BSI Methodik Grundschutz++

GC - Governance und Compliance

1 - Grundlagen

GC.1.1 Errichtung und Aufrechterhaltung eines ISMS

Statement

Governance und Compliance MUSS Verfahren und Regelungen zur Errichtung und Aufrechterhaltung eines ISMS nach {{ einem anerkannten Standard }} verankern.

Guidance

Diese Anforderung ist der Ausgangs- und Endpunkt für ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Ein ISMS besteht aus Verfahren (d.h. bestimmten Abläufen, die mit Zuständigkeiten und Ressourcen versehen sind) und Regelungen (also festgelegten Regeln, die von allen Mitarbeitenden und sonstigen Verpflichteten einzuhalten oder technisch umgesetzt sind). Die Anforderung ist erst dann als erfüllt anzusehen, wenn die komplette Vorgehensweise mindestens einmal vollständig durchlaufen wurde. Unter „etabliert“ bzw. „errichtet“ ist hier zu verstehen, dass die Anforderungen an das ISMS standardkonform umgesetzt wurden. Unter "aufrechterhalten" ist hier zu verstehen, dass die Einhaltung der Anforderungen kontinuierlich überprüft wird und bei Bedarf Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Die bei der Festlegung der Verfahren und Regelungen im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den weiteren Anforderungen dieses Anwenderkataloges.

GC.1.2 Freigabe des ISMS

Statement

Governance und Compliance MUSS alle festgelegten Verfahren für das ISMS durch die Institutionsleitung autorisieren.

Guidance

Die Freigabe des Prozesses der ISMS-Verfahren erfolgt durch die Institutionsleitung. Diese Freigabe sollte dokumentiert werden, um Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Beispielsweise kann diese Freigabe durch die Vorlage eines Managementberichts eingeholt werden.

2 - Institutionskontext

GC.2.1 Festlegung des externen Kontextes der Institution

Statement

Governance und Compliance MUSS alle für das Informationssicherheitsmanagement relevanten externen Rahmenbedingungen analysieren.

Guidance

Alle externen Faktoren, die einen Einfluss auf die Informationssicherheitsziele und -strategie der Institution haben, werden systematisch analysiert und dokumentiert. Dazu zählen insbesondere Faktoren, die von außen auf die Institution einwirken wie z.B. gesellschaftliche und kulturelle Faktoren, die die Erwartungen an die Institution prägen; rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene; technologische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Informationssicherheit; wirtschaftliche Bedingungen im relevanten Marktumfeld und ökologische und physische Umweltbedingungen am Standort der Institution.

GC.2.2 Festlegung des internen Kontextes der Institution

Statement

Governance und Compliance MUSS alle für das Informationssicherheitsmanagement relevanten internen Rahmenbedingungen analysieren.

Guidance

Alle internen Faktoren, die einen Einfluss auf die Informationssicherheitsziele und -strategie der Institution haben, werden systematisch analysiert und dokumentiert. Dazu zählen institutionseigene Faktoren wie z.B. vorhandene Institutionsstrategien, Werte und Institutionsziele; die Institutionsstruktur mit Hierarchien, Abteilungen und Zuständigkeitsbereichen; die in Ihrer Institution etablierte Prozesse und Arbeitsabläufe; vorhandene IT-Infrastruktur und Informationssysteme und die Institutionskultur und Einstellungen zur Sicherheit.

3 - Compliance-Management

GC.3.1 Verfahren und Regelungen

Compliance-Management
Statement

Governance und Compliance MUSS ein Verfahren zur systematischen Erfassung und Verwaltung von Compliance-Verpflichtungen unter Einbezug der jeweiligen Priorität für das ISMS verankern.

Guidance

Die systematische Erfassung der informationssicherheitsrelevanten Compliance-Anforderungen ist Grundlage für eine wirksame Umsetzung. Das Compliance Management stellt sicher, dass alle gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Verpflichtungen im Bereich der Informationssicherheit eingehalten werden. Aufgrund der hohen Komplexität des modernen Rechts ist für die Rechtspflege eine eigene Rechtsabteilung oder die Beauftragung von Mitgliedern der rechtsberatenden Berufe zweckmäßig. Die bei der Festlegung des Verfahrens im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik. Die systematische Erfassung und Verwaltung von Compliance-Verpflichtungen für Informationssicherheit bilden die Grundlage für deren wirksame Umsetzung und kontinuierliche Überwachung.

GC.3.1.1 Gesetzliche Verpflichtungen
Compliance-Management, Inventories
Statement

Governance und Compliance MUSS gesetzliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, analysieren.

Guidance

Gesetzliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, sind dokumentiert. Gesetzliche Verpflichtungen meint alle Pflichten, die sich unmittelbar aus dem Recht ergeben, inklusive des Verfassungsrechts, Europarechts und Verordnungen. Relevante gesetzliche Verpflichtungen können sich je nach Institution z. B. aus Grundrechten, Cyber Resilience Act, Data Act, Digital Markets Act, NIS, DSGVO, BDSG, TKG, TDDDG oder GeschGehG ergeben. Hierbei werden Verpflichtungen, die sich mittelbar auswirken wie die Arbeitsstättenverordnung oder allgemeine Regelungen zur Fürsorgepflicht, auch beachtet.

GC.3.1.2 Anhörung zuständiger Stellen
Compliance-Management
Statement

Governance und Compliance SOLLTE für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen in der Informationsverarbeitung zuständige Stellen in der Institution anhören.

Guidance

Für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen in der Informationsverarbeitung zuständige Stellen in der Institution wurden bei der Dokumentation der Compliance-Verpflichtungen angehört. Hierunter können z. B. Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragte, Brandschutzbeauftragte oder Fachverantwortliche bei branchenspezifischen Vorschriften fallen.

GC.3.1.3 Vertragliche Verpflichtungen
Compliance-Management
Statement

Governance und Compliance SOLLTE vertragliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, analysieren.

Guidance

Vertragliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen, sind dokumentiert. Vertragliche Verpflichtungen meint alle Pflichten, die sich aus rechtlich bindenden Vereinbarungen ergeben, unabhängig davon, ob diese als Vertrag bezeichnet werden oder nicht.

