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für IT-Produkte KANN die Nachverfolgbarkeit der gesamten Lieferkette bis zum Hersteller für {{ kritische Komponenten }} vereinbaren.
Guidance
Kritische Komponenten sind in diesem Kontext Bauteile oder Softwareelemente, deren Kompromittierung erhebliche Auswirkungen auf Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der eingesetzten Systeme haben könnte, z. B. kryptographische Module, Firmware von Netzwerkgeräten oder sicherheitsrelevante Steuerungseinheiten. Ohne nachvollziehbare Herkunft könnten Komponenten aus unsicheren Produktionsumgebungen stammen, in denen Hintertüren eingebaut oder Schadcode eingeschleust wurde; ebenso könnten gefälschte Ersatzteile eingesetzt werden, deren Qualität und Funktionssicherheit unzureichend ist. „Nachverfolgbarkeit“ (Traceability) bedeutet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Herkunft, Transport- und Verarbeitungsschritte einer Komponente lückenlos und verifizierbar zu dokumentieren. Geeignete Maßnahmen können z. B. die Anforderung eines „Chain of Custody“-Protokolls, die Nutzung digital signierter Herkunftszertifikate oder die Einbindung seriöser, auditierter Distributoren sein. Auch der Einsatz von Datenbanken anerkannter Prüfinstanzen, in denen verifizierte Hersteller gelistet sind, kann eine Möglichkeit sein, die Nachverfolgbarkeit zu unterstützen.
BES.5.7 Schulung
| Lieferketten, Kompetenzmanagement |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN eine Schulung zur Nutzung gelieferter Sicherheitsmechanismen vereinbaren.
Guidance
Sicherheitsmechanismen sind in diesem Kontext technische oder organisatorische Schutzfunktionen, die in gelieferten Produkten, Systemen oder Diensten bereits vorgesehen sind, beispielsweise Verschlüsselungsfunktionen, Zugriffskontrollen oder Protokollierungsfunktionen. Ziel der Anforderung ist es, dass diese Schutzfunktionen von den Mitarbeitenden der Institution auch tatsächlich verstanden und korrekt angewandt werden. Ohne entsprechende Schulung könnte es passieren, dass vorhandene Sicherheitsfunktionen ungenutzt bleiben oder falsch bedient werden, wodurch Daten kompromittiert oder unbefugt zugänglich werden könnten. Durch gezielte Unterweisungen kann das Potenzial solcher Mechanismen ausgeschöpft und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Angriffen oder Fehlbedienungen erhöht werden. Die Umsetzung kann pragmatisch gestaltet werden: (1) Eine Institution kann bei der Lieferung von IT-Systemen mit dem Hersteller oder Dienstleister eine kurze Einweisung in die sicherheitsrelevanten Funktionen vereinbaren, beispielsweise zur richtigen Konfiguration einer Multifaktor-Authentisierung. (2) Bei komplexeren Produkten kann die Institution Trainingsmaterialien wie Handbücher, Videos oder interaktive Tutorials anfordern, die auf den Einsatz der bereitgestellten Sicherheitsfunktionen zugeschnitten sind. (3) Zusätzlich kann es hilfreich sein, eine kurze Praxisübung im Rahmen der Abnahme durchzuführen, in der Schlüsselmechanismen wie sichere Passwortänderung oder Rechtevergabe ausprobiert werden. Die Schulung kann je nach Bedarf als Vor-Ort-Einweisung, Remote-Sitzung oder durch strukturierte E-Learning-Module erfolgen.
BES.5.8 Rechte für geistges Eigentum
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE für geistiges Eigentum, das während der Vertragslaufzeit entwickelt wird, die Eigentumsrechte vereinbaren.
Guidance
Geistiges Eigentum meint hier alle während der Vertragslaufzeit entstehenden immateriellen Schutzgüter wie Softwarecode, Datenmodelle, Konzepte, technische Dokumentationen oder urheberrechtlich geschützte Inhalte, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung entwickelt oder verbessert werden. Der Sinn und Zweck einer vertraglichen Regelung der Eigentumsrechte liegt darin, sicherzustellen, dass die Institution dauerhaft Kontrolle und Nutzungsrechte über Ergebnisse behält, die für ihren Betrieb oder ihre Weiterentwicklung relevant sind. Ohne klare Festlegung könnte es zu Konflikten kommen, wenn ein Dienstleister etwa nach Projektende die weitere Nutzung einer entwickelten Lösung untersagt oder hohe Lizenzgebühren verlangt; eine vertragliche Klarheit kann dagegen rechtliche Auseinandersetzungen und Abhängigkeiten verhindern. Eine Umsetzung kann über konkrete Vertragsklauseln erfolgen, die präzise definieren, welche Partei Eigentum oder Nutzungsrechte an entwickelten Ergebnissen erhält und ob bestimmte Elemente (z. B. Standardbibliotheken des Dienstleisters) ausgenommen sind. Dazu kann die Institution (1) standardisierte Vertragsvorlagen mit abgestuften Rechtemodellen nutzen, (2) ein internes Prüfschema für alle externen Verträge etablieren, das die Einbindung der Rechtsabteilung vorsieht, und (3) bei komplexen Entwicklungsleistungen technische Dokumentationspflichten verankern, damit Eigentums- und Nutzungsrechte nachvollziehbar abgesichert sind. Praktisch kann es helfen, im Vertrag eine Übergabepflicht sämtlicher Quelltexte, Dokumentationen oder Zugangsdaten vorzusehen und diese an definierte Projektmeilensteine zu koppeln.
BES.5.9 Umgang mit Änderungen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE Regelungen für den Umgang mit Änderungen vereinbaren.
Guidance
Unkontrollierte oder unklare Änderungen bringen Risiken für die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Informationen mit sich – etwa wenn ein Dienstleister plötzlich eine neue Softwareversion einführt, ohne die Auswirkungen auf Schnittstellen zu prüfen. Vereinbarte Prozesse für den Umgang mit Änderungen können dagegen sicherstellen, dass Abhängigkeiten transparent bleiben und Risiken im Vorfeld bewertet werden. Zur Umsetzung kann eine Institution mit Dienstleistern definieren, dass Änderungen vorab angekündigt und dokumentiert werden, z. B. durch ein Ticket- oder Freigabe-System, das beide Seiten einsehen können. Es kann hilfreich sein, verschiedene Kategorien von Änderungen (z. B. Standardänderungen, Notfalländerungen, größere Releases) zu vereinbaren und abhängig von der Kritikalität unterschiedliche Prüf- und Genehmigungsschritte festzulegen. Transparenz kann durch regelmäßige Änderungsberichte oder Dashboards erreicht werden, die auch historische Änderungen nachvollziehbar machen. Praktische Maßnahmen können sein: (1) Einführung eines Test- und Abnahmefensters vor produktiven Änderungen, (2) Einsatz von Versionskontrolle oder Änderungsprotokollen, um Auswirkungen gezielt zurückverfolgen zu können, (3) Einrichtung klarer Kommunikationswege, damit die Institution rechtzeitig von geplanten Änderungen erfährt und eigene Schutzmaßnahmen – etwa zusätzliche Backups – vorbereiten kann.
BES.5.9.1 Autorisierung von Änderungen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen KANN die Autorisierung von Änderungen durch den Auftraggeber vereinbaren.
Guidance
Die Autorisierung von Änderungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Institution mit einem Dienstleister vereinbart, dass geplante Anpassungen – etwa an Prozessen, Konfigurationen, Infrastruktur oder Vertragsbedingungen die zur Vertragserfüllung verwendet werden– vor ihrer Umsetzung explizit durch den Auftraggeber bestätigt werden. Damit ist nicht nur die formale Vertragsänderung gemeint, sondern auch technische oder organisatorische Änderungen, die mittelbar Auswirkungen auf Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität von Daten und Diensten haben können. Der Zweck dieser Regelung liegt darin, die Kontrolle über den Einflussbereich des Dienstleisters zu behalten: Ohne solche Vereinbarungen könnte ein Dienstleister eigenmächtig Anpassungen vornehmen, die unerwartete Schwachstellen einführen oder die Datenlokation verändern könnten. Zur Umsetzung kann die Institution mit dem Dienstleister praktikable Verfahren zur Änderungsfreigabe vereinbaren. Dies kann z. B. durch (1) die Einführung eines Freigabe-Workflows in einem Ticket- oder Change-Management-System erfolgen, (2) die Verpflichtung zu einer schriftlichen Änderungsmitteilung mit klaren Auswirkungen auf Sicherheit und Betrieb, sowie (3) die Festlegung, dass kritische Änderungen erst nach einer formellen Zustimmung des Auftraggebers in einem definierten Zeitfenster umgesetzt werden können. Ergänzend kann der Dienstleister angehalten werden, geplante Änderungen in einer Änderungsübersicht mit Versionsstand und Rückfalloptionen zu dokumentieren, sodass die Institution bewerten kann, ob Risiken oder Abhängigkeiten entstehen.
BES.5.10 Behandlung von Vorfällen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE Regelungen für die Behandlung von Vorfällen vereinbaren.
Guidance
Ein Vorfall bezeichnet in diesem Zusammenhang jedes sicherheitsrelevante Ereignis, das zu einer Beeinträchtigung der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen oder IT-Diensten führen kann, etwa Datenabflüsse, unbefugte Zugriffe oder längerfristige Systemausfälle. Der Sinn und Zweck der Regelung liegt darin, mit Vertragspartnern abgestimmte Verfahren zu haben, um im Ernstfall schnell und koordiniert reagieren zu können. Ohne klare Vereinbarungen könnte wertvolle Zeit verloren gehen, es könnten unklare Zuständigkeiten entstehen oder Meldungen verzögert erfolgen. Mit abgestimmten Prozessen kann dagegen die Schadensbegrenzung beschleunigt, Transparenz über den Vorfall geschaffen und eine wirksame Ursachenanalyse ermöglicht werden. Hierzu gehört insbesondere die Benachrichtigung des Vertragspartners und die Zusammenarbeit zur Behebung von Vorfällen.
BES.5.10.1 Erreichbarkeit über Meldewege
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE die Erreichbarkeit des Lieferanten über bestimmte Meldewege vereinbaren.
Guidance
Die Meldewege bezeichnen in diesem Zusammenhang klar definierte Kommunikationskanäle, über die ein Lieferant zuverlässig erreichbar ist. Das kann beispielsweise eine dedizierte E-Mail-Adresse für Sicherheitsvorfälle, ein 24/7-Telefonkontakt, ein Ticket-System oder ein abgesicherter Webzugang sein. Der Sinn dieser Vereinbarung liegt darin, dass kritische Ereignisse, wie etwa ein entdeckter Datenabfluss oder technische Störungen in ausgelagerten Systemen, nicht ins Leere laufen. Ohne abgestimmte Erreichbarkeit könnte eine Meldung verzögert oder gar nicht ankommen, wodurch Schaden an vertraulichen Informationen unbemerkt bleiben könnte. Mit verbindlich vereinbarten Kanälen kann die Institution hingegen sicherstellen, dass relevante Informationen zeitnah und nachweisbar beim Lieferanten ankommen und bearbeitet werden. Die Umsetzung dieser Anforderung kann durch mehrere Maßnahmen unterstützt werden: (1) Eine Institution kann im Vertrag mit dem Lieferanten eine feste Ansprechstelle und Eskalationsstufen für bestimmte Ereignisse benennen lassen. (2) Es kann ein technischer Meldeweg wie ein verschlüsseltes E-Mail-Postfach oder ein Ticketportal vorgesehen werden, das eindeutig den Zweck "Sicherheitsvorfälle" trägt und regelmäßig überwacht wird.
BES.5.10.2 Melden von Vorfällen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE eine Verpflichtung zur unverzüglichen Information des Auftraggebers über ihn betreffende Vorfälle vereinbaren.
Guidance
Der Sinn dieser Regelung liegt darin, dass der Auftraggeber seine Handlungsfähigkeit behält und Risiken frühzeitig einschätzen kann. Ein verzögerter Informationsfluss könnte dazu führen, dass Schäden sich unbemerkt ausweiten oder notwendige Reaktionen, wie etwa die Unterbindung von Angriffspfaden, verspätet erfolgen. Eine rechtzeitige Mitteilung kann hingegen Transparenz schaffen und es ermöglichen, dass Gegenmaßnahmen in Koordination mit dem Auftraggeber wirksam eingeleitet werden. Die praktische Umsetzung kann durch klare vertragliche Regelungen erfolgen, in denen Eskalationswege und Fristen für Meldungen definiert werden. Dazu kann ein gemeinsames Kontakt- und Kommunikationsverfahren etabliert werden, etwa ein 24/7 erreichbarer Ansprechpartner oder eine dedizierte Notfalladresse für sicherheitsrelevante Meldungen. Technisch kann eine Schnittstelle (z. B. ein abgesicherter Meldekanal oder Ticket-System) eingerichtet werden, über die Vorfälle dokumentiert und weitergeleitet werden können.
BES.5.10.3 Schwachstellenbehebung
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE eine Verpflichtung für Lieferanten, die den Auftraggeber betreffende Schwachstelle zeitnah zu beheben, vereinbaren.
Guidance
Die Verpflichtung bezieht sich hierbei auf die gesamte Lebensdauer der Dienstleistungen oder Produkte. Je nach Vertrag kann die Behebung von Schwachstellen z.B. durch Sicherheitsupdates oder den Austausch von Komponenten gewährleistet werden.
BES.5.10.3.1 Schwachstellenmeldeprozess
| Lieferketten |
======= Statement
Beschaffungsmanagement für IT-Produkte KANN einen Schwachstellenmeldeprozess nach {{ einem anerkannten Standard }} vereinbaren.
======= Guidance
Die Anforderung ist erfüllt, wenn der Prozess zur Meldung und Behandlung von Schwachstellen für das zu beschaffende Produkt vertraglich zugesichert ist, unabhängig von der Frage durch wen die Klausel in den Vertrag eingebracht wurde. Der Schwachstellenmeldeprozess kann direkt durch den Lieferanten oder durch Weitergabe der Verpflichtung an den Hersteller gewährleistet sein. Für Details siehe BSI TR-03183-3.
BES.5.10.4 Konfliktlösungsprozesse
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN Prozesse zur Lösung von Konflikten zwischen den Vertragsparteien vereinbaren.
Guidance
Ein „Konflikt zwischen den Vertragsparteien“ bedeutet hier jede Form von Uneinigkeit, die im Zuge eines Vertragsverhältnisses auftreten kann – etwa über die Auslegung von Leistungszusagen, den Umgang mit Verzögerungen, Qualitätsabweichungen oder Verantwortlichkeiten bei Sicherheitsvorfällen. Solche Konfliktlösungsprozesse können helfen, Missverständnisse strukturiert zu klären und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Das Ziel der Anforderung ist es, Risiken durch unklare Verantwortlichkeiten und eskalierende Streitigkeiten zu verringern: Ein ungelöster Konflikt könnte dazu führen, dass sicherheitsrelevante Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden, Vertragsinhalte unterschiedlich interpretiert werden oder sensible Daten im Streitfall unkontrolliert preisgegeben werden. Umgekehrt kann eine klar geregelte Konfliktlösungsroutine Transparenz schaffen, die Handlungsfähigkeit der Institution sichern und einen fairen Interessenausgleich fördern. Praktisch umgesetzt werden kann dies durch verschiedene Maßnahmen: (1) In Verträgen kann eine Schlichtungsklausel vorgesehen werden, die definiert, dass bei Meinungsverschiedenheiten zunächst ein moderiertes Gespräch oder ein Mediationsverfahren durchgeführt werden kann. (2) Es kann hilfreich sein, feste Eskalationspfade zu vereinbaren, zum Beispiel mit einer dreistufigen Struktur aus Projektleitung, Management-Ebene und unabhängiger Stelle. (3) Die Institution kann Checklisten nutzen, um im Konfliktfall die relevanten Dokumentationen – etwa Leistungsnachweise oder Kommunikationsprotokolle – geordnet vorzulegen. (4) Technische Hilfen wie gemeinsame Ticket- oder Kollaborationssysteme können Transparenz schaffen und verhindern, dass Konflikte durch unklare Informationslagen eskalieren.
BES.5.11 Recht auf Audit
| Lieferketten |
BES.5.12 Informationspflichten
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE eine Pflicht des Lieferanten, den Auftraggeber regelmäßig über die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen zu informieren, vereinbaren.
Guidance
Im konkreten Kontext bedeutet Wirksamkeit, dass die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen des Lieferanten nicht nur formal existieren, sondern nachweislich den angestrebten Schutzzweck erfüllen – beispielsweise durch messbare Ergebnisse, dokumentierte Prüfberichte oder Nachweise aus internen Kontrollen. Der Auftraggeber ist hierbei die Institution, die eine Dienstleistung einkauft und deren Informationswerte geschützt werden sollen, während der Lieferant der erbringende externe Dienstleister ist, dessen Sicherheitspraktiken Einfluss auf diese Informationswerte haben. Regelmäßige Informationen können etwa Statusberichte, Prüfprotokolle oder Kennzahlen zu Sicherheitsvorfällen und deren Behandlung umfassen.
BES.5.13 Bereitstellung von Datensicherungen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE eine Verpflichtung des Lieferanten, Sicherungskopien regelmäßig bereitzustellen, vereinbaren.
Guidance
Der Zweck dieser Anforderung liegt in der Absicherung gegen Datenverlust durch technische Defekte, menschliche Fehler oder Schadsoftware. Ein fehlendes Backup könnte dazu führen, dass wichtige Kundendaten, Vertragsunterlagen oder Konfigurationsstände dauerhaft verloren gehen. Durch die vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Sicherungskopien kann die Institution ihre Datenhoheit behalten und Ausfälle oder Manipulationen deutlich schneller abfangen. Die Umsetzung kann beispielsweise so erfolgen, dass der Lieferant verpflichtet wird, Backups auf einem separaten, verschlüsselten Speichermedium bereitzustellen, welches der Institution in vereinbarten Intervallen übergeben wird. Zur Umsetzung kann ein Lieferant beispielsweise quartalsweise Berichte zu durchgeführten Penetrationstests, Schwachstellen-Scans oder Notfallübungen bereitstellen. Ebenso kann er standardisierte Dashboards mit Kennzahlen zu Sicherheitsvorfällen, Patchständen oder Awareness-Maßnahmen freigeben. Hilfreich kann auch sein, dass der Lieferant auf Anfrage gezielt Audit-Reports oder Zertifikate (z. B. SOC-2-Berichte, ISO 27001-Auditberichte) zur Verfügung stellt.
BES.5.13.1 Datenbereitstellung
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing KANN die Bereitstellung der beim Dienstleister verarbeiteten Daten in einem standardisierten Format vereinbaren.
Guidance
Kann das Risiko verringern, dass im Falle eines Anbieterwechsels, einer Vertragsbeendigung oder einer Notfallwiederherstellung Daten nur in proprietären oder unvollständig dokumentierten Formaten vorliegen. Ohne ein solches Format könnte eine Institution vor dem Problem stehen, dass bei einem unerwarteten Ausfall des Dienstleisters die Daten erst zeitaufwendig konvertiert werden müssen, was den Geschäftsbetrieb verzögert oder kritische Prozesse unterbricht.
6 - Auswahl von Produkten und Dienstleistungen - Kündigung
BES.6.1 Entziehung der Zugangsberechtigungen
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE die Entziehung der für den Vertrag relevanten Zugangsberechtigungen für den Fall einer Kündigung vereinbaren.
Guidance
„Zugangsberechtigungen“ meint hier die Gesamtheit aller physischen, logischen und administrativen Rechte, die externen Dienstleistern den Zugriff auf Systeme, Daten, Gebäude oder digitale Ressourcen der Institution ermöglichen. Dazu gehören sowohl Benutzerkonten und technische Schnittstellen als auch Zutrittskarten oder Remote-Zugänge über VPN. Der Sinn und Zweck der Vorschrift liegt darin, dass unautorisierte Zugriffe nach einer Vertragsbeendigung verhindert werden können. Ein ehemaliger Dienstleister könnte ansonsten weiterhin über aktive Accounts sensible Daten einsehen oder Systeme manipulieren, was zu Datenabfluss, Sabotage oder unbemerkten Veränderungen führen könnte.
BES.6.2 Löschung von Daten
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE die Löschung aller beim Dienstleister vorhandenen Daten für den Fall einer Kündigung vereinbaren.
Guidance
Kündigung meint hier sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen. Hierzu können z.B. die Rückgabe von Authentifizierungstoken oder Löschung aller Auftraggeberdaten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gehören. Relevant sind dabei neben Inhaltsdaten auch Metadaten, Lizenzen und weitere Zugriffsrechte.
BES.6.2.1 Löschverfahren
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen KANN ein Verfahren zur nicht wiederherstellbaren Löschung für den Fall einer Kündigung vereinbaren.
Guidance
Ein Verfahren zur nicht wiederherstellbaren Löschung bedeutet in diesem Kontext, dass Daten nach Beendigung einer Dienstleistungsbeziehung so entfernt werden, dass auch mit spezialisierten forensischen Methoden keine Rekonstruktion mehr möglich ist. Typische Verfahren reichen von mehrfachen Überschreibungen mit Zufallswerten über kryptographisches Löschen (Zerstörung der Schlüssel, die zur Entschlüsselung notwendig wären) bis hin zur physikalischen Zerstörung der Speichermedien. Die Regelung zielt darauf ab, das Risiko zu mindern, dass vertrauliche Daten nach einer Vertragskündigung bei einem Dienstleister verbleiben und unbefugt genutzt oder versehentlich offengelegt werden könnten. Ein Datenleck nach einem Providerwechsel könnte beispielsweise zu Identitätsdiebstahl, Industriespionage oder Reputationsschäden führen. Die Vereinbarung einer sicheren, nicht wiederherstellbaren Löschung kann sicherstellen, dass Informationen tatsächlich entfernt sind und keine Restkopien unkontrolliert in Umlauf geraten.
BES.6.3 Übertragbarkeit von Daten
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE die Übertragbarkeit von Daten, Konfigurationen und der Funktionalität für den Fall einer Kündigung vereinbaren.
Guidance
Ohne eine solche Regelung kann es zu erheblichen Betriebsstörungen kommen, etwa wenn ein Dienstleister im Streitfall Daten nur in proprietären Formaten bereitstellt oder deren Übergabe verzögert. Dies könnte dazu führen, dass eine Institution den Betrieb nicht nahtlos mit einem neuen Anbieter fortsetzen kann, etwa bei Cloud-Diensten, Hosting oder SaaS-Lösungen. Auch kann der Verlust von Metadaten, Zugriffshistorien oder Konfigurationsdateien eintreten, was die Nachvollziehbarkeit und Funktionsfähigkeit stark einschränken könnte. Unter „Übertragbarkeit von Daten“ (Data Portability) versteht man in diesem Kontext die technische und organisatorische Fähigkeit, alle relevanten Daten in einem vollständigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format an die Institution oder einen Nachfolger zu übertragen. Es geht dabei nicht nur um die Rohdaten, sondern auch um begleitende Informationen, die für die Wiederaufnahme des Betriebs an anderer Stelle erforderlich sind (Metadaten). Die Angemessenheit dieser Maßnahme bemisst sich daran, wie stark die Tätigkeit der Institution von den ausgelagerten Prozessen abhängt und wie groß die Auswirkungen einer verzögerten oder unvollständigen Rückgabe wären.
BES.6.4 Übertragung von Supportdienstleistungen
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen KANN die Übergabe der Supportdienstleistungen für den Fall einer Kündigung vereinbaren.
Guidance
Die Übergabe der Supportdienstleistungen beschreibt in diesem Kontext die geordnete und dokumentierte Weitergabe von relevanten Informationen, Ressourcen und Zugängen durch einen externen Dienstleister an die Institution oder einen neuen Dienstleister, wenn ein Vertrag endet. Dazu gehören z. B. Dokumentationen zu Konfigurationen, Wartungsprotokolle, Zugangsdaten, Lizenzinformationen oder Ansprechpartnerketten. Ziel ist es, dass der Betrieb der unterstützten Systeme nach Vertragsende ohne Unterbrechung oder Informationsverlust fortgesetzt werden kann. Die Anforderung dient dazu, Risiken abzufedern, die entstehen, wenn bei einer Kündigung der Dienstleister abrupt ausscheidet. Ohne geregelte Übergabe könnte es passieren, dass wichtige Betriebsinformationen verloren gehen, der Zugriff auf Systeme blockiert wird oder die Institution abhängig von individuellem Wissen einzelner Personen bleibt. Die Übergabe kann entweder an die Institution selbst oder an einen von der Institution gewählten neuen Vertragspartner erfolgen. Um die Anforderung praktisch umzusetzen, kann eine Institution in Verträgen explizit eine Exit- oder Übergabeklausel verankern, die Inhalte, Formate und Fristen der Übergabe beschreibt. Diese Klausel kann beispielsweise definieren, dass (1) aktuelle System- und Betriebsdokumentationen vollständig zu übergeben sind, (2) Zugangsdaten in einem abgestimmten Verfahren gesichert bereitgestellt werden und (3) technische Ansprechpartner für eine Übergangsphase verfügbar bleiben.
BES.6.5 Behandlung aufzubewahrender Aufzeichnungen
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE Kontrollmechanismen zur Behandlung aufzubewahrender Aufzeichnungen für den Fall einer Kündigung vereinbaren.
Guidance
Der Begriff Kontrollmechanismen kann in diesem Kontext verstanden werden als vertraglich vereinbarte Verfahren, technische Maßnahmen oder organisatorische Vorkehrungen, die es der Institution ermöglichen, die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der betreffenden Aufzeichnungen sicherzustellen. Aufzubewahrende Aufzeichnungen bezeichnet hierbei jede Form von Daten oder Dokumenten – in physischer oder digitaler Form – die aufgrund gesetzlicher, vertraglicher oder interner Vorgaben über das Vertragsende hinaus (zumindest für einen bestimmten Zeitraum) vom Dienstleister aufbewahrt werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Vertragsunterlagen, Protokolldateien oder Gesprächsprotokolle handeln, die etwa aus steuerlichen Gründen aufzubewahren sind.
BES.6.6 Rückgewähr von Assets
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE die Rückgewähr von Assets für den Fall einer Kündigung vereinbaren.
Guidance
Rückgewähr bedeutet hier, dass sämtliche von der Institution bereitgestellte Werte – wie etwa IT-Systeme, Datenträger oder Papierkopien – bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Institution zurückgegeben werden. Der Zweck liegt darin, unkontrollierten Weitergebrauch oder Missbrauch von Informationen und Ressourcen zu verhindern. So könnte etwa ein externer Dienstleister nach einer Kündigung weiterhin Zugriff auf sensible Daten behalten oder unbeabsichtigt alte Backup-Medien in seinem Besitz behalten, was zu Datenabflüssen oder unautorisierten Offenlegungen führen könnte. Eine klare Regelung kann dagegen sicherstellen, dass sämtliche Ressourcen nachvollziehbar wieder unter die alleinige Kontrolle der Institution gelangen und Vertraulichkeit sowie Integrität gewahrt bleiben. Für die Umsetzung kann es hilfreich sein, die Rückgabepflicht vertraglich zu konkretisieren und präzise Abläufe zu definieren. So kann die Institution (1) Inventarlisten führen, in denen alle übergebenen physischen Geräte, Datenträger oder Zutrittsmedien eindeutig aufgeführt werden, (2) Checklisten für die geordnete Rückführung bei Vertragsende einsetzen und (3) eine Rückgabequittung oder Übergabebestätigung durch den Dienstleister einfordern, die den ordnungsgemäßen Erhalt dokumentiert. Ergänzend kann die Institution Rückgabefristen und Verantwortlichkeiten im Vertrag festlegen sowie technische Maßnahmen wie die Sperrung von verlorenen oder nicht zurückgegebenen Zutrittskarten einplanen. Auch kann eine Abnahmeprüfung der zurückgegebenen Assets durch die Institution erfolgen, um sicherzustellen, dass diese vollständig und funktionsfähig übergeben wurden.
7 - Abnahme
BES.7.1 Eingangskontrolle
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE erbrachte oder gelieferte Leistungen anhand von {{ Kriterien zur Akzeptanz }} vor der ersten Verwendung testen.
Guidance
Durch eine Prüfung anhand von Akzeptanzkriterien wird sichergestellt, dass die erbrachten Dienstleistungen oder IT-Produkte den geforderten Beschaffungskriterien entsprechen. Die Akzeptanzkriterien können also den Beschaffungskriterien entsprechen oder deren Prüfung konkretisieren. Hierzu können verschiedene Methoden eingesetzt werden, etwa Stichproben, Sicherheitstests oder die Nachverfolgung der Lieferkette anhand von Seriennummern. Dabei besteht ein enger Zusammenhang zu den Praktiken Dienstleistersteuerung, sowie Änderungen und Tests.
BES.7.1.1 Test der Kompatibilität
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE die Kompatibilität des Dienstes mit dem Informationsverbund im Hinblick auf die Schnittstellen, die Netzanbindung, das Administrationsmodell und das Datenmanagementmodell testen.
Guidance
Die Regelung dient dazu, ungewollte Brüche oder Inkompatibilitäten zu vermeiden, die im Betrieb zu Sicherheits- oder Funktionsproblemen führen können. Ohne eine solche Überprüfung könnte z. B. eine unklare Rechtevergabe dazu führen, dass ein Dienstleister umfassendere Zugriffe erhält als notwendig, oder eine fehlerhafte Schnittstellenintegration könnte den Ausfall wichtiger Anwendungen nach sich ziehen. Umgekehrt kann eine saubere Prüfung sicherstellen, dass Outsourcing-Dienste nahtlos integriert, technisch handhabbar und im Betrieb kontrollierbar bleiben. Für die Bewertung der Kompatibilität sind dabei vier Aspekte besonders kritisch: Schnittstellen sind die technischen Übergabepunkte, an denen Systeme Daten austauschen oder Funktionen ansprechen; Netzanbindung bezeichnet die physische oder logische Verbindung zwischen dem Dienstleister und dem Informationsverbund der Institution; das Administrationsmodell beschreibt, wer welche Rechte zur Einrichtung, Änderung und Überwachung von Systemkomponenten hat; und das Datenmanagementmodell legt fest, wie Daten gespeichert, strukturiert, repliziert und gelöscht werden.
BES.7.1.2 Netzcheck
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE die Umsetzung der geforderten Beschaffungskriterien für die Netzanbindung vor der Netzanbindung testen.
Guidance
Netzanbindung meint hier jede Form der logischen oder physischen Kopplung von Netzwerken – etwa über VPN, MPLS, dedizierte Leitungen oder Cloud-Interconnects. Der Sinn dieser Vorschrift liegt darin, Risiken aus unsicheren oder ungetesteten Dienstleisterverbindungen zu minimieren. So könnte ein ungeprüfter Zugang über eine unsauber konfigurierte VPN-Schnittstelle Schadsoftware einschleusen oder interne Systeme unautorisiert zugänglich machen. Umgekehrt kann die vorgelagerte Prüfung sicherstellen, dass Verschlüsselung, Bandbreite, Trennung sensibler Netze oder auch Logging-Vorgaben wie vorgesehen funktionieren und dadurch ein sicherer, nachvollziehbarer Betrieb gewährleistet wird. Die Umsetzung kann durch mehrere Maßnahmen erfolgen: (1) Vor der Inbetriebnahme kann ein technischer Funktionstest durchgeführt werden, bei dem Firewalls, Routing und VPN-Tunnel anhand von Testaccounts überprüft werden. (2) Ein Abnahmetest durch die Institution kann beinhalten, dass simulierte Angriffe oder Fehlkonfigurationen (z. B. offene Ports) nachgestellt werden, um die Widerstandsfähigkeit des Dienstleisters zu prüfen. (3) Prozessual kann eine Checkliste genutzt werden, die verbindlich vorgibt, dass Sicherheitsanforderungen wie Verschlüsselungsstandards, Protokollierung, Redundanz oder die Einhaltung von Latenzgrenzen dokumentiert und validiert sind, bevor der „Go-Live“ erfolgt. Zusätzlich kann es hilfreich sein, die Ergebnisse der Tests nachvollziehbar in einem Freigabeprotokoll festzuhalten, das sowohl die Institution als auch der Dienstleister unterzeichnen. Auf diese Weise kann die Institution sicherstellen, dass die Netzanbindung nicht nur formell, sondern auch praktisch den definierten Kriterien entspricht.
BES.7.2 Prozesse vor Netzanbindung
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE vor Anbindung des Datennetzes der Nutzenden an das Datennetz der Anbietenden alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen im Einklang mit den Regelungen und Verfahren des Managementsystems verankern.
Guidance
Der Sinn der Vorschrift liegt darin, Risiken durch unkontrollierte Netzwerkanbindungen zu minimieren, die bei Outsourcing deutlich höher sind als bei Standard-Dienstleistungsverträgen. Ohne vorherige Verankerung von Prozessen und technischen Lösungen, die für die sichere Anbindung zum Outsourcing-Dienstleiser erforderlich sind, könnte etwa Schadsoftware aus dem Anbietenden-Netz ungehindert in das Netz der Institution gelangen oder unbefugte Zugriffe könnten entstehen, wenn Authentifizierungsverfahren nicht abgestimmt sind. Umgekehrt kann eine klare Festlegung vorab bewirken, dass nur geprüfte, verschlüsselte und überwachte Schnittstellen genutzt werden, was eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit ermöglicht. Da Outsourcing regelmäßig mit tiefen technischen Integrationen verbunden ist, unterscheidet es sich von herkömmlichen Lieferantenbeziehungen, bei denen keine direkte Netzwerkkopplung erfolgt. Eine Institution kann diese Anforderung praktisch umsetzen, indem sie vor der Anbindung (1) eine technische Schnittstellenbeschreibung einfordert, die Protokolle, Ports und Authentifizierungsmechanismen dokumentiert, (2) die Kommunikation auf gesicherte Kanäle wie VPN oder verschlüsselte Direktleitungen beschränkt, und (3) Verfahren zur Netzsegmentierung etabliert, sodass der Zugriff nur auf explizit freigegebene Systeme möglich ist. Ergänzend kann eine Checkliste für Dienstleisterprüfung genutzt werden, in der Sicherheitszertifikate, Protokolle zur Patch-Pflege oder geplante Monitoring-Mechanismen abgefragt werden. Ein prozessualer Tipp kann darin bestehen, die Netzfreigabe erst nach einem gemeinsamen Test der Sicherheitsmechanismen freizuschalten und dies in einem Freigabeprotokoll zu dokumentieren. So kann eine Institution sicherstellen, dass Outsourcing-Verbindungen kontrolliert, nachvollziehbar und mit einem definierten Sicherheitsniveau umgesetzt werden.
BES.7.3 Anhörung Prozessbeteiligter
| Lieferketten |
BES.7.4 Vollständigkeit der Unterlagen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE Informationen, die für eine bestimmungsgemäße Verwendung im Informationsverbund erforderlich sind, dokumentieren.
Guidance
Dient in erster Linie dazu, sicherheitsrelevante Eigenschaften, Abhängigkeiten und Einsatzbedingungen nachvollziehbar festzuhalten. Ohne diese Informationen könnte es zu Fehlkonfigurationen, unsachgemäßem Betrieb oder unentdeckten Schwachstellen kommen, etwa wenn sicherheitskritische Firmware-Updates, empfohlene Hardening-Anleitungen oder Hinweise zu bekannten Sicherheitslücken nicht beachtet werden. So könnte beispielsweise ein Netzwerkgerät ohne die dokumentierten Herstellerhinweise zu sicheren Standardpasswörtern betrieben werden, wodurch Angreifer einfachen Zugriff erlangen könnten. Für diesen Kontext bedeutet „Informationen, die für eine bestimmungsgemäße Verwendung der Beschaffung im Informationsverbund erforderlich sind“ sämtliche sicherheitsrelevanten Dokumente, Konfigurationshinweise, Updateanweisungen und Supportinformationen, die erforderlich sind, damit beschaffte Produkte und Dienste so verwendet werden können, wie in den Beschaffungskriterien vorgesehen. Am einfachsten kann diese Anforderung erfüllt werden, indem die erforderlichen Informationen vom Lieferanten oder Hersteller mitgeliefert werden. Alternativ ist es auch möglich, dass die Institution die Dokumentation selbst vornimmt, z.B. in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten, durch Untersuchung der Lieferung oder durch Ablage von Informationen, welche der Hersteller auf seiner Webseite bereitgestellt hat. Eine praktische Umsetzung kann darin bestehen, dass die Institution im Rahmen des Beschaffungsprozesses gezielt nach sicherheitsrelevanten Unterlagen fragt und diese zentral ablegt, etwa in einem internen Dokumentationssystem, auf das die zuständigen Administratoren und IT-Sicherheitsverantwortlichen zugreifen können. Hierbei kann es hilfreich sein, Checklisten einzusetzen, die beim Wareneingang oder der Inbetriebnahme prüfen, ob etwa Handbücher mit sicherheitsrelevanten Konfigurationsempfehlungen, Updatepläne, Zertifikate oder Kompatibilitätslisten vorliegen. Auch kann die Institution eine eindeutige Referenzierung der Unterlagen vornehmen, damit später nachvollziehbar ist, welche Version der Herstellerinformationen bei Inbetriebnahme zugrunde lag. Um die Nutzbarkeit zu erhöhen, kann eine Kurzfassung der relevanten Sicherheitspunkte in die interne Betriebsdokumentation übernommen werden, während die Originalunterlagen für Detailfragen hinterlegt bleiben. Bei wiederkehrenden Beschaffungen ähnlicher Komponenten kann zudem eine Vorlagenstruktur helfen, in der die typischen Unterlagenarten und deren Ablageorte definiert sind. So wird sichergestellt, dass die sicherheitsrelevanten Informationen nicht nur vorhanden, sondern auch im Bedarfsfall schnell auffindbar und anwendbar sind.
BES.7.4.1 Beschreibung der Sicherheitsarchitektur
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für IT-Produkte SOLLTE eine Beschreibung der Sicherheitsarchitektur dokumentieren.
Guidance
Die technische Sicherheitsarchitektur bezeichnet in diesem Kontext die strukturierte Darstellung der sicherheitsrelevanten Komponenten und Mechanismen eines IT-Produkts. Dazu gehören z. B. die eingesetzten kryptografischen Verfahren, die Segmentierung von Netzwerken, Schnittstellen zu anderen Systemen, Rollen- und Berechtigungskonzepte sowie Schutzmechanismen gegen Schadsoftware oder Manipulation. Sie bildet somit eine nachvollziehbare Übersicht, wie die Sicherheit im Produkt technisch verankert ist und wie diese in die bestehende IT-Landschaft integriert werden kann. Die Dokumentation kann verhindern, dass eine Institution Systeme übernimmt, deren Schutzmechanismen unklar oder unzureichend sind. Ohne eine solche Transparenz könnte es passieren, dass kritische Schwachstellen verborgen bleiben oder Sicherheitsmechanismen aufgrund mangelnden Verständnisses nicht korrekt konfiguriert werden. Eine sinnvolle Umsetzung kann beispielsweise so erfolgen: (1) Ein Anbieter kann verpflichtet werden, vor Abnahme ein Architekturdiagramm mit hervorgehobenen Sicherheitskomponenten bereitzustellen. (2) Die Institution kann bei Pilotinstallationen Checklisten verwenden, um die dokumentierten Sicherheitsmaßnahmen mit der realisierten Konfiguration abzugleichen. (3) Ergänzend kann ein standardisiertes Template genutzt werden, das Mindestangaben wie eingesetzte Protokolle, Verschlüsselungsmechanismen, Rollenmodelle und Logging-Kapazitäten abfragt, sodass einheitliche und vergleichbare Unterlagen entstehen. Auch ein Abgleich mit bewährten Referenzarchitekturen kann helfen, die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben zu prüfen.
BES.7.4.2 Beschreibung von Sicherheitsmechanismen
| Lieferketten |
BES.7.4.3 Empfohlene Konfiguration
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für IT-Produkte SOLLTE eine vom Hersteller oder Lieferanten für den sicheren Betrieb empfohlene Konfiguration dokumentieren.
Guidance
Eine vom Hersteller oder Lieferanten empfohlene Konfiguration ist eine dokumentierte Vorgabe, welche Einstellungen, Dienste und Sicherheitsparameter für den sicheren Betrieb vorgesehen sind. Diese Empfehlung ist im Fachkontext oft als Secure Baseline Configuration bekannt und kann z. B. Angaben zu Benutzerrechten, Netzwerkschnittstellen oder Update-Mechanismen enthalten. Der Sinn und Zweck dieser Anforderung liegt darin, dass IT-Produkte nicht im unsicheren Auslieferungszustand betrieben werden, sondern in einer geprüften und abgestimmten Form. Ohne solche Empfehlungen könnte ein System mit unnötig offenen Ports betrieben werden oder ein Administratorkonto ohne Passwortschutz bestehen, was Angreifern leichtes Spiel böte. Eine dokumentierte und nachvollziehbar empfohlene Konfiguration kann hingegen dafür sorgen, dass Schwachstellen von Beginn an reduziert werden und ein sicherer Ausgangszustand für den weiteren Betrieb geschaffen wird. Konkret kann dies durch (1) die Ablage der Herstellerempfehlungen in einer zentralen Wissensdatenbank, (2) die Überführung dieser Vorgaben in technische Checklisten für Systemadministratoren oder (3) die Nutzung von Skripten oder Vorlagen zur automatischen Einrichtung von Betriebssystemen, Netzwerkgeräten oder Anwendungen erfolgen. Zusätzlich kann es hilfreich sein, Abweichungen zur Empfehlung zu dokumentieren, um spätere Prüfungen oder Audits nachvollziehbar zu gestalten.
BES.7.4.4 Dokumentation der Komponenten
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE eine Beschreibung der verwendeten Hardware- und Softwarekomponenten dokumentieren.
Guidance
Hierzu zählen Angaben zum Hersteller und der Leistungsfähigkeit und Zusammensetzung der verbauten Hardware- und Softwarekomponenten. Für die Softwarekomponenten kann die Beschreibung standardisiert nach BSI TR-03183-2 erfolgen.
BES.7.4.4.1 Software Bill of Materials (SBOM)
| Lieferketten |
======= Statement
Beschaffungsmanagement für IT-Produkte KANN für jede gelieferte Software die entsprechende Software Bill of Materials (SBOM) nach {{ einem anerkannten Standard }} dokumentieren.
======= Guidance
Je nach Produkt können hierzu auch die Firmware, das Betriebssystem oder mehrere Softwarebestandteile einer Anwendung gehören. Ein anerkannter Standard für SBOM ist die BSI TR-03183-2.
BES.7.4.5 Netzverbindungen ab Werk
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für IT-Produkte SOLLTE eine Liste der Internetserver, mit denen das IT-Produkt von sich aus Verbindung aufnimmt, mit Zweck der Verbindung, Zieladresse(n), Port-Nummern dokumentieren.
Guidance
Geräte und Software verbinden sich oft schon im Auslieferungszustand oder bei der normalen Nutzung über das Internet mit Diensten, z.B. zur Übermittlung von Telemetrie- und Diagnosedaten oder zur Bereitstellung von Cloud-Funktionen. Eine Liste der Verbindungen hilft, die Übersicht zu behalten, welche Kommunikationsbeziehungen zu welchem Zweck das IT-Produkt aufnimmt. Die Liste kann vom Lieferanten gestellt werden oder durch Untersuchung des Produktes selbst ermittelt werden. Eine eigene Untersuchung ist jedoch deutlich aufwändiger, da sichergestellt werden muss, dass auch Verbindungen erfasst werden, die z.B. nur bei einem Absturz der Anwendung aufgebaut werden.
BES.7.4.6 Shared Responsibility
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE die Verteilung der Zuständigkeiten und deren Abgrenzung dokumentieren.
Guidance
Beim Outsourcing gibt es verteilte Zuständigkeiten zwischen Dienstleister und Institution (sog. Shared Responsibility). Hierbei ist z.B. relevant, welche Verarbeitungen in der Zuständigkeit des Dienstleisters liegen und welche weiterhin bei der Institution vorgenommen werden, z.B. Infrastructure-as-a-Service vs. Software-as-a-Service.
BES.7.4.7 Organisatorische Schnittstellen
| Lieferketten |
BES.7.4.8 Technische Schnittstellen
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen SOLLTE die vom Dienstleister bereitgestellten technischen Schnittstellen und deren Sicherheitsfunktionalität dokumentieren.
Guidance
Die Dokumentation der vom Dienstleister bereitgestellten technischen Schnittstellen und deren Sicherheitsfunktionalität dient in erster Linie dazu, Transparenz über potenzielle Angriffspunkte und Integrationsrisiken zu schaffen. Fehlende oder unzureichend beschriebene Schnittstellen können zu gravierenden Vorfällen führen: So könnte etwa eine unsauber dokumentierte API unbemerkt unverschlüsselte Daten übertragen oder unautorisierte Zugriffe ermöglichen.
BES.7.4.9 Auslagerungsregister
| Lieferketten |
BES.7.4.10 Serviceprofil
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Cloud-Dienste SOLLTE für jeden geplanten oder genutzten Cloud-Dienst ein Serviceprofil mit dem Namen des Services und des Anbieters dokumentieren.
Guidance
Mögliche Inhalte um zuvor identifizierte Anforderungen ergänzen : Bezeichnung, Kurzbeschreibung, Kategorie, Sub- bzw. Sekundärservices, Varianten, technische Parameter, Service-Parameter/SLA, SLA-Messung, Gültigkeit des Services (Zeitraum), Service-Übergabe, Methoden der Kostenermittlung, Preis/Verrechnung, Ansprechpartner für den Service, Berechtigte und Anforderer sowie Voraussetzungen und Abhängigkeiten zu anderen Diensten.
BES.7.4.11 Dokumentierte Mandantentrennung
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing KANN die beim Dienstleister implementierten Maßnahmen zur Mandantentrennung nach Vertragsschluss dokumentieren.
Guidance
Die Dokumentation der beim Dienstleister implementierten Maßnahmen zur Mandantentrennung trägt dazu bei, die Risiken unzureichender Abgrenzung zwischen verschiedenen Kundeninstanzen transparent zu bewerten und im Bedarfsfall nachzuweisen. Ohne eine solche Transparenz könnte es zu Datenabflüssen oder unbefugtem Zugriff durch andere Mandanten kommen, etwa wenn virtuelle Maschinen auf derselben Hardware betrieben werden und Schwachstellen in der Virtualisierung ausgenutzt werden könnten. Eine dokumentierte Trennungskontrolle kann nachweisen, dass Speicher, Rechenleistung oder Netzwerksegmente isoliert sind und dadurch die Vertraulichkeit und Integrität der eigenen Daten erhalten bleibt. Im Kontext bedeutet Mandantentrennung die technische und/oder organisatorische Gewährleistung, dass Daten, Prozesse und Ressourcen verschiedener Kunden innerhalb einer geteilten Infrastruktur so voneinander abgegrenzt sind, dass unbeabsichtigte oder absichtliche Zugriffe ausgeschlossen werden können. Damit ist nicht nur die physische, sondern auch die logische Separation gemeint. Die Umsetzung kann sinnvoll erfolgen, indem eine Institution nach Vertragsschluss gezielt vom Dienstleister beschriebene Schutzmechanismen abfragt und dokumentiert, beispielsweise Isolierungsverfahren auf Hypervisor-Ebene, Verschlüsselung pro Mandant oder die Vergabe getrennter Schlüsselmaterialien. Praktisch kann es hilfreich sein, in Service-Reports nachvollziehbare Testnachweise zu verlangen, etwa Ergebnisse von Penetrationstests, die speziell auf Mandantengrenzen zielen.
8 - Kompensierende Kontrollmechanismen
BES.8.1 Bereithaltung alternativer Lieferanten
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN die Bereithaltung alternativer Lieferanten verankern.
Guidance
Das Bereithalten alternativer Lieferanten kann dazu beitragen, Abhängigkeiten zu reduzieren und die Resilienz der Liefer- und Beschaffungskette zu erhöhen. Das ist insbesondere dann von großer Bedeutung, wenn ein einzelner, wichtiger Lieferant kurzfristig ausfällt – etwa durch Produktionsstörungen, Insolvenzen, Lieferengpässe, politische Sanktionen oder Cyberangriffe auf dessen Systeme. In solchen Fällen könnte die institutionseigene Versorgung mit kritischen Gütern oder Dienstleistungen gefährdet sein, was wiederum Ausfälle, Qualitätsmängel oder Vertragsstrafen nach sich ziehen könnte. Gerade bei sicherheitskritischen Komponenten, Spezialsoftware oder Ersatzteilen mit langen Vorlaufzeiten könnte das Fehlen einer zweiten Bezugsquelle zu erheblichen Betriebsunterbrechungen führen. Der Begriff „alternative Lieferanten“ meint in diesem Kontext qualifizierte Drittanbieter, die vergleichbare Produkte oder Leistungen in einer wirtschaftlich und technisch angemessenen Qualität und Menge wirksam bereitstellen können. „Angemessenheit“ bezieht sich hier auf den Grad, in dem ein alternativer Lieferant die Mindestanforderungen der Institution hinsichtlich Qualität, Sicherheit, Verfügbarkeit und Kompatibilität erfüllt, während „Wirksamkeit“ bedeutet, dass dieser im Bedarfsfall tatsächlich kurzfristig und ohne erhebliche Zusatzrisiken einspringen kann. Zur praktischen Umsetzung kann eine Institution zunächst identifizieren, für welche Materialien, Systeme oder Services ein Ausfall besonders kritisch wäre, und für diese gezielt alternative Bezugsquellen evaluieren. Dazu kann gehören, eine Lieferantenliste mit geprüften Zweitanbietern zu pflegen, Rahmenverträge vorzubereiten oder vereinbarte Notfallmengen zu definieren, die im Bedarfsfall abgerufen werden können. Eine Möglichkeit ist es, Testbestellungen bei alternativen Anbietern durchzuführen, um Qualität, Liefergeschwindigkeit und Kommunikationswege zu erproben. Ebenso kann es hilfreich sein, technische Spezifikationen so zu gestalten, dass mehrere Anbieter kompatible Produkte liefern können, um Lock-in-Effekte zu vermeiden.
BES.8.2 Verfahren zur Übertragung von Geschäftsprozessen
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing KANN Verfahren zur Übertragung von Geschäftsprozessen für den Fall einer geplanten oder ungeplanten Beendigung des Vertrages verankern.
Guidance
Es empfiehlt sich diese Alternativen in einem Maßnahmenkatalog zu dokumentieren. Darin können z.B. alternative Dienstleister festgehalten werden, welche über das notwendige Niveau an Informationssicherheit verfügen, um den Prozess, welcher an den bisherigen Dienstleister ausgelagert wird, in gleichem Maße umzusetzen.
BES.8.3 Ressourcensouveränität
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Outsourcing KANN ausreichende interne Ressourcen für den Fall einer geplanten oder ungeplanten Beendigung des Vertrages zuweisen.
Guidance
Die Bereithaltung ausreichender interner Ressourcen zielt hier darauf ab, für den Fall einer plötzlichen Einstellung der beschafften Dienste ausreichend ausgestattet zu sein, um einer übermäßigen Abhängigkeit gegenüber den Anbietenden von Outsourcing vorzubeugen. Zu den notwendigen Ressourcen gehört sowohl Personal, welches für die bei einem Ausfall des Dienstleisters erforderlichen Aufgaben qualifiziert ist, als auch die für diese Aufgaben erforderliche Infrastruktur (z.B. IT-Systeme, Anwendungslizenzen, Zugänge und Berechtigungen).
BES.8.4 Individuelle Implementierung kritischer Komponenten
| Lieferketten |
Statement
Beschaffungsmanagement für IT-Produkte KANN eine eigens für die Institution entwickelte Implementierung kritischer Komponenten vereinbaren.
Guidance
Dient dazu das Risiko zu mindern, dass sicherheitsrelevante Funktionen oder Integrationspunkte ungeeignet, unvollständig oder von Drittanbietern unzureichend abgesichert bereitgestellt werden. Kritische Komponenten sind dabei jene Hardware- oder Software-Bestandteile, deren Ausfall, Kompromittierung oder Fehlfunktion wesentliche Geschäftsprozesse beeinträchtigen oder sensible Daten gefährden könnte – etwa Kryptomodule, Authentifizierungsmechanismen, Schnittstellen zur Anbindung an interne Systeme oder sicherheitsrelevante Konfigurationsbausteine. Ohne gezielte Einflussnahme bei der Beschaffung könnte es beispielsweise vorkommen, dass ein Standardprodukt mit unsicheren Voreinstellungen geliefert wird, ein Modul nicht die für den Einsatzzweck erforderliche Verschlüsselung unterstützt oder herstellerseitige Updates nicht zeitnah bereitgestellt werden. Andererseits bergen selbst entwickelte Komponenten gegenüber Standardbeschaffungen das Risiko, dass die Eigenentwicklungen unzureichend getestet oder im Einsatz erprobt wurden. Daher ist vor einer Eigenentwicklung eine Risikoabschätzung sinnvoll. Typischerweise lohnt eine Eigenentwicklung sich nur wenn erhebliche Ressourcen für deren Absicherung vorhanden sind und der Vertraulichkeit oder Integrität eine stark erhöhte Bedeutung im Vergleich zu Standardprodukten zukommt. Eine Institution kann bei der Umsetzung dieser Anforderung gezielt in den Beschaffungsvertrag aufnehmen, dass bestimmte Komponenten nach definierten Vorgaben angepasst, gehärtet oder erweitert werden – beispielsweise eine erweiterte Protokollierungsfunktion in einer Verwaltungssoftware, eine abgesicherte Firmware-Konfiguration bei Netzwerkgeräten oder die Integration zusätzlicher Prüfmechanismen in eine Schnittstellen-API.
BES.8.5 Treuhand
| Exit-Strategie |
Statement
Beschaffungsmanagement für Dienstleistungen KANN ESCROW- bzw. Treuhandverträge vereinbaren.
Guidance
ESCROW- bzw. Treuhandverträge regeln die Verwertungs- und Bearbeitungsrechte (z.B. für eine Software sowie Herausgabefälle des Quellcodes) für den Fall, dass es zu Streitigkeiten oder Ausfällen der Dienstleister kommt. Hierzu gehören auch ggf. zur Nutzung erforderliche Begleitunterlagen oder Zugangsmittel wie Schlüssel oder Passwörter. Außerdem ist es zweckmäßig, vertraglich festzulegen, wie häufig Daten (z.B. Quellcode) hinterlegt und dokumentiert werden. Auch eine Regelung bzgl. der Geheimhaltungspflichten im Vertrag ist zu empfehlen.
DLS - Dienstleistersteuerung
1 - Grundlagen
DLS.1.1 Verfahren und Regelungen
| Exit-Strategie |
Statement
Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen MUSS ein Verfahren zur Steuerung und geordneten Beendigung von Dienstleistungsverträgen verankern.
Guidance
Hierzu gehört die Kontrolle der Einhaltung von Vereinbarungen zur Sicherheit mit Dienstleistern und (falls erforderlich) einen geeigneten Weg für die Beendigung von Verträgen vorzubereiten. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
DLS.1.1.1 Dokumentation
Statement
Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen MUSS die Verfahren und Regelungen dokumentieren.
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
DLS.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es die Zuweisung anhand von Rollen (z.B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
DLS.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automtatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
DLS.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante Überprüfung der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
2 - Nutzung von digitalen Dienstleistungen
DLS.2.1 Mehr-Faktor-Authentifizierung
| Advanced Persistent Threats (APT) |
DLS.2.2 Transportverschlüsselung
| Lieferketten |
Statement
Dienstleistersteuerung für Daten SOLLTE den Transport bei der Übertragung zum Anbieter nach {{ einem anerkannten Standard }} verschlüsseln.
Guidance
„Transport“ bedeutet hier der technische Vorgang der Datenübertragung zwischen der Institution und dem Dienstleister, also etwa über das Internet oder dedizierte Leitungen. Der Sinn dieser Vorschrift liegt darin, die Vertraulichkeit und Integrität von Informationen zu schützen, wenn sie in fremde Infrastrukturen überführt werden. Ohne eine solche Maßnahme könnte ein Angreifer Daten während der Übertragung abfangen oder manipulieren, beispielsweise über „Man-in-the-Middle“-Angriffe oder durch Abhören unsicherer Netze. Da beschaffte Dienstleistungen typischerweise außerhalb der direkten Kontrolle der Institution liegen, gibt es hier eine eigene Vorgabe, um die besondere Risikosituation beim Übergang von interner zu externer Infrastruktur gezielt abzusichern. Eine Institution kann die Anforderung praktisch umsetzen, indem sie (1) den Einsatz von Protokollen wie TLS in allen Web- und API-basierten Schnittstellen zum Anbieter sicherstellt, (2) für administrative Zugänge oder besonders sensible Datenübertragungen zusätzlich VPN-Verbindungen nutzen kann, und (3) Zertifikatsprüfungen so konfiguriert, dass unsichere oder abgelaufene Zertifikate nicht akzeptiert werden.
3 - Kontrolle von Dienstleistern
DLS.3.1 Einhaltung der Sicherheitsvorgaben
| Lieferketten |
Statement
Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen SOLLTE die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben durch den Dienstleister {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Hierzu ist zu prüfen, ob Anzeichen vorliegen, dass der Dienstleister die im Vertrag geforderten Vorgaben nicht einhält und falls erforderlich Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Prüfung kann z.B. Zertifikate, regelmäßige Stichproben oder das Monitoring von Datenleaks vorsehen.
DLS.3.1.1 Audit oder Zertifikat
| Lieferketten |
Statement
Dienstleistersteuerung für Outsourcing SOLLTE die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben anhand eines {{ Audits, Zertifikates oder vergleichbaren Sicherheitsnachweises }} {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
„Audit“ bezeichnet in diesem Zusammenhang eine systematische, unabhängige Überprüfung der vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen durch fachkundige Dritte, beispielsweise in Form interner oder externer Prüfungen mit dokumentierten Ergebnissen. Ein „Zertifikat“ ist ein formaler Nachweis einer akkreditierten Prüfstelle, dass ein Dienstleister ein anerkanntes Sicherheitsframework eingehalten hat, wie etwa IT-Grundschutz oder ISO/IEC 27001. Ein „vergleichbarer Sicherheitsnachweis“ kann auch ein Prüfbericht, ein BSI C5-Testat oder eine Bestätigung unabhängiger Gutachter sein, sofern er inhaltlich nachvollziehbar darlegt, dass definierte Sicherheitsanforderungen wirksam umgesetzt wurden. Ohne Nachweise könnte ein Dienstleister vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigen, was zu unbemerkten Datenabflüssen, unzureichendem Patch-Management oder Ausfällen durch mangelhafte Notfallvorsorge führen könnte. Durch nachvollziehbare Prüfungen kann dagegen erreicht werden, dass Sicherheitsstandards eingehalten werden, Schwachstellen frühzeitig sichtbar werden und ein belastbares Vertrauen in die Dienstleisterbeziehung entsteht.
DLS.3.2 Checkup
| Lieferketten |
Statement
Dienstleistersteuerung für Outsourcing KANN die risikoorientierte Entscheidung über Outsourcing auf Grundlage der Geschäftsprozessprofile auf Änderungen der Gefährdungslage oder Prozessinhalte {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Die risikoorientierte Entscheidung über Outsourcing kann in diesem Kontext als wiederkehrende Bewertung der Abhängigkeiten und Gefahren verstanden werden, die durch externe Dienstleister in den Geschäftsprozessen einer Institution entstehen. Der Parameter regelmäßig kann je nach Kritikalität der ausgelagerten Prozesse sinnvoll mit Werten wie halbjährlich, jährlich oder nach definierten Ereignissen (z. B. Einführung neuer regulatorischer Vorgaben oder Sicherheitsvorfälle) ausgefüllt werden. Änderungen der Gefährdungslage beziehen sich auf die dynamische Entwicklung von Bedrohungen wie Cyberangriffe, Lieferkettenstörungen oder neue regulatorische Anforderungen, während Änderungen der Prozessinhalte vor allem die Anpassung oder Erweiterung der durch Dienstleister erbrachten Leistungen umfassen. Der Zweck dieser Vorschrift liegt darin, frühzeitig sicherzustellen, dass die bisherigen Risikoeinschätzungen und Dienstleistervereinbarungen weiterhin tragfähig sind und nicht durch externe Veränderungen entwertet werden. Ohne eine solche Überprüfung könnte beispielsweise ein Dienstleister aufgrund verschärfter Bedrohungen unzureichenden Schutz bieten oder durch eine stillschweigende Ausweitung von Leistungen in Bereiche gelangen, die ursprünglich nicht risikobewertet wurden. Eine regelmäßige Kontrolle kann dagegen dafür sorgen, dass Risiken durch Outsourcing transparent bleiben und rechtzeitig nachjustiert werden. Zur praktischen Umsetzung kann eine Institution beispielsweise (1) eine Checkliste führen, die bei jeder Neubewertung konkrete Aspekte wie Datenlokation, technische Sicherheitsmaßnahmen oder Zertifikatsgültigkeiten abfragt und (2) ein automatisiertes Monitoring nutzen, das öffentliche Sicherheitsnachweise wie Testate nach BSI C5 oder SOC-Reports erfasst und in die Bewertung einbindet. Auch die Nutzung von Incident-Datenbanken oder branchenspezifischen Threat-Feeds kann helfen, Gefährdungslagen aktuell einzuschätzen. Ein bewährter Tipp ist es, nicht nur formale Unterlagen zu prüfen, sondern auch technische Stichproben durchzuführen, etwa in Form von Konfigurationsprüfungen oder Penetrationstests, sofern dies durch den Dienstleister gestattet wird. Damit kann die Institution sicherstellen, dass die theoretische Risikoabwägung durch reale Prüfungen gestützt wird und sich an tatsächlichen Veränderungen orientiert.
DLS.3.3 Strategie-Check
| Lieferketten |
Statement
Dienstleistersteuerung für Outsourcing KANN die Strategie auf Vollständigkeit und Korrektheit in Bezug auf die betrachteten Geschäftsprozesse bei Änderungen der Geschäftsprozessprofile überprüfen.
Guidance
Vollständigkeit bedeutet hier, dass die Gesamtheit der ausgelagerten Prozesse erfasst, beschrieben und in ihrer Abhängigkeit zu internen Prozessen berücksichtigt ist. Korrektheit meint, dass die Beschreibungen, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zwischen Institution und Dienstleister sachlich richtig, aktuell und belastbar dokumentiert sind. Zur Umsetzung kann eine Institution strukturierte Verfahren einführen, die bei Änderungen in den Prozessprofilen automatisch eine Prüfung des Outsourcing-Setups auslösen. Dies kann z. B. durch Abgleich der aktuellen Servicebeschreibungen mit Prozesslandkarten erfolgen, sodass fehlende oder doppelt definierte Zuständigkeiten sichtbar werden.
DLS.3.4 Anhörung
| Lieferketten |
DLS.3.5 Blockierung unzuverlässiger Dienstleister
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen SOLLTE unzuverlässige Dienstleister oder Subdienstleister blockieren.
Guidance
Ein Dienstleister gilt als unzuverlässig, wenn zukünftig mit Verstößen gegen die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität durch ihn zu rechnen ist (d.h. eine Prognose der Vertrauenswürdigkeit). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn erhebliche Verstöße gegen die Schutzziele bereits durch ihn begangen wurden oder Anzeichen dafür vorliegen, dass bei einer weiteren Verwendung mit solchen Verstößen zu rechnen ist. Beispielsweise kann dies eintreten, wenn die Verwendung des DNS-Servers eines wirtschaftlichen Konkurrenten diesem die schützenswerten Adressen von der Institution besuchter Internetseiten ausliefert oder eine Behörde Software mit Internetzugriff einsetzen möchte, die jedoch von einem Hersteller stammt, dessen Hauptsitz in einem öffentlich für politische Spionage bekannten Staat liegt. Dies kann durch eine Liste blockierter Vertragspartner umgesetzt werden. Eine Umsetzung für Subdienstleister kann z.B. durch die Benennung autorisierter Subdienstleister, oder die Weitergabe von Kriterien für Subdienstleister an den Dienstleister erfolgen.
DLS.3.6 Portabilität
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Dienstleistersteuerung für Outsourcing KANN die Portabilität des ausgelagerten Prozesses {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Hierunter ist zu verstehen, dass regelmäßig ein Test durchgeführt wird, bei dem die Funktionsfähigkeit des ausgelagerten (Teil-) Prozesses in einer Umgebung, die nicht bei diesem Dienstleister liegt, überprüft wird. Ziel ist es sicherzustellen, dass der Prozess bei einem Ausfall des Dienstleisters an anderer Stelle zeitnah gestartet werden kann.
4 - Dekommissionierung von Dienstleistern
DLS.4.1 Dekomissionierung
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen SOLLTE eine Vorgehensweise zur Dekommissionierung vor Vertragsende verankern.
Guidance
Der Begriff Dekommissionierung bezeichnet hier das strukturierte und nachweisbare Vorgehen, wie eine Institution die Nutzung eines Dienstes oder die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister kontrolliert beendet, ohne dass Informationssicherheit, Verfügbarkeit oder Nachvollziehbarkeit beeinträchtigt werden. Der Sinn dieser Vorgabe liegt darin, Risiken wie den unkontrollierten Verbleib sensibler Daten bei einem Dienstleister oder unerkannte Abhängigkeiten von dessen Infrastruktur zu vermeiden. Ohne ein definiertes Vorgehen könnte etwa ein Anbieter weiterhin Zugriff auf produktive Systeme behalten oder Kopien vertraulicher Daten in seiner Umgebung zurückhalten, was ein erhebliches Risiko darstellen könnte. Die praktische Umsetzung kann in mehreren abgestuften Maßnahmen bestehen: (1) Ein geplanter Abschalttermin kann genutzt werden, um Systeme, Schnittstellen und Berechtigungen kontrolliert zurückzubauen und anschließend durch ein Freigabeprotokoll zu bestätigen. (2) Ein Prozessleitfaden kann die frühzeitige Identifikation von zu dekommissionierenden Schnittstellen, Zugangsdaten und Subdienstleistern vorsehen, damit deren Abschaltung rechtzeitig koordiniert werden kann. (3) Eine Checkliste kann sicherstellen, dass auch weniger offensichtliche Abhängigkeiten – etwa hinterlegte API-Tokens, Support-Zugänge oder im Monitoring integrierte Endpunkte – im Abschlussprozess berücksichtigt werden. (4) Technisch kann die Nutzung von zentral verwalteten Zugriffskonten und Logging-Systemen die Überprüfung erleichtern, ob ein Dienstleister nach der Deaktivierung tatsächlich keinen Zugriff mehr hat. Auf diese Weise kann die Institution die Dienstleistersteuerung auch vorzeitig geordnet beenden, ohne dass Informationssicherheitsrisiken unkontrolliert fortbestehen.
DLS.4.1.1 Unabhängigkeit
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Dienstleistersteuerung für Outsourcing SOLLTE die Unabhängigkeit der Verarbeitung schützenswerter Informationen vor der Außerbetriebnahme testen.
Guidance
„Unabhängigkeit der Verarbeitung“ meint hier die Fähigkeit, dass die Nutzung von Informationen in Geschäftsprozessen der Institution nicht von den Systemen, Verfahren oder Interessen des externen Dienstleisters abhängig ist, sodass ihre Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit auch nach einer Außerbetriebnahme des Outsourcings gewährleistet bleibt. Die Vorschrift dient dem Zweck, die Risiken zu minimieren, die entstehen können, wenn ein Dienstleister seine Leistung einstellt, Verträge beendet werden oder ein abruptes Ende der Zusammenarbeit erfolgt. Ohne Vorkehrungen könnte dies dazu führen, dass kritische Daten unzugänglich bleiben, unkontrolliert gelöscht werden oder in Abhängigkeit von proprietären Formaten verloren gehen. Zur Umsetzung kann die Institution verschiedene Maßnahmen prüfen: (1) Ein systematischer Test, ob Daten in standardisierten, portablen Formaten exportierbar sind und in eigenen oder alternativen Systemen fehlerfrei weiterverarbeitet werden können. (2) Ein Probelauf, bei dem die Verbindung zum Dienstleister gezielt getrennt wird, um zu überprüfen, ob die Institution ihre Geschäftsprozesse auch ohne aktive Anbindung fortführen kann. (3) Ein kontrolliertes Abschalten einzelner vom Dienstleister erbrachter Dienste, um zu verifizieren, ob vorbereitete Ersatzprozesse oder interne Systeme die Funktion übernehmen. (4) Eine Teststellung für die Rückgabe von Datenbeständen am Ende der Vertragslaufzeit, bei der die Vollständigkeit, Konsistenz und Nutzbarkeit der gelieferten Daten geprüft wird. Mit solchen Maßnahmen kann die Institution sicherstellen, dass die Verarbeitung schützenswerter Informationen eigenständig aufrechterhalten werden kann.
DLS.4.1.2 Berechtigungen deaktivieren
| Lieferketten, Exit-Strategie |
Statement
Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen SOLLTE für den Vertrag benötigte Berechtigungen bei Vertragsende unverzüglich deaktivieren.
Guidance
Berechtigungen sind hier alle Zugangs-, Zutritts- und Zugriffsrechte, die von der Institution für Mitarbeitende, Organisationseinheiten oder Subunternehmer des Dienstleisters eingerichtet oder geändert wurden. Hierzu können diese Rechte gelöscht, deaktiviert oder reduziert werden, soweit sie nicht mehr (z.B. für andere Verträge) benötigt werden.
TEST - Änderungen und Tests
1 - Grundlagen
TEST.1.1 Verfahren und Regelungen
Statement
Änderungen und Tests MUSS Verfahren und Regelungen zum Management von Neueinführungen, Änderungen oder der Entfernung von Komponenten {{ für den Informationsverbund, pro Geschäftsprozess oder pro IT-System }} verankern.
Guidance
Verfahren und Regelungen beschreiben die formalisierten Abläufe, nach denen Änderungen an informationstechnischen Komponenten – also Hardware, Software oder Konfigurationen – geplant, bewertet, genehmigt und umgesetzt werden; im Englischen ist hier oft von Change Management Procedures die Rede. Weil moderne Infrastrukturen komplexe Abhängigkeiten haben, könnten Änderungen an Systemen und Anwendungen sonst zu unbeabsichtigten Ausfällen oder Sicherheitslücken führen. Dies betrifft auch die Neueinführung von Systemen oder Anwendungen in den Informationsverbund, oder deren Entfernung. Das Ziel der Änderung können Sicherheitsaktualisierungen ebenso wie funktionelle Änderungen sein, da sich auch vermeintlich rein funktionelle Änderungen häufig auf die Sicherheit auswirken. KPI zur Leistungsmessung können z.B. die Fehlerquote bei Änderungen (CFR), die mittlere Wiederherstellungszeit (MTTR) und die Vorlaufzeit für Änderungen (Lead Time) sein. Die Verfahren und Regelungen können dabei entweder einheitlich für den gesamten Informationsverbund, oder alternativ pro Geschäftsprozess oder (Kategorie von) IT-System festgelegt werden, um spezifischen Risiken oder Kontexten gerecht zu werden. Die Umsetzung kann in einem eigenen Prozess, oder integriert in andere Prozesse und Aufgaben, erfolgen. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
TEST.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
TEST.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Änderungen und Tests MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es die Zuweisung anhand von Rollen (z.B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
TEST.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Änderungen und Tests MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automtatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
TEST.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Änderungen und Tests MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante Überprüfung der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
TEST.1.3 Einschränkung von Änderungen
Statement
Änderungen und Tests SOLLTE die Durchführung von Änderungen auf Administrierende einschränken.
Guidance
Ziel ist es, zu verhindern, dass unautorisierte Personen Eingriffe in produktive Systeme vornehmen. Ohne diese Einschränkung könnte Schadcode eingeschleust werden, Konfigurationen unbeabsichtigt verändert oder sensible Daten offengelegt werden. Die klare Zuweisung an Administrierende kann gleichzeitig sicherstellen, dass Änderungen nachvollziehbar und fachgerecht durchgeführt werden, wodurch die Stabilität und Verfügbarkeit von Systemen geschützt werden kann. Eine Institution kann die Anforderung beispielsweise durch folgende Maßnahmen umsetzen: (1) Verwendung von Rollenkonzepten, bei denen nur Administrierende Schreibrechte in produktiven Systemen besitzen, während anderen Rollen lediglich Leserechte eingeräumt werden können, (2) Einsatz von Testumgebungen oder Sandbox-Systemen, in denen auch Nicht-Administrierende Änderungen gefahrlos vorbereiten und dokumentieren können, (3) Einführung von Change-Management-Workflows mit Genehmigungsschritten, so dass Administrierende Änderungen erst nach dokumentierter Prüfung umsetzen können, und (4) Einsatz von technischen Kontrollmechanismen wie „Just-in-Time“-Privilegien oder Protokollierung von administrativen Sitzungen, wodurch die Nachvollziehbarkeit und Integrität der Änderungen verbessert werden kann.
2 - Vorbereitung
TEST.2.2 Folgenabschätzung
Statement
Änderungen und Tests für Administrierende SOLLTE zu einer strukturierten Folgenabschätzung vor wesentlichen Änderungen anweisen.
Guidance
Sinnvoll ist es die Ausführlichkeit der Folgenabschätzung an Umfang und Reichweite der Änderungen, sowie dem Risikoprofil betroffener Assets zu orientieren: Empfehlenswert ist es die Änderungen je nach Abschätzung der Folgen in Klassen einzusortieren (z.B. Geringe Auswirkungen, Mittlere Auswirkungen, Hohe Auswirkungen) und die weitere Prüftiefe nach dieser Einstufung auszurichten.
TEST.2.2.1 Kategorisierung von Änderungen
Guidance
Dabei werden Änderungen je nach Abschätzung der Folgen in Kategorien einsortiert, die im Verhältnis zu den möglichen Auswirkungen stehen (z.B. Geringe Auswirkungen, Mittlere Auswirkungen, Hohe Auswirkungen). Umfang und Tiefe der weiterer Prüfungen kann dann nach dieser Einstufung ausgerichtet werden.
TEST.2.2.3 Dokumentation der Abhängigkeiten
Guidance
Betroffene Abhängigkeiten sind sowohl alle Systeme und Anwendungen, die durch die geplanten Änderungen beeinflusst werden könnten, als auch die Abhängigkeiten der zu ändernden Systeme oder Anwendungen selbst (Up- and Downstream Dependency Management). Hierzu können z.B. Programmquellbibliotheken, angebundene Systeme, Netzanbindungen oder Anwendungen zählen.
3 - Tests
TEST.3.1 Sicherheitstest
Statement
Änderungen und Tests SOLLTE vor wesentlichen Änderungen die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen testen.
Guidance
Änderungen sind wesentlich, wenn sie die Informationssicherheit von Produktivsystemen und -anwendungen betreffen und über eine geringe Anzahl von Nutzenden hinaus Auswirkungen haben können. Dabei sind sowohl die Sicherheitsanforderungen relevant, die direkt durch IT-Produkte umgesetzt werden (technische Anforderungen), als auch die prozessualen Anforderungen, die von der Änderung betroffen sind, etwa zur Überwachung von Ereignissen oder zur Sensibilisierung des Personals. Die Sicherheitsanforderungen ergeben sich aus den für das jeweilige Zielobjekt geltenden Vorgaben aus allen Praktiken. Sowohl die Funktionalität einzelner Module als auch das Zusammenspiel von Schnittstellen ist wichtig, um Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen.
TEST.3.1.1 Dokumentation von Testergebnissen
Statement
Änderungen und Tests SOLLTE Tests einschließlich Prüfschritte, Ergebnissen und ggf. vorgenommenen Korrekturen dokumentieren.
Guidance
Die Dokumentation von Tests zielt primär darauf ab, Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Änderungen zu gewährleisten, was das Risiko unbeabsichtigter Sicherheitslücken, Systemausfälle oder Datenverluste erheblich reduzieren kann. Ohne strukturierte Testdokumentation könnten beispielsweise fehlerhafte Konfigurationsänderungen unbemerkt in Produktivsysteme gelangen, was potenziell zu Verfügbarkeitsstörungen, verfälschten Daten oder kompromittierten Anwendungen führen könnte. Ein dokumentierter Testprozess ermöglicht zudem eine effektive Ursachenanalyse bei auftretenden Störungen, da alle durchgeführten Änderungen mit ihren beabsichtigten Wirkungen transparent nachvollzogen werden können. Eine nachvollziehbare und digital strukturierte Verknüpfung von Anforderung zu Prüfschritt und Prüfergebnissen kann durch OSCAL-Dokumente als strukturierte Daten erstellt werden. Gezielte Tests vor wesentlichen Änderungen tragen dazu bei, unbeabsichtigte Schwachstellen zu vermeiden, die zu unbefugtem Datenzugriff, Verlust von Geschäftsinformationen oder Ausfällen kritischer Systeme führen könnten. Je nach Art und Umfang der Änderungen lassen sich beispielsweise physische Zustände oder die Ausführung von Systemfunktionen verifizieren. Dabei werden sowohl die gewünschten Sicherheitsfunktionen als auch unerwünschte Zustände getestet, zum Beispiel, dass keine unautorisierten Funktionen aktiviert sind oder Apps ungewollt mit unbekannten Internetservern kommunizieren. Anwendbare Testarten umfassen statische und dynamische Tests, Unit- und Integrationstests sowie Regressionstests. Relevant ist dabei sowohl das Testen von manuellen Eingaben über die Benutzerschnittstelle als auch der Zugriffe über das Netzwerk, etwa über eine API. Die Tests können automatisiert (z. B. Unit-Tests, CI/CD-Tests, Schwachstellenscanner) oder manuell unterstützt (z. B. Click-Tests oder die Auswertung von LLM-Zusammenfassungen) durchgeführt werden. Sinnvoll ist es, automatische Tests für alle Funktionen und Codepfade einzusetzen, ergänzt durch manuelle Tests der wichtigsten Funktionen, wie Authentifizierung und Verschlüsselung, sowie durch Stichproben der übrigen Funktionen.
TEST.3.1.2 Verwendung externer Software
| Lieferketten |
Statement
Änderungen und Tests SOLLTE die Einbindung externer Softwareartefakte und -Schnittstellen aus unzuverlässigen oder unbekannten Quellen untersagen.
Guidance
Externe Softwareartefakte sind in diesem Kontext nicht von der Institution entwickelte, durch die Änderung in die eigene Infrastruktur eingebundene oder zur Laufzeit nachgeladene Bestandteile wie Bibliotheken, Frameworks, Container-Images, Plug-ins, Packages, Binärdateien, Skripte, Modelle, Templates oder Build-Abhängigkeiten (sog. Third-Party Components, Dependencies). Externe Softwareschnittstellen sind fremde technische Übergabe- und Kommunikationspunkte, über die eine Anwendung Funktionen oder Daten anderer Systeme nutzt, etwa Third-Party APIs, Webhooks, SDK-Schnittstellen, Datenfeeds, Authentifizierungsdienste oder Remote Services. Eine Quelle ist unzuverlässig, wenn zukünftig mit Verstößen gegen die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität durch sie zu rechnen ist (d.h. eine Prognose der Vertrauenswürdigkeit). Dies ist insbesondere der Fall, wenn erhebliche Verstöße gegen die Schutzziele durch sie begangen worden sind oder Anzeichen dafür vorliegen, dass bei einer Verwendung mit solchen Verstößen zu rechnen ist. Unbekannte Quellen meint hier Quellen, deren Herkunft, Integrität, Pflegezustand, Verantwortlichkeit, Vertrauenswürdigkeit oder Sicherheitsniveau nicht belastbar nachvollziehbar ist, etwa anonyme Paket-Repositories, private Download-Links, unklare Git-Repositories, veraltete Mirror-Server, nicht verifizierte Container-Registries oder Schnittstellen ohne erkennbare Betreiber-, Sicherheits- und Änderungsinformationen.
TEST.3.1.3 Integritätstest
| Lieferketten |
Guidance
Softwareartefakte sind in diesem Kontext Anwendungen oder ihre Bestandteile wie Bibliotheken, Frameworks, Container-Images, Plug-ins, Packages, Binärdateien, Skripte, Modelle, Templates oder Build-Abhängigkeiten (sog. Third-Party Components, Dependencies), die durch die Änderung installiert oder aktualisiert werden. Dies kann z.B. durch Vergleich von Prüfsummen geschehen. Wenn möglich ist der Einsatz automatisierter Prüfungen empfehlenswert, es kann aber auch ein manueller Abgleich z.B. mit der Herstellerwebseite erfolgen.
TEST.3.1.4 Testdaten
Statement
Änderungen und Tests SOLLTE die Testfälle abdeckende, aber unkritische Testdaten verankern.
Guidance
Testdaten (engl. test data) sind synthetisch erstellte oder abstrahierte Daten, die zur Durchführung von Testfällen genutzt werden. „Unkritisch“ bedeutet hier, dass die Daten keinen schützenswerten Daten wie Geschäftsgeheimnisse oder sicherheitsrelevanten Konfigurationsdetails enthalten. Testfälle (engl. test cases) sind vorab definierte Szenarien oder Abläufe, die das Verhalten einer Anwendung oder eines Systems gezielt prüfen sollen. Der Zweck der Anforderung liegt darin, sicherzustellen, dass Testaktivitäten einerseits realistische Bedingungen nachbilden, andererseits aber keine Risiken durch unbeabsichtigte Preisgabe oder Manipulation produktiver Daten entstehen. Ein Vorfall könnte beispielsweise darin bestehen, dass versehentlich echte Kundendaten in einer Testumgebung landen und durch unzureichende Sicherung Dritten zugänglich werden; durch den Einsatz unkritischer Testdaten kann dieses Risiko vermieden und dennoch die Qualität der Tests gewährleistet werden. Eine Institution kann die Anforderung praktisch umsetzen, indem sie Testdatensätze automatisiert generieren lässt, etwa durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung produktiver Daten oder durch die Nutzung von Zufallswerten, die für Testlogik realistisch wirken. Zusätzlich kann es hilfreich sein, Regeln für Entwickler und Tester festzulegen, die dokumentieren, welche Arten von Daten zulässig sind. Auch Tools zur data masking oder synthetic data generation können verwendet werden, um komplexe Datenstrukturen ohne reale Inhalte nachzubilden.
TEST.3.1.5 Testumgebung
Guidance
Eine dedizierte Testumgebung (auch Entwicklungsumgebung oder Laborumgebung genannt) ist hier eine von der Produktionsumgebung unabhängige Infrastruktur, die speziell für die Durchführung von Änderungen, Prüfungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgesehen ist. Sie dient dazu, geplante Anpassungen, Updates oder Neuentwicklungen realistisch nachzustellen, ohne die Verfügbarkeit oder Integrität der produktiven Systeme und Daten zu gefährden. Zur Produktivumgebung zählen dabei auch Betriebssysteme, verwendete Datenbanken und Netzschnittstellen. Dediziert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Ressourcen – beispielsweise Server, Datenbanken, Netzsegmente oder virtuelle Umgebungen – ausschließlich für Testzwecke bereitgestellt werden und nicht gleichzeitig produktiven Aufgaben dienen. Der Zweck dieser Vorgabe liegt darin, unbeabsichtigte Auswirkungen von Änderungen auf laufende Systeme zu vermeiden. Ohne eine solche Testumgebung könnte ein fehlerhaftes Update unmittelbar zu Produktionsausfällen führen oder sensible Daten unbeabsichtigt preisgeben. Eine Trennung kann dagegen sicherstellen, dass Schwachstellen oder Inkompatibilitäten frühzeitig erkannt werden, wodurch die Stabilität und Sicherheit der produktiven Systeme erhalten bleiben. Zur Umsetzung kann eine Institution verschiedene Maßnahmen einsetzen: (1) Sie kann separate physische oder virtuelle Serverlandschaften bereitstellen, die die Produktionsumgebung realitätsnah abbilden. (2) Sie kann Testdatenbanken mit anonymisierten oder synthetisch generierten Daten nutzen, um Datenschutzrisiken zu vermeiden. (3) Sie kann durch ein definiertes Deployment-Verfahren sicherstellen, dass Änderungen zunächst automatisiert in die Testumgebung ausgerollt und dort validiert werden, bevor eine Freigabe für die Produktion erfolgt.
TEST.3.1.6 Kontinuierliche Tests
Guidance
„Automatisch testen“ meint den Einsatz technischer Verfahren oder Werkzeuge („continuous testing“), um bei Änderungen an Systemen oder Anwendungen unmittelbar und ohne manuelles Eingreifen Prüfungen auszuführen. Gemeint sind hier vordefinierte Testszenarien, die mit jedem Update, Patch oder Konfigurationswechsel ablaufen und systematisch überprüfen, ob die vorgesehenen Funktionen erhalten bleiben und ob unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Der Zweck liegt darin, dass Änderungen zwar notwendig sind, diese aber unbeabsichtigte Sicherheitslücken oder Funktionsstörungen mit sich bringen könnten – ein fehlerhaftes Update könnte beispielsweise Authentifizierungsprozesse umgehen lassen oder kritische Daten unzugänglich machen. Durch automatisierte Tests kann die Institution dagegen frühzeitig erkennen, ob eine Änderung die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit gefährden könnte, und die Fehlerquote im Betrieb insgesamt senken. Umsetzungsmöglichkeiten können unterschiedlich gestaltet werden: Eine Institution kann (1) Continuous-Integration/Continuous-Delivery-Pipelines (CI/CD) einrichten, in die automatisierte Unit- und Integrationstests integriert sind, (2) produktionsnahe Szenarien in Testumgebungen abbilden und in denen Sicherheitstests automatisch mitlaufen, oder (3) Skripte einsetzen, die nach Konfigurationsänderungen direkt auf bekannte Schwachstellen oder das Vorhandensein von Sicherheitsfunktionen prüfen. Auch die Verwendung von Regressionstests, die kritische Kernfunktionen gezielt wiederholt prüfen, kann ein bewährtes Mittel sein, um sicherzustellen, dass durch eine Änderung keine unbeabsichtigten Seiteneffekte ausgelöst werden. Automatische Test ermöglichen es auch die Dokumentation der Testergebnisse automatisiert zu erstellen, sodass Verantwortliche sofort eine Übersicht über den Status erhalten.
TEST.3.1.7 Chaos Engineering
Statement
Änderungen und Tests KANN die Resilienz bei Simulation verschiedenartiger Störungen testen.