GC.3.1.4 Prävention von Verstößen
Compliance-Management
Statement

Governance und Compliance SOLLTE Verfahren zur Prävention gegen Verstöße verankern.

Guidance

Verfahren können z. B. zielgruppengerechte Schulungen der für die Umsetzung und Einhaltung zuständigen Personen, die Berücksichtigung der Compliance-Verpflichtungen bei Freigabe- und Testprozessen sowie die Förderung einer konstruktiven Fehlerkultur sein.

4 - Stakeholder

GC.4.1 Analyse der externen interessierten Parteien

Statement

Governance und Compliance MUSS alle externen interessierten Parteien sowie ihre Bedürfnisse und Erwartungen an das Informationssicherheitsmanagement der Institution analysieren.

Guidance

Alle relevanten externen interessierten Parteien werden ermittelt. Die externen interessierten Parteien umfassen beispielsweise: Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden, Kunden, Dienstleister, Gesellschaft/Öffentlichkeit. Die Relevanz und Priorität der identifizierten Anforderungen werden bewertet und auf Grundlage dessen wird festgelegt, welche dieser Anforderungen als verbindliche Verpflichtungen in das ISMS aufgenommen werden.

GC.4.2 Analyse der internen interessierten Parteien

Statement

Governance und Compliance MUSS alle internen interessierten Parteien sowie ihre Bedürfnisse und Erwartungen an das Informationssicherheitsmanagement der Institution analysieren.

Guidance

Alle relevanten internen interessierten Parteien werden ermittelt. Die internen interessierten Parteien umfassen beispielsweise: Geschäftsführung, ISB, DSB, Mitarbeiter, Führungskräfte, Betriebsrat/Personalrat.

5 - Informationssicherheitsleitlinie

GC.5.1 Festlegung von Zielen für die Informationssicherheit

Statement

Governance und Compliance MUSS konkrete und messbare Ziele für die Informationssicherheit auf Basis der identifizierten Rahmenbedingungen festlegen.

Guidance

Die Ziele sollten Bezug zu den Geschäftszielen der Institution aufweisen und müssen messbar und konkret sein, z. B.: 98% der aktiven Endgeräte im Netzwerk der Institution verfügen über eine aktuelle Antivirensoftware, deren Signaturdatenbank nicht älter als 24 Stunden ist. Die Ziele sollten die Anforderungen der interessierten Parteien sowie den Kontext berücksichtigen.

GC.5.1.1 Festlegung einer Sicherheitsstrategie
Statement

Governance und Compliance MUSS eine grundlegende Strategie zur Erreichung der Ziele für die Informationssicherheit gemeinsam mit der Institutionsleitung festlegen.

Guidance

Die Sicherheitsstrategie legt fest, wie die Organisation die Ziele erreichen möchte und fokussiert inbesondere den übergeordneten Ansatz und die Prinzipien.

GC.5.1.2 Verpflichtung der Institutionsleitung
Führungsverantwortung
Statement

Governance und Compliance MUSS die Verpflichtung der Institutionsleitung zuweisen.

Guidance

Die Verpflichtung der Institutionsleitung beinhaltet die Übernahme der Gesamtverantwortung, die Bestätigung und Überwachung der Informationssicherheitsziele bezüglich der Organisationsziele und die Förderung des ISMS. Die Förderung des ISMS erfolgt durch Beteiligung (z. B. Führungsentscheidungen), Bestätigung der Informationssicherheitsorganisation, Unterstützung der Integration des ISMS, Bereitstellung von Ressourcen (z. B. finanzielle, personelle, technische, infrastrukturelle) und die Unterstützung der kontinuierlichen Verbesserung.

GC.5.1.3 Erstellung einer Sicherheitsleitlinie
Statement

Governance und Compliance MUSS eine für die Institution passende Sicherheitsleitlinie festlegen.

Guidance

Die Sicherheitsleitlinie dient als zentrale Weisung und als Orientierung für alle sicherheitsrelevanten Entscheidungen und Aktivitäten und fördert ein gemeinsames Verständnis der Bedeutung und Ausrichtung der Informationssicherheit. Die Leitlinie für Informationssicherheit enthält insbesondere die Gesamtverantwortung und Verpflichtung der Institutionsleitung, Informationssicherheitsziele, eine Informationssicherheitsstrategie, die Benennung der Rollen und Zuständigkeiten sowie die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung.

GC.5.1.4 Freigabe der Sicherheitsleitlinie
Führungsverantwortung
Statement

Governance und Compliance MUSS die festgelegte Sicherheitsleitlinie durch die Institutionsleitung autorisieren.

Guidance

Diese Autorisierung muss dokumentiert werden.

6 - Geltungsbereich

GC.6.1 Festlegung des Geltungsbereichs

Statement

Governance und Compliance MUSS den nachvollziehbar abgegrenzten Geltungsbereich nach Freigabe der Institutionsleitung festlegen.

Guidance

Der Geltungsbereich legt den formalen und organisatorischen Umfang (Scope) fest, in dem das ISMS angewendet wird. Es wird festgelegt, welche Institutionsbereiche und Tätigkeiten formell zum Geltungsbereich gehören und infrastrukturell abgegrenzt, welche Standorte und Systeme innerhalb des Geltungsbereichs liegen; welche externen Partner oder Dienstleister in das ISMS einzubeziehen sind und welche Bereiche bewusst nicht Bestandteil des Geltungsbereichs sind.

7 - Informationssicherheitseinstufung

GC.7.1 Vorgehen bei der Informationssicherheitseinstufung

Statement

Governance und Compliance MUSS ein Verfahren für die Festlegung von Geschäftsprozessen und die Einstufung des Schutzbedarfs dieser Geschäftsprozesse oder den hierbei verarbeiteten Informationen verankern.

Guidance

Die Informationssicherheitseinstufung dient der systematischen Identifikation des Schutzbedarfs von Geschäftsprozessen und verarbeiteten Informationen. Hierbei wird zwischen dem Schutzbedarf „normal“ und „hoch“ unterschieden. Der prozessorientierte Ansatz stellt die Verbindung zwischen Geschäftsprozessen und Informationen in den Vordergrund. Die konkrete Ausgestaltung dieses Verfahrens obliegt der Instution(-sleitung).