Guidance
Chaos Engineering kann helfen, die Zuverlässigkeit von Systemen oder Anwendungen zu erhöhen, indem es die Resilienz, also die Fähigkeit bei störenden Einflüssen den Betrieb fortzusetzen oder wiederherzustellen, durch simulierte Ausfälle oder Störungen testet. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dabei keine geschäftskritischen, im Betrieb befindlichen Dienste gestört werden. Daher ist der Ansatz nur nach einer Analyse und Abwägung der Risiken sinnvoll. Zweckmäßig ist es dabei, geschäftskritische Systeme und Anwendungen mit hohen Auswirkungen zu priorisieren, häufige Ausfallmodi zu testen, kritische Abhängigkeiten unter Stress zu setzen, vergangene Vorfälle nachzubilden und Systemannahmen durch methodische Prozesse zu hinterfragen. Hierzu kann eine Karte der Abhängigkeiten verwendet werden oder eine Analyse kritischer Pfade. Wertvolle Experimente können Netzwerkbeeinträchtigungen, Dienstausfälle, Abhängigkeitsunterbrechungen, Ressourcenerschöpfung, Multiregionsausfälle und Zeitsynchronisationsprobleme umfassen. Geschäftskritische Dienste können dabei z.B. durch eine Begrenzung auf bestimmte Systeme, oder Durchführung solcher Tests nur außerhalb der Betriebszeiten geschützt werden.
TEST.3.1.8 Analyse der Zusammensetzung
Guidance
Eine Analyse der Zusammensetzung (Composition Analysis) ist die systematische Untersuchung und Bewertung der Bestandteile einer Software oder eines Systems – insbesondere in Bezug auf deren Herkunft, Eigenschaften und potenzielle Schwachstellen. Hierzu können auch (teil-)automatisierte Lösungen eingesetzt werden, z.B. können SBOMs in eine Plattform zur Verwaltung von Schwachstellen importiert werden, die eine Bereitstellung blockiert, wenn eine CVSS ≥ 9.0-Schwachstelle keine kompensierende Maßnahme hat.
TEST.3.1.9 Fuzzing
| Error Handling |
Statement
Änderungen und Tests KANN die Stabilität gegen Fehlerzustände oder Abstürze bei der Eingabe großer Mengen an Zufallsdaten testen.
Guidance
Fuzzing ist eine automatisierte Softwaretestmethode, mit der unerwartete Schwachstellen und Fehler in Anwendungen durch Eingabe zufälliger, unerwarteter oder ungültiger Daten aufgedeckt werden können. Der Hauptzweck besteht darin, Grenzbedingungen zu prüfen und Programmabstürze, Speicherlecks oder sicherheitskritische Fehler wie Buffer Overflows zu identifizieren, bevor Angreifer diese ausnutzen können. Kann durch spezialisierte Tools oder kontinuierliches Fuzzing in der CI/CD-Pipeline umgesetzt werden. Für einen effektiven Einsatz empfiehlt es sich, mit strukturiertem Fuzzing zu beginnen, das auf bekannten Protokollspezifikationen oder Datenformaten basiert, Fuzzing-Tests in die frühen Phasen des Entwicklungszyklus zu integrieren, alle gefundenen Fehler systematisch zu dokumentieren und zu beheben, sowie regelmäßig neue Testfälle auf Basis entdeckter Schwachstellen zu entwickeln, um die Testabdeckung kontinuierlich zu verbessern.
TEST.3.1.10 Lasttest
Guidance
Ziel ist es, die Dimensionierung der Ressourcen zu verifizieren und Fehler zu entdecken, die nur bei höherer Last auftreten. Hierzu können z.B. eine hohe Zahl gleichzeitiger Verbindungen, große Datenmengen oder eine hohe Zahl paralleler Interaktionen genutzt werden. Die Höhe der Auslastung kann sich dabei z.B. nach der maximalen Anzahl erwarteter gleichzeitiger Nutzungen richten.
TEST.3.1.11 Penetrationstest bei Änderungen
Guidance
Bei einem Penetrationstest führen qualifizierte Sicherheitsexperten kontrollierte Angriffe auf Systeme, Anwendungen oder Netzwerke durch. Der primäre Zweck besteht darin, die tatsächliche Angriffsfläche aus der Perspektive eines potenziellen Angreifers zu bewerten, reale Ausnutzungsmöglichkeiten zu demonstrieren und die Wirksamkeit implementierter Sicherheitsmaßnahmen unter realistischen Bedingungen zu verifizieren. Praktische Umsetzungsbeispiele umfassen Black-Box-Tests ohne Vorkenntnisse des Systems, Grey-Box-Tests mit begrenztem Zugang und Wissen sowie White-Box-Tests mit vollständigem Quellcode-Zugriff, wobei Tools zur Automatisierung und Strukturierung der Tests eingesetzt werden können. Für ein effektives Pentesting empfiehlt es sich, den Testumfang klar zu definieren und zu dokumentieren, realistische Angriffsziele und Erfolgsmetriken festzulegen, ausreichend Zeit für die Behebung identifizierter Schwachstellen im Release-Plan einzuplanen, ein erfahrenes, unabhängiges Testteam einzusetzen, das nicht an der Entwicklung beteiligt war, sowie Re-Tests nach der Behebung von Schwachstellen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle identifizierten Risiken vor dem Produktivgang angemessen adressiert wurden.
TEST.3.2 Testabdeckung
Guidance
Ein ungenügendes Testverfahren könnte beispielsweise dazu führen, dass Schwachstellen in kritischen Anwendungen unentdeckt bleiben, was wiederum zu Datenverlust, unbefugtem Zugriff oder Systemausfällen führen könnte. Ein Beispiel hierfür ist der Fall einer industriellen Steuerungsanlage, bei der eine nicht ausreichend getestete Firmware-Aktualisierung zu einem Sicherheitsversagen und anschließendem Produktionsausfall führt. Der Begriff "Testabdeckung" (engl. "test coverage") bezeichnet hierbei den Umfang, in dem Komponenten, Funktionen und Schnittstellen eines Systems durch strukturierte Tests überprüft werden. Zur Umsetzung kann eine Institution verschiedene Maßnahmen implementieren: Für Software kann ein Code-Coverage-Monitoring etabliert werden, während für Hardware systematische Testmatrizen entwickelt werden können, die alle relevanten Betriebsparameter und Umgebungsbedingungen abdecken. Test-Dashboards können sowohl Software- als auch Hardware-Metriken visualisieren und in Entwicklungs- bzw. Implementierungsprozesse integriert werden. Für Hardware können FMEA-Analysen (Failure Mode and Effects Analysis) die kritischen zu testenden Komponenten identifizieren, während Software durch automatisierte CI/CD-Tests abgesichert werden kann. Bei der Implementierung empfiehlt es sich, einen risikobasierten Ansatz zu verfolgen, bei dem zuerst sicherheitskritische Komponenten umfassend getestet werden. Zudem kann eine systematische Dokumentation aller Testfälle und -ergebnisse, sowohl für Hardware- als auch für Software-Komponenten, die Nachvollziehbarkeit und kontinuierliche Verbesserung der Testabdeckung unterstützen. Zudem kann eine Kombination aus verschiedenen Testebenen (z.B. Stichproben, automatisierte und manuelle Verfahren, Unit-, Integrations- und Systemtests) eine umfassendere Abdeckung gewährleisten.
4 - Freigabe
TEST.4.1 Autorisierung von Änderungen
Statement
Änderungen und Tests SOLLTE kritische Änderungen anhand von Kriterien einschließlich der Sicherheitsanforderungen autorisieren.
Guidance
Änderungen gelten als kritisch, wenn sie breite Auswirkungen auf Geschäftsprozesse haben, beispielsweise die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung am zentralen Verzeichnisdienst. Die Kritikalität ergibt sich zudem aus Art und Umfang der Änderung, etwa bei umfangreichen Migrationen oder sicherheitsrelevanten Fehlerbehebungen. Kritische Änderungen betreffen häufig die Bereitstellung für eine große Zahl interner oder externer Nutzender oder Eingriffe in hochverfügbare Systeme. Zu den maßgeblichen Kriterien für die Freigabe zählen das fehlerfreie Durchlaufen definierter Tests, eine ausreichende Nutzerakzeptanz in einem Beta-Test und das erfolgreiche Bestehen von Penetrationstests. Zweckmäßig ist eine mehrstufige Autorisierung, in der Änderungen anhand der prognostizierten Auswirkungen den Kategorien niedrig, mittel oder hoch zugeordnet und mit abgestuften Genehmigungsanforderungen verknüpft werden. Während bei geringfügigen Änderungen an unkritischen Systemen eine konzentrierte Prüfung grundlegender Sicherheitsanforderungen wie Authentifizierung, Verschlüsselung und Härtung ausreichen kann, erfordern umfangreiche Vorhaben mit hohem Risikoprofil in der Regel automatisierte Prüfmechanismen, ergänzt durch Checklisten für manuelle Tätigkeiten, um die Auswirkungen verlässlich beherrschbar zu halten.
TEST.4.1.1 Unabhängigkeit der Autorisierung
Statement
Änderungen und Tests KANN kritische Änderungen auch durch eine von der Implementierung unabhängige Person autorisieren.
Guidance
Eine Freigabe durch eine unabhängige Person ist die nachweisliche Bestätigung der Testergebnisse durch eine fachlich qualifizierte, aber nicht an der Entwicklung, Durchführung oder unmittelbaren Implementierung der getesteten Änderung beteiligte Person. Ziel ist es, Objektivität und Unvoreingenommenheit sicherzustellen und das Vier-Augen-Prinzip für kritische Änderungen zu wahren. Hierbei genügt es, wenn neben beteiligten Personen auch eine unabhängige Person die Änderung autorisiert hat, wie z.B. bei einem Change Advisory Board, an dem mehrere Personen beteiligt sind. Die geltenden Anforderungen sind alle für das Zielobjekt ausgewählten Sicherheitsanforderungen, z.B. Verifikation korrekter TLS-Konfiguration oder Fertigstellung einer Datensicherung mit korrektem Umfang zu geforderter Zeit gemäß Konzept. Empfehlenswert ist es den Prozess in einem Versionkontrollsystem abzubilden, sodass die Dokumentation der Änderungen und der Freigabe weitestgehend automatisiert stattfindet.
TEST.4.1.2 Staging
Statement
Änderungen und Tests SOLLTE die freizugebenden Änderungen in einer von der Produktumgebung getrennten Staging-Umgebung, deren Komponenten so weit wie möglich der Produktivumgebung entsprechen, testen.
Guidance
Eine Staging-Umgebung ist von der Produktivumgebung getrennt, wenn sie keine IT-Systeme, Anwendungen oder Datenquellen der Produktivumgebung verwendet. Sie entspricht so weit wie möglich der Produktivumgebung, damit zwischen Freigabe und Produktivbetrieb möglichst wenige Abweichungen vorkommen, z.B. hinsichtlich der Schwachstellen eingesetzter Softwareversionen oder der Verfügbarkeit von Ressourcen in verschiedenen Rechenzentren.
TEST.4.1.3 Dokumentation der Freigabe
Statement
Änderungen und Tests SOLLTE die Freigabe einschließlich Zeitpunkt, Vorhaben, Freigabekriterien und freigebender Personen dokumentieren.
Guidance
Je nach Organisationstruktur kann es sinnvoll sein, weitere Angaben aufzuführen, z.B. in der Freigabe durchgeführte Prüfschritte oder weitere beteiligte Personen. Allerdings kann sich die Freigabe auch auf eine Dokumentation der zuvor durchgeführten Tests stützen. In jedem Fall handelt es sich nur dann um eine Freigabe, wenn die entscheidenden Personen oder Rollen eine eigenständige Entscheidung getroffen haben, die auf einer eigenen Untersuchung des Änderungsvorhabens basiert.
TEST.4.2 Signatur
Guidance
Die Signatur der Freigabeerklärung ist hier als eine digitale oder handschriftliche Unterschrift zu verstehen, die dokumentiert, dass eine geplante Änderung oder ein Test geprüft, bewertet und zur Umsetzung freigegeben wurde. Die Signatur kann damit sowohl eine elektronische Signatur nach gängigen Standards (z. B. qualifizierte elektronische Signatur im Ticketsystem) als auch eine händische Unterschrift sein. Sie stellt nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem eine technische und organisatorische Nachvollziehbarkeit sicher, indem eindeutig erkennbar wird, wer eine Entscheidung zur Durchführung von Änderungen verantwortet hat. Die Freigabe durch eine Signatur kann dazu beitragen, dass unbeabsichtigte oder fehlerhafte Änderungen nicht unkontrolliert in den Betrieb gelangen. Ein fehlender Nachweis könnte im Vorfallfall zu Streitigkeiten über Verantwortlichkeiten führen oder die forensische Nachvollziehbarkeit erschweren. Ebenso könnte ohne dokumentierte Freigabe eine ungetestete Änderung produktive Systeme beeinträchtigen und Ausfälle oder Datenverlust verursachen. Durch eine dokumentierte Signatur kann hingegen nachvollziehbar gemacht werden, dass fachliche, technische und sicherheitsrelevante Prüfungen stattgefunden haben und die Entscheidung zur Umsetzung bewusst und überprüfbar getroffen wurde.
TEST.4.3 Rückfallösung
Guidance
Kritisch sind administrative Änderungen an geschäftskritischen Systemen, da ihr Ausfall gravierende Folgen haben könnte. Die Kritikalität ergibt sich außerdem aus Art und Umfang der Änderungen, z.B. umfangreiche Migration oder Bugfix. Maßnahmen können z.B. die Wiederherstellung aus einer vorher erstellten aktuellen Datensicherung, einer Versionsverwaltung oder Blue-Green-Deployment sein.
TEST.4.4 Geregelte Notfalländerungen
Statement
Änderungen und Tests SOLLTE Regelungen für Notfalländerungen einschließlich Vorgehensweise, Zuständigkeiten, erforderlicher Ressourcen und minimaler Prüfschritte verankern.
Guidance
Ein Notfall-Deployment-Prozess ermöglicht eine schnelle Reaktion auf akute Bedrohungen. Als Notfall-Ereignisse kommen z.B. Zero-Day-Exploits, kritische Sicherheitslücken mit aktiver Ausnutzung, schwerwiegende Produktionsfehler mit Geschäftsauswirkungen oder koordinierte Cyberangriffe in Frage. Zu einer strukturierten Vorgehensweise können z.B. gehören: (1) Ein Eskalationsverfahren mit definierten Kommunikationswegen, z.B. zum ISB und Administrierenden, welche über Rufbereitschaftspläne und automatisierte Alarmierungssysteme erreichbar sind und Zugriffsrechte auf isolierte Notfall-Deployment-Umgebungen, vorkonfigurierte Rollback-Mechanismen sowie dedizierte Notfall-Builds mit minimalen Abhängigkeiten besitzen. (2) Minimale Prüfschritte können z.B. eine beschleunigte Sicherheitsvalidierung kritischer Codeänderungen, automatisierte Sicherheitsscans zur Identifikation offensichtlicher Schwachstellen, die Verifizierung der Code-Integrität durch mindestens zwei autorisierte Personen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie ein dokumentierter Genehmigungsprozess mit expliziter Abzeichnung durch den CISO oder einen designierten Stellvertreter sein. (3) Eine Nachbereitung mit Post-Incident-Analyse zur Dokumentation der getroffenen Maßnahmen, identifizierten Verbesserungspotenzialen und notwendigen Nacharbeiten.
5 - Bereitstellung
TEST.5.1 Information betroffener Kreise
Guidance
Betroffene Kreise können je nach Vorhaben z.B. interne oder externe Nutzende, IT-Betrieb, das Monitoring-Team, die Öffentlichkeitsarbeit oder ISB sein. Erforderliche Informationen können z.B. zu erwartende Ausfallzeiten oder Beginn und Ende des Wartungsfensters, die Vorgehensweise zum Bezug von Sicherheitsupdates oder anzupassende Sicherheitseinstellungen sein, die Nutzende selbst vornehmen können.
TEST.5.2 Verschlüsselte Bereitstellung
| Cryptography |
Guidance
Das Konzept der Bereitstellung (engl. Deployment oder Provisioning) bezieht sich hier auf den Vorgang des Übertragens, Installierens oder Aktivierens von Software-Artefakten, Konfigurationen, Skripten oder anderen digitalen Gütern von einer gesicherten Umgebung (z.B. Test- oder Staging-Umgebung) in die Ziel- oder Produktionsumgebung. Die Verschlüsselung dieser Bereitstellung meint dabei die kryptografische Sicherung des Datenstroms oder der übertragenen Daten während des Transports, sodass diese für unbefugte Dritte unlesbar sind. Diese Vorschrift dient primär dem Schutz vor der Offenlegung sensibler Daten oder der Manipulation der ausgelieferten Artefakte: Ein Angreifer, der den Übertragungsweg abhört, könnte ohne Verschlüsselung leicht auf vertrauliche Informationen zugreifen, etwa proprietären Quellcode oder sensible Konfigurationsparameter (wie Passwörter oder API-Schlüssel), was zur Geheimhaltung (Confidentiality) in der Institution im Widerspruch stünde. Außerdem könnte ein Man-in-the-Middle-Angriff die übertragenen Daten manipulieren und so bösartigen Code in die Produktionsumgebung einschleusen, bevor die Integrity-Checks greifen, was die Integrität der bereitgestellten Lösungen gefährden könnte. Technisch kann die Institution dies gewährleisten, indem alle Deployment-Pipelines ausschließlich gesicherte Kommunikationsprotokolle nutzen. Zusätzlich ist es sinnvoll die Bereitstellungs-Artefakte digital zu signieren und diese Signatur erst nach erfolgreicher End-zu-End-Integritätsprüfung (z.B. durch Prüfsummen wie SHA-256) auf dem Zielsystem zur Installation freigeben, was einen Manipulationsversuch im Transit erschwert.
TEST.5.3 Schrittweiser Rollout
Guidance
Inbetriebnahme (engl. deployment oder rollout) meint hier die technische und organisatorische Überführung einer Änderung oder Neuerung – etwa an IT-Systemen, Anwendungen oder Konfigurationen – vom Test- in den Produktivbetrieb. Eine stufenweise Inbetriebnahme (auch phased deployment, gradual rollout oder staged release) meint dabei das gezielte Ausrollen von Änderungen in mehreren kontrollierten Schritten, etwa nach Rollen, geografischen Standorten oder Systemkomponenten gruppiert, anstatt in einem einzigen vollständigen Übergang. Diese Methode kann gezielt dazu genutzt werden, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass diese sich flächendeckend auf die gesamte Infrastruktur auswirken. Ziel ist insbesondere, mögliche Risiken aus unzureichend getesteten Änderungen zu reduzieren – etwa wenn fehlerhafte Updates zu Systemausfällen, Datenverlusten oder Funktionseinschränkungen führen könnten. Auch unbeabsichtigte Interaktionen mit bestehenden Komponenten, die im Testsystem nicht abgebildet waren, könnten auftreten. Ein simples Rolling-Release-Modell, bei dem kleinschrittige Änderungen allen betroffenen Geräte gleichzeitig bereitgestellt werden, genügt NICHT um die Anforderung zu erfüllen. Ein schrittweiser Rollout ist in verschiedenen Varianten möglich: (1) der Einsatz von sogenannten Canary Releases, bei denen Änderungen zuerst auf ein kleines, repräsentatives Nutzersegment ausgerollt werden, (2) der automatisierte Rollout nach dem One-Some-All-Prinzip, (3) das gezielte Aktivieren neuer Funktionen über Feature Toggles, die zentrale Steuerung ermöglichen, oder (4) das parallele Führen alter und neuer Systemversionen in einer Blue-Green Deployment-Struktur.
TEST.5.4 Persistenz
Guidance
Persistenz bedeutet hier, dass eine wesentliche Änderung nach ihrer Einführung dauerhaft wirksam bleibt, also auch nach einem Neustart, einem System-Update oder einem Rückspielen von Konfigurations-Backups nicht unbeabsichtigt verloren geht. Dies könnte beispielsweise dazu führen, dass eine sicherheitsrelevante Konfiguration nach einem Reboot verschwindet oder eine Migration zu einem neuen Anbieter scheitert, weil Daten oder Regeln nicht portabel waren. Eine Institution kann die Anforderung praktisch umsetzen, indem Änderungen nach Abschluss nicht nur funktional, sondern auch über System- und Lebenszyklusereignisse hinweg überprüft werden. Dazu kann es hilfreich sein, Änderungen gezielt mit simulierten Neustarts, Failover-Tests oder dem erneuten Einspielen von Standard-Backups zu validieren. Um den laufenden Betrieb hierdurch nicht zu beeinträchtigen können Systeme oder Anwendungsinstanzen nacheinander oder zu unkritischen Zeiten neu gestartet werden.
TEST.5.5 Rückblick
Statement
Änderungen und Tests SOLLTE die Erreichung der Bereitstellungsziele {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Ein effektiver Änderungsmanagementprozess profitiert von systematischen Überprüfungen nach der Implementierung. Dabei wird bewertet, ob die definierten Bereitstellungsziele tatsächlich erreicht wurden und ob Änderungen unbeabsichtigte Auswirkungen auf Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit hatten. Die gewonnenen Erkenntnisse können genutzt werden, um zukünftige Änderungen gezielter zu planen und Risiken zu reduzieren.
GEB - Gebäudemanagement
1 - Grundlagen
GEB.1.1 Verfahren und Regelungen
Statement
Gebäudemanagement für Standorte MUSS Verfahren und Regelungen zum physischen Schutz von Standorten, an denen schützenswerte Informationen verarbeitet oder gespeichert werden, verankern.
Guidance
Ein Verfahren zum Gebäudemanagement stellt sicher, dass die zum Betrieb von Geschäftsprozessen erforderliche Infrastruktur vorhanden ist und schützt Zielobjekte dort vor dem Zugriff Unbefugter und vor Elementarschäden wie Feuer, Wind und Wetter. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
GEB.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
GEB.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Gebäudemanagement für Standorte MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es, die Zuweisung anhand von Rollen (z. B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
GEB.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Gebäudemanagement für Standorte MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automtatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
GEB.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Gebäudemanagement für Standorte MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
GEB.1.3 Autorisierung von Standorten
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Standorte für die Stationierung von Assets autorisieren.
Guidance
Die gezielte Autorisierung von Standorten für die Stationierung von Assets kann dazu beitragen, dass Informationen und Systeme nur an physischen Orten verarbeitet oder aufbewahrt werden, die zuvor auf ihre Sicherheitsanforderungen hin geprüft wurden. So kann beispielsweise verhindert werden, dass sensible Server in unkontrollierten Räumen ohne Zutrittskontrolle oder redundante Stromversorgung betrieben werden – ein Fehlen dieser Maßnahmen könnte im Ernstfall zu Datenverlust bei einem Kurzschluss oder unbefugtem Zugriff durch Dritte führen. Ebenso kann die Prüfung und Freigabe durch eine zuständige Rolle dafür sorgen, dass neue Außenstellen erst dann in den Betrieb gehen, wenn etwa Brandmelde‑, Videoüberwachungs‑ oder Netzwerksicherheitsanforderungen erfüllt sind; andernfalls könnte eine unerkannte technische Schwachstelle in einem Zweigstellenrechner dazu führen, dass Schadcode sich ins gesamte Unternehmensnetz ausbreitet. Auch bei der Nutzung von Cloud‑ oder Colocation‑Rechenzentren kann eine formale Freigabe sicherstellen, dass vorab vertraglich vereinbarte Sicherheits- und Compliance‑Anforderungen – wie beispielsweise ISO‑27001‑Zertifizierung oder Verschlüsselung im Ruhezustand – tatsächlich gegeben sind, andernfalls könnte es zu Datenschutzverletzungen oder Regulierungsstrafen kommen. Zur praktischen Umsetzung kann ein Standort‑Freigabeprozess definiert werden, der folgende Elemente enthält: eine Checkliste für physische Sicherheitskriterien (Zutrittskontrolle, Umwelt‑ und Brandschutz), eine technische Abnahmematrix (Netzwerksegmentierung, Monitoring, Backup‑Anbindung) sowie die Benennung einer verantwortlichen Person oder Rolle, die das Go‑No‑Go‑Entscheidungsrecht hält. Bei Änderungen am Standort oder an den Assets kann diese Rolle regelmäßige Reviews anstoßen, wodurch nachträgliche Kontrollen möglich werden. Automatisierte Workflow‑Tools können dabei unterstützen, Prüf‑ und Genehmigungsschritte nachvollziehbar zu dokumentieren und Eskalationspfade abzubilden.
GEB.1.3.1 Abnahme von Standorten
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Standorte vor Autorisierung anhand von {{ Kriterien }} testen.
Guidance
Eine Abnahme anhand von Sicherheitskriterien stellt sicher, dass Sicherheitsaspekte bereits in der Planungsphase vor der ersten Nutzung eines Standortes berücksichtigt werden. Die Kriterien ergeben sich aus den weiteren Anforderungen dieser Praktik, sowie aus Compliance-Verpflichtungen. Denken Sie hierbei an den Schutz vor Elementarschäden, den Zutrittsschutz, den voraussichtlichen Versorgungsbedarf mit Strom, Netzanbindung, eine strukturierte Verkabelung und Wasserleitungen, sowie die Gebäudeautomatisierung. Kann z.B. mit Building Information Modeling (BIM) umgesetzt werden. Wurde ein Standort bereits bezogen, so gilt die Anforderung als umgesetzt, wenn die Erfüllung der Kriterien nachträglich (z.B. durch eine Begehung) sichergestellt wurde.
GEB.1.4 Exponierte Bereiche
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE schützenswerte Assets oder zugehörige Infrastrukturen nur außerhalb exponierter oder besonders gefährdeter Bereiche platzieren.
Guidance
Wenn schützenswerte Räume wie Datenträgerarchive, Hostsysteme oder zentrale Infrastrukturen wie die Strom- und Netzversorgung in besonders exponierten Gebäudeteilen oder unter freiem Himmel lokalisiert werden, erhöht dies das Risiko für Ausfälle. Beispiele für gefährdete Bereiche sind ein überflutungsgefährdeter Keller, an der Gebäudekante direkt neben einer Bundesstraße oder an einer von Außen leicht einsehbaren Stelle. Welche Bereiche gefährdet sind kann oft von lokalen oder nationalen staatlichen Stellen bezogen werden. Wenn der gesamte Standort besonders exponiert oder gefährdet ist, kann dies nur durch die Nutzung anderer Standorte umgesetzt werden.
GEB.1.5 Strukturpläne
Guidance
Strukturpläne enthalten Grundrisse und Verlaufswege für physische Perimeter oder Versorgungseinrichtungen. Beispielsweise enthalten Gebäudepläne üblicherweise Zeichnungen der einzelnen Etagen und der Gebäudestrukturen darin. Diese Pläne sind hilfreich um Schwachstellen oder Störquellen aufzudecken und zielgerichtet zu behandeln. Dazu gehören Versorgungsleitungen, Netzanschlüsse, sowie Aus- und Zugänge für den regulären Betrieb und für Notfälle.
2 - Physischer Perimeter
GEB.2.1 Installation von Perimetern
Guidance
Die Installation physischer Sicherheitsperimeter dient dem grundlegenden Schutz von Informationsressourcen und kritischer Infrastruktur vor unbefugtem Zugriff und physischen Bedrohungen. Ein effektiver Sicherheitsperimeter kann als mehrschichtige Barriere fungieren, die sensible Bereiche vor verschiedenen Risiken wie Einbruch, Diebstahl oder Sabotage schützt. Ohne angemessene physische Sicherheitsmaßnahmen könnten unbefugte Personen z.B. Zugang zu Serverräumen erlangen und dort Datenträger entwenden, Schadcode installieren oder Hardwarekomponenten manipulieren. Auch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Brände könnten ohne geeignete Perimeter leichter zu Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen führen. Bei der Implementierung physischer Sicherheitsperimeter kann eine Kombination verschiedener Sicherheitsebenen erwogen werden, beginnend mit äußeren Barrieren wie Zäunen, Schranken oder gesicherten Eingangsbereichen, die den Zugang zum Gelände regulieren. Im Gebäudeinneren können Zugangskontrollsysteme mit unterschiedlichen Authentifizierungsmethoden (Chipkarten, biometrische Verfahren, PIN-Codes) eingesetzt werden, um den Zutritt zu sensiblen Bereichen auf autorisierte Mitarbeiter zu beschränken. Die Effektivität dieser Maßnahmen kann durch ergänzende Systeme wie Videoüberwachung, Alarmanlagen oder Bewegungsmelder verstärkt werden, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsanforderungen und Praktikabilität für den Arbeitsalltag zu finden ist. Bei der Planung kann eine Risikobewertung helfen, um festzulegen, welche Bereiche besonders schutzbedürftig sind und entsprechend abgesichert werden, etwa durch Sicherheitszonen mit gestaffelten Zugangsrechten oder spezielle Brandschutzbereiche für kritische IT-Infrastruktur.
GEB.2.2 Dokumentation öffentlicher Bereiche
Statement
Gebäudemanagement für Gebäude SOLLTE Bereiche, die ohne Authentifizierung zugänglich sind, mit Begründung dokumentieren.
Guidance
Gebäude sind als stabiler und klar ersichtlicher Sicherheitsperimeter besonders geeignet. Viele Institutionen benötigen für ihre Aufgaben jedoch Bereiche, die ohne Authentifizierung zugänglich sind, z.B. Empfangs- oder Lieferzonen, Bürgerbüros, Kundenräume. Hierdurch könnte es leicht zu versehentlichen oder zielgerichteten Schäden an Assets, unbefugten Zutritten oder dem Abfluss vertraulicher Daten kommen. Daher ist es sinnvoll, diese Bereiche zu dokumentieren und die Gründe für ihre Bereitstellung nachzuhalten, um sicherzustellen, dass der Sicherheitsperimeter auch im Gebäude korrekt verläuft und geschützt ist.
GEB.2.3 Erkundung aus dem öffentlichen Raum
| Recon |
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Hör- und Sehschutz gegen den öffentlichen Raum testen.
Guidance
Erkundung aus dem öffentlichen Raum ist die systematische Sammlung von Informationen, die ausschließlich von öffentlich zugänglichen Bereichen aus durchgeführt wird, um die Schwachstellen eines Standortes zu bewerten, ohne in Sperrzonen einzudringen. Hierbei könnten z.B. Sicherheitssysteme, Zugangspunkte und Personalroutinen ausgeforscht werden; Gespräche in offenen Bereichen wie Lobbys oder Raucherzonen aufgezeichnet werden, in denen sensible Informationen versehentlich preisgegeben werden könnten; zusätzliche Techniken wie das Durchsuchen von Mülltonnen (Dumpster Diving), drahtlose Signalanalyse und Social Engineering von öffentlichen Aussichtspunkten aus könnten zahlreiche Informationen ungewollt preisgeben. Hierbei sind sowohl Einblicke von öffentlichen Straßen, Plätzen oder sonstigen Flächen außerhalb des Perimeters relevant, als auch die Erkundung von höher gelegenen Positionen, z.B. gegenüberliegenden Hochhäusern oder Flugmaschinen wie Drohnen, bis hin zu Satellitenaufnahmen. Maßnahmen können z.B. Begehungen des Perimeters oder von höher gelegenen Räumlichkeiten, die Auswertung öffentlicher Sattelitenbilder oder eigene Drohnenflüge sein. Kann auch durch einen physischen Penetration Test sichergestellt werden.
GEB.2.4 Elektromagnetische Abschirmung
Guidance
Die elektromagnetische Abschirmung von Standorten dient dem Schutz vertraulicher Informationen vor unbefugter Erfassung durch elektromagnetische Abstrahlung. Computersysteme, Netzwerkgeräte und andere elektronische Ausrüstungen senden elektromagnetische Signale aus, die außerhalb des Gebäudes abgefangen werden könnten. Dies könnte zur ungewollten Offenlegung sensibler Daten führen, wie etwa bei Van-Eck-Phreaking, bei dem Bildschirminhalte aus der Ferne rekonstruiert werden können. Ein Angreifer könnte beispielsweise mit speziellem Equipment die ausgesendeten Signale eines Monitors oder Netzwerkkabels abfangen und daraus Passwörter, Finanzdaten oder Geschäftsgeheimnisse extrahieren, ohne physischen Zugang zum Gebäude zu benötigen. Bei der Umsetzung kann eine mehrstufige Strategie verfolgt werden. Die Räumlichkeiten können mit speziellen abschirmenden Materialien wie metallischen Geweben, leitfähigen Farben oder Folienbeschichtungen ausgekleidet werden, die als "Faradayscher Käfig" wirken. Fenster können mit metallbeschichteten Gläsern oder speziellen Folien versehen werden, die elektromagnetische Strahlung blockieren. Sicherheitsbereiche können nach Sensitivität der dort verarbeiteten Daten in verschiedene Zonen eingeteilt werden, wobei nur die kritischsten Bereiche vollständig abgeschirmt werden.
3 - Physischer Zutritt
GEB.3.1 Überwachung von Zutrittspunkten
Guidance
Eine kontinuierliche Überwachung der Zugangsmöglichkeiten, z.B. verschlossener Türen und Fenster an der Gebäudeaußenseite, verhindert, dass sich Unbefugte Zutritt verschaffen. Der hierzu erforderliche Personalbedarf hängt von Gebäudegröße und Schutzbedarf ab. Um den für eine kontinuierliche Überwachung erforderlichen Personalbedarf wirtschaftlich zu decken ist es zweckmäßig, Unterstützungssysteme wie Videokameras oder Einbruchsalarme einzusetzen. Die Umsetzung kann z.B. erfolgen durch Umzäunung, Kameraüberwachung, Bewegungsmelder und einen Wachdienst.
GEB.3.1.1 Videoüberwachung
Guidance
Die Auswertung der Videoaufzeichnungen kann je nach Risikoprofil und Geschäftsprozessen anlassbezogen und stichpunktartig, kontinuierlich durch Wachpersonal oder durch Verwendung von KI-Videoanalyse, z.B. zur Erkennung von „tail-gating“ oder zurückgelassenen Gegenständen, erfolgen. Hier besteht ein enger Zusammenhang zu Compliance-Verpflichtungen zum Datenschutz (z.B. Informationspflichten), insbesondere im öffentlichen Raum.
GEB.3.1.2 Überprüfung mitgeführter Gegenstände
Guidance
Die Überwachung des Mitführens von Gegenständen (z.B. am Empfang) kann an Standorten mit besonderen Sicherheitsrisiken dazu beitragen, unerlaubtes Einschleusen von Diebstahlwerkzeugen, schädlichen Datenträgern oder gefährlichen Gegenständen zu verhindern. Durch eine stichprobenartige Kontrolle von Taschen, Rucksäcken oder Paketlieferungen kann erkannt werden, ob unbeaufsichtigt Materialien wie USB‑Sticks, externe Festplatten oder andere Speichermedien ins Gebäude gelangen, die vertrauliche Informationen unbemerkt abziehen könnten. Ebenso kann das Verfahren auf Metallgegenstände oder Flüssigkeiten ausgeweitet werden, um das Risiko von Diebstahl, Sabotage oder physischen Angriffen zu reduzieren. Beispielsweise könnte ein nicht registrierter Besucher eine Videokamera einschleusen und damit sensible Produktionsprozesse filmen, oder ein unbeaufsichtigter Paketbote könnte Malware‑belastete Hardware mitliefern – durch die Kontrolle am Empfang kann solchen Szenarien vorgebeugt werden. Die Umsetzung kann stichprobenartig oder durchgehend erfolgen: Einmal täglich kann eine Auswahl von Taschen stichprobenartig geöffnet und mit einer Liste erlaubter Gegenstände abgeglichen werden; hierbei kann ein einfaches Check‑in‑Formular eingesetzt werden, in das Besucherinnen und Besucher freiwillig ihre mitgeführten Gegenstände eintragen können. Ergänzend kann ein abschließender Scan mit einem Metalldetektor oder ein kurzer Blick in unverschlossene Fächer erfolgen, was den Aufwand gering hält und den Durchfluss am Empfang weniger beeinträchtigt. Hier besteht ein enger Bezug zu den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen. Eine klar kommunizierte Hausordnung oder ein Informationsblatt kann helfen die Maßnahmen zu erläutern, sodass Besucher erkennen, dass die Kontrollen dem Schutz aller Beteiligten dienen. Gegenstände, die vorübergehend nicht mitgeführt werden dürfen, können gegen Quittung sicher deponiert werden. Auf diese Weise entsteht eine nachvollziehbare Historie, die im Fall eines Vorfalls als Nachweis dienen kann.
GEB.3.2 Anmelde- und Empfangsbereiche
Guidance
Die Einrichtung definierter Anmelde- und Empfangsbereiche dient der Kontrolle des physischen Zugangs zum Standort. Diese Bereiche können als erste Verteidigungslinie fungieren, indem sie einen klaren Trennpunkt zwischen öffentlichen und geschützten Zonen etablieren. Durch die strukturierte Implementierung solcher Bereiche können unbefugte Zutritte vermieden werden, die andernfalls zu Sicherheitsverletzungen führen könnten. Ein fehlendes oder unzureichendes Empfangsmanagement könnte beispielsweise dazu führen, dass nicht autorisierte Personen unkontrolliert Zugang zu sensiblen Bereichen erhalten, vertrauliche Dokumente einsehen, Firmengeheimnisse entwenden oder sogar physische Sabotageakte durchführen. Bei der Umsetzung können verschiedene Ansätze verfolgt werden, die je nach Institution und sonstigen angewendeten Sicherheitsanforderungen variieren. Der Anmeldebereich kann mit einem digitalen Besuchermanagementsystem ausgestattet werden, welches die Authentifizierung und Registrierung von Besuchern erleichtert und eine lückenlose Dokumentation ermöglicht. Ergänzend hierzu kann die räumliche Gestaltung durch klare Beschilderung, bauliche Trennung mittels Schranken oder Drehkreuzen sowie die strategische Positionierung des Empfangsbereichs optimiert werden. Zudem kann die Schulung des Empfangspersonals in Sicherheitsprotokollen und die Einführung von Besucherausweisen mit temporären Zugriffsrechten die Effektivität dieser Sicherheitsmaßnahme verstärken. Die Integration mit anderen Sicherheitssystemen wie Videoüberwachung oder elektronischen Zutrittskontrollsystemen kann ebenfalls in Betracht gezogen werden, um ein umfassendes Sicherheitskonzept zu gewährleisten.
GEB.3.3 Authentifizierung vor Zutritt
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Zutritte im Einklang mit den Festlegungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements authentifizieren.
Guidance
Der Zweck der Authentifizierung von Zutritten liegt in der grundlegenden Absicherung physischer Zugänge gegen unbefugte Nutzung. Dies kann verhindern, dass Unbefugte Zugang zu sensiblen Bereichen oder Informationen erhalten. Ohne angemessene Zutrittskontrolle könnte beispielsweise ein nicht autorisierter Besucher in einen Serverraum gelangen und dort Hardware manipulieren, Datenträger entwenden oder Netzwerkkabel umstecken. Ebenso könnte ein ehemaliger Mitarbeiter ohne wirksame Authentifizierung weiterhin auf Systeme zugreifen und vertrauliche Daten entwenden oder geschäftskritische Informationen kompromittieren. Bei der Umsetzung kann ein mehrstufiger Ansatz verfolgt werden, der verschiedene Authentifizierungsfaktoren kombiniert: Wissen (z.B. PIN-Codes, Passwörter), Besitz (z.B. Chipkarten, Tokens, Schlüssel) und biometrische Merkmale (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung). Die Stärke der Authentifizierung kann dabei an die Schutzbedürftigkeit des zu schützenden Bereichs angepasst werden – für hochsensible Bereiche können Zwei- oder Mehr-Faktor-Authentifizierungen implementiert werden. Als ergänzende Maßnahme kann ein Monitoring der Zutrittsereignisse eingerichtet werden, das ungewöhnliche Zugriffsversuche erkennt und meldet. Zudem kann die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Zutrittsberechtigungen dazu beitragen, dass nur aktuell berechtigte Personen Zugang erhalten. Die Formulierung "im Einklang mit den Festlegungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik IDM festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
GEB.3.3.1 Zugangskontrollanlage
Statement
Gebäudemanagement für Standorte KANN Zutritte durch {{ einen automatiserten Mechanismus }} im Einklang mit den Festlegungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements authentifizieren.
Guidance
Der Einsatz einer automatischen Zugangskontrollanlage zur Authentifizierung von Personen dient primär dem Schutz von sensiblen Bereichen, vertraulichen Informationen und kritischer Infrastruktur. Durch diese Maßnahme kann sichergestellt werden, dass nur autorisierte Personen Zutritt zu geschützten Bereichen erhalten, wodurch das Risiko von Industriespionage, Datendiebstahl oder Sabotage erheblich reduziert werden kann. Ohne eine solche Kontrolle könnte es beispielsweise zu unbefugtem Zutritt durch Fremde kommen, die sich als Mitarbeiter ausgeben, oder zu einem "Tailgating"-Vorfall, bei dem Unbefugte autorisierten Personen unbemerkt folgen und sich so Zugang verschaffen. Bei der Implementierung einer automatischen Zugangskontrollanlage kann eine mehrfaktorielle Authentifizierung in Betracht gezogen werden, die auf einer Kombination aus Besitz (z.B. Chipkarte, Token), Wissen (PIN-Code, Passwort) und/oder biometrischen Merkmalen (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) basiert. Die Zugangsrechte können granular nach Personengruppen, Zeitfenstern und Bereichen differenziert werden, was die Sicherheit weiter erhöht. Für eine effektive Umsetzung kann die regelmäßige Überprüfung der Protokolle der Zugangskontrollanlage auf ungewöhnliche Aktivitäten hilfreich sein, ebenso wie regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter bezüglich der korrekten Nutzung der Anlage und der Vermeidung von Sicherheitslücken wie dem gemeinsamen Nutzen von Zugangsmitteln. Die Formulierung "im Einklang mit den Festlegungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik IDM festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
GEB.3.3.2 Dokumentation von Zutritten
Statement
Gebäudemanagement für Standorte KANN Zutritte und Austritte mit Identität und Zeitpunkt dokumentieren.
Guidance
Im Kontext dieser Anforderung bedeutet Identität die eindeutige Zuordnung einer Person zu einem Zutritt oder Austritt, etwa durch Namensangabe, Personalnummer oder ein elektronisches Identifikationsmerkmal wie eine Chipkarte. Der Zeitpunkt ist die präzise Erfassung von Datum und Uhrzeit, an dem ein Zutritts- oder Austrittsvorgang stattfindet. Diese beiden Informationen können so kombiniert werden, dass nachvollziehbar wird, wer zu welchem Zeitpunkt ein Gebäude oder einen bestimmten Bereich betreten oder verlassen hat. Dies gilt sowohl für Mitarbeitende als auch für Besuchende. Für die Umsetzung kann eine Institution z.B. elektronische Zutrittskontrollsysteme einsetzen, die beim Karten- oder Transpondereinsatz automatisch Identität und Zeitpunkt speichern. Auch ein biometrisches Terminal kann die Anforderung erfüllen, wenn es die Daten mit Zeitstempel dokumentiert. Als einfachere Variante kann ein digital geführtes Besucherbuch genutzt werden, in das Namen und Uhrzeit bei Ein- und Austritt eingetragen werden. Eine Institution kann ergänzend festlegen, dass Daten regelmäßig exportiert und manipulationssicher archiviert werden, sodass spätere Prüfungen möglich sind. Hilfreich kann zudem sein, bei Zutrittskarten eine Schnittstelle zur HR-Verwaltung einzurichten, damit Identitäten bei Austritt von Mitarbeitenden automatisch deaktiviert werden und die Dokumentation lückenfrei bleibt. Diese Protokolle dienen als wichtige Grundlage für forensische Analysen und können zur Aufklärung von Diebstahl, Sabotage oder unbefugtem Datenzugriff beitragen.
GEB.3.3.3 Besucheranmeldung
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Besuche durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Der Begriff „Besuche“ bezeichnet in diesem Kontext physische Zutritte externer Personen wie Dienstleister, Lieferanten oder Gäste, die sich nicht dauerhaft im Gebäude aufhalten und daher besondere Anforderungen an die Zutrittsregelung stellen. Die Autorisierung von Besuchen meint hier, dass ein Besuch vor Betreten der Räumlichkeiten durch eine verantwortliche Stelle vorab geprüft, freigegeben und dokumentiert wird – dies kann formell (z. B. digitaler Antrag) oder informell (z. B. Genehmigung per E-Mail) erfolgen. Der Zweck dieser Vorschrift liegt darin, unkontrollierten Zutritt und damit verbundene Risiken zu verhindern: Unangemeldete Besucher könnten beispielsweise unbefugt vertrauliche Informationen einsehen oder technische Anlagen manipulieren. Eine klare Autorisierung kann dagegen sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Zutritt erhalten und gleichzeitig nachvollziehbar bleibt, wer sich wann und aus welchem Grund im Gebäude aufgehalten hat. Für die Umsetzung kann eine Institution etwa ein digitales Besuchermanagementsystem einsetzen, das Einladungen erstellt, Genehmigungen einholt und Einlasscodes zeitlich begrenzt vergibt. Alternativ kann ein analoges Verfahren genutzt werden, bei dem Besucherausweise am Empfang ausgegeben und gegen Vorlage eines Ausweisdokuments registriert werden. Um Warteschlangen am Empfang zu verringern, kann die Autorisierung des Besuchs auch im Voraus abgewickelt werden, z.B. über eine mobile QR-Vorregistrierung mit Verifizierung der Identität über den digitalen Ausweis. Eine einfache, aber wirksame Maßnahme kann auch die Vorabstimmung über Besuchslisten sein, die tagesaktuell an Empfang oder Sicherheitspersonal übermittelt werden.
GEB.3.4 Berechtigungsmarkierung
Statement
Gebäudemanagement für Nutzende von Standorten KANN zum Tragen von gut sichtbaren Berechtigungsmarkierungen innerhalb des Sicherheitsperimeters anweisen.
Guidance
Unter Berechtigungsmarkierungen sind physische Kennzeichen wie Ausweise, Badges, Namensschilder oder Kartenhalter zu verstehen, die eine eindeutige Zuordnung einer Person zu ihrer Zugangsberechtigung ermöglichen. Sie können zudem farblich, mit Fotos oder Barcodes gestaltet sein, um unterschiedliche Zutrittsrechte auf einfache Weise erkennbar zu machen. Der Sinn einer solchen Vorgabe liegt darin, dass unbefugte Personen leichter auffallen und damit potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt werden. So könnte ein Vorfall entstehen, wenn sich Unbefugte unbemerkt Zutritt zu kritischen Bereichen verschaffen, indem sie sich in einer Gruppe mit berechtigten Personen bewegen. Dagegen kann eine sichtbare Berechtigungsmarkierung helfen, Anomalien rasch zu erkennen und eine unauffällige, aber effektive Zugangskontrolle im Alltag zu unterstützen. Dies gilt sowohl für Mitarbeitende als auch für Besuchende. Für die Umsetzung kann eine Institution beispielsweise darauf achten, dass Markierungen gut sichtbar an Kleidung oder einem Schlüsselband getragen werden können. Sie kann auch unterschiedliche Farbkennungen nutzen, um klar zwischen Besuchenden, Dienstleistern und Mitarbeitenden zu unterscheiden. Für Besuche kann ein einfaches Verfahren eingeführt werden, mit dem Besuchende beim Betreten des Gebäudes ein temporäres Ausweisdokument erhalten, das bei Verlassen wieder zurückzugeben ist. Um die Akzeptanz zu erhöhen, kann das Gebäudemanagement praktikable Trageoptionen wie Clips, Lanyards oder magnetische Halterungen bereitstellen, die den Alltag nicht behindern.
GEB.3.5 Einbruchhemmung
Statement
Gebäudemanagement für Standorte KANN einbruchhemmende Bauteile nach {{ einer entsprechenden Norm }} installieren.
Guidance
Befinden sich am Standort Assets oder Geschäftsprozesse mit erhöhtem Schutzbedarf, so ist es sinnvoll, diese auch gegen hartnäckigere Einbruchsversuche zu schützen, z.B. größere Serverräume oder Datenträgerarchive, sowie Standorte im Fokus der Öffentlichkeit oder von ideologischen Gewalttätern. Die passenden Maßnahmen richten sich nach dem Risikoprofil der zu schützenden Assets, sowie der potenziellen Täter. So kann der Einbau rundum einbruchsicherer Bauteile wie Wände und Türen nach DIN EN 1627 RC3 oder besser sinnvoll sein. Für massive Bedrohungen von Außen bieten sich Poller oder hydraulische Straßensperren, ausgelegt für ein bestimmtes Gewicht bei einer bestimmten Geschwindigkeit, an. Die Anforderung ist auch dann erfüllt, wenn der Standort bereits von Dritten nach Normen wie DIN EN 1627 RC3 erbaut und abgenommen wurde.
GEB.3.6 Einbruchmeldeanlagen
GEB.3.7 Kontrolle der Zutrittskontrolle
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE die angewendeten Zutrittskontrollmaßnahmen {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Die Funktionsfähigkeit von Zugangkontrollen wie Wachdiensten und Schließanlagen ist essenziell, um den Zutritt Unbefugter wirksam verhindern zu können. Regelmäßige Überprüfungen können beispielsweise durch angekündigte oder unangekündigte Rundgänge, die stichprobenartige Auswertung von Kameraaufzeichnungen und Logbüchern oder die Analyse verschiedener Kennzahlen erfolgen.
4 - Sicherheitsbereiche
GEB.4.1 Einrichtung
Guidance
Ein Sicherheitsbereich ist ein klar abgegrenzter physischer Raum, für die ein eigener Perimeter eingerichtet wird und dessen Betreten ausschließlich autorisiertem Personal oder unter engen Voraussetzungen gestattet wird. Solche Bereiche dienen dem Schutz von Personen, Anlagen, sensiblen Informationen oder betriebskritischen Prozessen. Standorte oder Teile eines Standortes mit erhöhtem Schutzbedarf können so vor unbefugten Eingriffen geschützt werden, z.B. Serverräume, Arbeitsplätze für Administrierende oder die Institutionsleitung. Zur Umsetzung können z.B. Zutrittskontrollanlagen oder Bewachung eingesetzt werden. Wenn es sich um Hochsicherheitsbereiche handelt, kann der Zutritt mit einem Mehr-Faktor-Verfahren (z.B. Smartcard mit PIN) davor geschützt werden, dass Unbefugte sich durch entwendete Schlüssel oder Authentifizierungstoken Zugang verschaffen.
GEB.4.2 Gesonderte Autorisierung
Statement
Gebäudemanagement für Standorte KANN die Zutrittsberechtigung zu diesem Sicherheitsbereich durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Eine zuständige Person oder Rolle kann beispielsweise die Sicherheitsbeauftragte, der Standortleiter, eine definierte Facility-Management-Rolle oder ein zentrales Berechtigungsmanagement sein. Die Anforderung bedeutet, dass der Zutritt zu einem definierten Sicherheitsbereich – also einem räumlich abgegrenzten Bereich, in dem sensible Werte wie IT-Systeme, Netzwerktechnik oder vertrauliche Unterlagen geschützt werden – nicht automatisch, sondern nur durch eine bewusste Autorisierung erteilt werden kann. Sinn und Zweck dieser Regelung liegt darin, unbefugte Zugriffe zu verhindern, die etwa durch unkontrollierte Weitergabe von Schlüsseln oder Zutrittskarten entstehen könnten. Ein Vorfall könnte sein, dass ein ehemaliger Mitarbeiter noch Zugang erhält und vertrauliche Unterlagen entwendet; durch eine klare Autorisierung kann sichergestellt werden, dass nur tatsächlich berechtigte Personen Zutritt erhalten. Zur Umsetzung kann eine Institution ein abgestuftes Verfahren einrichten, bei dem die Autorisierung dokumentiert und nachvollziehbar erfolgt. Dies kann z. B. durch ein zentrales elektronisches Zutrittskontrollsystem erfolgen, bei dem eine zuständige Rolle die Rechte gezielt freischalten und zeitlich begrenzen kann. Auch eine papierbasierte Liste mit Zutrittsberechtigungen kann sinnvoll sein, solange sie regelmäßig geprüft und aktualisiert wird. Praktisch hilfreich kann es sein, wenn (1) jede Berechtigung mit einem Enddatum versehen wird, (2) der Widerruf von Berechtigungen in die Prozesse für Personaländerungen integriert wird, und (3) das Gebäudemanagement regelmäßig Berichte über aktive Berechtigungen an die zuständige Person liefert. So kann sichergestellt werden, dass Zutrittsrechte nicht veralten und jederzeit eine klare Zuordnung von Personen zu Sicherheitsbereichen besteht.
GEB.4.3 Schleusen
Guidance
Eine Schleuse bezeichnet im Gebäudemanagement eine bauliche oder technische Einrichtung, die den Zutritt an einem Zugangspunkt so regelt, dass jeweils nur eine Person oder ein definiertes Objekt kontrolliert den Bereich passieren kann. Typische Formen sind Personenvereinzelungsanlagen wie Drehkreuze, Sicherheitsschleusen mit zwei Türen, die nie gleichzeitig geöffnet sind, oder Materialschleusen für Lieferungen. Der Sinn einer solchen Einrichtung liegt darin, unkontrolliertes Eindringen oder das Einschleusen unbefugter Personen zu verhindern. Ohne Schleusen könnte etwa jemand einer berechtigten Person unbemerkt folgen („Tailgating“) oder mehrere Personen gleichzeitig eine Zugangskarte verwenden. Mit Schleusen kann dagegen sichergestellt werden, dass jede Person oder jedes Transportgut einzeln überprüft wird und Manipulationsversuche erkannt werden. Für die Umsetzung kann eine Institution verschiedene Maßnahmen wählen: (1) Eine Schleuse kann mit Zutrittskontrollsystemen gekoppelt werden, sodass Türen erst nach erfolgreicher Authentifizierung (z. B. Kartenleser oder biometrische Erkennung) freigegeben werden. (2) Sensoren wie Gewichtssensoren oder 3D-Kameras können zusätzlich eingesetzt werden, um das Mitführen weiterer Personen zu erkennen. (3) Bei Material- oder Lieferantenschleusen kann ein Zwei-Personen-Prinzip implementiert werden, sodass ein Mitarbeiter der Institution den Vorgang begleitet. Auch prozessuale Ergänzungen wie regelmäßige Tests der Schleusenfunktionen, klare Regelungen zum Verhalten bei Fehlalarmen oder Hinweisschilder für Besucher können die Wirksamkeit erhöhen. So kann der Zugang zum Gebäude an kritischen Punkten kontrolliert und ein hohes Maß an physischer Sicherheit erzielt werden.
GEB.4.4 Vereinzelungsanlage
Guidance
Eine Vereinzelungsanlage ist eine technische Einrichtung, die den gleichzeitigen Zutritt mehrerer Personen verhindert und so den Zugang zu besonders sensiblen Bereichen kontrolliert. Typische Beispiele sind Drehkreuze, Personenschleusen oder Sicherheitsschleusen mit Gewichtssensoren. Der Sinn dieser Maßnahme liegt darin, unbefugtes Betreten durch sogenanntes „Tailgating“ (eine Person folgt unberechtigt einer berechtigten Person) oder durch Einschleusen mehrerer Personen mit einem Zugangsausweis zu verhindern. Ohne solche Einrichtungen könnte es passieren, dass fremde Personen unerkannt in Serverräume oder Entwicklungsbereiche gelangen. Mit einer Vereinzelungsanlage kann hingegen zuverlässig sichergestellt werden, dass nur eine eindeutig identifizierte Person Zutritt erhält. Für die Umsetzung kann eine Institution mehrere Möglichkeiten nutzen: (1) Drehkreuze oder Sensorschleusen können an Hauptzugängen zu Bereichen mit kritischen Informationen eingesetzt werden, wobei sie mit Zutrittskontrollsystemen wie Chipkarten- oder Biometrie-Lesern kombiniert werden können. (2) Eine Zwei-Türen-Schleuse kann eingerichtet werden, die erst die zweite Tür freigibt, wenn die erste korrekt geschlossen ist und die Person authentifiziert wurde. (3) Sensorische Zusatzkontrollen wie Gewichtserkennung oder Volumendetektion können dabei helfen, dass keine zweite Person unerkannt mit hindurchgeht. Zudem kann die Wirksamkeit erhöht werden, wenn diese Systeme mit klaren Nutzungsregeln, wie Schulungen zum richtigen Durchschreiten und Hinweisschildern, ergänzt werden. Auch ein regelmäßiger Funktionstest der Anlagen kann helfen, Manipulation oder Fehlfunktionen frühzeitig zu erkennen.
5 - Gemeinsame Arbeitsbereiche
GEB.5.1 Lieferzugang
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE einen Zugang für die Abwicklung von Lieferungen ohne unbefugten Zugang zum restlichen Standort installieren.
Guidance
Ein Zugang für die Abwicklung von Lieferungen ist ein baulich abgegrenzter Bereich (engl. delivery access point), der es ermöglicht, Waren, Material oder technische Geräte geschützt vor sonstigen äußeren Einflüssen anzunehmen bzw. abzugeben, ohne dass Lieferpersonal oder externe Dienstleister unkontrollierten Zutritt zu sicherheitsrelevanten Bereichen in der Institution erhalten. Unbefugter Zugang meint hierbei jeden Zutritt durch Personen, die für den betroffenen Standort oder bestimmte Schutzbereiche keine Zutrittsberechtigung besitzen (engl. unauthorized access). Der Sinn dieser Vorgabe liegt darin, Risiken durch unkontrollierte physische Zugänge zu minimieren: Ein Lieferant könnte etwa versehentlich oder absichtlich in interne Büro- oder Technikbereiche gelangen und dadurch vertrauliche Informationen, IT-Geräte oder Zugangsdaten einsehen oder entwenden. Eine bauliche und organisatorische Trennung kann dagegen gewährleisten, dass Lieferungen gesteuert angenommen, geprüft und weiterverarbeitet werden, ohne sicherheitskritische Bereiche zu gefährden. Beispielsweise kann es je nach Standort sinnvoll sein: (1) separate Schleusen- oder Annahmebereiche mit kontrollierter Türverriegelung, (2) Gegensprechanlagen oder Kameraeinrichtungen zur Identifikation von Lieferanten, (3) zeitlich begrenzte oder zonenbeschränkte Zutrittsberechtigungen über elektronische Zugangssysteme, sowie (4) baulich getrennte Lieferzonen mit Sichtschutz und gesichertem Übergabepunkt einzurichten.
GEB.5.2 Schutz gegen Manipulation
Guidance
Manipulationsschutzvorkehrungen sind physische oder technische Schutzmaßnahmen („tamper protection measures“), die darauf ausgelegt sind, unbefugte Eingriffe, Veränderungen oder Beschädigungen an IT-Systemen oder deren Infrastruktur frühzeitig zu verhindern oder zumindest erkennbar zu machen. Der Begriff „gemeinsame Arbeitsbereiche“ („shared workspaces“) umfasst Räumlichkeiten, in denen mehrere Personen, Teams oder Abteilungen gleichzeitig arbeiten, wodurch sich naturgemäß ein erhöhtes Risiko unkontrollierter Zugriffe auf technische Einrichtungen ergibt. Der Zweck dieser Anforderung liegt darin, die Integrität und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme zu wahren und Manipulationen vorzubeugen, die durch unbeaufsichtigte physische Zugriffe oder verdeckte Eingriffe erfolgen könnten. Ein ungeschütztes Gerät in einem frei zugänglichen Raum könnte beispielsweise durch das unbemerkte Einstecken manipulierter USB-Geräte oder das Entfernen von Netzwerkkabeln kompromittiert werden, während ein gezielter Eingriff in eine Serversteckdose zu Systemausfällen führen könnte. Eine Manipulationsschutzvorkehrung kann hier den Nachweis eines Eingriffs ermöglichen oder diesen bereits im Ansatz verhindern. Beispielsweise kann sinnvoll sein: (1) die Verwendung manipulationssicherer Gehäuse oder Gehäusesiegel, (2) der Einsatz von abschließbaren IT-Racks oder gesicherten Anschlussfeldern, (3) die Integration physischer Sensoren, die bei Gehäuseöffnung Alarmmeldungen erzeugen, oder (4) die Kennzeichnung und regelmäßige Sichtprüfung von Geräten auf Manipulationsspuren. Auch der gezielte Einbau von IT-Komponenten in erhöhten, kameragesicherten oder besonders einsehbaren Bereichen kann eine praktikable Schutzwirkung entfalten.
GEB.5.3 Physische Mikrosegmentierung
Guidance
Bei der physischen Mikrosegmentierung in der Sicherheitsarchitektur geht es darum, unterschiedliche physische Grenzen innerhalb gemeinsam genutzter Einrichtungen zu schaffen, um verschiedene Sicherheitsbereiche zu isolieren und zu schützen. Dies ist besonders wichtig für Umgebungen, in denen Assets mit verschiedenen Sicherheitseigenschaften nebeneinander existieren. Bei dieser Strategie werden bauliche Maßnahmen eingesetzt, wie z. B. getrennte Eingänge, dedizierte Versorgungssysteme, Fallen, abgeschottete HLK-Anlagen, physisch getrennte Netzwerkinfrastrukturen und zugangskontrollierte Zonen, um die seitliche Bewegung von Bedrohungen zu verhindern und gleichzeitig die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten. Zu den üblichen Anwendungen gehören Bürogebäude mit mehreren Mietparteien, in denen verschiedene Institutionen eine Trennung benötigen, Colocation-Rechenzentren mit kundenspezifischer Geräteisolierung, gemeinsam genutzte Regierungseinrichtungen mit unterschiedlichen Klassifizierungsanforderungen und Campus-Umgebungen, in denen miteinander verbundene Gebäude unterschiedliche Sicherheitsperimeter aufrechterhalten müssen - all dies unterstützt ein umfassendes Risikomanagement und die Eindämmung von Vorfällen. Maßnahmen können z.B. intelligenten Schlössern an Käfigtüren und Sensoren an den Seitenwänden von Serverracks sein.
6 - Platzierung von Assets
GEB.6.1 Zugang zu Ausgabesystemen
GEB.6.2 Geschützte Aufstellung
Statement
Gebäudemanagement für IT-Systeme SOLLTE diese geschützt vor dem Zugriff von Unbefugten platzieren.
Guidance
„Unbefugter Zugriff“ bedeutet in diesem Kontext jeder physische Zutritt oder jede Manipulation durch Personen, die keine rechtmäßige Berechtigung für die Nutzung, Wartung oder Überwachung dieser Systeme besitzen. Der Sinn und Zweck dieser Vorgabe liegt im Schutz vor Verlust, Manipulation oder Unterbrechung des Betriebs durch unkontrollierte physische Einwirkungen. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen könnte ein unbefugter Dritter Systeme entwenden, manipulieren oder absichtlich beschädigen; ebenso könnte durch unkontrollierten Zutritt das Risiko von Stromausfällen oder Fehlbedienungen entstehen. Eine angemessene bauliche Platzierung kann hingegen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugang erhalten und die Verfügbarkeit sowie Integrität der Systeme langfristig gewährleistet bleibt. Eine Umsetzung kann durch baulich-technische Maßnahmen wie verschließbare Serverschränke mit dokumentierter Schlüsselverwaltung oder den Einsatz von Zugangskontrollen mit elektronischen Schließsystemen erfolgen.
GEB.6.2.1 Hostsysteme
Guidance
Sinn und Zweck dieser Anforderung liegt darin, die Risiken durch unkontrollierten physischen Zugriff oder Umwelteinflüsse zu reduzieren: Ohne räumliche Trennung könnte ein Mitarbeiter versehentlich gegen ein frei im Büro aufgestelltes Hostsystem stoßen und es beschädigen, oder ein Besucher könnte unbemerkt Manipulationen vornehmen. Durch Platzierung in einem Serverraum kann hingegen erreicht werden, dass Geräte vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und kontrollierte Umgebungsbedingungen wie Temperatur oder Luftfeuchtigkeit den zuverlässigen Betrieb fördern. Praktisch kann es hilfreich sein, Hostsysteme in standardisierten Serverschränken unterzubringen, die zusätzlich verschließbar sind, und regelmäßig zu prüfen, ob keine Fremdgeräte unautorisiert im Serverraum abgestellt wurden. Auf diese Weise kann die Institution sicherstellen, dass Hostsysteme physisch geschützt und unter stabilen Betriebsbedingungen betrieben werden.
GEB.6.3 Netzkomponenten
Statement
Gebäudemanagement für Netze SOLLTE für die Funktionsfähigkeit des Netzes erforderliche Systeme ausschließlich in Räumen für technische Infrastruktur platzieren.
Guidance
„Für die Funktionsfähigkeit des Netzes erforderliche Systeme“ sind in diesem Kontext alle physischen und logischen Komponenten, deren Betrieb direkt die Verfügbarkeit, Integrität oder Steuerbarkeit von Netzwerken beeinflusst — etwa aktive Netzwerkkomponenten (engl. network devices) wie Router, Switches, Firewalls oder Netzwerkmanagementsysteme (engl. Network Management Systems, NMS). Die Definition von „Räumen für technische Infrastruktur“ ist in den Definitionen für Zielobjekte zu finden. Diese Räume sind typischerweise mit einer kontrollierten physischen Zugangsbeschränkung, Klimatisierung, Brandfrüherkennung und einer stabilen Stromversorgung (z. B. über USV-Anlagen) ausgestattet. Die Anforderung gewährleistet somit, dass netzkritische Systeme räumlich von allgemeinen Arbeits- oder Aufenthaltsbereichen getrennt sind, um deren Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.
GEB.6.4 Normgerechte Rechenzentren
Statement
Gebäudemanagement für Serverräume KANN diese ausschließlich in Rechenzentren nach {{ einer anerkannten Norm }} platzieren.
Guidance
Rechenzentren entsprechen einer anerkannten Norm, wenn sie nach den einschlägigen technischen, sicherheitsrelevanten und organisatorischen Standards für Rechenzentren errichtet und erhalten werden, wie sie etwa in ISO/IEC 22237, EN 50600 oder vergleichbaren Vorgaben beschrieben sind. In der Fachsprache wird häufig von „compliant data centers“ gesprochen. Solche Rechenzentren verfügen über definierte Schutzklassen hinsichtlich physischer Sicherheit, Energieversorgung, Klimatisierung, Brandfrüherkennung und Zutrittskontrolle. Sie gewährleisten kontrollierte Umgebungsbedingungen und eine hohe Verfügbarkeit (Availability Class) für serverbasierte IT-Systeme. Die Platzierung von Serverräumen ausschließlich in diesen Umgebungen kann sicherstellen, dass physische und infrastrukturelle Risiken minimiert werden, etwa durch den Wegfall von unsicheren Eigenbauten oder provisorischen Standorten. Der Zweck dieser Vorgabe liegt in der Risikoreduktion durch Standardisierung und geprüfte baulich-technische Schutzmaßnahmen. Ohne solche Umgebungen könnte beispielsweise ein Stromausfall, eine unzureichende Klimatisierung oder ein lokaler Brand unbemerkt zum Ausfall kritischer Systeme führen, während ein unzureichend gesicherter Standort auch unbefugten physischen Zugriff ermöglichen könnte. Die Nutzung normgerechter Rechenzentren kann demgegenüber die Verfügbarkeit und Integrität der Systeme erhöhen, da Ausfälle und Umwelteinflüsse frühzeitig erkannt und kontrolliert behandelt werden können. Eine Institution kann dies etwa durch die Unterbringung ihrer Server in einem zertifizierten Colocation-Rechenzentrum (z. B. ISO/IEC 27001 und EN 50600-konform), durch die Nutzung eines Tier III- oder Tier IV-Datacenters nach Uptime Institute-Standard oder durch den Umzug bestehender Systeme in eine baulich und betrieblich geprüfte Hosting-Umgebung umsetzen.
7 - Schlüsselverwaltung
GEB.7.1 Schlüsselbeauftragte
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE die Verwaltung von Schlüsseln {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Bei der Verwaltung von Schlüsseln werden physische Schlüssel und digitale Zugangsmittel wie RFIDs für Gebäude, Räume oder Schränke ausgegeben, zurückgenommen und deren Nutzung dokumentiert. Mögliche Ausprägungen für zuständige Personen oder Rollen können (1) Facility-Management, (2) IT-Sicherheitsbeauftragte, (3) Empfangs- oder Pförtnerdienste oder (4) ein zentrales Schlüsselmanagement-Team sein. Der Zweck der Vorschrift liegt darin, Risiken durch unkontrollierte Schlüsselvergabe zu reduzieren. Ohne klare Zuweisung könnte es zu unbefugtem Zutritt, Diebstahl oder Manipulation an kritischen Bereichen kommen. Durch eine geregelte Schlüsselverwaltung kann hingegen nachvollziehbar und kontrolliert gesteuert werden, wer physischen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen erhält. Zur Umsetzung können Institutionen (1) Schlüssellisten auf Papier oder in Form einer Berechtigungsmatrix führen, die regelmäßig gepflegt und abgeglichen wird, (2) Reserveschlüssel zentral und sicher verwahren, damit im Verlustfall ein geregelter Ersatz möglich ist, und (3) sicherstellen, dass nicht mehr benötigte Schlüssel zeitnah zurückgenommen und dokumentiert werden. Technisch kann die Verwaltung durch nummerierte Schlüsselanhänger oder anonymisierte Kennzeichnungen unterstützt werden, sodass keine Rückschlüsse auf den Einsatzort möglich sind. Auch ein einfaches Verfahren, bei dem die Rücknahme von Schlüsseln mit Datum und Unterschrift bestätigt wird, kann Transparenz schaffen und spätere Unklarheiten verhindern.
GEB.7.2 Verwahrung von Schlüsseln
GEB.7.3 Schlüsselaudit
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE die vorhandenen Schlüssel {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Ohne eine solche Kontrolle könnten z. B. verlorene, vergessene oder unregistrierte Schlüssel im Umlauf bleiben, was zu einem unerkannten Sicherheitsrisiko führt. Ein Vorfall könnte darin bestehen, dass ein ehemaliger externer Dienstleister noch Zugang zu Räumen hat, in denen vertrauliche Unterlagen oder wertvolle Geräte aufbewahrt werden, oder dass ein entwendeter Schlüssel später unbemerkt für Einbruch und Diebstahl genutzt wird. Praktisch kann eine Institution dies umsetzen, indem sie ein aktuelles Schlüsselinventar führt und dieses in festgelegten Abständen mit den tatsächlich im Umlauf befindlichen Schlüsseln abgleicht. Sinnvoll ist auch, bei der Überprüfung nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auf Plausibilität zu achten – beispielsweise ob Schlüssel für inzwischen nicht mehr genutzte Räume weiterhin im Umlauf sind. Bei normalen Schutzbedarf genügt eine stichprobenartige Kontrolle, Schlüssel mit höherem Schutzbedarf (z.B. für Sicherheitsbereiche) dagegen bedürfen in der Regel einer häufigeren, vollständigen Kontrolle.
8 - Verwahrung von Speichermedien
GEB.8.1 Gesonderte Aufbewahrung
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE geschäftskritische Speichermedien in verschließbaren Schutzeinrichtungen platzieren.
Guidance
Vertrauliche Speichermedien, die ungesichert herumliegen (sowohl analoge Dokumente als auch digitale Datenträger) sind ein leichtes Ziel für Diebstahl und können versehentlich verloren gehen oder beschädigt werden; eine angemessene Sicherung erfolgt durch Aufbewahrung in abschließbaren Schränken, in Safes oder in dedizierten, gesicherten Räumlichkeiten, wobei die Anforderung auch dann als erfüllt gilt, wenn ein fest verbautes Behältnis genutzt wird, beispielsweise ein Safe-Raum.
GEB.8.2 Staub und Schmutz
| Langzeitarchivierung |
GEB.8.3 Schutz der Datenträger vor Brandschäden
| Langzeitarchivierung |
GEB.8.4 Überwachung schonender Klimatisierung
| Langzeitarchivierung |
Statement
Gebäudemanagement für Datenträgerarchiv KANN für die Datenträger schonende Temperatur und Luftfeuchtigkeit anhand von {{ Schwellwerten }} überwachen.
Guidance
IT-Infrastruktur benötigt typischerweise eine Umwelttemperatur von nicht viel mehr als 25°C und eine Luftfeuchtigkeit von nicht über 60%. Bei höheren Werten altern Komponenten schneller und das Risiko von Ausfällen durch Abwärme oder Spannungsüberschläge steigt. Grenzwerte können anhand der Herstellerangaben der im Raum eingesetzten Datenträger ermittelt werden. Die Überwachung kann mit klimatechnischen Sensoren im Raum realisiert werden.
9 - Versorgungseinrichtungen
GEB.9.1 Normgerechte Stromversorgung
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE eine norm- und bedarfsgerechte Stromversorgung und -verkabelung installieren.
Guidance
Eine Stromversorgung ist normgerecht, wenn Normen zur Bereitstellung und Verkabelung wie DIN VDE 0100 eingehalten werden. Bedarfsgerecht ist eine Stromversorgung, wenn sie den Strombedarf der IT-Systeme und anderen Geräte im Gebäude deckt und Reserven für Erweiterungen oder Notfälle bietet. Das betrifft sowohl zentrale Versorgungsanschlüsse, Unterverteilungen als auch die Zuleitung in die einzelnen Räume. Die Anforderung ist auch dann erfüllt, wenn eine den Compliance-Vorschriften für Strom entsprechende Versorgung bereits im Gebäude vorhanden ist. Im Fall von Rechenzentren ist auch auf die Möglichkeit der Notabschaltung der Stromversorgung (für einzelne elektrische Verbraucher) zu achten. Hier ist eine sinnvolle Parzellierung und Zielgerichtetheit bei der Notabschaltung von Bedeutung.
GEB.9.1.1 Vorausschauende Lastanalyse
Statement
Gebäudemanagement für Standorte KANN die bedarfsgerechte Stromversorgung {{ regelmäßig }} vorausschauend überprüfen.
Guidance
Die prädiktive Lastanalyse in Stromversorgungssystemen bezieht sich auf die ausgefeilte Analyse von elektrischen Lastmustern, einschließlich Oberschwingungen der Stromqualität, um den zukünftigen Stromverbrauch und Qualitätsprobleme vorherzusagen, bevor sie auftreten. Sie kann in Bereichen, in denen die Stromversorgung von höchster Bedeutung ist, helfen, die kontinuierliche Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur durch Überwachung und Vorhersage potenzieller Stromanomalien sicherzustellen, die die Systemintegrität gefährden könnten. Im Gegensatz zu reaktiven Ansätzen, die Probleme erst nach ihrem Auftreten angehen, werden bei der vorausschauenden Lastanalyse fortschrittliche Algorithmen zur Analyse historischer Stromverbrauchsdaten, harmonischer Verzerrungen und Spannungsschwankungen eingesetzt, um Muster zu erkennen, die auf bevorstehende Stromversorgungsprobleme hinweisen. Die Implementierung kann mit Netzqualitätsanalysatoren an kritischen Infrastrukturpunkten, Integration mit SCADA-Systemen und durch Analyse mit Algorithmen des maschinellen Lernens, die Netzanomalien mit bestimmten Betriebsbedingungen korrelieren, geschehen. Eine regelmäßige Validierung der Vorhersagemodelle anhand tatsächlicher Vorfälle hilft die Analyse zu verbessern, während die Integration mit automatisierten Energieverwaltungssystemen einen dynamischen Lastausgleich während vorhergesagter Stressperioden ermöglichen kann, wodurch sowohl die Stromqualität, als auch die Systemverfügbarkeit ohne menschliches Eingreifen aufrechterhalten werden.
GEB.9.1.2 Dedizierte Elektrounterverteilung
| Hochverfügbarkeit |
GEB.9.1.3 Redundante Stromversorgung
| Hochverfügbarkeit |
Statement
Gebäudemanagement für Standorte KANN eine redundante Stromversorgung für {{ eine Stützzeit }} installieren.
Guidance
Wenn die Stromzufuhr ausfällt, könnten geschäftskritische Anwendungen unerwartet ausfallen oder Daten verlorengehen. Die Redundanz der Stromquelle kann z.B. durch einen im System integrierten Akku, durch eine eigenständige unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) oder durch die Anbindung an ein sekundäres Stromnetz gewährleistet werden. Bei Bedarf kann sie auch die Übergangszeit bis zum Anlauf einer längerfristigen Netzersatzanlage überbrücken. Beim Betrieb einer USV ist auf die Einhaltung eines akzeptablen Temperaturbereichs der Batterie zu achten. Bei relevanten Änderungen an den Verbrauchern könnte es vorkommen, dass die USV-Systeme nicht mehr ausreichend dimensioniert sind. Da der Leistungsbedarf von Klimaanlagen oft zu hoch für eine USV ist, empfiehlt es sich zumindest die Steuerung der Anlagen an die unterbrechungsfreie Stromversorgung anzuschließen. Eine regelmäßige Wartung (u.U. nach Vorgabe des Herstellers) der USV und eine Trennung der Leistungselektronik von der Batterie ist empfohlen. Bei sehr hohem Schutzbedarf empfiehlt sich eine redundante Auslegung der USV. Die minimale Stützzeit (Autonomiezeit) ergibt sich als Stützzeit = Wartezeit auf mögliche Wiederkehr der Stromversorung + 2 * Zeit zum Herunterfahren der Komponenten. Bei sehr hohem Schutzbedarf empfiehlt sich eine redundante Auslegung der USV. Die Verkabelungswege sind redundant, wenn die Leitungen über verschiedene Wege geführt sind, sodass z.B. eine versehentliche Trennung nicht beide Leitungen betrifft.
GEB.9.1.4 Langanhaltende Sekundärversorgung
| Hochverfügbarkeit |
Statement
Gebäudemanagement für Standorte KANN eine redundante Stromversorgung für {{ eine längere Stützzeit }} installieren.
Guidance
Eine längere Stützzeit bezeichnet im Kontext der Stromversorgung die Fähigkeit, elektrische Energie über einen Zeitraum von mehreren Stunden oder sogar Tagen aufrechtzuerhalten, typischerweise durch den Einsatz einer Netzersatzanlage (NEA) oder vergleichbarer Infrastruktur. Während eine kurzzeitige Überbrückung durch unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) lediglich Sekunden bis Minuten abdeckt, kann eine NEA längere Stromausfälle abfangen und die Betriebsfähigkeit kritischer Systeme dauerhaft sicherstellen. Risiken bestehen darin, dass ein Standort bei einem längerfristigen Netzausfall ohne redundante Stromversorgung seine sicherheitskritischen Prozesse nicht mehr betreiben könnte, was etwa zu Datenverlusten, Produktionsstillständen oder Ausfällen der Zutrittskontrolle führen könnte. Eine redundante Stromversorgung kann dem entgegenwirken, indem sie kritische Infrastrukturen wie Rechenzentren, Kommunikationssysteme oder Zutrittssysteme auch bei großflächigen Netzstörungen handlungsfähig hält. Zur Betriebsfähigkeit gehört auch die regelmäßige Wartung und Überprüfung des Betriebsmittelvorrats. Eine Institution kann die Anforderung umsetzen, indem sie geeignete technische Maßnahmen einplant: (1) Installation einer Netzersatzanlage mit automatischer Umschaltung auf Diesel- oder Gasgeneratoren, (2) Bereitstellung von Kraftstoffvorräten für eine definierte Stützzeit von beispielsweise 24, 48 oder 72 Stunden, (3) regelmäßige Lasttests, um sicherzustellen, dass die Anlage die notwendige Kapazität unter Realbedingungen liefern kann. Ergänzend kann eine Institution durch redundante Einspeisungen vom Energieversorger oder die Kombination mehrerer NEA-Module eine Ausfallsicherheit erhöhen. Prozessual kann sie Wartungspläne etablieren, die auch die Prüfung von Kraftstoffqualität, Starterbatterien und Umschalteinrichtungen umfassen. Praktische Umsetzungstipps sind etwa, NEA-Anlagen in geschützten Gebäudebereichen mit ausreichender Belüftung und Brandschutz vorzusehen, die Abgasführung nach außen zu gewährleisten und einen sicheren, vor Manipulation geschützten Tankstandort zu wählen.
GEB.9.2 Lasttest
GEB.9.3 Notaus
Statement
Gebäudemanagement für Standorte KANN eine Notausschaltung für die Versorgungseinrichtungen installieren.
Guidance
Eine Notausschaltung bezeichnet in diesem Kontext eine zentral verfügbare, technisch implementierte Vorrichtung, mit der im Gefahrenfall die Energieversorgung kritischer Versorgungseinrichtungen wie Strom, Gas oder Klimaanlagen unmittelbar und vollständig unterbrochen werden kann. Der Sinn und Zweck einer solchen Einrichtung liegt darin, Gefahren für Menschen, Technik und Informationen schnell eingrenzen zu können: Ein unkontrollierter Brand könnte sich durch weiterlaufende Klimageräte verstärken, ein Stromschlag durch beschädigte Leitungen könnte Menschen gefährden, oder ein Wasserschaden durch defekte Kühlung könnte weitere Systeme zerstören. Gleichzeitig kann eine sofortige Unterbrechung der Energiezufuhr Folgeschäden eindämmen, indem Brandlast reduziert oder die Ausbreitung toxischer Gase verhindert werden kann. Zur Umsetzung kann eine Institution beispielsweise (1) physische Notausschalter an klar gekennzeichneten, jederzeit zugänglichen Stellen nahe den Ausgängen oder im Leitstand installieren, (2) die Schalter so konzipieren, dass sie nur für definierte Versorgungskreise wie IT-Serverräume oder Technikzonen wirken und nicht die gesamte Einrichtung unkontrolliert lahmlegen, und (3) ergänzende visuelle Hinweise oder Leitsymbole anbringen, die die Bedienung im Ernstfall erleichtern.
GEB.9.4 Überspannungsschutz
Guidance
Überspannungsschutzeinrichtungen sind technische Komponenten, die elektrische und elektronische Systeme vor plötzlich auftretenden Spannungsspitzen im Stromnetz oder in Datenleitungen schützen. Sie wirken, indem sie kurzzeitig auftretende Energie in sichere Bahnen ableiten oder begrenzen, sodass angeschlossene Geräte nicht beschädigt werden. Der Sinn und Zweck liegt darin, sensible IT- und Kommunikationssysteme sowie die Infrastruktur der Institution vor Schäden zu bewahren. Ohne Schutz könnte ein Spannungssprung aus dem Stromnetz eine zentrale Serveranlage zerstören oder den Ausfall von Brandmelde- und Zutrittskontrollsystemen verursachen, wohingegen ein korrekt eingesetzter Überspannungsschutz kann die Betriebsfähigkeit und Datenintegrität sicherstellen. Diese Anforderung bezieht sich ausschließlich auf Überspannungen aus dem Netzbetrieb oder aus benachbarten Stromkreisen; für den äußeren Blitzschutz gilt eine verwandte Anforderung. Zur Umsetzung können an kritischen Punkten Überspannungsschutzeinrichtungen installiert werden: (1) in zentralen Verteilungen, um das gesamte Gebäude gegen Netzstörungen abzusichern, (2) in Unterverteilungen oder einzelnen Stromkreisen, die besonders sensible IT-Systeme versorgen, und (3) an Kommunikations- oder Datenleitungen, etwa für Netzwerk- oder Telefonverkabelungen. Eine Institution kann durch gestufte Schutzkonzepte („Grobschutz“ im Hauptverteiler, „Feinschutz“ in Nähe der Endgeräte) eine höhere Wirksamkeit erreichen. Es kann sinnvoll sein, bei Neubauten Steckdosen mit integriertem Feinschutz vorzusehen oder bei Bestandsanlagen nachträglich modulare Schutzgeräte in die Verteilungen einzusetzen. Prozessual kann regelmäßige Prüfung der eingebauten Schutzmodule helfen, da viele Modelle nach einem Ereignis verbraucht sind und ausgetauscht werden müssen. Auch eine Dokumentation der Einbauorte kann den Überblick erleichtern und gewährleisten, dass keine kritischen Systeme ungeschützt bleiben.
GEB.9.5 Strukturierte Datenverkabelung
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE eine norm- und bedarfsgerechte Datenverkabelung installieren.
Guidance
Normgerecht ist eine Datenverkabelung, wenn Normen für Verkabelungssysteme wie DIN EN 50173 und DIN EN 50174, sowie bei Glasfaser DIN EN 60794 eingehalten werden. Sie ist auch bedarfsgerecht, wenn die verwendete Verkabelung ausreicht, um festgelegte Bandbreite und Antwortzeit zu erreichen. Das betrifft sowohl zentrale Netzanschlüsse, als auch Unterverteiler und die Zuleitung in die einzelnen Räume. Zur Umsetzung ist es sinnvoll ein Kabelverlegungsdiagramm und eine standortspezifische Inspektionscheckliste zu erstellen oder erstellen zu lassen.
GEB.9.5.1 Physisch geschützte Verlegung
Guidance
Freigelegte Glasfaser- oder Kupferleitungen könnten angezapft oder durchtrennt werden. Die Implementierung kann z.B. Erfolgen durch: Das Verlegen von Backbone-Kabeln in Metallrohren oder verschlossenen Kabelschränken; manipulationssichere Siegel an Stellen, an denen die Kabel die Sicherheitsbereiche verlassen.
GEB.9.6 Zugang zu Räumen für technische Infrastruktur
Statement
Gebäudemanagement für Räume für technische Infrastruktur SOLLTE den Zugang zu Räumen für technische Infrastruktur auf {{ für den Betrieb zuständige Personen oder Rollen }} einschränken.
Guidance
HIerzu gehören insbesondere Versorgungsverteiler, z.B. für Netzverteilung, Frischwasser, Abwasser, Stromversorgung und andere zentrale Versorgungseinrichtungen. sind essenziell für die Einsatzfähigkeit und den Schutz des Gebäudes. Der Zugang zu diesen Verteilern kann z.B. durch Schließanlagen, Bewachung und Einbruchmeldesysteme realisiert werden.
10 - Schutz vor Elementarschäden
GEB.10.1 Klimatisierung
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE eine ausreichende Klimatisierung von Räumlichkeiten anhand von {{ Schwellwerten }} installieren.