GC.7.1.1 Festlegung der Geschäftsprozesse
Statement

Governance und Compliance MUSS die Geschäftsprozesse oder Informationen die für den Geltungsbereich relevant sind festlegen.

Guidance

Hierbei kann oft auf bestehende Prozesslandkarten und Managementsysteme zurückgegriffen werden. Besteht noch keine Prozessübersicht in der Institution, so können die technischen und organisatorischen Praktiken als Ausgangsvorschlag für relevante Prozesse herangezogen werden (siehe Prozessschritt 2 - Anforderungsanalyse).

GC.7.1.2 Festlegung des Schutzbedarfs
Statement

Governance und Compliance MUSS eine Einstufung des Schutzbedarfs der relevanten Geschäftsprozesse oder Informationen unter Berücksichtigung der Geschäftsziele und in Absprache mit der Institutionsleitung festlegen.

Guidance

Das Ergebnis der Schutzbedarfsfeststellung ist eine Übersicht des Schutzbedarfs der zu verarbeitenden Informationen, sowie der Relevanz der Geschäftsprozesse. Die Einstufung erfolgt dabei in den Stufen „normal“ oder „hoch“. Die Einstufung richtet sich nach der Bedeutung des Geschäftsprozess für die Geschäftsziele oder den gesetzlichen Auftrag der Institution. Priorität für die weitere Abarbeitung hat zunächst der wichtigste Geschäftsprozess, d.h. derjenige Geschäftsprozess, dessen Informationsschutz für den Fortbestand der Institution von essentieller Bedeutung ist. Die Entscheidung darüber, welcher Geschäftsprozess am wichtigsten ist, obliegt der Institutionsleitung. Droht bei einer Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen in diesem Geschäftsprozess ein existenzbedrohender finanzieller oder existenzbedrohender Reputationsschaden oder sind folgenschwere Auswirkungen einer Verletzung der Sicherheitsziele auf die Geschäftsziele oder bestehende Verpflichtungen zu befürchten, so ist der Schutzbedarf des Prozesses als hoch einzustufen. Das gleiche gilt, wenn innerhalb eines Geschäftsprozesses Informationen verarbeitet werden, die als besonders vertraulich eingestuft werden.

GC.7.2 Geschäftsprozesse mit hohem Schutzbedarf

Statement

Governance und Compliance MUSS eine dedizierte Risikobetrachtung von Geschäftsprozessen oder Informationen mit hohem Schutzbedarf entsprechend der gewählten Methodik für das Informationssicherheitsrisikomanagement ausführen.

Guidance

Diese Anforderung stellt den Aussprungpunkt in die Risikobetrachtung dar, deren konkrete Ausgestaltung nicht durch den GS++ vorgegeben wird. Gängige Standards als Basis für ein Risikomanagement sind die ISO27005, die ISO31000 oder der BSI Standard 200-3.

8 - Ressourcen

GC.8.1 Verfahren zur Ressourcenplanung

Statement

Governance und Compliance MUSS ein Verfahren zur kontinuierlichen, wirtschaftlichen Planung von Ressourcen für das ISMS verankern.

Guidance

Die Ressourcenplanung berücksichtigt die personellen, finanziellen und materiellen bzw. technischen Ressourcen.

9 - Sicherheitsorganisation

GC.9.1 Festlegung einer Sicherheitsorganisation

Statement

Governance und Compliance MUSS die Sicherheitsorganisation für das ISMS unter Einbezug von Rollen, Zuständigkeiten sowie Gremien festlegen.

Guidance

Ziel der Sicherheitsorganisation ist es, die relevanten Bereiche eines ISMS sowie die relevanten Schnittstellen zu anderen Bereichen (z. B. Datenschutz, physische Sicherheit, Geheimschutz oder Arbeitsschutz) vollständig und wirksam in der Institution zu verankern. Die Sicherheitsorganisation sollte in einem Organigramm oder einer ähnlichen Darstellung zu dokumentiert und abgebildet werden.

GC.9.1.1 Festlegung von Rollen und Zuständigkeiten
Statement

Governance und Compliance MUSS die {{ Rollen und Zuständigkeiten }} im Rahmen des ISMS inklusive ihrer Kompetenzen bzw. Befugnisse zuweisen.

Guidance

Im Rahmen des ISMS werden die Rollen hinsichtlich der Aufgaben, der dafür notwendigen Qualifikation und der notwendigen Befugnisse festgelegt. Eine zentrale Rolle wäre beispielsweise der "Informationssicherheitsbeauftragte" (ISB).

GC.9.1.1.1 Informationssicherheitsbeauftragter

======= Statement

Governance und Compliance MUSS die Zuständigkeit für Informationssicherheit {{ einer unabhängigen Person }} , welche unmittelbar der Institutionsleitung unterstellt ist, zuweisen.

======= Guidance

Informationssicherheit liegt in der Verantwortung der Institutionsleitung. Die operative Aufgabe „Informationssicherheit“ wird an einen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) delegiert, der diese Aufgabe innerhalb der Institution koordiniert und vorantreibt. Daher ist diese Rolle in jeder Institution (unabhängig von Art und Größe) zu besetzen. Je nach Art und Ausrichtung der Institution wird der ISB anders genannt. Häufige Titel sind neben dem Informationssicherheitsbeauftragten, Chief Information Security Officer (CISO) oder Informationssicherheitsmanager (ISM). Die Hauptaufgabe des ISB besteht darin, die Institutionsleitung bei deren Aufgabenwahrnehmung bezüglich der Informationssicherheit zu beraten und diese bei der Umsetzung zu unterstützen. Zu den ISB-Aufgaben gehört es u.a., den Sicherheitsprozess operativ zu steuern und zu koordinieren, die Institutionsleitung bei der Erstellung der Sicherheitsleitlinie zu unterstützen, die Erstellung des Sicherheitskonzepts und zugehöriger Teilkonzepte und Richtlinien zu koordinieren, den Umsetzungsplan für Sicherheitsmaßnahmen anzufertigen, sowie ihre Umsetzung zu initiieren und zu überprüfen, der Institutionsleitung und anderen Sicherheitsverantwortlichen über den Status der Informationssicherheit zu berichten, sicherheitsrelevante Projekte zu koordinieren, sicherheitsrelevante Vorfälle zu untersuchen, sowie Sensibilisierungen und Schulungen zur Informationssicherheit zu initiieren und zu koordinieren.

======= GC.9.1.1.1.1 Ressourcen für den Informationssicherheitsbeauftragten

======== Statement

Governance und Compliance MUSS dem Informationssicherheitsbeauftragten hinreichende Ressourcen zuweisen.

======== Guidance

Zu den Aufgaben des ISB gehören beispielsweise die Beratung der Institutionsleitung zur Informationssicherheit, die Koordinierung der Erstellung von Richtlinien und Sicherheitskonzepten und die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen. Ohne ausreichende Ressourcen, können diese Aufgaben nicht wirksam und nachhaltig wahrgenommen werden, was zu Sicherheitsrisiken führen kann. In kleinen Institutionen kann die Funktion des ISB auch von einem qualifizierten Mitarbeiter neben anderen Aufgaben wahrgenommen werden. Maßgeblich ist, dass dem ISB ausreichend Zeit für seine Aufgaben zugebilligt wird und er in keinem Interessenskonflikt mit anderen Aufgaben steht. In größeren Instituionen kann ein höherer Bedarf an Personal- und Sachkosten erforderlich sein.

======= GC.9.1.1.1.2 Vorspracherecht

======== Statement

Governance und Compliance MUSS das direkte Vorspracherecht des Informationssicherheitsbeauftragten bei der Institutionsleitung verankern.

======== Guidance

Das Vorspracherecht trägt dazu bei, dass die Institutionsleitung ein vollständiges und unverfälschtes Bild über den Stand der Informationssicherheit erhält. Ohne dieses direkte Vorsprachrecht kann es passieren, dass andere Organisationseinheiten sicherheitsrelevante Informationen in der Weitergabe beeinflussen. Zum Beispiel könnte ein ISB dem Leitungsstab zugeordnet sein.

GC.9.1.1.2 Stellvertreterregelungen

======= Statement

Governance und Compliance MUSS Stellvertreterregelungen für alle relevanten Rollen und Zuständigkeiten im ISMS zuweisen.

======= Guidance

Eine kontinuierliche Handlungsunfähigkeit der Sicherheitsorganisation kann nur mit Stellvertreterregelungen für alle relevanten Rollen gewährleistet werden.

GC.9.1.1.3 Vermeidung von Interessenkonflikten

======= Statement

Governance und Compliance MUSS Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Festlegung von Rollen und Zuständigkeiten des ISMS festlegen.

======= Guidance

Für die Vermeidung von Interessenkonflikten wird insbesondere die Zuordnung konkurrierender Rollen (bspw. ausführender und prüfender oder freigebender Rollen) vermieden. Dies erfolgt beispielsweise durch eine entsprechende Etablierung von Rollen in der Aufbauorganisation (z. B. Informationssicherheitsbeauftragter als Stabtelle). Es können aber auch weitere Maßnahmen (z. B. Vier-Augen-Prinzip) genutzt werden.

GC.9.1.1.4 Sicherstellung der Qualifikation

======= Statement

Governance und Compliance MUSS für jeden Rollen- und Verantwortungsträger die erforderlichen Anforderungen und Fähigkeiten festlegen.

======= Guidance

Für jeden Rollen- und Verantwortungsträger werden die Anforderungen und Fähigkeiten festgelegt.

10 - Kommunikation

GC.10.1 Festlegung eines Verfahrens zum Kommunikationsmanagement

Statement

Governance und Compliance MUSS ein Verfahren zum Kommunikationsmanagement hinsichtlich der internen und externen Kommunikation verankern.

Guidance

Für die relevante Kommunikation im Rahmen eines ISMS werden die Eckpunkte (wer, wann, mit wem, wie) festgelegt. Dies beinhaltet ebenfalls die Identifikation der relevanten (Aufsichts-)Behörden und der relevanten Kontakte sowie die Festlegung von Zuständigkeiten für die Kommunikation.

GC.10.1.1 Externer Austausch zur Informationssicherheit
Statement

Governance und Compliance SOLLTE einen externen Austausch zur Informationssicherheit verankern.

Guidance

Um auch andere Perspektiven wahrzunehmen und Eindrücke zu erhalten, findet ein externer Austausch statt. Hierzu können beispielsweise Branchenverbände, Fachforen oder andere Einrichtungen genutzt werden.

GC.10.1.2 Kommunikation im Projektmanagement
Statement

Governance und Compliance MUSS bei sicherheitsrelevanten Projekten die Beteiligung {{ der relevanten Sicherheitsorgane }} zu festgelegten Zeitpunkten im Projektverlauf verankern.

Guidance

Bei allen Projekten, die Auswirkungen auf die Informationsverarbeitung haben erfolgt eine frühzeitige Beteiligung des ISB und ggfs. weiterer sicherheitsrelevanter Organe. Beispiele für sicherheitsrelevante Projekte sind die Einführung eines neuen IT-Systems oder einer neuen Software. Beispiele für geeignete Zeitpunkte der Beteiligung sind etwa während der Beschaffung und/ oder vor der Produktivsetzung.

11 - Dokumentenlenkung

GC.11.1 Dokumentenlenkung

Statement

Governance und Compliance MUSS ein Verfahren zur Lenkung der Dokumente im Rahmen des ISMS über ihren kompletten Lebenszyklus hinweg verankern.

Guidance

Ziel eines Verfahrens zur Dokumentenlenkung ist die Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Dokumenten. Das Verfahren stellt hierbei die Nachvollziehbarkeit über den gesamten Lebenszyklus des Dokuments sicher. Dies beinhaltet die Erstellung bzw. Übernahme (z. B. aus "Alt-Dokumenten" oder externen Dokumenten) der Dokumente mit Titel, Autor, Dokumenteneigentümer, Sicherheitsklassifikation, Erstelldatum sowie einheitlicher Formate. Des Weiteren beinhaltet dies die Steuerung mit einem Änderungsmanagement (Versionierung), einer einheitlichen Veröffentlichung, einer angemessen geschützten Ablage und ggf. auch Archivierung sowie einer Rücknahme.