Guidance
Klimatisierung meint das Erzeugen und Aufrechterhalten von Temperatur und Luftfeuchtigkeit innerhalb bestimmter Schwellwerte. Zur Bestimmung der Schwellwerte können verschiedene Angaben herangezogen werden, u.a. Herstellerangaben für die am Standort betriebenen Systeme, Compliance-Vorgaben zur Arbeitsplatzsicherheit, branchenspezifische Normen und Standards (z.B. DIN EN ISO 7730), Energieeffizienzrichtlinien und Umweltvorschriften, sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zu optimalen Arbeitsbedingungen. Die Implementierung kann umfassen: Die Gestaltung von Räumen mit klarer Trennung von Zu- und Abluftwegen, um Innenzirkulation zu vermeiden; Beseitigung von Hindernissen in kritischen Luftstromwegen; Implementierung geeigneter Einschlusslösungen für bestimmte Anwendungsfälle (z. B. heiße/kalte Servergänge oder Reinräume in der Fertigung); Optimierung der Geräteplatzierung zur Maximierung einer effizienten Luftverteilung; regelmäßige Wartung der Belüftungssysteme, einschließlich Filteraustausch und Kanalreinigung; strategische Platzierung von Ablenkblechen oder Deflektoren zur Lenkung des Luftstroms; saisonale Anpassung der HLK-Einstellungen an sich ändernde äußere Bedingungen; Einsatz drehzahlvariabler Ventilatoren und intelligenter Steuerungen, um dynamisch auf sich ändernde Lasten zu reagieren; regelmäßige Wärmebildaufnahmen, um entstehende Probleme zu erkennen. Den größen Nutzen bringt es in der Regel zunächst die größten Hindernisse zu beseitigen, sowie die Abdichtung unerwünschter Luftwege und die Optimierung der wichtigsten lufttechnischen Anlagen zu beachten. In Serverräumen empfiehlt sich oft eine gedrehte Rack-Ausrichtung, sodass die Luftzufuhr der Geräte aus kalten Gängen erfolgt, während die Abluft direkt in warmen Gänge geleitet wird, wodurch eine Rezirkulation verhindert und die Kühlung aufrechterhalten wird. Gleichzeitig verbessert diese Konfiguration die Betriebspraktikabilität durch die Positionierung der Kabelanschlüsse für einen bequemen Zugang der Techniker, ohne die Luftstrommuster zu unterbrechen.
GEB.10.1.1 Luftstrom-Analyse
Statement
Gebäudemanagement für Serverräume KANN den Klimatisierungsbedarf anhand einer Luftstrom-Analyse {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Luftstromanalyse ist die systematische Bewertung von Luftbewegungsmustern zur Optimierung der Kühleffizienz und zur Vermeidung von Geräteausfällen. Dabei wird untersucht, wie die kalte Luft in der Einrichtung verteilt wird, es werden potenzielle Hotspots oder Bereiche mit Stagnation identifiziert, und es wird ein ordnungsgemäßer Wärmeaustausch durch die Überwachung der Einlass- und Auslasstemperaturen in den Serverracks sichergestellt. Zu den möglichen Methoden gehören CFD-Modelle (Computational Fluid Dynamics) zur Simulation von Luftströmungsmustern vor der Implementierung, der Einsatz von Temperatur- und Luftströmungssensoren an strategischen Stellen, Rauchtests zur visuellen Verfolgung der Luftbewegungspfade und Druckdifferenzmessungen zur Überprüfung der Integrität des Containments. Ein gut ausgeführtes Luftstrommanagement steht außerdem in direktem Zusammenhang mit geringeren Kühlkosten (oft 20-30 % Einsparungen), einer längeren Lebensdauer der Geräte und einer höheren Rechendichte pro Quadratmeter. Zu den bewährten Lösungen zur besseren Zirkulation gehören die Eingrenzung von Warm- und Kaltgängen, um eine Vermischung der Luftströme zu verhindern, die Aufrechterhaltung optimaler Rack-Einlasstemperaturen, die Sicherstellung einer angemessenen Perforation der Bodenfliesen in Doppelbodenumgebungen, die Optimierung der Serverplatzierung, um einen Bypass-Luftstrom zu vermeiden, und die Durchführung regelmäßiger Wärmebilduntersuchungen, um sich entwickelnde Probleme zu erkennen. Besonderer Aufmerksamkeit bedarf das Kabelmanagement, da eine ungeordnete Verkabelung den Luftstrom um bis zu 60 % behindern kann; ebenso ist es sinnvoll Abdeckplatten aller ungenutzten Rack-Räume abzudichten, um eine innere Zirkulation heißer Luft zu verhindern.
GEB.10.1.2 Klimamessung
Statement
Gebäudemanagement für Serverräume SOLLTE Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit anhand von {{ Schwellwerten }} überwachen.
Guidance
IT-Infrastruktur benötigt typischerweise eine Umwelttemperatur von nicht viel mehr als 25°C und eine Luftfeuchtigkeit von nicht über 60%. Bei höheren Werten altern Komponenten schneller und das Risiko von Ausfällen durch Abwärme oder Spannungsüberschläge steigt. Ermitteln Sie Grenzwerte anhand der Herstellerangaben der im Raum eingesetzten Komponenten. Die Überwachung kann mit klimatechnischen Sensoren in den Geräten selbst oder im Raum realisiert werden. Eine saisonale Anpassung der Lüftungsanlagen kann erforderlich sein, insbesondere in Einrichtungen, die mit Eco-Modus arbeiten.
GEB.10.2 Brandschutz
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Brandschutz nach den entsprechenden Normen verankern.
Guidance
Maßnahmen können z.B. die Verwendung nicht brennbarer Baumaterialien (u.a. DIN 4102, DIN EN 13501), brandsichere Elektroinstallation, Feuerlöscher (DIN 14406), Rauchabzugsanlagen (DIN 18232) sowie Brandmelde- (DIN EN 54) und Löschanlagen (DIN EN 671) sein. Bei der Planung kann die örtliche Feuerwehr hinzugezogen werden. Gesetzliche Anforderungen hierzu sind in der Praktik Compliance zu berücksichtigen.
GEB.10.2.1 Baulicher Brandschutz
GEB.10.2.2 Brandabschnitte
Statement
Gebäudemanagement für Räume SOLLTE Brandabschnitte nach den entsprechenden Normen installieren.
Guidance
Brandabschnitte sind baulich abgegrenzte Bereiche in Gebäuden, die im Brandfall verhindern sollen, dass das Feuer auf andere Bereiche übergreift. Sie werden durch feuerfeste Wände, Decken und andere raumabschließende Bauteile voneinander getrennt. Hier besteht ein enger Zusammenhang zu Compliance-Anforderungen: Größe und Anzahl von Brandabschnitten werden auch durch die Bauordnung und andere Vorschriften festgelegt, abhängig von der Nutzung und Größe des Gebäudes. Für die Informationssicherheit relevant ist darüber hinaus, ob die Auswahl der Brandabschnitte den darin befindlichen Informationen und damit verbundenen Assets ausreichenden Schutz gewährt, um deren Verfügbarkeit aufrechtzuerhalten.
GEB.10.2.4 Brandwiderstandsklassen
Statement
Gebäudemanagement für Räume KANN feuerfeste Materialen für alle raumbildenden Teile , sodass sie Feuern für {{ eine bestimmte Frist }} standhalten, installieren.
Guidance
Der Einsatz feuerfester Materialien für raumbildende Teile – also Wände, Decken, Türen und gegebenenfalls auch Bodenaufbauten – kann das Risiko erheblich reduzieren, dass sich ein Brand innerhalb eines Gebäudes schnell ausbreitet oder sicherheitsrelevante Bereiche in kurzer Zeit unbenutzbar werden könnten. Ohne geeignete Materialien könnte ein kleiner Kabelbrand beispielsweise binnen Minuten auf benachbarte Räume mit Servern, Schaltanlagen oder Dokumenten übergreifen und kritische Infrastruktur unbrauchbar machen. Mit feuerfesten Materialien kann eine Institution die Zeitspanne verlängern, in der Personen evakuiert, Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet oder Systeme geordnet heruntergefahren werden können. Der Begriff „feuerfest“ bedeutet im baulichen Kontext nicht absolute Unzerstörbarkeit, sondern eine definierte Widerstandsfähigkeit gegen Feuer über eine bestimmte Frist (z. B. 30, 60 oder 90 Minuten), die durch Normen wie die europäische Klassifizierung REI angegeben wird. Diese Frist beschreibt, wie lange ein Bauteil seine tragende Funktion ®, Dichtheit (E) und Wärmedämmung (I) im Brandfall aufrechterhalten kann. Zur praktischen Umsetzung können im Gebäudemanagement verschiedene Maßnahmen berücksichtigt werden: Wände und Decken können aus nicht brennbaren Baustoffen wie Beton oder speziellen Gipsfaserplatten ausgeführt werden, Türen können durch Brandschutztüren mit entsprechender Klassifizierung ersetzt werden, und Kabel- sowie Rohrdurchführungen können mit geprüften Brandschutzmanschetten oder -schotts ausgestattet werden. Auch abgehängte Decken oder Zwischenwände in Leichtbauweise können mit feuerhemmenden Platten verkleidet werden, um die Widerstandsdauer zu erhöhen. Eine Institution kann bei Umbauten oder Neubauten frühzeitig auf geprüfte Baustoffe achten und im Bestand gezielt besonders gefährdete Räume wie Serverräume, Archive oder Batterieräume nachrüsten.
GEB.10.3 Wasserschutz
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE zwischen Assets und Witterungs- sowie Wassergefahrenstellen mindestens eine physische Schutzmaßnahme vor Wasser nach den entsprechenden Normen installieren.
Guidance
Relevant ist hierbei sowohl Wasser von oben (Regen und Schnee), als auch von unten (Überflutungen, gesammeltes Regenwasser). Maßnahmen können z.B. witterungsbeständige Baumaterialien, Abdichtungen, Überdachungen, Entwässerungssysteme oder eine erhöhte Positionierung, die eher nicht in überfluteten Bereichen liegen wird, sein. Schränke und Gehäuse können auch mit einer geeigneten IP-Schutzklasse (z.B. IP65) gegen Wasser geschützt werden.
GEB.10.3.1 Doppelter baulicher Wasserschutz
Statement
Gebäudemanagement für Standorte KANN zwischen Wassergefahrenstellen und Assets mindestens zwei bauliche Schutzmaßnahmen vor Wasser nach den entsprechenden Normen installieren.
Guidance
Relevant ist hierbei sowohl Wasser von oben (Regen und Schnee), als auch von unten (Überflutungen, gesammeltes Regenwasser). Maßnahmen können z.B. witterungsbeständige Baumaterialien, Abdichtungen, Abkofferungen, Überdachungen, oder Entwässerungssysteme sein. Schränke und Gehäuse können auch mit einer geeigneten IP-Schutzklasse (z.B. IP65) gegen Wasser geschützt werden.
GEB.10.4 Blitzschutzeinrichtungen
Statement
Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Blitzschutzeinrichtungen nach {{ einem anerkannten Standard }} installieren.
Guidance
Blitzschutzeinrichtungen sind bauliche oder technische Maßnahmen, die Gebäude, Anlagen und darin befindliche Systeme vor den direkten und indirekten Auswirkungen eines Blitzeinschlags schützen. Der Zweck dieser Regelung liegt darin, Risiken durch Blitzeinschläge zu reduzieren: Ein direkter Einschlag könnte Gebäudestrukturen beschädigen, Brände verursachen oder elektrische Systeme zerstören. Indirekte Einschläge könnten durch Überspannungen Datenverluste oder den Ausfall kritischer Systeme hervorrufen. Die Installation nach anerkannten Standards kann hier Schäden an Bausubstanz, Stromversorgung und Informationssystemen verhindern und die Verfügbarkeit sensibler Infrastruktur sichern. Ein anerkannter Standard ist hier die DIN EN 62305, die Anforderungen an Planung, Errichtung und Prüfung von Einrichtungen wie Fangstangen oder Erdungsanlagen definiert. Sie kennt verschiedene Schutzklassen. Für Standorte mit normalem Schutzbedarf wird Schutzklasse II oder besser gemäß DIN EN 62305 empfohlen. Für Räume für technische Infrastruktur oder Rechenzentren ist mindestens die Blitzschutzzone 2 (LPZ 2) sinnvoll.
GEB.10.5 Ableitfähiger Fußbodenbelag
Statement
Gebäudemanagement für Räume für technische Infrastruktur KANN im Nahfeld von Systemen einen ableitfähigen Fußbodenbelag installieren.
Guidance
Ein ableitfähiger Boden ist ein Fußbodenbelag, der es ermöglicht, statische Aufladungen abzuleiten, beispielsweise durch eine geerdete Verbindung. Er zeichnet sich durch einen elektrischen Widerstand zwischen 10^6 und 10^9 Ohm aus. Ableitfähige Böden werden in Bereichen eingesetzt, in denen elektrostatische Entladungen (ESD) vermieden werden müssen. Die Umsetzung kann nach DIN EN 14041 oder DIN IEC 61340-4-1 erfolgen.
SENS - Sensibilisierung
1 - Grundlagen
SENS.1.1 Verfahren und Regelungen
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sensibilisierung MUSS Verfahren und Regelungen zur rollenspezifischen Schulung und Sensibilisierung verankern.
Guidance
Zweck ist es, internen und externen Nutzenden die korrekte Verarbeitung von schützenswerten Informationen sowie die sichere Bedienung von IT-Systemen und Anwendungen nahezubringen. Ohne Sensibilisierung könnte etwa ein Administrator durch Unachtsamkeit kritische Systemkonfigurationen offenlegen, eine Pflegekraft könnte Patientendaten in unsicheren Kanälen weitergeben oder ein Beschäftigter im Einkauf könnte auf täuschend echt wirkende Phishing-Mails hereinfallen. Durch passgenaue Schulungen kann dagegen erreicht werden, dass Mitarbeitende die für ihre Aufgaben relevanten Gefahren frühzeitig erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen anwenden und damit einen aktiven Beitrag zur Informationssicherheit leisten. Zweckmäßig ist es, im Rahmen der Ersteinweisung dazu Schulungen durchzuführen und um jährliche Information über aktuelle Neuerungen zu ergänzen. Zur Ergänzung und Erinnerung sind z.B. Poster oder Kampagnen sinnvoll. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
SENS.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
SENS.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Sensibilisierung MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es, die Zuweisung anhand von Rollen (z. B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
SENS.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Sensibilisierung MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
SENS.1.2 Erfolgsmessung
Statement
Sensibilisierung SOLLTE den Erfolg der Sensibilisierung anhand {{ objektivierter Kriterien }} {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Zur Erfolgsmessung sind sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien heranzuziehen, die unabhängig nachvollziehbar und überprüfbar sind. Erfolg zeigt sich dabei sowohl im erworbenen Wissen der Zielgruppen zur Informationssicherheit als auch in der tatsächlich umgesetzten Praxis von Schutzmaßnahmen.
2 - Grundlegende Sensibilisierung
SENS.2.1 Schutzziele
SENS.2.2 Meldewege
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zu den Meldewegen und Informationsquellen bei Fragen informieren.
Guidance
Zur Bekanntgabe von Meldewegen gehört, welche Meldewege (z.B. Adresse, Rufnummer, Ticketsystem) zur Verfügung stehen und welche weiteren Informationsquellen (z.B. Wissensmanagement im Intranet, Dienstanweisungen, Betriebshandbuch, Chatbots) relevante Informationen zur Informationssicherheit enthalten.
SENS.2.3 Verschlüsselung und Signatur
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Anwendungen SOLLTE zur Bedienung von Verschlüsselungs- und Signaturfunktionen sensibilisieren.
Guidance
Viele Anwendungen zur Kommunikation bieten Funktionen zur Verschlüsselung oder digitalen Signatur (z.B. Verifikation der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung per QR-Code im Messenger, Digitale Signatur von E-Mails). Verschlüsselung kann symmetrisch (gleicher Schlüssel ist auf beiden Seiten bekannt) oder asymmetrisch (ein öffentlicher und ein privater Schlüssel) erfolgen. Digitale Signaturen ermöglichen es, die Herkunft einer Nachricht zu überprüfen und Manipulationen zu erkennen.
SENS.2.4 Nutzung unautorisierter Assets
| Bring Your Own Device, Insider Threat |
Guidance
Die Nutzung unautorisierter Assets bezeichnet hier den Einsatz von IT-Systemen, Datenträgern, Anwendungen oder Cloud-Diensten, die nicht durch die Institution freigegeben und inventarisiert sind. Hierzu gehört auch der Anschluss privater Peripheriegeräte wie Tastaturen oder das Telefonieren mit nicht autorisierten Telefonen. Der Sinn und Zweck der Anforderung liegt darin, unkontrollierte Schatten-IT und damit verbundene Risiken zu reduzieren. So könnte etwa ein unautorisiertes USB-Gerät Schadsoftware einschleusen, oder eine nicht genehmigte Cloud-Anwendung könnte zu unbemerkten Datenabflüssen führen. Besteht ein Bedarf an Assets, dann können die festgelegten Meldewege genutzt werden. Bei der Beschaffung von Assets sind die Verfahren und Regelungen des Assetmanagements zu beachten.
SENS.2.4.1 Verbindung unautorisierter IT-Systeme
| Bring Your Own Device, Insider Threat |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE die Verbindung unautorisierter IT-Systeme mit internen Netzen oder Schnittstellen untersagen.
Guidance
Unautorisierte IT-Systeme sind solche, die von der Institution nicht für den Einsatz in den Netzen der Institution vorgesehen sind. Werden solche Geräte mit internen Netzen verbunden, so besteht das Risiko, dass sich hierüber Schadcode verbreitet oder unerwünschte Netzverbindungen aufgebaut werden. Das betrifft sowohl kabelgebundene Verbindungen als auch Funkverbindungen wie WLAN oder Bluetooth.
SENS.2.5 Zuständigkeitsbereiche
SENS.2.6 Umgehung von Sicherheitsfunktionen
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE gegen die Umgehung von Sicherheitsfunktionen sensibilisieren.
Guidance
Selbst die ausgefeiltesten Sicherheitssysteme werden wirkungslos, wenn Anwender diese durch Eigeninitiative oder mangelndes Verständnis umgehen. Umgehungshandlungen könnten beispielsweise dazu führen, dass Schadprogramme durch Deaktivieren des Virenschutzes ins System gelangen, oder Angreifer über unsichere Verbindungen Zugang erhalten, wenn neue Verbindungen eigenmächtig geschaffen werden. Der Begriff "Umgehung von Sicherheitsfunktionen" umfasst dabei alle Handlungen, bei denen implementierte technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt, deaktiviert oder auf andere Weise ihrer Schutzwirkung beraubt werden, z.B. durch Rooting/Jailbreaking oder Verwendung nicht autorisierter Anwendungen oder Geräte. Wenn für eine Tätigkeit Funktionen benötigt werden, die durch Sicherheitsmechanismen verhindert werden, ist stattdessen eine Abstimmung über die festgelegten Meldewege sinnvoll.
SENS.2.7 Änderung von Konfigurationen
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE gegen die unautorisierte Änderung sicherheitsrelevanter Konfigurationen sensibilisieren.
Guidance
Sicherheitsrelevante Konfigurationen umfassen dabei alle Einstellungen, die direkten Einfluss auf die Sicherheit haben, wie Firewall-Regeln, Benutzerrechte, Verschlüsselungsparameter, Netzwerkkonfigurationen oder Sicherheitssoftware-Einstellungen. Besteht ein Bedarf zur Änderung (z.B. Einschalten bislang deaktivierter Funktionen, Akzeptanz von Verschlüsselungszertifikaten) so ist stattdessen ein Gespräch mit den für Informationssicherheit zuständigen Stellen in der Institution sinnvoll um einen sicheren Betrieb zu ermöglichen.
SENS.2.8 Melden von Ereignissen
| Insider Threat |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Melden von sicherheitsrelevanten Ereignissen anweisen.
Guidance
Ohne ein Bewusstsein für die Bedeutung solcher Meldungen könnte ein Vorfall wie ein Phishing-Versuch, ein auffälliges Verhalten in einem IT-System oder der Verlust eines mobilen Endgeräts unbemerkt bleiben und gravierende Auswirkungen nach sich ziehen. Umgekehrt kann eine geschulte Aufmerksamkeit verhindern, dass Schwachstellen unentdeckt bleiben, und kann so die Widerstandsfähigkeit der Institution stärken. Sicherheitsrelevante Ereignisse sind hier Beobachtungen oder Abweichungen, die auf eine mögliche Beeinträchtigung der Informationssicherheit hinweisen – beispielsweise technische Probleme wie Systemausfälle und Virenfunde, aber auch verdächtige Aktivitäten von Personen wie z.B. unbefugte Zugriffe auf Systeme oder Daten oder unbekannte Personen in Sicherheitsbereichen. Eine geeignete Umsetzung kann durch unterschiedliche Maßnahmen unterstützt werden: (1) einfache und klar sichtbare Meldewege, z. B. eine zentrale Funktionsmailadresse oder eine Notfallhotline, (2) kurze Schulungen oder Awareness-Kampagnen mit praxisnahen Beispielen, die verdeutlichen, welche Vorfälle gemeldet werden können, (3) niedrigschwellige Hilfsmittel wie Poster, Bildschirm-Hinweise oder Quick-Reference-Karten, die den Meldeprozess in Erinnerung rufen. Für eine Umsetzung kann die BSI IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“ genutzt werden.
SENS.2.8.1 Melden von Fehler- und Warnmeldungen
| Error Handling |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Melden von Fehler- und Warnmeldungen sensibilisieren.
Guidance
Unerwartete Fehler- oder Warnmeldungen könnten ein Indiz für weitreichendere Störungen oder sogar einen Angriff sein. Das Melden von Fehler- oder Warnmeldungen ist daher im Zweifel eine gute Idee nicht nur um den Betrieb aufrechtzuerhalten, sondern auch um die Informationssicherheit zu gewährleisten.
3 - Schutz vor Schadprogrammen
SENS.3.1 Schadprogramme
| Advanced Persistent Threats (APT) |
SENS.3.2 Öffnen in der Sandbox
Statement
Sensibilisierung für Nutzende KANN zum Öffnen verdächtiger Dateien ausschließlich auf einem isolierten IT-System (Sandbox) sensibilisieren.
Guidance
Eine Sandbox ist ein isoliertes IT-System, das bewusst so gestaltet ist, dass Dateien oder Programme in einer abgeschotteten Umgebung geöffnet und ausgeführt werden, ohne die produktive IT-Infrastruktur zu gefährden. Damit wird ein geschützter Bereich geschaffen, in dem verdächtige Dateien getestet und beobachtet werden, ohne dass Schadsoftware unkontrolliert in interne Systeme gelangt. Der Sinn dieser Anforderung liegt darin, das Risiko unbewusster Schadcode-Ausführung zu reduzieren: Ein unbedachtes Öffnen von E-Mail-Anhängen könnte beispielsweise zu Verschlüsselung durch Ransomware führen, oder ein manipuliertes Office-Dokument könnte eine unbemerkte Datenabflussschleuse öffnen. Als Sandbox kann auch ein virtuelles System auf dem Endgerät genutzt werden, wenn dieses von der Betriebssystemumgebung des Endgerätes isoliert ausgeführt wird.
SENS.3.3 Umwandeln verdächtiger Dateien
Statement
Sensibilisierung für Nutzende KANN zum Umwandeln verdächtiger Dateien in ein nicht-ausführbares Format vor der weiteren Verwendung sensibilisieren.
Guidance
Das gezielte Umwandeln potenziell schadhafter Dateien in ein nicht-ausführbares Format (engl. defanging) kann helfen, die Ausnutzung von Sicherheitslücken zu verhindern, bevor schädlicher Code aktiv werden kann. Eine Datei gilt dabei als verdächtig, wenn sie aus einer unbekannten oder unzuverlässigen Quelle stammt. Im Kontext dieser Anforderung bedeutet nicht-ausführbares Format (non-executable format), dass die Datei zwar geöffnet oder betrachtet, jedoch nicht direkt ausgeführt werden kann – Beispiele sind PDF ohne eingebettete aktive Inhalte, reines Textformat (.txt) oder Bildformate wie .png/.jpg. Die Umwandlung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, ohne dass dabei möglicher schadhafter Code in der Originaldatei ausgeführt wird. Verdächtige Office-Dokumente können automatisiert in ein PDF umgewandelt oder als Screenshot exportiert werden, bevor der Inhalt zur Ansicht freigegeben wird. Auch das Verwenden von sicheren Cloud-Vorschau-Ansichten, die keine direkte Ausführung erlauben, kann eingesetzt werden. Weitere praktikable Möglichkeiten sind das Umwandeln von ausführbaren Anhängen in komprimierte Archive mit deaktivierter automatischer Entpackung, oder die Nutzung spezieller Konverter-Tools, die potenziell gefährliche Dateiinhalte in ein sicheres Anzeigeformat übertragen. Hilfreich kann auch ein einfaches, intern bereitgestelltes Kurztutorial sein, das typische Umwandlungsschritte für verschiedene Dateitypen erklärt und aufzeigt, woran Nutzende potenzielle Risiken erkennen können.
4 - Authentisierung
SENS.4.1 Personengebundene Authentisierungsmittel
| Authentication and Authorization, Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Umgang mit Authentisierungsmitteln im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements sensibilisieren.
Guidance
Zur Definition von Authentisierungsmitteln siehe Glossar/Namensräume. Um Missbrauch zu vermeiden ist es wichtig, diese (1) geschützt aufzubewahren und niemals weiterzugeben, (2) den Verdacht, dass ein Passwort oder Token kompromittiert sein könnte, sofort zu melden und (3) aufmerksam gegenüber ungewöhnlichen Login-Masken oder Aufforderungen zu sein, die Zugangsdaten außerhalb der gewohnten Systeme einzugeben.
SENS.4.1.1 Verdeckte Eingabe
| Shoulder Surfing |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zur verdeckten Eingabe von Zugangsdaten sensibilisieren.
Guidance
Werden Zugangsdaten unverdeckt eingegeben, so könnten diese durch Shoulder Surfing kompromittiert werden, etwa in überfüllten Bereichen, Aufzügen oder während Videokonferenzen. Die verdeckte Eingabe umfasst dabei alle Tätigkeiten, die verhindern, dass Unbefugte die Eingabe von Passwörtern, PINs oder anderen Authentifizierungsdaten visuell erfassen können, sei es durch direkte Sichtbarkeit oder durch das Verfolgen von Handbewegungen und Tastaturanschlägen. Beispiele sind die bewusste Positionierung des Körpers oder der Hand als natürlicher Sichtschutz bei der Eingabe, sowie die Nutzung von Sichtschutzfolien auf Bildschirmen in öffentlichen Bereichen oder beim mobilen Arbeiten.
SENS.4.1.2 Untersagung von Passwort Recycling
| Credential Stuffing, Privilege Escalation, Password Policy |
Guidance
Wiederverwendung von Passwörtern bezeichnet die Nutzung identischer Zugangsdaten für verschiedene Systeme, Dienste oder Anwendungen. Werden identische Passwörter auf unterschiedlichen Systemen eingesetzt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Angreifer mit einem einzigen erlangten Passwort Zugriff auf weitere Konten erhält („Credential Stuffing“). Ein Vorfall könnte beispielsweise darin bestehen, dass ein externer Angreifer durch ein Datenleck bei einem Drittanbieter an ein altes Passwort gelangt und damit Zugang zu internen Diensten erhält, wenn die betroffene Person dieses Passwort mehrfach genutzt hat. Auch im internen Umfeld kann die Wiederverwendung von Passwörtern dazu führen, dass unbefugte Dritte über abgefangene oder mitgehörte Anmeldedaten Zugang zu sensiblen Bereichen erhalten. Die Anforderung zielt also auf eine Reduzierung der Angriffsfläche durch Verhinderung von Kettenreaktionen, die aus nur einem kompromittierten Passwort entstehen können. Mit „Wiederverwendung“ ist sowohl die Verwendung desselben Passworts an verschiedenen Zugangskonten oder IT-Systemen, also auch eine zeitlich wiederholte Nutzung früherer Passwörter gemeint.
SENS.4.1.3 Wahl von Passwörtern
| Authentication and Authorization, Password Policy |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zur Wahl ausreichend komplexer Passwörter sensibilisieren.
Guidance
Ein Passwort ist ein geheimes Zeichenfolgenkürzel, das als Authentisierungsmerkmal dient und typischerweise aus Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen bestehen kann. Komplexität bedeutet hierbei, dass die Passwortstruktur hinreichend schwer zu Erraten oder durch automatisierte Verfahren zu berechnen ist, etwa durch eine gewisse Länge und die Verwendung unterschiedlicher Zeichenarten. Die Komplexität ist ausreichend, wenn sie den festgelegten Qualitätskriterien für Passwörter entspricht. Einfache oder mehrfach genutzte Passwörter könnten durch erraten, Wörterbuchangriffe oder Datenleaks kompromittiert werden und so zu unautorisierten Zugriffen, Datenverlusten oder Identitätsdiebstahl führen. Die bewusste Wahl starker und einzigartiger Passwörter kann hingegen die Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe deutlich erhöhen und so einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Daten und IT-Systemen leisten. Zur Umsetzung kann eine Institution verschiedene Maßnahmen einsetzen: (1) praxisnahe Schulungen und E-Learnings, die anschaulich erläutern, warum Passwörter wie „Sommer2023“ leicht angreifbar sein könnten und wie kreative Passphrasen gebildet werden können, (2) begleitende Tipps in Anmeldemasken, die Hinweise zur Passwortgestaltung geben, ohne konkrete Vorgaben zu erzwingen, (3) die Empfehlung von Passwortmanagern, die den Umgang mit langen und individuellen Kennwörtern erleichtern, (4) prozessuale Begleitung durch Erinnerungen oder kurze Awareness-Kampagnen, etwa durch Plakate, Newsletter oder interaktive Quizformate. Für mehr Details siehe auch Thema Passwortgebrauch in der Praktik Berechtigung.
SENS.4.1.4 Passwörter nur im Passwortmanager
| Password Policy |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE das Speichern oder Aufschreiben von Passwörtern außerhalb von Passwort-Managern untersagen.
Guidance
Weil Passwörter komplex sind und an vielen Stellen verwendet werden kommt es immer wieder dazu, dass sie unbedacht auf Zetteln oder in unverschlüsselten Tabellen notiert werden. Werden Passwörter etwa in Office-Listen, im Browser oder auf programmierbaren Tastaturen und Mäusen gespeichert, so könnten Angreifer diese auslesen und zur Ausbreitung auf Systemen und im Netz verwenden. In einem verschlüsselten Passwort-Manager, der nur mit einem Master-Passwort oder Hardwaretoken entsperrt werden kann, können Zugangsdaten dagegen sicher gespeichert werden. Ein Passwortmanager erleichtert es zudem Passwörter zu erzeugen und den richtigen Webseiten und Anwendungen zuzuordnen.
SENS.4.1.5 Biometrische Authentifikation
SENS.4.2 Mehrfachnutzung von Zugängen
SENS.4.3 Abmelden nach Nutzung
Guidance
Bleibt eine Sitzung unbeaufsichtigt angemeldet, könnte dies ausgenutzt werden, um Daten zu manipulieren, zu kopieren oder unbemerkt schädliche Aktionen auszuführen. Ein solches Risiko könnte z.B. in offenen Büroflächen, gemeinsam genutzten Arbeitsplätzen oder bei externen Einsätzen entstehen, etwa wenn jemand kurz den Platz verlässt und ein Dritter die Gelegenheit nutzt, um sensible Unterlagen herunterzuladen oder interne Kommunikationskanäle zu durchsuchen. Dies beinhaltet auch die Sperrung des genutzten IT-Systems nach Nutzung. „Abmelden“ bedeutet in diesem Kontext das gezielte Beenden einer aktiven Benutzeranmeldung – etwa durch Ausloggen aus einer Anwendung, Sperren des Betriebssystems oder Abmelden von einem Fernzugriff –, sodass keine offenen Berechtigungen mehr genutzt werden können. Technische Hinweise wie Tastenkombinationen zum schnellen Sperren des Bildschirms oder kurze Anleitungen für den Logout-Prozess in wichtigen Fachanwendungen können in der Nähe von Arbeitsplätzen, auf Intranetseiten oder in E-Learning-Modulen platziert werden, um die Erinnerung daran wachzuhalten.
5 - Umgang mit Informationen
SENS.5.1 Datenablage
SENS.5.2 Weitergabe von Informationen
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Informationen SOLLTE zu den Voraussetzungen der Weitergabe von Informationen sensibilisieren.
Guidance
Als "Voraussetzungen der Weitergabe" werden die rechtlichen, vertraglichen, technischen und organisatorischen Bedingungen verstanden, die vor der Übermittlung von Informationen an interne oder externe Empfänger erfüllt sein müssen, um Vertraulichkeit und Compliance zu gewährleisten. So werden unkontrollierte Informationslecks und Compliance-Verletzungen verhindert, indem ein Bewusstsein für die Voraussetzungen geschaffen wird, unter denen Informationen an Dritte übermittelt werden dürfen. Hierzu gehört insbesondere, welche Kategorien von Informationen (z.B. Kundendaten) welchen internen und externen Personengruppen (z.B. Dienstleister) über welche Kommunikationskanäle (z.B. E-Mail, telefonisch) unter welchen Voraussetzungen (z.B. Nennung des Kundenkennwortes) weitergegeben werden dürfen.
SENS.5.3 Weitergabe von Erreichbarkeiten
Statement
Sensibilisierung für Nutzende KANN die Veröffentlichung oder Weitergabe von Erreichbarkeiten an unbefugte Dritte untersagen.
Guidance
Dient dem Schutz vor Social Engineering-Angriffen und der Minimierung von Angriffsflächen durch Informationspreisgabe. Erreichbarkeiten umfassen dabei alle Kontaktinformationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Instant-Messaging-Handles, interne Durchwahlen oder physische Standortangaben von Mitarbeitenden, die Angreifer für gezielte Phishing-Kampagnen, Vishing-Anrufe oder physische Infiltrationsversuche nutzen könnten. Ein Vorfall könnte z.B. entstehen, wenn eine Direktwahl des IT-Betriebs in sozialen Netzwerken preisgegeben wird und Angreifer diese für Pretexting nutzen, um sich als IT-Support auszugeben und Zugangsdaten zu erschleichen, oder wenn durch die Veröffentlichung von Abteilungsstrukturen mit einzelnen Kontaktdaten Angreifer gezielt Führungskräfte für CEO-Fraud identifizieren könnten.
SENS.5.4 Rest- und Zusatzdaten
SENS.5.5 Löschfristen
| Password Policy |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Löschen oder Vernichten nach Ablauf der festgelegten Löschfristen anweisen.
Guidance
Werden sensible Informationen über die erforderliche Dauer hinaus gespeichert, könnte die Institution unnötigen Haftungsrisiken ausgesetzt sein – beispielsweise könnte eine Datenschutzbehörde Bußgelder verhängen, wenn personenbezogene Daten entgegen gesetzlicher Vorgaben zu lange vorgehalten werden. Darüber hinaus könnten nicht rechtzeitig gelöschte Geschäftsgeheimnisse oder Kundendaten bei einem Sicherheitsvorfall in falsche Hände geraten, was zu Reputationsschäden, Vertrauensverlust bei Kunden oder sogar zu Wirtschaftsspionage führen kann. Dies ist insbesondere wichtig bei sensiblen Daten wie Passwörtern im Passwortmanager oder Bankzugangsdaten in einer Kundendatenbank. Relevant ist dabei auch das Verständnis dafür, welche Löschfristen für welche Kategorien von Informationen konkret festgelegt sind und wie die Löschung oder Vernichtung vorzunehmen ist. Zu Details der Vorgehensweise siehe auch Praktik "Informations- und Assetmanagement". Dies gilt auch für den Umgang mit physischen Medien und auch an anderen Standorten, wie z.B. am Mobilen Arbeitsplatz.
6 - Umgang mit Datenträgern
SENS.6.1 Scan angenommener Wechseldatenträger
7 - Umgang mit spezifischen Zielobjekten
SENS.7.1 Spezifische Sensibilisierung
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zu zielobjektspezifischen Schutzmaßnahmen zielgruppengerecht sensibilisieren.
Guidance
Kann dazu beitragen, dass Personen Risiken, die mit ihrer konkreten Tätigkeit, ihrem Arbeitsumfeld oder den von ihnen genutzten Systemen verbunden sind, frühzeitig erkennen und angemessen reagieren können. Ziel ist es auf die spezifischen Schutzbedarfe der jeweiligen Zielobjekte – wie z. B. bestimmte IT-Systeme, Produktionsanlagen, Forschungsdaten oder vertrauliche Kundeninformationen – aufmerksam zu machen. Dazu können sowohl technische als auch organisatorischen Schutzmaßnahmen gehören. Der Begriff „zielgruppengerecht“ meint dabei, dass Inhalte in einer Form, Tiefe und Sprache bereitgestellt werden, die für die jeweiligen Nutzenden verständlich, relevant und handlungsnah sind. Für die Zielgruppengerechtigkeit ist eine Zielgruppenanalyse zweckmäßig. Die Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der konkreten Implementierung der Anforderungen durch die Institution.
SENS.7.2 Virenscan
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE zum Virenscan von Dateien aus externen Quellen sensibilisieren.
Guidance
Dateien aus externen Quellen (z.B. per E-Mail oder Messenger) könnten Schadprogramme enthalten. Bevor diese Dateien geöffnet oder anderweitig verarbeitet werden, ist eine Überprüfung mit einem Virenschutzprogramm oder einem dafür vorgesehenen Prüfsystem (z.B. Datenträgerschleuse) vorzunehmen.
SENS.7.3 Automatische Antworten
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE gegen die Ausgabe vertraulicher Daten durch AutoReply-Funktionen sensibilisieren.
Guidance
AutoReply-Funktionen – etwa automatische Abwesenheitsnotizen oder Standardantworten in E-Mail- oder Messaging-Systemen – könnten unbeabsichtigt vertrauliche Informationen an unberechtigte Empfänger preisgeben. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass sensible Projektdetails, interne Kontaktdaten oder Hinweise auf Abwesenheiten an Angreifer gelangen, die solche Informationen gezielt zur Planung von Social-Engineering-Angriffen oder zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen nutzen. Im Kontext dieser Anforderung bezeichnet „AutoReply“ die automatische Generierung und Versendung von Nachrichten durch Kommunikationssysteme ohne aktives Zutun der nutzenden Person, typischerweise ausgelöst durch eingehende Nachrichten.
SENS.7.4 SPAM - Löschen oder Melden
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE zum Löschen oder Melden von SPAM sensibilisieren.
Guidance
Spam – also unerwünschte, oft massenhaft versendete Nachrichten – könnte nicht nur den Posteingang überfluten und Arbeitszeit binden, sondern häufig auch Schadsoftware, Phishing-Links oder betrügerische Inhalte enthalten. Werden solche Nachrichten unbeachtet geöffnet oder beantwortet, könnte dies beispielsweise zu einer unbemerkten Offenlegung vertraulicher Informationen, zur Infektion von Endgeräten oder zur Kompromittierung von Benutzerkonten führen. Spam in E-Mails, Chat-Apps oder SMS kann oft an einer Kombination auffälliger Merkmale erkannt werden: (1) unerwartete oder anonyme Absender, (2) untypische Schreibweisen des Namens oder der Adresse, (3) drängender oder alarmierender Tonfall („sofort handeln“), (4) Links mit ungewöhnlichen oder verkürzten Domains, (5) fehlerhafte oder maschinell wirkende Sprache, (6) unpassende Dateianhänge oder Bilddateien sowie (7) Inhalte, die nicht zum bisherigen Kontext der Kommunikation passen. In Chat-Apps und SMS können zudem (8) fremdsprachige Nachrichten ohne Bezug, (9) Einladungen zu unbekannten Gruppen oder (10) Aufforderungen, auf externe Links zu klicken, verdächtig wirken. Das bewusste Hinterfragen solcher Signale kann helfen, Spam frühzeitig zu erkennen und unschädlich zu machen.
SENS.7.5 SPAM - Nichtbeantwortung
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE zum Nichtbeantworten von SPAM sensibilisieren.
Guidance
Das Nichtbeantworten von Spam kann dazu beitragen, die eigene Angriffsfläche zu verringern und das Risiko von Folgeschäden zu minimieren. Spam – im Kontext hier als unerwünschte, massenhaft versendete elektronische Nachrichten verstanden, die oft mit betrügerischen oder schädigenden Absichten einhergehen – kann als Einfallstor für Phishing, Schadsoftware oder Betrugsversuche dienen. Eine Antwort, selbst in Form einer scheinbar harmlosen Rückfrage, kann Angreifenden bestätigen, dass die Adresse aktiv genutzt wird, was zu einer Zunahme der Spam-Flut oder gezielten Social-Engineering-Angriffen führen könnte. Spammer erraten Zieladressen oft nur und erhalten durch die Antwort weitere Hinweise auf Angriffsmöglichkeiten (z.B. Schema gültiger Mailadressen, E-Mail-Signaturen, aktive Server).
SENS.7.6 SPAM - Links
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE gegen das Öffnen von Links in SPAM sensibilisieren.
Guidance
Spam kann Phishing-Versuche enthalten, die zur Preisgabe sensibler Zugangsdaten verleiten, oder auf Webseiten führen, die Schadsoftware ausliefern. Angreifer versuchen oft, ihre Opfer zum unerwarteten Aufruf von Internetseiten zu drängen und nutzen täuschend echt aussehende Webseiten um Zugangsdaten oder IBAN-Nummern abzufischen. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll stattdessen sinnvoll, Rücksprache über andere, bereits bekannte Erreichbarkeiten (z.B. Telefonnummer, bekannter Link im Intranet) zu halten und die Echtheit der Nachricht zu verifizieren, oder über die Meldewege einen potenziellen Vorfall zu melden.
SENS.7.7 SPAM - Anhänge
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE gegen das Öffnen von Anhängen in SPAM sensibilisieren.
Guidance
Das Öffnens von Anhängen in unerwünschten oder verdächtigen Nachrichten könnte dazu führen, dass Schadsoftware in die Systeme einer Institution gelangt oder vertrauliche Informationen abfließen. Angreifer versuchen oft, ihre Opfer zum Öffnen von Dateien zu drängen und nutzen diese dann, um Schadprogramme auszuführen. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll stattdessen sinnvoll, Rücksprache über andere, bereits bekannte Erreichbarkeiten (z.B. Telefonnummer, bekannter Link im Intranet) zu halten und die Echtheit der Nachricht zu verifizieren, oder über die Meldewege einen potenziellen Vorfall zu melden. Nützlich sind zudem kompakte Checklisten, die die wichtigsten Prüfkriterien vor dem Öffnen eines Anhangs aufführen, wie z. B. die Überprüfung der Absenderadresse, die Plausibilität des Inhalts und die Art der Datei.
SENS.7.8 Gefälschte E-Mails
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von E-Mailn SOLLTE zum Erkennen von gefälschten E-Mails sensibilisieren.
Guidance
Spam in E-Mails kann oft an einer Kombination auffälliger Merkmale erkannt werden: (1) unerwartete oder anonyme Absender, (2) untypische Schreibweisen des Namens oder der Adresse, (3) Absendernamen, der nicht zur Absender-Mailadresse passt, (4) drängender oder alarmierender Tonfall („sofort handeln“), (5) Links mit ungewöhnlichen oder verkürzten Domains, (6) fehlerhafte oder maschinell wirkende Sprache, (7) unpassende Dateianhänge oder Bilddateien sowie (8) Inhalte, die nicht zum bisherigen Kontext der Kommunikation passen.
SENS.7.9 Aktive Inhalte
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Office-Anwendungen SOLLTE zur Überprüfung aktiver Inhalte vor der Aktivierung sensibilisieren.
Guidance
Office-Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros) können Schadprogramme enthalten. In diesem Kontext bedeutet „aktive Inhalte“ jegliche Funktionen in Office-Dokumenten, die über reine Text- oder Datenanzeige hinaus eigenständig Code ausführen oder externe Ressourcen ansprechen können. Bei unbekannten oder unerwarteten Dokumenten mit solchen Inhalten ist es sinnvoll, zunächst Rücksprache mit der absendenden Person zu halten, um die Echtheit des Dokumentes zu bestätigen und zu klären, ob die aktiven Inhalte für die Kommunikation zwingend erforderlich sind. Werden aktive Inhalte tatsächlich benötigt, so ist eine Prüfung des Quellcodes vor der Ausführung sinnvoll, die über die Meldewege angestoßen werden kann. Wurde für bestimmte aktive Inhalte bereits eine Freigabe erteilt, so kann deren erneute Prüfung bei jedem Öffnen des Dokumenten entfallen.
SENS.7.10 Trennen nicht benötigter Anschlüsse
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Virtualisierungslösungen SOLLTE zum Trennen nicht benötigter Verbindungen zwischen Host und virtuellem Gast sensibilisieren.
Guidance
Werden unnötige Verbindungen zwischen Host und Gast nicht getrennt, könnte dies zu unautorisiertem Zugriff auf Daten oder Systeme führen, etwa wenn eine Malware aus dem Gast Zugriff auf Host-Ressourcen erhält oder wenn sensible Dateien versehentlich zwischen beiden Umgebungen ausgetauscht werden. Durch eine saubere Trennung kann das Risiko seitlicher Bewegungen innerhalb der IT-Infrastruktur verringert werden und die Integrität einzelner Arbeitsumgebungen kann erhalten bleiben. Dies betrifft z.B. angeschlossene Geräte und Schnittstellen wie Drucker, USB-Sticks oder auch die Netzanbindung. Auch einfache Checklisten für IT-Personal und Nutzende können helfen, das Bewusstsein zu stärken, dass Komfortfunktionen wie „Drag & Drop“ zwischen Host und Gast zwar praktisch erscheinen, aber potenziell eine unnötige Angriffsfläche eröffnen können.
SENS.7.11 Heimliche Aufzeichnung
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von VK-Anwendungen SOLLTE gegen die heimliche Bild- oder Tonaufzeichnung bei einer Videokonferenz sensibilisieren.
Guidance
Heimliche Aufzeichnungen verletzen die Vertraulichkeit der Kommunikation. Eine Aufzeichnung von Wort und Bild ohne den Willen der Aufgezeichneten kann zudem eine Persönlichkeitsrechtverletzung bis hin zur Straftat (§ 201 StGB) darstellen. Dies gilt auch für Aufzeichnungen, die KI-gestützt ausgewertet werden.
SENS.7.12 Öffentliche WLANs
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Endgeräten SOLLTE gegen die Risiken der Nutzung öffentlicher WLANs sensibilisieren.
Guidance
„Öffentliches WLAN“ meint frei zugängliche oder nur schwach kontrollierte Funknetze, deren Betreiber, Konfiguration und Schutzmechanismen unbekannt sind. In öffentlichen WLANs übertragenen Datenverkehr könnte von Dritten abgefangen werden. Angriffe wie Man-in-the-Middle, gefälschte Hotspots (Evil Twins), Session-Hijacking oder Phishing über Captive Portals könnten zu Kontoübernahmen, Datenabfluss oder Schadsoftware führen. Dies gilt auch dann, wenn das WLAN verschlüsselt ist.
SENS.7.13 Unverschlüsselte WLANs
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Endgeräten SOLLTE gegen die Risiken der Nutzung unverschlüsselter WLANs sensibilisieren.
Guidance
Ohne Verschlüsselung könnten die über WLAN übertragenen Daten abgehört werden, z.B. Zugangsdaten, Session-Hijacking, Umleitungen durch DNS-Spoofing oder „Evil-Twins“. Ebenso könnte Schadcode über manipulierte Update-Kanäle oder Portalseiten eingeschleust werden. Im Kontext dieser Anforderung bedeutet „unverschlüsseltes WLAN“ offene Wi-Fi-Netze ohne WPA2/WPA3-Schutz, bei denen ein Captive Portal allein keine Funkstreckenverschlüsselung bereitstellt.
SENS.7.14 Unautorisierte WLANs
SENS.7.15 Social Engineering Anrufe
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von TK-Anwendungen SOLLTE gegen Social Engineering Anrufe sensibilisieren.
Guidance
Social Engineering bezeichnet in diesem Zusammenhang die bewusste Täuschung oder Beeinflussung einer Person, um sie zu Handlungen zu bewegen, die im Interesse des Angreifenden liegen, beispielsweise das Preisgeben von Passwörtern, internen Abläufen oder technischen Zugangsdaten. Ein Angriff könnte sich etwa darin äußern, dass sich eine Person am Telefon glaubhaft als IT-Support, Vorgesetzte oder externe Partnerin ausgibt, um den Eindruck einer legitimen Anfrage zu erwecken. Solche Vorfälle könnten zu unbefugtem Zugriff auf interne Systeme, zum Auslösen von Störungen oder zur Vorbereitung weiterer Angriffe führen. Typischerweise sind solche Anrufe daran zu erkennen, dass von unbekannten Personen zu unüberlegten Handlungen gedrängt wird. Hiergegen hilft es, den Gesprächspartner zunächst zu authentifizieren, bevor über Vertrauliches gesprochen oder Handlungen angestoßen werden. Angezeigte Rufnummern oder Nutzernamen könnten dagegen manipuliert sein (Caller ID Spoofing) - sie sind zur Authentifizierung des Gesprächspartners eher nicht geeignet. Das Mithören Dritter ist hier insbesondere im öffentlichen Raum zu bedenken, kann aber auch bei unverschlüsselten Verbindungen auftreten oder beim Gesprächspartner.
SENS.7.16 Mailbox-PIN und Co.
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von TK-Anwendungen SOLLTE zur Vergabe eigener Zugangsdaten zum Zugriff auf Aufzeichnungen sensibilisieren.
Guidance
Der Begriff Zugangsdaten bezeichnet in diesem Kontext die für den Zugriff auf gespeicherte Aufzeichnungen notwendigen Authentisierungsinformationen, wie Passwörter, PINs oder Zugangstokens. Aufzeichnungen sind hierbei gespeicherte Mitschnitte oder Protokolle von Kommunikationssitzungen in TK-Anwendungen (z. B. Mailbox, Sprach-, Video- oder Chat-Verläufe), sofern deren Speicherung aktiviert wurde. Verfügt der Server über keine Funktion zum Speichern von Sprachaufzeichnungen (z.B. Voice-Mailbox mit PIN oder Gesprächsaufzeichnung bei Tastendruck) oder ist diese deaktiviert, so ist die Anforderung entbehrlich.
SENS.7.17 Unverschlüsseltes Telefonieren
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von TK-Anwendungen SOLLTE gegen die Kommunikation über unverschlüsselte Telekommunikationsverbindungen sensibilisieren.
Guidance
Hilfreich ist es hierbei darüber zu informieren, zu welchen Empfängerkreisen mit welchem Schutzniveau über welche Anwendungen kommuniziert werden kann. Telefonie über das öffentliche Telefonnetz ist noch immer häufig unverschlüsselt, während z.B. viele moderne Messenger-Apps eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen. Relevant ist dabei auch der Aufbau von Konferenzschaltungen: Wählt sich z.B. ein Teilnehmer über das öffentliche Telefonnetz ein, so ist diese Verbindung typischerweise unverschlüsselt, wodurch die Gespräche aller Konferenzteilnehmer abgehört werden können, auch wenn die anderen Teilnehmer über eine verschlüsselte Verbindung in der Konferenz sind.
SENS.7.18 Mobile Endgeräte in Sicherheitsbereichen
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Endgeräten KANN das Mitführen von Endgeräten in Sicherheitsbereichen untersagen.
Guidance
Das Mitführen von Endgeräten in besonders geschützten Bereichen kann untersagt werden, um das Risiko unbefugter Informationsabflüsse, unbeabsichtigter Datenaufzeichnungen oder unkontrollierter Funkübertragungen zu reduzieren. Mitführen meint hier, dass dort Endgeräte eingeführt werden, die nicht explizit für diesen Sicherheitsbereich autorisiert wurden, z.B. durch Smartphones in der Tasche, Smartwatches am Handgelenk oder Notebooks in einer Tragetasche. Mobile Endgeräte verfügen heute fast immer über hochauflösende Kameras, Mikrofone, GPS-Module und vielfältige Funktechnologien (z. B. LTE, WLAN, Bluetooth), die sowohl gezielt als auch unbeabsichtigt vertrauliche Informationen erfassen und weitergeben können. So könnte etwa ein Besuchender in einem Forschungsbereich versehentlich sensible Projektdaten fotografieren, oder ein infiziertes Gerät könnte über eine Funkverbindung Schadsoftware ins interne Netz einschleusen. Auch unbeabsichtigte Sprachaufzeichnungen in Besprechungen, die durch Assistenzfunktionen aktiviert werden, könnten sicherheitskritische Informationen in Cloud-Dienste übertragen. Das Verbot oder die Einschränkung des Mitführens in bestimmten Bereichen kann daher ein wirksames Mittel sein, um die Angriffsfläche für Spionage, Sabotage oder unkontrollierte Datenverbreitung deutlich zu verringern.
SENS.7.19 Unverschlüsselte SMS oder MMS
SENS.7.20 Authentifzierung von Gesprächspartnern
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Informationen SOLLTE zur Authentifizierung von Gesprächspartnern vor der Weitergabe von Informationen sensibilisieren.
Guidance
Die Authentifizierung von Gesprächspartnern ist die verlässliche Verifikation der Identität einer Person, bevor vertrauliche oder schützenswerte Informationen mündlich, telefonisch oder über andere elektronische Kommunikationsmittel weitergegeben werden. Dazu gehört es insbesondere sicherzustellen, dass die anfragende Person tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt („authentication of interlocutors“). Ziel ist es zu verhindern, dass unberechtigte Dritte durch Täuschung an vertrauliche Inhalte gelangen. Ohne diese Überprüfung könnten Angriffe wie Social Engineering, CEO-Fraud oder Phishing erfolgreich sein – ein Angreifer könnte sich z. B. am Telefon als interner Kollege, vertrauter Dienstleister oder sogar als Behördenvertreter ausgeben, um Zugang zu Kundenlisten, Zugangsdaten oder Projektplänen zu erhalten. Dies gilt insbesondere am Telefon, aber auch in persönlichen Gesprächen mit Unbekannten. Sinnvoll ist es, hierzu ein einheitliches Verfahren zu etablieren, bei dem vor Auskunftserteilung anfragende Personen durch gezielte Rückfragen oder Vergleich mit bekannten Kontaktdaten überprüft werden. Beispiele können sein: (1) Rückruf unter der im internen Verzeichnis hinterlegten Telefonnummer, (2) Abgleich spezifischer interner Referenzen oder Codes, (3) Nachfrage nach Details, die nur legitim Berechtigte kennen können (z.B. Aktenzeichen), oder (4) die Nutzung anderer sicherer Kommunikationskanäle, die bereits für die jeweilige Person verifiziert wurden.
SENS.7.21 Rechtsunsicherheit von Faxen
SENS.7.22 Unverschlüsselte Faxleitungen
SENS.7.23 Geolokation
8 - Physische Sicherheit
SENS.8.1 Screen Lock
SENS.8.2 Clean Desk
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Aufräumen von vertraulichen Dokumenten und Datenträgern vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes anweisen.
Guidance
Ein aufgeräumter Arbeitplatz („Clean Desk Policy“) kann dazu beitragen, Informationssicherheit und Datenschutz am Arbeitsplatz zu stärken, indem sie verhindert, dass vertrauliche Unterlagen, Datenträger oder elektronische Geräte unbefugt eingesehen oder entwendet werden. Durch konsequentes Aufräumen am Ende des Arbeitstages oder bei längeren Abwesenheiten kann das Risiko von Datenlecks, Industriespionage oder versehentlicher Offenlegung sensibler Informationen minimiert werden. Gleichzeitig kann eine aufgeräumte Arbeitsumgebung die Konzentration und Effizienz der Mitarbeitenden fördern, da unnötige Ablenkungen reduziert werden und das Wiederfinden wichtiger Unterlagen beschleunigt wird. Hierzu gehören sowohl physische Unterlagen wie Akten, Notizzettel oder Ausdrucke mit personenbezogenen oder geschäftskritischen Daten, als auch elektronische Datenträger oder Bildschirminhalte.
SENS.8.3 Risiken der Nutzung von mobilen Endgeräten
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Endgeräten SOLLTE gegen Risiken der Nutzung von mobilen Endgeräten sensibilisieren.
Guidance
Bei der Nutzung mobiler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops ist Vorsicht geboten, da diese Geräte häufig außerhalb gesicherter Umgebungen betrieben werden und dort typischerweise einer höheren Gefährdungslage ausgesetzt sind. Beispiele sind z.B. Abhandenkommen von Geräten oder Zugang von Unbefugten zu Informationen im öffentlichen Verkehr. Durch den konsequenten Einsatz von Gerätesperren, Verschlüsselung, vertrauenswürdigen Netzwerken sowie der geschützten Verwahrung von Geräten kann das Risiko einer unbefugten Nutzung erheblich reduziert werden.
SENS.8.4 Schließen von Türen und Fenstern
| Physical Access Control |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Gebäuden SOLLTE zum Verschließen von Fenstern und Türen beim Verlassen von Räumlichkeiten anweisen.
Guidance
Durch unverschlossene Türen und Fenster könnten Unbefugte Zutritt erlangen und (in Außenwänden) auch Umwelteinflüsse wirksam werden (Regen, Sturm, Frost), so dass IT, sensible Informationen und andere Werte in Gefahr geraten, zerstört, beschädigt, ausgespäht oder entfernt werden könnten. Sobald die Anwesenheit von Pesonen in einem Raum endet, sind Türen und Fenster daher so zu schließen, dass von Außen das unbefugte Öffnen und (in Außenwänden) das Eindringen von Umwelteinflüssen verhindert wird. Türen werden z.B. abgeschlossen oder Türschließsysteme in den entsprechenden Betriebszustand gebracht, Fenster ganz geschlossen und verriegelt. Nicht erforderlich ist das Verschließen der Türen von fensterlosen Innenräumen, in denen keine IT, sensible Informationen oder andere Werte aufbewahrt werden, oder wenn Risiken praktisch ausgeschlossen werden können (z.B. Kippen von Außenfenstern in höheren Geschossen bei gutem Wetter vor kurzer Abwesenheit). Dies gilt auch für Gemeinschaftsräume, in denen sich IT-Systeme oder Datenträger befinden, z.B. VK-Konferenzzimmer.
SENS.8.5 Mitbringen von IT-Systemen
| Bring Your Own Device |
Guidance
Fremde IT-Systeme sind ein Risiko, weil sie an das interne Netz angeschlossen, zum Mithören von Gesprächen oder zur Standortverfolgung missbraucht werden können. Relevant sind dabei sowohl Geräte der Mitarbeitenden, als auch von Externen. Dies kann auch durch eine Hinterlegung von Geräten an der Pforte oder in verschließbaren Fächern am Eingang umgesetzt werden.
SENS.8.6 Begleitung Externer
| Physical Access Control, Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sensibilisierung für Mitarbeitende von Standorten KANN zur Begleitung von Externen anweisen.
Guidance
Dies dient in erster Linie dazu, unbefugte oder unbeaufsichtigte Zugriffe auf sensible Bereiche, Informationen oder Systeme zu verhindern. Ohne eine solche Begleitung kann es leicht zu Situationen kommen, in denen Externe absichtlich oder versehentlich sicherheitskritische Bereiche betreten, vertrauliche Informationen einsehen oder technische Geräte unsachgemäß manipulieren. Die Begleitung Externer, die wie Interne sicherheitsüberprüft und geschult wurden, ist entbehrlich.
SENS.8.7 Beaufsichtigung Externer
| Physical Access Control |
SENS.8.8 Verwahrung Intern
| Physical Access Control |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Räumen SOLLTE zur sicheren Verwahrung von IT-Systemen und Datenträgern sensibilisieren.
Guidance
Herumliegende vertrauliche Dokumente und Datenträger sind ein leichtes Ziel für Diebe und können versehentlich verloren gehen. Hiergegen hilft die Verwahrung in einem verschlossenen Schrank oder anderweitig entsprechend geschützt. Dies ist besonders wichtig in Räumlichkeiten, welche oft zusammen mit oder ausschließlich von externen Personen genutzt werden, z.B. Konferenz- oder Veranstaltungsräume.
SENS.8.10 Vermeidung von Brandlasten
Statement
Sensibilisierung für Nutzende von Standorten SOLLTE das ungesicherte Hinterlassen von Brandlasten untersagen.
Guidance
Befinden sich Brandlasten wie Kartons, brennbare Dämmstoffe, Batterien oder Holzmöbel in der Nähe (oder sogar in) Räumen für technische Infrastruktur oder zentraler Versorgungseinrichtungen, so erhöhen sich Wahrscheinlichkeit und durchschnittliches Schadensausmaß von Bränden. Dies gilt auch für das Rauchen von Zigaretten oder Zigarren. Der einzuhaltende Abstand ergibt sich aus der Größe der Brandlast und dem Schutzbedarf des Ortes von dem Abstand zu halten ist - wenn möglich ist ein Abstand von mindestens einem Zwischenraum sinnvoll.
SENS.8.11 Verwendung von Brandschutmitteln
SENS.8.12 Verwendung von Wasserschutzmitteln
Statement
Sensibilisierung für Mitarbeitende KANN zur korrekten Verwendung bereitgestellter Wasserschutz-Hilfsmittel sensibilisieren.
Guidance
Ohne ausreichende Kenntnisse könnte ein Mitarbeitender im Ernstfall zögern oder Hilfsmittel falsch anwenden, wodurch wertvolle Geräte ungeschützt bleiben oder unnötige Verzögerungen bei der Eindämmung eintreten könnten. Eine rechtzeitige und richtige Anwendung kann dagegen die Ausbreitung von Wasserschäden begrenzen, Datenverluste vermeiden und den Wiederanlauf kritischer Arbeitsprozesse erheblich erleichtern. Im Kontext dieser Anforderung bedeutet „Wasserschutz-Hilfsmittel“ einfache technische oder organisatorische Werkzeuge, die zur Eindämmung, Ableitung oder Beseitigung von Wasser im Notfall eingesetzt werden können, etwa Sandsäcke, Absperrschotten, Wassermelder oder Tauchpumpen. Konkrete Maßnahmen können sein: (1) Mitarbeitende regelmäßig in kurzen Übungen mit der Handhabung der vorhandenen Hilfsmittel vertraut machen, z. B. das Einsetzen von Absperrschotten an Türen oder den Betrieb einer Tauchpumpe an einem vorbereiteten Testbecken, (2) an den Aufbewahrungsorten der Hilfsmittel laminierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen anbringen, die im Ernstfall sofort verständlich sind, (3) visuelle Markierungen oder QR-Codes platzieren, die auf kurze Videosequenzen zur Anwendung verweisen. Auch kleine Tipps können die Wirksamkeit erhöhen, etwa dass Hilfsmittel geordnet nach Dringlichkeit bereitliegen können oder dass bei Tauchpumpen vorab Kabel und Steckdosen auf sichere Reichweite geprüft werden können.
9 - Mobiles Arbeiten
SENS.9.1 Verarbeitung in der Öffentlichkeit
| Physical Access Control, Shoulder Surfing |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE gegen die Verarbeitung von vertraulichen Informationen in der Öffentlichkeit sensibilisieren.
Guidance
Die Anforderung zielt darauf ab, das Risiko unbeabsichtigter Informationsabflüsse in öffentlichen Räumen zu reduzieren. Ohne entsprechende Aufmerksamkeit könnte etwa ein unbefugter Dritter vertrauliche Daten über die Schulter mitlesen, Fotos von Bildschirmen aufnehmen oder Gesprächsinhalte mithören, was im schlimmsten Fall zu Identitätsdiebstahl oder geschäftsschädigender Weitergabe von Insiderinformationen führen könnte. Unachtsamkeit könnte dabei z.B. einen Verstoß gegen Arbeitsanweisungen und das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) darstellen. Im vorliegenden Kontext bedeutet „öffentliche Verarbeitung“ die Nutzung mobiler Geräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones in frei zugänglichen Umgebungen, in denen unbekannte Personen mitlesen oder mithören könnten, zum Beispiel in Verkehrsmitteln, Cafés, Flughäfen oder Co-Working-Spaces. Zudem helfen Schutzmaßnahmen wie das Sitzen mit dem Rücken zur Wand oder die Verwendung von Displayschutzfolien und abdeckenden Kopfhörern.
SENS.9.2 Vorsicht vor Mithören
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE gegen das Abhören von Gesprächen beim mobilen Arbeiten sensibilisieren.
Guidance
Das Abhören von Gesprächen bezeichnet im Kontext des mobilen Arbeitens das unbefugte Mithören vertraulicher oder sensibler Inhalte durch Dritte, sei es absichtlich (z. B. durch Spionage) oder unbeabsichtigt (z. B. durch zufällige Umstehende). Mobiles Arbeiten ist das Arbeiten an Orten außerhalb der Kontrolle der Institution, wie z. B. im Homeoffice, auf Reisen oder in öffentlichen Bereichen. Ohne entsprechende Vorsicht könnte die Preisgabe geschäftsrelevanter Daten über Produkte, interne Strategien oder persönliche Informationen erfolgen, was im schlimmsten Fall zu wirtschaftlichen Schäden oder Reputationsverlust führen könnte. Das betrifft insbesondere Anrufe und Videokonferenzen. Hierbei hilft es, Gespräche mit vertraulichem Inhalt nach Möglichkeit in geschützte Räume zu verlagern oder, falls dies nicht möglich ist, ihre Sprache bewusst zu kodieren bzw. zu abstrahieren. Technische Hilfsmittel wie Headsets mit Geräuschunterdrückung können die Verständlichkeit für autorisierte Gesprächspartner verbessern, während Umstehende weniger Details wahrnehmen. Auch einfache Verhaltenshinweise wie das Abwenden vom Publikumsverkehr, die Wahl einer Sitzposition mit Abstand zu anderen Personen oder die Nutzung digitaler Chatkanäle anstelle mündlicher Gespräche in unsicheren Umgebungen kann das Risiko verringern.
SENS.9.3 Verwahrung außer Haus
| Physical Access Control |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zur Verwahrung von IT-Systemen und Datenträgern beim mobilen Arbeiten anweisen.
Guidance
Die Verwahrung von IT-Systemen und Datenträgern bedeutet, diese so zu sichern, dass sie nicht unbeabsichtigt verloren gehen, beschädigt oder unbefugt eingesehen werden können. An mobilen Arbeitsplätzen ist das Risiko eines Zugriffs Unbefugter oder Verlustes typischerweise höher als in Bürogebäuden. Dagegen hilft es, alle Hardware und Dokumente so aufzubewahren, dass unbefugter Zugang und unberechtigter Zugriff verhindert wird. Hierzu können z.B. Koffer mit Schloss oder Hotelsafes genutzt werden. Eine regelmäßige Überprüfung dieser Maßnahmen wird empfohlen.
SENS.9.4 Mobile Arbeit mit Dokumenten
| Physical Access Control |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE über den sicheren Umgang mit analogen Dokumenten beim mobilen Arbeiten sensibilisieren.
Guidance
Unter analogen Dokumenten sind hier alle physischen Informations- und Datenträger wie Ausdrucke, Notizbücher oder Verträge zu verstehen, die sensible oder vertrauliche Inhalte enthalten. Unbeaufsichtigte oder ungeschützte Dokumente könnten unterwegs leicht verloren gehen oder in unbefugte Hände gelangen, was zu ungewollter Preisgabe interner Informationen führt. Daher ist es sinnvoll (1) Unterlagen unterwegs stets in verschließbaren Taschen oder Mappen zu transportieren und so vor unbefugtem Zugriff zu schützen, (2) beim Arbeiten außerhalb der Institution nur die wirklich notwendigen Ausdrucke mitzunehmen und alle übrigen Dokumente in gesicherten Ablagen zu belassen. (3) Papierstapel durch neutrale Umschläge abzudecken oder in blickdichten Aktenhüllen mitzuführen, sodass neugierige Blicke verhindert werden, (4) temporäre Notizen nach Gebrauch einer sicheren Vernichtung zuzuführen, etwa durch mobile Reißwolf-Lösungen oder durch Rückgabe an eine zentrale Aktenvernichtung. Auch für mitgenommene analoge Dokumente gelten zudem die Regelungen und Verfahren zum Löschen und Vernichten.
SENS.9.5 Mitnahme zur mobilen Arbeit
| Physical Access Control |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE gegen die Mitnahme nicht erforderlicher IT-Systeme und Datenträger sensibilisieren.
Guidance
Außerhalb der Institution sind die Möglichkeiten zum Schutz von IT-Systemen und Daten geringer. Es ist daher ratsam, die mitgenommenen Geräte und Dokumente auf das erforderliche Maß zu beschränken und stattdessen nach der Rückkehr intern weiter daran zu arbeiten. Welche IT-Systeme und Datenträger erforderlich sind, ergibt sich aus der Festlegung erlaubter Datenlokationen sowie den Aufgaben der Nutzenden.
SENS.9.6 Mitnahme ins Ausland
| Auslandsreisen |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende KANN die Mitnahme nicht erforderlicher IT-Systeme und Datenträger bei Auslandsreisen untersagen.
Guidance
Auf Auslandsreisen ist das Risiko für Spionage erhöht und der Rechtsschutz für Betroffene typischerweise geringer, insbesondere im EU-Ausland. Es ist daher ratsam, die mitgenommenen Geräte und sensiblen Informationen auf das für das Geschäft erforderliche Mindestmaß zu beschränken und stattdessen nach der Rückkehr an einem besser geschützten Standort weiter daran zu arbeiten. Welche IT-Systeme und Datenträger erforderlich sind, ergibt sich aus der Festlegung erlaubter Datenlokationen sowie den Aufgaben der Nutzenden. Ist die Nutzung von Informationen oder Assets der Institution im Ausland nicht vorgesehen (vgl. Anforderung Datenlokationen), dann ist die Anforderung entbehrlich.
SENS.9.7 Reise- und Sicherheitshinweise
| Auslandsreisen, Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zu Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes bei Auslandsreisen ins außereuropäische Ausland sensibilisieren.
Guidance
Dies kann dazu beitragen, frühzeitig potenzielle Gefahren zu erkennen und das Verhalten an die spezifischen Risiken des Ziellandes anzupassen. Dies umfasst unter anderem Hinweise zu politischen Unruhen, Naturkatastrophen, Kriminalitätslagen oder besonderen Einreise- und Sicherheitsbestimmungen. Ohne solche Kenntnisse könnten Reisende unvorbereitet in Situationen geraten, in denen dienstliche Geräte kompromittiert werden, wenn unsichere Netzwerke genutzt werden. Ebenso könnten fehlende Kenntnisse über lokale Gesetze dazu führen, dass mitgeführte elektronische Geräte bei der Einreise beschlagnahmt oder inspiziert werden. Sinnvoll ist es, sich vor der Arbeitsreisen in das außereuropäische Ausland über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise beim [Auswärtigen Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) zu informieren. Ist die Nutzung von Informationen oder Assets der Institution im Ausland nicht vorgesehen (vgl. Anforderung Datenlokationen), dann ist die Anforderung entbehrlich.
10 - Administration
SENS.10.1 Grundprinzipien der Systemadministration
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sensibilisierung für Administrierende SOLLTE zu den Grundprinzipien der sicheren Administration sensibilisieren.
Guidance
Administriende sind durch ihre weitreichenden Zugangs- und Zugriffsberechtigungen, sowie ihre Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur von besonderer Bedeutung für die Informations- und Cybersicherheit. Hier bedeutet „sichere Administration“, dass administrative Tätigkeiten so gestaltet werden, dass Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme möglichst gewahrt bleiben. Dazu zählen etwa Zugriffskontrolle und Rechtevergabe nach dem Least-Privilege-Prinzip, Netzwerksegmentierung, Systemhärtung, Loganalyse, Datensicherungen und Monitoring sowie die Vorbereitung für Notfälle. Um dies sicherzustellen ist es wichtig, die festgelegten Regeln (z.B. IT-Betriebskonzept) zu kennen und auf deren Einhaltung zu achten.
SENS.10.2 Umgang mit privilegierten Berechtigungen
Statement
Sensibilisierung für Administrierende SOLLTE zum Umgang mit privilegierten Berechtigungen sensibilisieren.
Guidance
Privilegierte Berechtigungen (auch „administrative Rechte“, „Root-Berechtigungen“ oder „elevated privileges“ genannt) ermöglichen weitreichende Systemeingriffe und können bei unsachgemäßer Verwendung schwerwiegende Sicherheitsvorfälle verursachen. Beispielsweise könnte ein Administrator mit Root-Zugriff versehentlich kritische Systemdateien löschen, sensible Daten einsehen, oder Angreifer könnten solche Zugangsdaten abgreifen und mit diesen durch Lateral Movement ungehindert im Netzwerk agieren. Dies wird besonders deutlich an realen Vorfällen, bei denen Administratoren durch Social Engineering zum Einsatz ihrer Berechtigungen manipuliert wurden oder durch mangelndes Bewusstsein für Sicherheitsimplikationen ihrer Handlungen Schwachstellen selbst geschaffen haben. Stattdessen ist es sinnvoll, solche Berechtigungen nur dann zu verwenden, wenn sie für die aktuelle Aktion erforderlich sind, z.B. durch sudo. Zudem ist es bei diesen Zugangsdaten besonders wichtig, dass sie nicht ungeschützt abgelegt werden. Das betrifft auch Zugangsdaten, die in Skripten oder Anwendungen hinterlegt werden um diese auszuführen: Werden diese beim Aufruf von Kommandozeilenbefehlen oder in Skripten mitgespeichert, könnten sie in Protokollen oder im Prozessspeicher sichtbar sein und missbraucht werden. Sinnvoll ist stattdessen die Verwendung von Passwort-Managern, Umgebungsvariablen oder speziellen Secrets-Management-Lösungen. Dazu gehört auch die regelmäßige Rotation solcher Zugangsdaten bei Dienstekonten (Service Accounts).
SENS.10.3 Systemadministration - Sicherheitsvorfälle
Statement
Sensibilisierung für Administrierende SOLLTE zu Verfahren und Regelungen bei Sicherheitsvorfällen sensibilisieren.
Guidance
Für die Behandlung und Nachsorge bei Sicherheitsvorfällen sind die festgelegten Verfahren und Regelungen einzuhalten. Hierzu gehört etwa das Erkennen auffälliger Logeinträge, der Umgang mit kompromittierten Administratorpasswörtern oder das strukturierte Sammeln erster Fakten, bevor ein Incident-Response-Team übernimmt. Effektiv kann auch ein klar dokumentiertes Ablaufdiagramm sein, das den Meldeweg und zulässige Sofortmaßnahmen visuell darstellt und in Administrationshandbüchern oder direkt im Ticket-System hinterlegt ist.
SENS.10.4 Systemadministration - Strukturierte Verkabelung
Statement
Sensibilisierung für Administrierende von Netzen SOLLTE zur strukturierten Verkabelung sensibilisieren.
Guidance
Eine strukturierte Verkabelung kann die Übersichtlichkeit, Fehlertoleranz und Betriebssicherheit von Netzwerken erheblich verbessern. Sie dient dazu, Kabelwege und -anschlüsse einheitlich zu planen, zu dokumentieren und physisch so zu gestalten, dass Fehlverkabelungen, Kabelschäden oder unbefugte Eingriffe erschwert werden. Ohne solche Maßnahmen kann es zu chaotischen Verkabelungen kommen, die Fehlerdiagnosen erschweren, längere Ausfallzeiten verursachen oder im schlimmsten Fall unbemerkt unautorisierte Geräte ins Netz einschleusen lassen. So könnte etwa ein unbeschriftetes Patchkabel versehentlich abgezogen werden, wodurch kritische Systeme offline gehen, oder ein Kabelbündel könnte bei einer unachtsamen Bewegung beschädigt werden, was zu intermittierenden Netzwerkausfällen führt. Im konkreten Kontext bezeichnet „strukturierte Verkabelung“ ein einheitlich aufgebautes und dokumentiertes System von Kabeln, Anschlüssen und Patchfeldern, das nach anerkannten Standards (z. B. nach DIN EN 50173 und 50174) geplant und umgesetzt wird. Dazu gehören die Auswahl geeigneter Kabel, normgerechte Verlegungswege unter Berücksichtigung von EN 50310 sowie die Einhaltung von Mindestbiegeradien und Trennungsabständen zu elektrischen Leitungen. Administrierende können durch klare Kabelführung, Farbcodierungen, eindeutige Beschriftungen und eine nachvollziehbare Dokumentation ihre Arbeitsumgebung übersichtlicher und sicherer gestalten.
SENS.10.5 Systemadministration - Internetnutzung
| Privilege Escalation, Insider Threat, Privilegierte Rechte |
Statement
Sensibilisierung für Administrierende SOLLTE gegen den Internetzugriff über ein Administrationskonto sensibilisieren.
Guidance
Administrationskonten sind im konkreten Kontext privilegierte Benutzerkonten, die erweiterte Rechte für Konfigurations-, Installations- oder Wartungsaufgaben besitzen. Internetzugriff bezeichnet dabei das Herstellen von Verbindungen zu externen Diensten oder Webseiten außerhalb der institutionseigenen Netze. Ein solcher Zugriff mit einem Administrationskonto stellt ein erhebliches Risiko dar: Schadsoftware könnte mit denselben hohen Rechten ausgeführt werden oder Anmeldedaten könnten über unsichere Webseiten abgegriffen werden. Hiervon können Zugriffe ausgenommen werden, die zur Administration des Systems mit diesen Rechten erforderlich sind, z.B. Download von Sicherheitsupdates durch Applikationen, die zur Ausführung administrative Rechte benötigen.
11 - Sensibilisierung der Leitungsebene
SENS.11.1 Sensibilisierung der Institutionsleitung
Statement
Sensibilisierung für Institutionsleitung SOLLTE zur Bedeutung der Informationssicherheit für den Schutz der Geschäftsprozesse sensibilisieren.
Guidance
Informationssicherheit ist kein Selbstzweck, sondern soll die Verarbeitung von Informationen in Geschäftsprozessen zur Erreichung der Geschäftsziele schützen. Weil Umfang und Integration von Informationsverarbeitungen in Geschäftsprozessen zunehmen, sind Datenverluste, Cyberangriffe und andere elementare Gefährdungen eine zunehmend ernste Bedrohung.
SENS.11.2 Führen als Vorbild
SENS.11.3 Whaling
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sensibilisierung für Führungskräfte SOLLTE gegen gezielte Angriffe auf Führungskräfte sensibilisieren.
Guidance
Gezielte Angriffe auf Führungskräfte, auch Whaling genannt, sind eine besondere Form des Social Engineering, bei der Täter sehr spezifisch auf leitende Personen einer Institution abzielen. Im Gegensatz zu herkömmlichem Phishing sind diese Angriffe stark personalisiert, häufig inhaltlich gut recherchiert und auf die Entscheidungsbefugnisse und den Einfluss der Führungsperson zugeschnitten. Die Täter setzen dabei häufig auf die jeweilige Situation zugeschnittene Social Engineering Techniken wie Spear Phishing (z.B. anhand von Angaben in sozialen Netzwerken), CEO-Fraud oder Deepfakes ein. Ein Vorfall könnte z.B. dazu führen, dass ein CFO durch eine täuschend echte E-Mail zur Freigabe von Überweisungen verleitet wird oder Aktivisten sich eine Videokonferenz mit bekannten Persönlichkeiten erschleichen, um diese bloßzustellen. Zur Verringerung des Risikos können konkrete Hinweise im Alltag beachtet werden: (1) Besonders aufmerksam sollte auf Nachrichten reagiert werden, die Dringlichkeit betonen, ungewöhnliche Geldtransfers verlangen oder auf streng vertrauliche Projekte Bezug nehmen. (2) Absenderadressen sollten sorgfältig geprüft werden – bereits kleine Abweichungen in Domainnamen können Manipulation anzeigen. (3) Zur Bestätigung verdächtiger Anfragen kann ein zweiter, unabhängiger Kommunikationskanal wie ein Rückruf unter offiziell bekannter Nummer genutzt werden. Zusätzlich kann darauf geachtet werden, keine sensiblen Informationen über öffentliche Plattformen preiszugeben, da solche Details als Grundlage für Angriffe dienen könnten. Auch eine feste Routine – etwa keine Zahlungen ausschließlich aufgrund einer E-Mail freizugeben – kann dazu beitragen, auch unter Zeitdruck resilient zu bleiben.
12 - Spezifische Risiken
SENS.12.1 Hohe Risiken
Statement
Sensibilisierung für Nutzende KANN gegen die in der Risikoanalyse festgestellten hohen Risiken sensibilisieren.
Guidance
Werden in einer Risikoanalyse bei hohem Schutzbedarf spezielle hohe Risiken festgestellt, so sind betroffene Nutzende auf diese Risiken hinzuweisen. Praktische Maßnahmen können (1) interaktive Trainings zu den jeweils relevanten Angriffsmethoden wie Social Engineering oder Ransomware umfassen, (2) Fallbeispiele aus der eigenen Branche einbeziehen, die konkrete Handlungsweisen aufzeigen, oder (3) wiederkehrende Awareness-Impulse wie Übungen einsetzen, die das Gelernte im Alltag verankern.
ARCH - Architektur
1 - Grundlagen
ARCH.1.1 Verfahren und Regelungen
Statement
Architektur MUSS Verfahren und Regelungen zur Architektur des Netzes und damit verbundener Infrastrukturen verankern.
Guidance
Die Netzarchitektur ist der strukturierte Entwurf einer Netzinfrastruktur, einschließlich der IT-Systeme und verbundsbezogenen Schutzmechanismen darin. Hierzu gehören die Segmentierung und Filterung von kabelgebundenen und kabellosen Netzen, Netzmanagement sowie die Redundanz wichtiger Systeme für eine ausreichende Gewährleistung der Verfügbarkeit. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik. Empfehlenswert ist ein Design des Netzes nach dem Zero-Trust-Prinzip (siehe BSI Positionspapier Zero-Trust). Dennoch sind Netzgrenzen zur Isolierung durch Filterung oder Zugbrücken bei Angriffen weiterhin sinnvoll. Weitere Informationen zur Absicherung von Netzen sind in ISO/IEC 27033 zu finden.
ARCH.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturierte Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es, Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
ARCH.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Architektur MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es, die Zuweisung anhand von Rollen (z. B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
ARCH.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Architektur MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll, die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
ARCH.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Architektur MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante Überprüfung der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
2 - Netzdesign
ARCH.2.1 Netzsegmente
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
Statement
Architektur für Netze SOLLTE eine Unterteilung des internen Netzes in Netzsegmente unter Berücksichtigung der Anforderungen der Institution und des Schutzbedarfes verankern.
Guidance
Die Aufteilung in Netzsegmente (auch Netzdomänen oder Subnetze genannt) ermöglicht es, verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Schutzanforderungen – z. B. Büro-IT, Produktionsnetz, Managementnetz – getrennt zu betrachten und gezielt zu schützen. Relevant sind dabei (falls vorhanden) auch WLANs/SSIDs, IoT-Geräte wie vernetzte Kühlschränke, Hausleittechnik, operative Technologien, Industrielle Steuerungssysteme oder Netze zum Zugriff auf Speichersysteme (Storage Area Network, SAN). Die Anforderung gilt auch, wenn die Systeme nur noch als VMs oder Container existieren. Die Segmentierung kann hier in die virtuelle Netzwerk‑Ebene verlagert werden, sodass die Segmentierung weder vom Hypervisor noch von den Workloads umgangen wird. Die Einteilung in Segmente kann anhand einer Klassifizierung von Netzen erfolgen (z.B. nach Schutzbedarf der dort verarbeiteten Daten oder nach Risikoklassen angeschlossener Systeme) erfolgen. Beispiele hierfür sind Internet-Domäne, Endgeräte-Domäne, Domäne für zentrale Serverdienste, Domäne für Systeme hoher Vertraulichkeit. Alternativ können auch organisatorische Domänen verwendet werden, z. B. Personalwesen, Marketing, Finanzverwaltung, Innere Verwaltung. Die Filterkriterien können sich nach den Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Netze im Einzelnen oder nach einer vorgenommenen Klassifikation der Netze richten. Hierzu gehören insbesondere die Anforderungen zur Authentifizierung und Autorisierung von Assets.
ARCH.2.2 Einschränkung von Verbindungen zwischen Segmenten
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
Statement
Architektur für Netze SOLLTE Verbindungen zwischen Netzsegmenten anhand von {{ Kriterien }} einschränken.
Guidance
Dient dem Ziel, die Angriffsfläche innerhalb interner und externer Netze zu reduzieren und die Ausbreitung potenzieller Schadsoftware oder unberechtigter Zugriffe einzudämmen. Ohne solche Begrenzungen könnte ein einzelner kompromittierter Bereich direkten Zugriff auf weitere sensible Segmente erhalten und dadurch Geschäftsprozesse massiv beeinträchtigen. Beispielsweise benötigt ein Endgerät Verbindungen zu internen Servern und Druckern, während Gäste lediglich auf den Internetanschluss Zugriff benötigen. Im Blick auf weitreichende Sicherheitsvorfälle ist hier insbesondere die Trennung interner Netzsegmente vom Internet zu beachten. Diese Regeln können auf Kriterien wie Gerätetyp (z. B. Laptop, IoT-Gerät), Benutzerrolle (z. B. Administrator, Gast), physischem Anschlussort oder Uhrzeit basieren. Eine klare Trennung von Benutzergruppen über VLANs oder dynamische ACLs erhöht die Sicherheit und Transparenz. Für die Einführung in eine bestehende Umgebung kann ein gestuftes Vorgehen gewählt werden: (1) Zunächst wird ein Überwachungsmodus ("Audit-Only") aktiviert, der protokolliert, welche Zugriffe durch eine strengere Richtlinie verweigert würden, ohne sie tatsächlich zu blockieren. (2) Anschließend werden diese Protokolle analysiert, um legitime, für den Geschäftsbetrieb notwendige Zugriffe zu identifizieren und diese gezielt in die jeweiligen Rollen und Berechtigungsgruppen aufzunehmen. (3) Erst wenn keine legitimen Zugriffe mehr in den Protokollen als "verweigert" auftauchen, wird die Richtlinie scharf geschaltet und blockiert aktiv alle nicht explizit erlaubten Zugriffe.
ARCH.2.2.1 Externe Netzanschlüsse
| Internet Exposure, Command & Control |
Guidance
Dient dazu, die Angriffsfläche zu reduzieren, unerwünschte Ein- und Ausleitungen zu begrenzen und das Risiko von Datenabflüssen zu minimieren. Für mobile Systeme kann dies z. B. über das Erzwingen einer VPN-Verbindung ins gefilterte Netz der Institution oder über die Verwendung eines direkten Internetzugangs erfolgen, welcher über einen Direct-Internet-Access Agenten abgesichert ist.
ARCH.2.2.2 Gastnetz
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
Statement
Architektur für Netze SOLLTE Verbindungen zwischen Gastnetz und internem Netz einschränken.
Guidance
Wenn Gäste der Institution sich mit dem internen Netz verbinden, könnten Schadprogramme in das Netz gelangen oder unbeabsichtigte Datenflüsse über die Verbindung fließen. Daher ist es sinnvoll, einen vom übrigen Netz getrennten Gastzugang einzurichten, z.B. in Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen. Wenn die Einschränkungen von Gastnetzen lockerer sind als die interner Netze am gleichen Standort, so zeigt die Erfahrung, dass auch interne Mitarbeitende gerne auf Gastnetze zurückgreifen. Dadurch könnte es zur Umgehung der internen Schutzmaßnahmen kommen. Daher ist es empfehlenswert, für das Gastnetz gleiche oder strengere Einschränkungen zu wählen oder die Nutzung des Gastnetzes durch Mitarbeitende technisch oder organisatorisch zu beschränken.
ARCH.2.2.3 Segmentierung von Servern und Clients
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
Guidance
Die Anforderung gilt auch, wenn die IT-Systeme nur noch als VMs oder Container existieren. Die Segmentierung kann hier in die virtuelle Netzwerk‑Ebene verlagert werden, sodass die Segmentierung weder vom Hypervisor noch von den Workloads umgangen wird. Die Anforderung kann auch physisch durch dedizierte Infrastruktur für VDI/Client‑VMs umgesetzt werden. Um die klare Trennung sicherzustellen, wird empfohlen kein Bridging zwischen Port‑Groups sowie auf dem virtuellen Switch keinen promiscuous Mode zu verwenden.
ARCH.2.2.4 VoIP-Netz
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
Guidance
Werden sowohl Telefonie als auch andere Daten über dasselbe Netz geführt, so könnte dies bei einem Netzausfall dazu führen, dass keine Kommunikation mehr möglich ist, auch nicht zur Meldung oder Behebung der Störung. Die Wahrscheinlichkeit kann durch getrennt betriebene Voice- und Datennetze verringert werden. Für weitere Details siehe „Kompendium für organisationsinterne Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf".
ARCH.2.2.5 OT-Systeme
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
Statement
Architektur für Netze SOLLTE Verbindungen zwischen OT-Systemen und anderen IT-Systemen einschränken.
Guidance
IT- und OT-Systeme haben typischerweise sehr unterschiedliche Risikoprofile (IT: Schnelllebig, viele Cybersicherheitsmechanismen, OT: Stabilität, weniger Cybersicherheitsmechanismen, beispielsweise industrielle Steuerungssysteme und Gebäudeautomationstechnik). Insbesondere der Zugriff auf OT-Funktionen (z. B. Öffnung zentraler Schließanlage) ist mit erhöhtem Risiko verbunden und könnte auch versehentlich z.B. durch Portscanner ausgelöst werden. Stattdessen ist es empfehlenswert, den Zugriff zu solchen Netzen nur über dafür vorgesehene Quellen zu ermöglichen (z. B. Sprungserver, bestimmte auslösende OT-Systeme).
ARCH.2.2.6 Demilitarisierte Zone
| Lateral Movement |
Guidance
Unter einer Demilitarisierten Zone versteht man in diesem Kontext ein logisch oder physisch getrenntes Teilnetz, in dem Systeme mit exponierten Diensten – wie Webserver, Mail-Gateways oder VPN-Endpunkte – betrieben werden. Systeme der Institution, die sowohl aus dem öffentlichen Netz als auch aus dem internen Netz erreichbar sind, werden in einer demilitarisierten Zone (DMZ) so betrieben, dass (1) der Netzverkehr zwischen dem System und dem öffentlichen Netz gefiltert wird und (2) der Netzverkehr zwischen dem System und anderen internen Netzen gefiltert wird. Eine DMZ kann sowohl durch dedizierte Hardware-Firewalls als auch durch virtuelle Netzwerksegmente umgesetzt werden. Ohne eine solche Trennung könnte ein kompromittierter Webserver direkt als Sprungbrett ins interne Netz dienen oder Schadsoftware könnte sich ungehindert auf sensible Systeme ausbreiten. Mit einer DMZ kann eine Institution hingegen erreichen, dass kompromittierte Systeme isoliert bleiben und sicherheitskritische interne Netze weiterhin geschützt sind.
ARCH.2.2.7 Management-Netz
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
Guidance
Ein Management-Netz ist ein physisch oder durch Netzfilter separiertes Netzsegment, das dediziert für die Überwachung, Verwaltung und Wartung von IT-Systemen bestimmt ist. Es ist von anderen Produktions- und Datennetzen getrennt, um den Zugriff auf kritische Verwaltungsfunktionen zu schützen und die Verfügbarkeit dieser Zugänge auch bei Problemen im restlichen Netz zu sichern. Dies gilt auch für virtualisierte Systeme. Im Kontext der Containerisierung empfiehlt es sich, administrative Zugänge auf Applikations-Container immer über die Container-Runtime erfolgen zu lassen.
ARCH.2.2.8 Segmentierung von Test und Betrieb
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
ARCH.2.2.9 Segmentierung von IPv4 und IPv6
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
Guidance
IPv4 und IPv6 sind grundlegende Netzprotokolle, die unterschiedliche Protokollstacks und Sicherheitseigenschaften haben. Eine Trennung von IT-Systemen mit IPv4 und IPv6 erschwert es Angreifern, Schwachstellen der Protokolle auszunutzen oder zu kombinieren und verringert die Wahrscheinlichkeit von Fehlern durch Wechselwirkungen.
ARCH.2.2.10 Drucker-Netz
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
ARCH.2.2.12 Sprungserver
| Lateral Movement, Separation of Concerns |
Guidance
Ein Sprungserver (englisch „jump server“ oder „jump host“) ist ein speziell abgesicherter Server, der als einzig vorgesehener Einstiegspunkt in ein Verwaltungsnetz oder zu administrierten Systemen dient. Alle administrativen Sitzungen laufen über diesen zentralen Knotenpunkt, wodurch die Angriffsfläche reduziert und die Nachvollziehbarkeit erhöht wird. Ohne Sprungserver könnte ein Angreifer beispielsweise über kompromittierte Administrator-Notebooks unbemerkt direkt auf zentrale Systeme zugreifen und dort Manipulationen durchführen. Ein Sprungserver kann hingegen alle Management-Zugriffe zentral kanalisieren, sodass verdächtige Aktivitäten leichter erkannt und im Nachhinein nachvollzogen werden können. Praktische Umsetzungen können sein: (1) der Einsatz eines dedizierten, gehärteten Servers mit restriktiven Firewall-Regeln, (2) die Nutzung von Mehrfaktor-Authentisierung und zentralem Benutzer-Management auf dem Sprungserver, (3) eine verpflichtende Session-Aufzeichnung oder Protokollierung sämtlicher Administrationsvorgänge.
ARCH.2.3 Mikrosegmentierung
| Advanced Persistent Threats (APT), Lateral Movement |
Guidance
Mikrosegmentierung ist die Unterteilung des Netzes in möglichst kleine Segmente (z.B. pro IT-System oder Server-Anwendung). Für jedes dieser Segmente wird die erlaubte Kommunikation definiert und gefiltert. Mikrosegmentierung sorgt dafür, dass z.B. zwei medizinische Geräte mit gleicher Rolle zwar ins gleiche VLAN dürfen, aber nicht direkt miteinander kommunizieren dürfen. Die Umsetzung kann mit dynamischen VLANs, softwaredefinierten Netzwerken (SDN) oder Netzwerk-Firewalls auf Host-Ebene erfolgen. Die Mikrosegmentierung begrenzt Angriffe, die sich lateral ausbreiten.
ARCH.2.4 Inventar der Netze
| Inventories |
Statement
Architektur SOLLTE ein Inventar der Netze einschließlich interner Segmente, externer Netzanschlüsse und deren Verwendungszweck dokumentieren.
Guidance
Die Erfassung externer Netzanschlüsse – etwa zu Partnernetzen, Cloud-Diensten oder dem Internet – hilft, potenzielle Angriffspunkte zu identifizieren und gezielte Schutzmaßnahmen zu planen. Beispiele für interne Netzsegmente können klassische Trennungen wie IT-Office-Netze, SCADA-/Leittechnik-Netze oder DMZs für externe Zugriffe sein. Dabei sollten auch virtuelle Netze und virtuelle Switches berücksichtigt werden, ebenso wie Container-Infrastrukturen. Als externe Netzanschlüsse kommen etwa VPN-Gateways, dedizierte Providerverbindungen, Fernwartungszugänge oder Cloud-Endpunkte in Frage. Dabei sind nicht nur die auf den ersten Blick relevanten Datennetze, sondern auch andere Telekommunikationsanbindungen wie ISDN-Leitungen, Mobilfunkausweichstrecken oder WLAN-Roaming von Clients relevant. Der Verwendungszweck beschreibt, warum ein Segment oder Anschluss existiert – etwa für Produktivsysteme, Entwicklung, Administration oder Gastzugänge. Der Zweck von Netzsegmenten kann durch einen sprechenden Namen dokumentiert werden, z. B. Management-Netz, OT-Netz, Internetanschluss, Netz der Finanzverwaltung. Dies hilft, Zuständigkeiten und Zugriffsrechte klar zuzuordnen, z. B. anhand von Geschäftsprozessen, Organisationseinheiten oder Zielgruppen (z. B. Gäste, Vertrieb, Leitung). Dabei sind, falls vorhanden, auch WLANs/SSIDs, IoT-Geräte wie vernetzte Kühlschränke, Hausleittechnik, operative Technologien oder Industrielle Steuerungssysteme zu berücksichtigen. Informationen können aus Netzwerkmanagementsystemen, Konfigurationsdateien oder Asset-Management-Tools gewonnen werden. Die Pflege kann als wiederkehrende Aufgabe in Prozesse eingebettet oder im Rahmen von Änderungen (z. B. Change Management) angestoßen werden. Auch eine einfache Pflege in Tabellenform kann sinnvoll sein – entscheidend ist die Klarheit und Aktualität.
ARCH.2.5 Netzplan
Guidance
Ein Netzplan (engl. network diagram) stellt eine schematische Darstellung der logischen und physischen Struktur von Kommunikationsnetzen dar und bildet die Grundlage für Transparenz im Betrieb. Er kann einen zentralen Beitrag zur Informationssicherheit leisten, da er Transparenz über die Struktur, Verbindungen und Schutzbedarfe einer Netzwerkumgebung schafft. Ein aktueller Netzplan, aus dem sich gut die Netzstruktur erkennen lässt, ermöglicht es Anschlüssen mit hohem Risiko oder von einzelnen Ausfallstellen (Single Points of Failure) auf einen Blick zu erkennen. Für die Umsetzung ist es nicht erforderlich, jedes Subnetz einzeln in einer Grafik zu visualisieren. Vielmehr kann es hilfreich sein, Netzpläne auf einem abstrahierten Level zu halten, z. B. als logische Übersicht mit Domänen, Segmenten und Übergängen (bereinigter Netzplan). Eine Visualisierung als Layer-Modell (z. B. Infrastruktur-, Kommunikations- und Applikationsebene) kann zusätzliche Einblicke schaffen. Auch eine einfache Pflege als visuelle Skizze kann sinnvoll sein – entscheidend ist die Klarheit und Aktualität.
ARCH.2.6 Topologieüberwachung
Statement
Architektur für Netze SOLLTE die Einhaltung der Netzarchitektur {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Unbeabsichtigte Netzverbindungen können z.B. über falsch gesteckte Kabel, WLAN auf Clients oder Modems im öffentlichen Telefonnetz (PSTN) an einer TK-Anlage entstehen. Die Anforderung kann durch Netzscans, Software zur Topologieüberwachung oder Protokollanalyse umgesetzt werden. Hierbei sind auch virtualisierte Systeme auf VM-Hosts zu berücksichtigen.
3 - Wireless LAN
ARCH.3.1 Netzabdeckung
Guidance
Drahtlose Netzanbindungen sind schwerer zu schützen als kabelgebundene Netze, da der Perimeter des Netzes schwerer zu erkennen ist. Das erschwert es, die Netzverfügbarkeit zu gewährleisten und gleichzeitig den Zugang zum Netz vor unbefugtem Zugriff oder Störungen zwischen Netzen zu schützen. Zudem können Wände und andere strahlende Geräte wie Mikrowellen-Geräte oder Bluetooth-Sender den Empfang beeinträchtigen. Ein Test des Empfangs an wichtigen Standorten unter realen Bedingungen hilft, die WLAN-Qualität zu gewährleisten. Der Empfang in den verschiedenen Frequenzbändern kann dabei unterschiedlich ausfallen. Für weitere Informationen, siehe Allgemeinzuteilungen von Frequenzen für Mobilfunkanwendungen, DECT, WLAN, CB-Funk und ähnliche Anwendungen der Bundesnetzagentur. Abdeckungsbereich ist der Bereich, in dem das WLAN mit gewöhnlichen Endgeräten genutzt werden kann. Relevant ist dabei auch die Abdeckung aller Orte, an denen sich Gäste aufhalten, sowie an Orte an denen gerade kein Empfang gewünscht ist, z.B. Serverräume oder abhörsichere Räume.
ARCH.3.3 SSIDs
Guidance
Viele WLAN-Geräte bringen ab Werk eingestellte Netznamen (Default SSID) mit, aus denen sich häufig Rückschlüsse auf eingesetzte Geräte oder sogar Zugangsdaten ziehen lassen. Eigene SSIDs können Nutzenden die Zuordnung der Netze zur Institution oder deren Unterscheidung erleichtern, wenn hierfür sprechende Namen konfiguriert werden (z.B. "Institutionsname-Gastnetz").
ARCH.3.4 Verschlüsselte Netzanbindung
Statement
Architektur für WLANs SOLLTE die Netzanbindung {{ nach einem anerkannten Standard }} verschlüsseln.
Guidance
Ohne eine sichere Verschlüsselung könnte ein Angreifer durch „Sniffing“ sensible Inhalte wie Passwörter, E-Mails oder Geschäftsdaten abfangen oder sogar schadhaften Datenverkehr in die Kommunikation einschleusen. Ebenso könnte ein schwacher oder veralteter Standard wie WEP einem Angreifer ermöglichen, das WLAN-Passwort innerhalb weniger Minuten zu knacken und damit vollständigen Netzzugang zu erlangen. Eine zeitgemäße und wirksame Verschlüsselung kann dagegen die Vertraulichkeit und Integrität der Kommunikation sicherstellen und bietet Schutz vor Angriffen wie „Man-in-the-Middle“-Manipulationen oder unerwünschtem Zugriff über „Rogue Clients“. Netzanbindung bedeutet hier, dass nicht nur die über das Netz transportierten Daten verschlüsselt werden, sondern auch die Kommunikation selbst, z.B. die Adressen kommunizierender Geräte. Anerkannten Standards meint z.B. WPA3-Enterprise mit 802.1X und EAP-TLS. Für Details siehe IEEE 80211, WPA3.
4 - Zugangsbeschränkungen
ARCH.4.1 Netzzugangskontrolle
| Network Access Control, Rogue Access Point |
Statement
Architektur für Interne Netzsegmente SOLLTE den Zugriff von IT-Systemen auf das Netzsegment im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements authentifizieren.
Guidance
Unautorisierte Systeme könnten Ausgangspunkt von Angriffen sein oder zu unbeabsichtigten Störungen im Netz führen. Netzwerkzugangskontrolle (Network Access Control, NAC) bietet eine wirksame Möglichkeit, den Zugriff auf Netzwerke kontrolliert zu steuern, insbesondere in schützenswerten Bereichen wie Management-Netzen, Produktionssystemen oder Forschungsumgebungen. Die Auswahl der Netzbereiche für die Netzzugangskontrolle richtet sich nach dem Schutzbedarf oder Risikoprofil. Dabei empfiehlt sich zu dokumentieren, welche Zonen mit NAC abgesichert werden und warum andere bewusst nicht berücksichtigt werden (z.B. aufgrund technischer Einschränkungen oder fehlender Relevanz). Die Umsetzung kann (1) auf Zertifikaten basieren (X.509, EAP‑TLS or mTLS), (2) auf Zugangskonten basieren (IEEE 802.1X, RADIUS), (3) auf dynamischen Prüfungen basieren (z.B. Sicherheitspatches). Eine Authentifizierung, die nur auf MAC-Adressen basiert, gilt dagegen nicht mehr als zeitgemäß, da MAC-Adressen sehr leicht ausgelesen und auf Systemen eingestellt werden könnten und so unberechtigte IT-Systeme zu leicht auch Zugang erhalten. Wenn Systeme die Netzzugangskontrolle nicht oder nur unzureichend unterstützen, ist für solche Systeme anstelle einer Netzzugangskontrolle die Nutzung eines eigenen Netzsegmentes empfehlenswert. Für die Verbindung zwischen RADIUS-Servern, Switches und Verzeichnisdiensten kommen Protokolle wie RadSec, IPsec oder LDAPS in Betracht. Die Verwendung nur einer einzigen Serverkonfigurationen (z.B. ein gemeinsamer RADIUS-Server für NAC und VPN) führt zu Komplexität und Angriffspunkten. Daher werden getrennte Systeme empfohlen. Dies gilt insbesondere bei unterschiedlichen Schutzklassen im LAN/WLAN oder Büro-/Produktionsnetz. Bei WLANs kann die Umsetzung in größeren Umgebungen mittels 802.1X (WPA3-Enterprise) und an kleineren Zugangspunkten oder Gastnetzen durch SAE (WPA3-Personal) erfolgen. Da es sich um eine automatisierte Sicherheitsrichtlinie handelt, ist hier auch die Anforderung zur Überwachung solcher Richtlinien anwendbar. Überwachungskriterien sind hier z.B. die Erreichbarkeit des RADIUS-Servers, die Antwortzeiten, die Last auf Access-Switches und andere Metriken. Für die Überwachung der Integrität ist insbesondere die Authentifizierung oder deren Fehlschlag relevant, z.B. viele abgelehnte Authentisierungen, plötzliche Deaktivierung eines Supplicants. Durch synthetische Anfragen an Testkonten kann die gesamte Authentisierungskette regelmäßig geprüft werden. Die Formulierung "im Einklang mit den Festlegungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik IDM festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
ARCH.4.1.1 Dynamische Netzzugangskontrolle
| Network Access Control, Rogue Access Point |
Statement
Architektur für Interne Netzsegmente SOLLTE den Zugriff von IT-Systemen auf das Netzsegment anhand {{ dynamischer Kriterien }} im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements authentifizieren.
Guidance
Bei der dynamischen Netzzugangskontrolle (Posturing oder Dynamic NAC) wird vor dem Netzzugang auch der Zustand des IT-Systems geprüft, z.B. der aktuelle Patchlevel des Systems oder von Erkennungssignaturen. Hierzu gehört auch die softwaredefinierte Netzzugangskontrolle, die dynamisch auf Aktivitäten des Systems oder aktuelle Threat Intelligence reagieren kann. Empfehlenswert ist es hierbei, die Konfiguration der Systeme automatisiert vorzunehmen, z.B. über eine automatische Supplicant-Konfiguration beim Rollout und die Zuweisung von Zertifikaten über Enrollment-Dienste. Die Formulierung "im Einklang mit den Festlegungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik IDM festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
ARCH.4.1.2 Quarantäne
| Network Access Control, Rogue Access Point |
Statement
Architektur für Interne Netzsegmente KANN ein Quarantänenetz für nicht authentifizierte IT-Systeme installieren.
Guidance
Wenn Systeme aufgrund bestimmter Voraussetzungen sich nicht authentifizieren (z.B. installierte Sicherheitsupdates oder weil sie keine 802.1X-Anmeldung unterstützen), kann ein vollständiges blockieren aller Netzverbindungen die Verfügbarkeit erforderlicher Geschäftsprozesse unmöglich machen. Um IT-Systemen einen eingeschränkten Zugang zu Netzressourcen zu ermöglichen – etwa damit diese die Voraussetzungen durch den Download von Updates erfüllen können – kann ein Quarantänenetz eingerichtet werden, das z.B. Zugang zu bestimmten Downloadservern oder eine Meldung des Problems ermöglicht.
ARCH.4.2 Autorisiertes Routing
Statement
Architektur für Netze SOLLTE Routing-Verbindungen durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Dient der Kontrolle von Netzarchitekturen, um unbeabsichtigte oder böswillige Änderungen zu verhindern. Ohne eine solche Freigabe könnte ein Angreifer durch unbemerkte Manipulation von Routing-Einträgen den Datenverkehr umleiten, abhören oder blockieren; auch ein ungeschulter Administrator könnte versehentlich falsche Routen konfigurieren, wodurch kritische Dienste ausfallen könnten. Die Autorisierung kann sicherstellen, dass jede Änderung nachvollziehbar geprüft, dokumentiert und nur nach sachgerechter Bewertung umgesetzt wird, wodurch die Integrität und Verfügbarkeit der Netze erhöht werden kann. Im konkreten Kontext bedeutet „Routing-Verbindungen“ die Konfiguration von Pfaden, über die Datenpakete zwischen Netzsegmenten oder über Gateways weitergeleitet werden. „Autorisieren“ bedeutet hier die formale Freigabe nach einer sachlichen und fachlichen Prüfung, typischerweise durch Rollen wie (1) Netzwerkarchitekt, (2) IT-Sicherheitsbeauftragter oder (3) Leiter IT-Betrieb. Eine Institution kann dies umsetzen, indem sie (1) eine dokumentierte Freigabeprozedur für alle Routing-Änderungen etabliert, (2) Änderungen technisch über ein Ticket- oder Change-Management-System prüfen und protokollieren lässt, (3) rollenbasierte Zugriffsrechte in Routern und Firewalls so einschränken kann, dass nur autorisierte Personen Konfigurationsänderungen durchführen, und (4) automatisierte Plausibilitätsprüfungen oder Peer-Reviews nutzen kann, um fehlerhafte oder unsichere Routen frühzeitig zu erkennen. Die Autorisierung kann entweder einzelne Routen (z.B. für Netz A zwischen Router B und C), als auch bestimmte Routing-Regeln (z.B. Default-Routing über die zentrale Firewall) autorisieren. Sinnvoll ist es dabei das Prinzip "so allgemein wie für den Betrieb nötig, so spezifisch wie für die Sicherheit möglich" als Faustregel anzuwenden. Bei der Verwendung dynamischer Routing-Algorithmen kann die Anforderung umgesetzt werden, indem eingeschränkte Bereiche freigegeben werden, z.B. "dynamisches Routing im Bereich 10.x.x.x)".
ARCH.4.3 Authentifizierung von Routingprotokollen
Statement
Architektur für Netze SOLLTE Änderungen an Routing-Tabellen im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements authentifizieren.
Guidance
Hierzu zählt z.B. die Authentifizierung von BGP/OSPF-Sitzungen zur Verhinderung von Route Hijacking, BGP origin validation with RPKI oder OSPF/ISIS/BGP MD5 or TTL+hMAC authentication. Die Formulierung "im Einklang mit den Festlegungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik IDM festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
5 - Perimeterschutz
ARCH.5.1 Einschränkung und Inspektion von Verbindungen
Guidance
Über Netverbindungen können unbeabsichtigte Verbindungen aufgebaut werden oder netzbasierte Angriffe über das Internet gegen die Institution erfolgen. Unerwünschter Datenverkehr nach außen können z.B. private IP-Adressen (RFC 1918 leakage), Multicasting, TCP/UDP Ports für veraltete, angreifbare Protokolle oder ICMP-Verkehr sein. Die Beschränkung der Verbindung zwischen IT-Systemen kann sowohl durch zustandsbehaftete Paketfilter, als auch mit Application Layer Gateways umgesetzt werden. Empfehlenswert ist eine Kombination aus Allowlisting, IP-Reputationslisten, Deep Packet Inspection und Durchsatzratenbegrenzung. Hierbei können Verbindungen auch nach Kategorien autorisiert werden (z.B. anhand von IP-Subnetzen oder Voraussetzungen wie per Zertifikat authentifzierten IT-Systemen). Damit dabei keine unnötigen Verbindungen zugelassen werden, ist es wichtig, die Kategorisierung möglich genau zu wählen (z.B. möglichst einzelne Subnetze statt des ganzen Netzes oder nur bestimmte Ports oder Anwendungen zuzulassen).
ARCH.5.1.3 TCP-basierte Angriffe
Guidance
TCP ist das am meisten verwendete Protokoll für die zuverlässige Datenübertragung. Durch TCP-basierte Angriffe können IT-Systeme gehackt oder Daten unbemerkt ausgeleitet werden. Beispiele sind TCP Session Hijacking (ACK-number guessing), Overlapping-Segment Attacks, TCP Reset (RST) Injection, Xmas-tree Scanning. Die Anforderung kann durch Blockieren solcher Verbindungen oder nur bestimmter Mechanismen umgesetzt werden.
ARCH.5.1.4 UDP-basierte Angriffe
Guidance
UDP-basierte Angriffsmethoden (englisch: known UDP-based attack vectors) sind hierbei Techniken zu verstehen, die das User Datagram Protocol (UDP) ausnutzen. UDP ist das am meisten verwendete Protokoll für die Übertragung von Datenstreams. Aufgrund seiner verbindungslosen Eigenschaft ermöglicht UDP eine sehr schnelle Datenübertragung und wird daher oft für zeitkritische Anwendungen wie Videostreaming, VoIP oder DNS-Anfragen verwendet. Genau diese Eigenschaft macht es jedoch anfällig für Missbrauch, da die Absenderadresse leicht gefälscht werden kann (IP-Spoofing). Beispiele für Angriffe sind Sequence Number Guessing, DHCP Starvation und UDP Hole-Punching Abuse. Die Anforderung kann durch Blockieren solcher Verbindungen oder nur bestimmter Mechanismen umgesetzt werden.
ARCH.5.1.5 Deaktivierung von Split Tunneling
| Internet Exposure |
Guidance
Um eine durchgehende Kontrolle und Absicherung des Netzverkehrs zu gewährleisten, muss verhindert werden, dass IT-Clients während einer aktiven Verbindung zum internen Netz gleichzeitig ungeschützten Zugriff auf das öffentliche Internet oder andere Netzwerke haben. Dies schließt sogenannte „Split Tunneling“-Konfigurationen aus, bei denen nur ausgewählter Datenverkehr über das VPN geleitet wird, während anderer Datenverkehr (z. B. Webzugriffe) über das lokale Netzwerk oder die Internetverbindung des Clients erfolgt.
ARCH.5.1.6 Blockieren direkter Management-Verbindungen
| Internet Exposure |
Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE Verbindungen zu Management-Schnittstellen blockieren.
Guidance
Zum Internet offene Management-Schnittstellen werden von Angreifern durch Scans leicht gefunden und sind häufig Ziel von Angriffen. Deshalb ist es sinnvoll, alle eingehenden Verbindungen zu Management-Schnittstellen aus externen Netzen zu blockieren, einschließlich der Verwaltung von VPN- und Firewallsystemen selbst. Wenn eine Administration dieser Systeme aus der Ferne erforderlich ist, so kann dieser Zugriff stattdessen über ein VPN in das interne Netz hergestellt werden, wobei auch hiermit ein erhöhten Risiko für Angriffe einhergeht.
ARCH.5.1.8 Inspektion verschlüsselter Verbindungen
Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE den Inhalt unverschlüsselter und verschlüsselter Verbindungen basierend auf der Art des Inhalts einschränken.
Guidance
Verschlüsselte Verbindungen wie VoIP über TLS oder HTTPS-Anfragen können über Sicherheitsproxies oder die Inspektion auf den Endstellen der Verbindungen inspiziert werden. Ein Proxy bzw. Proxy-Server ist ein Vermittler im Netz, der zwischen dem Client und einer Netzressource, wie einer Webseite, fungiert. Er dient als Brücke zwischen dem Client und dem Server, wobei Anfragen und Antworten stellvertretend abgewickelt werden. Proxys können Datenverkehr filtern, blockieren, oder auch speichern, um die Netzwerkleistung zu optimieren. Systeme zur Filterung von Webinhalten gehören zu den häufigsten Arten von Proxyservern, die zur Vermittlung des Internetzugangs eingesetzt werden. Diese Server können TCP-Sitzungen protokollieren und die Zugriffskontrolle durch Blockieren bestimmter URLs, IP-Adressen oder Domänennamen erzwingen. Institutionen können Web-Proxys mit benutzerdefinierten Erlaubnis- und Sperrlisten konfigurieren, um den Zugriff auf der Grundlage von Richtlinien zu regeln. Es ist jedoch zu beachten, dass Proxyserver die Nutzung virtueller privater Netzwerke (VPN) beeinträchtigen und je nach Implementierung Risiken wie Man-in-the-Middle-Angriffe (MitM) mit sich bringen können. Beispiel-Implementierungen sind Squid, Nginx, Privoxy.
ARCH.5.1.9 Filterung von DNS
Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE unerwünschte Inhalte in DNS-Verbindungen einschränken.
Guidance
Unerwünschte Inhalte sind DNS-Anfragen oder -Antworten, die für Geschäftsprozesse unnötige oder sogar schädliche Daten enthalten, z.B. Verbindungen zu bekannten Malware-Domains oder zu Werbe- oder Telemetriediensten. Dies kann entweder nach dem Allowlist- oder Denylist-Ansatz erfolgen. Listen bekannter schädlicher Domains können über Threat Intelligence-Feeds oder spezielle DNS-Lösungen wie Pihole bezogen werden.
ARCH.5.1.10 Webfilterung
Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE den Zugriff auf Webinhalte anhand von {{ Kriterien }} einschränken.
Guidance
Das World Wide Web ist für zahlreiche Geschäftsprozesse essenziell. Andererseits wird das Web von Angreifern auch für die Verbreitung von illegalen Inhalten, Schadprogrammen oder Phishing verwendet. Durch unkontrollierten Webzugriff könnten etwa Schadcode, Phishing oder Datenabfluss in die Institution gelangen. Kriterien meint hier die festgelegten Maßstäbe, nach denen externe Verbindungen zu Webinhalten gefiltert oder eingeschränkt werden. Im Fachjargon spricht man von filtering criteria oder access control policies. Solche Kriterien können beispielsweise Inhaltskategorien (z. B. Glücksspiel, soziale Netzwerke, Streaming), Reputationsbewertungen von Domains (z. B. „malicious“ oder „suspicious“ laut Threat-Intelligence-Feeds), oder technische Eigenschaften (z. B. bekannte IP-Ranges, Länderzugehörigkeit, verwendete Protokolle/Ports, Signaturen) sein. Sinnvoll ist eine Kombination verschiedener Kriterien. Die Anforderung kann über Filterung im Browser, auf Systemen oder an Netzgrenzen umgesetzt werden (z.B. durch Firewalls, Sicherheitsproxies oder VPN-Gateways).
ARCH.5.1.10.1 Bekannte schädliche Inhalte
======= Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE bekannte schädliche Inhalte einschränken.
======= Guidance
Hierzu gehören beispielsweise Schadprogramme, Phishing, Malware Command & Control Server. Zur Einschränkung kann auf öffentlich verfügbare Sperrlisten für solche Webseiten, auf Filtersysteme spezialisierter Hersteller von Firewalls und ähnlichen Systemen oder auf Daten aus der Threat Intelligence zurückgegriffen werden.
ARCH.5.1.10.2 Bekannte illegale Inhalte
======= Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE bekannte illegale Inhalte einschränken.
======= Guidance
Gerade bei größeren Webdiensten kann es vorkommen, dass hierüber immer wieder vereinzelt illegale Inhalte verbreitet werden, obwohl der Dienst selbst von einer legitimen Institution betrieben wird. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Filterung möglich passgenau vorzunehmen (also soweit möglich nur bestimmte Seiten, Seitenbereiche oder Subdomains zu filtern) und den Anbieter über die illegalen Inhalte zu informieren.
ARCH.5.1.10.3 Speicherdienste
======= Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE Speicherdienste einschränken.
======= Guidance
Ausnahmen können sinnvoll sein, wenn es nach den Geschäftsprozessen erforderlich ist, die Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen oder diese mit anderen Institutionen über den Speicherdienst auszutauschen.
ARCH.5.1.11 P-A-P-Struktur
Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE eine P-A-P-Struktur für eingehende und ausgehende Verbindungen installieren.
Guidance
Die P-A-P-Struktur besteht aus 2 Paketfiltern (P) und einem Filter auf Anwendungsebene (A), die durch Hardware getrennt sind und alle Verbindungen auf Anwendungsebene filtern. In Hardware getrennte Systeme sind hier solche, die jeweils über eigene Rechenkomponenten (CPU, RAM, etc.) verfügen und nur über Netzverbindungen zusammenhängen. Dies minimiert die Angriffsfläche für übergreifende Angriffe wie Covert Channel oder Side Channel.
ARCH.5.1.12 Software-definierte Verbindungen
Statement
Architektur für Netze KANN Verbindungen zwischen IT-Systemen anhand dynamischer Kriterien einschränken.
Guidance
Software-definierte Verbindungen sind logisch kontrollierte Netzwerkpfade, deren Zugriffsbedingungen nicht statisch hinterlegt, sondern anhand aktueller Merkmale bewertet werden; dynamische Kriterien meint dabei festgelegte Filterregeln, deren Werte situativ ermittelt werden, etwa über „context attributes“ oder „dynamic policies“. Solche Merkmale können als contextual signals wie momentane Auslastung, Gerätezustand („device posture“) oder zeitliche Rahmenbedingungen interpretiert werden, während die zugrunde liegenden Regeln unverändert bleiben und nur ihre Bewertung variiert. Dies kann helfen, laterale Bewegungen einzudämmen und kann gleichzeitig unerwartete Zugriffe in veränderten Betriebszuständen abblocken; ein Angriff, der unentdeckt Systeme durchqueren könnte, oder ein kompromittierter Client, der außerhalb definierter Parameter agiert, könnte dadurch abgewehrt werden. Praktisch kann dies über segmentierende „Software-Defined Networking“-Mechanismen, kontextabhängige Firewall-Policies oder adaptive Access-Control-Engines erfolgen. Eine angemessene Absicherung ist hier zu verstehen als ein Bündel verlässlicher Signale, die den Zustand eines Endpunkts oder Dienstes authentisch widerspiegeln. Als Varianten kommen etwa kontextabhängige SDN-Flows, regelbasierte Mikrosegmentierung über Identity-Tags oder der Einsatz von Policy-Engines infrage, die ihre Entscheidungen anhand dynamisch erfasster Werte wie Geräteintegrität, Standort oder Risikobewertung fällen.
ARCH.5.1.13 Produktdiversität
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse KANN für die Filterung diverse Produkte unterschiedlicher Hersteller für eingehende und ausgehende Verbindungen installieren.
Guidance
Wenn nur gleichartige Filtersysteme verwendet werden, könnten Angreifer eine Schwachstelle zweimal hintereinander ausnutzen, um Netzzugang zu erhalten. Der Einsatz verschiedener, voneinander unabhängiger Hersteller hintereinander verringert die Wahrscheinlichkeit, dass beide Systeme gleichzeitig anfällig sind.
6 - Vertraulichkeit und Integrität im Weitverkehrsnetz
ARCH.6.1 Kontrollierte Verbindungsführung
Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse KANN eine {{ physisch oder logisch }} kontrollierte Verbindungsführung für Weitverkehrsverbindungen aktivieren.
Guidance
Unter einer physisch kontrollierten Verbindungsführung kann in diesem Kontext die Verwendung dedizierter Leitungswege (Dark Fiber), sowie Hardware-Komponenten wie Router, Firewalls oder Trennstellen verstanden werden, die den Zugriff auf Leitungen oder Ports unmittelbar begrenzen. Eine logisch kontrollierte Verbindungsführung kann durch softwarebasierte Mechanismen wie VLANs, VPN-Tunnel oder Routing-Regeln erfolgen, die den Datenverkehr unabhängig von der physischen Leitung steuern. Ohne eine kontrollierte Verbindungsführung könnte ein Angreifer über eine ungeschützte oder direkt angebundene Leitung in interne Systeme eindringen und dort Schadsoftware platzieren, Daten manipulieren oder vertrauliche Informationen abziehen. Ebenso könnte durch eine unzureichend kontrollierte Verbindung ein Ausfall der Netzstabilität eintreten, etwa wenn über eine falsch konfigurierte Schnittstelle großflächiger Datenverkehr einbricht und produktive Systeme beeinträchtigt. Eine kontrollierte Architektur kann dagegen Angriffsflächen reduzieren, Datenströme nachvollziehbar machen und die Sicherheit der Informationsflüsse zwischen Institution und externen Partnern oder Netzanbietern erhöhen. Die Umsetzung kann beispielsweise durch klar definierte Übergabepunkte zum externen Netz erfolgen, an denen sämtliche eingehenden und ausgehenden Verbindungen zentral zusammenlaufen und durch Filter- oder Segmentierungsmechanismen geprüft werden.
ARCH.6.2 Verschlüsselung von Weiterverkehrsverbindungen
Statement
Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE Verbindungen ins Weitverkehrsnetz nach {{ einem anerkannten Standard }} verschlüsseln.
Guidance
Ohne ein etabliertes Verschlüsselungsverfahren könnte sensible Kommunikation im Klartext übertragen werden, was Angreifern ein einfaches Mitlesen ermöglichen könnte – etwa durch Abhören in einem öffentlichen WLAN, durch kompromittierte Router eines Providers oder durch staatliche Massenüberwachung. Auch die unbemerkte Manipulation von Datenpaketen auf dem Weg zwischen Institution und Gegenstelle könnte die Integrität der übermittelten Inhalte gefährden und beispielsweise zu manipulierten Geschäftsdaten oder Schadcode-Einschleusungen führen. Der Einsatz von anerkannten Standards zur Verschlüsselung kann Vertraulichkeit und Integrität wahren, indem die Inhalte für Unbefugte unlesbar bleiben und Kommunikationspartner einander zuverlässig identifizieren können. So kann beispielsweise sichergestellt werden, dass eine entfernte Niederlassung tatsächlich mit der Zentrale verbunden ist und nicht mit einem Angreifer, der den Datenverkehr umleitet. Im Kontext externer Netzanschlüsse bezeichnet „Weitverkehrsnetz“ typischerweise öffentliche Netze wie das Internet oder auch gemietete WAN-Verbindungen über Telekommunikationsanbieter, die institutionsextern betrieben und potenziell unsicher sind. Anerkannte Standards sind z.B. TLS, IPsec oder WireGuard, die regelmäßig überprüft und weit verbreitet eingesetzt werden. Eine Institution kann diese Anforderung durch konkrete Maßnahmen umsetzen, z. B. indem sie Site-to-Site-VPNs zwischen Standorten einrichtet, Remote-Zugriffe von Mitarbeitenden ausschließlich über VPN-Gateways mit Zwei-Faktor-Authentisierung ermöglicht und auch Cloud-Dienste konsequent über gesicherte Verbindungen anbindet.
7 - Dedizierte Systeme
ARCH.7.1 Dedizierte Hostsysteme für Server
Statement
Architektur für Anwendungen SOLLTE Serverdienste ausschließlich auf für die Anwendung dedizierten {{ virtuellen oder physischen }} Hostsystemen platzieren.
Guidance
„Serverdienste“ bezeichnen hier die logisch oder physisch abgegrenzten IT-Services (engl. server services), die bestimmte Funktionalitäten einer Anwendung bereitstellen, etwa Datenbankinstanzen, Webserver-Komponenten oder API-Endpunkte. Ein „dediziertes Hostsystem“ (engl. dedicated host system) ist dabei ein physischer oder virtueller Server, der ausschließlich für eine einzelne Anwendung und deren zugehörige Serverdienste betrieben wird, ohne dass darauf weitere fachfremde oder von der Anwendung unabhängige Dienste ausgeführt werden. Mögliche Bereitstellungsformen können virtualisierte Maschinen, Container-fähige Hypervisor-Instanzen, Bare-Metal-Server oder Appliances sein. Diese Abgrenzung dient der klaren Trennung von Verantwortlichkeiten, Konfigurationen und Ressourcen und reduziert die Komplexität innerhalb der Systemlandschaft. Sie schafft eine saubere Zuordnung zwischen Anwendung und ihrer technischen Plattform, was die Nachvollziehbarkeit, Wartbarkeit und Sicherheit der jeweiligen Lösung deutlich erhöht. Ziel ist, dass nicht mehrere Server-Anwendungen auf einem Betriebssystem (oder sogar auf Endgeräten) laufen, um systemische Risiken zu minimieren, die aus Mehrfachnutzung oder unklarer Ressourcenteilung entstehen könnten. Sonst könnte es etwa durch unerwartete Wechselwirkungen zwischen Diensten, fehlerhafte Berechtigungszuweisungen, unbeabsichtigte Seitenkanäle, unkontrollierte Ressourcenkonflikte oder Abhängigkeiten bei Systemupdates zu Betriebsproblemen oder lateralen Bewegungen von Angreifenden kommen. Die Anforderung kann auch durch die Verwendung von virtuellen Maschinen oder Containern realisiert werden.
ARCH.7.3 Entwicklungs- und Testumgebungen
Statement
Architektur für Virtualisierungslösungen SOLLTE Entwicklungs- und Testumgebungen nicht auf produktiven Hostsystemen platzieren.
Guidance
Entwicklungs- und Testumgebungen sind dabei Umgebungen, in denen Software noch nicht ausgereift ist, sondern aktiv entwickelt, angepasst oder erprobt wird. Der Sinn der Vorgabe liegt darin, dass instabile oder absichtlich manipulierbare Testsysteme nicht auf denselben Hostsystemen betrieben werden sollten, auf denen produktive Anwendungen laufen. Andernfalls könnte ein Fehler in experimenteller Software dazu führen, dass der Hypervisor oder das Host-Betriebssystem beeinträchtigt wird und produktive Daten oder Dienste in Mitleidenschaft gezogen werden. Ebenso könnte Schadcode, der in einer Testumgebung eingebracht wird, unerwartet in produktive Netze durchgreifen. Durch die Trennung kann sichergestellt werden, dass ein Ausfall oder eine Kompromittierung in Entwicklungsumgebungen nicht die Stabilität und Vertraulichkeit produktiver Systeme gefährdet. Zur praktischen Umsetzung kann eine Institution Entwicklungs- und Testumgebungen auf dedizierte Virtualisierungshosts auslagern, die physisch oder logisch getrennt von den produktiven Hosts betrieben werden. Zusätzlich kann eine Institution Richtlinien zur Lifecycle-Kennzeichnung von VMs einführen (z. B. „dev“, „test“, „prod“ im Namen oder Tagging), um die klare Trennung auch in größeren Umgebungen praktikabel zu machen.
8 - Ausfallsicherheit
ARCH.8.2 Redundante TK-Anbindung
| Hochverfügbarkeit, Failover, PSTN |
ARCH.8.3 Redundante Server
| Hochverfügbarkeit, Failover |
Statement
Architektur für Anwendungen KANN für die Funktionsfähigkeit der Anwendung erforderliche Hostsysteme redundant installieren.
Guidance
Redundanz ist gegeben, wenn sowohl das System als auch seine Netzanbindung redundant vorhanden sind. Das System selbst ist nur redundant, wenn auch seine Datenspeicher und Stromversorgung redundant ausgelegt sind. Automatische Umschaltung meint das Failover. Die Anforderung kann durch netzbasierte Load Balancer oder serverseitige automatisch Umschaltung umgesetzt werden (z.B. durch Hello-Pakete).
9 - Kapazitätsmanagement
ARCH.9.1 Dimensionierung der Netzanbindung
Guidance
Für die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit kritischer Geschäfts‑ und Fachverfahren ist eine bedarfsgerechte Netzanbindung erforderlich. Durch das strukturierte Erfassen des Bedarfes kann eine Institution frühzeitig Engpässe erkennen, Ausfallrisiken minimieren und eine wirtschaftliche Auslegung ihrer Anschlüsse erreichen. Gleichzeitig lässt sich so eine belastbare Grundlage für Kapazitäts‑, Notfall‑ und Budget‑Planungen schaffen, ohne sich allein auf starre Hersteller‑ oder Provider‑Vorgaben zu verlassen. Relevant ist hierbei die gesamte Netzstrecke zwischen Servern und IT-Clients, zumindest bis zum Internet-Anschluss der Institution. Beispiele für den Anwendungsbereich können sehr unterschiedlich ausfallen: In einem Call‑Center kann sich der Bedarf aus der Anzahl zeitgleich aktiver Soft‑Phones ableiten, deren Codec‑Bandbreite sowie der gewünschten Gesprächsqualität (Latenz < Antwortzeit in ms). In einem Forschungslabor kann die Anbindung darauf basieren, dass täglich große Datensätze mit einer bestimmten maximalen Bandbreite in Gbit/s zu Kooperationspartnern repliziert werden. Auch eine E‑Learning‑Plattform kann berücksichtigen, dass zu Semesterbeginn Studierende gleichzeitig parallele Video‑Streams in HD abrufen, während administrative Dienste weiterhin innerhalb einer bestimmten Antwortzeit in ms reagieren sollen. Dabei ist es sinnvoll, die Netzanbindung an realistische Belastungsszenarien anzupassen.
ARCH.9.2 Lastverteilung
| Hochverfügbarkeit |
Statement
Architektur für Anwendungen KANN eine {{ netzbasierte oder serverbasierte }} automatische Lastverteilung aktivieren.
Guidance
Netzbasierte Lastverteilung bedeutet hier, dass ein dedizierter Netzwerkdienst – z. B. über Load-Balancer oder Layer-4/Layer-7-Komponenten – den eingehenden Datenverkehr dynamisch auf mehrere Server oder Dienste verteilt. Serverbasierte Lastverteilung bedeutet dagegen, dass die beteiligten Systeme selbst Mechanismen bereitstellen, um Anfragen untereinander weiterzugeben oder zu koordinieren, etwa durch eingebaute Proxy- oder Cluster-Funktionalitäten. Der Zweck einer solchen Verteilung liegt in der Absicherung der Verfügbarkeit: Ein plötzlicher Anstieg von Benutzeranfragen könnte ansonsten einzelne Systeme überlasten und zu Ausfällen führen; ebenso könnte ein Defekt in einem Knoten die Gesamtleistung stark beeinträchtigen. Mit geeigneter Lastverteilung kann die Stabilität der Anwendung verbessert und ein unterbrechungsfreier Betrieb unterstützt werden. Zur Umsetzung kann die Institution netzbasierte Verfahren einsetzen, etwa (1) hardware- oder softwaregestützte Load-Balancer, die eingehende Verbindungen nach konfigurierbaren Regeln verteilen, (2) DNS-basierte Verfahren, bei denen Abfragen gezielt auf unterschiedliche Zielsysteme geleitet werden, oder (3) virtuelle Appliances in virtualisierten oder Cloud-nahen Umgebungen. Serverbasierte Verfahren können etwa durch den Einsatz von Cluster-Software, eingebaute Reverse-Proxy-Funktionen in Webservern oder den Einsatz von Message-Queues realisiert werden. Dabei kann eine Institution darauf achten, dass Monitoring-Funktionen integriert sind, um Engpässe frühzeitig zu erkennen, und dass Konfigurationen für Failover-Szenarien getestet werden. Auch ein gestuftes Testen der Lastverteilung unter realitätsnahen Bedingungen kann helfen, die Wirksamkeit sicherzustellen.
ARCH.9.3 Automatische Skalierung
| Hochverfügbarkeit, DDoS |
Statement
Architektur für Anwendungen KANN eine automatische Skalierung der von der Anwendung verwendeten Computerinstanzen anhand von {{ Schwellwerten }} aktivieren.
Guidance
Automatische Skalierung ist die Fähigkeit einer Anwendungsarchitektur, die Anzahl der von einer Anwendung genutzten Serverinstanzen dynamisch und automatisiert zu erhöhen oder zu verringern. Grundlage für diese Anpassungen sind definierte Schwellwerte, die beispielsweise auf Metriken wie CPU-Auslastung, Speichernutzung oder Antwortzeiten beruhen können. Damit wird festgelegt, bei welchen messbaren Bedingungen zusätzliche Server gestartet oder wieder abgeschaltet werden. Typische Werte für Schwellwerte können etwa „80 % durchschnittliche CPU-Auslastung über 5 Minuten“, „weniger als 500 MB freier Arbeitsspeicher“ oder „Antwortzeit über 2 Sekunden bei mehr als 100 gleichzeitigen Anfragen“ sein. Ohne Auto-Scaling könnte es vorkommen, dass Anwendungen unter hoher Last nicht mehr reagieren, Datenverlust entsteht oder ganze Dienste für Nutzer unerreichbar werden. Umgekehrt kann Auto-Scaling helfen, Kosten und Ressourcen zu optimieren, indem ungenutzte Server wieder abgeschaltet werden. Eine sinnvolle Umsetzung kann beispielsweise durch den Einsatz von cloudbasierten Skalierungsgruppen erfolgen, die auf klar definierte Metriken reagieren, oder durch Virtualisierungsplattformen, die zusätzliche Instanzen automatisch bereitstellen. Praktische Tipps sind etwa (1) die Definition realistischer und getesteter Schwellwerte auf Basis historischer Lastprofile, (2) die Einrichtung von Stresstests, um das Verhalten bei Erreichen der Schwellwerte zu validieren, und (3) die Einführung von Alarmierungen, die Administratoren über ungewöhnlich häufiges Hoch- oder Runterskalieren informieren können. So kann die Institution sicherstellen, dass Auto-Scaling verlässlich funktioniert und gleichzeitig eine ökonomische Ressourcennutzung gewährleistet bleibt.
ARCH.9.4 Content Delivery Network
| Hochverfügbarkeit, DDoS |
Guidance
Ein Content Delivery Network (CDN) ist ein Netz geographisch verteilter Server, welches Inhalte wie Webseiten und große Mediendateien auch bei hoher Last skaliert zur Verfügung stellt. CDNs sind sinnvoll für weltweit hochverfügbare Server-Anwendungen, da so Lastspitzen und DDoS-Angriffe abgemildert werden. Ein CDN kann selbst umgesetzt oder durch einen entsprechenden Dienstleister übernommen werden.
BER - Berechtigung
1 - Grundlagen
BER.1.1 Verfahren und Regelungen
Statement
Berechtigung MUSS Verfahren und Regelungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement verankern.
Guidance
Ziel ist einen dokumentierten Prozess einzurichten, der die Vergabe, Verwaltung und Entfernung von Zugangs- und Zugriffsberechtigungen, sowie der damit verbundenen Identitäten regelt. Zu berücksichtigen sind insbesondere Neueinstellungen, Versetzungen und Entlassungen. Empfehlenswert ist es, die Vergabe und den Entzug von Berechtigungen so weit wie möglich zu automatisieren. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
BER.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
BER.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Berechtigung MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es, die Zuweisung anhand von Rollen (z. B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
BER.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Berechtigung MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automtatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
BER.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Berechtigung MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante Überprüfung der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
BER.1.3 Inventar Authentifizierungs- und Autorisierungssysteme
Statement
Berechtigung SOLLTE ein Inventar der Systeme zur Authentifizierung und Autorisierung dokumentieren.
Guidance
Ein dokumentiertes Inventar der Authentifizierungs- und Autorisierungssysteme kann eine zentrale Grundlage sein, um den Überblick über sicherheitsrelevante Zugangskontrollen zu behalten, sowohl lokal als auch in der Cloud. Solche Systeme sind dafür zuständig zu prüfen, wer Zugriff auf IT-Ressourcen erhält (Authentifizierung) und was dieser Zugriff umfassen darf (Autorisierung). Wird kein vollständiges und gepflegtes Inventar geführt, könnten Schwachstellen unentdeckt bleiben, z.B. veraltete Login-Dienste, falsch konfigurierte Rollen oder Schatten-Identitäten in cloudbasierten Identitätsplattformen. In einem konkreten Vorfall könnte etwa ein ehemals genutzter Verzeichnisdienst (z.B. ein ausgemusterter LDAP-Server) unbemerkt weiterhin aktiv sein und von Angreifern für unautorisierte Zugriffe verwendet werden. Ebenso könnte ein unerkannter Konfigurationsfehler in einem Authentifizierungs-Gateway dazu führen, dass privilegierte Nutzerrollen ohne Zwei-Faktor-Absicherung zugänglich sind. Zu Authentifizierungs- und Autorisierungssystemen zählen beispielsweise Verzeichnisdienste (Directory Services), Identity Provider (IdPs), Single Sign-On-Plattformen (SSO), lokale Passwortdatenbanken sowie API-Gateways mit Zugriffskontrolllogik. Eine Möglichkeit zur Umsetzung kann darin bestehen, auf eine Liste aller Systeme des Informationsverbundes zurückzugreifen und Informationen zum Berechtigungsmanagement zu ergänzen – inklusive ihrer Funktion, angebundenen Anwendungen, unterstützten Protokollen (wie SAML, OAuth2, OpenID Connect) sowie Zuständigkeiten. Die Pflege dieses Inventars kann über ein zentrales Configuration Management Database (CMDB) erfolgen oder alternativ über eine revisionsfähige Tabellenstruktur mit Zugriffskontrollen. Hilfreich kann es sein, den Lifecycle einzelner Systeme zu erfassen, etwa ob sich diese in Einführung, Nutzung oder Stilllegung befinden. Ein Abgleich mit dem Rollen- und Rechtemanagement der Institution kann die Konsistenz zusätzlich verbessern.
BER.1.4 Inventar der Berechtigungen
Statement
Berechtigung SOLLTE ein Inventar der Berechtigungen mit Personen, Identitäten, Zugangskonten, Berechtigungen und deren jeweiliger Zuordnung dokumentieren.
Guidance
Ein Inventar der Berechtigungen kann helfen, Zugriffsrechte innerhalb einer Institution transparent zu machen und unnötige oder riskante Berechtigungen zu erkennen. Es dokumentiert, welche Identitäten – also digitale Repräsentationen von Personen oder Systemen – über welche Konten und Berechtigungen verfügen. So können potenzielle Risiken wie verwaiste Konten oder unautorisierte Privilegien sichtbar werden. Beispielsweise könnte ein ehemaliger Mitarbeitender noch aktive Zugänge besitzen, oder ein Dienstkonto könnte über weitreichende Rechte verfügen, obwohl der Einsatz längst beendet ist – beides kann ein Einfallstor für Missbrauch sein. Relevant sind neben den Berechtigungen von Personen auch Dienstekonten, Cloud-Zugänge und physische Zugangsberechtigungen wie Schlüssel-Schließpläne. Berechtigungen bezeichnen konkrete Zugriffsrechte auf Ressourcen (z. B. Lesen oder Administrieren). Eine Institution kann dies etwa durch einen Verzeichnisdienst, ein zentrales Berechtigungsmanagement oder gepflegte Berechtigungsverzeichnisse abbilden. Die Benennung von Zuständigen je Fachbereich, regelmäßige Überprüfungen und der Einsatz von klaren Rollenkennzeichnungen (z. B. „temporär“, „Admin“) können helfen, das Inventar aktuell und verständlich zu halten. Auch eine strukturierte Offboarding-Checkliste kann sicherstellen, dass veraltete Zugänge rechtzeitig entfernt werden.
2 - Identitätsmanagement
BER.2.1 Person-Identität
BER.2.3 Stammdatenprüfung
BER.2.5 Deaktivierung bei Weggang
Guidance
Weggang meint hier die nicht nur kurzfristige Beendigung der Aktivitäten der Identität, z.B. bei Kündigung, Elternzeit, Sabbatical. Die Anforderung ist auch umgesetzt, wenn die Identität gelöscht wird. Empfehlenswert ist die Löschung jedoch erst nach Ablauf längerer Löschfristen, um die Nachvollziehbarkeit von Aktionen im Audit Log zu erhalten.
BER.2.6 Löschen nach Fristablauf
Statement
Berechtigung SOLLTE nicht mehr benötigte Identitäten nach Ablauf der Löschfristen löschen.
Guidance
Gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschfristen ergeben sich aus dem Compliance-Management, z.B. aus Regelungen der DSGVO oder dem Handels- und Steuerrecht. Sicheres Löschen bedeutet, Daten so zu entfernen, dass sie mit vertretbarem Aufwand (auch forensisch) nicht mehr rekonstruierbar sind. Je nach Medium geschieht das z. B. durch verifizierbares Überschreiben, kryptografisches Löschen (Schlüsselvernichtung) oder physische Zerstörung (inklusive zugehöriger Metadaten, Caches und Datensicherungen).
3 - Zugangskonten
BER.3.1 Zentrales Management
Guidance
Wenn Zugangskonten lokal auf jedem Gerät einzeln verwaltet werden, könnte es zu inkonsistenten und veralteten Zugängen und Berechtigungen kommen. Ein zentrales System steuert Benutzeridentitäten und Zugriffsrechte übergreifend – oft als Identity and Access Management (IAM) oder bei sensiblen Konten als Privileged Access Management (PAM) bezeichnet. Es kann die Nachvollziehbarkeit erhöhen, Audits erleichtern und gerade in komplexen IT-Umgebungen Transparenz schaffen. Umsetzbar ist dies etwa über Verzeichnisdienste wie LDAP oder Active Directory, ergänzt durch rollenbasierte Zugriffsmodelle (RBAC). Praktische Maßnahmen zum Management können Self-Service-Portale, automatische Genehmigungsworkflows und regelmäßige Rechteüberprüfungen umfassen. Für den Einstieg kann eine Institution kritische Systeme priorisieren und Prozesse schrittweise zentralisieren.
BER.3.2 Autorisierung neuer Zugangskonten
| Change Management |
Statement
Berechtigung SOLLTE die Einrichtung von Zugangskonten durch {{ bestimmte Personen oder Rollen }} autorisieren.
Guidance
Gemeint ist hier die Entscheidungsbefugnis für die Freigabe neuer Zugangskonten. Dies können je nach Organissationsstruktur beispielsweise fachliche Vorgesetzte, Systemverantwortliche, Anwendungseigentümer, Rollenverantwortliche, Personalverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte oder benannte Administratoren mit Freigabekompetenz sein. Eine geregelte Autorisierung stellt sicher, dass Zugänge nur auf Grundlage eines legitimen geschäftlichen oder technischen Bedarfs entstehen. Ohne eine solche Autorisierung könnte ein Zugangskonto "auf Zuruf" ohne gültigen Auftrag eingerichtet werden, z.B. für hier nicht berechtigte Personen, ehemalige Beschäftigte oder externe Dienstleister. Dies könnte unbefugte Zugriffe, Berechtigungsausweitung, Umgehung von Verantwortlichkeiten oder nicht erkennbare Schattenkonten begünstigen.
BER.3.5 Identität-Zugangskonto
Guidance
Wenn ein Zugangskonto genau einer Identität zugewiesen ist erleichtert dies die Vergabe von Berechtigungen nach dem Need-to-know-Prinzip. Außerdem kann so bei einem Vorfall nachvollzogen werden, welche Person welche Befehle ausgeführt hat, z.B. mittels des Audit Logs. Anders herum können einer Identität auch mehrere Zugangskonten zugewiesen sein, z.B. ein normalen Nutzungskonto und ein Zugangskonto für die Systemadministration.
BER.3.6 Privilegierte Zugangskonten
| Privilege Escalation, Insider Threat, Privilegierte Rechte |
Statement
Berechtigung für Administrierende SOLLTE separate Zugangskonten für administrative Tätigkeiten (Administrationskonten) verankern.
Guidance
Zugangskonten mit privilegierten Rechten (Superuser wie z.B. root) könnten durch menschliche Fehler oder Schadcode weitreichende Probleme verursachen. Bewährt hat es sich daher für administrative Tätigkeiten wie die Installation von Anwendungen dedizierte Zugangskonten einzurichten und diese auch nur für derartige Tätigkeiten zu verwenden. Für normale Geschäftsaktivitäten wie E-Mail oder Webbrowser nutzen auch Administrierende dann ausschließlich Zugangskonten ohne administrative Berechtigungen.
BER.3.7 Single-Sign-On
Statement
Berechtigung für Anwendungen SOLLTE die Anmeldung über einen zentralen Identitätsprovider aktivieren.
Guidance
Bei Single Sign-on authentifizieren sich Nutzende bei einem zentralen Identity Provider, der auch die Berechtigungen zur Nutzung der Anwendung prüft. Bei erfolgreicher Authentifizierung und passenden Berechtigungen wird für die Sitzung ein Token ausgestellt, das den Zugang zur Anwendung ermöglicht. Da Nutzende durch Single-Sign-On weniger Anmeldeinformationen benötigen, wird es leichter, sich komplexe Passwörter zu merken oder zentrale gepflegte Schutzmaßnahmen, wie eine Mehr-Faktor-Authentifizierung oder Überwachung von Anmeldeinformationen, auch auf die Anwendung anzuwenden. Zudem erschwert Single-Sign-On auch Phishing-Angriffe, da Anmeldeinformationen nur noch an zentraler Stelle und nicht mehr verstreut in einzelne Anwendungen oder Webseiten abgefragt werden. Andererseits ist bei der Kompromittierung des Single-Sign-On-Logins auch die Authentifizierung an der Anwendung kompromittiert und die Verfügbarkeit der Anwendung hängt auch von der Verfügbarkeit des zentralen Logins ab. Dies kann unter Windows durch Nutzung eines Windows Server Domain Controllers und unter Linux durch Samba mit aktiviertem Heimdal Kerberos Key Distribution Center (KDC) umgesetzt werden.
BER.3.8 Hinweise bei Anmeldefehlern
| Credential Stuffing, Brute-Force-Attacke |
Statement
Berechtigung für Anwendungen SOLLTE Hinweise darauf, ob ein Zugangskonto existiert bei erfolglosen Anmeldeversuchen deaktivieren.
Guidance
Den Hinweis, dass bei erfolglosen Anmeldeversuchen das Passwort oder die Kennung falsch ist, könnte ein Angreifer als sogenannte User Enumeration (Benutzerkonten-Aufzählung) oder Account Discovery (Konto-Entdeckung) Schwachstelle ausnutzen. Dadurch wird das Risiko einer Brute-Force-Attacke oder eines Credential Stuffings erhöht, bei der ein Angreifer eine Liste potenzieller Benutzernamen durchprobieren könnte, um gültige Konten zu identifizieren. Der Schutz kann gewährleisten, dass ein Angreifer nicht automatisch weiß, welche Konten er als Nächstes mit Passwörtern attackieren muss oder Rückschlüsse auf registrierte Zugangskonten erhält. Zur Umsetzung kann die Institution alle Rückmeldungen bei fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen so vereinheitlichen, dass sie keinen Aufschluss über den Grund des Fehlschlags geben, beispielsweise durch die generische Nachricht „Der eingegebene Benutzername oder das Passwort ist ungültig.“.
BER.3.10 Anmeldeversuchsgrenze am System
| Credential Stuffing, Brute-Force-Attacke |
Statement
Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE weitere Anmeldeversuche nach Erreichen von {{ einem maximalen Schwellwert an }} fehlgeschlagenen Versuchen vorübergehend blockieren.
Guidance
Betrifft sowohl die lokale Anmeldung über eine Benutzeroberfläche als auch den Zugriff über Fernwartungsprotokolle oder -anwendungen wie RDP, SNMP, wenn diese vorhanden sind. Die Umsetzung erfolgt im einfachsten Fall durch ein Login, bzw. eine Bildschirmsperre für das IT-System. Biometrische Daten wie Fingerabdrücke können gefälscht werden und sind nicht so leicht zu ändern wie Passwörter. Setzen Sie Biometrie daher nicht als einzigen Authentifizierungsfaktor ein, sondern wenn, dann nur zur Ergänzung (Mehr-Faktor-Authentifizierung). Die Anforderung ist entbehrlich, wenn das System keinen Zugriff auf schützenswerte Daten erlaubt, z.B. bei Nutzung als Kiosk.
BER.3.11 Anmeldeversuchsgrenze an der Anwendung
| Credential Stuffing, Brute-Force-Attacke |
Statement
Berechtigung für Anwendungen SOLLTE weitere Anmeldeversuche nach Erreichen von {{ einem maximalen Schwellwert an }} fehlgeschlagenen Versuchen vorübergehend blockieren.
Guidance
Häufen sich Anmeldeversuche, so könnte ein Angreifer Zugangsdaten durchprobieren. Durch eine Anmeldeversuchsgrenze wird der Zugriff durch das massenhafte Durchprobieren von Zugangsdaten (Credential Stuffing) verhindert. Dies kann z.B. durch die Begrenzung der Anmeldeversuche pro Client oder pro IP erfolgen. Dies betrifft sowohl die Anmeldung an der Benutzeroberfläche als auch über das Netz. Relevant sind hierbei sowohl primäre als auch ggf. vorhandene sekundäre Zugänge (z.B. Sicherheitsfragen, Passwort zurücksetzen). Für die Wahl des Schwellwertes ist die Anzahl der betroffenen Zugangskonten, die Passwortlänge und der Schutzbedarf der Anwendung von Bedeutung. Je nach Risikoprofil der Anwendung sind verschiedene Lösungen denkbar, z.B. die Verwendung von CAPTCHAS bei Erreichen der Anmeldeversuchsgrenze oder indem der Zeitraum einer Blockierung nach jedem fehlgeschlagenen Anmeldeversuch erhöht wird. Erfordert die Anwendung keine Zugangsdaten, so ist auch diese Anforderung entbehrlich.
BER.3.12 Systemsperre bei Inaktivität
| Automatic Session Locking |
BER.3.13 Sperre der Anwendung bei Inaktivität
| Automatic Session Locking |
Statement
Berechtigung für Anwendungen SOLLTE eine Sperre bei Inaktivität nach {{ einer Frist }} aktivieren.
Guidance
Kann je nach Anmeldeweg durch eine Abmeldung (Automatic Session Locking) direkt an der Anwendung, über Single-Sign-On oder (bei Anmeldung über das Netz) die Trennung der Netzverbindung umgesetzt werden. Eine längere Inaktivität kann z.B. 5-15 Minuten lang sein. Verfügt die Anwendung über keine eigene Authentifizierungsmethode, so ist die Anforderung entbehrlich.
BER.3.14 Kein Recycling von Zugängen
Statement
Berechtigung SOLLTE die Wiederverwendung von Zugangskonten für {{ einen bestimmten Zeitraum }} blockieren.
Guidance
Wiederverwendung von Zugangskonten meint hier die erneute Vergabe oder Reaktivierung zuvor bereits verwendeter Zugangskonten für Einzelpersonen, Gruppen, Rollen, Dienste oder Geräte zu anderen Einzelpersonen, Gruppen, Rollen, Diensten oder Geräten (engl. account reuse, account recycling). Der Parameter „einen bestimmten Zeitraum“ beschreibt eine durch die Institution festgelegte Sperr- oder Karenzfrist, innerhalb derer ein deaktiviertes, entzogenes oder nicht mehr zugeordnetes Konto nicht erneut verwendet werden kann; sinnvolle Werte können je nach Schutzbedarf etwa 90 Tage, 180 Tage, ein Jahr oder bei besonders kritischen bzw. privilegierten Konten eine dauerhafte Nichtwiederverwendung sein. Ohne eine solche Sperrfrist könnte eine neue nutzende Person fälschlich Zugriff auf alte Berechtigungen, Protokollzuordnungen, Postfächer, Schlüssel, Tokens oder Anwendungskontexte erhalten, und ein Sicherheitsvorfall könnte später nicht mehr eindeutig einer handelnden Person oder einem technischen Vorgang zugeordnet werden.
BER.3.15 Zugang löschen nach Fristablauf
| Credential Stuffing, Brute-Force-Attacke |
Statement
Berechtigung SOLLTE nicht mehr benötigte Zugangskonten nach Ablauf der Löschfristen löschen.
Guidance
Die Löschfristen ergeben sich aus gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen, die dem Compliance-Management entnommen werden können. Sicheres Löschen bedeutet, Daten so zu entfernen, dass sie mit vertretbarem Aufwand (auch forensisch) nicht mehr rekonstruierbar sind. Je nach Medium geschieht das z. B. durch verifizierbares Überschreiben, kryptografisches Löschen (Schlüsselvernichtung) oder physische Zerstörung (inklusive zugehöriger Metadaten, Caches und Datensicherungen).
BER.3.16 Keine Gruppenkonten
| Insider Threat |
Guidance
Ein Gruppenkonto (englisch shared account) bezeichnet hier ein Zugangskonto, das von mehreren natürlichen Personen gemeinsam genutzt wird und daher keiner einzelnen natürlichen Person eindeutig zugeordnet werden kann. Vom Regelbetrieb erfasst ist die gewöhnliche, wiederkehrende Nutzung im Tagesgeschäft, nicht jedoch ein eng begrenzter Ausnahmefall mit gesonderter Begründung und Absicherung, sowie nachvollziehbarer Zuordnung der Nutzung zu einer konkreten Person. Der Ausschluss von Gruppenkonten hat das Ziel die Nachvollziehbarkeit von Zugriffen und Änderungen zu verbessern und eine eindeutige Verantwortlichkeit für die Nutzung von Berechtigungen sicherzustellen. Die Verwendung von Gruppenkonten im Regelbetrieb könnten hingegen die Aufklärung von Sicherheitsvorfällen erschweren, die missbräuchliche Nutzung von Zugriffsrechten begünstigen oder nach dem Ausscheiden einzelner Nutzer unbemerkte Zugriffsmöglichkeiten bestehen lassen. Für technisch unvermeidbare Sonderfälle können stattdessen speziell gekennzeichneter Funktions- oder Dienstkonten (service accounts) verwendet werden. Im Unterschied zu Gruppenkonten sind Service Accounts nicht zur gemeinsamen interaktiven Nutzung durch mehrere Mitarbeiter gedacht. Sie können beispielsweise einen Datenbankdienst mit einer Anwendung verbinden, automatisierte Datensicherungen durchführen oder den Datenaustausch zwischen zwei Systemen ermöglichen. Um klar von Gruppenkonten abgegrenzt zu sein benötigt ein Dienstkonto eine klar nachvollziehbare Zweckbindung, die Sperrung interaktiver Anmeldungen, sowie eine regelmäßige Erneuerung von Authentisierungsmerkmalen.
BER.3.17 Gruppenkonten - MFA
| Insider Threat |
Guidance
Werden trotz des damit verbundenen Risikos Gruppenkonten genutzt, so kann mit Mehr-Faktor-Authentifizierung der Mißbrauch von Zugangsdaten erschwert werden. Kann zum Beispiel durch mehrere dem Zugangskonto zugewiesene Hardwaretoken oder durch OTP-Apps umgesetzt werden. Falls keine Gruppenkonten verwendet werden, so ist die Anforderung entbehrlich.
BER.3.18 Gruppenkonten - Wechsel dokumentieren
BER.3.19 Gruppenkonten - Passwortwechsel bei Weggang
| Password Policy |
BER.3.20 Zwischenspeicherung von Zugangsdaten
Statement
Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE die Zwischenspeicherung der Zugangsdaten von Nutzern deaktivieren.
Guidance
Wird die Zwischenspeicherung von Zugangsdaten auf IT-Systemen deaktiviert, so wird Angreifern deren Diebstahl erschwert. Kann unter Windows ab Server 2012 R2 durch Zuweisung aller Zugangskonten zur Gruppe "Geschützte Benutzer" (Protected Users) umgesetzt werden. Konten für Dienste und Computer brauchen nicht Mitglied von „Geschützte Nutzer“ sein.
BER.3.21 Dienstekonten
Statement
Berechtigung für Hostsysteme SOLLTE eine automatische Verwaltung der Zugangsdaten von Dienste-Konten aktivieren.
Guidance
Eine automatische Verwaltung der Zugangsdaten von Dienste-Konten bezeichnet in diesem Kontext die technische Fähigkeit, Passwörter, Schlüssel oder Tokens solcher Konten – im Englischen häufig als service accounts oder machine identities bezeichnet – durch spezialisierte Systeme ohne manuelles Eingreifen zu erzeugen, zu speichern, regelmäßig zu erneuern und kontrolliert zu verteilen. Zugangsdaten sind hierbei sämtliche Authentifizierungsinformationen, die einem Dienst ermöglichen, auf Ressourcen anderer Systeme zuzugreifen, beispielsweise API-Schlüssel, SSH-Keys oder Anmeldedaten für Datenbanken. Dienste-Konten werden meist von Applikationen, Hintergrunddiensten oder Automatisierungsprozessen genutzt und unterscheiden sich von personenbezogenen Benutzerkonten dadurch, dass sie keinem Individuum zugeordnet sind, sondern einem technischen Zweck dienen. Erfolgt bei Zugangskonten für automatisierte Dienste eine automatische Rotation von Passwörtern oder Anmeldezertifikaten, so werden statische Passwörter, die Ablage von Zugangsdaten auf Netzlaufwerken oder plötzliche Fehlfunktionen durch Zertifikatsablauf vermieden. Ihre automatische Verwaltung kann durch zentrale Passworttresore (password vaults), Identitätsmanagementsysteme (Identity and Access Management, IAM) oder Secret-Management-Lösungen realisiert werden.
BER.3.22 Notfallzugang
| BCM, Privilegierte Rechte |
Guidance
Ein Notfallzugangskonto (sog. Break Glass Account) ist ein Zugang mit privilegierten Berechtigungen, der bei Notfällen als letztes Mittel zum Zugang zu wichtigen Systemen verwendet werden kann, z.B. Verzeichnisdienste, Cloud-Infrastrukturen. Es empfiehlt sich für diese Konten die Verwendung langer Passwörter und die Aufbewahrung dieser z.B. in einem Safe oder aufgeteilt auf mehrere Administrierende.
BER.3.23 Notfallzugang Verzeichnisdienst
| BCM |
Guidance
Ein Notfallzugangskonto (sog. Break Glass Account) ist ein Zugang mit privilegierten Berechtigungen, der bei Notfällen als letztes Mittel zum Zugang zu wichtigen Systemen verwendet werden kann, z.B. Verzeichnisdienste, Cloud-Infrastrukturen. Verwenden Sie für diese Konten lange Passwörter und bewahren Sie diese z.B. in einem Safe oder aufgeteilt auf mehrere Administrierende auf.
BER.3.24 Alternative Authentifizierung am IT-System
| Produktbeschreibung |
Statement
Berechtigung für IT-Systeme KANN ein ebenso vertrauenswürdiges, alternatives Verfahren zur Authentifizierung verankern.
Guidance
Wenn Nutzende ein für die reguläre Authentisierung erforderliches Authentisierungsmittel verlieren oder nicht mehr verwenden können, kann eine alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung des Zugangs relevant sein. Hierfür kommen sowohl bereits eingerichtete alternative Authentisierungsmittel als auch besondere Wiederherstellungsverfahren in Betracht. Ein vergleichbares Vertrauensniveau der alternativen Authentisierung oder Wiederherstellung trägt dazu bei, dass der Schutz der regulären Authentisierung nicht unangemessen herabgesetzt wird. Als alternative Authentisierungsmittel kommen beispielsweise ein zusätzlich registrierter kryptografischer Authenticator, eine Smartcard oder andere geeignete Authentisierungsverfahren in Betracht. Möglichkeiten zur Wiederherstellung sind beispielsweise sicher hinterlegte Recovery-Codes bzw. PUKs, die Verifikation über ein noch verfügbares Authentisierungsmittel oder eine bestehende vertrauenswürdige Sitzung sowie eine erneute Identitätsprüfung, etwa durch persönliche Vorstellung und Prüfung eines amtlichen Ausweisdokuments.
BER.3.25 Alternative Authentifizierung an der Anwendung
| Produktbeschreibung |
Statement
Berechtigung für Anwendungen KANN ein ebenso vertrauenswürdiges, alternatives Verfahren zur Authentifizierung verankern.
Guidance
Wenn Nutzende ihren Primärzugang (z.B. Passwort, Smartphone mit Authentifizierungs-App) verlieren, wird eine alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung des Zugangs benötigt. Damit dieser Alternativzugang den Schutz der Primärmethode nicht aushebelt, ist eine vergleichbare Zuverlässigkeit der Authentifizierung erforderlich. Lösungsmöglichkeiten je nach Schutzbedarf sind z.B. (1) ein Einmalpasswort, dass an die hinterlegte E-Mailadresse versendet wird, (2) die persönliche Vorstellung mit Ausweis, (3) die Verifikation über bestehende Sitzungen, (4) die Authentifizierung über vertrauenswürdige Stellen wie Vorgesetzte oder IT-Sicherheitsteams.
4 - Berechtigungsmanagement
BER.4.1 Prinzip der geringsten Berechtigungen
| Security by Default, Privilegierte Rechte |
Statement
Berechtigung SOLLTE die Vergabe von Berechtigungen nach dem Prinzip der geringsten Berechtigungen einschränken.
Guidance
Das Prinzip der geringsten Berechtigungen, im Englischen als Principle of Least Privilege (PoLP) bekannt, besagt, dass Nutzende, Prozesse oder Systeme nur die minimal notwendigen Zugriffsrechte erhalten dürfen, um die ihnen jeweils zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Dies dient primär der Minimierung der Angriffsfläche und der Begrenzung potenzieller Schäden. Sollte beispielsweise ein Zugangskonto durch Phishing kompromittiert werden, könnte ein Angreifer ohne dieses Prinzip weitreichenden Zugriff auf kritische Daten oder Systeme erlangen und diese manipulieren, exfiltrieren oder verschlüsseln. Die konsequente Anwendung dieses Grundsatzes kann die Ausbreitung von Schadsoftware nach einem ersten Eindringen erheblich erschweren und sicherstellen, dass Mitarbeitende nur jene Informationen einsehen, die für ihre Tätigkeit unmittelbar relevant sind. Hierdurch wird auch das Risiko von Datendiebstahl durch Innentäter reduziert. Es empfiehlt sich als Ergänzung hier auch das "Need to know"-Prinzip zu betrachten, da sich beide Prinzipien ergänzen. Während das "Least Privilege"-Prinzip auf Systremrechte, Rollen und Berechtigungen fokussiert, liegt der Fokus des "Need to know"-Prinzips mehr auf Informationen und Datenzugriff. Zur sinnvollen Umsetzung kann die Institution ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept (Role-Based Access Control, RBAC) etablieren, bei dem Berechtigungen nicht an einzelne Personen, sondern an vordefinierte Rollen (z.B. "Finanzbuchhaltung" oder "Netzwerkadministrator") gebunden werden. Für die Einführung in eine bestehende Umgebung kann ein gestuftes Vorgehen gewählt werden: (1) Zunächst wird ein Überwachungsmodus ("Audit-Only") aktiviert, der protokolliert, welche Zugriffe durch eine strengere Richtlinie verweigert würden, ohne sie tatsächlich zu blockieren. (2) Anschließend werden diese Protokolle analysiert, um legitime, für den Geschäftsbetrieb notwendige Zugriffe zu identifizieren und diese gezielt in die jeweiligen Rollen und Berechtigungsgruppen aufzunehmen. (3) Erst wenn keine legitimen Zugriffe mehr in den Protokollen als "verweigert" auftauchen, wird die Richtlinie scharf geschaltet und blockiert aktiv alle nicht explizit erlaubten Zugriffe. Alle relevanten Anforderungen zur Vergabe von Berechtigungen können mit den Handlungsworten "authentifizieren", "autorisieren" und "einschränken" gefunden werden.
BER.4.1.1 Rollenbasierte Berechtigung
Guidance
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und des administrativen Aufwands wird die direkte Vergabe von Berechtigungen an Einzelkonten vermieden. Berechtigungen werden gemäß dem Least-Privilege-Prinzip in Rollen gebündelt, wobei die Zuweisung und der Entzug ausschließlich über diese Rollen erfolgt. Etwaige Ausnahmen, beispielsweise für temporäre Spezialrechte, werden restriktiv gehandhabt, nachvollziehbar dokumentiert und zeitlich befristet.
BER.4.1.2 JIT‑/JEA‑Berechtigungen
Statement
Berechtigung KANN die Berechtigung zum Zeitpunkt des Zugriffs für {{ besonders kritische Ressourcen oder Zugänge }} aktivieren.
Guidance
„JIT‑/JEA‑Berechtigungen“ (Just‑In‑Time/Just‑Enough‑Access) ist die zeitlich und inhaltlich begrenzte Vergabe von Rechten zum Zeitpunkt eines Zugriffs auf eine Ressource. Dies kann insbesondere für privilegierte Zugangskonten und Administrationszugänge sinnvoll sein, um erhöhte Rechte nur genau dann zu ermöglichen, wenn sie wirklich erforderlich sind.
BER.4.2 Autorisierung von Berechtigungen
Statement
Berechtigung SOLLTE die Zuweisung von Berechtigungen durch {{ bestimmte Personen oder Rollen }} autorisieren.
Guidance
Mit „bestimmte Personen oder Rollen“ sind hier vorab festgelegte, nachvollziehbar benannte Autorisierungsinstanzen gemeint, also etwa disziplinarische Führungskräfte, fachliche Daten- oder Prozessverantwortliche, Systemverantwortliche, Rollen wie Application Owner, Data Owner, Service Owner oder Genehmiger in einem Identity-and-Access-Management-Prozess. Gemeint ist nicht eine beliebige informelle Zustimmung, sondern eine fachlich oder organisatorisch legitimierte Entscheidung darüber, ob eine konkrete Berechtigung zu einer Person, Funktion, Aufgabe oder einem Schutzbedarf passt. Die Vorschrift zielt darauf ab, unkontrollierte, fachlich nicht begründete oder zu weitreichende Berechtigungsvergaben zu vermeiden; ohne eine festgelegte Autorisierungsinstanz könnte ein Zugangskonto Zugriff auf vertrauliche Daten erhalten, eine nicht mehr passende Gruppenmitgliedschaft könnte bestehen bleiben oder ein privilegierter Zugang könnte ohne ausreichende fachliche Prüfung vergeben werden. Eine geregelte Autorisierung kann die Nachvollziehbarkeit von Zugriffsentscheidungen erhöhen, Interessenkonflikte reduzieren und sicherstellen, dass Berechtigungen an Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Schutzbedarf ausgerichtet bleiben.
BER.4.3 Begründung von Berechtigungen
BER.4.4 Überprüfung von Berechtigungen
Statement
Berechtigung SOLLTE vergebene Berechtigungen {{ regelmäßig }} auf Erforderlichkeit überprüfen.
Guidance
Erforderlichkeit bedeutet in diesem Kontext, dass eine vergebene Berechtigung nur dann als gerechtfertigt gilt, wenn sie für die aktuelle Aufgabenwahrnehmung, Rolle oder Funktion einer Person tatsächlich benötigt wird. Dabei kann zwischen fachlicher Notwendigkeit (z. B. Zugriff auf eine bestimmte Anwendung, um Kernaufgaben erfüllen zu können) und zeitlicher Relevanz (z. B. Projektzugriff, der nur für die Dauer des Projekts sinnvoll ist) unterschieden werden. Als mögliche Werte für den Parameter regelmäßig bieten sich an: (1) quartalsweise, (2) halbjährlich, (3) jährlich – je nach Kritikalität der Systeme und Sensibilität der Daten. Die regelmäßige Überprüfung der Erforderlichkeit kann verhindern, dass sich unbemerkt überhöhte Rechte („Privilege Creep“) ansammeln, die Angreifern im Falle einer Kompromittierung zusätzlichen Spielraum eröffnen könnten. Ohne solche Kontrollen könnte ein ehemaliger Projektmitarbeiter weiterhin Zugang zu sensiblen Daten haben oder ein interner Angreifer auf nicht benötigte Administrationsrechte stoßen. Umgekehrt kann die Überprüfung sicherstellen, dass Berechtigungen stets am aktuellen Aufgabenprofil ausgerichtet bleiben und so Schaden durch Missbrauch oder Fehlhandlungen eingedämmt werden kann. Zur Umsetzung kann eine Institution rollenbasierte Zugriffskonzepte einsetzen, die regelmäßig mit den Ist-Berechtigungen der Nutzer abgeglichen werden („Access Reviews“). Dies kann durch automatisierte Reports aus Verzeichnisdiensten, Datenbanken oder Fachanwendungen erfolgen, die Verantwortlichen zur Bestätigung oder Korrektur vorgelegt werden. Hilfreich kann auch ein Vier-Augen-Prinzip sein, bei dem Vorgesetzte die Notwendigkeit von Berechtigungen bestätigen. Darüber hinaus kann es nützlich sein, temporäre Projekt- oder Sonderrechte mit Ablaufdatum zu vergeben, sodass diese automatisch entzogen werden, wenn sie nicht mehr bestätigt werden.
BER.4.4.1 Überprüfung tatsächlicher Berechtigungen
Statement
Berechtigung SOLLTE dokumentierte und tatsächlich vergebene Berechtigungen {{ regelmäßig }} auf Übereinstimmung überprüfen.
Guidance
Der Sinn und Zweck der Vorgabe liegt darin, eine unbemerkte Abweichung zwischen Dokumentation und Realität frühzeitig zu erkennen. Ohne diesen Abgleich könnte es vorkommen, dass ehemalige Mitarbeitende weiterhin Zugriff auf interne Systeme behalten oder dass sich im Laufe der Zeit unautorisierte Rechteanhäufungen einschleichen. Durch eine wirksame Überprüfung kann hingegen sichergestellt werden, dass nur aktuelle, geprüfte und erforderliche Zugriffsrechte bestehen bleiben und so die Angriffsfläche der Institution reduziert werden kann. Zur Umsetzung kann die Institution Berechtigungsübersichten automatisiert aus IT-Systemen exportieren und diese mit den in Verzeichnissen oder Rollenmodellen hinterlegten Daten vergleichen, z.B. anhand eines automatisierten Abgleiches mit Personalstammdaten einmal pro Quartal. Diese Anforderung ist auch dann erfüllt, wenn Dokumentation der Berechtigungen und tatsächliche Berechtigung (z.B. ein Verzeichnisdienst) dasselbe sind. Bitte beachten Sie dabei, dass die generelle Anforderung zur Überprüfung vergebener Berechtigungen weiter gefasst ist und z.B. auch den Abgleich zwischen tatsächlich vergebenen Berechtigungen und nicht dokumentieren Erfordernissen (beispielsweise durch die Vorlage bei Vorgesetzten) umfassen kann.
BER.4.5 Systemfunktionen ohne Authentifizierung
Statement
Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE Funktionen, auf die ohne vorherige Authentifizierung zugegriffen werden kann, dokumentieren.
Guidance
Funktionen ohne Authentifizierung sind alle Zugriffsmöglichkeiten auf Schnittstellen oder Daten des Systems, für die keine Authentifizierung erforderlich ist. Hierzu gehören z. B. Sprachassistenten, offene Webserver-Ports oder das Einblenden von Inhalten aus Apps auf dem Sperrbildschirm, wodurch persönliche Nachrichten oder Logintoken für Unbefugte zugänglich sein könnten. Solche Funktionen sind häufige Einfallstore für Angriffe auf das System oder für Datenleaks. Daher ist es sinnvoll eine Übersicht dieser Funktionen zu führen, selbst wenn die Funktionen benötigt werden.