12 - Risiko

GC.12.1 Methodik für das Risikomanagement

Statement

Governance und Compliance MUSS eine einheitliche Methodik für das Informationssicherheitsrisikomanagement unter Berücksichtigungen von Kontext, Geschäftsprozessanalyse und interessierten Parteien verankern.

Guidance

Das Risikomanagement stellt sicher, dass Risiken systematisch identifiziert, bewertet und behandelt werden. Die Festlegung einheitlicher Kriterien für Risikoidentifizierung, Risikobewertung und Risikobehandlung sowie die Rolle des Risikoeigentümers sorgen für Transparenz und Verbindlichkeit. Die Risikomanagementmethodik kann frei gewählt werden, sollte aber anerkannte Standards erfüllen.

STM - Strukturmodellierung

1 - Informationsverbund

STM.1.1 Definition und Abgrenzung des Informationsverbunds

Statement

Strukturmodellierung MUSS den nachvollziehbar abgegrenzten Informationsverbund auf Basis des Geltungsbereichs festlegen.

Guidance

Im Informationsverbund werden die informationsverarbeitenden Systeme, Prozesse, Personen und Komponenten innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs des ISMS betrachtet. Hierbei wird festgelegt welche organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Anteile intern betrieben werden und welche an externe Parteien ausgelagert werden; welche Institutionsbereiche zum Informationsverbund gehören; welche Anwendungen, Systeme und Netze Bestandteil des Informationsverbundes sind; wo die technischen Grenzen verlaufen und wenn zutreffend welche Cloud-Dienste genutzt werden; welche Standorte, Gebäude und Räumlichkeiten zum Informationsverbund gehören.

STM.1.2 Dokumentation der externen Schnittstellen

Statement

Strukturmodellierung MUSS Schnittstellen des Informationsverbunds zu externen Prozessen festlegen.

Guidance

Zum Informationsverbund werden die organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Schnittstellen dargestellt. Wie bei der Beschreibung des Informationsverbunds selbst, werden auch hier organisatorische, technische sowie infrastrukturelle Schnittstellen berücksichtigt.

2 - Anforderungspaket

STM.2.1 Erstellung eines Anforderungspakets

Statement

Strukturmodellierung MUSS ein Anforderungspaket für den betrachteten Informationsverbund modellieren.

Guidance

Das Anforderungspaket enthält alle Anforderungen, die für den betrachteten Informationsverbund und den priorisierten Geschäftsprozess relevant sind. Diese stammen zum Großteil aus dem GS++, können jedoch bei Bedarf durch individuelle Anforderungen ergänzt werden. Diese Anforderung dient der grundsätzlichen Vorgabe ein Anforderungspaket zu erstellen. Weitere Details sind den folgenden Anforderungen dieser Praktik zu entnehmen.

STM.2.1.1 ISMS-Anforderungen
Statement

Strukturmodellierung MUSS alle Anforderungen der ISMS-Praktiken auf den vorliegenden Informationsverbund modellieren.

Guidance

Neben den zielobjektkategoriegebundenen Anforderungen enthält der GS++ auch Anforderungen ohne explizite Zuordnung zu Zielobjektkategorien. Diese werden im Anforderungspaket ergänzend berücksichtigt. Für die Anforderungen der ISMS-Praktiken (GC, STM, PERF, VRB, UMS) gilt dabei Folgendes: Die Anforderungen der ISMS-Praktiken sind übergreifend und keiner einzelnen Zielobjektkategorie zugewiesen. Sie bauen den PDCA-Zyklus des Managementsystems auf und gelten deshalb einmalig für den gesamten Informationsverbund. Alle Anforderungen der ISMS-Praktiken werden ohne weitere Selektion auf den Informationsverbund modelliert. Sie werden als „verbundweite Anforderungen“ im Anforderungspaket geführt, da sie Governance-, Steuerungs-, Kontroll- und Verbesserungsprozesse definieren.

STM.2.1.2 Erfassung relevanter Assets
Statement

Strukturmodellierung MUSS alle relevanten Assets für die betrachteten Geschäftsprozesse festlegen.

Guidance

Die Asset-Modellierung ist der zentrale Schritt, um den zuvor festgelegten Informationsverbund strukturiert und nachvollziehbar in sicherheitsrelevante Bestandteile zu zerlegen. Im ersten Durchgang des PDCA-Zyklus ist es ausreichend, die Assets zu erfassen, die für den wichtigsten Geschäftsprozess erforderlich sind. Weitere Geschäftsprozesse und zugehörige Assets können iterativ in nachfolgenden Zyklen oder parallel ergänzt werden. Relevante Assets können insbesondere Informationen, Systeme und Anwendungen (System Assets), Netz- und Kommunikationskomponenten, Infrastrukturelle und physische Assets, Personelle und organisatorische Assets. Für jedes Asset wird eine eindeutige Bezeichnung/ID, eine kurze Beschreibung und ihr Zweck sowie eine Zuordnung zu Geschäftsprozess(en) festgehalten. Zuletzt wird jedem Asset eine verantwortliche Rolle bzw. ein Asset-Owner zugewiesen. Ggfs. ist ebenfalls der Standort bzw. die logische Einordnung (Netz, Anwendungskontext etc.) des Assets festzuhalten. Abhängigkeiten zwischen Assets werden ebenfalls notiert.

STM.2.1.3 Mapping der Assets auf Zielobjektkategorien
Statement

Strukturmodellierung MUSS allen relevanten Assets eine oder mehrere Zielobjektkategorien zuweisen.

Guidance

Zielobjektkategorien sind standardisierte Klassen für die im GS beschriebenen Anforderungen. Durch das Mapping werden Assets damit in die Systematik des GS überführt. Für jedes Asset wird geprüft, welche Kategorie(n) seine Funktion und seinen Einsatz im Geschäftsprozess am besten abbilden. Die Zuordnung erfolgt funktionsorientiert, nicht nur nach technischen Merkmalen. Entscheidend ist, wie das Asset im Geschäftsprozess wirkt. Schwer zuordenbare Assets werden im Rahmen der Risikobetrachtung analysiert, um sicherzustellen, dass auch hierfür Anforderungen bzw. Maßnahmen abgeleitet werden können.