BER.4.6 Anwendungsfunktionen ohne Authentifizierung
Statement
Berechtigung für Anwendungen SOLLTE Funktionen, auf die ohne vorherige Authentifizierung zugegriffen werden kann, dokumentieren.
Guidance
Hierzu gehören z.B. der Zugriff auf öffentliche Inhalte oder Funktionen zum Zurücksetzen des Passwortes, wodurch persönliche Daten oder Logintoken für Unbefugte zugänglich sein könnten. Allerdings kann es auch unauthentifizierte Funktionen geben, die für Betrieb oder Informationssicherheit benötigt werden, z.B. Meldeformulare für Sicherheitsvorfälle oder öffentliche Webseiteninhalte.
BER.4.7 IT-System-Zugangskonto
Guidance
Wenn ein besonders schützenswertes IT-System nur von einer Person oder Identität genutzt wird, empfiehlt es sich dieses mit genau einem zugehörigen Zugangskonto zu verknüpfen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass weitere Konten unnötig Zugriff erhalten. Bei Revisionen ist auf diese Weise eindeutig nachvollziehbar, welche Identität Zugriff auf das System hatte. Das Vorgehen ist auch auf virtualisierte IT-Systeme übertragbar. Ein Beispiel ist eine spezielle Administrationskonsole, die ausschließlich einem dedizierten Admin-Konto zugeordnet ist.
BER.4.8 Entzug von Berechtigungen
Guidance
Innerhalb der Institution ist ein Prozess etabliert, mit dem Berechtigungen system- und anwendungsübergreifend entzogen sowie Zugänge deaktiviert oder gelöscht werden, sobald diese nicht mehr benötigt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass bei Personalwechseln oder Aufgabenänderungen keine Berechtigungen für einzelne Systeme oder Anwendungen bestehen bleiben. Der Entzug von Berechtigungen bei Kündigungen, Versetzungen oder Änderungen von Zuständigkeiten ist, soweit möglich, als automatisierter Ablauf umgesetzt.
5 - Umgang mit Authentisierungsmitteln
BER.5.1 Vorgehensweise zur Ausgabe
Statement
Berechtigung SOLLTE eine Vorgehensweise zur initialen Ausgabe von Authentifizierungsmitteln verankern.
Guidance
Die initiale Ausgabe von Authentifizierungsmitteln ist die erstmalige, kontrollierte Bereitstellung von Mitteln, mit denen eine natürliche Person oder ein technischer Dienst seine Identität nachweisen kann; hierzu zählen beispielsweise Passwörter oder Einmalpasswörter, Hardware- oder Software-Token, Smartcards, Zertifikate, kryptografische Schlüssel, Passkeys, initiale MFA-Faktoren sowie Aktivierungs- oder Registrierungsinformationen (engl. authentication credentials, authentication factors, authenticators). Die Vorgehensweise zur initialen Ausgabe umfasst dabei insbesondere die nachvollziehbare Feststellung der berechtigten empfangenden Person oder Instanz, die Zuordnung zum vorgesehenen Zugangskonto oder Berechtigungsumfang, einen geschützten Übergabeweg, die Vermeidung unkontrollierter Mehrfachausgaben sowie eine dokumentierbare Bestätigung, dass das Authentifizierungsmittel nur der vorgesehenen empfangenden Stelle zugänglich gemacht wurde. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, bereits beim ersten Zugang zu verhindern, dass Authentifizierungsmittel an falsche, nicht hinreichend identifizierte oder nicht mehr berechtigte Empfänger gelangen; andernfalls könnte ein Konto von Beginn an kompromittiert, ein Initialpasswort abgefangen, ein Token an eine falsche Person ausgegeben oder ein Zertifikat missbräuchlich zur Anmeldung verwendet werden.
BER.5.1.1 Initiale Ausgabe
Statement
Berechtigung SOLLTE vor der Verteilung von Authentifizierungsmitteln die Identität authentifizieren.
Guidance
Identität meint hier die natürliche Person, Gruppe, Rolle, Anwendung oder das IT-System, welches das Authentifizierungsmittel erhält. Verteilung meint hier die initiale Ausgabe, Weiterleitung oder Speicherung des Authentifizierungsfaktors, z.B. die Ausgabe eines initialen Passwortes an Nutzende oder die Speicherung eines X.509-Zertifikates zu einem neuen Hostsystem als vertrauenswürdig in einem Trust Store.
BER.5.2 Vorgehensweise zur Zurücksetzung
Statement
Berechtigung SOLLTE eine Vorgehensweise zur Zurücksetzung von Authentifizierungsmitteln verankern.
Guidance
Zurücksetzung meint hier die geregelte Wiederherstellung, Erneuerung, Sperrung und Neuvergabe solcher Mittel, wenn sie vergessen, verloren, kompromittiert, technisch unbrauchbar oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht mehr sicher verwendbar sind; sie umfasst insbesondere die Prüfung der Identität der berechtigten Person, die Verhinderung unberechtigter Übernahmeversuche und die nachvollziehbare Durchführung des Vorgangs. Eine verankerte Vorgehensweise kann verhindern, dass der Reset selbst zum Einfallstor wird: Ohne klare Regeln könnte ein Angreifer über Social Engineering, manipulierte Helpdesk-Anfragen, abgefangene Wiederherstellungslinks oder missbrauchte Sicherheitsfragen Zugriff auf fremde Konten erhalten. Ebenso könnte eine uneinheitliche Behandlung verlorener Token, vergessener Passwörter oder kompromittierter Zertifikate dazu führen, dass alte Authentifizierungsmittel weiterverwendet werden oder neue Mittel an die falsche Person gelangen.
BER.5.3 Vorgehensweise zum Widerruf
Statement
Berechtigung SOLLTE eine Vorgehensweise zum Widerruf von Authentifizierungsmitteln verankern.
Guidance
Der Widerruf meint hier die gezielte Ungültigsetzung, Sperrung, Deaktivierung oder Rücknahme solcher Mittel, sodass sie nicht mehr zur Anmeldung, Signatur, Schnittstellennutzung oder sonstigen Authentisierung verwendet werden können; er unterscheidet sich von einer bloßen Änderung der Berechtigung, weil nicht nur der Zugriffsumfang, sondern das Authentifizierungsmittel selbst unwirksam gemacht wird; umfasst sein können auch Sperrung, Deaktivierung, Löschung, Ersetzung, Zurücksetzung, Entzug aus Vertrauenslisten oder das Ungültigmachen noch aktiver Sitzungen, soweit dies für das jeweilige Verfahren technisch einschlägig ist. Eine Vorgehensweise ist dabei als beschriebener, wiederholbarer Ablauf zu verstehen, der Auslöser, Zuständigkeiten, Prüfschritte, technische Durchführung, Dokumentation und erforderliche Folgemaßnahmen so konkretisiert, dass der Widerruf auch bei Zeitdruck, außerhalb regulärer Arbeitszeiten oder bei unvollständiger Informationslage verlässlich angestoßen werden kann. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, die Nutzbarkeit kompromittierter, verlorener, fehlgeleiteter oder missbräuchlich verwendeter Authentifizierungsmittel zeitnah zu beenden und dadurch unbefugte Zugriffe, fortgesetzte Sitzungen oder die Ausweitung eines Vorfalls zu begrenzen. Ohne geregelten Widerruf könnte ein verlorener Hardware-Token weiter für Remote-Zugriffe genutzt werden, ein offengelegtes Passwort könnte nach einem Phishing-Vorfall erneut eingesetzt werden, oder ein kompromittiertes Zertifikat könnte weiterhin Dienste, Geräte oder Benutzeridentitäten legitimieren; eine klare Vorgehensweise kann die Reaktionszeit verkürzen, Fehlentscheidungen reduzieren und die Nachvollziehbarkeit der Maßnahme verbessern.
BER.5.4 Nur etablierte Kryptographie
| Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE bei kryptografischen Authentifizierungsmitteln die ausschließliche Verwendung etablierter kryptografischer Algorithmen nach {{ einem oder mehreren anerkannten Standards }} verankern.
Guidance
Kryptografische Authentifizierungsmittel sind Authentisierungsnachweise, deren Sicherheit wesentlich auf kryptografischen Verfahren beruht, etwa Passwort-Hashing, Zertifikate, Schlüsselpaare, Smartcards, Hardware-Token, Passkeys/FIDO2-Authentifikatoren, signaturbasierte API-Zugänge oder SSH-Schlüssel (engl. cryptographic authenticators). Etablierte kryptografische Algorithmen sind mathematisch fundierte Verschlüsselungsverfahren und Protokolle, die in der aktuellen Praxis nicht mit vertretbarem Aufwand gebrochen werden können, beispielsweise für Signaturen, Message Authentication Codes, Hashfunktionen, Schlüsselableitung oder authentisierte Verschlüsselung. Sie basieren auf mathematisch schwer lösbaren Problemen, bieten Resistenz gegen bekannte kryptanalytische Angriffe, unterstützen ausreichend große Schlüssellängen und wurden von Experten gründlich geprüft und analysiert. Aktuelle etablierte Algorithmen sind in BSI TR-02102 zu finden. Für weitere Details zur Implementierung siehe Detailspezifikation kryptografischer Abläufe und Mechanismen des BSI.
BER.5.5 Deaktivierung einfacher Biometrie auf IT-Systemen
Statement
Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE die Authentifizierung nur anhand von Biometrie deaktivieren.
Guidance
Wenn die Authentifizierung nur biometrisch vorgenommen wird (z.B. anhand von Fingerabdrücken oder Abbildern des Gesichtes), dann könnten Angreifer Fälschungen oder gestohlene Fingerabdrücke missbrauchen, um sich Zugang zu verschaffen. Werden biometrische Verfahren dagegen mit weiteren Authentisierungsmittel (z.B. einer PIN) kombiniert, können sie den Zugriffsschutz verbessern. Ein häufig vorkommendes Beispiel sind Mobilgeräte wie Smartphones, die durch Fingerabdruck den Zugriff auf Daten oder Funktionen wie das mobile Bezahlen gestatten - obwohl auf dem Gerät selbst häufig noch Fingerabdrücke erkennbar sind.
BER.5.8 Mehr-Faktor-Authentisierung am Perimeter
| MFA, Credential Stuffing, Brute-Force-Attacke |
Statement
Berechtigung für Anwendungen von Externe Netzanschlüssen SOLLTE Phishing-resistente Mehr-Faktor-Authentisierung für alle Schnittstellen, auf die von Extern zugegriffen werden könnte, aktivieren.
Guidance
Phishing-resistente Mehr-Faktor-Authentisierung bezeichnet Verfahren zur Anmeldung, bei denen mindestens zwei unterschiedliche Faktoren genutzt werden und bei denen die Authentisierung zusätzlich gegen typische Angriffe wie Credential Phishing, Adversary-in-the-Middle-Angriffe oder die Wiederverwendung abgefangener Sitzungsdaten abgesichert ist. Phishing-resistente Verfahren basieren typischerweise auf kryptographischen Nachweisen zwischen Endgerät und Zielsystem und verhindern dadurch, dass einmal abgefragte Zugangsdaten oder Einmalcodes durch täuschend echte Anmeldeseiten weiterverwendet werden können, beispielsweise FIDO2 Passkeys. Hintergrund ist, dass aus externen Netzen wie dem Internet erreichbare Anwendungen (insbesondere die VPN-Einwahl oder Cloud-Anwendungen) ein beliebtes Ziel für Angreifer sind. Klassische Passwörter oder einfache Einmalcodes könnten durch Social Engineering, gefälschte Login-Portale oder Man-in-the-Browser-Angriffe ausgespäht werden.
BER.5.9 Mehr-Faktor-Authentisierung für weitreichende Berechtigungen
| MFA, Living off the land, Privilege Escalation, Credential Stuffing, Brute-Force-Attacke |
Statement
Berechtigung SOLLTE Mehr-Faktor-Authentisierung für weitreichende Berechtigungen aktivieren.
Guidance
Eine Mehr-Faktor-Authentifizierung bei Zugängen mit weitreichenden Berechtigungen, z.B. Administrationskonten, die Zugriff auf wichtige Server wie den Verzeichnisdienst, das MDM, EDR oder DNS haben, erschwert den unberechtigten Zugang zu diesen Zugängen. Auch der Zugriff auch besonders sensible Daten kann eine weitreichende Berechtigung sein.
BER.5.10 Zugriffsbeschränkung pro IT-System
Statement
Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE den lesenden und schreibenden Zugriff auf Authentifizierungsmittel einschränken.
Guidance
Lesender Zugriff bezeichnet in diesem Kontext jede Möglichkeit, Authentifizierungsmittel einzusehen, auszulesen, zu exportieren, zu kopieren oder technisch zu verwenden, ohne sie unmittelbar zu verändern; schreibender Zugriff meint jede Möglichkeit, Authentifizierungsmittel anzulegen, zu ändern, zu ersetzen, zu löschen, zu importieren oder deren Vertrauensstatus zu beeinflussen. Authentifizierungsmittel sind hier alle technischen oder organisatorisch verwalteten Mittel, mit denen Identitäten nachgewiesen oder Vertrauensbeziehungen hergestellt werden, etwa Passwörter, private Schlüssel, API-Keys, Token, Zertifikate, Kerberos-Keytabs, SSH-Schlüssel, Recovery-Codes, Hardware-Token-Zuordnungen oder Einträge in Trust Stores. Der Zugriff auf solche Mittel ist besonders sensibel, weil bereits lesender Zugriff in vielen Fällen zur Nachahmung einer Identität oder zur Umgehung vorgesehener Kontrollmechanismen führen könnte, während schreibender Zugriff zusätzlich Manipulationen an Vertrauensketten, Schlüsselmaterial oder Anmeldeverfahren ermöglichen könnte.
BER.5.11 Zugriffsbeschränkung pro Anwendung
Statement
Berechtigung für Anwendungen SOLLTE den lesenden und schreibenden Zugriff auf Authentifizierungsmittel einschränken.
Guidance
Lesender Zugriff bezeichnet in diesem Kontext jede Möglichkeit, Authentifizierungsmittel einzusehen, auszulesen, zu exportieren, zu kopieren oder technisch zu verwenden, ohne sie unmittelbar zu verändern; schreibender Zugriff meint jede Möglichkeit, Authentifizierungsmittel anzulegen, zu ändern, zu ersetzen, zu löschen, zu importieren oder deren Vertrauensstatus zu beeinflussen. Authentifizierungsmittel sind hier alle technischen oder organisatorisch verwalteten Mittel, mit denen Identitäten nachgewiesen oder Vertrauensbeziehungen hergestellt werden, etwa Passwörter, private Schlüssel, API-Keys, Token, Zertifikate, Kerberos-Keytabs, SSH-Schlüssel, Recovery-Codes, Hardware-Token-Zuordnungen oder Einträge in Trust Stores. Der Zugriff auf solche Mittel ist besonders sensibel, weil bereits lesender Zugriff in vielen Fällen zur Nachahmung einer Identität oder zur Umgehung vorgesehener Kontrollmechanismen führen könnte, während schreibender Zugriff zusätzlich Manipulationen an Vertrauensketten, Schlüsselmaterial oder Anmeldeverfahren ermöglichen könnte.
BER.5.12 Zugang nur durch zwei Personen
Statement
Berechtigung KANN die Aufteilung von Authentisierungsmitteln auf mehrere Personen verankern.
Guidance
Dient zur Absicherung des Zugriffs auf Daten, deren Vertraulichkeit oder Integrität als hoch einzuschätzen ist, nach dem Vier-Augen-Prinzip. Dazu kann z.B. Person #1 die ersten zehn Stellen eines Passwort kennen und Person #2 die hinteren zehn Stellen eines Passwortes. Oder aber Person #1 erhält einen Hardwaretoken, während Person #2 das Passwort kennt.
BER.5.13 Identitätsüberprüfung
Statement
Berechtigung SOLLTE vor dem Zurücksetzen von Berechtigungsmitteln eine Identitätsüberprüfung verankern.
Guidance
Unter einer Identitätsüberprüfung ist hier die Verifikation zu verstehen, ob die anfragende Person tatsächlich die berechtigte Identität besitzt, für die ein neues Passwort vergeben werden soll; in der Fachsprache wird dies häufig als Identity Verification oder Identity Proofing bezeichnet. Ein Passwort-Reset stellt einen besonders sensiblen Vorgang dar, da hierbei bestehende Authentisierungsmerkmale ersetzt werden und eine erfolgreiche Täuschung einem Unbefugten unmittelbar Zugang zu geschützten Informationen und Diensten verschaffen kann. Eine vorgelagerte Identitätsüberprüfung kann das Risiko verringern, dass sich Angreifer durch Social Engineering, gestohlene Kontaktdaten oder die Ausnutzung unzureichender Supportprozesse Zugang zu Benutzerkonten verschaffen könnten. \n\nDas unberechtigte Zurücksetzen von Zugangsdaten ist eine sehr bekannte Angriffsmethode und erfordert vom Täter nur geringe technische Fähigkeiten. Eine eindeutige Identifizierung des Inhabers des Zugangs kann z.B. anhand eines Personalausweises, durch die persönliche Identifikation bei autorisierten Stellen, die Bestätigung über einen unabhängigen zweiten Kommunikationskanal oder die Nutzung bestehender Mehrfaktor-Authentisierung erfolgen.
BER.5.14 Kompromittierte Authentifizierungsmittel
Guidance
Ein Authentifizierungsmittel gilt als kompromittiert, wenn Anzeichen bestehen, dass Unbefugte es nutzen oder Zugriff darauf gehabt haben könnten. Beispiele sind Passwörter, die durch Datenlecks öffentlich geworden sind, oder biometrische Merkmale (z. B. Fingerabdrücke), die Unbefugten vorliegen. In solchen Fällen ist das Authentifizierungsmittel zu sperren oder zu entziehen, etwa durch den Einsatz von Sperrlisten. Bei biometrischen Merkmalen besteht zusätzlich ein enger Bezug zu datenschutzrechtlichen Anforderungen, da diese Daten nicht einfach ausgetauscht werden können.
6 - Passwortgebrauch
BER.6.1 Passwortmanager
| Password Policy |
Guidance
Der Einsatz eines Passwortmanagers, der von der Institution den Nutzenden zur Verfügung gestellt wird, erleichtert die Generierung von sicheren Passwörtern und deren sicherer Verwahrung, indem eine verschlüsselte Datenbank genutzt wird und der Zugang zu dem Passwortmanager mit einem Masterpasswort oder Multi-Faktor Authentisierung geschützt ist.
BER.6.2 Blockieren von Passwort Recycling
| Credential Stuffing, Privilege Escalation, Password Policy |
Guidance
Die Wiederverwendung von Passwörtern („password reuse“) ist die Nutzung identischer oder bereits früher verwendeter Passwörter für verschiedene Konten, Systeme oder aufeinanderfolgende Authentifizierungsvorgänge. Die Blockierung der Passwortwiederverwendung bedeutet hier, dass das Berechtigungsmanagementsystem („access management system“) technisch verhindert, dass ein neues Passwort mit einem zuvor verwendeten identisch ist oder einer vordefinierten Anzahl früherer Passwörter entspricht. Dies könnte nicht nur bei Wiederverwendung einer Person problematisch sein, sondern auch bei einer systemübergreifenden Fehlkonfiguration: Ein typisches Szenario wäre, dass in einer Institution mehrere Arbeitsplatzrechner mit identischen lokalen Administratorpasswörtern konfiguriert sind („local admin password reuse“). Wird ein einzelner Rechner durch Schadsoftware oder physischen Zugriff kompromittiert, könnte ein Angreifer dieses Passwort anschließend nutzen, um sich mit denselben Anmeldeinformationen lateral auf weitere Systeme auszubreiten. Die Wiederverwendung des lokalen Administratorpassworts könnte somit eine vollständige Kompromittierung der internen IT-Infrastruktur ermöglichen. Diese Anforderung adressiert den Schutz vor solchen Angriffen, die sich aus der Wiederverwendung kompromittierter Anmeldeinformationen ergeben könnten, etwa durch Credential-Stuffing oder Brute-Force-Angriffe auf bekannte Passwortmuster. Blockieren kann das Risiko verringern, dass ein Angreifer durch bekannte Passwörter unbefugten Zugang zu Konten erhält. Hierzu können zum einen eine lokale Passworthistorie oder zum anderen elektronische Passwortmanager genutzt werden, die unabhängige sichere Passwörter generieren, wo die Wahrscheinlichkeit einer Passwortwiederholung ausgeschlossen werden kann.
BER.6.3 Trivialpasswörter
| Credential Stuffing, Password Policy |
Guidance
Trivialpasswörter sind leicht zu erratende oder zu diesem Zugangskonto bereits öffentlich bekannte Passwörter (erkennbar durch Nutzung sog. Leak Check Datenbanken). Leicht zu erraten sind Passwörter, wenn sie mit gängigen Wörterbuchangriffen (dictionary attacks) bzw. systematischem Ausprobieren (brute force) in kurzer Zeit zu kompromittieren sind. Dazu zählen etwa einfache Folgen wie „123456“, „Passwort“ oder „qwerty“ sowie häufig vorkommende, in Leaks dokumentierte Standardkombinationen. Der Zweck der Anforderung liegt darin, das Risiko unautorisierter Zugriffe zu reduzieren: Ein Angreifer könnte mit automatisierten Tools in Sekunden oder Minuten triviale Passwörter durchprobieren, was zu einem unbefugten Zugriff auf Benutzerkonten, Systemressourcen oder sensible Daten führen könnte. Die Blockierung solcher Passwörter kann dagegen sicherstellen, dass nur schwer vorhersehbare Kennwörter verwendet werden, wodurch ein entscheidender Schutz gegen automatisierte Angriffsverfahren erreicht werden kann. Zudem können Passwortmanager beim Generieren nicht-trivialer Passwörter unterstützen.
BER.6.4 Kriterien für die Qualität von Passwörtern
| Privilege Escalation, Credential Stuffing, Brute-Force-Attacke, Password Policy, Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE Kriterien für die Qualität von Passwörtern anhand von Lebensdauer und Angriffsmöglichkeiten verankern.
Guidance
Kriterien für die Qualität von Passwörtern können z.B. eine minimale Entropie, Passwortlänge oder Verwendung verschiedener Symbole sein. Die Lebensdauer meint die erwartete Nutzungsdauer des Passwortes. Die erforderliche Qualität hängt von den Angriffsmöglichkeiten ab, z.B. Anzahl der Zugangskonten, verwendetes kryptografisches Verfahren (vgl. BSI TR-02102) und begleitenden Sicherheitsmaßnahmen wie maximale Passwortversuche oder Mehr-Faktor-Authentifizierung. Für Zugänge ohne begleitende Maßnahmen ist eine Passwortlänge nicht unter 14 Zeichen empfehlenswert. Die Kriterien können einmalig festgelegt werden oder zwischen Zugängen oder Anwendungen differenzieren.
BER.6.5 Anlassbezogene Passwortwechsel
| Password Policy |
Guidance
Ein ausschließlich anlassbezogener Passwortwechsel bedeutet, dass Passwörter nur genau dann geändert werden, wenn ein begründeter Sicherheitsanlass vorliegt – beispielsweise ein Verdacht auf Kompromittierung des Endgerätes oder Zugangs, neue einschlägige Einträge in öffentlichen Leak-Datenbanken, die Weitergabe an Unbefugte durch einen Phishing-Vorfall, oder technische Indikatoren für einen möglichen Missbrauch des Zugangs zu Systemen oder Anwendungen. Dieser Ansatz unterscheidet sich vom früher häufig praktizierten, periodischen Passwortwechsel, der ohne konkreten Anlass in festen Intervallen erzwungen wurde. Ein solcher erzwungener Rhythmus könnte die Passwortsicherheit sogar verringern, weil Nutzende dann dazu neigen, schwächere, nur leicht veränderte Passwörter („sommer5“) zu wählen oder Zugangsdaten in verschiedenen Zugängen wiederzuverwenden. Zweck dieser Regelung ist es, die tatsächliche Sicherheit von Zugangskonten zu erhöhen und unnötige Belastungen der Nutzenden zu vermeiden.
BER.6.6 Monitoring von Zugangsdaten
| Credential Stuffing, Password Policy |
Statement
Berechtigung SOLLTE Zugangsdaten auf Kompromittierung durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} überwachen.
Guidance
Eine Kompromittierung meint hier, dass Zugangsdaten wie Benutzername und Passwort (englisch: credentials) von Unbefugten eingesehen, abgefangen oder manipuliert wurden, sodass ein Missbrauch für unautorisierte Zugriffe möglich wird. Dies könnte etwa durch Leaks in Datenbanken, durch Phishing-Angriffe oder durch das Abfangen unverschlüsselter Übertragungen entstehen. Ein automatisierter Mechanismus bezeichnet hierbei eine technische Lösung, die ohne manuelles Zutun kontinuierlich prüft, ob bekannte Indikatoren einer Kompromittierung vorliegen (englisch: credential monitoring system). Geeignete Mechanismen können etwa Credential-Leak-Monitoring-Dienste, Data Breach Checker oder Darknet-Scanning-Tools sein. Der Zweck dieser Vorgabe liegt darin, dass ein frühzeitiges Erkennen von kompromittierten Zugangsdaten helfen kann, unautorisierte Logins und den Missbrauch sensibler Systeme zu verhindern; ohne eine solche Überwachung könnte ein Angreifer über lange Zeit unentdeckt mit gestohlenen Daten arbeiten und kritische Schäden verursachen. Ergeben sich hierbei Anzeichen auf eine Kompromittierung oder einen Leak der Zugangsdaten, so kann als Reaktion ein Wechsel der Zugangsdaten über einen nicht kompromittierten Kommunikationskanal veranlasst oder schlicht das betroffene Zugangskonto gesperrt werden.
7 - Schlüsselmanagement
BER.7.1 Etablierte Algorithmen bei der Schlüsselerzeugung
| Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE die ausschließliche Verwendung etablierter kryptografischer Algorithmen bei der Schlüsselerzeugung nach {{ einem anerkannten Standard }} verankern.
Guidance
Etablierte kryptografische Algorithmen sind mathematisch fundierte Verschlüsselungsverfahren und Protokolle, die in der aktuellen Praxis nicht mit vertretbarem Aufwand gebrochen werden können. Sie basieren auf mathematisch schwer lösbaren Problemen, bieten Resistenz gegen bekannte kryptanalytische Angriffe, unterstützen ausreichend große Schlüssellängen und wurden von Experten gründlich geprüft und analysiert. Aktuelle etablierte Algorithmen sind in BSI TR-02102 zu finden. Für weitere Details zur Implementierung siehe Detailspezifikation kryptografischer Abläufe und Mechanismen des BSI.
BER.7.2 Schlüssellänge
| Cryptography |
BER.7.3 Verzeichnis öffentlicher Schlüssel
| Cryptography |
BER.7.4 Erzeugung auf sicheren IT-Systemen
| Cryptography |
BER.7.5 Kriterien für die Qualität von Zufallszahlen
| Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE {{ Kriterien }} für die Qualität von Zufallszahlen bei der Schlüsselerzeugung verankern.
Guidance
Wenn bei der Schlüsselerzeugung ein ungeeigneter Zufallszahlengenerator verwendet wird, könnte ein Angreifer Schlüssel errechnen. Daher sind Kriterien für Zufallszahlengeneratoren zu wählen, z.B. Verwendung etablierter, durch unabängige Dritte geprüfter Zufallszahlengeneratoren. Für Details siehe BSI TR-02102-1. Wichtig ist dabei auch, dass die verwendete Zufallsquelle tatsächlich eine nicht vorhersagbare Zahlenerzeugung erreicht. Inbesondere virtualisierte Systeme könnten ungeeignet sein zur Schlüsselerzeugung, da ihre Zufallszahlenquellen nicht direkt auf Hardwarefunktionen zurückgreifen.
BER.7.6 Etablierte Algorithmen beim Transport
| Cryptography |
BER.7.7 Kein Transport privater Schlüssel
| Cryptography |
Statement
Berechtigung KANN den Export privater Schlüssel durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.
Guidance
Im Allgemeinen ist es sinnvoll, private Schlüssel nur dort zu erzeugen, wo sie auch genutzt werden. Andernfalls könnten sie durch den Export kompromittiert werden. Hiervon sind allerdings zahlreiche Ausnahmen denkbar, z.B. zur Schlüsselerzeugung auf besonders abgesicherten Systemen, zum Transport auf Redundanzsysteme oder zur Datensicherung. Daher ist eine Abwägung sinnvoll, ob der Export zu genehmigen ist.
BER.7.8 Etablierte Algorithmen bei der Schlüsselnutzung
| Cryptography |
BER.7.10 Abgelaufene Schlüssel
| Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE die Nutzung des Schlüssels zur Verschlüsselung oder Signierung nach Ablauf der Nutzungszeit untersagen.
Guidance
Schlüssel dürfen nach Ablauf der Nutzungszeit nur noch zur Entschlüsselung oder Signaturprüfung alter Daten verwendet werden. Bei automatisierter Schlüsselnutzung ist der Schlüssel zu deaktivieren, bei manueller Schlüsselnutzung ist den Nutzenden weitere Verwendung des Schlüssels zu verbieten.
BER.7.11 Integrität
| Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE die Verifikation der Integrität geheimer Schlüssel vor jeder Nutzung verankern.
Guidance
Wird die Integrität von Schlüsseln vor der Verwendung nicht geprüft, so könnte er unbemerkt durch einen Angreifer ausgetauscht werden, wodurch der Angreifer den vermeintlich verschlüsselten Austausch mitlesen. Daher ist ein Integritätsschutz (z.B. eine bekannte Checksumme oder Fingerabdruck) von abgelegten Schlüsseln sinnvoll. Dies kann z.B. durch den Abgleich von Prüfsummen geschehen, welche auf einem anderen IT-System gespeichert sind. Für die Implementierung genügt es, wenn die eingesetzten IT-Produkte bereits so entwickelt oder beschafft worden sind, dass sie die Prüfung automatisiert durchführen.
BER.7.12 Authentizität
| Cryptography |
BER.7.13 Gültigkeit
| Cryptography |
BER.7.14 Schlüssel vor Ablauf prüfen
| Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE Schlüssel auf das baldige Auslaufen der Nutzungszeit {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Wird die Gültigkeit von Schlüsseln vor dem Auslaufen nicht überwacht, so könnten Schlüssel ungültig werden, wodurch Schnittstellen oder Anwendungen plötzlich nicht mehr verfügbar sein könnten. Läuft ein Schlüssel bald ab, obwohl der Zweck weiterhin bestehen bleibt, so ist es sinnvoll den Schlüssel rechtzeitig durch einen neuen zu ersetzen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Schlüsselwechsel verschlüsselte Daten entschlüsselt und erneut verschlüsselt werden.
BER.7.15 Vorgehensweise nach Nutzung
| Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE eine Vorgehensweise zur Außerbetriebnahme geheimer Schlüssel , sobald sie nicht mehr benötigt werden, verankern.
Guidance
Werden Schlüssen nicht mehr benötigt, so ist es sinnvoll diese im Einklang mit den Anforderungen zur Löschung von Informationen außer Betrieb zu nehmen. Hierbei ist zu beachten, dass bei einem Schlüsselwechsel verschlüsselte Daten entschlüsselt und erneut verschlüsselt werden. Flüchtige Schlüssel sind nach der Sitzung umgehend zu löschen.
BER.7.16 Vorgaben für die Schlüsselbeglaubigung
| Cryptography |
Guidance
Je nach Umfang der Beglaubigungstätigkeit gehören hierzu z.B. Algorithmen, Zweckbindung, Nutzungsdauer, sowie prozessuale Vorgaben für Speicherung, Beantragung, Revocation, Erneuerung und Verfügbarkeit. Für Details siehe IETF RFC 3647.
BER.7.16.1 Zertifizierungsstelle
| Cryptography |
BER.7.16.2 Beglaubigung
| Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE den Schlüssel anhand der Vorgaben für die Schlüsselbeglaubigung bei Beantragung einer Beglaubigung testen.
Guidance
Schlüsselbeglaubigung (engl. key certification) ist der kryptographische Nachweis, dass ein kryptographischer Schlüssel echt, unverändert und einer berechtigten Identität eindeutig zugeordnet ist. Der Schlüsseltest vor der Beglaubigung dient dazu, sicherzustellen, dass der einzureichende Schlüssel die festgelegten technischen und organisatorischen Vorgaben für die Genehmigung der Beglaubigung erfüllt – etwa hinsichtlich Schlüssellänge, Algorithmuskompatibilität oder Integrität der Schlüsseldaten. Solche Prüfungen können die korrekte Formatierung, die Funktionsfähigkeit innerhalb der vorgesehenen Kryptosysteme sowie den Abgleich mit vertrauenswürdigen Referenzen umfassen. Ziel ist die Gewährleistung, dass keine fehlerhaften, kompromittierten oder absichtlich manipulierten Schlüssel in eine Vertrauenskette eingebracht werden. Diese Vorgabe kann das Risiko reduzieren, dass fehlerhafte oder bösartig erzeugte Schlüssel zu einer Täuschung über die Identität oder zu unbemerkten Datenmanipulationen führen könnte. Ebenso kann sie verhindern, dass ein unzureichend geprüfter Schlüssel später als gültig angesehen wird, obwohl er kompromittiert ist. Eine konsequente Umsetzung kann die Integrität kryptographischer Infrastrukturen stärken und die Vertrauenswürdigkeit digitaler Signaturen, Authentifizierungen und Verschlüsselungsprozesse sichern. In der Praxis kann dies etwa durch automatisierte Validierungsroutinen in einer Public-Key-Infrastruktur (PKI), durch den Einsatz spezialisierter HSM-Testwerkzeuge oder durch manuelle Prüfung anhand festgelegter Zertifizierungsrichtlinien erfolgen.
BER.7.16.3 Erneuerung
| Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE den Schlüssel anhand der Vorgaben für die Schlüsselbeglaubigung bei Erneuerung einer Beglaubigung testen.
Guidance
Die Erneuerung einer Beglaubigung beschreibt den Vorgang, bei dem ein ablaufendes oder gefährdetes Zertifikat durch ein neues ersetzt wird, wobei die Vertrauenskette erhalten bleibt. Dazu wird geprüft, ob die Vorgaben für die Erneuerung der Beglaubigung erfüllt sind. Das Testen des Schlüssels im Rahmen der Erneuerung dient dazu, die fortgesetzte Vertrauenswürdigkeit und Funktionsfähigkeit des Schlüssels sicherzustellen, etwa durch Verifikation der Signatur, Abgleich der Fingerprints oder Validierung gegen Sperrlisten. Der Zweck dieser Anforderung liegt in der Sicherstellung, dass bei der Erneuerung eines Zertifikats keine kompromittierten, fehlerhaften oder unautorisierten Schlüssel weiterverwendet werden. Wird die Schlüsselprüfung unterlassen, könnte ein Angreifer manipulierte oder gefälschte Schlüssel einschleusen, was zu unbemerktem Datenabgriff, Identitätsmissbrauch oder Integritätsverlust führen könnte. Eine wirksame Prüfung kann dagegen sicherstellen, dass nur überprüfte und gültige Schlüssel erneut beglaubigt werden, wodurch das Vertrauensniveau der gesamten kryptographischen Infrastruktur stabil bleibt. Sinnvolle Umsetzungsvarianten können z. B. die Nutzung automatisierter Schlüsselvalidierungen in Public-Key-Infrastrukturen (PKI), der Einsatz von Hardware-Sicherheitsmodulen (HSM) für die Signaturprüfung oder der Abgleich über Transparenzregister wie Certificate Transparency Logs sein.
BER.7.16.4 Revocation
| Cryptography |
Statement
Berechtigung SOLLTE den Schlüssel anhand der Vorgaben für die Schlüsselbeglaubigung bei Revocation einer Beglaubigung testen.
Guidance
Die Revocation einer Beglaubigung (engl. revocation of attestation) ist die nachträgliche Ungültigerklärung einer solchen Bestätigung, beispielsweise durch Sperrung eines Zertifikats mittels Certificate Revocation List (CRL) oder Online Certificate Status Protocol (OCSP). Das Testen des Schlüssels anhand der Vorgaben für die Schlüsselbeglaubigung bedeutet hier, dass geprüft wird, ob die festgelegten Vorgaben für die Revocation erfüllt sind. Damit wird sichergestellt, dass der Widerruf einer Beglaubigung nur bei Vorliegen der Voraussetzungen angestoßen wird und dann technisch und organisatorisch korrekt umgesetzt und im Systemverhalten nachvollziehbar berücksichtigt wird, etwa durch sofortige Ungültigkeitserklärung oder Sperrung des betreffenden Schlüssels. Der Zweck dieser Vorgabe liegt darin, unzulässige oder verfrühte Revocations ebenso zu vermeiden wie verspätete oder unvollständige Umsetzungen, die zu Sicherheitslücken führen könnten. Wird die Prüfung der Revocation-Vorgaben fehlerhaft oder unvollständig durchgeführt, könnte ein gültiger Schlüssel fälschlich gesperrt werden oder ein tatsächlich kompromittierter Schlüssel weiter im Einsatz bleiben. Eine konsequente Umsetzung kann dagegen gewährleisten, dass der Widerruf von Beglaubigungen nur im vorgesehenen Rahmen erfolgt, die Integrität des Vertrauensmodells erhalten bleibt und alle abhängigen Systeme den neuen Status korrekt übernehmen. Praktisch kann dies durch automatisierte Regelprüfungen in Zertifikatsverwaltungsdiensten, durch Ereignisprotokollierung in Key Management Services (KMS) oder durch Hardware-Sicherheitsmodule (HSM) umgesetzt werden, die Revocation-Bedingungen strikt validieren, bevor Änderungen am Schlüsselstatus ausgeführt werden.
BER.7.16.5 Beglaubigungsstatus
| Cryptography |
NOT - Notfallplanung
1 - Grundlagen
NOT.1.1 Verfahren und Regelungen
Statement
Notfallplanung MUSS Verfahren und Regelungen zur Vorsorge für Notfälle der Informationssicherheit verankern.
Guidance
Für ein Managementsystem der Informationssicherheit ist es erforderlich, dass auch für Notfälle vorgesorgt wird, z.B. durch eine Datensicherung, so dass bei einer Naturkatastrophe wichtige Daten wiederhergestellt werden können. Dies kann durch den Aufbau eines dafür vorgesehenen Managementsystems (BCMS) oder die Umsetzung der einzelnen Anforderungen dieser Praktik geschehen. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte, die bei der Festlegung des Verfahrens zu berücksichtigen sind, ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik. Es empfiehlt sich ebenfalls Wiederherstellungsmöglichkeiten und Alternativen für administrative Zugänge zu betrachten.
NOT.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
NOT.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Notfallplanung MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, so dass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es die Zuweisung anhand von Rollen (z.B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
NOT.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Notfallplanung MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automtatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
NOT.1.1.4 Business Continuity Management System
Statement
Notfallplanung KANN ein {{ Reaktiv-, Aufbau- oder Standard- }}BCMS nach {{ BSI-Standard 200-4 }} verankern.
Guidance
BCMS steht für Business Continuity Management System, ein Management-System, das Institutionen dabei hilft, die Kontinuität ihrer Geschäftsprozesse bei Störungen oder Krisen sicherzustellen. Es umfasst die Planung, Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung von Strategien und Verfahren, um die Resilienz der Institution zu erhöhen und Ausfallzeiten zu minimieren. Beispiele sind der BSI-Standard 200-4 oder die DIN ISO/IEC 22301. Idealerweise werden die Anforderungen der Praktik Notfallplanung durch ein BCMS erbracht. Wenn ein BCMS aufgebaut wird, können die Anforderungen dieser Praktik in das BCMS integriert erfüllt werden. Das BSI empfiehlt dazu in einem ersten Schritt ein Reaktiv-BCMS aufzubauen und mit steigendem Reifegrad ein Standard-BCMS über die Zwischenstufe Aufbau-BCMS anzustreben. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 2.6 BCMS-Stufenmodell (Reaktiv-, Aufbau- und Standard-BCMS) entnommen werden.
NOT.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Notfallplanung MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
2 - Besondere Aufbauorganisation
NOT.2.1 Verfahren und Regelungen zur BAO
Statement
Notfallplanung SOLLTE Verfahren und Regelungen für eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) zur Behandlung von Notfällen und Krisen verankern.
Guidance
Eine BAO ermöglicht, in Notfällen und Krisen schnellstmöglich auf das Schadensereignis zu reagieren. Eine BAO gehört zu den originären Aufgaben eines BCMS. Wird bzw. wurde ein BCMS nach BSI-Standard 200-4 aufgebaut (unabhängig von der Stufe), so sind die BAO-betreffenden Anforderungen in der Regel erfüllt und werden im Rahmen des BCMS anhand des BSI-Standards 200-4 detaillierter definiert. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 in Kapitel 5 Aufbau und Befähigung der BAO (R+AS) entnommen werden. Die einzelnen Regelungen können den untergliederten Anforderungen entnommen werden.
NOT.2.1.1 Rollen
Statement
Notfallplanung SOLLTE Aufgaben für die BAO einschließlich BAO-Stab und Notfallteams {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die BAO besteht in der Regel aus einem Stab, der die Koordination und Entscheidungsfindung in einem Schadensereignis übernimmt. Der Stab koordiniert ferner die Tätigkeiten der Notfallteams, die die ausgefallenen Ressourcen wieder anlaufen lassen (= in einen Notbetrieb bereitstellen) und die zeitkritischen Geschäftsprozesse in einem Notbetrieb durchführen und bearbeiten. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 in Kapitel 5.1 Aufbau der BAO (R+AS) entnommen werden.
NOT.2.1.2 Alarmierung
Guidance
In einem Schadensereignis ist es entscheidend, dass die BAO schnellstmöglich alarmiert wird und somit auch schnellstmöglich Entscheidungen treffen kann. Hierzu bedarf es entsprechender vorab vorbereiteter Alarmierungspfade bzw. Pläne. Diese legen fest, wer die BAO (typischerweise zuerst den Stab und anschließend passende Teams) anhand welcher Kriterien alarmieren kann. In der Praxis haben sich hier abgestufte Verfahren etabliert, die anhand von gezielten Fragen eine Vorfilterung ermöglichen. Nähere Informationen hierzu können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 5.2 Detektion, Alarmierung und Eskalation (R+AS) entnommen werden.
NOT.2.1.4 Stabsübung
Statement
Notfallplanung KANN die Funktionsfähigkeit der BAO {{ regelmäßig }} durch Stabsübungen überprüfen.
Guidance
Da Notfälle nur selten vorkommen, die tatsächliche Funktionstüchtigkeit der BAO dann aber von großer Bedeutung für die Informationssicherheit ist, sind regelmäßige Übungen der BAO sinnvoll. Insbesondere die festgelegte Stabsstruktur (Aufgaben und Rollen), sowie das Funktionieren der Ausstattung sind im Ernstfall von großer Bedeutung. Zur Erprobung ist es zweckmäßig bei jeder Übung typische Szenarien im vollständig besetzten Stab durchzuführen und Notfallteams nur je nach passendem Szenario in die Übung einzubeziehen. Ist eine BAO erst aufgebaut worden, genügen für die Stabsübung in der Regel relativ simple Übungsszenarien wie ein Brand im Rechenzentrum oder ein Ransomware-Vorfall. Mit wachsendem Reifegrad der BAO kann anschließend die Komplexität und Realitätsnähe der Übung steigen. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 13.6 Stabsübung (R+AS) entnommen werden.
3 - Notfallvorsorge
NOT.3.1 Wiederanlaufplan
Statement
Notfallplanung SOLLTE einen Wiederanlaufplan für zeitkritische Systeme und Anwendungen dokumentieren.
Guidance
Ein Wiederanlaufplan legt fest, wie eine ausgefallene (IT)-Ressource auf ein vorgesehenes Notbetriebsniveau innerhalb einer Wiederanlaufzeit durch Notfallteams zur Verfügung gestellt wird. Besteht ein BCMS, dann werden die kritischen Ressourcen innerhalb der Business Impact Analyse identifiziert und in dieser entsprechende Wiederanlaufzeiten festgelegt. Die ausgewählten BC-Strategien des BCMS bieten ferner den Rahmen für die Wiederanlaufplanung. Besteht kein BCMS, dann können die zeitkritischen IT-Ressourcen anhand der Schutzbedarfsfeststellung (erhöhter Schutzbedarf in der Verfügbarkeit) identifiziert werden. Die Wiederanlaufzeit kann dann nur grob anhand der Ergebnisse der Informationssicherheitseinstufung geschätzt werden. Zeitkritisch sind IT-Systeme und Anwendungen genau dann, wenn ihre fortlaufende Verfügbarkeit für die Aufrechterhaltug des Geschäftsbetriebes auch im Notfall zwingend erforderlich ist. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 12 Wiederanlauf- und Wiederherstellungsplanung (AS) entnommen werden.
NOT.3.2 Geschäftsfortführungsplan
Statement
Notfallplanung KANN einen Geschäftsfortführungsplan für zeitkritische Geschäftsprozesse dokumentieren.
Guidance
Ein Geschäftsfortführungsplan (GFP) legt fest, wie ein Geschäftsprozess in einem Notfall in einem Notbetrieb durchgeführt wird. Der Notbetrieb weicht in der Regel vom Normalbetrieb ab, z.B. indem ein geringes Geschäftsniveau (Notbetriebsniveau) angesetzt wird und/oder abweichende Ressourcen eingesetzt werden. Abweichende Ressourcen könnten darin bestehen, dass ein zuvor digital unterstützter Prozess wieder analog durchgeführt wird. Geschäftsfortführungspläne liegen in der grundlegenden Verantwortung eines BCMS und sind daher im Rahmen des ISMS nur optional. Die Ausgestaltung, Planung und näheren Anforderungen der Geschäftsfortführung werden in der Regel im Rahmen des BCMS durchgeführt. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 11 Geschäftsfortführungsplanung (R+AS) entnommen werden.
NOT.3.3 Sensibilisierung zum Vorgehen im Notfall
| Kompetenzmanagement |
Statement
Notfallplanung für Nutzende SOLLTE zur Vorgehensweise in Notfällen und Krisen sensibilisieren.
Guidance
Eine Sensibilisierung für die Vorgehensweise in Notfällen und Krisen (Contingency Training) stellt sicher, dass alle zuständigen Stellen ihre Aufgaben bei einem Schadensereignis kennen. Zweckmäßig ist es, die Detailtiefe der Sensibilisierung auf die unterschiedlichen Aufgaben bei einem Schadensereignis zuzuschneiden. Beispielsweise genügt es für manche Mitarbeitenden zu wissen, welche Erreichbarkeit bei einem Schadensereignis von ihnen erwartet wird.
NOT.3.4 Funktionstest
Statement
Notfallplanung KANN die tatsächliche Funktionstüchtigkeit von Notfallplänen {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Eine regelmäßige Überprüfung hilft zu erkennen, ob die verschiedenen Notfallpläne (z. B. Wiederanlaufplan, Geschäftsfortführungsplan) und Notbetriebsressourcen tatsächlich funktionieren und die Zuständigen die Verfahrensweisen beherrschen. Mit der tatsächlichen Funktionstüchtigkeit ist gemeint, dass nicht nur die Aktualität der Pläne theoretisch betrachtet wird, sondern soweit möglich auch die konkreten Ressourcen geprüft werden (z.B. laufen die Meldewege wie vorgesehen, lassen sich Ausfallleitungen aktivieren, sind Ersatzgeräte nutzbar). Ist hierzu noch nicht die erforderliche Reife erlangt, können in einem ersten Schritt Planbesprechungen, die nur virtuell einen Plan überprüfen, eingesetzt werden. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 13.9 Funktionstest (R optional +AS) und 13.5 Planbesprechung (R optional +AS) entnommen werden.
NOT.3.5 Ausweich-Telekommunikation
Guidance
„Ausweich-Telekommunikationsdienste“ sind alternative, im Notfall nutzbare Kommunikationswege oder -infrastrukturen, die den Fortbestand kritischer Kommunikationsprozesse gewährleisten können, wenn die primären Dienste kompromittiert oder ausgefallen sind (out-of-band communication). Der Sinn und Zweck der Regelung liegt nicht nur darin, den Informationsaustausch kritischer Geschäftsprozesse im Notfall sicherzustellen, sondern dient auch der sicherheitsbezogenen Koordination und Entscheidungsfindung bei schwerwiegenden Störungen oder Angriffen, etwa bei Ausfällen von Festnetz- oder VoIP-Diensten durch technische Defekte, Naturereignisse oder Cyberangriffe. Eine unzureichende Vorsorge könnte dazu führen, dass im Krisenfall keine Lageabstimmung, Notfallkommunikation oder Meldung an Sicherheitsbehörden möglich ist, oder dass Angreifer die eingeleiteten Gegenmaßnahmen über bereits kompromittierte Dienste mitlesen. Ausweich-Telekommunikationsdienste können z.B. über den Anschluss anderer Anbieter, Mobilfunk oder Satellitenanschlüsse umgesetzt werden. Hierbei ist sowohl an den Netzanschluss kritischer IT-Systeme als auch an die Erreichbarkeit der im Notfall zuständigen Mitarbeiter und Dienstleister zu denken.
NOT.3.6 Sicherheitsmechanismen
Statement
Notfallplanung SOLLTE alternative Sicherheitsmechanismen , die in Notfällen greifen, verankern.
Guidance
In Notfällen besteht das Risiko, dass manche Sicherheitsvorkehrungen nicht zur Verfügung stehen. Alternative oder ergänzende Sicherheitsvorkehrungen können in Notfällen helfen die Balance zwischen Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit aufrechtzuerhalten (z.B. Einmalpasswörter, die in einem Safe hinterlegt werden). Hierbei ist insbesondere daran zu denken, dass alternative Sicherheitsvorkehrungen nicht die im Normalbetrieb verwendeten Sicherheitsvorkehrungen untergraben.
4 - Datensicherung
NOT.4.1 Dokumentation der Quellen
Guidance
Datensicherungen dienen der Wiederherstellung von Daten nach Vorfällen. Aufgrund der besonderen Bedeutung fordert auch die ISO/IEC 27001 die Sicherung von Informationen in Übereinstimmung mit themenspezifischen Regelungen zur Datensicherung. Hierzu gehört die Regelung, welche Daten konkret gesichert werden (Quellen, Kategorien oder Klassifikation der Daten, Umfang). Relevant sind dabei auch Daten, die bei Dienstleistern oder in der Cloud aufbewahrt werden. Die Datensicherung kann auch durch die Sicherung ganzer IT-Systeme, Datenträger oder Netzlaufwerke umgesetzt werden. Es empfiehlt sich auch zu prüfen, wie die Institution ihre Daten, welche bei einem Outsourcing Dienstleister liegen, sichern will. Es ist möglich eine Datensicherung durch den Dienstleister oder auch bei sich selbst zu erstellen.
NOT.4.2 Sicherung des Systems
Guidance
Zu den erforderlichen Daten können z.B. Konfigurationsdateien des Betriebssystems, Firmware, Lizenzen, Treiber und die Systemdokumentation gehören. Bei gleichartigen Systemen kann die Anforderung auch durch die Sicherung einer Kopie erfolgen, wenn mit dieser alle IT-Systeme dieser Art funktionsfähig wiederhergestellt werden können. Die Anforderung kann auch durch die Wiederherstellung aus einem Versionskontrollsystem erfolgen.
NOT.4.3 Sicherung der Anwendung
Guidance
Hierzu können z.B. sowohl die Daten einer Backend-Datenbank, als auch Konfigurationsdateien oder Sicherheitseinstellungen gehören. Bei einer Verzeichnisdatenbank z.B. sind typischerweise sowohl die eigentlichen Verzeichniseinträge wie Benutzer & Gruppenzugehörigkeiten, als auch Metadaten wie Benutzerattribute, Gruppenrichtlinien und Informationen zur Integration von Drittdiensten erforderlich, um die Verzeichnisdatenbank funktionsfähig wiederherzustellen.
NOT.4.4 Automatische Datensicherung
Statement
Notfallplanung für Daten SOLLTE die Datensicherung durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} ausführen.
Guidance
Ein automatisierter Mechanismus (engl. automated mechanism) ist hier ein technisches Verfahren, das ohne manuelles Zutun in festgelegten Intervallen oder bei bestimmten Ereignissen Sicherungskopien von Daten erstellt und dokumentiert. Er kann z. B. über Skripte, Backup-Software oder systemeigene Dienste umgesetzt werden, die regelmäßig und zuverlässig ausgeführt werden. Der Zweck solcher Mechanismen liegt darin, menschliche Fehlerquellen und Auslassungen zu vermeiden, denn eine manuelle Sicherung könnte in Stresssituationen übersehen werden oder unvollständig sein. Die Vorgabe kann so verhindern, dass im Falle von Schadsoftwarebefall oder Hardwareausfall kritische Daten unwiederbringlich verloren gehen, und sie kann eine schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach einem Vorfall ermöglichen. Ohne Automatisierung könnte eine Institution etwa nach einem Ransomware-Angriff feststellen, dass keine aktuelle Sicherung vorliegt. Die Anforderung ist auch dann erfüllt, wenn zusätzlich manuelle Datensicherungen durchgeführt werden.
NOT.4.5 Archivierung langfristig benötigter Daten
Statement
Notfallplanung für Daten SOLLTE die Archivierung langfristig benötigter Daten {{ regelmäßig }} ausführen.
Guidance
Archivierung meint hier die langfristige Aufbewahrung derjenigen Daten, die über längere Zeit benötigt werden, z.B. als Nachweis der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung von Ansprüchen. Dabei kann es sich sowohl um analoge Dokumente als auch um digitale Daten handeln. Die meisten Institutionen verarbeiten Daten, die aufgrund von Compliance-Verpflichtungen langfristig gespeichert werden, z.B. handels- und steuerrechtlich relevante Dokumente oder Eigentumsurkunden. Langfristige Daten könnten durch technische Änderungen oder Vorfälle verloren gehen. Zur Umsetzung siehe BSI TR-03125. Sind keine Daten langfristig (z.B. über mehr als 10 Jahre) erforderlich, so ist die Anforderung entbehrlich. Es empfiehlt sich darüber hinaus ein verlustfreies Bildkompressionsverfahren zu nutzen, um eine beweis- und revisionssichere Archivierung zu gewährleisten.
NOT.4.5.1 Zum Archiv gehörende Assets
Statement
Notfallplanung für Daten SOLLTE die Archivierung von Assets, die zur Verwendung von archivierten Daten erforderlich sind, {{ regelmäßig }} ausführen.
Guidance
Je nach Art der Daten können zu deren Nutzung z.B. bestimmte (physische oder virtuelle) Assets wie Systeme oder Anwendungen erforderlich sein, z.B. bestimmte Datenbankversionen, kompatible Betriebssysteme und Lizenzen, Anwendungen zur kryptographischen Entschlüsselung der Daten, Konfigurationsdateien oder Betriebsparameter. Wenn Daten für eine lange Zeit aufbewahrt werden, könnte es vorkommen, dass sie nicht mehr lesbar und reproduzierbar sind, weil diese Assets nicht mehr existieren und auch nicht mehr beschafft werden können.
NOT.4.5.2 Zum Archiv gehörende Dokumentation
Statement
Notfallplanung für Daten SOLLTE die Archivierung von Dokumentationen, die zur Verwendung von archivierten Daten erforderlich sind, {{ regelmäßig }} ausführen.
Guidance
Hierbei geht es darum, nicht nur die Daten selbst, sondern auch alle begleitenden Informationen („metadata“ oder „supporting documentation“) regelmäßig zu sichern, um deren spätere Nutzbarkeit zu gewährleisten. Dokumentationen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Bedienungsanleitungen, technische Spezifikationen, Konfigurationsdateien oder Verfahrensanweisungen, die notwendig sind, um archivierte Daten auch nach Jahren noch korrekt zu interpretieren oder wiederherzustellen. Die Frequenz ist dabei abhängig von der Kritikalität der Daten und der Änderungsfrequenz der begleitenden Dokumente. Ohne solche begleitenden Unterlagen könnte ein Datenbestand zwar vorliegen, aber praktisch unbrauchbar sein, da die nötigen Kontexte oder technischen Details fehlen.
NOT.4.6 Geschützte Aufbewahrung
Guidance
Eine geschützte Aufbewahrung von Datensicherungen bedeutet, dass Sicherungskopien nicht nur vorhanden sind, sondern auch vor Verlust, Manipulation, versehentlicher Löschung oder unbefugtem Zugriff bewahrt werden. Dabei wird berücksichtigt, dass Datensicherungen häufig ein attraktives Ziel für Angriffe darstellen und gleichzeitig im Notfall die einzige Möglichkeit zur Wiederherstellung von Systemen und Daten sein können. Beispiele für Schutzmaßnahmen sind die Ablage von Sicherungsmedien in feuer- und wasserfesten Tresoren, die Nutzung getrennter Räumlichkeiten oder externer Rechenzentren mit physischen Sicherheitsvorkehrungen sowie die Verschlüsselung von Backups, wenn diese an externen Standorten oder in Cloud-Umgebungen gespeichert werden. Auch organisatorische Maßnahmen wie eine klare Regelung, wer Zugriff auf die Sicherungen erhält, tragen zum Schutz bei.
NOT.4.7 Versionierte Datensicherung
Guidance
Versionierung ist die Aufbewahrung nach Zeitpunkten getrennter Versionen der Datensicherung, um auch Daten wiederherstellen zu können, die in der letzten Sicherung bereits gelöscht waren. Bewährt hat sich eine Aufbewahrung von je drei Versionen für die letzten Stunden, dann Tage, dann Wochen, dann Monate – soweit nach Compliance-Anforderungen (z.B. Datenschutz) möglich.
NOT.4.8 Verschlüsselte Datensicherung
| Cryptography |
Statement
Notfallplanung SOLLTE die Datensicherung durch {{ einen anerkannten kryptographischen Algorithmus }} verschlüsseln.
Guidance
Die Datensicherung enthält typischerweise eine große Menge schützenswerter Daten. Durch Verschlüsselung wird die Vertraulichkeit und Integrität geschützter Informationen auch nach einem schwerwiegenden Vorfall gewährleistet. Dies kann besonders bei einem Datenleck (engl. Data Breach) oder Diebstahl von Speichermedien helfen, da die Offenlegung sensibler Daten selbst bei unbefugtem Zugriff verhindert werden kann. Für anerkannte Algorithmen siehe BSI TR-02102. Technisch kann die Festplattenverschlüsselung auf dem Sicherungsspeicher (Disk Encryption) genutzt werden, aber auch die dateibasierte Verschlüsselung jedes einzelnen Sicherungs-Archives. Wichtig ist es, dabei auch auf die Verwaltung der kryptographischen Schlüssel (Key Management) zu achten, damit diese weder einem unbeugten Zugriff ausgesetzt sind, noch der Zugriff auf die Datensicherung im Ernstfall durch fehlende Zugangsdaten unmöglich wird.
NOT.4.9 Speichermedien
Statement
Notfallplanung SOLLTE dedizierte Speichermedien, die für den festgelegten Aufbewahrungszeitraum geeignet sind, installieren.
Guidance
Dedizierte Speichermedien (engl. dedicated storage media) sind physische oder virtuelle Datenträger, die ausschließlich für Sicherungs- oder Wiederherstellungszwecke genutzt werden und nicht mit produktiven Systemen vermischt sind. Der festgelegte Aufbewahrungszeitraum (engl. retention period) bezeichnet den Zeitraum, in dem gespeicherte Sicherungen oder Kopien revisionssicher und lesbar verfügbar bleiben sollen, beispielsweise mehrere Monate für kurzfristige Recovery-Szenarien oder mehrere Jahre zur Abdeckung regulatorischer Anforderungen. Die Vorschrift zielt darauf ab, dass im Notfall tatsächlich auf funktionierende und vollständige Sicherungen zurückgegriffen werden kann; sie adressiert Risiken wie, dass Daten im Ernstfall durch unzuverlässige oder beschädigte Medien unbrauchbar sein könnten, oder dass durch unzureichende Haltbarkeit von Speichermedien eine Wiederherstellung scheitern könnte. Je nach Zeitraum und Platzbedarf bieten sich z.B. solider Festspeicher, Festplatten, Magnetbänder oder Cloudspeicher an. Bei der Nutzung von Cloudspeichern sind allerdings auch die zusätzlichen Anforderungen an Cloud-Dienste zu berücksichtigen.
NOT.4.10 Getrennte Aufbewahrung
Guidance
Originaldaten (engl. primary data) sind die produktiven oder operativen Daten, die unmittelbar für die laufenden Geschäftsprozesse verwendet werden. Die Anforderung adressiert damit, dass Kopien oder Sicherungen nicht am gleichen Ort wie die produktiven Systeme und deren Speicher verbleiben. Hintergrund ist, dass ein Vorfall wie ein Brand, ein Wasserschaden oder ein gezielter Einbruch gleichzeitig sowohl die produktiven Systeme als auch die dort aufbewahrten Sicherungen betreffen könnte, wodurch eine Wiederherstellung unmöglich wäre. Die physische Trennung kann dagegen die Verfügbarkeit und Wiederanlaufbarkeit der Daten nach einem Schadensereignis sicherstellen. Die Anforderung gilt auch für die Aufbewahrung bei Cloud-Diensten: Eine Aufbewahrung der Datensicherung bei einem Dienstleister, bei dem auch die Originaldaten liegen, erfüllt die Anforderung NICHT. Bei der getrennten Aufbewahrung von Datensicherung sind häufig praktische und sicherheitsrelevante Herausforderungen zu beachten: Ein ausgelagerter Speicherort ist in gleichem Maße schutzbedürftig gegenüber unbefugtem Zugriff wie der Standort der Originaldaten, da sich darauf oft vollständige und aktuelle Kopien sensibler Informationen befinden. Zudem sind längere Wiederanlaufzeiten möglich, wenn der externe Standort nicht unmittelbar erreichbar ist oder wenn logistische Verzögerungen beim Zugriff auf die ausgelagerten Datenträger auftreten. Auch die Gefahr von Inkonsistenzen steigt, wenn Backups zwar ausgelagert, aber nicht regelmäßig synchronisiert oder bei der Überprüfung beachtet werden.
NOT.4.11 Datenträgerarchiv
Guidance
Datenträgerarchive sind verschlossene Räume, die dediziert zur langfristigen Aufbewahrung von Datenträgern bestimmt sind. Die Anforderung gilt auch dann als umgesetzt, wenn zusätzlich zur Datensicherung im Datenträgerarchiv auch noch Kopien existieren, die nicht im Datenträgerarchiv aufbewahrt werden. Ein wesentlicher Mehrwert von Datenträgerarchiven ist die geschützte Aufbewahrung. Daher zählt ein Datenträgerarchiv nur dann als Mehrwert, wenn das Archiv sich auch in einem anderen Brandabschnitt befindet als die Originaldaten.
NOT.4.12 Georedundanz
Statement
Notfallplanung KANN die georedundante Aufbewahrung mindestens einer Kopie der Datensicherung verankern.
Guidance
Werden Datensicherungen in der Nähe von Originaldaten aufbewahrt, so könnten beide von Elementaren Gefährdungen wie Überflutungen betroffen sein. Georedundant bedeutet in der Regel 200km Luftlinie oder mehr von den Originaldaten entfernt. Details siehe BSI Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren. Die Anforderung kann auch durch die gegenseitige Aufbewahrung in georedundanten Rechenzentren erfüllt werden.
NOT.4.13 Datensouveränität
Statement
Notfallplanung für Outsourcing SOLLTE die Datensicherung von Daten, die bei einem Dienstleister verarbeitet werden, nach {{ einem anerkannten Standard }} {{ regelmäßig }} ausführen.
Guidance
Dies dient dazu bei einem Ausfall des Dienstleisters die Daten schnell bei einem anderen Dienstleister oder intern weiterverwenden zu können (Interoperabilität in der Exitstrategie). Anerkannt ist hier ein Format, welches auch bei einem anderen Dienstleister verwendet werden kann. Mögliche anerkannte Standards zum Datenaustausch sind z.B. XML, JSON, YAML, CSV, ODF. Eine Sicherungskopie ist unter eigener Hoheit, wenn sie auf Datenträgern im Besitz der Institution aufbewahrt wird, über die dieser Dienstleister keine Kontrolle hat. Relevant sind dabei auch Konfigurationsdateien, Programmcode und Dokumentationen, die zur Verwendung der Daten erforderlich sind.
NOT.4.14 Offline-Kopie
Guidance
Eine Offline-Kopie ist eine Datensicherung, die physisch oder logisch von produktiven Systemen und dem laufenden Netzwerk getrennt ist („offline backup“ oder „air-gapped backup“). „Regelmäßig“ bedeutet, dass die Institution in Abhängigkeit von Verfügbarkeit und Kritikalität ihrer Daten feste Intervalle definiert, beispielsweise täglich, wöchentlich oder monatlich. Der Sinn und Zweck dieser Vorgabe liegt darin, sicherzustellen, dass im Falle von Schadsoftwarebefall oder gezielten Angriffen keine gleichzeitige Kompromittierung aller Sicherungskopien stattfinden kann; ein Angriff könnte sonst auch Backups verschlüsseln oder löschen. Eine Offline-Kopie kann dagegen die Wiederherstellung kritischer Systeme nach einem Ransomware-Angriff oder auch nach einem physischen Ausfall, etwa durch Stromschaden oder Brand, unterstützen. Eine Institution kann dies umsetzen, indem sie (1) Kopien in Papierform oder auf wechselbaren Medien wie externen Festplatten, RDX-Kassetten oder Bändern erstellt, die nach dem Backup-Vorgang vom Netzwerk getrennt und geschützt aufbewahrt werden, (2) Cloud-Backups so konfiguriert, dass sie durch Write-Once-Read-Many-(WORM)-Speicher geschützt und logisch von aktiven Systemen isoliert sind, oder (3) eine Rotation von Datenträgern einführt, bei der Kopien an einem separaten, physischen Standort verwahrt werden.
NOT.4.15 Vorgehen zur Wiederherstellung
Guidance
Die Dokumentation der Vorgehensweise zur Wiederherstellung dient dazu, im Notfall eine schnelle und geordnete Wiederinbetriebnahme von IT-Systemen und Daten zu ermöglichen. Ohne eine klare Beschreibung der Abläufe kann es zu Verzögerungen, Fehlern oder widersprüchlichen Handlungen kommen, was die Wiederherstellung erheblich erschwert. In einer solchen Dokumentation werden beispielsweise die Reihenfolge der Wiederherstellung kritischer Systeme, die benötigten Datensicherungen und Speicherorte, die erforderlichen Werkzeuge sowie die zuständigen Rollen und Kontaktwege beschrieben. Ergänzend kann auch festgehalten werden, wie die Funktionsfähigkeit nach der Wiederherstellung überprüft wird. Einfache Beispiele sind Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Rücksicherung bestimmter Anwendungen oder Checklisten, die während des Wiederherstellungsprozesses abgearbeitet werden.
NOT.4.16 Test der Datensicherung
Statement
Notfallplanung für Daten SOLLTE den Erfolg der Datensicherung {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Die Überprüfung der Vollständigkeit kann durch Statistiken des Datenumfangs plus Stichproben der Daten durchgeführt werden. Ein Integritätstest prüft, ob die gesicherten Daten ohne Änderungen im Vergleich zum Original vorliegen. Hierzu können je nach Daten auch Berechtigungen und Metadaten gehören, wenn diese für die Rücksicherung erforderlich sind (z.B. Wiederherstellung eines Laufwerks mit Ordnern die verschiedene Zugriffsberechtigungen haben).
NOT.4.16.1 Test der Wiederherstellung
Statement
Notfallplanung für Daten SOLLTE die Wiederherstellung mindestens anhand von repräsentativen Stichproben {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Unter „Erfolg der Datensicherung“ ist hier die Vollständigkeit („completeness“) und Integrität („integrity“) der erstellten Backups zu verstehen. Eine fehlerhafte oder unvollständige Sicherung könnte unbemerkt bleiben, wenn nicht aktiv geprüft wird, während eine gezielte Validierung die Sicherheit bietet, dass sich die Daten bei Bedarf in unveränderter Form vorfinden lassen. Damit kann ein gravierender Datenverlust, etwa durch korrupte Sicherungsdateien oder abgebrochene Backup-Jobs, rechtzeitig erkannt und behoben werden. Die Anforderung zielt darauf ab, Risiken durch Scheinsicherheit zu reduzieren – etwa wenn Backup-Prozesse zwar automatisiert laufen, aber unbemerkt leere, fehlerhafte oder inkonsistente Datenbestände erzeugen könnten. Durch eine regelmäßige Überprüfung kann die Institution sicherstellen, dass die gesicherten Daten tatsächlich verwendbar bleiben, und damit das Risiko von Ausfallzeiten oder irreversiblen Informationsverlusten verringern. Konkret umgesetzt werden kann dies z. B., indem (1) Backup-Logs automatisch auf Fehlermeldungen oder Warnungen geprüft werden, (2) Prüfsummenverfahren wie Hashes (z. B. SHA-256) zur Integritätskontrolle eingesetzt werden und (3) stichprobenartige Vergleiche zwischen gesicherten und Originaldateien durchgeführt werden. Die Stichprobe kann sich dabei entweder auf die Wiederherstellung selber (= Wiederherstellung nur einiger Daten) als auch auf den deren Überprüfung (= Öffnen nur einiger Daten) beziehen. Stichproben sind repräsentativ, wenn die Zusammensetzung der Stichprobe von Test zu Test geändert wird und die Wahrscheinlichkeit der Stichprobenauswahl auch der Bedeutung der Daten entspricht. Zweckmäßig ist es dazu, bei der Stichprobenauswahl den Schutzbedarf der Daten zu berücksichtigen: Für besonders wichtige Systeme wie Verzeichnisdienste und für den Geschäftsbetrieb unerlässliche Daten ist eine häufigere Überprüfung erforderlich als für Daten und Systeme, auf die im Notfall auch verzichtet werden kann. Die Anforderung ist auch erfüllt, wenn statt einer Stichprobe eine vollständige Wiederherstellung vorgenommen und geprüft wird. Die Anforderung ist auch dann erfüllt, wenn die Überprüfung durch aktive Verwendung der Daten nach einer Wiederherstellung erfolgt (z.B. durch Inbetriebnahme neuer Server-Container, die aus einer versionierten Datensicherung automatisch angelegt werden).
NOT.4.17 Anwendungstest
Statement
Notfallplanung für Anwendungen KANN deren Funktionsfähigkeit nach Wiederherstellung {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Diese Anforderung zielt darauf ab, die Disaster-Recovery-Fähigkeiten einer Anwendung insgesamt zu gewährleisten. Durch regelmäßige Tests der Wiederherstellung aus Backups wird sichergestellt, dass im Ernstfall (Systemausfall, Datenverlust, Cyberangriff) eine funktionierende Wiederherstellung möglich ist. Dabei wird nicht nur die bloße Wiederherstellung getestet, sondern auch die Funktionalität der wiederhergestellten Anwendung verifiziert – inklusive Datenintegrität und korrekte Übernahme der Konfiguration.
DET - Detektion
1 - Grundlagen
DET.1.1 Verfahren und Regelungen
Guidance
Durch die steigende Menge und Komplexität von Datenverarbeitungen sind Sicherheitsvorfälle auch bei bester Prävention zu erwarten. Ein Verfahren zur Detektion stellt sicher, dass Sicherheitsvorfälle zeitnah entdeckt werden können. Hierzu gehört, wie aktiv und passiv Sicherheitsvorfälle erkannt werden, sowie wer bei der Erkennung dabei wofür zuständig ist. Die Umsetzung kann in einem eigenen Prozess, oder integriert in andere Prozesse und Aufgaben erfolgen. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
DET.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
DET.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Detektion MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es, die Zuweisung anhand von Rollen (z. B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
DET.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Detektion MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automtatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
DET.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Detektion MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante Überprüfung der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
2 - Meldung von Ereignissen
DET.2.1 Meldeverfahren
Guidance
Ein Meldeverfahren bezeichnet in diesem Kontext einen nachvollziehbaren und definierten Ablauf zur Erfassung, Weiterleitung und Bearbeitung erkannter sicherheitsrelevanter Ereignisse oder Auffälligkeiten („Incident Reporting“ oder „Security Event Reporting“). Dazu gehört, welche Ereignisse als meldepflichtig gelten, über welche Kommunikationswege Meldungen erfolgen können, welche Stellen dabei informiert werden und innerhalb welcher Zeiträume eine Bearbeitung stattfindet. Die Anforderung zielt darauf ab, dass erkannte Sicherheitsereignisse nicht unbeachtet bleiben oder nur informell kommuniziert werden. Ohne ein geregeltes Vorgehen könnte ein Vorfall verspätet bearbeitet werden, wichtige Informationen könnten verloren gehen oder Warnhinweise könnten nicht die zuständigen Stellen erreichen. Ein etabliertes Meldeverfahren kann hingegen eine schnelle Reaktion, eine konsistente Bewertung von Ereignissen und eine koordinierte Behandlung erkannter Auffälligkeiten unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung kann sich dabei an Größe, Struktur und Schutzbedarf der Institution orientieren. Geeignet sind etwa zentrale Meldestellen, Ticketsysteme, standardisierte Meldeformulare und abgestufte Eskalationsprozesse.
DET.2.1.3 Rückmeldungen
Guidance
Rückmeldungen an Personen, die potenzielle Vorfälle gemeldet haben, sind hilfreich, da sie zum besseren Verständnis beitragen, worauf bei künftigen Meldungen zu achten ist und wie die Meldenden zur Bearbeitung des Vorfalls beitragen können. Ohne Rückmeldung könnte Unsicherheit entstehen, ob ein Vorfall überhaupt aufgenommen oder ernst genommen wurde, was zu Frustration oder einer sinkenden Bereitschaft zur Meldung künftiger Ereignisse führen könnte. Eine zeitnahe und angemessene Rückmeldung kann dagegen die Nutzenden in ihrem sicherheitsbewussten Verhalten bestärken, die Relevanz ihrer Meldung verdeutlichen und Missverständnisse vermeiden. So kann beispielsweise eine Rückmeldung nach einem gemeldeten Phishing-Versuch klarstellen, ob es sich um einen bekannten Angriff handelte oder ob zusätzliche Maßnahmen wie das Zurücksetzen eines Passworts empfohlen werden. Ebenso kann eine Rückmeldung nach einem gemeldeten Systemausfall erläutern, ob dieser sicherheitsrelevant war oder eine rein technische Störung vorlag. Ein Rückmeldeverfahren kann in diesem Kontext als ein strukturierter Ablauf definiert werden, über den die meldende Person nach Eingang ihrer Meldung eine Information über den Status, die Relevanz und – falls sinnvoll – empfohlene Folgeschritte erhält. Ein automatisiertes Ticketsystem kann beispielsweise sofortige Eingangsbestätigungen generieren und Statusänderungen kommunizieren. Ebenso kann eine abgestufte Rückmeldepflicht sinnvoll sein, bei der kritische Vorfälle eine priorisierte persönliche Rückmeldung durch Fachpersonal erhalten, während unkritische Meldungen standardisierte Mitteilungen bekommen. Technische Hilfsmittel wie Mail-Vorlagen, interne Chatbots oder Self-Service-Portale können die Effizienz erhöhen
DET.2.2 Security Operations Center
Statement
Detektion KANN die Erkennung, Beurteilung und initiale Behandlung von Vorfällen {{ dediziertem Personal }} zuweisen.
Guidance
Ein Security Operations Center (SOC) ist eine organisatorische Einheit, deren dedizierte Aufgabe die Überwachung von sicherheitskritischen Ereignissen, sowie die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle ist. Für die Definition eines sicherheitskritischen Ereignisses, siehe Glossar (Namensräume des Grundschutz++). Aufgrund der Komplexität und besonderen Bedeutung der Aufgabe leisten Spezialisten für Detektion und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle einen wichtigen Beitrag zur effektiven Informationssicherheit einer Institution. Werden diese Aufgaben von speziell hierfür geschultem Personal übernommen und nicht „nebenbei“ von Betriebspersonal, so werden Zielkonflikte zwischen Informationssicherheit und reibungslosem Betrieb vermieden und die Qualität der Sicherheitsbeurteilungen steigt. Kann durch ein selbst betriebenes SOC oder einen Dienstleister realisiert werden.
DET.2.3 Ständiger Bereitschaftsdienst
Guidance
Dies erfordert, dass 24/7 eine Person bereitgehalten wird, welche bei sicherheitsrelevanter Alarmierung umgehend die Behebung des Vorfalls aufnimmt. Welche Ereignisse kritisch sind, ist dabei von der Kritikalität der betroffenen Systeme oder Anwendungen abhängig. Für die Definition eines sicherheitskritischen Ereignisses, siehe Glossar (Namensräume des Grundschutz++).
3 - Protokollierung
DET.3.1 Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse
Statement
Detektion für Anwendungen SOLLTE Sicherheitsrelevante Ereignisse mindestens für {{ eine bestimmte Frist }} protokollieren.
Guidance
Für die Definition eines Sicherheitsrelevanten Ereignisses, siehe Glossar (Namensräume des Grundschutz++). Relevant sind hierbei insbesondere die Protokollierung auf zentralen Diensten und Servern. Dazu gehören auch vorhandene Cloud-Anwendungen oder -Dienste. Hier besteht ein enger Bezug zur Praktik Änderungen und Tests.
DET.3.1.1 Authentifizierungen
DET.3.1.3 Anbindung von Peripheriegeräten
Guidance
Das Protokollieren der Anbindung von Peripheriegeräten kann helfen, Manipulationsversuche an IT-Systemen frühzeitig zu erkennen und nachzuvollziehen. Ohne ein solches Protokoll könnte beispielsweise ein unbefugtes Speichermedium angeschlossen und vertrauliche Daten unbemerkt entwendet werden, oder es könnte Schadsoftware über ein USB-Gerät eingeschleust werden. Auch manipulierte Eingabegeräte könnten genutzt werden, um Tastatureingaben auszulesen oder unbemerkt Befehle einzuschleusen. Unter Peripheriegeräten sind in diesem Kontext externe Komponenten (aus Hardware oder virtuell) zu verstehen, die ein IT-System erweitern oder mit diesem verbunden werden – etwa USB-Sticks, externe Festplatten, Smartphones im Lade- oder Datenmodus, Drucker oder auch spezialisierte Geräte wie Diagnose- oder Messinstrumente. Zur praktischen Umsetzung kann eine Institution beispielsweise auf Betriebssystemfunktionen zurückgreifen, die Geräteanschlüsse im System-Log erfassen, oder ergänzende Endpoint-Management-Lösungen einsetzen, die eine zentralisierte Protokollierung erlauben.
DET.3.1.4 Systemfehler
Guidance
Die Protokollierung von Fehlermeldungen kann eine wesentliche Grundlage für die Früherkennung von Sicherheits- und Stabilitätsproblemen in IT-Systemen bilden. Ohne ein systematisches Logging könnte ein kritischer Hardwaredefekt, eine beschädigte Systemdatei oder ein fehlgeschlagener Sicherheits-Update-Prozess unentdeckt bleiben und dadurch die Integrität oder Verfügbarkeit von IT-Systemen gefährden. Ebenso könnte ein Angreifer, der wiederholt unautorisierte Befehle ausführt oder Dienste fehlerhaft anspricht, unbemerkt bleiben, wenn die resultierenden Fehlermeldungen nicht nachvollzogen werden. Auf technischer Ebene kann es zweckmäßig sein, das native Logging des Betriebssysteme zu aktivieren und so zu konfigurieren, dass Fehlermeldungen konsistent erfasst werden – beispielsweise über Syslog-Dienste oder Windows-Event-Logs. Eine zentrale Log-Sammlung kann helfen, auch bei verteilten Systemen eine einheitliche Auswertung vorzunehmen.
DET.3.1.6 Systemspezifische Ereignisse
Statement
Detektion für IT-Systeme KANN {{ bestimmte systemspezifische Ereignisse }} protokollieren.
Guidance
Bestimmte systemspezifische Ereignisse meint hier, dass von der Instiution konkret festgehalten wurde, welche für das System relevanten Ereignisse im Einzelnen protokolliert werden. Beispiele sind Aktionen mit spezifisch konfigurierten privilegierten Berechtigungen, Prozessaktivitäten des Betriebssystems, wie das Starten eines Systemprozesses, Dateierzeugung oder das Laden eines Treibers, die Modifikation von Systemkonfigurationsdateien oder die Installation oder Deinstallation von Systemdiensten und Anwendungen, sowie das Herunterfahren oder Neustarten des Systems. Die Festlegung, welche dieser oder weiterer systemspezifischer Ereignisse protokolliert werden, obliegt der Institution und hängt von der jeweiligen Systemumgebung und dem Schutzbedarf ab.
DET.3.1.7 Was, Wann, Wo
Statement
Detektion für Anwendungen SOLLTE zu jedem sicherheitsrelevanten Ereignis mindestens Zeitpunkt, die Quelle und das Zielobjekt protokollieren.
Guidance
Für die Definition eines Sicherheitsrelevanten Ereignisses, siehe Glossar (Namensräume des Grundschutz++). Damit einem Ereignis zuverlässig ein bestimmter Zeitpunkt zugewiesen werden kann, ist eine einheitliche Zeitquelle für die Systemuhr (meist über NTP oder PTP) als Voraussetzung erforderlich. Bei der Protokollierung der Herkunft oder Quelle (z.B. Gerätenamen, IP-Adresse) besteht ein enger Zusammenhang zu Compliance-Anforderungen, etwa zum Datenschutz.
DET.3.1.8 Privilegierte Ereignisse
Statement
Detektion für Anwendungen SOLLTE privilegierte Ereignisse einschließlich der Aktivierung, Deaktivierung oder Blockierung privilegierter Funktionen protokollieren.
Guidance
Privilegierte Ereignisse sind Vorgänge, bei denen besonders weitreichende Rechte genutzt werden – beispielsweise die Vergabe oder Entziehung von Administratorrechten, das Deaktivieren von Virenscannern oder Änderungen an Firewallregeln. Gerade solche Eingriffe könnten einen erheblichen Einfluss auf die Verfügbarkeit und Integrität von Daten haben. Ohne eine gezielte Aufzeichnung könnten sicherheitsrelevante Änderungen unentdeckt bleiben – etwa, wenn ein Angreifer unbefugt einen privilegierten Account übernimmt und Spuren verwischt, oder wenn ein interner Benutzer kritische Funktionen deaktiviert, wodurch Schutzmaßnahmen umgangen werden.
DET.3.1.9 Fehler der Anwendung
Guidance
Fehlermeldungen können wichtige Hinweise auf technisches Versagen oder menschliches Fehlverhalten liefern. Insbesondere, wenn Fehlermeldungen neuartig sind, oder gehäuft auftreten, können sie Indiz für Probleme sein, die behandlungsbedürftig sind. Denken Sie insbesondere auch an Fehlermeldungen in automatisierten Prozessen, da diese möglicherweise sonst nicht zur Kenntnisnahme gelangen.
DET.3.1.10 Nutzungsstatistik
Guidance
Bei der statistischen Protokollierung werden z.B. Anzahl oder Durchschnittswerte gespeichert, nicht jedoch die genaue Herkunft oder der Zeitstempel bestimmter Ereignisse. Nutzungsstatistiken wahren die Privatsphäre der einzelnen Nutzenden, ermöglichen jedoch eine Erkennung von Fehlern oder Anomalien in der Nutzung. Beispiele sind die Anzahl von Anfragen für eine bestimmte Ressource (etwa Webserver-URL oder DNS-Name), Anzahl der Anfragen einer bestimmten Anfrageart, Geräte- oder Anwendungskategorien (etwa pro Browseragent oder Betriebssystemversion), Anzahl bestimmter Antworttypen (z.B. Webserver-Fehlercodes), sowie Zugriffsversuche. Hierdurch können Betriebsprobleme wie Caching Fehler oder DoS-Angriffe erkannt werden.
DET.3.1.11 Anwendungsspezifische Ereignisse
Statement
Detektion für Anwendungen KANN {{ bestimmte anwendungsspezifische Ereignisse }} protokollieren.
Guidance
Die Festlegung, welche spezifischen Ereignisse protokolliert werden, obliegt der Institution und hängt von der jeweiligen Systemumgebung und dem Schutzbedarf ab. Beispiele sind Änderungen an Zugangskonten im Verzeichnisdienst, Telekommunikationsverbindungen, ein Verstoß gegen eine konfigurierte Policy, unautorisierter Zugriff, API-Aufrufe zwischen verschiedenen Anwendungskomponenten, Transaktionen in einem Finanzsystem oder einer E-Commerce-Anwendung, Konfigurationsänderungen oder ein Absturz der Anwendung. Die Protokollierung dieser Ereignisse kann helfen, die Behandlung durch das Betriebspersonal anzustoßen oder Indizien für Ermittler zu sichern.
DET.3.1.12 Datenverarbeitungen
Guidance
Bei Daten mit hohem Schutzbedarf kann es sinnvoll sein, bestimmte Verarbeitungen (z.B. Zugriffe, Veränderungen, Löschung, Datenexporte) zu protokollieren. Änderungen können mit Versionsverwaltungssystemen automatisch protokolliert werden. Beispiele sind Zugriffe auf Dateifreigaben, Webportale oder Datenbank-Abfragen durch eine Anwendung, der Export von Verbindungsdaten auf dem TK-Server, oder der Versand von Nachrichten mit bestimmten Schlüsselnwörtern.
DET.3.2 Integration von Cloud-Diensten
Statement
Detektion für Cloud-Dienste KANN Ereignisse in der Cloud im Audit Log der Institution protokollieren.
Guidance
Daten in Cloud-Diensten könnten von Angreifern über das Internet angegriffen werden, ohne dass Ereignisse im internen Netz hierauf Rückschlüsse geben. Dies könnte zum Beispiel durch Phishing geschehen, wodurch ein OAuth Token für den Cloud-Zugang missbraucht wird. Die Integration der Logs des Cloud-Dienstleisters in die institutionseigene Protokollierung kann hier helfen, z.B. bei Authentifizierung oder Berechtigungsänderungen, sowie bei Zugriff oder Veränderung von Daten. Insbesondere die Integration des Loggings mit einer bedingten Zugriffsrichtlinie kann hier helfen, z.B. indem Zugriffe von ungewöhnlichen IP-Adressen oder Browser Agents auf Angriffe hinweisen können. Die Integration von Cloud-Protokollen in ein internes Logging birgt oft erhebliche Herausforderungen, darunter die Bewältigung des enormen Volumens und der Vielfalt an Datenformaten, was durch selektive Protokollierung, Datennormalisierung und -anreicherung angegangen werden kann. Die Absicherung der Datenpipeline gegen Man-in-the-Middle-Angriffe kann durch die Einhaltung der technischen Anforderungen an die beteiligten IT-Systeme und Anwendungen bewältigt werden, z.B. Verschlüsselung und Authentifizierung. Da Cloud-Anbieter oftzusätzliche Gebühren für den Datentransfer (Egress-Kosten) verlangen bietet es sich an, die Protokolle vor der Übertragung zu filtern, um die Kosten für die Verbesserung der Sicherheit gering zu halten.
DET.3.3 Filterung nicht benötigter Inhalte
Statement
Detektion KANN die Protokollierung nicht benötigter Inhalte anhand von {{ Kriterien }} einschränken.
Guidance
Je nach Anwendung und Konfigurationeinstellungen könnten Protokolle auch Daten enthalten, die dort nicht benötigt werden, z.B. um die Vertraulichkeit der Daten zu wahren oder aufgrund von Compliance-Anforderungen. Dem kommt eine noch höhere Bedeutung zu, wenn die Protokolle zwischen Institutionen ausgetauscht, oder bei Cloud-Dienstleistern gespeichert oder analysiert werden. Maßnahmen können z.B. Anonymisierung von IP-Adressen oder anderen personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnissen, sowie enge Löschfristen sein. Für Verkehrsdaten kann der BfDI Leitfaden Speicherung Verkehrsdaten als Grundlage genutzt werden. Soweit möglich, ist es sinnvoll, die Filterung minimalinvasiv zu gestalten, d.h. nur diejenigen Daten auszufiltern, deren Speicherung nicht rechtlich oder tatsächlich möglich ist, die restlichen Angaben zum Ergebnis jedoch zu protokollieren.
DET.3.4 Speicherkapazität
Statement
Detektion SOLLTE den für die Protokollierung zur Verfügung stehenden Speicherplatz {{ bei Erreichen eines bestimmten Schwellwertes oder regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Verfügbarkeit der Protokolldaten sicherzustellen. Das ist essenziell, da eine unterbrochene oder lückenhafte Aufzeichnung die Früherkennung von Angriffen unmöglich machen könnte, was dazu führen könnte, dass kritische forensische Beweise für eine Untersuchung fehlen. Die Umsetzung dieser Anforderung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Es könnte ein Skript oder ein automatisierter Dienst eingesetzt werden, der den Füllstand des Speicherplatzes in regelmäßigen Abständen, zum Beispiel alle 15 Minuten oder einmal pro Stunde, prüft. Alternativ kann eine Überprüfung bei einem definierten Schwellenwert durchgeführt werden, etwa wenn 80 % oder 90 % des zugewiesenen Speicherplatzes belegt sind. Zur Behebung könnte bei Kapazitätsengpässen eine automatische Archivierung älterer Protokolldaten auf einem separaten, kostengünstigeren Speicher gestartet werden, um den primären Speicher zu entlasten. Es kann aber auch eine Rotationsstrategie für Log-Dateien konfiguriert werden, die bei Erreichen einer bestimmten Größe oder eines Alters die ältesten Dateien löscht oder archiviert.
DET.3.5 Revisionssicherheit
| Insider Threat |
Guidance
Wenn die Protokollaufzeichnung unzureichend vor Veränderung geschützt ist, könnten Innentäter diese manipulieren oder löschen, um nicht erkannt oder belangt zu werden. Hierzu gehört auch, dass Administrierende die Protokolldaten zu ihren eigenen Tätigkeiten manipulieren oder löschen könnten. Die Integrität kann durch die Erstellung und getrennte Aufbewahrung von kryptografischen Hashes oder ein Versionskontrollsystem sichergestellt werden. Um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen die Protokolle verändern können, können z.B. Verschlüsselung und getrennte Aufbewahrung des Schlüssels, einmalig beschreibare Datenträger, oder ein Protokollierungsserver/SIEM mit stark eingeschränkten Zugriffsrechten eingesetzt werden. Auch die Aufzeichnung in einer öffentlichen Transparenzdatei ist möglich, wenn die Protokolle keine vertraulichen Daten enthalten.
DET.3.6 Unbestreitbarkeit
| Insider Threat |
Statement
Detektion für Daten KANN Nachweise für den Zusammenhang {{ bestimter Ereignisse }} mit {{ einer bestimmten Person oder Rolle }} dokumentieren.
Guidance
Für Handlungen, die eine besondere Bedeutung für die rechtliche Compliance oder die korrekte Verarbeitung von Daten in kritischen Geschäftsprozessen haben, kann es sinnvoll sein, eine zweifelsfreie Zuordnung des Ereignisses zu einer Person zu gewährleisten. Beispiele können das Senden von Nachrichten als Geschäftsleitung, die Überweisung hoher Beträge auf Konten im Ausland oder der Zugang einer Nachricht mit großer rechtlicher Bedeutung sein. Für einen zweifelsfreien Nachweis reicht die einfache Zuordnung zu einem Zugangskonto oft nicht aus, da das Konto auch von anderen missbraucht worden sein könnte. Zum Nachweis können verschiedene Maßnahmen eingesetzt werden: Digitale Signaturen auf Basis asymmetrischer Kryptographie können die Urheberschaft von Dokumenten verifizieren, während Zeitstempel von vertrauenswürdigen Zeitservern die chronologische Integrität sicherstellen. Eine dezentrale Speicherung der Logs auf verschiedenen Systemen erschwert Manipulationsversuche; ergänzend erhöht die Implementierung einer Blockchain-Technologie mit verketteten Hashwerten die Fälschungssicherheit erheblich. Hardwarebasierte Sicherheitsmodule (HSMs) können kryptografische Schlüssel vor unbefugtem Zugriff schützen.
4 - Überwachung von Aktivitäten
DET.4.2 Automatische Angriffserkennung
Statement
Detektion für IT-Systeme SOLLTE diese auf Anzeichen für Angriffe durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} überwachen.
Guidance
Wenn professionelle Tätergruppen Zugriff auf Systeme und Daten erhalten, nutzen sie diese zunehmend schneller für ihre Zwecke aus, z.B. um Daten abfließen zu lassen oder Ransomware zu verteilen. Zur Umsetzung können sowohl netz- als auch hostbasierte Erkennungssysteme (NIDS und HIDS) verwendet werden. Für die Detektion bei IT-Systemen ohne Installationsmöglichkeit wie Appliances, IoT-Geräte oder OT-Systeme kann ein kombinierter Ansatz aus Netzwerk- und Loganalyse sinnvoll sein. Angriffe können signaturbasiert, sowie durch Verhaltensanalyse und Anomalien erkannt werden. Die Anforderung kann auch mit bereits vorhandenen oder im System integrierten Angriffserkennungsmechanismen erfüllt werden. Zweckmäßig ist es Schwellwerte und Kategorien (Info, Warnung, Alarm) so festzulegen, dass Probleme frühzeitig erkannt werden können, aber beim Betriebspersonal keine Alarmmüdigkeit (alert fatigue) aufkommt. Hierzu ist es hilfreich die Ergebnisse regelmäßig auszuwerten und wenn nötig Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
DET.4.4 Änderungen an Sicherheitsrichtlinien
Statement
Detektion SOLLTE Änderungen an Sicherheitsrichtlinien einschließlich deren Aktivierung oder Deaktivierung überwachen.
Guidance
Wird die Aktivität von automatisierten Sicherheitswerkzeugen nicht überwacht, so könnten Angreifer diese Schutzmechanismen unbemerkt deaktivieren und die Person so in falscher Sicherheit wiegen. Zudem installieren Angreifer gerne permanente Hintertüren über neue Konten oder Gruppenwechsel. Automatisierte Sicherheitsrichtlinien sind z.B. Ausnahmelisten von Antivirus- oder EDR, über den Verzeichnisdienst hinzugefügte Gruppenzugehörigkeiten zu sicherheitsrelevanten Gruppen (z.B. Admin), NAC oder Firewallregeln.
DET.4.5 Unerwünschte Datenabflüsse
| Data Leak |
Guidance
Unerwünschte Datenabflüsse beziehen sich hier auf jede unautorisierte Übertragung sensibler Informationen aus internen IT-Systemen oder Anwendungen nach außen (engl. data leakage oder data exfiltration). Darunter fallen sowohl absichtliche als auch unbeabsichtigte Transfers, etwa über Endgeräte, Netzwerkkanäle oder Cloud-Schnittstellen, wobei Data Loss Prevention (DLP) als Sammelbegriff für technische und organisatorische Maßnahmen dient, die solche Abflüsse erkennen oder verhindern können. Die Überwachung kann gewährleisten, dass vertrauliche Inhalte nicht unbemerkt der Kontrolle entzogen werden. Herkunft und Ziel solcher Abflüsse können zusätzlich Indikatoren für kompromittierte Zugangskonten oder Fehlkonfigurationen liefern. Der Zweck der Vorschrift liegt darin, potenzielle Datenabflüsse frühzeitig sichtbar zu machen, sodass aufkommende Risiken wie der Verlust von personenbezogenen Datensätzen oder vertraulichen Forschungsunterlagen erkannt werden können; andernfalls könnte ein Angreifer persistente Kommunikationskanäle nutzen, um über längere Zeit unbemerkt Daten abzuziehen. Eine wirksame Überwachung kann dabei Anomalien identifizieren, die auf Missbrauch, Malware-Aktivität oder Fehlbedienungen hindeuten, und kann die Integrität sowie Vertraulichkeit schützenswerter Informationen erhöhen. Mögliche Varianten der Umsetzung können auf datei- und inhaltsbasierter DLP-Analyse, Netzwerk-DLP über definierte inspection points, Monitoring von Cloud-Workloads mittels API-gestützter DLP-Funktionen oder Endpoint-DLP basierend auf Richtlinien für Kopieren, Drucken oder Übertragungen über Wechselmedien beruhen.
DET.4.6 Anomale Nutzung der Anwendung
Guidance
Beispiele sind massenhafte Downloads von Dateiservern oder Cloud-Diensten, Datenbankabfragen die eine ungewöhnlich hohe Menge von Daten oder Einträgen, die unerreichbar sein sollen, zurückliefern, oder automatische E-Mail-Weiterleitungen an externe Domains.
DET.4.6.1 Verhaltensanalyse von Zugangskonten
| Advanced Persistent Threats (APT), Command & Control, Data Exfiltration, Insider Threat, Living off the land |
Guidance
User and Entity Behaviour Analytics (UEBA) nutzt moderne Verfahren einschließlich KI, um Anomalien im Verhalten von Zugangskonten oder Systemen zu erkennen, z.B. Anmeldungen zu ungewöhnlichen Zeiten, von ungewöhnlichen Orten, durch Verwendung veralteter Authentifzierungsverfahren wie NTLMv1 oder die Ausführung ungewöhnlicher Anwendungen. Ungewöhnliches Verhalten kann Anzeichen für netzbasierte Angriffe oder Innentäter sein. Allerdings gilt es hierbei auch rechtliche Vorgaben zum Datenschutz und betriebliche Mitbestimmungsrechte zu beachten. Ein sinnvoller Maßstab für die Ausgestaltung von Umfang und Detailltiefe der Überwachung können die Geschäfts- und Sicherheitsziele sein. Sinnvoll ist es hierbei begleitende Maßnahmen zur Compliance einzuführen, beispielsweise das manuelle Analysen nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beteiligungen vorgenommen werden.
DET.4.7 Auslaufen von Domains
Guidance
Wenn Registrierungsfristen und Verlängerungszeiträume nicht im Blick behalten werden, könnte eine Domain aus Versehen verfallen und damit einhergehend Erreichbarkeitsprobleme, Vertrauensverluste oder gar Sicherheitslücken entstehen. Als Beispiele können Domains dienen, die für Webauftritte, E‑Mail-Systeme oder API-Endpunkte genutzt werden. Ebenso kann es sich um Subdomains handeln, die für interne Tools, Testumgebungen oder automatisierte Monitoringdienste registriert sind. Auch Domains, die nur der Weiterleitung auf Hauptpräsenzen dienen oder die für Zertifikatsverwaltung (z. B. ACME-Challenges) verwendet werden, können unter diese Überwachung fallen. Jede dieser Anwendungsfälle kann potenziell betroffen sein, wenn die Registrierung unbemerkt abläuft. Hilfreich ist hierfür ein zentrales Inventar aller genutzten Domains in dem Registrierungsdaten (Ablaufdatum, Registrar, Kontaktemail) erfasst werden. Automatisierte Scripts oder Aufgabentickets können eingerichtet werden, die in festgelegten Abständen (z. B. 60, 30 und 7 Tage vor Ablauf) eine Benachrichtigung auslösen. Auch Monitoring-Plattformen mit DNS-Plugins können verwendet werden, um Fristen zu prüfen und Erinnerungen zu generieren. Zusätzlich kann eine Prozessbeschreibung definiert werden, in der Verantwortlichkeiten und Eskalationswege bei nahendem Domainablauf festgehalten sind, um schnelle Entscheidungen und Verlängerungen zu ermöglichen.
DET.4.8 Ausstellung neuer HTTPS-Zertifikate
Statement
Detektion für Webserver KANN die rechtzeitige Ausstellung neuer HTTPS-Zertifikate für Hostsysteme, die im Internet erreichbar sind, überwachen.
Guidance
„Rechtzeitige Ausstellung neuer HTTPS-Zertifikate“ meint hier, dass überwacht wird, ob vor Ablauf eines bestehenden TLS-/HTTPS-Zertifikats ein neues, gültiges und zur jeweiligen Webserver-Identität passendes Zertifikat aktiviert wird (certificate expiry monitoring, certificate renewal). „HTTPS-Zertifikate“ sind hier X.509-Zertifikate für TLS-gesicherte Webverbindungen, die insbesondere Servernamen, Gültigkeitszeitraum, ausstellende Zertifizierungsstelle und kryptografische Bindung an einen Schlüssel enthalten. „Server, die im Internet erreichbar sind“ bezeichnet Webserver mit öffentlich erreichbarer Adresse oder öffentlich auflösbarem Namen, etwa Webportale, APIs, Kundenportale oder Administrationsoberflächen, sofern sie aus dem Internet angesprochen werden können. Die Vorschrift zielt darauf ab, ablaufende oder nicht rechtzeitig erneuerte Zertifikate frühzeitig sichtbar zu machen: Ein versäumter Austausch könnte zu Browserwarnungen, Dienstunterbrechungen, fehlgeschlagenen API-Verbindungen, Vertrauensverlust bei Nutzenden oder improvisierten Notfallmaßnahmen führen. Eine entsprechende Detektion kann die Verfügbarkeit und Vertrauenswürdigkeit öffentlich erreichbarer Webdienste unterstützen und kann zugleich Hinweise auf Fehlkonfigurationen, unvollständige Automatisierung oder unerwartete Änderungen im Zertifikatsbestand liefern. Hierbei ist es sinnvoll nicht nur die Restlaufzeit mit Schwellwerten zu überwachen, sondern auch die tatsächliche Bereitstellung des neuen Zertifikates. Dazu können ein Monitoring der Zertifikatsdaten direkt am Webendpunkt, sowie Auswertungen aus Load-Balancern oder Reverse-Proxys gehören.
DET.4.9 Manipulations-Checkup
Statement
Detektion für IT-Systeme KANN das System auf Manipulationsversuche {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Falls Systeme einem erhöhten Manipulationsrisiko ausgesetzt sind (z.B. wegen öffentlicher Aufstellung), die Vertraulichkeit oder Integrität des Systems oder damit verbundener Daten oder Netze jedoch nicht vernachlässigenswert ist, so ist eine regelmäßige Überprüfung auf Manipulationen empfehlenswert. Hierfür können Gerätesiegel verwendet werden. Maßnahmen bei Feststellung einer Manipulation können z.B. das Zurücksetzen auf den Werkszustand oder die Aussonderung sein.
DET.4.10 Host-basierte Köder
| Advanced Persistent Threats (APT), Honeypot |
Guidance
Köder sind Anwendungen, Dateien oder Datensätze auf dem IT-System, welche die Aufmerksamkeit von Angreifern auf sich ziehen, um diese zu entdecken, nachzuverfolgen oder von echten Zielen abzulenken. Sie werden auch als Canaries oder Tripwire bezeichnet. Beispielsweise kann das Sicherheitsteam eine gefälschte, aber verlockende Datei (z. B. „IBAN-Kontodaten.xlsx“) im System platzieren und eine Überwachung einrichten, die sie benachrichtigt, wenn die Datei berührt wird - da legitime Benutzer nicht darauf zugreifen können, signalisiert jede Interaktion potenziell unbefugte Aktivitäten. Ein weiteres Beispiel ist eine Datei „unattended.xml“, da sie für Angreifer nützliche Anmeldedaten für automatische Installationen enthalten könnte. Indem Sie eine gefälschte Version mit harmlosen Daten erstellen und den Zugriff auf die Datei oder Anmeldeversuche mit diesen Zugangsdaten überwachen, erhalten Sie eine frühzeitige Warnung, wenn jemand Ihr System auf der Suche nach einfachen Möglichkeiten zur Erlangung von Administratorrechten durchforstet, so dass Sie reagieren können, bevor es zu einem schwerwiegenderen Verstoß kommt. Allerdings kann es hierbei zu falsch-positiv Vorfallsmeldungen kommen, insbesondere wenn die Köder dort platziert werden wo sie für legitime Nutzende leicht zugänglich sind.
DET.4.11 Anomalien in Netzen und am Perimeter
| Command & Control, Lateral Movement, Data Exfiltration |
Guidance
Beispiele sind ausgehende Netzverbindungen zu als bösartig bekannten oder gänzlich unbekannten DNS-Domains oder IP-Adressen, Anzeichen für DNS-Tunneling (ungewöhnlich lange Subdomains oder Spitzenwerte für TXT-Mengen), ungewöhnlich hohes Datenvolumen zu Cloud-Speicherlösungen, sowie unautorisierte Portscans oder Brute Force Angriffe auf Fernwartungsschnittstellen wie RDP oder SSH sein. Hierdurch können Verbindungen zu Angreiferservern (C2 Beacons), die Ausbreitung von Angriffen über das Netz, oder Datenabflüsse erkannt werden.
DET.4.11.1 Authentifizierungsversuche an externen Schnittstellen
| Advanced Persistent Threats (APT), Command & Control |
Statement
Detektion für Externe Netzanschlüsse KANN Authentifizierungsversuche auf unauthorisierte Verbindungen {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Ohne solche Überprüfungen könnte ein Angreifer unbemerkt wiederholt Zugangsdaten erraten (Brute-Force- oder Wörterbuchangriffe) oder unautorisierte Geräte an Schnittstellen wie VPN-Gateways, Firewalls oder externen Modems anbinden. Auch ein unbemerktes Einschleusen von Schadsoftware über offene Remote-Desktop- oder SSH-Verbindungen könnte langfristig unentdeckt bleiben. Eine kontinuierliche Auswertung von Anmeldeversuchen kann dagegen Auffälligkeiten wie ungewöhnlich viele Fehlversuche, Anmeldungen aus geografisch atypischen Regionen oder Verbindungsaufbau außerhalb üblicher Betriebszeiten aufzeigen und so eine wirksame Schutzwirkung entfalten. Als Frist können Intervalle wie "täglich", "wöchentlich" oder "in Echtzeit" je nach Kritikalität des Anschlusses angemessen sein. Verbindungen sind hier unautorisiert, wenn Anzeichen vorliegen, dass sie von unautorisierten Personen oder von unautorisierten Systemen stammen. Die Überprüfung kann manuell oder durch automatische Analyse von Logdateien erfolgen. Empfehlenswert ist eine kontinuierliche Überwachung. Dabei kann z.B. nach ungewöhnlichen vielen fehlgeschlagenen Anmeldungen, veralteten Berechtigungen, Einwahlen von Adminaccounts, ungewöhnlichen Einwahlorten/IP-Adressbereichen/User Agents oder Uhrzeiten gesucht werden. Als Reaktion kommen z.B. Sperren betroffener Adressbereiche, die Abschaltung angegriffener Schnittstellen oder stärkere Authentifizierungsmechanismen wie Mehr-Faktor-Authentifizierung in Betracht.
DET.4.11.2 Netzwerk-Honeypots
| Advanced Persistent Threats (APT), Honeypot |
Guidance
Honeypots sind Systeme, die das Verhalten eines Betriebsservers simulieren, um bei netzbasierten Angriffen Informationen über den Angriff zu erhalten. Geeignet sind z.B. vermeintliche Rechnungsbearbeitungssysteme oder Datenbank-Server. Alarmierungsereignisse können hier z.B. Login-Versuche oder unerwartete API-Abfragen sein. Allerdings kann es hierbei zu falsch-positiv Vorfallsmeldungen kommen, insbesondere wenn die Honeypots dort platziert werden, wo sie für legitime Nutzende leicht zugänglich sind, oder wenn legitime Netzwerkscans bereits eine Alarmierung auslösen. Daher ist es sinnvoll, die konkreten Einsatzgegebenheiten in einer Risikoanalyse zu betrachten und den möglichen Detektionsmehrwert mit den potenziellen Risiken solcher falsch-positiv Meldungen abzuwägen.
DET.4.11.3 Netzverkehrsfluss
| Lateral Movement |
Statement
Detektion für Netze KANN auf kritische Netzverkehrsflüsse anhand von {{ Kriterien }} überwachen.
Guidance
Ein Netzverkehrsfluss ist eine Aufzeichnung von Verkehrsdaten einer Netzwerkverbindung (wie Quell-/Ziel-IP, Ports, Protokoll, übertragene Datenmenge und Zeitdauer). Die Aufzeichnung des gesamten Verkehrs (Packet Capture) des vollständigen Inhalts aller Datenpakete ist hierzu nicht erforderlich, sodass die zu untersuchende Datenmenge überschaubar bleibt. Allerdings sind hier Compliance-Anforderungen zur Datenspeicherung relevant. Für datenschutzrechtliche Fragen zu Verkehrsdaten kann der BfDI Leitfaden Speicherung Verkehrsdaten als Grundlage genutzt werden. Beispiele für Kriterien sind die Aufzeichnung an wichtigen Netzgrenzen (DMS-Internet), in kritischen Netzen, zwischen Serversystemen oder bei Leistungsproblemen.
DET.4.12 Monitoring der Netzverfügbarkeit
Statement
Detektion für Netze SOLLTE die Verfügbarkeit des Netzes anhand von {{ Schwellwerten }} überwachen.
Guidance
Die Verfügbarkeit von Netzen, insbesondere des Internetanschlusses, sowie im Kern- und Verteilernetz, ist von zentraler Bedeutung für die Verfügbarkeit von IT-Infrastrukturen. Ein Monitoring ermöglicht es dem Betriebspersonal, bei Netzproblemen reagieren zu können, bevor Beschwerden von Nutzenden aufkommen. Kann durch Hello-Packete von Netzkomponenten oder die Erreichbarkeit von Diensten über das Netz umgesetzt werden.
DET.4.12.1 Auslastung des Netzes
Statement
Detektion für Netze SOLLTE die Auslastung des Netzes anhand von {{ Schwellwerten }} überwachen.
Guidance
Die Überwachung der Netzauslastung ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Verfügbarkeitsproblemen. Wichtige Indikatoren sind Auslastung der verfügbaren Bandbreite, Netzlatenz und Packverluste. Unerwartet hoher Datenverkehr kann auch ein Indiz für einen unautorisierten Zugriff auf große Datenmengen sein. Zur Umsetzung ist es zweckmäßig zunächst Normwerte zu ermitteln (Baselining).
DET.4.13 Verfügbarkeit des Hostsystems
Statement
Detektion für Hostsysteme SOLLTE die Netzerreichbarkeit anhand von {{ Schwellwerten }} überwachen.
Guidance
Schwellwerte (engl. thresholds) sind hier Grenzwerte, die als Maßstab für die normale oder erwartete Netzerreichbarkeit des Hostsystems dienen. Diese Schwellwerte könnten beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Fehlversuchen zur Erreichbarkeit in einem definierten Zeitfenster oder eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Verbindungsanfragen sein, die auf ungewöhnliche Netzwerkaktivität hindeuten. Ein Server könnte beispielsweise aufgrund eines Denial-of-Service-Angriffs (DoS) nicht mehr erreichbar sein, wodurch Dienste für Nutzende ausfallen. Ebenso könnte eine unerwartete Nichterreichbarkeit auf einen Hardwaredefekt, einen Konfigurationsfehler oder einen internen Angriff hindeuten, bei dem der Server vom Netz getrennt wurde, um Spuren zu verwischen. Die Überwachung anhand von Schwellwerten kann der Institution dabei helfen, solche Vorfälle frühzeitig zu erkennen und zu reagieren, bevor sie größeren Schaden anrichten. Die Überwachung kann über ein internes Monitoring-System umgesetzt werden, das kontinuierlich die Erreichbarkeit der Server mittels sogenannter Health-Checks oder Probes prüft. Dabei kann beispielsweise ein automatisches Ping-Verfahren eingesetzt werden, das in regelmäßigen Abständen die Antwortzeit des Servers misst. Die festgelegten Schwellwerte könnten zum Beispiel die maximal erlaubte Anzahl an aufeinanderfolgenden fehlgeschlagenen Ping-Antworten oder die durchschnittliche Antwortzeit sein.
DET.4.14 Verfügbarkeit der Anwendung
DET.4.15 Ressourcenauslastung von Hostsystemen
Statement
Detektion für Hostsysteme SOLLTE die Ressourcenauslastung anhand von {{ Schwellwerten }} überwachen.
Guidance
Hierzu zählt z.B. die Auslastung der CPU, des Arbeitsspeichers, des Festspeichers. Dazu ist es sinnvoll vorab Schwellwerte zu ermitteln (KPI Baselining). Mögliche Reaktionsmaßnahmen bei zu hoher Auslastung sind z.B. die Lastverteilung auf mehrere Host-Rechner oder die Beschränkung der Ressourcennutzung pro Client.
DET.4.16 Ressourcenauslastung der Server-Dienste
Statement
Detektion für Anwendungen KANN die Ressourcenauslastung der für die Anwendung verwendeten Server-Dienste anhand von {{ Schwellwerten }} überwachen.
Guidance
Hierzu zählt z.B. die Auslastung der CPU, des Arbeitsspeichers, des Festspeichers und Anzahl der verbundenen Clients. Dazu ist es sinnvoll vorab Schwellwerte zu ermitteln (KPI Baselining). Mögliche Reaktionsmaßnahmen bei zu hoher Auslastung sind z.B. die Lastverteilung auf mehrere Host-Rechner oder die Beschränkung der Ressourcennutzung pro Client.
DET.4.17 Anwendungsbasiertes Kapazitätsmanagement
DET.4.18 Öffentliche Blocklisten
Statement
Detektion für E-Mail KANN öffentliche Blocklisten auf Einträge für eigene E-Mail-Server {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Die Überprüfung von E-Mail-Blocklisteneinträgen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Nachrichten zuverlässig zugestellt und nicht als Spam klassifiziert werden. Dazu kann zunächst mit Tools wie MXToolbox oder MultiRBL geprüft werden, ob und auf welchen Listen der Server geführt wird, um anschließend die genauen Ursachen zu ermitteln – häufig spielen kompromittierte Konten, unzureichende Authentifizierungsmethoden oder veraltete E-Mail-Listen eine Rolle. Nach der Identifikation können Admins die grundlegenden Probleme beheben, beispielsweise durch Implementierung von SPF-, DKIM- und DMARC-Protokollen, Bereinigung von E-Mail-Listen oder Beseitigung technischer Schwachstellen, bevor bei den jeweiligen Blocklistenbetreibern ein Antrag auf Entfernung gestellt werden kann, wobei in der Regel Nachweise für die durchgeführten Verbesserungen erforderlich sind; zur langfristigen Prävention kann eine regelmäßige Überwachung der Senderreputation, sowie die Einhaltung bewährter E-Mail-Praktiken beitragen, oder die Nutzung eines seriösen E-Mail-Dienstleisters in Betracht gezogen werden.
DET.4.19 Unautorisierte Sendeanlagen
| Rogue Access Point |
Statement
Detektion für Räume KANN diesen nach unautorisierten Sendeanlagen durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} überwachen.
Guidance
Bleiben unautorisierte Sendeanlagen unbemerkt, so könnten hierüber Abhörversuche stattfinden oder Störungen legitimer Sender und Empfänger auftreten. Bedenklich sind beispielsweise versteckte Wanzen in Büromöbeln, manipulierte Peripheriegeräte mit eingebauten Sendern, ohne Erlaubnis mitgebrachte Access Points, modifizierte Smartphones mit verdeckten Fernzugriffsfunktionen oder getarnte IoT-Geräte mit Netzwerkverbindung, die sensible Informationen abgreifen und nach außen übertragen könnten. Zum Aufspüren können Wireless Intrusion Detection Systems (WIDS) genutzt werden, welche Sendeanagen auffinden und unbekannte Sender melden. Um unautorisierte Sender effektiv zu erkennen sind auch begleitende Maßnahmen sinnvoll: Die Implementierung von Zugangsbeschränkungen und Mitnahmeverboten für nicht geprüfte elektronische Geräte; die Schulung des Personals zur Erkennung verdächtiger Objekte; sowie die Dokumentation aller autorisierten Geräte in einem Inventar, um unbekannte Signalquellen schnell identifizieren zu können.
5 - Management von Schwachstellen
DET.5.1 Zeitnahes Schwachstellenmanagement
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Detektion SOLLTE Verfahren und Regelungen zur Erkennung und Behandlung von Schwachstellen verankern.
Guidance
Relevant können hierbei verschiedene Arten von Schwachstellen sein (z.B. Physisch und im Netz, Orte, Adressbereiche, Anwendungen und Ports). Zur Erkennung können Schwachstellenscans, Pentests und ein Abgleich der eigenen Infrastruktur mit öffentlichen Schwachstellendatenbanken genutzt werden. Zur Beurteilung der Kritikalität können Scoring-Systeme wie CVSS oder Berichte der betroffenen Hersteller oder Dienstleister herangezogen werden. Zur Behandlung können z.B. Sicherheitspatches, die Deaktivierung betroffener (Teil-)Funktionen oder Komponenten oder die Isolierung betroffenen Systeme oder Anwendungen in Frage kommen. Für Details siehe ISO/IEC 30111.
DET.5.1.1 Risikobasierte Priorisierung
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Detektion KANN erkannte Schwachstellen anhand von {{ risikobasierten Kriterien }} innerhalb {{ einer Frist }} überprüfen.
Guidance
Bei einer risikobasierten Priorisierung wird nicht nur die Ausnutzbarkeit der Schwachstelle im Allgemeinen, z.B. durch einen CVS-Score, zur Priorisierung herangezogen, sondern die Beurteilung erfolgt durch eine Kombination solcher generellen Informationen mit dem individuellen Risikoprofil der betroffenen Assets. Dies ermöglicht es, Schwachstellen deutlich passgenauer zu beurteilen und die wirklich kritischen Schwachstellen zuerst zu patchen oder mitigieren. Hierzu können CVSS-Score, Informationen aus der Threat Intelligence und aus der Risikobewertung von Geschäftsprozessen kombiniert werden. Hierbei können auch automatisierte Verfahren angewendet werden, z.BMultiplikation von Kennzahlen zur Risikobewertung und von CVSS in Kombination mit Schwellwerten. Ergebnisdokument kann z.B. eine Risikomatrix, oder eine eigene CVE-Bewertungsrubrik sein.
DET.5.2 Schwachstellenregister
Statement
Detektion SOLLTE Schwachstellen bei Entdeckung inklusive betroffener Komponenten, Kritikalität und Status dokumentieren.
Guidance
Da die Aktualität des Schwachstellenregisters von großer Bedeutung ist, ist die manuelle Pflege von Schwachstellen in einem Dokument nicht empfehlenswert. Stattdessen können automatisiert gepflegte Datenbanken oder spezielle Schwachstellenmanagement-Tools genutzt werden. Das Schwachstellenregister kann auch als verteiltes Register gepflegt werden (z.B. in Schwachstellenscannern, Patchmanagement-Servern, etc.), allerdings ist hierbei eine einheitliche Beurteilung und Priorisierung aufwändiger.
DET.5.3 Schwachstellenscans
Statement
Detektion SOLLTE eine Vorgehensweise zum Scan nach Schwachstellen einschließlich deren Auswertung und Behandlung verankern.
Guidance
Über das Netz erreichbare Schwachstellen bergen das Risiko, dass hierüber Angriffe in IT-Systeme und Anwendungen eindringen, Daten auslesen oder sich über das Netz verbreiten. Schwachstellenscans finden solche Lücken, indem sie Anfragen zu bekannten Schwachstellen im Netz stellen und die Antworten auswerten. Regelmäßige Scans tragen dazu bei, dass Sicherheitslücken entdeckt werden, bevor sie ausgenutzt werden.
DET.5.3.1 Autorisierung kritischer Scans
Statement
Detektion SOLLTE kritische Scans durch {{ zuständige Personen oder Rollen }} autorisieren.
Guidance
Schwachstellenscans könnten aufgrund ihres Umfangs oder der breiten Abdeckung ihrer Aktivitäten selbst Fehlerzustände provozieren oder Schwachstellen auslösen. Wenn Scans besondere Berechtigungen benötigen - z.B. lokale Administrationsrechte oder Zugriff auf ein abgeschottetes Netz sensibler, betriebskritischer Systeme, so kann eine Autorisierung solcher Scans, vor der eine Abwägung der damit verbundenen Risiken vorgenommen wird, angezeigt sein.
DET.5.3.2 Korrelation komplexer Angriffswege
Statement
Detektion KANN Schwachstellen anhand eines Abgleichs mehrerer Scans miteinander überprüfen.
Guidance
Fortschrittliche Angreifer könnten mehrere, scheinbar unkritische Schwachstellen nacheinander ausnutzen, die erst in Kombination einen gefährlichen Angriff, etwa die Ausführung von Code aus der Ferne, erlauben. Um solche komplexen Angriffe zu erkennen, können Messergebnisse verschiedener Schwachstellenscanner miteinander abgeglichen werden. Komplexe Angriffswege können mit Methoden wie Attack Trees erkannt und bewertet werden.
DET.5.3.3 Historische Analyse
Statement
Detektion KANN Schwachstellen in öffentlich erreichbaren Systemen oder Anwendungen anhand bekannter Anzeichen im Audit Log testen.
Guidance
Die historische Analyse von Logdateien ermöglicht es, vergangene Systemaktivitäten systematisch zu untersuchen, um potenzielle Sicherheitsvorfälle zu identifizieren, die zum Zeitpunkt ihres Auftretens unbemerkt blieben. Nach der Entdeckung einer Schwachstelle kann so rückwirkend festgestellt werden, ob und wie diese bereits ausgenutzt wurde. Die Umsetzung kann durch Etablierung eines zentralisierten Log-Managements mit langer Aufbewahrungsdauer, Implementierung automatisierter Such- und Korrelationsalgorithmen zur Erkennung bekannter Angriffsmuster und Anomalien in den Logdaten, sowie durch forensische Analyse der Zeitstempel, Quell-IPs, Benutzeraktivitäten und Zugriffsversuche erfolgen. Bei der Feststellung von Schwachstellen in öffentlich zugänglichen Systemen ist es sinnvoll die Audit-Logs gezielt nach Indikatoren zu durchsuchen, die auf entsprechende Angriffsmuster hindeuten - darunter ungewöhnliche Zugriffszeiten, auffällige Authentifizierungsversuche, verdächtige Datenbankabfragen oder charakteristische Command-Injection-Versuche, wodurch potenzielle Kompromittierungen retrospektiv aufgedeckt und in ihrem vollen Umfang bewertet werden können.
DET.5.4 Regelmäßige Penetrationstests
| Pentest, Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Detektion für IT-Systeme KANN die tatsächliche Abwehrfähigkeit nach {{ einer anerkannten Vorgehensweise }} {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Ein Penetrationstest, oft auch als Pentest bezeichnet, ist eine von Sicherheitsexperten simulierte Cyberattacke, um Schwachstellen und Sicherheitslücken aufzudecken. Ziel ist es, komplexe Schwachstellen in konkreten Informationsumgebungen aufzuspüren, bevor sie von echten Angreifern ausgenutzt werden könnten. Dabei werden verschiedene Methoden und Techniken eingesetzt, die auch von Angreifern verwendet werden könnten, z.B. Informationssammlung, Scan und Ausnutzen von Schwachstellen, seitliches Ausbreiten über das Netz, sowie Versuche, durch Täuschung und Manipulation von Personen an Informationen oder Zugriff zu gelangen. Anerkannte Vorgehensweisen, die für Penetrationstests angewendet werden können, sind z.B. der BSI Praxis-Leitfaden für IS-Penetrationstests, OSSTMM, NIST SP 800-115, PTES (Penetration Testing Execution Standard), OWASP für Webanwendungen oder der Leitfaden für Penetrationstests von Large-Language-Modellen des Expertenkreises KI-Sicherheit. Pentests können von externen Dienstleistern oder internem Personal vorgenommen werden. Entscheidend für ein gutes Ergebnis ist hierbei neben einer standardisierten, strukturierten Vorgehensweise die Qualifikation der ausführenden Personen, da Penetrationstests die Ausforschung komplexer Angriffsmöglickeiten erfordern, die weit über den isolierten Einsatz einzelner Werkzeuge hinausgehen können. Pentesting von Außen enthält sowohl die Suche nach angreifbaren Schwachstellen aus dem Internet, als auch die vorhergehende Recherche, um angreifbare Informationen aufzuspüren (Open Source Intelligence). Zur konsequenten Überprüfung gehört auch, dass deren gefundene Schwachstellen im Rahmen des Schwachstellenmanagements zeitnah behandelt werden. Zweckmäßig ist es daher, gefundene Schwachstellen bestimmten zuständigen Personen oder Rollen zur Behebung zuzuweisen und diese innerhalb der Fristen des Schwachstellenmanagements zu schließen.
DET.5.5 Red Teaming
| Pentest, Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Detektion für IT-Systeme KANN die tatsächliche Abwehrfähigkeit {{ regelmäßig }} durch unabhängig agierende Sicherheitsexperten überprüfen.
Guidance
Red Teaming ist ein strukturierter, realitätsnaher Sicherheitstest, bei dem ein sogenanntes Red Team – also ein unabhängiges, offensiv agierendes Expertenteam – versucht, unter realen Bedingungen in IT-Systeme, Netzwerke oder Anwendungen einzudringen, um Schwachstellen und Reaktionslücken aufzudecken. Dadurch wird nicht nur die technische Abwehr getestet, sondern auch organisatorische und menschliche Faktoren, etwa die Wirksamkeit von Incident-Response-Prozessen, Alarmierungsketten oder die Reaktion des Security Operations Center (SOC). Solche regelmäßigen Überprüfungen durch unabhängige Red Teams ermöglichen einen objektiven und unvoreingenommenen Blick auf die aktuellen Stärken und Schwächen der Sicherheitsmaßnahmen, wodurch Schwachstellen frühzeitig erkannt werden können. Unabhängig ist ein Red Team dabei, wenn es organisatorisch und personell getrennt vom Betriebspersonal und dessen Weisungshierarchie (Blue Team) agiert, sodass keine Interessenkonflikte die objektive Bewertung gefährden.
DET.5.6 Threat Hunting
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Detektion KANN den Informationsverbund durch Sicherheitsexperten auf Anzeichen für Angriffe {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Threat Hunting bezeichnet eine proaktive Suche nach Anzeichen für Sicherheitsvorfälle durch Analyseexperten, da fortschrittliche Angriffe durch automatisierte Systeme zur Angriffserkennung häufig nicht detektiert werden können. Im Unterschied zum Penetrationstest steht dabei nicht das Aufsuchen von Schwachstellen, sondern das Finden bereits erfolgreicher Angriffe oder Bedrohungen in den eigenen Systemen und Anwendungen im Vordergrund. In einem ersten Schritt werden Hypothesen, wo und wie sich Angreifer in Infrastrukturen eingeschlichen haben könnten, aufgestellt. Dabei kann man sich etwa auf den Kontext des Informationsverbunden und existierende Bedrohungsmodellierungen stützen. Anschließend werden einschlägige Zielobjekte ausgewählt und auf Anzeichen für verdächtige Aktivitäten untersucht, etwa IT-Systeme, die direkt aus dem Internet erreichbar sind, Jumphosts oder zentrale Hostsysteme. Die Ergebnisse der Überprüfung fließen dann in die regelmäßige Auswahl und Verbesserung von Schutzmaßnahmen mit ein.
DET.5.7 Analyse verdeckter Kanäle
| Pentest, Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Detektion KANN den Informationsverbund auf verdeckte Kommunikationskanäle {{ bei Sicherheitsvorfällen mit verdeckten Kanälen und regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Ein verdeckter Kanal (Covert Channel) ist ein heimlicher Kommunikationskanal, mit dem Angreifer legitime Verbindungen ausnutzen, um verdeckt Daten zu übertragen. Die Analyse verdeckter Kanäle ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Gefahr eines unbefugten Informationsflusses über Sicherheitsdomänen hinweg besteht, beispielsweise bei Anwendungen an externen Netzanschlüssen oder bei IT-Systemen, auf denen Daten mit hoher Sicherheitseinstufung neben anderen Daten verarbeitet werden. Relevant sind dabei sowohl Speicherkanäle (Storage Channel) als auch Zeitkanäle (Timing Channel). Um potenzielle verdeckte Kanäle zu identifizieren bietet es sich an, auf Bedrohungsmodellierungen (Threat Modelling) oder die Sicherheitsarchitektur der betrachteten IT-Produkte zurückzugreifen. Entwickler oder erfahrene Penetrationstester sind am besten in der Lage, potenzielle Schwachstellen in IT-Systemen zu identifizieren, die zu verdeckten Kanälen führen könnten. Einige verdeckte Kanäle können durch darauf spezialisierte Erkennungswerkzeuge (sog. Warden) erkannt werden. Aufgrund der Vielzahl denkbarer verdeckter Kommunikationswege können solche Kanäle jedoch kaum vollständig verhindert werden. Daher ist es zweckmäßig, sich bei der Analyse auf diejenigen potenziellen verdeckte Kanäle zu konzentrieren, die eine bestimmte Bandbreitenschwelle überschreiten. Hierbei bietet sich ein gegenseitiger Abgleich mit existierenden Bedrohungsmodellierungen oder Risikoanalysen an. Auch ergänzende Maßnahmen wie Traffic Normalization können sinnvoll sein - dadurch kann verdeckte Kommunikation zwar nicht erkannt werden, jedoch kann man sie so ausbremsen oder unerkannt eliminieren.
DET.5.8 Bedrohungsanalyse
Statement
Detektion SOLLTE verfügbare Informationen zu Bedrohungen, die für den Informationsverbund relevant sind, {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Bedrohungsaufklärung (Threat Intelligence) dient dem Sammeln und Analysieren von Informationen über bestehende oder aufkommende Bedrohungen, um fundierte Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden zu ermöglichen und die Auswirkungen solcher Bedrohungen zu reduzieren. Sie kann in drei Schichten unterteilt werden: strategische Bedrohungsaufklärung (Austausch von Informationen auf hoher Ebene über die sich verändernde Bedrohungslandschaft), taktische Bedrohungsaufklärung (Informationen über Angreifermethoden, beteiligte Werkzeuge und Technologien) und operative Bedrohungsaufklärung (Details zu spezifischen Angriffen, einschließlich technischer Indikatoren). Die gesammelten Bedrohungsinformationen können analysiert und später genutzt werden, indem Prozesse implementiert werden können, um die aus Bedrohungsaufklärungsquellen gesammelten Informationen in die Risikomanagementprozesse einzubeziehen. Sie können als zusätzlicher Input für technische Präventiv- und Erkennungskontrollen wie Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme oder Anti-Malware-Lösungen dienen sowie als Eingabe für die Testprozesse und -techniken der Informationssicherheit verwendet werden. Die Institution kann Bedrohungsinformationen auf gegenseitiger Basis mit anderen teilen, um die allgemeine Bedrohungsaufklärung zu verbessern. Dies kann einen kooperativen Ansatz zur Stärkung der gemeinsamen Sicherheitslage fördern.
DET.5.8.1 Auswertung öffentlicher Quellen
| Data Leak |
Statement
Detektion KANN öffentliche Quellen auf Hinweise zu eigenen Schwachstellen anhand von {{ Kriterien zur Suche }} {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Öffentliche Quellen können Hinweise zu aktuellen Schwachstellen geben oder sogar auf die Vorbereitung von Angriffen geben, beispielsweise auf die Nachahmung von Webseiten oder Marken, sowie Typosquatting. Auch Datenleaks wie API-Keys oder falsch konfigurierte Cloud-Systeme können hierüber aufgedeckt werden. Relevante öffentliche Quellen können z.B. Schwachstellendatenbanken, Fachmedien, Security Mailing Listen, Dark Web Foren, Code Repositories, Suchmaschinen oder Soziale Medien sein. Als Kriterien zur Auswahl können verschiedene Suchbegriffe oder Suchmuster herangezogen werden, z.B. Bezeichnungen verwendeter Betriebssysteme oder Komponenten, eigene DNS-Domains, E-Mailadressen, API-Schnittstellen, Markennamen. Die Umsetzung kann durch eigenes Personal oder Threat Intelligence Dienstleister erfolgen.
DET.5.8.1.1 Unautorisierte Publikation
| Data Leak |
======= Statement
Detektion KANN öffentliche Quellen automatisiert auf Hinweise zur unautorisierten Veröffentlichung vertraulicher Daten überwachen.
======= Guidance
Unautorisierte Veröffentlichungen liegen vor, wenn vertrauliche Daten ohne Autorisierung der Institution öffentlich gemacht wurden, z.B. personenbezogene Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse. Typische Quellen sind Soziale Netzwerke und Code-Sharing-Plattformen. Kann z.B. durch die automatisierte Suche nach unkritischen, aber in den Quelldaten vorhandenen Begriffen umgesetzt werden.
DET.5.9 Externe Schwachstellenmeldungen
Statement
Detektion SOLLTE eine Vorgehensweise zur Entgegennahme und Behandlung von externen Schwachstellenmeldungen verankern.
Guidance
Ohne klar geregelten Umgang könnte eine Institution wertvolle Hinweise übersehen oder verzögert reagieren, was die Wahrscheinlichkeit eines Angriffs auf ungepatchte Ziele erhöht. Denkbar sind etwa Szenarien, in denen eine unbekannte Schwachstelle in einer öffentlich erreichbaren Webanwendung durch Dritte entdeckt wird und die Institution zwar kontaktiert wird, aber ohne geregelten Prozess keine Reaktion erfolgt – was einen erfolgreichen Angriff begünstigen könnte. Eine Institution kann diese Anforderung umsetzen, indem sie z. B. eine leicht auffindbare Kontaktmöglichkeit für Schwachstellenmeldungen bereitstellt – etwa eine dedizierte E-Mail-Adresse wie security@…, ein webbasiertes Formular oder die Eintragung eines „Security.txt“-Hinweises im Webauftritt (nach IETF RFC 9116). Sinnvoll kann es sein, klare Erwartungshaltungen zu kommunizieren, etwa welche Informationen eine Meldung enthalten sollte oder wie Rückmeldungen an Hinweisgeber erfolgen können. Auch ein internes Verfahren zur Kategorisierung und Priorisierung der eingehenden Hinweise kann helfen, Meldungen effizient zu bearbeiten. Eine Institution kann zudem in Erwägung ziehen, standardisierte Rückmeldungen vorzubereiten, um zeitnah bestätigen zu können, dass eine Meldung eingegangen ist, selbst wenn die inhaltliche Analyse noch aussteht. Sinnvoll ist auch ein freiwilliger Verhaltenskodex (z. B. ein „Responsible Disclosure Policy“-Hinweis) auf der eigenen Website, um Hinweisgebern einen rechtlich sicheren Rahmen für ihre Meldungen zu verdeutlichen. So entsteht ein klarer, reproduzierbarer Prozess, der externe Informationen in die eigene Sicherheitsarbeit einbindet und das Risiko minimiert, dass relevante Hinweise verloren gehen oder ungenutzt bleiben. Für Details siehe ISO/IEC 29147.
DET.5.9.1 Bonusprogramm
Guidance
Ein Bonusprogramm für externe Schwachstellenmeldungen (englisch häufig Bug Bounty Program) bezeichnet ein strukturiertes Verfahren, bei dem eine Institution freiwilligen Sicherheitsforschenden oder interessierten Dritten eine Belohnung für das Melden bislang unbekannter Sicherheitslücken anbietet. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Prämien, sondern auch um nicht-monetäre Anerkennungen wie öffentliche Danksagungen oder Zertifikate. Sinn und Zweck liegt darin, externen Sicherheitsforschern oder -expertenen einen Anreiz zu geben, um Schwachstellen frühzeitig zu finden und zu melden. Zur Umsetzung kann eine Institution (1) transparente Regeln definieren, welche Systeme oder Anwendungen einbezogen sind (in scope) und welche nicht, (2) einen abgestuften Belohnungsrahmen anbieten, der den Schweregrad einer Schwachstelle berücksichtigt, sowie (3) die rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine sogenannte „Safe-Harbor-Policy“ festlegen, die den Meldenden Schutz vor rechtlichen Schritten zusichert, solange diese verantwortungsvoll handeln. Ergänzend kann die Institution durch einfache organisatorische Hilfsmittel wie Ticketnummern, automatische Eingangsbestätigungen und zeitnahe Rückmeldungen Vertrauen schaffen und den weiteren Ablauf für externe Meldende nachvollziehbar gestalten.
DET.5.10 Zeitnahes Patchmanagement
Guidance
Patches (Updates oder Sicherheitsaktualisierungen) sind neue Versionen, die Sicherheitslücken schließen. Je nach Aufbau der betroffenen Assets kann es bei der Aktualisierung auch erforderlich sein, Abhängigkeiten (Bibliotheken, Upstream Software) ebenfalls zu aktualisieren. Dies kann durch automatisierte Installation oder nach einem Test umgesetzt werden. Die Umsetzung kann auch den schrittweisen Rollout von Patches vorsehen, sodass bei Fehlern im Patch nicht alle Systeme gleichzeitig betroffen sind und auch komplexe Fehlerbilder durch Rückmeldungen frühzeitig erkannt werden können. Dies kann zum Beispiel nach dem One-Many-All-Prinzip oder Blue-Green-Deployment erfolgen. Zur Beurteilung der Kritikalität von Patches kann die Krititikalität der mit dem Patch verbundenen Schwachstellen, das Risikoprofil der zu patchenden Assets oder eine Korrelation komplexer Angriffswege herangezogen werden.
DET.5.10.1 Autorisierte Bezugsquellen
Guidance
Eine Quelle ist unzuverlässig, wenn zukünftig mit Verstößen gegen die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität durch die Entität zu rechnen ist (d.h. eine Prognose der Vertrauenswürdigkeit). Dies ist insbesondere der Fall, wenn erhebliche Verstöße gegen die Schutzziele durch die Entität begangen worden sind oder Anzeichen dafür vorliegen, dass bei einer Verwendung mit solchen Verstößen zu rechnen ist.
DET.5.10.2 Automatisierte Überwachung von Systemupdates
DET.5.10.3 Automatisierte Überwachung von Anwendungsupdates
Statement
Detektion für Anwendungen KANN den Patchstatus durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} überwachen.
Guidance
Eine nicht gepatchte Anwendung könnte als Einfallstor für Angreifer dienen, die bekannte Schwachstellen ausnutzen, um sich Zugang zu Systemen oder Daten zu verschaffen. Die Umsetzung kann beispielsweise auf einem Patch Management System (PMS) oder einem Vulnerability Management System (VMS) basieren. Ein Patch-Managementsystem kann beispielsweise so konfiguriert werden, dass es kontinuierlich die Versionen der installierten Software mit einer zentralen Datenbank für verfügbare Updates abgleicht. Auch die Nutzung eines Schwachstellen-Scanners, der im Netzwerk nach ungepatchten Anwendungen sucht, ist eine wirksame Maßnahme. Ein solcher Scanner könnte beispielsweise wöchentlich oder sogar täglich einen Scan durchführen und die Ergebnisse in einem Dashboard visualisieren. Wichtige prozessuale Tipps sind die Einrichtung von Benachrichtigungsworkflows, die sicherstellen, dass kritische Patch-Status-Änderungen sofort an die richtigen Personen eskaliert werden, sowie die Integration der Überwachungsergebnisse in ein zentrales Incident Response System. Dies kann helfen, die Reaktionszeit zu verkürzen, sodass die Anwendungen schnellstmöglich aktualisiert werden.
DET.5.10.4 Integritätsprüfung von Patches
Guidance
Wenn Patches durch Fehler bei der Übertragung oder sogar bewusst von Angreifern verändert wurden, kann dies nach der Installation zu nicht behebbaren Fehlerzuständen oder zur Verbreitung von Schadcode führen. Kann durch einen Abgleich von Prüfsummen umgesetzt werden, z.B. durch automatisierte Installationsroutinen oder einen manuellen Abgleich mit der Herstellerwebseite.
6 - Vorfallserkennung
DET.6.1 Beurteilung von Ereignissen
Statement
Detektion SOLLTE ein Verfahren zur Beurteilung von sicherheitsrelevanten Ereignissen anhand von {{ Kriterien }} verankern.
Guidance
Aus einer größeren Menge von sicherheitsrelevanten Ereignissen kann durch Filterung und Korrelation eine kleinere Menge sicherheitskritischer Ereignisse destilliert werden. Dies bedeutet, dass aus allen möglichen Sicherheitsereignissen (wie Zugriffsversuche, Systemänderungen, Netzwerkverkehr) besonders auf die potenziell gefährlicheren oder wichtigeren Ereignisse geachtet wird. Für die Definition eines sicherheitskritischen Ereignisses, siehe Glossar (Namensräume des Grundschutz++). Die Filterung erfolgt sinnvollerweise automatisiert, z.B. durch SIEM, EDR. Die Überwachung kann anhand von bestimmten Begriffen (z.B. "login from unknown device", "blocked malware", "permission changed") oder durch Anomalieerkennung erfolgen. Aufgrund der Vielzahl an möglichen Ereignissen sind detaillierte Kriterien nur schwer festzulegen. Die Kriterien können sich daher auch an einem überschaubaren Schema, etwa einer Abschätzung der Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse und gesetzlichen Meldepflichten, orientieren. Sobald ein solches kritisches Ereignis erkannt wird, erfolgt eine Bewertung durch definierte Personen oder Rollen. Diese entscheiden, ob das Ereignis tatsächlich als Sicherheitsvorfall eingestuft werden kann.
DET.6.1.1 Automatisierte Feststellung
Statement
Detektion SOLLTE kritische Vorfälle anhand von {{ Kriterien }} durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} protokollieren.
Guidance
Zur Erfüllung der Anforderung ist es nicht erforderlich, dass alle denkbaren Sicherheitsvorfälle automatisch erkannt werden, sondern nur, dass diejenigen Vorfälle, die in der vorhandenen Infrastruktur automatisch feststellbar sind und mit einem hohen Risiko verbunden sind, automatisch festgestellt werden. Beispiele sind hier ein Virenbefall des zentralen Verzeichnisdienstes, unautorisierte Datenabflüsse oder das Aufbrechen eines Fensters im Sicherheitsbereich. Ressourcen meint hier z.B. Systeme, Zugangskonten, Datenkategorien.
DET.6.1.2 Automatische Alarmierung
Statement
Detektion SOLLTE bei sicherheitskritischen Ereignissen eine Alarmierung von {{ für die Vorfallsbehandlung zuständigen Personen oder Rollen }} durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} ausführen.
Guidance
Für die Definition eines sicherheitskritischen Ereignisses, siehe Glossar (Namensräume des Grundschutz++). Bewährt hat sich hierzu der Einsatz eines Security Information and Event Management Systems (SIEM), das die Audit Logs verschiedener Hersteller auf Ereignisse überprüfen und diese korrelieren kann. Passen Sie Schwellwerte und Kriterien so an, dass keine Alarmmüdigkeit (alert fatigue) beim Personal aufkommt.
DET.6.1.3 Dokumentation von Ergebnissen
Guidance
Die Aufzeichnung von Beurteilungsergebnissen und Entscheidungen bei Sicherheitsvorfällen dient als rechtssichere Nachweisführung und ermöglicht retrospektive Analysen zur kontinuierlichen Prozessverbesserung. Sie stellt außerdem sicher, dass die Vorfälle während und nach der Behandlung strukturiert aufgearbeitet werden können. Zweckmäßig ist es dabei, möglichst viele hilfreiche Informationen automatisch mitzuerfassen, z.B. welche Fehlermeldung genau aufgetreten ist oder welche Schwellwerte bis zu welchem Wert genau überschritten worden sind. Kann auch durch ein SIEM umgesetzt werden, welches Informationen zu kritischen Ereignissen abspeichert. Die Umsetzung kann mit einem standardisierten Dokumentationssystem erfolgen, das alle relevanten Metadaten erfasst: Zeitstempel, beteiligte Personen, Begründungen für Entscheidungen sowie konkrete Maßnahmen.
DET.6.2 Beurteilung von Eingängen
Guidance
Kann beispielsweise ein Virenscanner eine Datei nicht überprüfen, weil sie mit einem Passwort geschützt ist, erhalten Nutzende die Datei erst, wenn sie durch das für Detektion zuständige Personal freigegeben wurde. Dazu muss die Datei aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen und keine Anzeichen für einen Angriff vorliegen.
DET.6.2.1 Dynamische Sandbox-Analyse
Statement
Detektion KANN verdächtige Dateien in einer isolierten Umgebung mindestens anhand von aufgebauten Netzverbindungen, Systemaufrufen und Dateizugriffen testen.
Guidance
Eine dynamische Sandbox Analyse ist die Ausführung des verdächtigen Codes in einer isolierten Umgebung, aus der eine Anwendung nicht durch Ausführung von Systembefehlen ausbrechen kann (Sandbox Detonation). Sie ermöglicht die sichere Untersuchung potenziell schädlicher Dateien in einer isolierten Umgebung, um deren tatsächliches Verhalten zu beobachten. Eine dynamische Analyse kann verschiedene verdächtige Aktivitäten erfassen: Dateisystemoperationen wie das Erstellen, Ändern oder Löschen von Dateien; Registry-Modifikationen, besonders in Autostart-Bereichen; Netzwerkverhalten einschließlich externer Verbindungsversuche und Datenexfiltration; Prozessverhalten wie Injektionstechniken oder unerwartete Kindprozesse; Speichermanipulationen; Persistenzmechanismen wie Dienste oder geplante Aufgaben; Anti-Analyse-Techniken zur Erkennung virtueller Umgebungen; sowie ungewöhnliche API-Aufrufe wie kryptografische Funktionen oder Sicherheitsumgehungen. Die Sandbox kann dabei mit ausreichender Laufzeit, Netzwerksimulation und Snapshot-Funktionen ausgestattet werden, um auch verzögerte oder umgebungsspezifische Schadfunktionen zu erkennen.
DET.6.2.2 Datenträgerschleuse
Guidance
Eine Datenträgerschleuse ist ein vom restlichen Netz der Institution getrenntes IT-System, das speziell zur Erkennung von Schadprogrammen dient. Der Begriff Datenträger umfasst hierbei insbesondere USB-Speichergeräte, externe Festplatten, Speicherkarten sowie optische Datenträger. Der Einsatz einer Datenträgerschleuse kann das Risiko reduzieren, dass Schadsoftware, manipulierte Dateien oder unzulässig übertragene Informationen über mobile Speichermedien in Systeme eingebracht oder aus ihnen heraus transportiert werden. Ohne entsprechende Kontrollmechanismen könnte beispielsweise Malware über USB-Datenträger eingeschleust oder eine unbemerkte Datenabgabe über Wechselspeicher erfolgen; eine Datenträgerschleuse kann solche Vorgänge sichtbar machen und zusätzliche Prüfungen ermöglichen.
REA - Sicherheitsvorfallsbehandlung
1 - Grundlagen
REA.1.1 Verfahren und Regelungen
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung MUSS Verfahren und Regelungen zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen verankern.
Guidance
Bei Sicherheitsvorfällen gilt es, schnell und systematisch zu reagieren, um weitere Schäden von Daten, Assets oder Personen abzuwenden. Auch erfahrene Experten benötigen dafür klare Anleitungen, um keine Arbeitsschritte zu vergessen oder rechtlichen Unsicherheiten bei der Ermittlung von Ursachen und Ergreifung von Gegenmaßnahmen ausgesetzt zu sein. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
REA.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
REA.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es, die Zuweisung anhand von Rollen (z. B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
REA.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
REA.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
REA.1.3 Übungen zur Vorfallsbehandlung
| Kompetenzmanagement |
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung KANN die Abwehrfähigkeit durch Übungen {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Komplexere Sicherheitsvorfälle treten auch in größeren Institutionen relativ selten auf. Gleichzeitig erfordern sie dann eine schnelle und kompetente Beurteilung und Behandlung. Um diese sicherzustellen, bietet sich eine regelmäßige Übung an, bei welcher der gesamte Lebenszyklus eines Vorfalls (von der Alarmierung über die Beweissicherung bis zur Nachbehandlung) geübt wird. Beispiele sind Simulationen von Datenleaks, Hacking-Angriffen oder des Ausfalls eines Rechenzentrums. Hierbei sind Übungen effektiver, wenn sie nicht nur theoretisch („nach Papierlage“) vorgenommen werden, sondern soweit wie möglich unter Realbedingungen, z.B. durch das Schwenken auf einen Ausweichsitz zu Zeiten, in denen dadurch keine Geschäftsprozesse beeinträchtigt werden. Zu einer Übung kann sowohl der Umgang mit technischen Werkzeugen als auch mit Verfahrensweisen, Zuständigkeiten im Team und Vertretungsregelungen gehören.
2 - Reaktion
REA.2.1 Triage und Erstreaktion
Guidance
Triage ist ein strukturiertes Vorgehen zur Priorisierung und Ersteinschätzung von Sicherheitsvorfällen, mit dem Ziel, rasch und effizient auf Bedrohungen zu reagieren, Ressourcen gezielt einzusetzen und weitere Schäden zu minimieren. Dabei wird festgestellt, welche Vorfälle sofortige Aufmerksamkeit benötigen, welche weiter analysiert oder beobachtet werden oder irrelevante Fehlalarme sind. Kritische Vorfälle können z.B. ein Virenfund auf einem Server, Ransomwarevorfälle oder Spionage durch professionelle Täter sein. Die Umsetzung kann auch automatisiert durch EDR/SOAR geschehen. Eine Erstreaktion ist eine schnelle Handlung, die dazu dient, weitere Schäden wie eine Ausbreitung von Angriffen oder Störungen in Geschäftsprozessen zu vermeiden. Sie kann z.B. in der Abschaltung betroffener Systeme, der Deaktivierung eines Zugangskonto, der Information Nutzender über eine Störung oder der Aktivierung eines Ausweichrechenzentrums bestehen.
REA.2.3 Dokumentation von Vorfällen
Guidance
Dokumentation des Vorfalls meint hier die nachvollziehbare, strukturierte und revisionssichere Aufzeichnung aller für eine spätere Auswertung relevanten Informationen zu einem Sicherheitsvorfall („security incident“). Dazu gehören insbesondere Zeitpunkt, Art, Ausmaß, betroffene Systeme oder Daten sowie eingeleitete Sofortmaßnahmen. Sie dient nicht allein der internen Nachvollziehbarkeit, sondern potenziell auch der rechtlichen Beweissicherung („evidence preservation“) und Verbesserung des Sicherheitsmanagements. Eine lückenhafte oder unvollständige Dokumentation könnte dazu führen, dass Ursachenanalysen fehlschlagen, Wiederholungen nicht verhindert werden oder rechtliche Nachweispflichten – etwa im Rahmen von Datenschutzvorfällen – nicht erfüllt werden könnten. Eine sorgfältig geführte Aufzeichnung kann dagegen die Transparenz im Incident-Handling erhöhen, interne Lernprozesse fördern und Verantwortlichkeiten eindeutig nachvollziehbar machen. Sinnvolle Varianten der Umsetzung können in Form von (1) standardisierten Incident-Report-Templates, (2) elektronischen Ticket- oder Case-Management-Systemen zur Vorfallserfassung oder (3) forensischen Protokollen mit Zeitstempeln und Beweismitteln erfolgen.
REA.2.4 Diagnosedaten
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung SOLLTE Diagnosemethoden für den Fall, dass der Vorfall sich mit den standardisiert erfassten Informationen nicht ausreichend analysieren lässt, verankern.
Guidance
Der Begriff Diagnosemethoden bezeichnet in diesem Kontext strukturierte Verfahren, Werkzeuge oder Analyseansätze, die eingesetzt werden können, um bei Sicherheitsvorfällen zusätzliche Informationen zu gewinnen, wenn die standardisierten Erstinformationen nicht ausreichen. Der Sinn der Vorschrift liegt darin, die Gefahr zu reduzieren, dass ein Vorfall unvollständig verstanden bleibt und dadurch falsche Entscheidungen getroffen werden. Eine Institution kann die Anforderung durch verschiedene technische und prozessuale Maßnahmen abbilden. So kann sie (1) erweiterte Protokollierungsoptionen aktivieren, etwa durch temporäres Erhöhen von Log-Levels in relevanten Systemen, (2) Datensicherungen einzelner betroffener Systeme, Anwendungen oder Netzwerksegmente vornehmen, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, und (3) spezielle Analysewerkzeuge einsetzen, beispielsweise für Speicherabbilder oder Netzwerkanomalien. Ergänzend kann es sinnvoll sein, ein Playbook mit typischen Diagnosepfaden für häufige Vorfallarten bereitzuhalten, sodass Mitarbeitende bei Bedarf gezielt auf tiefergehende Analysen zurückgreifen können.
REA.2.5 IT-Forensik
| Advanced Persistent Threats (APT) |
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung SOLLTE eine forensische Analyse bei Vorfällen, die {{ bestimmte Kriterien }} erfüllen, ausführen.
Guidance
Bei einer forensischen Analyse werden Beweise gesichert und Erkenntnisse zur Verbesserung von Schutzmaßnahmen gegen künftige Vorfälle gewonnen. Die Kriterien richten sich nach dem Schutzbedarf der betroffenen Informationen, Compliance-Verpflichtungen und dem Risikoprofil der Institution als Ganzes. Kriterien können, z.B. Anzeichen für einen (auch teilweise) erfolgreichen, gezielten Angriff, eine Straftat im Zusammenhang mit der Informationsverarbeitung oder eine Kompromittierung schützenswerter Informationen sein. Die Forensik kann durch eigenes qualifiziertes Personal oder durch einen im Vorfeld festgelegten, im Ernstfall zu beauftragenden Dienstleister geschehen. Zur Vorgehensweise können sowohl technische Werkzeuge, als auch rechtliche Rahmenbedingungen und Dokumentationsvorgaben gehören. Für Details siehe BSI-Leitfaden „IT-Forensik“.
REA.2.5.1 Rechtssichere Beweissicherung
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung SOLLTE rechtlich relevante Beweise rechtssicher dokumentieren.
Guidance
Rechtlich relevant sind Beweise, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass bei einem Sicherheitsvorfall gegen Compliance-Verpflichtungen oder interne Arbeitsanweisungen verstoßen wurde. Beispiele sind Vorfälle wie z.B. unberechtigten Zugriffen oder Manipulationen von Daten. Beweise sind rechtssicher dokumentiert, wenn nachvollziehbar ist, wie sie erhoben wurden und sie außerdem sowohl gegen unautorisierte Einsicht als auch Veränderung geschützt aufbewahrt werden. Die Nachvollziehbarkeit von Veränderungen kann z.B. durch eine kryptografische Signatur oder getrennt aufbewahrte Checksummen sichergestellt werden. Außerdem ist es sinnvoll, die Originaldaten aufzubewahren, z.B. als Originaldatenträger oder Sicherungskopie. Für Details siehe BSI-Leitfaden „IT-Forensik“.
REA.2.5.2 Vier-Augen-Prinzip
Guidance
Wenn IT-Forensische Untersuchungen alleine vorgenommen werden, könnte das dokumentierte Vorgehen und damit die Stichhaltigkeit der Beweise bei einer gerichtlichen Überprüfung angezweifelt werden. Besser ist es, solche Untersuchungen gemeinsam mit einem Zeugen vorzunehmen, der qualifiziert ist zu beurteilen, welche Arbeitsschritte dabei vorgenommen wurden. Der Zeuge beglaubigt insbesondere die Prüfsummen der Dokumentation. Allerdings ist es auch ohne Vier-Augen-Prinzip möglich Belege für ein korrektes Vorgehen zu erbringen, beispielsweise durch Vorlage der unveränderten originalen Speichermedien.
REA.2.5.3 Forensik-Dienstleister
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung KANN die Bereitschaft eines Forensik-Dienstleisters binnen {{ einer Frist }} vereinbaren.
Guidance
Um im Ernstfall eine schnelle Untersuchung von Sicherheitsvorfällen zu ermöglichen, kann die Institution bereits unabhängig von einem Vorfall einen Vertrag mit einem qualifizierten Forensik-Dienstleister abschließen. Die Anforderung ist erst umgesetzt, wenn der Dienstleister für den Ernstfall eine Erstreaktion innerhalb einer bestimmten Frist garantiert. Die Untersuchung aller Ergebnisse kann die Frist überschreiten.
REA.2.6 Ursachenanalyse und Behandlung
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung SOLLTE eine Vorgehensweise zur Ursachenanalyse und Behandlung verankern.
Guidance
Um einen Vorfall vollständig beheben zu können, ist es zweckmäßig, zunächst zu analysieren, wie der Vorfall zustande kam (Root Cause Analysis): Welche Personen und Systeme sind betroffen? Welche systematischen Schwachstellen haben zu dem Vorfall geführt? Die Behebung des Vorfalls orientiert sich dann an diesen Erkenntnissen, z.B. durch Schließen der Sicherheitslücken und Wiederherstellung von Daten und Anwendungen. Je nach Vorfall kann die Behandlung durch das Schließen ausgenutzter Sicherheitslücken, einem Test anderer IT-Systeme auf vergleichbare Schwachstellen oder dem Austausch betroffener IT-Systeme, Anwendungen oder Datenbestände umgesetzt werden. Sind die Originaldaten oder -Systeme nicht mehr zu retten, so kann die Neuinstallation betroffener Systeme und die Wiederherstellung von Daten aus Backups eine Möglichkeit der Behandlung sein.
REA.2.6.2 Kommunikation bei Vorfällen
| Kontakt mit Behörden |
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung SOLLTE eine Vorgehensweise zur Kommunikation bei Vorfällen unter Berücksichtigung von Compliance-Verpflichtungen, Bedürfnissen der interessierten Parteien und der Geschäftsziele verankern.
Guidance
Hierzu gehören beispielsweise Meldepflichten gegenüber Aufsichts- oder Ermittlungsbehörden oder die Information Betroffener. Für personenbezogene Daten siehe auch Art. 34 DSGVO. Für weitere Details siehe ISO/IEC 27035. Bei den Compliance-Verpflichtungen sind einerseits Verpflichtungen zu beachten, die eine Meldung oder einen bestimmten Umfang für Meldungen fordern (z.B. Art. 33 DSGVO), andererseits aber auch Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit, z.B. aus dem Datenschutz, vertraglicher Pflichten zur Wahrung fremder Geschäftsgeheimnisse oder der staatlichen Geheimhaltung. Im Zweifelsfall ist hier die Inanspruchnahme interner oder externer Rechtsberatung hier empfehlenswert.
REA.2.6.3 Koordinierung
Guidance
Die Koordinierung der Behandlung von Sicherheitsvorfällen dient dazu, die Auswirkungen auf Daten, Systeme oder Personen zu minimieren, Compliance-Verpflichtungen zu erfüllen und die Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen zu verstärken. Hierzu gehören interessierte Parteien wie Aufsichts- und Ermittlungsbehörden, Lieferanten oder Kunden. Für weitere Details siehe ISO/IEC 27035.
REA.2.6.4 Service Level
Guidance
Service Level bei der Sicherheitsvorfallsbehandlung legen verbindliche Zielvorgaben für Reaktions- und Bearbeitungszeiten fest, z. B. wie schnell ein Sicherheitsvorfall erkannt, bestätigt, eingestuft und gelöst werden muss. Damit wird sichergestellt, dass alle Beteiligten klare Erwartungen an Schnelligkeit und Qualität der Reaktion haben.
REA.2.6.5 Eskalation
Guidance
Eine Eskalationsleiter (engl. escalation matrix oder escalation path) bezeichnet in diesem Kontext eine festgelegte Reihenfolge von Melde- und Entscheidungsstufen, die im Falle eines Sicherheitsvorfalls eingehalten wird, um eine zeitgerechte und angemessene Reaktion sicherzustellen. Sie definiert, welche Rollen oder Funktionen bei bestimmten Schweregraden eines Vorfalls informiert, einbezogen oder zur Entscheidung befugt sind. Der Begriff ist hier prozessual zu verstehen, also nicht als hierarchische Personalstruktur, sondern als abgestufter Kommunikations- und Entscheidungsmechanismus innerhalb des Sicherheitsvorfallsprozesses. Der Zweck einer solchen Eskalationsleiter liegt darin, dass sicherheitsrelevante Ereignisse nicht auf operativer Ebene „steckenbleiben“, sondern in ihrer Kritikalität und potenziellen Auswirkung auf höhere Entscheidungsebenen eskaliert werden können. Dadurch kann verhindert werden, dass etwa ein anhaltender Systemausfall, ein möglicher Datenabfluss oder ein Angriff auf kritische Systeme unbemerkt bleibt oder verspätet adressiert wird. Eine wirksam verankerte Eskalationsleiter kann somit sicherstellen, dass die Reaktionszeit kurz, die Zuständigkeiten eindeutig und die Kommunikation nachvollziehbar bleiben. Hier empfiehlt es sich die Anforderung im Zusammenhang mit Notfallplänen, Krisenmanagement und Business Continuity Management zu betrachten – siehe auch Praktik Notfallplanung. Beispiele für Eskalationsstufen: (1) Ereignis, (2) sicherheitsrelevantes Ereignis, (3) sicherheitskritisches Ereignis, (4) Sicherheitsvorfall, (5) Notfall (siehe Notfallplanung), (6) Krise. Die Einstufung erfolgt entsprechend der Definition, die jede Institution für sich festlegt.
3 - Nachbereitung
REA.3.1 Verbesserung durch Erkenntnisse
| Kompetenzmanagement |
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung SOLLTE bisherige Maßnahmen anhand von Erkenntnissen aus Informationssicherheitsvorfällen {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Erkenntnisse meint hier sowohl technische Aspekte („technical findings“), organisatorische Schwachstellen („process deficiencies“) als auch menschliche Faktoren („human factors“). Dabei ist es zielführend, sich nicht nur auf die unmittelbaren Ursachen zu beschränken (z.B. „Administrierende haben vergessen eine abhängige Komponente zu aktualisieren“), sondern nach den tieferen prozessualen oder technischen Ursachen zu suchen (sog. Root Cause Analyse), z.B. „Abhängigkeiten wurden bislang nicht dokumentiert“. Dabei kann es helfen, wenn alle Beteiligten verstehen, dass es nicht um Schuldzuweisungen geht, sondern um kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit. Neben technischen Verbesserungen sind dabei auch organisatorische Maßnahmen sinnvoll. Beispielsweise können reale Beispiele in Schulungen verwendet werden, was die Bedeutung für die tägliche Arbeit der Teilnehmenden verdeutlicht und ähnliche Vorfälle in Zukunft vermeiden hilft. Ein regelmäßiger Überprüfungsrhythmus – regelmäßig kann hier je nach Kritikalität der Systeme etwa quartalsweise, halbjährlich oder nach jedem relevanten Vorfall bedeuten – dient dazu, bestehende sicherheitsrelevante Maßnahmen anhand der aus Vorfällen gewonnenen Erkenntnisse neu zu bewerten. Die regelmäßige Überprüfung kann verhindern, dass sich Schwachstellen verfestigen, die sonst unentdeckt bleiben könnten, beispielsweise unerkannte Fehlkonfigurationen oder wiederkehrende Bedienfehler, die bei zukünftigen Angriffen ausgenutzt werden könnten. Gleichzeitig kann sie dazu beitragen, dass eingeführte Verbesserungen nachhaltig wirken und im Alltag nicht wieder verwässern, was die Resilienz der Institution erhöhen kann. Mögliche Optionen reichen von strukturierten Lessons-Learned-Sitzungen über die Pflege eines Katalogs wiederkehrender Ursachen bis hin zur Integration von Anpassungen in technische Härtungsmaßnahmen oder Arbeitsanweisungen.
REA.3.1.1 Quantitative Analyse
Statement
Sicherheitsvorfallsbehandlung SOLLTE Erkenntnisse einschließlich Art, Umfang und Schäden des Vorfalls dokumentieren.
Guidance
Die Erkenntnisse (findings) umfassen hier eine systematisch strukturierte Auswertung eines Informationssicherheitsvorfalls (security incident), wobei Art die konkrete Typisierung des Ereignisses meint (z.B. unbefugter Zugriff, Fehlkonfiguration, Manipulation), Umfang die tatsächlich betroffenen IT-Systeme, Daten oder Prozesse beschreibt (impact scope) und Schäden sowohl technische als auch betriebswirtschaftliche Beeinträchtigungen bezeichnet (damage bzw. loss). Solch strukturierte Informationen können helfen, wiederkehrende Angriffsmuster oder Probleme zu erkennen und so die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das Schadensausmaß zukünftiger Vorfälle zu verringern, während unzureichend dokumentierte Erkenntnisse dazu führen könnte, dass Ursachen im Dunkeln bleiben oder Gegenmaßnahmen nicht auch auf zukünftige Vorfälle wirken können. In der praktischen Umsetzungbietet bietet es sich dazu an Incident-Reports zu erstellen, die sowohl eine quantiative Einordnung anhand von Klassifikationsschemata, als auch eine qualitative Beschreibung von Ursache und Gegenmaßnamen erfasst wird. Diese Berichte können beispielsweise in ein zentrales, revisionssicheres Register für Vorfallsdokumentationen oder herstellerneutralen Ticket- oder IR-Tools abgelegt werden.
KONF - Konfiguration
1 - Grundlagen
KONF.1.1 Verfahren und Regelungen
Guidance
Die Umsetzung kann in einem eigenen Prozess, oder integriert in andere Prozesse und Aufgaben erfolgen. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
KONF.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
KONF.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Konfiguration MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es die Zuweisung anhand von Rollen (z.B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
KONF.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Konfiguration MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automtatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
KONF.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Konfiguration MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
KONF.1.3 Management von Werkzeugen
Statement
Konfiguration SOLLTE verwendete Konfigurationswerkzeuge einschließlich Verwendungszweck und Herkunft dokumentieren.
Guidance
Der Begriff Konfigurationswerkzeuge bezeichnet in diesem Zusammenhang alle technischen Hilfsmittel, mit denen Systemeinstellungen erstellt, verändert oder verwaltet werden – beispielsweise Skriptsprachen, Automatisierungs-Frameworks, Versionsverwaltungswerkzeuge oder grafische Konfigurationsoberflächen. Unter Verwendungszweck wird verstanden, welche Funktion das jeweilige Werkzeug innerhalb des Betriebs erfüllt, etwa für automatisierte Serverbereitstellung, Netzwerkkonfiguration oder Datenbankparametersteuerung. Mit Herkunft ist die Herkunft des Werkzeugs gemeint, d. h. ob es sich um Eigenentwicklungen, quelloffene Software oder kommerzielle Produkte handelt und aus welchen Quellen diese bezogen werden. Die Dokumentation dieser Punkte kann Transparenz schaffen und Nachvollziehbarkeit erhöhen, wodurch Fehlkonfigurationen oder Manipulationen schneller erkannt werden können. Ohne klare Übersicht könnte unklar bleiben, mit welchen Mitteln kritische Systeme verändert wurden, was die Ursachenanalyse im Störungsfall erheblich erschweren könnte. Eine saubere Dokumentation kann verhindern, dass nicht vertrauenswürdige oder nicht mehr gepflegte Werkzeuge unbemerkt im Betrieb verbleiben und so potenzielle Angriffsvektoren entstehen. Für die Umsetzung kann die Institution eine strukturierte Werkzeugliste führen, in der pro Eintrag neben Name, Version und Hersteller auch Zweck und Beschaffungsquelle vermerkt werden. Diese Liste kann in einem Konfigurations- oder Inventarsystem gepflegt werden, sodass Aktualisierungen automatisiert oder zumindest standardisiert erfolgen können. Praktisch kann es helfen, jedes neue Werkzeug vor Einsatz über ein Freigabeverfahren einzutragen und zu kennzeichnen, ob es intern geprüft wurde. Eine einfache Möglichkeit besteht darin, bestehende Versionskontrollsysteme oder zentrale Wiki-Seiten zu nutzen, die alle relevanten Informationen versioniert und nachvollziehbar speichern können. Dies kann auch durch eine Markierung der administrativen Werkzeuge im Inventar der Anwendungen umgesetzt werden.
KONF.1.4 Einschränkung des Zugriffs auf Dokumentation
Guidance
„Dokumentierte Konfigurationen“ sind hierbei festgehaltene Einstellungen von IT-Systemen, Anwendungen, Netzwerken oder Sicherheitskomponenten, die in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen und den Sollzustand einer IT-Umgebung definieren. Der Zweck der Vorschrift liegt darin, die Integrität und Vertraulichkeit solcher Konfigurationsinformationen zu schützen. Ein unkontrollierter Zugriff könnte beispielsweise dazu führen, dass ein Unbefugter Passworteinstellungen oder Firewall-Regeln manipuliert. Aus der Konfiguration von IT-Systemen könnte ein Angreifer zudem wichtige Informationen zu möglichen Schwachstellen ablesen (z.B. bei technisch notwendiger Verwendung schwacher Verschlüsselungsalgorithmen oder unsicherer Authentisierungsprotokolle wie NTLM). Ein strikter Zugriffsschutz (z.B. durch restriktive Berechtigungen oder Verschlüsselung) verhindert den unberechtigten Zugriff zu diesen sensiblen Informationen. Praktisch hilfreich kann auch sein, Konfigurationen verschlüsselt abzulegen und bei elektronischen Repositories sogenannte „Branch Protection“-Mechanismen einzusetzen, sodass Änderungen nur über geprüfte Freigabeprozesse übernommen werden können. Auf Papier vorliegende Konfigurationen kann die Institution in verschlossenen Schränken oder Archiven mit eingeschränktem Personenkreis verwahren.
KONF.1.5 Verschlüsselung von Konfigurationsgeheimnissen
| Cryptography |
Guidance
Konfigurationsgeheimnissen sind sensitive, nicht-öffentliche Daten, die von Systemen, Applikationen oder Diensten zur Laufzeit benötigt werden, um auf andere Ressourcen zuzugreifen oder ihre eigene Funktionalität sicherzustellen. Bekannte Beispiele sind Anmeldeinformationen wie Passwörter, Datenbank-Verbindungszeichenfolgen (Connection Strings), API-Schlüssel oder private Schlüssel von Zertifikaten; im Englischen wird hierfür übergreifend der Fachbegriff Secrets verwendet. Der Zweck dieser Vorschrift ist die Sicherstellung der Vertraulichkeit dieser hochsensiblen Informationen. Ungeschützt im Klartext hinterlegt, könnte ein Angreifer bei einem unautorisierten Zugriff auf Konfigurationsdateien, Quellcode-Verzeichnisse oder Backups diese Geheimnisse direkt auslesen und damit weitreichenden Zugriff auf angebundene Systeme oder Daten erlangen.
2 - Konfiguration von Systemen
KONF.2.1 Grundkonfiguration für Systeme
Guidance
Eine Grundkonfiguration (engl. baseline configuration) bezeichnet hier einen dokumentierten Ausgangszustand, der alle sicherheitsrelevanten Einstellungen, Dienste und Komponenten umfasst und als verbindlicher Referenzpunkt für den Betrieb und die Härtung dient. Sie stellt damit eine Art „Zielzustand“ dar, anhand dessen spätere Änderungen überprüft oder Abweichungen erkannt werden können. Ohne eine solche Referenz könnte es bei Installationen, Updates oder Wiederherstellungen zu unsicheren Abweichungen kommen, etwa wenn unnötige Dienste aktiv bleiben, Standardkonten nicht deaktiviert sind oder Kommunikationsschnittstellen unkontrolliert offenstehen; umgekehrt kann eine saubere Grundkonfiguration sicherstellen, dass Systeme konsistent, nachvollziehbar und auf Basis etablierter Sicherheitsanforderungen betrieben werden. Hierzu gehört z.B. die Konfiguration der Uhrensychronisation, von DNS und Verzeichnisdiensten, die Änderung von Default-Zugangsdaten oder der automatische Abruf benötigter Lizenzen. Die Umsetzung einer Grundkonfiguration kann durch verschiedene Maßnahmen unterstützt werden: (1) Es ist sinnvoll, Herstellerdokumentationen zu sichten und empfohlene Härtungseinstellungen (z. B. Deaktivierung unsicherer Protokolle) als Ausgangspunkt zu übernehmen. (2) Ergänzend können Empfehlungen des BSI oder Benchmarks wie die CIS Benchmarks herangezogen werden, um systematisch sicherheitskritische Parameter zu prüfen und einzupflegen. (3) Für komplexe Umgebungen kann ein Konfigurationsskript oder ein Automatisierungs-Tool (z. B. Ansible, Puppet, Chef) genutzt werden, um eine reproduzierbare Baseline einzuspielen und Abhängigkeiten der Komponenten konsistent zu berücksichtigen. Auf diese Weise kann die Institution sicherstellen, dass jede Installation oder Wiederherstellung eines Systems auf einer überprüfbaren und einheitlichen Basis erfolgt.
KONF.2.1.1 Versionierung der Systemkonfiguration
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE eine Versionierung vorheriger Konfigurationen verankern.