STM.2.1.4 Modellierung der Anforderungen mit Zielobjektkategorie
Statement

Strukturmodellierung MUSS die den Zielobjektkategorien zugehörigen Anforderungen auf die zugewiesenen Assets modellieren.

Guidance

Nun werden die Anforderungen aus dem GS++ auf die identifizierten Zielobjektkategorien modelliert. Die modellierten Anforderungen bilden das individuelle Anforderungspaket des festgelegten Informationsverbunds in Bezug auf den ausgewählten Geschäftsprozess.

STM.2.1.4.1 Vererbung von Zielobjektkategorien

======= Statement

Strukturmodellierung MUSS die in der Hierarchie übergeordneten Zielobjektkategorien ebenfalls dem jeweiligen Asset die in der Zielobjekthierarchie übergeordnet sind zuweisen.

======= Guidance

Hier werden die zuvor zugeordneten Zielobjektkategorien um diejenigen Kategorien erweitert, die in der Zielobjekthierarchie übergeordnet sind. Anforderungen werden einmalig für die passende Zielobjektkategorie definiert und dann auf alle nachgeordneten Kategorien vererbt. Eine automatisierte Verarbeitung der Vererbungshierarchie kann den Umsetzungsaufwand erheblich reduzieren, ohne dass Themen außen vor bleiben. Die Vererbung erfolgt entlang der Zielobjekthierarchie, indem für jede zugeordnete Zielobjektkategorie alle Elternknoten bis zur Wurzel einbezogen werden. Die Vererbung ist deterministisch, da die Zielobjekthierarchie fest definiert ist. Eine Automatisierung der Vererbung ist möglich und wird empfohlen, wenn die Hierarchie maschinenlesbar vorliegt.

STM.2.1.4.2 Konsolidierung und Redundanzprüfung

======= Statement

Strukturmodellierung MUSS eine Konsolidierung und Redundanzprüfung des Anforderungspakets ausführen.

======= Guidance

Wenn Anforderungen durch mehrere vererbte Zielobjekte identisch auf ein Asset wirken, werden sie nur einmal geführt. So bleibt das Anforderungspaket schlank und umsetzbar. Ergebnis ist pro Asset ein vollständiger Satz an Anforderungen, der alle organisatorischen, technischen, personellen und infrastrukturellen Vorgaben enthält, die zur Erreichung des Sicherheitsniveaus erforderlich sind. Diese Anforderungen ergänzen das Anforderungspaket.

STM.2.1.5 Modellierung der Anforderungen ohne Zielobjektkategorie
Statement

Strukturmodellierung MUSS alle weiteren Anforderungen denen keine Zielobjektkategorie zugeordnet ist modellieren.

Guidance

Für jede zielobjektkategorielose Anforderung in den vorliegenden Geschäftsprozessen ist eine Relevanzentscheidung vorzunehmen. Für jede Anforderung ohne Zielobjektkategorie wird entschieden, ob sie für den Geschäftsprozess bzw. die zugehörigen Assets erforderlich ist. Maßstab ist hier wiederum das Sicherheitsniveau sowie die konkrete Nutzung für den Geschäftsprozess. Daraufhin erfolgt eine Zuordnung auf die betroffenenen Geschäftsprozesse: Hierbei werden diese Anforderungen auch federführend zuständigen Personen oder Rollen (sog. Prozess-Owner) zugewiesen. Für die vorliegenden Geschäftsprozesse nicht relevante Anforderungen werden aus dem Anforderungspaket gestrichen, was mit einer Begründung zu dokumentieren ist, um Nachvollziehbarkeit bei einem späteren Audit bzw. Zertifizierung zu sichern.

STM.2.1.6 Aufgrund anforderungsloser Assets
Statement

Strukturmodellierung MUSS für Assets, für die es noch keine passenden GS++-Anforderungen gibt, zusätzliche Anforderungen dem Anforderungspaket zuweisen.

Guidance

Falls es für Assets oder Themen im GS derzeit noch keine Anforderungen gibt, können diese von der Institution erstellt werden. Möglicherweise befinden sich in der SdT-Bibliothek Anforderungen, die diese Lücke schließen können. Die Anforderungsmodellierung für Assets ohne Anforderungen umfasst folgende Schritte: Zuerst erfolgt die Identifikation und Dokumentation von Assets, für die es keine Anforderungen im Anforderungskatalog-GS gibt. Daraufhin ist nachvollziehbar zu begründen, warum die Anforderungen aus dem GS nicht ausreichen. Dann erfolgt (ggfs.) die Erstellung von neuen Anforderungen in Bezug auf die Schutzziele (Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit), für diese Assets. Zuletzt wird das Anforderungspaket um die neuen Anforderungen erweitert. Im Ergebnis liegen individuelle und bedarfsgerechte Anforderungen für die Assets, für die der GS keine Anforderungen enthält, vor. Diese werden als fester Bestandteil in das Anforderungspaket integriert und dem BSI zugestellt. Zur Formulierung der Anforderungen ist die Durchführung einer Risikobetrachtung hinsichtlich ebendieser Assets hilfreich.

STM.2.1.7 Aufgrund externer Verpflichtungen
Statement

Strukturmodellierung MUSS für das individuelle Compliance-Umfeld der Institution zusätzliche Anforderungen dem Anforderungspaket zuweisen.

Guidance

Dieser Schritt ergänzt das Anforderungspaket, um Anforderungen, die sich aus dem individuellen Compliance-Umfeld der Institution ergeben. Die Integration von externen Compliance-Verpflichtungen stellt sicher, dass alle relevanten gesetzlichen und vertraglichen Pflichten berücksichtigt werden, die erfasst wurden. Hierzu zählen z.B. gesetzliche Verpflichtungen, welche die Verarbeitung von Informationen durch die Institution betreffen oder auch vertragliche Verpflichtungen mit Relevanz für die Informationsverarbeitung. Vor eigener Erstellung von Anforderungen empfiehlt sich ein Blick in die SdT-Bibliothek.

3 - Sicherheitsniveau

STM.3.1 Überprüfung des gesetzten Sicherheitsniveaus

Statement

Strukturmodellierung SOLLTE die initiale Einstufung der Sicherheitsniveaus der Anforderungen im Anforderungspaket bei Abweichungen des Kontextes der Institution überprüfen.