Guidance
Die Versionierung bezeichnet hier die strukturierte Nachvollziehbarkeit von Änderungen an Konfigurationen, also das Speichern, Dokumentieren und bei Bedarf Wiederherstellen älterer Zustände eines IT-Systems. Sie unterscheidet sich von einem einfachen Backup dadurch, dass nicht nur eine Kopie vorliegt, sondern explizit eine fortlaufende Historie mit Vergleichen, Rücksetzpunkten (rollback points) und optional Kommentaren geführt wird. Der Zweck liegt darin, dass eine ungewollte oder fehlerhafte Anpassung an einer Konfiguration im Betrieb schnell erkannt und – wenn erforderlich – präzise auf einen definierten, funktionsfähigen Zustand zurückgesetzt werden kann. Ohne eine solche Versionierung könnte eine fehlerhafte Änderung unbemerkt bleiben oder nur schwer rückgängig gemacht werden. Praktisch umgesetzt kann dies z. B. durch den Einsatz von Konfigurationsmanagement-Tools erfolgen, die automatisch Änderungen versionieren und mit Prüfsummen sichern. Alternativ kann eine Institution auch Konfigurationsdateien regelmäßig in ein Versionsverwaltungssystem wie Git einspielen. Zusätzlich kann es hilfreich sein, Konfigurationsänderungen über standardisierte Änderungsprozesse einzupflegen, sodass jede Anpassung nachvollziehbar protokolliert wird. Eine weitere Möglichkeit kann die Einrichtung von Skripten sein, die Konfigurationsstände automatisch aus Geräten exportieren und revisionssicher ablegen. Zur Umsetzung können Anwendungen zur Geheimnisverwaltung, oft als Secrets-Manager oder Vault bezeichnet, eingesetzt werden. Solche Anwendungen speichern alle Geheimnisse zentral und hochverschlüsselt und stellen sie erst bei Bedarf zur Laufzeit über eine authentifizierte und gesicherte Schnittstelle (API) zur Verfügung. Eine weitere, weit verbreitete Praxis ist die Auslagerung von Secrets aus den Konfigurationsdateien in Umgebungsvariablen (Environment Variables) des ausführenden Systems, wodurch eine strikte Trennung von Code und Konfiguration erreicht wird. Alternativ kann auch die Konfigurationsdatei selbst oder zumindest die Abschnitte, die Geheimnisse enthalten, verschlüsselt werden, wobei dies erfordert, dass der zur Entschlüsselung notwendige Schlüssel seinerseits sicher an die Applikation übergeben wird.
KONF.2.2 Kryptographische Verfahren in IT-Systemen
| Cryptography |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE kryptographische Verfahren nach {{ anerkannten Standards }} im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement aktivieren.
Guidance
Kryptographie wird für die Authentifizierung, Verschlüsselung und Integritätprüfung in Systemen verwendet, z.B. bei der Verschlüsselung von Speichermedien, bei der Anmeldung am System, Transportverschlüsselung von Systemupdates oder Integritätsprüfung von Systemfunktionen. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Funktionen so zu konfigurieren sind, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
KONF.2.3 Änderung von Default-Zugangsdaten
Guidance
"Default-Zugangsdaten" sind werkseitig voreingestellte Benutzername-Passwort-Kombinationen wie "root" oder "administrator", sowie vergleichbare Authentifizierungsmerkmale, die bei der Erstinbetriebnahme von IT-Systemen unverändert vorhanden sind. Diese Daten sind in der Regel öffentlich dokumentiert oder leicht im Internet auffindbar. Ihr Fortbestehen im Produktivbetrieb könnte ein erhebliches Risiko darstellen, da ein Angreifer mit minimalem Aufwand Zugriff auf Systeme erlangen könnte. Ein klassischer Vorfall könnte sein, dass ein öffentlich erreichbarer Router mit unveränderten Standardzugängen übernommen wird. Die Änderung kann demgegenüber sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff erlangen, und kann damit unbefugte Manipulationen oder Datendiebstahl wirksam erschweren. Eine Institution kann die Anforderung umsetzen, indem bei der Inbetriebnahme jedes Systems ein Prozess etabliert wird, der die Standardzugangsdaten unmittelbar ersetzt. Dies kann beispielsweise (1) durch verpflichtende Initial-Setup-Routinen erfolgen, die eine Passwortänderung erzwingen, oder (2) durch zentrale Checklisten oder automatisierte Inventarisierung, die offene Standardzugänge identifizieren und schließen. Die Anforderung ist auch dann erfüllt, wenn diese Zugänge deaktiviert oder durch Zugänge mit von der Institution verwalteten Zugangsdaten ersetzt werden.
KONF.2.4 Deaktivierung nicht benötigter Systemfunktionen
Guidance
Die Deaktivierung von Funktionen, die für Betrieb oder aus Sicherheitssicht nicht benötigt werden, hilft, die Angriffsfläche und Fehlerkomplexität zu verringern, z.B. unnötige Identitäten, ggf. nicht benötigte Schnittstellen wie Bluetooth, nicht verwendete Netzprotokolle wie NTLMv1 Authentifizierung, schwache Verschlüsselungsalgorithmen wie TLS1.1, die Anzeige von Nachrichteninhalten auf dem Sperrbildschirm oder nicht benötigte System- oder Telemetriedienste. Relevant sind dabei sowohl Betriebssystem- als auch Firmwarefunktionen.
KONF.2.4.2 Externe Cloud-Anbindungen
| Data Leak |
Guidance
Eine Cloud-Anbindung ist eine technische Schnittstelle, über die ein IT-System Daten oder Dienste mit einer externen Cloud-Plattform austauscht. Dazu können sowohl direkte API-Integrationen wie die Anmeldung an Cloud-Verzeichnisdienste, aber auch automatische Synchronisationsmechanismen, Hintergrund-Updates über Cloud-Server oder agentenbasierte Remote-Management-Funktionen zählen. Nicht benötigte Anbindungen können dadurch identifiziert werden, dass sie weder für den produktiven Betrieb noch für Wartung, Support oder Sicherheitsfunktionen erforderlich sind. Der Sinn und Zweck dieser Regelung liegt darin, die Angriffsfläche zu reduzieren und unkontrollierte Datenflüsse zu vermeiden. Ein nicht genutzter, aber weiterhin aktiver Cloud-Connector könnte etwa unbemerkt sensible Metadaten an Drittdienste übertragen oder als Einfallstor für Schadsoftware missbraucht werden; die gezielte Deaktivierung kann dagegen unnötige Risiken eliminieren und die Übersichtlichkeit der Systemarchitektur erhöhen.
KONF.2.5 Überprüfung der Konfiguration
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE die Übereinstimmung der tatsächlichen Konfiguration mit dem Referenzzustand {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Referenzzustand („baseline configuration“) bezeichnet hier die dokumentierte und freigegebene Konfiguration eines IT-Systems, also die gewünschte und autorisierte Einstellung von Parametern, Diensten und Komponenten. Die tatsächliche Konfiguration ist die aktuelle technische Umsetzung dieser Einstellungen auf dem System selbst. Der Abgleich beider Zustände dient vor allem der Vermeidung von Configuration Drift – d.h. dass Systeme schleichend von der definierten Soll-Konfiguration abweichen. Dies könnte auftreten, wenn Änderungen nicht zentral dokumentiert oder automatisierte Installationen nicht einheitlich umgesetzt werden. Ohne diese Kontrolle könnte es zu unbemerkten Fehlkonfigurationen kommen, die Sicherheitslücken öffnen oder Betriebsstörungen verursachen. Durch regelmäßige Vergleiche kann eine Institution sicherstellen, dass Systeme konsistent, vertrauenswürdig und wartbar bleiben. Eine praktische Umsetzung kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Technisch kann eine Institution (1) Konfigurations-Management-Werkzeuge einsetzen, die Referenzzustand-Definitionen mit Systemzuständen automatisch abgleichen, (2) Skripte oder Policies nutzen, die regelmäßig Konfigurationsdateien oder Systemeinstellungen auslesen und protokollieren, oder (3) Hash- oder Signaturverfahren anwenden, um Veränderungen an Konfigurationsdateien nachzuweisen. Prozessual kann es hilfreich sein, Änderungen zentral zu dokumentieren und automatische Reports über Abweichungen an Verantwortliche weiterzuleiten, damit diese reagieren können. Zusätzlich kann eine Institution Pilotprüfungen an Stichproben-Systemen durchführen, um die Wirksamkeit automatischer Abgleiche zu validieren. Durch diese Maßnahmen kann eine Institution eine belastbare Routine etablieren, die Configuration Drift reduziert und nicht nur technische Abweichungen sichtbar macht, sondern auch menschliche Fehler oder unautorisierte Eingriffe frühzeitig erkennen kann.
KONF.2.5.1 Automatische Konfigurationsverwaltung
Statement
Konfiguration für IT-Systeme KANN die Überprüfung der Konfiguration durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} aktivieren.
Guidance
Eine automatische Konfigurationsverwaltung ermöglicht eine einheitliche Konfiguration, z.B. für Passwortvorgaben, Verschlüsselung oder automatische Updates. Insbesondere bei der Verwaltung zahlreicher Endgeräte oder einer Bring Your Own Device Strategie (BYOD) bietet eine solche Verwaltung den einzig praktikablen Ansatz die Sicherheitsparameter der Geräte zu kontrollieren. Dies kann über selbst betriebenes zentrales Managementsystem (UEM oder MDM), Cloud-Dienste wie Intune oder Konfigurationsmanagement-Werkzeuge wie Ansible umgesetzt werden. Bei Abweichungen kann entweder ein automatisierter Mechanismus die erforderliche Konfiguration vornehmen, oder eine manuelle Entscheidung über die passende Behandlung erfolgen.
KONF.2.6 Automatische Konfigurationsverwaltung
Statement
Konfiguration für Endgeräte SOLLTE die Verwaltung durch ein Mobile Device Management (MDM) aktivieren.
Guidance
Die Konfigurationsanforderungen für Mobile Device Management (MDM) sind im BSI-Mindeststandard für MDM umfassend beschrieben. Es ist empfehlenswert, diese Mindestanforderungen heranzuziehen. Ergänzend wird empfohlen, sicherheitsrelevante Kriterien bereits bei der Produktauswahl zu berücksichtigen, vertrauenswürdige Apps durch Reputationsdienste zu prüfen, kompromittierte Geräte (z. B. durch Jailbreak oder Root) automatisiert zu erkennen und Geofencing zur kontextbezogenen Richtliniendurchsetzung einzusetzen.
KONF.2.7 Souveräne Werkzeuge
| Hochverfügbarkeit |
Guidance
„Souveräne Werkzeuge“ sind Anwendungen, Systeme und physische Werkzeuge, die technisch, rechtlich und organisatorisch unabhängig von externen Herstellern, Cloud-Anbietern oder staatlicher Einflussnahme betrieben werden können. Das umfasst vor allem Lösungen, die lokal kontrollierbar und ohne zwingende Abhängigkeit zu externen Plattformen nutzbar sind. Der Sinn der Vorschrift liegt darin, die Handlungsfähigkeit und Sicherheit der Institution zu stärken: Ein rein cloudbasierter Konfigurationsdienst könnte durch einen plötzlichen Ausfall, eine staatlich erzwungene Sperrung oder durch nachträglich geänderte Lizenzbedingungen die Betriebsfähigkeit gefährden. Die Nutzung souveräner Werkzeuge kann dagegen die Verfügbarkeit kritischer Systeme erhöhen, die Datenhoheit bewahren und Manipulationsmöglichkeiten von Dritten minimieren. Souveräne Konfigurationssysteme machen unabhängig vor Ausfällen, Datenschutzverletzungen oder einseitigen Änderungen der Nutzungsbedingungen durch externe Dienstleister. Eine Institution kann diese Anforderung beispielsweise so umsetzen: (1) Es kann auf quelloffene Konfigurations-Frameworks zurückgegriffen werden, die lokal installiert und betrieben werden. (2) Virtualisierte oder containerisierte Varianten dieser Werkzeuge werden in der eigenen Infrastruktur betrieben, sodass keine unkontrollierten externen Abhängigkeiten entstehen. (3) Ergänzend kann ein internes Repository für Konfigurationsmodule eingerichtet werden, um eine vertrauenswürdige, geprüfte und nachvollziehbare Quellenbasis sicherzustellen.
KONF.2.8 Alternative Administrationszugänge
| Hochverfügbarkeit |
Guidance
Das ist zum Beispiel von Bedeutung bei zentralen Systemen wie Firewalls und Router, bei deren Ausfall eine Fernwartung nicht mehr möglich ist. Hierzu können alternative Werkzeuge, sowie alternative Protokolle, Schnittstellen und Zugangskonten verwendet werden. Alternative Werkzeuge sind z.B. Kommandozeilenwerkzeuge, API-Schnittstellen oder die Konsole virtualisierter oder physischer Server, statt der Grafischen Benutzeroberfläche. Bei Cloud-Diensten kann dies z.B. durch Vorhalten von sowohl Browser-Zugang als auch CLI-Zugang geschehen. Alternative Zugangskonten sind z.B Break-Glass-Accounts, deren Zugangsdaten nur bei Notfällen aus einem Safe entnommen werden.
KONF.2.9 Abgesicherter und authentisierter Bootprozess
| Cryptography, Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme KANN einen abgesicherten und authentisierten Bootprozess aktivieren.
Guidance
Dies empfiehlt sich für eingebettete Systeme (Embedded Systems), indem z.B. der Bootloader die Integrität des Betriebssystems überprüft und es nur dann lädt, wenn es als korrekt eingestuft wurde. Ebenso empfiehlt es sich ein mehrstufiges Boot-Konzept mit kryptographisch sicherer Überprüfung der Einzelschritte zu realisieren, sichere Hardware-Vertrauensanker zu verwenden, bei ARM & UEFI-basierten Systemem jeweils (ARM) Secure Boot zu nutzen.
3 - Physischer Schutz
KONF.3.1 Kryptographischer Hardwarespeicher
| Produktbeschreibung, Cryptography |
Guidance
Ein kryptographischer Hardwarespeicher bezeichnet in diesem Kontext eine gesicherte, hardwarebasierte Komponente, die kryptographische Schlüssel oder andere besonders sensible Geheimnisse in einer isolierten und manipulationsgeschützten Umgebung verwahrt. Der Einsatz solcher Speicher kann das Risiko deutlich reduzieren, dass kryptographische Schlüssel bei einem Softwareangriff kompromittiert werden, und kann gleichzeitig die Integrität sicherheitskritischer Prozesse wie Verschlüsselung, Signatur oder Authentifizierung erhöhen. Als Standards können hierzu etwa eine Trusted Execution Environment (TEE), Secure Elements (SE) or Dedicated Security Components (DSC) infrage kommen. Vgl. ISO/IEC 11889 (TPM 2.0), ISO/IEC 19790 / FIPS 140-3 oder ETSI EN 303 645 (für IoT).
KONF.3.2 Speicherverschlüsselung
| Produktbeschreibung, Cryptography |
Guidance
Die Verschlüsselung von Datenträgern erschwert es Angreifern, Daten von verlorenen oder gestohlenen Geräten auszulesen. Die Verschlüsselung kann in Hard- oder Software (z.B. Windows BitLocker®, Apple FileVault®, Linux® dm-crypt) erfolgen. Für anerkannte kryptographische Algorithmen siehe BSI TR 02102.
KONF.3.3 SIM-PIN
| Produktbeschreibung |
Guidance
Eine SIM-PIN ist eine persönliche Identifikationsnummer, die direkt auf der SIM-Karte gespeichert wird und beim Starten oder Einlegen der Karte abgefragt wird. Sie dient nicht der Benutzeranmeldung am Endgerät selbst, sondern schützt den Mobilfunkanschluss auf Netzebene. Ohne aktivierte SIM-PIN könnte ein Angreifer bei Verlust oder Diebstahl einer SIM-Karte unmittelbar den Mobilfunkanschluss verwenden, etwa für kostenpflichtige Anrufe oder zum Abfangen von SMS-TANs. Die Aktivierung einer SIM-PIN kann somit eine missbräuchliche Nutzung deutlich erschweren, indem ein zusätzliches Hindernis für den unbefugten Zugriff auf Mobilfunkdienste geschaffen wird. Gilt auch für stationäre Systeme mit SIM oder Systeme die eine eSIM verwenden, da eine PIN je nach Diensteanbieter SIM-Swapping vorbeugen kann. Falls das System keine SIM-Karte verwendet, ist die Anforderung entbehrlich.
KONF.3.4 Physischer Diebstahlschutz
| Produktbeschreibung |
Guidance
Ein physischer Diebstahlschutz bezeichnet im vorliegenden Kontext sämtliche Vorrichtungen oder Maßnahmen, die ein Entwenden von Endgeräten wie Laptops, Tablets oder Arbeitsplatzrechnern erschweren. Hierzu gehören insbesondere physische Schlösser, die mithilfe eines Stahlkabels mit einer dafür vorgesehenen Öffnung am Endgerät verbunden werden können, sodass das Endgerät an einem festen Gegenstand fixiert bleibt. Der Sinn dieser Vorgabe liegt darin, das Risiko zu reduzieren, dass ein Gerät durch unbefugte Dritte entwendet und dadurch der Zugriff auf gespeicherte Informationen oder Zugangsdaten ermöglicht wird. Ein Vorfall könnte entstehen, wenn ein Angreifer ein ungesichertes Notebook während einer Konferenz oder in einem Büro mitnimmt und darüber unverschlüsselte Daten ausliest. Ein angemessen eingesetzter Diebstahlschutz kann die Gelegenheit zum Zugriff verringern, den Aufwand für einen Angreifer erhöhen und so die Wahrscheinlichkeit für den Verlust sensibler Informationen deutlich reduzieren. Zur praktischen Umsetzung kann eine Institution unterschiedliche Maßnahmen wählen. So kann ein Laptop-Kabelschloss genutzt werden, um mobile Geräte temporär an Arbeitsplätzen zu sichern, oder ein Schließfachschrank kann für Aufbewahrung außerhalb der Nutzungszeiten vorgesehen sein. Für stationäre Systeme kann eine feste Verschraubung mit dem Schreibtisch oder die Unterbringung in abschließbaren Möbeln erfolgen. Ergänzend kann eine Institution darauf achten, Geräte mit serienmäßig integrierten Vorrichtungen (z. B. Verriegelungsöffnungen für Kabelschlösser) zu beschaffen, um eine flexible Sicherung zu ermöglichen. Auch das Kennzeichnen von Geräten durch gravierte Inventarnummern oder gut sichtbare Eigentumsaufkleber kann eine zusätzliche Abschreckungswirkung entfalten.
KONF.3.5 Standortbestimmung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme KANN eine Funktion zur Bestimmung des Standortes aus der Ferne {{ durch einen automatisierten Mechanismus }} aktivieren.
Guidance
Der Begriff automatisierter Mechanismus bezeichnet im gegebenen Kontext ein technisches Verfahren, das ohne manuelle Eingriffe die Standortbestimmung eines IT-Systems ermöglicht. Dies kann etwa durch GALILEO- oder GPS-Sensoren, durch WLAN- oder Mobilfunkortung, sowie durch Auswertung netzwerktechnischer Parameter erfolgen. Der Rückgriff auf die Standortbestimmung mittels Mobilfunksignal oder WLANs in der Nähe ist nur empfehlenswert, wenn das System die Satellitenbestimmung nicht unterstützt. Der Sinn dieser Vorschrift liegt darin, potenzielle Risiken durch unkontrollierte Standortänderungen oder verdeckte Verlagerungen von IT-Systemen zu reduzieren. Ein Vorfall könnte eintreten, wenn ein Server oder Endgerät unbemerkt aus einem gesicherten Bereich entfernt wird und dadurch sensible Daten oder Konfigurationen kompromittiert werden. Im positiven Fall kann die Standortbestimmung Transparenz über den Verbleib kritischer Systeme schaffen und so die Reaktionsfähigkeit bei Diebstahl oder Verlust erhöhen. Ein praktischer Ansatz kann sein, dass Systeme beim Start ihre Position automatisch protokollieren, sodass Abweichungen vom erwarteten Standort erkannt werden. Alternativ kann eine Softwarelösung eingesetzt werden, die Netzwerkverbindungen auf bestimmte Geozonen überprüft. Beachten Sie hierbei auch den Zusammenhang mit den Verfahren und Regelungen zum Informations- und Assetmanagement, sowie zur Detektion von Sicherheitsvorfällen, etwa dass Standortdaten regelmäßig in ein zentrales Monitoring-Tool eingespielt und mit erlaubten Standorten abgeglichen werden. Um technische Ressourcenauslastung und Datenschutz angemessen auszubalancieren ist es zweckmäßig dies nur für besonders schutzbedürftige Geräte vorzusehen und klar festzulegen, ob die Standortbestimmung kontinuierlich, ereignisbezogen oder stichprobenartig erfolgt.
KONF.3.6 Fernlöschung oder -sperre
| Produktbeschreibung |
Guidance
Eine automatische Fernlöschung meint hier die technische Möglichkeit, gespeicherte Daten eines Endgeräts über eine externe Steuerung dauerhaft zu entfernen, während eine Fernsperre das Gerät durch zentral initiierte Befehle unbenutzbar macht, ohne die Daten selbst zu löschen. Funktionen zur Fernlöschung (Remote Wiping) sind insbesondere relevant auf allen mobilen Endgeräten, damit bei Bedarf (z.B. wenn das Endgerät verloren geht oder gestohlen wird) alle Daten auf dem Gerät aus der Ferne gelöscht werden können. Ohne eine solche Funktion könnte ein verlorenes, vergessenes oder unzureichend zurückgesetztes Gerät Daten preisgeben oder unbefugt weiterverwendet werden. Für stationäre Endgeräte ist die Anforderung entbehrlich.
KONF.3.6.1 Automatische Fernlöschung oder -sperre
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Endgeräte KANN eine automatische Fernlöschung oder -sperre bei Inaktivität nach {{ einer längeren Frist }} aktivieren.
Guidance
Beide Mechanismen können bei längerer Inaktivität ausgelöst werden, also wenn ein Endgerät über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht mehr mit den Systemen der Institution in Kontakt steht oder nicht genutzt wird. Als angemessene Frist für eine solche Inaktivität können z. B. 30 Tage, 60 Tage oder 90 Tage definiert werden, abhängig vom Sicherheitsbedarf und der Einsatzumgebung. Dies kann verhindern, dass ungenutzte Geräte mit sensiblen Daten in Umlauf bleiben oder in falsche Hände geraten. Ein automatisches Entfernen oder Sperren kann hier das Risiko eines Datenabflusses erheblich reduzieren und gleichzeitig eine Kontrolle über den Gerätelebenszyklus sichern. Zur Umsetzung kann die Institution beispielsweise Mobile-Device-Management-Lösungen einsetzen, die nach Ablauf der gewählten Frist automatisiert Fernlöschung oder Fernsperre auslösen. Alternativ kann eine Endpoint-Security-Lösung integriert werden, die periodisch prüft, ob das Gerät eine Verbindung zum Netz herstellt, und bei Überschreiten des Schwellenwerts eine definierte Aktion anstößt. Auch ein Prozess, bei dem Inaktivität zunächst mit einer Warnmeldung angekündigt wird, bevor tatsächlich gesperrt oder gelöscht wird, kann die Benutzerfreundlichkeit erhöhen.
KONF.3.7 Einschränkung angeschlossener Peripherie
| Produktbeschreibung |
Guidance
Peripherie bezeichnet angeschlossene Geräte, die über Schnittstellen wie USB, Bluetooth oder andere Ports mit dem IT-System kommunizieren. Gemeint sind sowohl physische Peripheriegeräte wie Drucker, USB-Sticks oder Netzanbindungen, als auch die Installation virtueller Peripherie z.B. virtuelle Druckertreiber. Einschränkung bedeutet hierbei, dass die Nutzung von Peripheriegeräten verhindert wird, die nicht von der Institution autorisiert wurden, abhängig vom Einsatzzweck des Systems. Der Sinn und Zweck dieser Regelung liegt darin, Angriffsflächen zu verringern und das Einschleusen oder Abfließen von Daten zu erschweren. So könnte ein unkontrollierter Anschluss externer USB-Sticks Schadsoftware einschleusen oder sensible Daten unbemerkt kopieren, während eine restriktive Konfiguration unautorisierte Datenabflüsse wirksam verhindern kann.
KONF.3.8 Einschränkung von Wechselmedien
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE das automatische Einbinden von Wechselmedien einschränken.
Guidance
Funktionen, die Wechselmedien automatisch einbinden und Inhalte darauf öffnen oder ausführen könnten zur unkontrollierter Verbreitung von Schadcode beitragen. Betrifft z.B. CD/DVD-Laufwerke, Bandlaufwerke oder USB-Sticks. Dies Kann umgesetzt werden, indem die Einbindung in das Betriebssystem durch spezielle Managementanwendungen blockiert wird oder auch durch systemeigene Sicherheitsfunktionen, z.B. indem alle Dateien auf Wechselmedien als nicht ausführbar markiert sind (Mount-Option „noexec“). Verfügt das IT-System über keine Anschlussmöglichkeit für Wechsellaufwerke, so ist die Anforderung entbehrlich.
4 - Vertrauenswürdige Basisdienste
KONF.4.1 Anbindung an Verzeichnisdienst
| Produktbeschreibung |
Guidance
Anbindung meint hier die Authentifizierung und Autorisierungsprüfung von Zugangskonten über einen Verzeichnisdient (häufig auch als Directory Service bezeichnet). Dies ermöglicht die zentrale Verwaltung von Identitäten und deren Berechtigungen. Dies bedeutet, dass Zugriffsrechte für alle angebundenen Systeme zentral verwaltet und bei Bedarf umgehend angepasst werden können, was die Einhaltung des Prinzips der geringsten Rechte (Principle of Least Privilege) unterstützt. Ein häufiger Ansatz zur technischen Umsetzung ist die Verwendung von Protokollen wie LDAP (Lightweight Directory Access Protocol) oder der Einsatz von Single Sign-On (SSO) Lösungen, die eine einmalige Authentifizierung des Nutzers für mehrere Systeme ermöglichen. Institutionen können dabei die Anbindung neuer Systeme durch Automatisierung im Rahmen des Provisioning-Prozesses sicherstellen, um menschliche Fehler zu reduzieren. Beispielsweise könnte ein Standard-Skript bei der Installation eines neuen Servers dessen automatische Anbindung an den Verzeichnisdient veranlassen. In Windows Betriebssystemen erfolgt die Konfiguration des Betriebssystem über entsprechende Gruppenrichtlinien (Group Policy Object) aus dem Active Directory.
KONF.4.1.1 Weiterleitung von Anmeldeinformationen
| Produktbeschreibung, Lateral Movement |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE die Weiterleitung mehrfach verwendbarer Anmeldeinformationen deaktivieren.
Guidance
„Weiterleitung mehrfach verwendbarer Anmeldeinformationen“ (auch als Credential Forwarding oder Credential Delegation bezeichnet) meint Mechanismen, bei denen Anmeldeinformationen oder daraus abgeleitete Authentisierungsinformationen an ein weiteres System übertragen oder diesem zur weiteren Authentisierung zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können auf dem Zielsystem Informationen oder Authentisierungsfähigkeiten verfügbar werden, die bei einer Kompromittierung für weitere Zugriffe missbraucht werden könnten. Die Einschränkung der Weiterleitung kann das Risiko reduzieren, dass Angreifende nach der Kompromittierung eines Systems Anmeldeinformationen oder daraus abgeleitete Authentisierungsinformationen für laterale Bewegungen verwenden. Insbesondere bei privilegierten Zugangskonten kann dadurch vermieden werden, dass wiederverwendbare Anmeldeinformationen auf weniger vertrauenswürdigen Systemen verfügbar werden. Für Remotezugriffe können Verfahren eingesetzt werden, bei denen die Anmeldeinformationen nicht an das Zielsystem übertragen werden. Beispiele unter Windows sind Remote Credential Guard oder Restricted Admin für Remotedesktopverbindungen. Bei SSH-Verbindungen kann auf die Weiterleitung des lokalen SSH-Authentisierungsagenten verzichtet werden. Wird Agent Forwarding nicht benötigt, kann dessen Verwendung client- und serverseitig eingeschränkt werden.
KONF.4.2 DNS-Anbindung
| Produktbeschreibung |
Guidance
Autorisierte DNS-Server sind hier Resolving-Server, die von der Institution autorisiert wurden. Dies können entweder DNS-Server der Institution selbst oder externe DNS-Server zuverlässiger Anbieter sein.
KONF.4.2.1 DNS-Verschlüsselung
| Produktbeschreibung, Cryptography |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE DNS-Verbindungen durch {{ einen anerkannten kryptographischen Algorithmus }} verschlüsseln.
Guidance
DNS-Verschlüsselung, im Englischen oft als DNS over TLS (DoT) oder DNS over HTTPS (DoH) bezeichnet, ist ein Verfahren, bei dem Anfragen zur Namensauflösung im Internet kryptographisch geschützt werden, um deren Vertraulichkeit und Integrität sicherzustellen. Erfolgen diese Anfragen unverschlüsselt, könnte ein Angreifer im Netz die aufgerufenen Webseiten und Dienste eines Nutzers mitlesen und protokollieren. Schlimmer noch, ein Angreifer könnte die Antworten manipulieren, um den Nutzer unbemerkt auf gefälschte Webseiten umzuleiten, beispielsweise für Phishing-Angriffe. Die Aktivierung der DNS-Verschlüsselung kann einem solchen Ausspähen und Manipulieren der Namensauflösung effektiv entgegenwirken und stellt sicher, dass die Kommunikation zwischen dem Client und dem DNS-Server authentisch und nicht einsehbar ist. Nutzt das System kein DNS, so ist die Anforderung entbehrlich.
KONF.4.3 Authentifizierung von Fernwartungsfunktionen
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE Fernwartungsfunktionen im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement authentifizieren.
Guidance
Unter Fernwartungsfunktionen versteht man technische Zugänge, die es ermöglichen, IT-Systeme aus der Ferne zu administrieren oder Fehler zu beheben, etwa über Protokolle wie RDP, SSH oder proprietäre Remote-Support-Lösungen. Fernwartungsfunktionen könnten für eine Institution erhebliche Risiken bergen, wenn ihre Nutzung nicht eindeutig authentifiziert wird. Ohne verlässliche Identitäts- und Berechtigungsprüfung könnte ein Unbefugter über eine Remote-Schnittstelle auf Systeme zugreifen, Konfigurationen manipulieren oder Schadsoftware einschleusen. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
KONF.4.4 Einschränkung von Fernwartungsfunktionen
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE Fernwartungsfunktionen im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement einschränken.
Guidance
Fernwartungszugänge, etwa über RDP, SNMP oder Anwendungen zur Fernsteuerung des Systems erlauben typischerweise eine Vielzahl von Eingriffen in Systemkonfiguration und Datenverarbeitungen. Beispiele sind die Remote-Zwischenablage und die automatische Einbindung von Peripheriegeräten, Wechseldatenträgern und Netzlaufwerken. Unautorisierte Fernwartungszugänge könnten für Angriffe missbraucht werden. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
KONF.4.5 Zeitquellen
| Produktbeschreibung |
Guidance
Eine einheitliche Zeitquelle für die Systemuhr (meist über NTP oder PTP) ist essenziell für die einheitliche Auswertung von Logdateien, sowie für moderne kryptographische Verfahren. Es empfiehlt sich zu definieren, welche NTP-Server von welchen NTP-Clients genutzt werden sollen und ob NTP-Server im Broadcast-Modus oder im Client-Server-Modus arbeiten. Letzteres (Client-Server) ist hierbei Best Practice. In bestimmten Fällen empfiehlt es sich außerdem, dass sich NTP-Server bei der Kommunikation gegenüber Clients authentisieren und demnach NTP-Clients nur authentifizierte NTP-Daten akzeptieren.
5 - Authentifizierung
KONF.5.1 Authentifizierung am System
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE den Zugriff auf das System im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement authentifizieren.
Guidance
Betrifft sowohl die lokale Anmeldung über eine Benutzeroberfläche als auch den Zugriff über Fernwartungsprotokolle oder -anwendungen wie RDP, SNMP, wenn diese vorhanden sind. Die Umsetzung erfolgt im einfachsten Fall durch einen Login, bzw. eine Bildschirmsperre für das IT-System. Biometrische Daten wie Fingerabdrücke können gefälscht werden und sind nicht so leicht zu ändern wie Passwörter. Setzen Sie Biometrie daher nicht als einzigen Authentifizierungsfaktor ein, sondern wenn, dann nur zur Ergänzung (Mehr-Faktor-Authentifizierung). Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist. Die Anforderung ist entbehrlich, wenn das System keinen Zugriff auf schützenswerte Daten erlaubt, z.B. bei Nutzung als Kiosk.
KONF.5.1.1 Authentifizierung an der Firmware
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE den Zugriff auf die Firmware im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement authentifizieren.
Guidance
Durch unautorisierte Änderungen an Einstellungen der Firmware (UEFI oder Embedded System) könnten Fehlerzustände entstehen oder Sicherheitsfunktionen wie TPM deaktiviert werden. Dies kann je nach Firmware durch lokale Zugangspasswörter oder zentrale Berechtigung umgesetzt werden. Hierbei sind insbesondere Einstellungen von Sicherheitsfunktionen oder der Netzanbindung relevant. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
KONF.5.1.2 Pre-Boot-Authentifizierung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Endgeräte KANN den Zugriff vor dem Start des Betriebssystems authentifizieren.
Guidance
Diese Authentifizierung vor dem Start, oft als "Pre-Boot Authentication" (PBA) oder "Hardware-based Authentication" bezeichnet, verhindert, dass ein Gerät gestartet wird, bevor sich Nutzende mit Anmeldeinformationen, wie zum Beispiel einem Passwort oder einem biometrischen Merkmal, autorisiert haben. Ohne diese Authentifizierung könnte ein Angreifer versuchen, das Gerät direkt zu booten, die Festplatte zu kopieren oder zu manipulieren, um sensitive Daten zu extrahieren. Eine gängige Methode ist die Verwendung einer Festplattenverschlüsselung (Full Disk Encryption, FDE) mit einer Pre-Boot-Authentifizierung. Eine Institution könnte auch eine Mehr-Faktor-Authentifizierung (MFA) vor dem Start des Betriebssystems einsetzen, beispielsweise indem ein Hardware-Token oder ein biometrischer Scan zusätzlich zum Passwort erforderlich ist, was die Sicherheit weiter erhöht.
KONF.5.2 Keine Mehrfachanmeldung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE die gleichzeitige Anmeldung mehrerer Zugangskonten deaktivieren.
Guidance
Wenn Nutzende mit verschiedenen Identitäten simultan im System angemeldet sind, erhöht sich das Risiko von versehentlichen Datenvermischungen oder Falscheingaben deutlich. Dies kann besonders in sensiblen Bereichen wie im Finanzwesen oder Gesundheitswesen schwerwiegende Folgen haben, wo vertrauliche Kundendaten oder Patienteninformationen unbeabsichtigt zwischen verschiedenen Kontexten übertragen werden könnten. Bei Vorfällen wird so auch erschwert herauszufinden, von welchem Zugangskonto bestimmte Ereignisse stammen.
6 - Rollen und Berechtigungen
KONF.6.1 Minimal erforderliche Berechtigungen für Anwendungen
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE erforderliche Berechtigungen für Anwendungen einschränken.
Guidance
Ziel ist es, Angriffsflächen zu minimieren und unerwünschte Seiteneffekte zu vermeiden. Durch restriktive Rechtevergabe pro App lässt sich das Risiko für Zugriffe auf sensible Bereiche stark senken. Gleichzeitig trägt dieses Prinzip dazu bei, eine klare Trennung zwischen den einzelnen Systemkomponenten zu bewahren und unkontrollierte Wechselwirkungen zu verhindern. Beispiele sind Lese- und Schreibrechte für Verzeichnisse, insbesondere für Systemverzeichnisse, Berechtigungen zum Zugriff auf Sensoren oder Peripheriegeräte, sowie der Netzzugriff. Um die Umsetzung zu erleichtern können Berechtigungsprofile erstellt werden, die je nach Anwendungsklasse (z. B. Office, Multimedia, Tools) eine Basislinie an Privilegien definieren. Diese Profile können in einer zentralen Verwaltungssoftware (z. B. über Gruppenrichtlinien oder ein Mobile‑Device‑Management) hinterlegt und automatisch auf neue Installationen angewendet werden. Vor der Freigabe einer Softwareinstallation kann ein Reviewprozess etabliert werden, bei dem anhand von Funktionsdokumentationen geprüft wird, welche minimalen Rechte erforderlich sind. Darüber hinaus kann der Einsatz von Sandboxing- oder Virtualisierungstechnologien unterstützen, indem Anwendungen in einer isolierten Umgebung mit genau festgelegten Schnittstellen betrieben werden können. Tools zur Rechteanalyse (etwa zur Ermittlung der tatsächlich genutzten APIs und Dateizugriffe) können helfen, überflüssige Freigaben im Nachgang weiter einzuschränken.
KONF.6.1.1 Datenkapselung
| Produktbeschreibung |
Guidance
Bei der Datenkapselung, im Englischen als data encapsulation bekannt, handelt es sich um einen Schutzmechanismus, bei dem Daten logisch vor dem Zugriff des restlichen Systems verborgen werden. Hierdurch wird der direkte Zugriff unterbunden und ausschließlich über definierte, sichere Schnittstellen bereitgestellt. Zweck ist es, die Angriffsfläche auf sensible Daten zu verringern und deren Integrität sowie Vertraulichkeit zu wahren. Ohne eine solche Kapselung könnte beispielsweise eine Schadsoftware auf einem Server direkt auf Konfigurationsdateien oder im Arbeitsspeicher gehaltene Anmeldeinformationen anderer Anwendungen zugreifen und diese manipulieren oder ausleiten. Durch eine wirksame Datenkapselung kann die Institution sicherstellen, dass Zugriffe nur über vorab genehmigte und protokollierte Wege erfolgen, was eine unautorisierte Modifikation oder einen unbemerkten Abfluss von Daten erschwert. Technisch erfolgt dies zum Beispiel durch einen abgeschlossenen Speicherbereich auf einem mobilen Gerät für persönliche Informationen wie Kontakte oder Kalender (PIM-Container). Die Kapselung erfordert eine separate Authentisierung vor dem Zugriff auf die gekapstelten Daten und eine vom Betriebssystem unabhängige Daten- & Transportverschlüsselung innerhalb der Kapselung.
KONF.6.1.2 Isolierung von Anwendungen
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme KANN die Isolierung von {{ bestimmten Anwendungen }} aktivieren.
Guidance
Die Isolation von Anwendungen (auch Application Sandboxing oder Application Confinement genannt) kann die Auswirkungen von Fehlfunktionen oder einer Kompromittierung auf andere Anwendungen und Systemressourcen begrenzen. Hierzu werden Zugriffe einer Anwendung auf beispielsweise Prozesse, Dateisystembereiche, Netzwerkressourcen oder Geräte auf die für ihren Betrieb vorgesehenen Ressourcen und Schnittstellen beschränkt. „Bestimmte Anwendungen“ bezeichnet die Anwendungen, für die aufgrund ihres Einsatzzwecks oder der damit verbundenen Risiken eine isolierte Ausführung vorgesehen ist. Die Isolation kann mit unterschiedlichen technischen Mechanismen umgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Betriebssystemfunktionen zur Zugriffsbeschränkung wie SELinux- oder AppArmor-Profile, containerbasierte Isolation oder die Ausführung in virtuellen Maschinen. Die verschiedenen Verfahren bieten unterschiedliche Isolationsstärken. Container teilen sich typischerweise den Kernel des Hostsystems, während virtuelle Maschinen zusätzlich über ein eigenes Gastbetriebssystem und einen eigenen Kernel gegenüber dem Hostsystem abgegrenzt sind.
KONF.6.1.3 Isolierte Arbeitsumgebungen
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Endgeräte KANN die Isolation verschiedener Arbeitsumgebungen für verschiedene Verwendungen aktivieren.
Guidance
Verschiedene Verwendungen sind z.B. die berufliche und private Nutzung, oder die Nutzung als IT-System mit erhöhtem Schutzbedarf und das Surfen im Internet. Arbeitsumgebungen sind getrennt, wenn die zu schützenden Daten ausschließlich in der geschützten Umgebung verbleiben. Beispielimplementierungen sind Apple® Configuration Profile oder Android™ Work Profile. Je nach Aufbau des Systems können hierzu z.B. Trennung auf Betriebssystemebene, netzbasierte Trennung, Virtualisierung oder Container eingesetzt werden.
KONF.6.2 Gemeinsam genutzte Verzeichnisse
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Dateiserver SOLLTE die Zugriffsrechte gemeinsam verwendeter Verzeichnisse einschränken.
Guidance
Relevant sind hierbei sowohl speziell eingerichtete Verzeichnisse für die gemeinsame Bearbeitung von Dateien als auch Verzeichnisse, die vom System für gemeinsame Dateien verwendet werden, z.B. /tmp. Unter Linux kann das Sticky-Bit verwendet werden, um den Zugriff auf die Dateien in diesem Verzeichnis einzuschränken, so dass nur noch der Eigentümer einer Datei (oder der Eigentümer des Verzeichnisses) diese Datei löschen oder umbenennen darf.
KONF.6.3 Kiosk-Modus
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Endgeräte KANN das automatische Zurücksetzen auf einen definierten Zustand nach der Nutzung aktivieren.
Guidance
Ein Kiosk‑Modus (auch als Gast-Zugang bezeichnet) kann dazu dienen, die Integrität und den definierten Ausgangszustand eines Systems dauerhaft sicherzustellen, indem nach jeder Sitzung oder in regelmäßigen Abständen ein vollständiger Rücksetzvorgang angestoßen wird. Damit soll verhindert werden, dass ungewollte Änderungen – etwa durch Malware, böswillige Manipulation oder versehentlich abgelegte Nutzerdaten – dauerhaft auf dem System verbleiben. Gleichzeitig kann so gewährleistet werden, dass jede neue Nutzersession in einer standardisierten, getesteten Umgebung beginnt, was sowohl den Support‑Aufwand reduziert als auch Datenschutzaspekte stärkt, da keine personenbezogenen Daten auf dem Gerät zurückbleiben können. Typische Anwendungsfälle können öffentliche Terminals in Bibliotheken oder Behörden, digitale Informationsstelen in Museen und Einkaufszentren sowie Schulungs‑ oder Präsentationsrechner in Unternehmen sein. In solchen Szenarien kann das System beim Ausloggen oder nach einer festgelegten Zeit (z. B. nachts) automatisch auf ein sauberes Basis-Image zurückgesetzt werden. Denkbar ist auch ein Einsatz in Fabrikumgebungen, um Versuchs‑ und Prüfsysteme immer wieder in einen definierten Ausgangszustand zu bringen, oder in Testlaboren für Software, wo nach jedem Testlauf eine reine Umgebung erforderlich ist. Für die produktneutrale Umsetzung kann man beispielsweise mit Virtualisierungstechnologien arbeiten, die mittels Snapshot‑Rollback beim Neustart eine saubere VM‑Instanz bereitstellen. Alternativ kann ein Live‑Betriebssystem vollständig im Arbeitsspeicher laufen oder das Dateisystem über Overlay‑Techniken (z. B. OverlayFS, AUFS) nur virtuell überschrieben werden – alle Änderungen verwerfen sich beim Neustart automatisch. Auch der Einsatz von read‑only‑Partitionen kombiniert mit einem Schreibbereich in RAM kann eine einfache Lösung sein. Skriptbasierte Cron‑Jobs oder Systemd‑Timer können den Rücksetzprozess zu definierten Zeiten anstoßen. Externes Logging und Konfigurationsmanagement (etwa über Ansible oder Puppet) kann dabei helfen, wichtige Ereignisse und Konfigurationsänderungen zu protokollieren, ohne den Kiosk‑Modus zu beeinträchtigen.
KONF.6.4 Privilegierte Systemfunktionen
| Produktbeschreibung, Living off the land |
Guidance
Sind privilegierte Funktionen nicht eingeschränkt, so könnten Innentäter oder Angreifer über das Netz unbefugte Manipulationen vornehmen, Fehlkonfigurationen ausgelöst werden oder sich Schadcode automatisch einnisten. Privilegierte Funktionen können z.B. ein lokales Berechtigungsmanagement, die Installation von Anwendungen, der Schreibzugriff auf Systemverzeichnisse oder die Änderung der Systemkonfiguration sein.
KONF.6.4.1 Rollenbasierte Privilegierung
| Produktbeschreibung |
Guidance
Rollenbasierte Administration schränkt die Berechtigungen administrativer Zugangskonten anhand von Rollen so ein, dass nur die jeweils erforderlichen Funktionen freigeschaltet sind. Dies kann z.B. mit Windows PowerShell Just Enough Administration (JEA) oder SELinux, AppArmor oder Sudoers umgesetzt werden.
KONF.6.5 Dynamische Zugriffskontrolle im System
| Produktbeschreibung |
Guidance
Eine dynamische Zugriffskontrolle (engl. Dynamic Access Control, DAC) bezeichnet ein Verfahren, bei dem Zugriffsentscheidungen nicht ausschließlich auf statischen Berechtigungen (z. B. Benutzerrollen oder ACLs) beruhen, sondern zusätzlich kontextabhängige Bedingungen wie Gerätezustand, Sensitivität der Daten, Standort, Zeitfenster oder Sicherheitsklassifikation auswerten. Dabei bleibt die Policy, also die zugrundeliegende Regelmenge zur Zugriffsbewertung, fest definiert und nachvollziehbar dokumentiert – lediglich die Entscheidung über den konkreten Zugriff erfolgt dynamisch anhand dieser Bedingungen. Ziel ist eine feinere Steuerung des Datenzugriffs auf Basis aktueller Risikosituationen, ohne dass Administratoren Berechtigungen manuell anpassen müssen. Solche Mechanismen können etwa verhindern, dass ein Benutzer sensible Daten von einem nicht verwalteten Endgerät ausliest, während er im internen Netz regulär Zugriff hätte. Da DAC komplex sein kann ist es zweckmäßig, auch auf Funktionen zur Auditierung und Protokollierung der DAC zu achten.
KONF.6.6 Getrennte Datenhaltung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE Zugriffe eines Zugangskontos auf Daten anderer Zugangskonten einschränken.
Guidance
Dies kann je nach Anwendung z.B. durch eine in der Anwendung integrierte Rollen- und Rechteverwaltung, Zugriffsrechte auf Dateisystemebene oder durch die Verwendung unterschiedlicher Systeme oder Netze pro Zugang realisiert werden.
KONF.6.6.1 Mandantenfähigkeit
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE wenn die Anwendung mehrere Mandaten bedient, für jeden Mandanten eine eigene Berechtigungskonfiguration aktivieren.
Guidance
Der Ausdruck "mehrere Mandanten" (im Englischen auch multi-tenancy genannt) bezieht sich auf eine Softwarearchitektur, bei der eine einzige Instanz einer Anwendung gleichzeitig die Bedürfnisse mehrerer, voneinander unabhängiger Kundengruppen (Mandanten) bedient. Eine eigene Berechtigungskonfiguration bedeutet, dass jeder Mandant eine separate, von den anderen getrennte Sammlung von Zugriffsregeln und -rechten erhält. Dies dient dem Schutz vor Datenlecks, da ein Angreifer, der sich unrechtmäßig Zugang zu einem Mandanten verschafft, dadurch nicht automatisch die Berechtigungen für andere Mandanten übernimmt. Eine separate Konfiguration kann verhindern, dass ein Fehlverhalten oder eine Fehlkonfiguration bei einem Mandanten die Sicherheit aller anderen beeinträchtigt. Technische Möglichkeiten hierfür sind die Verwendung von mandantenspezifischen Datenbank-Schemata oder die logische Trennung von Daten innerhalb einer gemeinsamen Datenbank durch Mandanten-IDs. Darüber hinaus kann die Institution sicherstellen, dass die Authentifizierung und Autorisierung für jeden Mandanten streng getrennt sind, zum Beispiel durch die Nutzung unterschiedlicher API-Schlüssel oder Single-Sign-On-Konfigurationen pro Mandant.
KONF.6.7 Privilegierte Funktionen der Anwendung
| Produktbeschreibung |
Guidance
Sind privilegierte Funktionen nicht eingeschränkt, so könnten Innentäter oder Angreifer über das Netz unbefugte Manipulationen vornehmen, Fehlkonfigurationen ausgelöst werden oder sich Schadcode automatisch einnisten. Privilegierte Funktionen können z.B. ein Berechtigungsmanagement der Anwendung, der Zugriff auf Daten mehrerer Zugangskonten, das Hinzufügen oder Entfernen akzeptierter X.509-Zertifikate, ein Moderationsrecht oder die Änderung der Sicherheitskonfiguration der Anwendung sein.
KONF.6.8 Berechtigungen des Webserver-Prozesses
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Webserver SOLLTE die Berechtigungen des Webserver-Prozesses einschränken.
Guidance
Wird der laufende Prozess über das Web kompromittiert, so verhindert eine Einschränkung der Rechte eine weitere Ausbreitung des Angriffs. Relevant sind dabei Zugriffsrechte für Dateisystem und Systemfunktionen. Zweckmäßig ist es hierzu, die Berechtigungen so einzuschränken, dass der Serverdienst a) keinen Zugriff auf Dateien außerhalb des WWW-Wurzelverzeichnisses hat, b) Schreibzugriffe innerhalb des WWW‑Wurzelverzeichnisses nur in explizit autorisierten Unterverzeichnissen hat, c) keine Programme oder Shell‑Befehle außerhalb der vorgesehenen Interpreter ausführen kann, d) keine privilegierten Berechtigungen besitzt. Unterverzeichnisse die Schreibrechte benötigen könnten sind etwa /uploads, /cache, /tmp.
KONF.6.9 Zugriff auf Code
| Produktbeschreibung |
Guidance
Quelldateien sind in diesem Zusammenhang alle Dateien, die zur Funktionsweise einer Webanwendung benötigt werden, deren Auslieferung an den Browser von Nutzenden aber nicht erforderlich ist. Dazu gehören Programmier- oder Skriptcode, Konfigurationsdateien, Datenbankverbindungen und sensible Daten wie APIs oder Anmeldeinformationen. Das Verhindern des direkten Zugriffs auf diese Dateien dient der Prävention von Informationslecks und der Minderung des Risikos unautorisierter Offenlegung. Eine nicht restriktive Konfiguration könnte beispielsweise die Offenlegung von Code-Teilen, die Logik der Anwendung oder sogar hartkodierten Passwörtern ermöglichen, was zu einer weitreichenden Kompromittierung des Systems führen könnte. Die Umsetzung kann durch platzieren dieser Dateien außerhalb des WWW-Wurzelverzeichnisses erfolgen. Weiterhin kann der Zugriff auf bestimmte Dateitypen wie .php, .ini, .env oder .sql mittels Webserver-Regeln (z.B. in .htaccess für Apache oder location-Blöcke in Nginx) explizit verweigert werden, wodurch auch versehentlich im öffentlichen Verzeichnis abgelegte Quelldateien geschützt sind. Bei der Wahl eines Content-Management-Systems oder Frameworks kann eine sichere Standardkonfiguration die Umsetzung erleichtern. Zusätzlich können serverseitige Skripte so konfiguriert werden, dass sie nur aus vordefinierten, sicheren Verzeichnissen ausgeführt werden dürfen, was als Secure Execution Path bekannt ist.
KONF.6.10 Auflistung von Verzeichnisinhalten
| Produktbeschreibung, Data Leak |
Guidance
Über das Auflisten von Verzeichnisinhalten erhalten Angreifer Einblick in die interne Struktur des Systems und potenziell sensibler Daten. Zur Umsetzung kann in der Konfiguration des Webservers (z.B. Apache, Nginx) die Directory-Listing-Funktion deaktiviert werden. Alternativ kann über Dateien wie .htaccess der Zugriff auf die notwendigen Verzeichnisse eingeschränkt werden.
KONF.6.12 Konferenzmoderation
| Produktbeschreibung |
KONF.6.13 Dynamische Zugriffskontrolle in der Anwendung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Anwendungen KANN dynamische Zugriffskontrolle in der Anwendung aktivieren.
Guidance
Dynamische Zugriffskontrolle („dynamic access control“, DAC) bezeichnet hier eine Form der Autorisierungsprüfung innerhalb einer Anwendung, bei der die Entscheidung über den Zugriff nicht ausschließlich anhand statischer Rollen oder Benutzergruppen erfolgt, sondern zusätzlich kontextabhängige Bedingungen („contextual attributes“) berücksichtigt werden. Solche Bedingungen können beispielsweise der aktuelle Standort der Anmeldung, die Geräteklasse, der Zeitpunkt des Zugriffs oder die Sensitivität der angeforderten Daten sein. Die zugrunde liegende Zugriffsrichtlinie („policy“) bleibt dabei fest definiert – die Dynamik betrifft ausschließlich die Bewertung der in ihr vorgesehenen Parameter. Dadurch unterscheidet sich DAC auf Anwendungsebene von klassischen „role-based access control“ (RBAC)-Mechanismen, indem sie feinere, situative Entscheidungen erlaubt, ohne dass Berechtigungen für den Einzelfall manuell vergeben werden. Die Möglichkeit, eine dynamische Zugriffskontrolle in der Anwendung zu aktivieren, kann wesentlich dazu beitragen, unbefugte oder unangemessene Zugriffe zu verhindern, wenn sich Sicherheitsbedingungen ändern. Ohne solche Mechanismen könnte ein Benutzer etwa trotz eines kompromittierten Geräts oder außerhalb sicherer Netzbereiche weiterhin auf vertrauliche Daten zugreifen, was zu Datenabfluss oder Manipulation führen könnte. Die dynamische Kontrolle kann hingegen sicherstellen, dass Zugriffe nur gewährt werden, wenn aktuelle Kontextparameter mit den definierten Sicherheitsrichtlinien übereinstimmen, wodurch das Risiko situativer Angriffe deutlich reduziert werden kann. Beispiele sind Anwendungen (1) eine Policy-Engine wie XACML-kompatible Systeme zur regelbasierten Entscheidungsfindung verwenden, (2) Attributquellen wie Identity Provider oder Endpoint-Sicherheitslösungen zur Kontextbewertung einbinden oder (3) adaptive Autorisierungsmechanismen, etwa über Open Policy Agent.
KONF.6.16 Datenaustausch in der Virtualisierung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Virtualisierungslösungen KANN den Datenaustausch zwischen virtualisierten Client einschränken.
Guidance
Der Datenaustausch zwischen virtualisierten Anwendungen umfasst jegliche direkte oder indirekte Kommunikationswege wie virtuelle Netzwerke, geteilte Speicherbereiche oder Copy-and-Paste-Funktionen über die Virtualisierungsplattform. Der Sinn dieser Anforderung liegt darin, unbeabsichtigte oder böswillige Datenübertragungen zwischen isolierten Anwendungen einzuschränken. Ohne diese Einschränkungen könnte Schadsoftware von einer kompromittierten VM unbemerkt auf eine andere übergreifen oder sensible Informationen könnten durch Fehlkonfigurationen ungewollt in eine fremde VM gelangen. Eine klare Abgrenzung kann hingegen sicherstellen, dass selbst bei Kompromittierung einer Anwendung deren Wirkungskreis begrenzt bleibt und Vertraulichkeit, Integrität sowie Stabilität anderer Anwendungen erhalten bleiben. Die praktische Umsetzung kann durch mehrere Maßnahmen erfolgen, die sich technisch wie prozessual ergänzen. So kann eine Institution (1) virtuelle Netzwerke segmentieren, sodass VMs nur über explizit eingerichtete Firewalls miteinander kommunizieren können, (2) gemeinsame Speicherbereiche oder Zwischenablagen deaktivieren, sofern diese nicht zwingend benötigt werden, und (3) die Nutzung von Schnittstellen wie USB-Passthrough oder Drag-and-Drop bewusst unterbinden oder nur für klar definierte Administrations-VMs freigeben. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, die Konfiguration regelmäßig mit Härtungsleitfäden abzugleichen. Ein pragmatischer Tipp ist es, beim Aufsetzen neuer VMs die Standardkonfigurationen bewusst restriktiv zu wählen und nur jene Austauschfunktionen schrittweise zu aktivieren, die für den Geschäftsbetrieb wirklich erforderlich sind.
7 - Schutz vor Schadcode
KONF.7.1 Echtzeitscanner
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE eine automatische Prüfung auf Schadcode bei Installation oder Öffnung von Dateien aktivieren.
Guidance
Schadcode kann sich sowohl auf lokalen Speichermedien, als auch auf Netzlaufwerken oder Wechseldatenträgern befinden. Für Netzlaufwerke kann die Anforderung auch umgesetzt werden, indem Dateien bei der Speicherung auf dem zentralen System auf Schadcode geprüft werden. Die Anwendung zur Schadcodeprüfung kann z.B. auch als EDR, XDR oder IDS bezeichnet werden. Moderne Systeme zur Erkennung von Schadcode verwenden eine Kombination aus Virensignaturen, Heuristiken, als auch Anomalieerkennung. Falls das System die Installation von Anwendungen nicht unterstützt, so ist dieser Teilschritt entbehrlich.
KONF.7.2 Regelmäßige Scans
| Produktbeschreibung, Lateral Movement |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE einen regelmäßigen Scan von Dateien auf dem System nach potenziellem Schadcode aktivieren.
Guidance
Schadcode kann sich sowohl auf lokalen Speichermedien, als auch auf Netzlaufwerken oder Wechseldatenträgern befinden. Für Netzlaufwerke kann die Anforderung auch umgesetzt werden, indem Dateien bei der Speicherung auf dem zentralen System auf Schadcode geprüft werden. Die Anwendung zur Schadcodeprüfung kann z.B. auch als EDR, XDR oder IDS bezeichnet werden. Moderne Systeme zur Erkennung von Schadcode verwenden eine Kombination aus Virensignaturen, Heuristiken, als auch Anomalieerkennung. Falls das System die Installation von Anwendungen nicht unterstützt, so ist dieser Teilschritt entbehrlich.
KONF.7.3 Host-basierte Angriffserkennung
| Produktbeschreibung, Lateral Movement |
Guidance
Host-basierte Angriffserkennung, im Englischen auch als Host-based Intrusion Detection (HID) oder Host-based Intrusion Prevention (HIP) bezeichnet, bezieht sich auf Mechanismen, die auf den einzelnen IT-Systemen, wie Servern oder Workstations, selbst operieren, um böswillige Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern. Im Gegensatz zu netzwerkbasierten Systemen, die den Datenverkehr überwachen, fokussiert sich die Host-basierte Erkennung auf interne Systemereignisse, wie die Integrität von Dateisystemen, Änderungen an kritischen Konfigurationsdateien, oder die Erkennung von unbekannten Prozessen. Der Hauptzweck dieser Anforderung besteht darin, eine zusätzliche Sicherheitsebene zu schaffen, die direkt am Endpunkt (Host) agiert, was die Erkennung von Angriffen ermöglicht, die bereits die äußeren Schutzmechanismen überwunden haben könnten, beispielsweise wenn ein Angreifer eine bekannte Schwachstelle ausnutzt, um einen Prozess mit erhöhten Rechten auszuführen. Diese Maßnahmen können dabei helfen, interne Lateralbewegungen eines Angreifers zu erkennen und somit die Ausbreitung eines Vorfalls zu verlangsamen oder zu stoppen, bevor es zu einem größeren Schaden kommt.
KONF.7.4 Angriffserkennung anhand von Netzverkehr
| Produktbeschreibung |
Guidance
Hierbei wird eine netzwerkbasierte Bedrohungsanalyse direkt auf dem IT-System durchgeführt. Dieser Ansatz, oft als Host-based Network Intrusion Detection System (H-NIDS) oder Endpoint Detection and Response (EDR) bezeichnet, ermöglicht eine tiefere Sicht in das Systemverhalten. Statt nur den Datenstrom am Perimeter zu überwachen, kann so die Institution verdächtige Aktivitäten wie das Scannen von Netzwerk-Ports, den Aufbau ungewöhnlicher Verbindungen zu Command-and-Control-Servern oder den Versuch der Datenexfiltration erkennen. Ohne diese Erkennung könnte sich ein Angreifer, der bereits in das Netzwerk eingedrungen ist, unentdeckt von System zu System bewegen oder sensible Daten unbemerkt nach außen senden. Die dezentrale Erkennung auf den Clients kann zudem dabei helfen, interne Lateral-Movement-Versuche zu identifizieren, da der Datenverkehr zwischen den Systemen überwacht wird, selbst wenn er das interne Netzwerk nicht verlässt. Um diese Anforderung umzusetzen, kann die Institution spezialisierte EDR- oder Endpoint-Security-Lösungen nutzen, die eine integrierte Funktion zur Netzwerküberwachung bieten. Es kann ebenfalls eine regelbasierte Erkennung über lokale Host-Firewalls oder Sicherheitsagenten aktiviert werden, die bestimmte Muster im Netzwerkverkehr blockieren oder protokollieren. Bei der Einführung solcher Maßnahmen ist es entscheidend, die Performance des Clients zu berücksichtigen. Daher kann die Konfiguration so optimiert werden, dass sie nur kritische Protokolle oder Ports überwacht, um die Systemressourcen zu schonen.
KONF.7.5 Alarmierung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE eine Benachrichtigung bei potenziellem Schadcode aktivieren.
Guidance
Durch die Aktivierung einer Benachrichtigung kann eine Institution schnell auf verdächtige Aktivitäten reagieren, noch bevor sich der Schadcode vollständig im System etablieren und erheblichen Schaden anrichten könnte. Eine Möglichkeit zur Umsetzung ist der Einsatz von Endpoint Detection and Response (EDR)-Lösungen, die in der Lage sind, Verhaltensanomalien in Echtzeit zu erkennen und sofortige Benachrichtigungen auszulösen. Eine effektive Umsetzung erfordert, dass die Benachrichtigungen sowohl an die Endnutzer als auch an die zuständigen IT-Sicherheitsteams gesendet werden, um eine umfassende und koordinierte Reaktion zu ermöglichen. Dabei können Automatisierungsregeln im Security Information and Event Management (SIEM) die Benachrichtigungen an die richtigen Personen eskalieren und so die Reaktionszeit verkürzen.
KONF.7.6 Automatische Updates
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE Automatische Updates der Mechanismen zur Schadcodeerkennung aktivieren.
Guidance
Da Schadprogramme und Angriffsmethoden ständig abgeändert werden um bekannte Erkennungsmuster zu umgehen, sind aktuelle Erkennungsfunktionen entscheidend um laufende Angriffe erkennen zu können, z.B. Signatur-Update oder Aktualisierungen der Lernfunktion zur Anomalieerkennung. Dies kann durch automatische Aktualisierungen der Signaturen und Mechanismen zur Angriffserkennung umgesetzt werden, z.B. als tagesaktueller Download von Viren-Signaturen. Die Anforderung kann auch durch einen schrittweisen Rollout der Erkennungsfunktionen umgesetzt werden, um einen Test in der Institution zu ermöglichen.
KONF.7.7 Regelmäßiger Funktionstest
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme KANN die Funktionsfähigkeit des Schadcodeschutzes {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Die Funktionsfähigkeit des Schadcodeschutzes beschreibt den operativen Zustand der eingesetzten Schutzmechanismen (engl. Malware Protection, oft auch Antivirus oder Endpoint Detection and Response, kurz EDR), der über die reine Installation der Software hinausgeht. Sie umfasst die korrekte Ausführung der Schutzdienste, die Aktualität der Erkennungssignaturen und Verhaltensregeln sowie die Fähigkeit, auf Bedrohungen aktiv zu reagieren und diese zu protokollieren. Eine regelmäßige Überprüfung dieser Funktionsfähigkeit kann die Institution vor unbemerkten Sicherheitslücken schützen. Ein deaktivierter oder fehlerhafter Schutzmechanismus könnte beispielsweise dazu führen, dass Ransomware unbemerkt Daten verschlüsselt oder ein Trojaner Anmeldeinformationen abgreift, obwohl eine Schutzsoftware installiert ist. Durch die proaktive Verifikation kann hingegen sichergestellt werden, dass diese wesentliche Verteidigungslinie durchgehend intakt ist und auf Angriffsversuche reagieren kann. Zur konkreten Umsetzung kann die Institution auf verschiedene, sich ergänzende Maßnahmen zurückgreifen. Eine zentrale Verwaltungskonsole der eingesetzten Schutzlösung kann genutzt werden, um den Status aller angebundenen Systeme automatisiert zu überwachen und Alarme auszulösen, wenn Systeme sich nicht mehr melden, veraltete Signaturen aufweisen oder Dienste beendet wurden. Ergänzend kann die tatsächliche Erkennungsleistung proaktiv durch den Einsatz einer standardisierten Testdatei wie dem EICAR-Teststring verifiziert werden; dieser kann automatisiert auf den Systemen platziert werden, um zu prüfen, ob der Schadcodeschutz wie erwartet anschlägt und eine Meldung generiert. Auf Systemen ohne zentrale Anbindung kann die Funktionsfähigkeit mittels Skripten überprüft werden, die lokal den Dienststatus und das Alter der Signaturdateien auslesen und in einer überwachten Logdatei dokumentieren.
KONF.7.8 Dual-Engine-Strategie
| Produktbeschreibung |
KONF.7.9 Einschränkung der Installation
| Produktbeschreibung |
Guidance
Es empfiehlt sich z.B. die zu installierende Software nicht unkontrolliert in das Wurzeldateisystem des Betriebssystems zu installieren. Wenn die zu installierende Software aus dem Quellcode kompiliert werden soll, dann empfiehlt es sich diese nur unter einem unprivilegierten Konto zu entpacken, zu konfigurieren und zu übersetzen.
KONF.7.10 Einschränkung der Ausführung
| Produktbeschreibung, Living off the land |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE die Ausführung nicht autorisierter Anwendungen einschränken.
Guidance
Wenn Anwendungen an beliebigen Speicherorten installiert und ausgeführt werden, z.B. im Wurzeldateisystem des Betriebssystems oder an Speicherorten zusammen mit Daten der Nutzerumgebung, dann könnte dies zahlreiche Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Unbefugte oder schadhafte Anwendungen könnten unbemerkt an unautorisierte Orte platziert werden, wo sie außerhalb etablierter Sicherheitskontrollen agieren und beispielsweise Privilege-Escalation-Angriffe durchführen können. Zudem wird das Risiko der Manipulation von Anwendungsdateien erhöht, da Angreifer gezielt nach nicht-geschützten Speicherorten suchen, um dort eigenen Code zu hinterlegen oder legitime Anwendungen zu modifizieren. Eine solche Situation kann zu "Living-off-the-Land"-Angriffen führen, bei denen Angreifer vorhandene legitime Programme missbrauchen, um Schadaktionen auszuführen, was die Erkennung erheblich erschwert. Die Beschränkung von Ausführungsspeicherorten (Execution Control) zielt darauf ab, die Angriffsfläche zu reduzieren und eine bessere Kontrolle über ausführbare Programme zu ermöglichen. Zur technischen Umsetzung dieser Anforderung kann eine Institution verschiedene Maßnahmen implementieren. Application Allowlisting kann eingesetzt werden, um nur vertrauenswürdige Anwendungen aus definierten Verzeichnissen auszuführen, beispielsweise mittels AppLocker unter Windows oder SELinux unter Linux-Systemen. Zusätzlich können Software Restriction Policies (SRPs) konfiguriert werden, um Ausführungsrechte auf bestimmte Verzeichnispfade zu begrenzen, wobei eine Trennung zwischen Systemverzeichnissen und Nutzerverzeichnissen empfehlenswert ist. Weitere wirksame Techniken umfassen die Implementierung von Code Signing, wodurch nur digital signierte Anwendungen ausgeführt werden können, sowie die Nutzung von Container-Technologien wie Docker, die eine isolierte Ausführungsumgebung bieten. Dabei kann auf das Inventar der Anwendungen als Grundlage zurückgegriffen werden.
KONF.7.11 Einschränkung von Softwarebibliotheken
| Produktbeschreibung, Lieferketten |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme KANN die Ausführung nicht autorisierter Softwarebibliotheken einschränken.
Guidance
Softwarebibliotheken sind wiederverwendbare Codesammlungen, die Entwicklern fertige Funktionalitäten bieten, ohne diese selbst programmieren zu müssen. Unautorisierte Bibliotheken stellen Sicherheitsrisiken dar, weil sie absichtlich eingeschleusten Schadcode enthalten könnten, der Daten ausspioniert oder Systeme kompromittiert. Sie durchlaufen seltener reguläre Sicherheitsüberprüfungen und könnten für Supply-Chain-Angriffe genutzt werden, bei denen harmlos erscheinender Code mit versteckten Schadfunktionen in Paketmanager eingeschleust wird. Zudem erhalten unautorisierte Bibliotheken häufig keine regelmäßigen Sicherheitsupdates, sodass bekannte Schwachstellen unbehoben bleiben. Mangelnde Dokumentation und unklare Abhängigkeiten von anderen ungeprüften Quellen erhöhen das Risiko zusätzlich. Beispiele sind Dateien der Typen .dll, .ocx, und .so. Die Umsetzung kann durch Sicherheitsfunktionen erfolgen, die nur das Laden autorisierter Bibliotheken in Systemprozessen erlaubt. Verfügt das IT-System über keine Möglichkeit zur Installation von Anwendungen, so ist die Anforderung entbehrlich.
KONF.7.12 Einschränkung von Skripten
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme KANN die Ausführung nicht autorisierter Skripte einschränken.
Guidance
Skripte könnten Schadcode enthalten oder zu Fehlerzuständen auf dem System führen. Die Auswirkungen schädlicher Skripte können eingeschränkt werden, indem nur bestimmte Systemfunktionen für Skripte erlaubt werden. Die Umsetzung ist mit Funktionen wie dem Windows PowerShell Constrained Language Mode oder Linux Secure Computing Mode möglich. Verfügt das System über keine Möglichkeit zur Ausführung von Skripten, so ist die Anforderung entbehrlich.
KONF.7.13 Einschränkung von Systemaufrufen
| Produktbeschreibung |
Guidance
Ein Systemaufruf (engl. system call) ist dabei die Methode, mit der eine Anwendung Zugriff auf die Ressourcen des Betriebssystems anfordert, z.B. um eine Datei zu öffnen, in das Netzwerk zu kommunizieren oder einen neuen Prozess zu starten. Diese feingranulare Einschränkung wird in der Branche auch als Capability-based Security oder Seccomp (Secure Computing Mode) bezeichnet. Der Zweck dieser Vorschrift ist die gezielte Reduzierung der Angriffsfläche, indem selbst eine vertrauenswürdige, aber kompromittierte Anwendung daran gehindert wird, schädliche Aktionen auszuführen. Ein Angreifer könnte beispielsweise die Prozess-ID (PID) einer Anwendung kapern und versuchen, über deren Kontext privilegierte Systemaufrufe durchzuführen, um sich im Netzwerk auszubreiten oder sensible Daten zu löschen. Die Einschränkung dieser Aufrufe kann die Folgen eines erfolgreichen Angriffs erheblich mildern und so die Ausbreitung von Malware oder die Manipulation von Systemprozessen verhindern.
KONF.7.14 Code-Signierung im Betriebssystemkern
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE die Signaturprüfung für nachladbaren Code im Kernelmodus aktivieren.
Guidance
Nachladbarer Code im Kernelmodus verfügt typischerweise über weitreichende Berechtigungen und kann bei einer Kompromittierung erhebliche Auswirkungen auf das gesamte IT-System haben. Eine Signaturprüfung kann dazu beitragen, das Laden von nicht oder nicht vertrauenswürdig signiertem Code im Kernelmodus zu verhindern. Beispiele sind die erzwungene Signaturprüfung von Kernelmodulen unter Linux oder die Signaturprüfung von Kernelmodus-Treibern unter Windows. Die Schutzwirkung der Signaturprüfung hängt von den verwendeten Vertrauensankern ab. Hierbei kann insbesondere berücksichtigt werden, welche Signaturschlüssel beziehungsweise Herausgeber als vertrauenswürdig eingestuft werden. Eine gültige Signatur allein erlaubt keine Aussage über die Sicherheit oder Qualität des signierten Codes.
KONF.7.15 Lokale Firewall
| Produktbeschreibung |
Guidance
Eine lokale Firewall ist eine Anwendung, welche nur die zum Betrieb und zur Wartung des IT-Systems notwendigen ein- und ausgehenden Verbindungen zulässt. Bringt das Betriebssystem diese Funktionalität bereits vom Werkszustand her mit, so ist die Anforderung ebenfalls erfüllt, wenn sie entsprechend konfiguriert ist. Zweckmäßig ist hierbei ein Allowlist-Ansatz, der die gewünschte Verbindung möglichst genau beschreibt (z.B. anhand Server-IP und Port).
KONF.7.16 Anti-Exploit
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE Systemfunktionen zum Schutz des Systems vor der Ausnutzung bekannter Sicherheitslücken aktivieren.
Guidance
Angreifer versuchen häufig, bekannte Sicherheitslücken oder offene Systemfunktionen zur Verbreitung oder Einnistung von Schadcode zu missbrauchen. Funktionen zum Schutz vor der Ausnutzung von Sicherheitslücken (Anti-Exploit) können helfen dies zu verhindern. Beispiele sind Data Execution Prevention (DEP), Defender Exploit Guard (WDEG) oder System Integrity Protection (SIP).
KONF.7.16.1 Anti-Exploit für den Arbeitsspeicher
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE den Schutz des Arbeitsspeichers vor der Ausnutzung bekannter Sicherheitslücken aktivieren.
Guidance
Gelingt es Angreifern Code auf dem System auszuführen, so könnten sie versuchen, über den Arbeitsspeicher des Systems den Schadcode weiter zu verbreiten oder Zugriff auf Daten zu erlangen. Hierzu gehören Angriffe wie Buffer Overflows, Return-Oriented Programming, Heap Spraying, Use-After-Free, Memory Scraping oder Side-Channel-Angriffe wie Spectre und Meltdown. Schutzmaßnahmen hiergegen können durch Software oder durch Hardware umgesetzt sein. Softwarebasiert sind z.B. Address Space Layout Randomization (ASLR), Data Execution Prevention (DEP), Stack Canaries. Hardwarebasiert sind z.B. Trusted Execution Environments (TEE).
8 - Sicherheitsupdates
KONF.8.1 Automatische Überprüfung
| Produktbeschreibung |
Guidance
Eine Überwachung von Sicherheitsupdates bedeutet, dass die IT-Systeme selbsttätig nach neuen Aktualisierungen suchen, die Schwachstellen in der Software beheben. Technisch können Systeme so konfiguriert werden, dass sie über zentrale Update-Server regelmäßig auf neue Patches prüfen. Es ist ratsam, einen automatisierten Prozess einzurichten, der bei Vorliegen von Updates diese automatisiert ausrollt oder eine Meldung an die zuständigen IT-Administratoren und ggf. die betroffenen Nutzer sendet. Diese Benachrichtigung kann über E-Mail, ein internes Ticketsystem oder ein Dashboard erfolgen. Ein guter Tipp ist die priorisierte Behandlung von Updates, bei der kritische Sicherheits-Patches vor Routine-Updates installiert werden.
KONF.8.1.1 Automatische Sicherheitsupdates
| Produktbeschreibung |
Guidance
Dies kann durch direkten Download vom Hersteller oder einen eigenen Verteilerserver umgesetzt werden, so lange dieser ebenfalls automatisch aktuell gehalten wird. Damit Sicherheitsupdates des Betriebssystems auch tatsächlich wirken und Fehlerzustände vermieden werden ist typischerweise ein Neustart erforderlich, damit die Betriebssystemfunktionen und damit verbundene Anwendungen aus dem installierten Update neu geladen und in einen definierten Zustand versetzt werden. Manche Systeme unterstützen alternativ auch Live-Patching des Betriebssystems im laufenden Betrieb.
9 - Verfügbarkeit von Ressourcen
KONF.9.1 Speicherplatzbegrenzung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für IT-Systeme SOLLTE den Speicherplatz für die Nutzerumgebung einschränken.
Guidance
Nutzerumgebung meint hier alle Anwendungen und Dienste, die auf dem System betrieben werden, aber keine Systemdienste sind. Alternativ empfiehlt es sich Mechanismen des verwendeten Datei- oder Betriebssystems zu nutzen, die Benutzende bei einem bestimmten Füllstand der Festplatte warnen oder nur noch Administrierenden Schreibrechte einräumen.
KONF.9.2 Begrenzung der Rechenleistung
| Produktbeschreibung |
10 - Konfiguration von Anwendungen
KONF.10.1 Grundkonfiguration für Anwendungen
Guidance
Eine Grundkonfiguration (engl. baseline configuration) bezeichnet in diesem Kontext einen dokumentierten Ausgangszustand einer Anwendung, der sowohl funktionale Anforderungen als auch sicherheitsrelevante Einstellungen berücksichtigt. Sie umfasst unter anderem Parameter wie Benutzerrechte, Logging-Einstellungen, Schnittstellenaktivierungen oder Verschlüsselungsoptionen und bildet damit die Referenz, auf die spätere Anpassungen zurückgeführt oder überprüft werden können. Fehlt eine nachvollziehbare Grundkonfiguration, könnte es bei Updates, Migrationen oder im Incident-Fall zu schwer erkennbaren Abweichungen kommen, die unerwünschte Sicherheitslücken hinterlassen. Eine klare Dokumentation kann dagegen die Nachvollziehbarkeit erhöhen, unerwünschte Änderungen sichtbar machen und den sicheren Betrieb der Anwendung unterstützen. Zur praktischen Umsetzung kann die Institution eine dokumentierte Konfigurationsvorlage entwickeln, die sowohl Herstellerempfehlungen als auch anerkannte Empfehlungen des BSI oder aus Benchmarks wie die des Center for Internet Security (CIS) berücksichtigt. Die Sicherheit von Anwendungen ist in besonderem Maße kontextbezogen: So könnten z.B. über E-Mail oder Messenger hoch vertrauliche Daten ausgetauscht werden oder auch öffentliche Informationen. Daher ist hier eine Vertiefung der Risikoanalyse empfehlenswert, die sich an der Verwendung der Anwendungen in Geschäftsprozessen orientiert. Dabei besteht ein enger Bezug zu Compliance-Anforderungen, zum Beispiel an finanzielle Transaktionen oder den Datenschutz, je nachdem welche Datenverarbeitungen mit der Anwendung vorgenommen werden.
KONF.10.1.1 Versionierung der Anwendungskonfiguration
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE eine Versionierung vorheriger Konfigurationen verankern.
Guidance
Die Versionierung bezeichnet hier die strukturierte Nachvollziehbarkeit von Änderungen an Konfigurationen, also das Speichern, Dokumentieren und bei Bedarf Wiederherstellen älterer Zustände einer Anwendung. Sie unterscheidet sich von einem einfachen Backup dadurch, dass nicht nur eine Kopie vorliegt, sondern explizit eine fortlaufende Historie mit Vergleichen, Rücksetzpunkten (rollback points) und optional Kommentaren geführt wird. Der Zweck liegt darin, dass eine ungewollte oder fehlerhafte Anpassung an einer Anwendungskonfiguration im Betrieb schnell erkannt und – wenn erforderlich – präzise auf einen definierten, funktionsfähigen Zustand zurückgesetzt werden kann. Ohne diese Rückgriffsmöglichkeit könnte ein Konfigurationsfehler den gesamten Dienst außer Betrieb setzen, während eine Versionierung die Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit stärken kann. Zur Umsetzung kann eine Institution technische Verfahren einsetzen, die eine automatische Ablage und Historisierung von Konfigurationsdateien unterstützen, beispielsweise durch (1) den Einsatz verteilter Versionskontrollsysteme wie Git oder Subversion (SVN) für textbasierte Konfigurationsdateien, (2) integrierte Konfigurationsarchivierung in gängigen Deployment- oder Container-Tools, oder (3) systemseitige Snapshot-Mechanismen, die gezielt für Konfigurationsverzeichnisse genutzt werden.
KONF.10.2 Kryptographische Verfahren in Anwendungen
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE kryptographische Verfahren nach {{ anerkannten Standards }} im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement aktivieren.
Guidance
Kryptographie wird für die Authentifizierung, Verschlüsselung und Integritätprüfung in Anwendungen verwendet, z.B. bei der Anmeldung an der Anwendung oder digitalen Signierung von Nachrichten. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Schlüsselmanagement zu finden ist. Anerkannte kryptographische Verfahren sind in der BSI TR-02102 zu finden.
KONF.10.4 Deaktivierung nicht benötigter Anwendungsfunktionen
Guidance
Funktionen die für den Betrieb nicht benötigt werden stellen ein unnötiges Sicherheitsrisiko dar, da sie von Angreifern ausgenutzt werden oder durch Wechselwirkungen zu unvorhergesehenen Fehlern führen könnten. Hierzu gehören z.B. ungenutzte Cloud-Anbindungen, Module, Leistungsmerkmale oder Einstellungen. Installationspakete enthalten häufig eine Vielzahl von ausführbaren Dateien und Erweiterungen. Für den Betrieb nicht benötigte Anwendungskomponenten können Schwachstellen enthalten und sind ein unnötiges Sicherheitsrisiko.
KONF.10.5 Überprüfung der Konfiguration
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE die Übereinstimmung der tatsächlichen Konfiguration mit dem Referenzzustand {{ regelmäßig }} überprüfen.
Guidance
Referenzzustand („baseline configuration“) bezeichnet hier die dokumentierte und freigegebene Konfiguration der Anwendung, also die gewünschte und autorisierte Einstellung von Parametern, Diensten und Komponenten. Die tatsächliche Konfiguration ist die aktuelle technische Umsetzung dieser Einstellungen der Anwendung selbst. Der Abgleich beider Zustände dient vor allem der Vermeidung von Configuration Drift – d.h. dass Anwendungen schleichend von der definierten Grundkonfiguration abweichen. Dies könnte auftreten, wenn Änderungen nicht zentral dokumentiert oder automatisierte Installationen nicht einheitlich umgesetzt werden. Ohne diese Kontrolle könnte es zu unbemerkten Fehlkonfigurationen kommen, die Sicherheitslücken öffnen oder Betriebsstörungen verursachen. Durch regelmäßige Vergleiche kann eine Institution sicherstellen, dass Anwendungen konsistent, vertrauenswürdig und wartbar bleiben. Die Umsetzung kann technisch etwa mit Skripten erfolgen, die automatisiert Konfigurationsparameter auslesen und vergleichen. Auch der Einsatz von „Configuration Management“- oder „Compliance Scanning“-Werkzeugen kann unterstützen, indem sie Differenzen visualisieren und Reports erzeugen. Prozessual kann es hilfreich sein, Prüfintervalle nach Kritikalitätsklassen zu staffeln (z. B. sicherheitskritische Anwendungen wöchentlich, weniger kritische vierteljährlich) und Ergebnisse in Change-Management-Prozesse zurückzuführen.
KONF.10.5.1 Automatisierte Überprüfung der Konfiguration
Statement
Konfiguration für Anwendungen KANN die Überprüfung der Konfiguration durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} aktivieren.
Guidance
Die automatische Auditierung der Systemkonfiguration ermöglicht eine kontinuierliche und effiziente Überprüfung, ob IT-Systeme sicher und regelkonform konfiguriert sind. Dabei wird die aktuelle Konfiguration automatisiert mit vordefinierten Soll-Vorgaben (etwa unternehmensinternen Richtlinien oder externen Benchmarks wie denen des Center for Internet Security (CIS)) abgeglichen. Dies ist besonders sinnvoll, da manuelle Prüfungen fehleranfällig, zeitaufwändig und in großen Infrastrukturen kaum durchführbar sind. Automatisierte Audits erhöhen die Transparenz, erkennen Abweichungen frühzeitig und erleichtern die Einhaltung von Compliance-Vorgaben. So wird die Angriffsfläche durch fehlerhafte oder unsichere Einstellungen erheblich reduziert.
11 - Vertrauensbeziehungen
KONF.11.1 Authentifizierung vor dem Zugriff
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE Zugriffe auf schützenswerte Daten im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement authentifizieren.
Guidance
Ziel ist es, vertrauliche Daten vor dem Zugriff von Unbefugten zu schützen. Relevant sind hierbei sowohl Frontend-Zugänge wie Webportale, als auch Backend-Datenschnittstellen wie Datenbank-API. Dies kann durch eine anwendungsspezifische Authentifizierung, oder durch Nutzung eines zentralen Identity Providers (Single-Sign-On) erfüllt werden. Für die Authentifizierung kommen z.B. Passwörter, X.509-Zertifikate, OTP-Token in Frage. Zweckmäßig ist hierfür der Einsatz von Standardkomponenten wie OAuth 2.0 und die Verbindung mit einem zentralen Berechtigungsmanagement der Anwendung. Im Einklang mit den Anforderungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements bedeutet, dass für die Anwendung die Anforderungen aus der Praktik Identitäts- und Berechtigungsmanagement erfüllt sind, die dort festgelegt wurden. Hierzu gehört die Art der Authentifizierung (z.B. Passwort, Biometrie, Mehr-Faktor-Authentifizierung) ebenso wie die relevanten Parameter (Passwortkomplexität, etc.). Auf Daten die nicht vertraulich (z.B. öffentlich) sind kann auch ohne Authentifizierung Zugriff erlaubt sein. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist. Verarbeitet die Anwendung gar keine vertraulichen Daten, dann ist die Anforderung entbehrlich.
KONF.11.1.1 Authentifizierung von geplanten Konversationen
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für TK-Anwendungen SOLLTE den Zugriff auf geplante Konversationen im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement authentifizieren.
Guidance
Viele TK-Anwendungen bieten geplante Konversationen, z.B. in virtuellen Meeting-Räumen oder über Telefonkonferenzen, die über eine Rufnummer erreichbar sind. Wird der Zugriff hierauf nicht authentifiziert, so könnten unbemerkt Unberechtigte teilnehmen und Informationen abhören oder auf Meta-Informationen wie Teilnehmer oder Uhrzeiten zugreifen. Der Schutz kann z.B. durch Passwörter/PINs oder über die Anmeldung per Zertifikat oder Single-Sign-On geschehen. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
KONF.11.1.2 Authentifizierung von Netzverbindungen - clientseitig
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE die Gegenstelle vor dem Datenaustausch im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement authentifizieren.
Guidance
Stellt eine Anwendung Anfragen über das Netz oder nimmt eine Anwendung Anfragen über das Netz entgegen, so gewährleistet eine gegenseitige Authentifizierung der Kommunikationspartner (mutual authentication), dass diese autorisiert ist Anfragen zu stellen oder zu beantworten. Eine gängige Lösung ist die Prüfung von X.509-Zertifikaten beim Verbindungaufbau mit TLS. Für die Umsetzung ist es nicht unbedingt erforderlich, dass sich die Gegenstelle bei jeder Anfrage/Abruf erneut authentifiziert, wenn bei der Authentifizierung eine sichere Verbindung per TLS aufgebaut wird. Mit Anfragen sind alle Zugriffe gemeint, sei es über eine Web-URL oder eigene API. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist. Für lesende Zugriffe auf unkritische, öffentliche Daten ist die Authentifizierung der lesenden Anwendung entbehrlich.