Guidance

Diese Anforderung ist besonders dann erforderlich, wenn Geschäftsprozesse oder die darin verarbeiteten Informationen einen hohen Schutzbedarf aufweisen. In diesem Teilschritt der Anforderungsanalyse´wird die initiale Einstellung des Sicherheitsniveaus überprüft und bei Bedarf, auch bei einzelnen Assets, geändert.

4 - Risiko

STM.4.1 Durchführung der Risikobetrachtung

Statement

Strukturmodellierung MUSS eine Risikobetrachtung bei durch die GS++-Methodik festgeleger Notwendigkeit ausführen.

Guidance

Diese Anforderung beschreibt Szenarien, die einen Aussprung in eine separate Risikobetrachtung erfordern. Eine Risikobetrachtung ist insbesondere notwendig bei Geschäftsprozessen oder Assets mit hohem Schutzbedarf, bei Herabstufung des Sicherheitsniveaus (von erhöht auf normal- SdT) oder bei Nicht-Umsetzung von Anforderungen. Zuletzt ist eine Risikobetrachtung zur Ergänzung des Anforderungspakets z.B. bei Assets ohne passende Anforderungen im GS++ erforderlich.

5 - Parametrisierung

STM.5.1 Setzen von Parametern

Statement

Strukturmodellierung MUSS bei Anforderungen mit Parametern konkrete Werte zuweisen.

Guidance

Ausgewählte Anforderungen enthalten Parameter zur Belegung mit individuellen Angaben. Diese können z.B. durch Normen und Standards belegt werden oder enthalten Platzhalter für Rollen und Zuständigkeiten in der eigenen Institution. Beispielsweise enthält jede technische oder organisatorische Praktik im Abschnitt „Grundlagen“ eine Anforderung zur Zuweisung einer Zuständigkeit zu bestimmten Personen oder Rollen. Durch das Setzen dieser Parameter wird festgelegt, welche Personen oder Rollen die führende Zuständigkeit für den zugeordneten Prozess erhalten. Dies wirkt sich auch auf das Anforderungspaket für Zielobjekte aus: Hier ist die Zuständigkeit für jede Anforderung anhand ihrer Praktik erkennbar. Ein anderer beispielhafter Typ sind zeitliche Parameter, z.B. kann das Wort "regelmäßig" durch Parametrisierung konkretisiert werden (z.B. täglich, wöchentlich, monatlich). Parametrisierung kann in Form von Auswahlfeldern oder aber von Freitextbelegung erfolgen.

UMS - Umsetzung

1 - Umsetzungsstatus

UMS.1.1 Ermittlung des Umsetzungsstatus

Statement

Umsetzung MUSS den Umsetzungsstatus der Anforderungen im Anforderungspaket vollständig {{ regelmäßig }} überprüfen.

Guidance

Der Umsetzungsstatus einer Anforderung kann grundsätzlich nur „umgesetzt“ („ja“) oder „nicht umgesetzt“ („nein“) sein. Eine Anforderung gilt nur dann als umgesetzt, wenn sie selbst sowie alle in Abhängigkeit stehenden Anforderungen umgesetzt sind.

UMS.1.2 Bewertung des Restrisikos

Statement

Umsetzung SOLLTE das bestehende Restrisiko durch die nicht umgesetzten Anforderungen festlegen.

Guidance

Die Risiken der Nichtumsetzung von Anforderungen können auch konsolidiert werden, um diese für die Institutionsleitung nachvollziehbarer zu machen.

2 - Umsetzungsplanung

UMS.2.1 Umsetzungsplanung

Statement

Umsetzung MUSS Maßnahmen für die Umsetzung der bisher nicht umgesetzten Anforderungen des Anforderungspakets gemäß einer strukturierten Vorgehensweise festlegen.

Guidance

Je nach Organisation ist eine strukturierte Vorgehensweise festzulegen. Dabei empfiehlt es sich zu prüfen, ob Maßnahmen etabliert sind, die mehrere Anforderungen zugleich abdecken. Ebenso werden Synergieeffekte erschlossen, indem ähnliche Defizite in anderen Bereichen identifiziert und mit gemeinsamen Lösungen adressiert werden. Das Ergebnis dieser Anforderung ist die Überführung des unstrukturierten Anforderungspakets hin zu einem strukturierten Umsetzungsplan.

UMS.2.2 Priorisierung von Maßnahmen

Statement

Umsetzung MUSS eine Priorisierung der festgelegten Maßnahmen auf Basis der Risikobewertung, Abhängigkeiten und Ressourcenverfügbarkeit festlegen.

Guidance

Es ist eine geeignete Priorisierung der Anforderungen und Maßnahmenumsetzung vorzunehmen. Gesetzliche Verpflichtungen und Compliance, der Umsetzungsaufwand einer Anforderung bzw. Maßnahme oder die Risikomitigierung der Anforderungen können bei der Priorisierung helfen.

3 - Umsetzungszuständige

UMS.3.1 Benennung von Umsetzungszuständigen

Statement

Umsetzung MUSS Zuständige für die Umsetzung der bisher nicht erfüllten Anforderungen eindeutig zuweisen.

Guidance

Die Zuständigen für die Umsetzung der Priorisierungen müssen eindeutig zugewiesen werden, wobei die zugewiesenen Personen oder Teams über die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen verfügen sollten. Die Zuweisung von Zuständigkeiten sollte in Abstimmung mit den betroffenen Bereichen erfolgen, um Akzeptanz und Commitment zu fördern. Insbesondere bei komplexeren Maßnahmen kann es sinnvoll sein, sowohl eine fachliche als auch eine operative Verantwortung zu definieren und bei Bedarf Teilaufgaben mit eigenen Verantwortlichkeiten zu bilden

4 - Umsetzungsfristen

UMS.4.1 Festlegung von Umsetzungsfristen

Statement

Umsetzung MUSS ein realistisches Zieldatum für die Umsetzung der bisher nicht umgesetzten Anforderungen festlegen.

Guidance

Für jede umzusetzende Maßnahme muss ein realistisches Zieldatum festgelegt werden, das den Umfang, die verfügbaren Ressourcen und mögliche Abhängigkeiten berücksichtigt. Die Einhaltung dieser Fristen muss nachgehalten werden. Bei Überschreitung der Fristen sind geeignete Maßnahmen einzuleiten.