KONF.11.2 Warteraum
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für VK-Anwendungen SOLLTE bei Konferenzschaltungen alle Teilnehmenden authentifizieren.
Guidance
Dies kann z.B. Über eine explizite Gruppenmitgliedschaft von Zugangskonten, die Verteilung von Zugangsdaten per E-Mail oder virtuelle Warteräume erfüllt werden. Warteräume geben Konferenzmoderatoren die Möglichkeit, Teilnehmer vor Eintritt in einem virtuellen Warteraum persönlich zu authentifizieren.
KONF.11.3 Veröffentlichung von Domain-Infomationen
| Produktbeschreibung, Data Leak, Recon |
Statement
Konfiguration für DNS-Server SOLLTE die Veröffentlichung von Domain-Infomationen anhand von {{ Kriterien }} einschränken.
Guidance
Angreifer nutzen häufig DNS um das Netz zu erkunden (DNS-Reconnaissance). Veröffentlichen Sie Domain-Informationen nur, wenn diese zu einem Dienst gehören, der zur externen Nutzung gedacht ist. Nur intern benötigte DNS-Einträge dagegen bleiben intern. Kriterien können z.B. Domains oder Subdomain sein (intern.domain.com vs www.domain.com).
KONF.11.4 Erraten von Zugriffslinks
| Produktbeschreibung, Brute-Force-Attacke |
Statement
Konfiguration für Webanwendungen SOLLTE das Durchprobieren von Zugriffslinks durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} blockieren.
Guidance
Ermöglichen Links den Zugriff auf vertrauliche Daten ohne Authentifizierung, so könnten Angreifer versuchen diese zu finden, z.B. mit Durchprobieren von Meeting-Links oder Ressourcen-URLs. Mögliche Maßnahmen sind Nicht-Sequentielle IDs mit hoher Entropie, Rate Limiting von Anfragen oder CAPTCHA. Hierbei bietet sich eine Kombination von Maßnahmen an, die Anzahl erwarteter Zugriffe, Verfügbarkeits- und Usability-Kriterien ebenso beachtet wie das Risikoprofil der Anwendung. Bietet die Webanwendung keinerlei Zugriff auf schützenswerte Informationen ohne Authentifizierung, so ist die Anforderung entbehrlich.
KONF.11.5 Einschränkung unauthentifizierter Anschlüsse
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für TK-Anwendungen SOLLTE von unauthentifizierten Anschlüssen erreichbare Gegenstellen einschränken.
Guidance
Als unauthentifizierte Anschlüsse (engl. unauthenticated connections) sind hier alle Endpunkte zu verstehen, die eine Kommunikation ohne Anmeldung ermöglichen. Dies umfasst beispielsweise Notfalltelefone in Aufzügen, öffentlich zugängliche Telefone oder auch Faxgeräte in ungesicherten Bereichen. Aber auch an Konferenzraum-Systeme für Videokonferenzen oder den anonymen Gast-Zugang zu Online-Meetings ist zu denken. Die Anforderung zielt darauf ab, den Missbrauch dieser Kommunikationskanäle zu unterbinden, deren Nutzung nicht eindeutig einem authentifizierten Benutzer zugeordnet werden kann. Ohne eine Einschränkung der erreichbaren Gegenstellen – also der kontaktierbaren externen Domänen, Meeting-IDs oder Benutzerkonten – könnte ein Angreifer vertrauliche interne Besprechungen ausspähen oder ein unautorisierter Gast könnte von einem Konferenzraum aus sensible Daten per Bildschirmübertragung an externe Dritte weitergeben. Ohne eine solche Einschränkung könnte ein unberechtigter Nutzer auf Kosten der Institution kostenpflichtige Mehrwertdienste oder teure Auslandsnummern anwählen und so erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Ebenso könnte eine missbräuchliche Nutzung zur Belästigung Dritter oder zur Absetzung von böswilligen Notrufen erfolgen, was die Verfügbarkeit kritischer Ressourcen beeinträchtigen könnte.
KONF.11.7 Einschränkung von Schnittstellen
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE aktivierte Schnittstellen einschließlich denen zu anderen Anwendungen, Cloud-Funktionen oder Erweiterungen einschränken.
Guidance
Die Einschränkung von Schnittstellen hilft, ungewollte oder böswillige Zugriffe auf Anwendungen und Daten zu verhindern. Durch das Festlegen klarer Regeln welche Systeme oder Anwendungen über welche Schnittstellen auf welche Daten zugreifen können wir das "Need to know" Prinzip in der Kommunikation umgesetzt. Ferner kann ein solcher Ansatz dazu beitragen, die Integrität und Vertraulichkeit von Informationen zu wahren, indem nur autorisierte Kommunikationspartner berechtigt werden, Daten zu lesen, zu schreiben oder Funktionalitäten aufzurufen. Beispiele sind die Synchronisierung von Lesezeichen und Historie im Browser, die Anbindung von Cloud-Funktionen, etwa eine serverless Image-Processing-API, für die ein entsprechendes Rollenkonzept noch nicht hinterlegt und von der Sicherheitsverantwortlichen geprüft wurde, oder die Installation einer Browsererweiterungen. Erweiterungen (Plugins, AddOns), die nicht von der Institution für die Verwendung autorisiert wurden, können zu ungewollten Datenabflüssen führen und Schadcode enthalten. Zur Umsetzung kann es hilfreich sein, standardisierte Formulare oder digitale Workflows zu etablieren, in denen die Notwendigkeit, der Umfang und die Verantwortlichen für jede neue Schnittstelle dokumentiert werden. Die Einschränkung kann auch durch Komponenten außerhalb der Anwendung erfolgen, zum Beispiel durch API-Gateways, die nur auf Whitelists registrierter Endpunkte reagieren, oder durch Einsatz von Zertifikaten und OAuth-Scopes. Um unautorisierte Erweiterungen technisch zu unterbinden kann die Deinstallation oder Deaktivierung der Erweiterungen, sowie das Setzen von Berechtigungen zur Installation nur für Administrierende umgesetzt werden.
KONF.11.7.2 Einschränkung von TK-Verbindungen
| Produktbeschreibung |
Guidance
Kann durch Session Border Controller (SBC) oder Filterung innerhalb von Anwendungen umgesetzt werden. SBC filtern die Signalisierung und Mediastreams auf dem Kommunikationsweg, insbesondere beim Verbindungsaufbau mittels SIP, H.323 oder MGCP.
KONF.11.7.2.1 Einschränkung der TK-Gegenstellen
| Produktbeschreibung, PSTN |
======= Statement
Konfiguration für TK-Anwendungen SOLLTE Verbindungen mit externen Gegenstellen einschränken.
======= Guidance
Telekommunikation mit externen Stellen ist essenziell für viele Geschäftsprozesse, aber auch beliebtes Ziel für Social Engineering und technische Angriffe. Kann z.B. durch eine Beschränkung auf europäische Rufnummernkreise oder den Ausschluss unerwünschter IP-Adressbereiche umgesetzt werden.
12 - Kontrollierte Datenverarbeitung
KONF.12.1 Eingabevalidierung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE die Validierung von Eingabedaten durch {{ einen automatisierten Mechanismus }} aktivieren.
Guidance
Eingabevalidierung (engl. input validation) ist die technische und logische Überprüfung von Daten, die von Nutzenden, Schnittstellen oder externen Quellen an eine Anwendung übergeben werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur erwartete, syntaktisch und semantisch korrekte Eingaben verarbeitet werden – beispielsweise Zahlen in einem numerischen Feld, zulässige Dateiformate bei Uploads oder inhaltlich beschränkte Steuerzeichen in Formularen. Fehlende oder unzureichende Eingabevalidierung könnte es Angreifenden ermöglichen, schadhaften Code einzuschleusen (injection attacks wie SQL Injection oder Command Injection), Geschäftslogik zu manipulieren oder Systeme über Ressourcenmissbrauch lahmzulegen. Eine saubere Validierung kann dagegen die Angriffsfläche deutlich reduzieren und die Verlässlichkeit der Anwendung erhöhen. Dabei hängt die Ausgestaltung stark vom Einsatzzweck ab: Während etwa bei einer Textverarbeitung größere Freiheiten gewährt werden können, erfordern sensible Szenarien wie SQL-Injection bei Datenbankanfragen, die Abwehr von prompt injection bei Large Language Models (LLM) oder die Verarbeitung von Zahlungsdaten sehr strikte Prüfungen. Je nach Anwendung und Risikoprofil können Plausibilitätsprüfungen, die Beschränkung der Eingabedaten auf vordefinierte Werte, Verifikationen der Daten bei einer dritten Stelle (z.B. eines Zahlungsmittels beim Zahlungsanbieter), Regular Expression Entry Patterns, oder Data Escaping als Maßnahmen sinnvoll sein.
KONF.12.1.1 Zertifikatsprüfung
| Produktbeschreibung, Phishing |
Statement
Konfiguration für Webbrowser SOLLTE die automatische Validierung des Zertifikates einschließlich der vollständigen Zertifikatskette aktivieren.
Guidance
Zertifikatsprüfung (Certificate Validation) ist eine Funktion, bei der ein Browser das digitale Zertifikat einer Webseite vor dem Verbindungsaufbau verifiziert. Dabei wird sichergestellt, dass das Zertifikat von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle (CA - Certificate Authority) ausgestellt, gültig und nicht abgelaufen oder widerrufen ist. Dabei wird die vollständige Zertifikatskette, einschließlich des Root-Zertifikates verifiziert. Ist das Zertifikat ungültig, so wird der Aufruf der Seite blockiert. Die korrekte Implementierung dieses Prozesses kann die Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen Daten gewährleisten und schützt vor Man-in-the-Middle-Angriffen, bei denen Angreifer versuchen, den Datenverkehr abzufangen. Zur Umsetzung dieser Anforderung können Institutionen die zentrale Konfiguration von Browsern über Gruppenrichtlinien (Group Policies) oder Mobile Device Management (MDM)-Lösungen vornehmen.
KONF.12.1.2 Content Security Policy (CSP)
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Webbrowser SOLLTE aufgerufene Inhalte anhand der von der Webseite bereitgestellten Content Security Policy einschränken.
Guidance
Eine Content Security Policy (CSP) ist ein Sicherheitsmechanismus, der es einer Webseite erlaubt, dem Webbrowser mitzuteilen, von welchen Quellen er aktive Inhalte wie Skripte oder auch passive Inhalte wie Bilder laden darf. Durch diesen als Whitelist funktionierenden Ansatz kann die Institution die Angriffsfläche ihrer Webanwendungen erheblich reduzieren. Ohne eine wirksame CSP könnten Angreifer durch Cross-Site-Scripting-Angriffe (XSS) bösartige Skripte in eine Webseite einschleusen, die dann im Browser des Nutzers ausgeführt werden und beispielsweise sensible Daten auslesen oder Aktionen im Namen des Opfers durchführen könnten. Die Aktivierung einer CSP blockiert die Ausführung von nicht vertrauenswürdigen Skripten und das Laden unerwünschter Ressourcen und schützt somit die Integrität und Vertraulichkeit der Web-Sitzung.
KONF.12.1.3 Same-Origin-Policy
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Webbrowser SOLLTE aufgerufene Inhalte anhand der von der Webseite bereitgestellten Same-Origin-Policy einschränken.
Guidance
Die Same-Origin-Policy, oft auch als SOP bekannt, ist ein fundamentaler Sicherheitsmechanismus im Webbrowser, der sicherstellt, dass von einer Quelle (Origin) geladene Skripte oder Dokumente nicht mit Ressourcen einer anderen Quelle interagieren können, wobei eine Quelle durch die Kombination aus Protokoll, Hostname und Port definiert wird. Sinn und Zweck dieser strikten Trennung ist der Schutz vor Datenabfluss und unbefugten Interaktionen zwischen unterschiedlichen Webanwendungen innerhalb derselben Browsersitzung. Ohne diese Isolierung könnte eine schadhafte Webseite beispielsweise vertrauliche Informationen aus einer parallel geöffneten legitimen Anwendung, wie einem Online-Banking-Portal oder internen Firmentool, auslesen und an einen Angreifer senden. Die konsequente Durchsetzung der Same-Origin-Policy durch den Browser kann solche Cross-Site-Scripting-Angriffe (XSS) effektiv unterbinden und somit die Vertraulichkeit und Integrität der vom Nutzer verarbeiteten Daten gewährleisten.
KONF.12.1.4 Subresource Integrity-Prüfung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Webbrowser SOLLTE aufgerufene Inhalte anhand der von der Webseite bereitgestellten Subresource Integrity-Prüfung einschränken.
Guidance
Unter Subresource Integrity (SRI), zu Deutsch etwa „Integrität von Unterressourcen“, versteht man einen Sicherheitsmechanismus von Webbrowsern, der sicherstellt, dass die vom Browser geladenen Ressourcen, wie z.B. JavaScript-Dateien oder CSS-Stylesheets, die von einem Drittanbieter (etwa einem Content Delivery Network, CDN) stammen, nicht unerwünscht manipuliert wurden. Technisch geschieht dies dadurch, dass die Webseite beim Einbinden der Ressource einen kryptografischen Hashwert (oder Digest) der erwarteten Datei als Attribut (z.B. integrity="…") mitsendet. Der Webbrowser kann dann nach dem Herunterladen der Ressource diesen Hashwert neu berechnen und mit dem bereitgestellten Wert vergleichen. Dies ist notwendig, da die Institution zwar die eigene Webseite kontrolliert, aber nicht die Server Dritter, von denen oft Bibliotheken geladen werden. Der Sinn und Zweck dieser Vorschrift liegt darin, die Sicherheit der Endnutzer zu erhöhen und Risiken durch manipulierte externe Inhalte zu minimieren. Ohne diese Prüfung könnte eine kompromittierte Drittanbieter-Ressource bösen Code in die Webseite der Institution einschleusen, was zu Vorfällen wie Datendiebstahl oder der Installation von Malware auf den Geräten der Nutzer führen könnte.
KONF.12.1.5 HTTP Strict Transport Security (HSTS)
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Webbrowser SOLLTE aufgerufene Inhalte anhand der von der Webseite bereitgestellten HTTP Strict Transport Security (HSTS) Richtlinie einschränken.
Guidance
Die HTTP Strict Transport Security (HSTS) ist ein Web-Sicherheitsmechanismus – definiert in IETF RFC 6797 – der Webbrowser zwingt, eine ausschließlich verschlüsselte Verbindung (HTTPS) mit einem Webserver zu nutzen, selbst wenn der Nutzer oder eine Anwendung versucht, über das unsichere HTTP zuzugreifen. Konkret beinhaltet die HSTS-Richtlinie (oder Policy) einen speziellen HTTP-Antwort-Header, den der Webserver an den Browser sendet, der die Dauer (max-age) festlegt, für die der Browser die Verbindung nur über HTTPS herstellen soll. Die restriktive Konfiguration von Webbrowsern in Bezug auf diese Richtlinie kann die Schutzwirkung erhöhen, da so das Risiko eines Man-in-the-Middle (MITM)-Angriffs, bei dem ein Angreifer eine unverschlüsselte Verbindung abfangen oder den Nutzer auf eine unsichere Seite umleiten könnte, deutlich reduziert wird. Eine solche Konfiguration kann die Institution vor dem ungewollten Downgrade-Angriff (Downgrade Attack) schützen, bei dem die Verbindung von HTTPS auf das unsichere HTTP erzwungen wird.
KONF.12.1.6 JavaScript
| Produktbeschreibung |
Guidance
Schadcode in JavaScript kann unbefugt auf sensible Daten zugreifen oder die angezeigte Webseite manipulieren. Da viele Webseiten JavaScript zur Ausführung benötigen, ist die Deaktivierung von JavaScript mit erheblichen funktionalen Einschränkungen verbunden. Ein möglicher Kompromiss ist, dass Administrierende oder Nutzende Ausnahmen für einzelne Seiten hinzufügen können.
KONF.12.1.7 Filtern schädlicher Webinhalte
| Produktbeschreibung |
Guidance
Anfragen an Webanwendungen könnten dazu führen, dass diese sich anders verhalten als gewollt. Mögliche Folgen sind die unzulässige Preisgabe von Informationen, die Manipulation oder der Verlust von Daten sowie Betriebsstörungen. Typische Auslöser sind SQL Injection oder Cross-Site-Scripting. Solche potenziell schädlich wirkenden Inhalte können durch eine Web Application Firewall oder durch geeignete Eingabevalidierung in der Webanwendung gefiltert werden.
KONF.12.1.9 Journaling
| Produktbeschreibung |
Guidance
Beim Journaling werden Änderungen an Dateien zunächst in einem speziellen Protokoll (Journal) aufgezeichnet, bevor sie tatsächlich geschrieben werden, um Datenintegrität und Konsistenz sicherzustellen. Auf einem Dateiserver ist dies besonders wichtig, da es das Risiko von Datenverlusten bei plötzlichen Abstürzen oder Stromausfällen minimiert und eine schnelle Wiederherstellung ermöglicht.
KONF.12.1.11 Aktive Dateiinhalte
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Office-Anwendungen SOLLTE aktive Inhalte in Office-Dateien deaktivieren.
Guidance
Aktive Inhalte (Makros) in Office-Dokumenten können Schadcode enthalten oder zu nicht nachvollziehbaren Datenfehlern führen. Viele Nutzende verwenden solche Funktionen jedoch für ihre Arbeit, so dass eine generelle Sperrung mit Einschränkungen verbunden ist. Autorisierte Ausnahmen bilden daher einen guten Kompromiss bei normalen Schutzbedarf. Dies kann durch den geschützten Modus (Protected View) umgesetzt werden. Werden bestimmte Makros dennoch häufig benötigt, so können Makros mit digitaler Signatur einer anerkannten Zertifizierungsstelle oder von vertrauenswürdigen Speicherorten zugelassen werden.
KONF.12.2 Verschlüsselungsstatus der aktuellen Verbindung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Webbrowser SOLLTE eine Anzeige der Verschlüsselung der aktuellen Verbindung aktivieren.
Guidance
Die Anzeige der Verschlüsselung der aktuellen Verbindung im Webbrowser, auch bekannt als Connection Encryption Indicator oder oft durch ein 🔒-Symbol dargestellt, ist ein essenzielles Merkmal für die Wahrnehmung der Vertrauenswürdigkeit einer Online-Kommunikation. Sie visualisiert, ob die Datenübertragung zwischen dem Browser des Benutzers und dem Webserver mittels eines kryptografischen Protokolls, typischerweise Transport Layer Security (TLS) (früher Secure Sockets Layer (SSL)), abgesichert ist. Diese Vorschrift zielt darauf ab, das Risiko des Abhörens von Daten durch Dritte (Eavesdropping) zu minimieren; denn ohne diese Anzeige könnte ein Benutzer unbemerkt sensible Informationen über eine ungesicherte Verbindung eingeben, was beispielsweise zur Kompromittierung von Anmeldedaten oder vertraulichen Geschäftsinformationen führen könnte.
KONF.12.3 Cookies
| Produktbeschreibung |
Guidance
Cookies sind Dateien, in denen Webseiten Daten auf dem System speichern. Sie können Authentifizierungstoken und andere personenbezogene Daten enthalten und durch Angriffe wie Cross-Site-Scripting (XSS) oder Session Hijacking kompromittiert werden. Die Speicherung von Cookies per Default auszuschalten könnte jedoch zu Funktionseinschränkungen führen. Nutzende oder Administrierende können Ausnahmen für bestimmte Webseiten, z.B. im Intranet, hinzufügen.
KONF.12.4 Speicherung von Zugangsdaten
| Produktbeschreibung, Cryptography |
Statement
Konfiguration für Webbrowser SOLLTE die Speicherung von Zugangsdaten {{ in einem dedizierten Passwort-Manager mit Browser-Integration oder direkt im Browser durch ein Master-Passwort geschützt }} aktivieren.
Guidance
Werden Zugangsdaten gespeichert, so könnten Angreifer diese auslesen und missbrauchen. Daher ist es wichtig, Vertraulichkeit und Integrität sensibler Anmeldedaten zu gewährleisten. Durch die Nutzung einer geprüften Browser‑Extension kann sichergestellt werden, dass Passwörter nur in einem verschlüsselten Vault abgelegt werden, der zentral verwaltet oder versioniert wird. Ein starkes Master‑Passwort kann als Schlüssel dienen, sodass selbst bei Verlust des Geräts oder unautorisiertem Zugriff auf die lokale Datenbank die Daten ohne Kenntnis dieses Passworts nicht lesbar sind. Wird die Funktion komplett deaktiviert, kann das Risiko unkontrollierter Speicherung oder unsicherer Autovervollständigung minimiert werden – der Anwender kann sich stattdessen etwa auf einen externen Manager oder eine Single‑Sign‑On‑Lösung verlassen. Konkret kann dies in der Praxis auf verschiedene Weisen aussehen: So kann eine Institution über Gruppenrichtlinien festlegen, dass nur eine offiziell freigegebene Extension (etwa einer Open‑Source‑Lösung oder eines kommerziellen Anbieters) installiert werden darf. Alternativ lassen sich browserinterne Passwort‑Speicher mit einem Master‑Passwort verschlüsseln – denkbar ist hier sowohl die Nutzung integrierter Funktionen von Browsern mit zuverlässiger Krypto‑Engine als auch externer Tools wie plattformübergreifende Passwort‑Manager, die eine Browser‑Anbindung per Plugin bieten. In Szenarien mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen kann die Speicherung ganz deaktiviert werden, etwa indem das entsprechende Feature per Policy abgeschaltet wird und Nutzer gezielt mit einem eigenständigen, von der Institution kontrollierten Tool arbeiten. Für die Umsetzung bietet es sich an, zunächst eine klare Richtlinie zu formulieren, die alle Mitarbeitenden über die zugelassenen Speicherwege informiert und gleichzeitig erklärt, warum unautorisierte Methoden unerwünscht sein können. IT‑Administratoren können über zentrale Management‑Werkzeuge (GPOs, MDM‑Systeme) die Installation autorisierter Extensions automatisieren und unerwünschte Funktionen deaktivieren. Es kann hilfreich sein, standardisierte Vorlagen für sichere Master‑Passwörter zu kommunizieren und regelmäßige Schulungen anzubieten, in denen der Umgang mit dem Passwort‑Manager, das Prüfen der Passwortstärke und das Einspielen von Updates erklärt werden. Schließlich kann eine optionale Passwort‑Auditing‑Funktion im Manager eingesetzt werden, mit der Nutzer Schwachstellen in ihren Passwörtern erkennen und verbessern können – so bleibt die gesamte Passwortlandschaft im Unternehmen übersichtlich und sicher.
KONF.12.8 Teilnahme per Default ohne Bild und Ton
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für VK-Anwendungen SOLLTE beim Beitritt zu Konferenzschaltungen Bild und Ton per Default deaktivieren.
Guidance
Eine Konfiguration, bei der die Standardeinstellung (per default) für Bild und Ton deaktiviert ist, bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer die Videokonferenz-Anwendungen (VK-Anwendungen) betreten, ohne dass ihre Kamera und ihr Mikrofon automatisch eingeschaltet sind. Diese Voreinstellung minimiert das Risiko, dass sensible oder private Informationen unbeabsichtigt geteilt werden. Einem Vorfall, bei dem vertrauliche Gespräche im Hintergrund unfreiwillig übertragen werden, könnte so effektiv vorgebeugt werden. Die Institution kann dadurch das Risiko unbeabsichtigter Datenexposition minimieren, indem die Kontrolle über die Aktivierung von Bild und Ton explizit bei den Nutzenden bleibt. Um diese Anforderung umzusetzen, kann die Institution die technischen Einstellungen in der Verwaltungs- oder Admin-Konsole der jeweiligen Anwendung anpassen, um die Standardwerte für alle Teilnehmenden zu ändern. Ebenfalls kann eine technische Richtlinie implementiert werden, die sicherstellt, dass die Applikation vor dem Start eines Meetings eine Checkliste anzeigt, die die Nutzenden explizit auffordert, Kamera und Mikrofon bewusst zu aktivieren.
KONF.12.9 Keine heimliche Aufzeichnung
| Produktbeschreibung |
Guidance
Heimliche Aufzeichnungen verletzen die Vertraulichkeit der Kommunikation. Eine Aufzeichnung von Wort und Bild ohne den Willen der Aufgezeichneten kann zudem eine Persönlichkeitsrechtsverletzung bis hin zur Straftat (§ 201 StGB) darstellen. Falls die Anwendung so konfiguriert ist, dass Bild und Ton aufgezeichnet werden könnten, ist es daher unabdingbar, dass alle Teilnehmenden von der Anwendung über die Aufzeichnung informiert werden - auch wenn sie eine Konfernzschaltung später betreten oder kurz nicht zugehört haben. Dies gilt auch für Aufzeichnungen, die KI-gestützt ausgewertet werden. Falls die Möglichkeit zur Aufzeichnung vollständig deaktiviert ist, so ist diese Anforderung ebenfalls erfüllt. Alternativ kann die Anforderung auch erfüllt werden, indem die Anwendung beim Start einer Aufnahme alle Teilnehmenden informiert, z.B. über die Anzeige eines zu bestätigenden Warnhinweises und eine Ansage.
KONF.12.10 Cookie-Attribute
| Produktbeschreibung |
Guidance
"Secure" erzwingt die verschlüsselte HTTPS-Übertragung, wodurch Man-in-the-middle-Angriffe verhindert werden. "SameSite" sorgt dafür, dass Cookies nur zurückgesendet werden, wenn die Anfrage von der ursprünglichen Seite stammt. Hierdurch werden Cross-Site-Request-Forgery-Angriffe erschwert. "HttpOnly" verbietet es Client-seitigen Skripten auf das Cookie zuzugreifen, wodurch Cross-Site Scripting (XSS) erschwert wird.
KONF.12.11 Anonyme oder Pseudonyme Kommunikation
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für TK-Anwendungen KANN die Übermittlung {{ eines Pseudonyms oder gar keiner Anzeigekennung }} zur Gegenstelle aktivieren.
Guidance
Wenn eine persönliche Identifikation von Kommunikationspartnern erforderlich ist, ist eine Verschleierung von Erreichbarkeiten sinnvoll. In der klassischen Telefonie kann hierfür die Rufnummerunterdrückung für ausgehende Anrufe (CLIR) oder eine Pseudonymisierung, z.B. durch Übermittlung der 0 statt der Nebenstelle, genutzt werden. Für die Verschleierung der Netzquelle können Proxy-Server oder Anonymisierungsgateways genutzt werden. Für weitere Details siehe "Kompendium für organisationsinterne Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf".
KONF.12.12 Verbindungsprotokoll
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für TK-Anwendungen SOLLTE ein für Nutzende verfügbares Verbindungsprotokoll protokollieren.
Guidance
Ein solches Protokoll, oft auch als Call Detail Record (CDR) oder Connection Log bezeichnet, dokumentiert für Nutzende nachvollziehbar die Kommunikationsverbindungen, die sie über die Anwendung herstellen. Das Protokoll könnte dabei erfassen, wann eine Verbindung aufgebaut wurde, wie lange sie bestand, mit wem sie stattfand (z.B. die Rufnummer oder der Benutzername der Gegenstelle) und aus welcher Richtung (ein- oder ausgehend) sie kam. In der klassischen Telefonie ist dies die Auflistung der zuletzt ein- oder ausgehenden Anrufe. Eine solche Protokollierung kann als wichtige Maßnahme der Rechenschaftspflicht oder Accountability dienen. Durch die lückenlose Protokollierung der Aktivitäten der Nutzenden kann transparent nachvollzogen werden, welche Verbindungen zu welchem Zeitpunkt hergestellt wurden. Dies kann dabei helfen, ungewöhnliche oder nicht autorisierte Kommunikationsversuche zu erkennen und die Integrität der genutzten Systeme zu wahren. Ohne ein solches Protokoll könnte eine unberechtigte Nutzung oder ein Datenabfluss aus dem internen Netzwerk unentdeckt bleiben. Hierbei besteht ein enger Zusammenhang mit Compliance-Verpflichtungen zur Aufbewahrung und Löschung von Telekommunikationsdaten.
KONF.12.13 Sendebericht
| Produktbeschreibung |
Guidance
Ein Sendebericht ermöglicht es bei der Verwendung von Faxen nachzuweisen, dass das Fax tatsächlich an die Gegenstelle versendet wurde. Für einen rechtssicheren Nachweis ist es sinnvoll, wenn der Sendebericht außerdem weitere Angaben wie die versendete Seitenzahl, eine Vorschau der ersten Seite odes des gesamten Inhaltes, sowie den Status mit dem die Verbindung beendet wurde (z.B. OK) beinhaltet.
KONF.12.14 DNS-Falschinformationen
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für DNS-Server SOLLTE DNS-Antworten, die falsche Domain-Informationen liefern, deaktivieren.
Guidance
Falsch sind Domain-Informationen, wenn sie nicht der tatsächlichen Erreichbarkeit des Zieles entsprechen, sondern z.B. auf Werbeseiten umleiten. DNS-Server, die falsche Antworten liefern, können zu unerwarteten Fehlern in Anwendungen oder zum DNS-Hijacking führen. Sie sind an unerwarteten Websites, Zertifikatsfehlern oder mit DNS-Prüfsoftware zu erkennen. Gilt sowohl für die Konfiguration des eigenen Servers, als auch für die verwendeten DNS Upstream Server.
13 - Senden und Empfangen von Nachrichten
KONF.13.1 Filtern schädlicher Nachrichten
| Produktbeschreibung, Phishing |
Statement
Konfiguration für Interpersonelle Kommunikation SOLLTE eine Filterung schädlicher Nachrichteninhalte aktivieren.
Guidance
Unter Filterung schädlicher Nachrichteninhalte versteht man Verfahren, die Inhalte automatisch prüfen und unerwünschte, gefährliche oder manipulative Bestandteile erkennen, blockieren oder kennzeichnen können. Der Sinn dieser Vorgabe liegt darin, potenziell gefährliche Inhalte wie Phishing-Versuche, schadhaften Code oder gezielte Desinformation frühzeitig abzufangen. Ohne eine solche Filterung könnte Schadsoftware über Anhänge eingeschleust werden oder Mitarbeitende könnten durch manipulierte Links zu vertraulichen Datenabgaben verleitet werden. Mit einer wirksamen Filterung kann die Angriffsfläche reduziert, das Vertrauen in die Kommunikationskanäle erhöht und die Produktivität geschützt werden. Zur Umsetzung kann eine Institution technische Maßnahmen kombinieren: (1) E-Mail-Gateways oder Chat-Schnittstellen können mit Inhaltsfiltern ausgestattet werden, die bekannte Malware-Signaturen, verdächtige Links oder gefährliche Dateitypen erkennen. (2) Ergänzend kann heuristische Analyse und maschinelles Lernen eingesetzt werden, um Muster verdächtiger Inhalte zu identifizieren, auch wenn diese noch nicht in Signaturdatenbanken enthalten sind. (3) Regeln zur Blockierung bestimmter Dateianhänge (z. B. ausführbare Dateien) können eingerichtet werden, während sichere Alternativen für den Austausch bereitgestellt werden. (4) Schließlich kann ein klarer Prozess vorgesehen werden, um falsch-positive Erkennungen manuell zu prüfen und legitime Kommunikation wieder freizugeben.
KONF.13.1.1 SPAM-Filter
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Interpersonelle Kommunikation SOLLTE die Zustellung unerwünschter Nachrichten blockieren.
Guidance
Unter Zustellung unerwünschter Nachrichten ist das Blockieren oder Filtern von Spam, Phishing-Versuchen, Social-Engineering-Nachrichten oder belästigender Kommunikation zu verstehen. Diese Anforderung zielt darauf ab, die Integrität der Kommunikationskanäle zu wahren und das Risiko von Sicherheits- oder Vertrauensbrüchen zu reduzieren. Ohne geeignete Filtermechanismen könnte Schadsoftware per Anhang eingeschleust werden, sensible Informationen könnten durch täuschend echte Phishing-Nachrichten abgegriffen werden oder Mitarbeitende könnten durch gezielte Belästigungen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt werden. Zur Umsetzung kann eine Institution verschiedene Ansätze kombinieren: (1) Der Einsatz serverseitiger Filtermechanismen auf Mail-Gateways oder Collaboration-Plattformen kann zentral die meisten unerwünschten Nachrichten aussortieren. (2) Ergänzend können clientseitige Filterregeln aktiviert werden, die Benutzern zusätzliche Möglichkeiten zur Sortierung bieten, etwa über Whitelists und Blacklists. Praktisch kann es auch hilfreich sein, Quarantäneordner einzurichten, damit Anwender verdächtige Nachrichten selbständig einsehen und fälschlich blockierte Nachrichten zurückholen können.
KONF.13.1.2 Interpretation aktiver Inhalte
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Interpersonelle Kommunikation SOLLTE die automatische Interpretation aktiver Inhalte deaktivieren.
Guidance
Unter aktiven Inhalten sind hier Elemente zu verstehen, die beim Empfang automatisch ausgeführt oder interpretiert werden könnten, wie z. B. eingebettete Skripte in E-Mails, dynamische Makros in Dokumenten oder der automatische Download von externen Bildern in Chat-Nachrichten. Hintergrund ist, dass eine empfangene Nachricht nicht nur reinen Text oder statische Informationen enthalten könnte, sondern zusätzliche versteckte Anweisungen, die beim Anzeigen sofort wirken. Ein typischer Vorfall könnte etwa sein, dass eine Mitarbeiterin eine HTML-E-Mail öffnet, die ein eingebettetes JavaScript enthält und dadurch unbemerkt Zugangsdaten abgegriffen werden. Durch Deaktivieren solcher Inhalte wird verhindert, dass Schadcode automatisch ausgeführt wird. Dies betrifft sowohl Inhalte in Freitext-Datenfeldern als auch an die Nachricht angehängte Dateien. Beispielsweise kann in Mail-Clients die Ausführung von Makros deaktiviert, die Darstellung externer Inhalte blockiert oder das Rendern von Skripten untersagt werden. Ebenso kann bei Messaging-Diensten die Anzeige von aktiven Inhalten durch Filter eingeschränkt werden, sodass nur reiner Text oder geprüfte Anhänge angezeigt werden. Ergänzend kann es hilfreich sein, benutzerseitige Tipps wie das standardmäßige Verwenden einer Nur-Text-Ansicht oder die klare Kennzeichnung von blockierten Inhalten zu etablieren. Institutionen können durch regelmäßige Konfigurationsprüfungen sicherstellen, dass Änderungen durch Updates oder neue Versionen die Deaktivierung nicht unbemerkt wieder aufheben.
KONF.13.2 Authentizität von Nachrichten
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Interpersonelle Kommunikation SOLLTE eine automatische Verifikation der Authentizität von Nachrichten aktivieren.
Guidance
Die Authentizität von Nachrichten bezeichnet in diesem Zusammenhang die nachweisbare Echtheit und Unverfälschtheit einer digitalen Mitteilung im Rahmen der interpersonellen Kommunikation, also die Sicherheit, dass eine Nachricht tatsächlich von der angegebenen Quelle stammt und auf dem Übertragungsweg nicht manipuliert wurde. Im Fachjargon wird hier häufig von Message Authenticity oder auch von Origin Authentication gesprochen, wobei beide Begriffe eng mit kryptographischen Verfahren wie Digital Signatures oder Message Authentication Codes (MACs) verbunden sind. Der Sinn dieser Anforderung liegt darin, sicherzustellen, dass Angreifer keine falschen Identitäten vortäuschen oder den Inhalt von Nachrichten unbemerkt verändern können. Andernfalls könnte etwa eine gefälschte Anweisung in einem Chat zu Fehlhandlungen führen oder ein manipuliertes Dokument im E-Mail-Verkehr falsche Entscheidungen auslösen. Eine automatische Verifikation kann hingegen das Vertrauen in die Integrität und Herkunft der Kommunikation gewährleisten. Zur Umsetzung kann eine Institution beispielsweise digitale Signaturen einsetzen, die durch etablierte Standards wie S/MIME oder OpenPGP realisiert werden können, sodass E-Mail-Programme die Echtheit automatisch überprüfen. Auch der Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit eingebauter Authentizitätsprüfung, etwa bei Protokollen wie Signal Protocol oder TLS mit Client-Zertifikaten, kann eine geeignete Maßnahme sein. Darüber hinaus kann die Integration einer zentralen Public Key Infrastructure (PKI) oder die Nutzung verteilter Vertrauensmodelle (z. B. Web of Trust) sicherstellen, dass Schlüsselpaare zuverlässig verwaltet werden und Anwender ohne manuelle Prüfungen von Zertifikaten auskommen.
KONF.13.2.1 Verifikation der Sendeberechtigung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für E-Mail SOLLTE eine automatische Verifikation der Sendeberechtigung aktivieren.
Guidance
Mit dem Sender Policy Framework (SPF) kann geprüft werden, ob der Sender zum Versand von E-Mails für diese Mailadresse berechtigt war. E-Mails ohne SPF-Header sind unzureichend authentifiziert, so dass sie leicht für Spoofing oder Phishing missbraucht werden können. Allerdings werden noch immer E-Mails ohne SPF verschickt, so dass eine Blockierung zu funktionalen Einschränkungen führen könnte. Kompromissmaßnahmen können z.B. die Markierung der E-Mail mit einem Warnhinweis , Allowlisting, Greylisting, Quarantäne oder eine Filterung durch Anomalieerkennung sein.
KONF.13.2.2 Verifikation der Serversignatur
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für E-Mail SOLLTE die Serversignatur eingehender E-Mails automatisch authentifizieren.
Guidance
Die DKIM-Signatur ist zu unterscheiden von einer PGP-Signatur, die in der Regel nicht automatisch vergeben wird. E-Mails ohne DKIM sind unzureichend authentifiziert, so dass sie leicht für Spoofing oder Phishing missbraucht werden können. Allerdings werden noch immer E-Mails ohne DKIM verschickt, so dass eine Blockierung zu funktionalen Einschränkungen führen könnte. Kompromissmaßnahmen können z.B. die Markierung der E-Mail mit einem Warnhinweis , Allowlisting, Greylisting, Quarantäne oder eine Filterung durch Anomalieerkennung sein. Die Formulierung "im Einklang mit den Festlegungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik IDM festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.
KONF.13.3 Kryptographische Signatur des Mailservers
| Produktbeschreibung, Cryptography |
Guidance
Die kryptographischen Signatur des Mailservers ist ein digitaler Stempel des versendenden Mailservers selbst, mit dem die Authentizität des sendenden Mailservers belegt wird. Ein bekannter technischer Standard hierfür ist DomainKeys Identified Mail (DKIM). Diese Signatur wird durch den absendenden Mailserver (oder einen vorgeschalteten Dienst) unter Verwendung eines privaten kryptographischen Schlüssels erzeugt. Der Empfänger kann die Signatur mit einem öffentlich zugänglichen Schlüssel, der typischerweise im Domain Name System (DNS) der sendenden Domain hinterlegt ist, verifizieren. Diese Schutzmaßnahme kann die Glaubwürdigkeit der E-Mails erhöhen und trägt zur Prävention von Risiken bei, wie dem Spoofing des Absenders: Ein Angreifer könnte ohne eine solche Signatur die Identität der Institution vortäuschen, was zu Phishing-Vorfällen führen könnte.
KONF.13.5 Publikation der Sendeberechtigung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für E-Mail SOLLTE die Publikation der eigenen Sendeberechtigung im DNS aktivieren.
Guidance
Dies wird typischerweise über spezielle DNS-Einträge wie den Sender Policy Framework (SPF) realisiert. Damit kann eine Institution im DNS festlegen, welche Mail-Server berechtigt sind, E-Mails im Namen ihrer Domäne zu versenden. Ein entsprechender DNS-Eintrag, der sogenannte SPF-Record, ermöglicht es empfangenden Mail-Servern, die Absender-Adresse einer eingehenden E-Mail zu überprüfen. Dies kann die Schutzwirkung gegen gängige Risiken wie E-Mail-Spoofing verbessern, bei dem sich ein Angreifer als legitimer Absender ausgibt, um die Empfänger zu täuschen. Ohne eine solche Konfiguration könnte ein Angreifer beispielsweise E-Mails mit gefälschter Absenderadresse verschicken, die scheinbar von der Geschäftsleitung stammen, um einen Nutzer zur Herausgabe von sensiblen Informationen zu verleiten (Phishing). Durch die Aktivierung von SPF kann das Risiko verringert werden, dass solche bösartigen Nachrichten die Postfächer von Nutzern erreichen. Es ist wichtig, den Eintrag sorgfältig zu erstellen, um alle legitimen Absender abzudecken, einschließlich Diensten von Drittanbietern. Ein häufiger Fehler ist, dass nicht alle autorisierten Mail-Server korrekt gelistet sind, was dazu führen könnte, dass legitime E-Mails fälschlicherweise als Spam markiert werden.
KONF.13.5.1 Strenge Senderpolicy
| Produktbeschreibung |
Guidance
Ein strenger Senderpolicy-Eintrag, auch "hard fail" (-all) genannt, weist empfangende Mailserver an, E-Mails, die von nicht autorisierten Servern stammen, zurückzuweisen oder als Spam zu markieren. Dies kann das Risiko von Phishing-Angriffen erheblich reduzieren, bei denen Angreifer versuchen, sich als vertrauenswürdige Institutionen auszugeben. Eine solche Konfiguration kann auch Spoofing verhindern, bei dem die Absenderadresse gefälscht wird, was dazu führen könnte, dass Kunden oder Mitarbeiter betrügerischen Anweisungen folgen, die scheinbar von der Institution selbst stammen. Zur Umsetzung einer strengen Senderpolicy kann die Institution sicherstellen, dass sie einen SPF-Eintrag in ihren DNS-Einstellungen hinterlegt. Dieser Eintrag sollte alle autorisierten Server explizit auflisten und mit dem "-all" Mechanismus enden, um eine strikte Ablehnung nicht konformer E-Mails zu signalisieren.
KONF.13.6 Publikation der Serversignatur
| Produktbeschreibung |
Guidance
Eine Serversignatur, auch bekannt als DKIM (DomainKeys Identified Mail), ist eine kryptografische Signatur, die der E-Mail-Dienst der Institution an jede ausgehende Nachricht anhängt. Sie stellt sicher, dass die E-Mail tatsächlich von der angegebenen Domain gesendet wurde und während der Übertragung nicht manipuliert wurde. Ohne diese Signatur könnte ein Angreifer E-Mails im Namen der Institution versenden (E-Mail-Spoofing), was zu Phishing-Angriffen, dem Diebstahl von Zugangsdaten oder der Verbreitung von Malware führen könnte. Das Aktivieren der Publikation im DNS bedeutet, den öffentlichen Teil dieses kryptografischen Schlüssels im Domain Name System (DNS) der Domain zu veröffentlichen. Empfangende E-Mail-Server können diesen öffentlichen Schlüssel verwenden, um die Signatur der E-Mail zu verifizieren und somit deren Echtheit zu bestätigen. Zur Umsetzung kann die Institution E-Mail-Server-Software so konfigurieren, dass sie DKIM-Signaturen automatisch zu ausgehenden Nachrichten hinzufügt. Dies kann oft durch die Installation und Konfiguration von speziellen DKIM-Filter-Plugins erreicht werden.
KONF.13.7 TLS-Reports
| Produktbeschreibung |
Guidance
TLS-Reports, auch TLS-RPT (Transport Layer Security Reporting) genannt, sind Berichte, mit denen Betreiber von Mailservern einander Probleme beim E-Mail-Versand über TLS melden können. Sie können Informationen zu Verbindungsproblemen und möglichen Sicherheitsproblemen enthalten. Hierzu kann TLS-RPT (Transport Layer Security Reporting) genutzt werden.
KONF.13.8 DMARC-Reports
| Produktbeschreibung |
Guidance
Mit DMARC kann der Empfänger dem Sender automatische Berichte über den DMARC-Status empfangener E-Mails bereitstellen. Diese Berichte liefern Hinweise auf fehlgeschlagene Authentifizierungsprüfungen, Fehlkonfigurationen oder Missbrauchsversuche. Eine automatisierte Auswertung unterstützt dabei, Zustellprobleme frühzeitig zu erkennen und geeignete Korrekturmaßnahmen abzuleiten.
KONF.13.10 Authentifizierung der Server-Zertifikate über DNS
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für E-Mail SOLLTE die Authentifizierung der Server-Zertifikate über das DNS aktivieren.
Guidance
Die Authentifizierung der Server-Zertifikate über das DNS (Domain Name System) kann die Sicherheit der E-Mail-Kommunikation erheblich steigern. Dabei werden Zertifikatsinformationen in DNS-Einträgen genutzt, um die Echtheit der TLS/SSL-Zertifikate eines E-Mail-Servers zu überprüfen und sicherzustellen, dass man tatsächlich mit dem beabsichtigten Kommunikationspartner spricht. Techniken wie DANE (DNS-based Authentication of Named Entities) oder CAA (Certificate Authority Authorization) nutzen spezifische DNS-Resource Records (wie TLSA oder CAA Records), um entweder die verwendeten Zertifikate oder die autorisierten Zertifizierungsstellen im DNS zu hinterlegen. Dies kann verhindern, dass ein Angreifer eine gefälschte Identität vortäuschen oder eine Man-in-the-Middle-Attacke durchführen könnte, indem er ein nicht autorisiertes oder kompromittiertes Zertifikat präsentiert. Ohne diese zusätzliche Überprüfung könnte ein Angreifer beispielsweise den E-Mail-Verkehr der Institution abfangen und mitlesen, während er sich als der legitime Server ausgibt. Die Aktivierung dieser DNS-basierten Überprüfung kann also die Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen E-Mails schützen. Zur Umsetzung werden Informationen über eigene Serverzertifikate im DNS hinterlegt und die Prüfung eingehender E-Mails auf hinterlegte Einträge der sendenden Servers aktiviert.
KONF.13.11 MTA-STS
| Produktbeschreibung |
Guidance
Die Mail Transfer Agent Strict Transport Security (MTA-STS) ist ein wichtiger Standard zur Erhöhung der Sicherheit im E-Mail-Verkehr, der die verschlüsselte Zustellung von Nachrichten durch die Erzwingung von Transport Layer Security (TLS) auf der Übertragungsebene gewährleistet. MTA-STS stellt dabei sicher, dass versendende Mail Transfer Agents (MTA) nur verschlüsselte Verbindungen zum Ziel-MTA aufbauen, wodurch Downgrade-Angriffe oder die Umleitung auf unsichere Kanäle wirksam unterbunden werden können. Der Zweck dieser Vorschrift liegt darin, die Vertraulichkeit und Integrität von E-Mail-Inhalten während der Übertragung zu schützen. Ohne MTA-STS könnte ein Angreifer die Kommunikation abfangen und den unverschlüsselten E-Mail-Verkehr mitlesen (Eavesdropping) oder die Nachricht manipulieren, bevor sie den Empfänger erreicht. Die Aktivierung kann das Risiko minimieren, dass E-Mails über unsichere oder unauthentifizierte Verbindungen übertragen werden, selbst wenn die Ziel-Institution TLS unterstützt, was einen robusten Schutz gegen gängige Man-in-the-Middle-Angriffe bietet. Obwohl DNS-Based Authentication of Named Entities (DANE) eine stärkere kryptografische Authentifizierung des TLS-Zertifikats des Ziel-MTA bietet, sollte MTA-STS zusätzlich aktiviert werden, da es eine alternative oder ergänzende Schutzschicht darstellt, falls DANE beim Kommunikationspartner noch nicht implementiert ist oder dessen DNS-Sicherheit (DNSSEC) nicht vertrauenswürdig ist.
14 - Verteilte Anwendungen
KONF.14.1 Verschlüsselung beim Transport
| Produktbeschreibung, Cryptography |
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE Kommunikation beim Transport über Netze nach {{ einem anerkannten Standard }} verschlüsseln.
Guidance
Werden Daten unverschlüsselt übertragen, so könnten sie abgehört oder unbemerkt manipuliert werden. Relevant sind hierbei alle von der Anwendung übertragenen Daten, inklusive Authentifizierung an der Benutzerschnittstelle oder API, Abruf von Daten, Server-Server-Replikation oder zur Datensicherung. Das betrifft sowohl Inhalts- als auch Metadaten. Die Umsetzung kann mit Algorithmen zur Transportverschlüsselung wie Transport Layer Security (TLS) oder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen. Für aktuelle Verschlüsselungsverfahren siehe BSI TR-02102. Die Konfiguration der Verschlüsselung kann sich daran orientieren, wie lange die transportieren Daten, z.B. Transaktionen, vertraulich zu behandeln sind. Eine Herausforderung hierbei sind Anwendungen, die über allgemeine Anbindungen mit anderen Institutionen kommunizieren, z.B. E-Mails oder Anrufe ins öffentliche Telefonnetz. Diese Anwendungen können nur ihren Teil der Verbindungsstrecke verschlüsseln, so dass der Rest der Strecke und damit die Verbindung an sich dennoch unverschlüsselt sein könnte. Überträgt die Anwendung keine schützenswerten Daten über das Netz, so ist die Anforderung entbehrlich.
KONF.14.1.1 Obligatorische Verschlüsselung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Anwendungen SOLLTE unverschlüsselte und anfällige Verbindungen über Netze deaktivieren.
Guidance
Obligatorische Verschlüsselung bedeutet, dass die Anwendung ausschließlich nach dem Stand der Technik verschlüsselt kommuniziert. Unverschlüsselte oder mit bekannten Methoden angreifbare Verbindungsanfragen werden dagegen abgelehnt. Die Verwendung obligatorischer Verschlüsselung im Internet ist aktuell sehr uneinheitlich: Viele E-Mail-Server z.B. verschlüsseln im Auslieferungszustand nur opportunistisch - also nur wenn der Verbindungsaufbau so funktioniert. Das macht Verbindungen anfällig für Downgrade-Angriffe. Diese lassen sich verhindern, indem unverschlüsselte Verbindungen vollständig deaktiviert werden. Andererseits kann es dadurch auch zu Verbindungsproblemen mit Servern kommen, die überhaupt keine Verschlüsselung mit aktuellen Protokollen unterstützen. Für aktuelle Verschlüsselungsverfahren siehe BSI TR-02102.
KONF.14.1.2 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
| Produktbeschreibung, Cryptography |
Statement
Konfiguration für Anwendungen KANN die Kommunikation Ende-zu-Ende über Netze verschlüsseln.
Guidance
Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt sicher, dass auch Server auf dem Weg zwischen den Endpunkten die Kommunikation nicht auslesen können. Die Unterstützung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unterscheidet sich zwischen verschiedenen Kommunikationsanwendungen noch immer erheblich: Viele E-Mail-Server verschlüsseln gar nicht oder nur bei Verwendung spezieller Erweiterungen so, während viele Messenger-Apps die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohne Nutzerinteraktion automatisch erzwingen. Dies kann je nach Anwendung z.B. mittels OpenPGP, S/MIME oder Signal Protocol geschehen. Für aktuelle Verschlüsselungsverfahren siehe BSI TR-02102. Für weitere Details zur Telekommunikation siehe "Kompendium für organisationsinterne Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf".
KONF.14.3 Iterative Beantwortung
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für DNS-Server SOLLTE die iterative Beantwortung von DNS-Anfragen aus dem Internet aktivieren.
Guidance
Bei iterativen Anfragen kommt die Antwort direkt vom autoritativen Server, statt auf zwischengespeicherte Antworten anderer DNS-Resolver zu vertrauen. Dies reduziert die Angriffsfläche für Cache Poisoning und erschwert DNS-Tunneling zur Datenexfiltration oder Command-and-Control-Kommunikation.
KONF.14.4 Caching
| Produktbeschreibung |
Statement
Konfiguration für Anwendungen von Endgeräten KANN eine Zwischenspeicherung häufig verwendeter Daten aktivieren.
Guidance
Caches sind lokale Zwischenspeicher, die Zugriffe beschleunigen oder bei Netzstörungen ersetzen können. Kann durch Caching-Funktionen auf dem Client, auf Servern in Außenstellen (z.B. Windows BranchCache, Squid Proxy Cache oder CacheFS) oder Caching auf WAN-Netzkomponenten umgesetzt werden.
15 - Ressourcenauslastung
KONF.15.1 Begrenzung des Speicherplatzes
| Produktbeschreibung, Denial of Service |
Statement
Konfiguration für Anwendungen von Hostsystemen KANN in der Anwendung zur Verfügung stehenden Speicherplatz pro {{ Zugangskonto oder Mandant }} anhand von {{ Schwellwerten }} einschränken.
Guidance
Dies ist besonders in Multi-Tenant-Architekturen relevant, wie sie häufig bei Cloud-Diensten oder SaaS-Anwendungen (Software as a Service) zum Einsatz kommen. Ein solcher maximaler Schwellwert (engl. threshold) könnte beispielsweise 5 GB oder 10 GB betragen und stellt die Obergrenze für den Speicherplatz dar, der einem einzelnen Konto oder Mandanten zugewiesen wird. Die Beschränkung des verfügbaren Speicherplatzes kann verhindern, dass ein einzelnes Konto oder ein Mandant die gesamten Ressourcen des Hostsystems belegt und so die Leistung für andere Nutzer negativ beeinflusst, was zu einer Denial-of-Service-Situation (DoS) führen könnte. Bei der Umsetzung ist es sinnvoll auch ein Benachrichtigungssystem zu etablieren, das Nutzer oder Administratoren informiert, wenn ein Schwellenwert kurz vor der Überschreitung steht. Zudem können automatisierte Prozesse zur Datenbereinigung (data lifecycle management) in Betracht gezogen werden, die ältere oder nicht mehr benötigte Dateien in solchen Fällen archivieren oder löschen, um den Speicherplatz effizient zu nutzen. Die Institution kann auch verschiedene Schwellenwerte für unterschiedliche Kontotypen oder Mandanten festlegen, basierend auf deren spezifischen Bedürfnissen.
KONF.15.2 Begrenzung der Rechenleistung
| Produktbeschreibung, Phishing, Denial of Service |
Guidance
Kann durch eine Beschränkung der Anzahl verwendeter Rechenkerne, der Rechenleistung pro Rechenkern oder durch eine indirekte Beschränkung (z.B. eine begrenzte Menge an Anfragen oder Eingabetoken) umgesetzt werden. Beispielsweise kann in einem Verzeichnisdienst ein maximaler Schwellwert für die Zeit eingestellt werden, die eine Suchanfrage in Anspruch nehmen darf, um die Auslastung des Verzeichnisdienstes durch einzelne Anfragen nicht zu gefährden.
KONF.15.3 Denial of Service
| Produktbeschreibung, Phishing, Denial of Service |
Statement
Konfiguration für Anwendungen von Hostsystemen KANN Schutzmaßnahmen gegen Denial of Service aktivieren.
Guidance
Denial-of-Service-Angriffe zielen darauf ab, die Webanwendung für legitime Nutzende nicht mehr erreichbar zu machen. Webanwendungen im öffentlichen Interesse sind häufig Ziel derartiger Angriffe. Mechanismen wie Content Delivery Network und Load Balancer können die Lastfähigkeit der Anwendung erhöhen, während Filterfunktionen Angriffsmuster erkennen und aus den Anfragen herausfiltern können.
KONF.15.4 Überbuchung von virtualisierten Ressourcen
| Produktbeschreibung, Hochverfügbarkeit |
Statement
Konfiguration für Virtualisierungslösungen KANN die Überbuchung von virtualisierten Ressourcen deaktivieren.
Guidance
Die Überbuchung (engl. overcommitment) beschreibt in Virtualisierungslösungen die Zuweisung von mehr virtuellen Ressourcen – etwa CPU-Kernen, Arbeitsspeicher oder Speicherplatz – an virtuelle Instanzen, als physisch tatsächlich vorhanden sind. Dies kann kurzfristig zu einer höheren Auslastung und Dichte von virtuellen Instanzen führen, birgt jedoch das Risiko, dass die zugrunde liegende Hardware unter Last nicht mehr alle angefragten Ressourcen bereitstellen kann. Der Zweck der Anforderung liegt darin, die Stabilität, Verfügbarkeit und Vorhersehbarkeit der virtualisierten Umgebung sicherzustellen. Ohne diese Begrenzung könnte es unter hoher Auslastung zu Leistungseinbrüchen, Systemabstürzen oder inkonsistenten Speicherzuständen kommen, während eine restriktive Konfiguration die Zuverlässigkeit und die Berechenbarkeit der Performance einer virtuellen Infrastruktur deutlich verbessern kann. Eine Institution kann die Umsetzung dieser Vorgabe durch verschiedene Maßnahmen erreichen: (1) In der Hypervisor-Konfiguration kann die Vergabe virtueller CPUs und Arbeitsspeicher exakt auf die physisch vorhandenen Ressourcen begrenzt werden. (2) Es kann sinnvoll sein, Profile oder Templates für virtuelle Maschinen zu nutzen, die konservative Standardwerte vorgeben, sodass die Gefahr unbeabsichtigter Überbuchung reduziert wird.
DEV - Entwicklung
1 - Grundlagen
DEV.1.1 Verfahren und Regelungen
| Security by Design |
Guidance
Für ein Verfahren zur Softwareentwicklung siehe BSI TR-03185. Entwickelt die Institution im Informationsverbund keine IT-Produkte, so sind diese und alle anderen Anforderungen der Praktik entbehrlich. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik.
DEV.1.1.1 Dokumentation
Guidance
Ohne eine Dokumentation könnte die Einhaltung der Verfahren und Regelungen von der Tagesform oder dem individuellen Wissen einzelner Mitarbeiter abhängen, was zu inkonsistenten Entscheidungen und Fehlern führen könnte; insbesondere beim Ausscheiden eines langjährigen Administrators könnte wertvolles prozessuales Wissen verloren gehen. Eine klare Dokumentation sichert die Verbindlichkeit und Wiederholbarkeit und dient als unverzichtbare Grundlage für die Einarbeitung neuer Kollegen, für die Durchführung von Audits und zur einheitlichen Anwendung der Regeln in der gesamten Institution. Die Dokumentation kann in einem eigenständigen Dokument als Richtlinie erfolgen, aber auch als Abschnitt in einem bereits bestehenden Dokument oder über die digital strukturiere Erfassung von Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, etwa über eine Software zum Management der Informationssicherheit. Sinnvoll ist es Ort und Struktur der Dokumentation an der jeweiligen Zielgruppe, d.h. den für das Management und die Umsetzung verantwortlichen Personen oder Rollen, auszurichten.
DEV.1.1.2 Zuweisung der Aufgaben
Statement
Entwicklung MUSS die mit den Verfahren und Regelungen verbundenen Aufgaben {{ zuständigen Personen oder Rollen }} zuweisen.
Guidance
Die Zuweisung von Aufgaben bezeichnet die eindeutige und verbindliche Übertragung von konkreten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Änderungsprozesses, wie etwa die Risikobewertung, die technische Umsetzung oder die finale Freigabe, an definierte Stellen in der Institution. Der Sinn dieser Vorschrift ist es, die Verantwortlichkeit ("Accountability") für jeden einzelnen Schritt im Prozess klarzustellen. Ohne eine solche Zuweisung könnten kritische Prüfungen unterbleiben, weil sich niemand explizit zuständig fühlt, was wiederum die Wahrscheinlichkeit fehlgeschlagener Änderungen erhöht. Eine klare Regelung kann sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden und jede Tätigkeit von einer dafür qualifizierten und befugten Stelle ausgeführt wird, was die Prozesssicherheit signifikant erhöht. Eine bewährte Methode zur Umsetzung ist die Erstellung einer RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), die tabellarisch für jeden Prozessschritt darstellt, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wer die Gesamtverantwortung trägt, wer zu konsultieren und wer zu informieren ist. Diese Zuständigkeiten können auch direkt in einem Workflow- oder Ticketsystem abgebildet werden, sodass Aufgaben, wie beispielsweise Genehmigungsschritte, automatisch an die richtige Gruppe oder Person weitergeleitet werden. Sinnvoll ist es die Zuweisung anhand von Rollen (z.B. "Anwendungsverantwortlicher", "Netzwerkadministrator", "Change Manager") vorzunehmen, statt an konkrete Personen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Prozesse auch bei Personalwechseln stabil weiterlaufen, da die Zuständigkeit an die Funktion und nicht an das Individuum gebunden ist.
DEV.1.1.3 Bekanntgabe
Statement
Entwicklung MUSS die zuständigen Personen oder Rollen über die Verfahren und Regelungen informieren.
Guidance
Wenn die Zuständigen die etablierten Verfahren nicht kennen, besteht die Gefahr, dass diese – sei es aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – umgangen werden, was die Schutzwirkung des gesamten Managementsystems untergräbt. So könnte ein neuer Systemadministrator eine weitreichende Konfigurationsänderung vornehmen, ohne den vorgeschriebenen Genehmigungsprozess zu durchlaufen, was zu einem unbemerkten Sicherheitsrisiko führen könnte. Eine gezielte Information kann hingegen die Akzeptanz der Regelungen fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rolle im Prozess verstehen und die Abläufe korrekt anwenden. Zur Umsetzung ist es sinnvoll die Dokumentation im Rahmen eines Onboarding-Prozesses bekanntzugeben und bei allen Änderungen eine automtatische Benachrichtigung aller zuständigen Personen oder Rollen anzustoßen.
DEV.1.2 Regelmäßige Überprüfung
Statement
Entwicklung MUSS die Verfahren und Regelungen {{ regelmäßig }} und anlassbezogen auf Aktualität überprüfen.
Guidance
Eine geplante Überprüfung der etablierten Verfahren und Regelungen dient dazu festzustellen, ob diese noch wirksam, effizient und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst sind. Eine anlassbezogene Überprüfung wird durch spezifische Ereignisse ausgelöst, wie etwa einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall, eine strategische Neuausrichtung der IT oder neue gesetzliche Anforderungen. Der Zweck dieser Anforderung ist es, die kontinuierliche Verbesserung und Anpassungsfähigkeit des Prozesses sicherzustellen, da veraltete Regelungen neuen technologischen Entwicklungen oder Bedrohungen nicht mehr gerecht werden könnten; ein vor Jahren für monolithische Anwendungen konzipierter Prozess ist beispielsweise für agile Entwicklungsmethoden oder Microservice-Architekturen ungeeignet. Die regelmäßige Überprüfung kann die Effektivität des Sicherheitsmanagements langfristig aufrechterhalten und die Resilienz der Institution stärken.
2 - Softwareentwicklung - Security by Design
DEV.2.1 Security by Design Architektur
| Security by Design |
Guidance
Unter "Security by Design" ist zu verstehen, dass Sicherheitsprinzipien und -mechanismen integrale Bestandteile der Architektur sind, anstatt nur nachträglich "angeflanscht" zu werden. Hierzu gehören Sicherheitsprinzipien wie Modularisierung, Verschlüsselung und Authentifizierung beim Entwurf der Architektur. Die Umsetzung kann durch Threat Modeling realisiert werden. Für Details siehe BSI TR-03185. Bei der Umsetzung von Security by Design empfiehlt sich auch ein Blick in die Praktik Konfiguration, spezifisch die Anforderungen zu Verschlüsselung, Authentifizierung, etc.
DEV.2.2 Dokumentation der (Software-)Architektur
| Security by Design |
Guidance
Die Architektur bezeichnet im konkreten Kontext die strukturierte Beschreibung der grundlegenden Komponenten einer Software sowie deren Schnittstellen, Abhängigkeiten und das Datenmodell. Sie stellt dar, wie Module, Datenflüsse und externe Systeme ineinandergreifen, und bildet damit das Gerüst für Wartung, Weiterentwicklung und Sicherheitsbewertungen. Ohne dokumentierte Architektur könnte eine Institution nach Jahren vor der Situation stehen, dass nur einzelne Entwickler den Aufbau verstehen, was den Wissenstransfer erschwert und bei Personalwechseln erhebliche Risiken birgt. Eine unklare oder fehlende Dokumentation könnte zudem dazu führen, dass Abhängigkeiten von proprietären Technologien übersehen werden, wodurch sich ein Vendor Lock-in entwickelt, der die Institution langfristig bindet. Umgekehrt kann eine nachvollziehbare Architektur Dokumentation sicherstellen, dass Schwachstellenanalysen effizient durchgeführt werden, dass Sicherheitslücken frühzeitig erkannt werden und dass neue Entwickler schneller eingearbeitet werden können. Zur Umsetzung der Anforderung kann eine Institution standardisierte Diagrammtypen wie UML oder C4 einsetzen, um Abhängigkeiten und Schnittstellen verständlich abzubilden. Hilfreich kann es sein, die Architektur in mehreren Sichten zu dokumentieren, etwa eine logische Sicht (Funktionen und Module), eine technologische Sicht (Server, Container, Frameworks) und eine sicherheitsrelevante Sicht (z. B. Trust Boundaries). Die Dokumentation kann in Versionskontrollsystemen wie Git gepflegt werden, sodass Änderungen an Architekturentscheidungen nachvollziehbar bleiben. Ergänzend kann es praktikabel sein, automatisierte Werkzeuge einzusetzen, die Code-Strukturen analysieren und Diagramme generieren, wodurch Konsistenz zwischen Dokumentation und Implementierung unterstützt werden kann.
DEV.2.3 Ausführbarkeit mit minimalen Rechten
| Security by Design |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE die fehlerfreie Ausführung mit den geringst möglichen Berechtigungen verankern.
Guidance
Die Anwendung ermöglicht die Ausführung mit den geringst möglichen Berechtigungen, wenn sie nur die Berechtigungen benötigt, die für die gerade intendierte Funktionalität erforderlich sind (also z.B. auch ohne Kamerazugriff funktioniert, wenn Nutzende nur vorhandene Bilder betrachten möchten). Sind einzelne Berechtigungen nicht vorhanden, so funktioniert die Anwendung mit entsprechenden Einschränkungen weiterhin (Graceful Degradation).
DEV.2.4 Einschränkung Zugriffs auf Quellcode
| Security by Design |
Guidance
Eine Einschränkung des schreibenden Zugriffes auf den Quellcode auf die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personen oder IT-Systeme hilft, unbefugte Änderungen am Quellcode zu verhindern. Nach dem Grundsatz der geringstmöglichen Berechtigung benötigen schreibenden Zugriff nur Personen wie Entwickler oder Maintainer, zu deren Aufgaben die Arbeit am Code gehört.
DEV.2.5 Einschränkung des Zugriffs auf Zugangsdaten
| Security by Design |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE den lesenden und schreibenden Zugriff auf Zugangsdaten einschränken.
Guidance
Von der Anwendung verwendete Zugangsdaten können z.B. API-Schlüssel oder Datenbankanmeldeinformationen sein. Statt diese im Quellcode zu hinterlegen ist es besser, sie in Umgebungsvariablen oder sogenannten Vaults zu speichern. Hierbei hilft es auch, solche Daten mit .gitignore-Regeln aus der Versionskontrolle auszuschließen.
DEV.2.6 Widerstandsfähigkeit gegen gängige Angriffsmuster
| Security by Design |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE Schutzfunktionen gegen gängige Angriffsmuster installieren.
Guidance
Gängige Angriffsmuster sind wiederkehrende Vorgehensweisen von Angreifenden, die in der Praxis häufig auftreten, z. B. SQL-Injection, Cross-Site-Scripting (XSS) oder Pufferüberläufe. Welche Angriffsmuster für die konkrete Anwendung gängig sind, hängt von Funktionalität und Architektur der Anwendung ab, z.B. Prompt Injection bei generativer KI. Die Vorschrift zielt darauf ab, dass Produkte bereits in der Entstehung so gestaltet werden, dass typische Schwachstellen systematisch erschwert werden. Ohne entsprechende Vorkehrungen könnte ein Angreifer etwa durch manipulierte Eingaben vertrauliche Daten auslesen oder unautorisiert Funktionen steuern. Werden Schutzfunktionen frühzeitig eingebaut, kann die Stabilität des Produkts erhöht, die Angriffsfläche reduziert und das Vertrauen der Nutzenden gestärkt werden. Zur Umsetzung können etablierte Programmierpraktiken wie das Verwenden sicherer Standardbibliotheken, das Einschränken von Nutzerrechten im Code oder das Einführen von Fallback-Mechanismen bei fehlerhaften Eingaben verwendet werden. Ergänzend kann die Institution Secure Coding Guidelines nutzen, die häufige Angriffsmuster adressieren und Entwickelnden praxisnahe Hilfen bieten.
DEV.2.6.1 Eingabevalidierung
| Security by Design, Produktbeschreibung |
Guidance
Bei der Eingabevalidierung (Input Validation) wird getestet, ob die Eingabedaten eingeschleuste Befehle enthalten, z.B. SQL-Injection, Kommandozeilenbefehle oder Prompt Injection bei generativer KI. Welche Eingaben betroffen sein könnten, kann durch eine Taint Analyse herausgefunden werden. Alternativ können auch alle Eingabedaten validiert werden (Server Side Validation).
DEV.2.6.2 Ausgabekodierung
| Security by Design, Produktbeschreibung |
Guidance
Ausgabekodierung (Output Encoding) ist wichtig, da sie spezielle Zeichen neutralisiert und so Angriffe wie Cross-Site Scripting (XSS) oder HTML-Injektionen verhindert, die ansonsten Schadcode ausführen könnten. Empfehlenswert ist kontextabhängiges Encoding und Escaping, basierend auf standardisierten Frameworks wie OWASP ESAPI.
3 - Softwareentwicklung - Härtung
DEV.3.1 Replay-Angriffe
| Authentication and Authorization, Replay Attacks, Session Hijacking, Produktbeschreibung |
Guidance
Wenn die Anwendung Anfragen von anderen Anwendungen oder IT-Systemen entgegennimmt (z.B. per API), dann besteht die Gefahr, dass Angreifer eine vorherige Anfrage erneut verwenden um unbefugt Zugang zu erhalten. Maßnahmen können sein: (1) Identifikatoren, die nur einmal gültig sind (Nonce, Sequenznummern), (2) kryptographische Mechanismen wie MAC und Digitale Signaturen, Challenge-Response-Authentifizierung, OTP.
DEV.3.2 Routinen zur Fehlerbehandlung
| Security by Design, Error Handling, Produktbeschreibung |
DEV.3.3 Deaktivierung der Ausgabe schützenswerter Daten durch Fehlermeldungen
| Security by Design, Error Handling, Produktbeschreibung |
4 - Softwareentwicklung - Code
DEV.4.1 Nutzerinformation bei kritischen Ereignissen
DEV.4.2 Einbindung externer Software
| Lieferketten, Secure Compiling Practices |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE die Einbindung externer Softwareartefakte und -Schnittstellen aus unzuverlässigen oder unbekannten Quellen untersagen.
Guidance
Externe Softwareartefakte sind in diesem Kontext nicht von der Institution entwickelte, in die eigene Anwendung eingebundene oder zur Laufzeit nachgeladene Bestandteile wie Bibliotheken, Frameworks, Container-Images, Plug-ins, Packages, Binärdateien, Skripte, Modelle, Templates oder Build-Abhängigkeiten (sog. Third-Party Components, Dependencies) verwendet. Externe Softwareschnittstellen sind fremde technische Übergabe- und Kommunikationspunkte, über die eine Anwendung Funktionen oder Daten anderer Systeme nutzt, etwa APIs, Webhooks, SDK-Schnittstellen, Datenfeeds, Authentifizierungsdienste oder Remote Services; geläufige englische Begriffe sind Third-Party APIs, External Interfaces, Webhooks, SDKs und Remote Services. Eine Quelle ist unzuverlässig, wenn zukünftig mit Verstößen gegen die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität durch sie zu rechnen ist (d.h. eine Prognose der Vertrauenswürdigkeit). Dies ist insbesondere der Fall, wenn erhebliche Verstöße gegen die Schutzziele durch sie begangen worden sind oder Anzeichen dafür vorliegen, dass bei einer Verwendung mit solchen Verstößen zu rechnen ist. Unbekannte Quellen meint hier Quellen, deren Herkunft, Integrität, Pflegezustand, Verantwortlichkeit, Vertrauenswürdigkeit oder Sicherheitsniveau nicht belastbar nachvollziehbar ist, etwa anonyme Paket-Repositories, private Download-Links, unklare Git-Repositories, veraltete Mirror-Server, nicht verifizierte Container-Registries oder Schnittstellen ohne erkennbare Betreiber-, Sicherheits- und Änderungsinformationen.
DEV.4.3 Softwarebestandteile (SBOM)
| Produktbeschreibung, Lieferketten |
DEV.4.4 Integrität externer Software
| Secure Compiling Practices |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE die Integrität externer Softwareartefakte und -Schnittstellen vor dem Release testen.
Guidance
Gemeint ist damit sowohl die technische Unversehrtheit (z. B. durch kryptografische Prüfungen wie Hash- oder Signaturvalidierung) als auch die inhaltliche Zuverlässigkeit (z. B. keine eingeschleusten Schadfunktionen oder versteckte Abhängigkeiten). Der Sinn und Zweck dieser Anforderung liegt darin, die Risiken durch unsichere oder manipulierte Fremdkomponenten zu reduzieren. So könnte ein Angreifer Schadcode in eine weit verbreitete Bibliothek einschleusen, die dann unbemerkt in der Anwendung landet, oder eine Abhängigkeit könnte im Hintergrund auf nicht mehr gepflegte Versionen verweisen. Eine wirksame Integritätsprüfung kann verhindern, dass fehlerhafte oder kompromittierte Bausteine in produktive Anwendungen gelangen und kann damit auch die Abhängigkeit von nicht vertrauenswürdigen Quellen abmildern. Zur Umsetzung können (1) Hashwerte oder digitale Signaturen von Bibliotheken mit den Referenzwerten der Hersteller verglichen werden, (2) der Bezug externer Pakete über offizielle, verifizierte Repositories, statt über inoffizielle Quellen stattfinden, und (3) in der Build-Pipeline eine automatisierte Integritätsprüfung eingerichtet sein, die verdächtige oder unvollständige Bibliotheken blockieret. Ergänzend kann eine institutionseigene Allowlist gepflegt werden, die geprüfte Versionen von Bibliotheken enthält, sodass Entwickler nicht unkontrolliert beliebige Abhängigkeiten einbinden. Ein praktischer Tipp kann sein, die Prüfmechanismen möglichst früh im Entwicklungsprozess zu automatisieren, um spätere manuelle Nacharbeiten oder Verzögerungen vor einem Release zu vermeiden.
DEV.4.5 Updates externer Software
| Lieferketten, Secure Compiling Practices |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE externe Softwareartefakte auf Sicherheitsupdates vor dem Release testen.
Guidance
Werden veraltete Softwareartefakte (z.B. Bibliotheken oder Container) in eine veröffentlichte Software eingebunden, so können diese Sicherheitslücken oder Fehler enthalten, die in den aktuellen Versionen bereits behoben sind. Prüfen Sie daher vor einer Freigabe der Software, ob eingebundene Software aktualisiert wurde.
DEV.4.6 Compileroptionen
| Secure Compiling Practices |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE Compileroptionen für Sicherheitsfunktionen vor dem Release aktivieren.
Guidance
Compileroptionen wie Stack Canaries, PIE, PIE, CFI können automatisch Schutzmechanismen in Programme einbauen. Bewährte Praxis ist es, diese Compileroptionen zu aktivieren, sofern es keine entgegenstehenden besonderen Gründe gibt, darauf im Einzelfall zu verzichten. Werden interpretierte Programmiersprachen verwendet, so ist die Anforderung analog auf die Interpreter-Optionen anzuwenden.
DEV.4.7 Deterministischer Binärcode
| Secure Compiling Practices |
Statement
Entwicklung für Anwendungen KANN eine reproduzierbare Vorgehensweise zur Erstellung eines bestimmten Binärcodes aus dem Quellcode dokumentieren.
Guidance
Ein bestimmter Binärcode meint hier eine reproduzierbare Anwendung (Reproducible builds). Das bedeutet, dass jeder, der denselben Quellcode und dieselbe Build-Umgebung verwendet, bitweise identische Binärdateien erstellt, was die Integrität der Software gegen Manipulationen oder Malware sichert. Dies geschieht durch die genaue Beschreibung der Build-Umgebung und die Vermeidung von zufälligen Faktoren wie Zeitstempeln, die sich auf die erzeugten Artefakte auswirken könnten.
DEV.4.8 Default-Zugangsdaten
| Produktbeschreibung, Security by Default |
Guidance
Falls die Software Default-Zugangsdaten wie Passwörter oder Zertifikate enthält, so ist eine sichere Nutzung der Software nur möglich, wenn Nutzende hiervon Kenntnis erhalten um die Zugangsdaten ändern zu können. Sind keine Default-Zugangsdaten erforderlich, so ist die Anforderung entbehrlich.
DEV.4.9 Voreinstellungen nach dem Prinzip "Security by Default"
| Produktbeschreibung, Security by Default |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE Voreinstellungen nach dem Prinzip "Security by Default" aktivieren.
Guidance
Voreinstellungen sind die Parameter der Anwendung, mit denen diese im Auslieferungszustand (oder bei Cloud-Anwendungen beim Anlegen eines neuen Zugangskontos) ausgeführt wird. Welche Parameter hier konkret sicher sind ergibt sich aus der Praktik Konfiguration für die jeweilige Art von Zielobjekten.
DEV.4.10 Protokollierung von Codeänderungen
| Change Management |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE Änderungen am Quellcode einschließlich Zeitpunkt, Inhalt der Änderung, ändernder Person und der Begründung der Änderung protokollieren.
Guidance
Im Kontext dieser Anforderung bezeichnet Quellcode den in einer Programmiersprache geschriebenen, von Menschen lesbaren Anteil einer Anwendung, während eine Änderung jede Anpassung, Ergänzung oder Entfernung dieses Codes umfasst. Unter Begründung ist die dokumentierte fachliche oder technische Motivation zu verstehen, die erläutert, warum eine Änderung notwendig war, beispielsweise zur Fehlerbehebung, Funktionserweiterung oder Verbesserung der Sicherheit. Der Zeitpunkt entspricht dabei einem präzisen Zeitstempel, der eine eindeutige zeitliche Nachvollziehbarkeit erlaubt, und die ändernde Person ist diejenige, die die Modifikation fachlich veranlasst oder technisch durchgeführt hat – nicht zwingend dieselbe Rolle wie ein Freigebender oder Reviewer. Die Protokollierung kann verhindern, dass unautorisierte oder fehlerhafte Anpassungen unentdeckt bleiben, und sie kann im Streitfall eine klare Nachvollziehbarkeit bieten. Ohne diese Nachweise könnte es zu unklaren Verantwortlichkeiten, erhöhtem Manipulationsrisiko oder schwer nachvollziehbaren Fehlfunktionen kommen. Eine Institution kann diese Anforderung durch Nutzung von Versionsverwaltungssystemen wie Git oder Subversion umsetzen, indem sie für jede Änderung standardisierte Commit-Meldungen mit Zeitstempel, Autor und Begründung erzwingt. Ergänzend kann ein Workflow etabliert werden, bei dem Änderungen erst nach einem Merge- oder Pull-Request mit dokumentierter Beschreibung in den Hauptzweig gelangen. Sinnvoll ist es zudem, einfache Vorlagen oder Textbausteine für Begründungen bereitzustellen, sodass Änderungen einheitlich und vollständig erklärt werden können. Für Transparenz kann zusätzlich ein automatisches Änderungsprotokoll generiert werden, das regelmäßig exportiert oder archiviert wird, um auch ohne Zugriff auf das Versionsverwaltungssystem auswertbar zu bleiben.
DEV.4.11 Test bei Änderungen am Quellcode
| Change Management |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE Änderungen am Quellcode im Einklang mit den Verfahren und Regelungen für Änderungen und Tests testen.
Guidance
„Änderungen am Quellcode“ (engl. source code changes) bezeichnet im gegebenen Kontext sämtliche Modifikationen, die an den Programmbestandteilen einer Anwendung vorgenommen werden, also etwa neue Funktionen, Fehlerkorrekturen oder Anpassungen an Schnittstellen. Fehlerhafte oder ungetestete Anpassungen könnten etwa zu Sicherheitslücken, Datenverlust oder Instabilitäten im Betrieb führen, wohingegen eine strukturierte Prüfung verhindern kann, dass bekannte Schwachstellen erneut auftreten oder unbeabsichtigte Seiteneffekte entstehen. Solche Änderungen sind daher als Teil des Change Managements zu betrachten, dessen Anforderungen im Einzelnen in der Praktik Änderungen und Tests zu finden sind. Zur praktischen Umsetzung kann eine Institution jede Änderung automatisiert durch Static Application Security Testing (SAST) prüfen, wodurch potenzielle Schwachstellen direkt im Quellcode erkannt werden können. Ergänzend ist es sinnvoll Dynamic Application Security Testing (DAST) einzusetzen, um die lauffähige Anwendung in einer Testumgebung gegen typische Angriffe wie SQL-Injection oder Cross-Site-Scripting zu überprüfen. Sinnvolle Maßnahmen können dabei sein: (1) Aufbau einer Continuous-Integration-Pipeline, die automatisierte Unit-, Integrations- und Sicherheitstests einbindet und Ergebnisse konsolidiert darstellt, (2) Durchführung von manuellen explorativen Tests in einer isolierten Testumgebung, um auch unerwartete Nutzungsmuster zu prüfen, (3) Einsatz von Regressionstests, die sicherstellen können, dass neue Änderungen keine bestehenden Funktionen beeinträchtigen. Eine Institution kann damit die Qualitätssicherung stärken und gleichzeitig Angriffsflächen durch fehlerhafte Änderungen reduzieren.
5 - Softwareentwicklung - Updates
DEV.5.1 Verankerung des Zeitraums für Updates
| Produktbeschreibung |
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE die Bereitstellung von Sicherheitsupdates mindestens für {{ einen bestimmten Zeitraum }} verankern.
Guidance
Hierbei wird festgelegt, für welchen konkreten Zeitraum Sicherheitsaktualisierungen (Patches) für das Produkt mindestens bereitgestellt werden. Dazu gehört auch eine Definition von welchem Zeitpunkt aus der Zeitraum berechnet wird, z.B. Erstveröffentlichung des Produkts. Denken Sie dabei daran, ob ggf. Compliance-Verpflichtungen einzuhalten sind, z.B. § 475b Abs. 3 Nr. 2 BGB für Verbraucherverträge.
DEV.5.2 Information über Zeitraum für Updates
6 - Freigabe
DEV.6.1 Freigabe nach Änderungen und Tests
Statement
Entwicklung SOLLTE die Freigabe zur Nutzung im Einklang mit den entsprechenden Verfahren und Regelungen für Änderungen und Tests autorisieren.
Guidance
Eine Freigabe zur Nutzung (Release) meint hier die formelle und autorisierte Überführung einer entwickelten oder geänderten IT-Komponente (wie Software, Systemkonfiguration, Dienstleistung) von einer Test- oder Entwicklungsumgebung in eine Produktions- oder Betriebsumgebung, um den Endbenutzern zur Verfügung zu stehen. Die Vorschrift zielt darauf ab, sicherzustellen, dass nur getestete und abgestimmte Änderungen in den Betrieb gelangen. Ohne diese Autorisierung könnte ungetesteter Code oder eine nicht genehmigte Systemänderung zu schwerwiegenden Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder Sicherheitslücken führen. Eine formalisierte Freigabe kann die Integrität und Verfügbarkeit von Systemen schützen, indem sie die Einhaltung der etablierten Verfahren und Regelungen für Änderungen und Tests sicherstellt.
7 - Bereitstellung und Betrieb
DEV.7.1 Sichere Bereitstellung
Statement
Entwicklung SOLLTE die Bereitstellung im Einklang mit den entsprechenden Verfahren und Regelungen für Änderungen und Tests verankern.
Guidance
Die Bereitstellung ist der Prozessschritt, durch den eine neu entwickelte oder geänderte Softwareversion, ein Dienst oder ein System in die Produktionsumgebung überführt und dort aktiv für die Endnutzer oder Geschäftsprozesse zugänglich gemacht wird. Die Anforderungen aus der Praktik Änderungen und Tests (also zum Change Management) betreffen auch die Bereitstellung. Eine geordnete Bereitstellung minimiert das Risiko, dass ungetestete oder nicht genehmigte Änderungen in Betrieb gehen, was sonst zu Dienstunterbrechungen, Datenverlust oder der Ausnutzung von Sicherheitslücken führen könnte.
DEV.7.2 Zertifikatsmonitoring
Statement
Entwicklung für Anwendungen SOLLTE die Ausstellung neuer Zertifikate für die von der Anwendung verwendeten Domains überwachen.
Guidance
Neue Zertifikate sind in diesem Kontext digitale Zertifikate, insbesondere TLS-/Serverzertifikate nach X.509, die zu einer von der Anwendung genutzten Domain oder Subdomain ausgestellt werden könnten und deren öffentliche Existenz regelmäßig über Certificate-Transparency-Protokolle, Zertifikatsregister oder vergleichbare Quellen erkennbar ist. Von der Anwendung verwendete Domains sind dabei die DNS-Namen, über die die Anwendung selbst, ihre Schnittstellen, Weiterleitungen, Mandantenbereiche oder technische Begleitdienste erreichbar sind, etwa Web-Frontends, API-Endpunkte, CDN- oder Load-Balancer-Namen; fachlich wird häufig von application domains, hostnames, FQDNs oder DNS names gesprochen. Die Vorschrift zielt darauf ab, ungewöhnliche oder unberechtigte Zertifikatsausstellungen frühzeitig erkennbar zu machen, weil eine solche Ausstellung auf Fehlkonfigurationen, kompromittierte DNS-Kontrolle, Missbrauch einer Validierungsmethode oder Vorbereitungen für Phishing- und Man-in-the-Middle-Szenarien hinweisen könnte. Eine entsprechende Beobachtung kann die Zeit bis zur Erkennung verkürzen und ermöglichen, betroffene Domains, Zertifizierungsstellen, DNS-Einträge oder Validierungswege gezielt zu prüfen, bevor Nutzende oder technische Clients einer täuschend echt wirkenden Gegenstelle vertrauen. Hierzu ist es sinnvoll Abfragen öffentlicher Certificate-Transparency-Logs für definierte FQDNs und Wildcards, Alarmierungen bei neuen Zertifikaten außerhalb erwarteter Aussteller oder Namensmuster, sowie regelmäßige Abgleiche einer gepflegten Domainliste mit neu beobachteten Zertifikatseinträgen zu verwenden.