5 - Ausnahmemanagement

UMS.5.1 Autorisierung von Ausnahmen

Statement

Umsetzung MUSS Ausnahmegenehmigungen für Verpflichtungen durch {{ eine zuständige Person oder Rolle }} autorisieren.

Guidance

Bei Zielkonflikten zwischen Verpflichtungen müssen diese gegeneinander abgewogen und falls erforderlich Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Person oder Rolle eingeholt werden. Zur Entscheidungsfindung kann eine Risikobetrachtung vorgenommen werden. Es ist zu prüfen ob die Nicht-Umsetzung von Anforderungen zur Erforderlichkeit einer Risikobetrachtung führt, siehe verwandte Anforderung.

UMS.5.2 Dokumentation von Ausnahmen

Statement

Umsetzung MUSS Ausnahmegenehmigungen mit Begründung dokumentieren.

Guidance

Um rechtlich bedeutsame Entscheidungen zur Informationsverarbeitung später nachvollziehen und ggf. anpassen zu können, ist eine Dokumentation dieser Entscheidungen wichtig. Die Dokumentation muss nicht separat von Geschäftsprozessen vorgenommen werden. Vielmehr ist es sogar empfehlenswert, Geschäftsprozesse und Entscheidungsdokumentation zu integrieren, z. B. in CMDBs, Aktenverzeichnissen, Commit-Messages oder Ticketsystemen. Hierbei sind auch die Anforderungen zur "Aufgabenzuweisung" und "Anweisung zur Einhaltung" zu berücksichtigen.

6 - Umsetzungsfortschrittsverfolgung

UMS.6.1 Nachverfolgung des Umsetzungsfortschritts

Statement

Umsetzung MUSS ein Verfahren für die Nachverfolgung der Umsetzung von Maßnahmen verankern.

Guidance

Es wird empfohlen, dass der Prozess zur Fortschrittsverfolgung der Umsetzung von Anforderungen bzw. Sicherheitsmaßnahmen folgende Aspekte umfasst: Planung und Definition (Zielsetzung, KPI-Definition und detaillierte Umsetzungsplanung), Implementierung (Start der Umsetzung mit klarer Verantwortlichkeit und initialer Bestandsaufnahme), Überwachung (Regelmäßiges Status-Reporting, Soll-Ist-Vergleiche und KPI-Messungen), Bewertung und Anpassung (Ursachenanalyse, Korrekturmaßnahmen und regelmäßige Kommunikation an Stakeholder), Dokumentation und Lessons Learned (Abschlussdokumentation und kontinuierliche Verbesserung mittels PDCA-Zyklus). Eine strukturierte Vorgehensweise gewährleistet, dass Fortschritte transparent nachvollzogen werden, Abweichungen frühzeitig erkannt und der Sicherheitsstatus stetig verbessert werden kann.

UMS.6.2 Fortschreibung des Umsetzungsplans

Statement

Umsetzung MUSS ein Verfahren zur Fortschreibung des Umsetzungsplans verankern.

Guidance

Die Fortschreibung sollte die Anpassung von Zeitplänen und Ressourcenzuweisungen, Neubewertungen von Prioritäten, die Ergänzung neuer Maßnahmen und Streichung nicht mehr relevanter Maßnahmen sowie die Integration von Erkenntnissen aus der Wirksamkeitsprüfung umfassen.

7 - Compliance-Management

UMS.7.1 Wahrung von Compliance in der Umsetzung

Compliance-Management
Statement

Umsetzung MUSS ein Verfahren zur Überprüfung von Compliance im Umsetzungsprozess verankern.

Guidance

Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Compliance-bezogenen Prozesse und Anweisungen stellt sicher, dass sie aktuell und wirksam bleiben, auch wenn sich die regulatorischen Anforderungen ändern. Diese kontinuierliche Anpassung ist ein wesentlicher Bestandteil eines lebendigen und effektiven Compliance-Managements innerhalb des ISMS. Beispiele für ein geeignetes Verfahren kann der Einsatz von Prüflisten oder Auditierung sein.

VRB - Verbesserung

1 - Kontinuierliche Verbesserung

VRB.1.1 Verfahren zur kontinuierlichen Verbesserung

Statement

Verbesserung MUSS ein Verfahren zur kontinuierlichen Verbesserung des ISMS verankern.

Guidance

Im Verfahren zur Verbesserung werden Erkenntnisse aus der Überwachung in konkrete Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Die kontinuierliche Verbesserung schließt den PDCA-Zyklus der Methodik ab und stellt sicher, dass die Informationssicherheit stetig weiterentwickelt und verbessert wird. Hierbei erfolgen Änderungen im ISMS geplant und strukturiert und werden systematisch dokumentiert, um die Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit sowie die kohärente Managementbewertung sicherzustellen.

2 - Umgang mit Nicht-Konformitäten

VRB.2.1 Umgang mit Nicht-Konformitäten

Statement

Verbesserung MUSS eine Methode zur Überprüfung von Nicht-Konformitäten hinsichtlich Ursachen und Wiederauftreten festlegen.

Guidance

Die Methode sollte eine systematische Erfassung und Dokumentation aller identifizierten Nicht-Konformitäten, unabhängig davon, ob sie durch interne Audits, externe Prüfungen, Vorfälle oder im Rahmen des regulären Betriebs entdeckt wurden, enthalten. Außerdem sollte sie sich auf eine gründliche Ursachenanalyse stützen, die nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die grundlegenden Ursachen der Nicht-Konformität identifiziert (Root-Cause-Analysis).

VRB.2.2 Anpassung des ISMS

Statement

Verbesserung MUSS die Notwendigkeit zur Anpassung des ISMS hinsichtlich der Nicht-Konformitäten {{ regelmäßig }} überprüfen.

Guidance

Hier erfolgt eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Wiederauftretens von Nicht-Konformitäten und der potenziellen Auswirkungen bei erneutem Auftreten, eine Überprüfung, ob ähnliche Nicht-Konformitäten in anderen Bereichen der Institution bestehen oder auftreten könnten und eine Analyse, inwieweit die Nicht-Konformität auf systemische Schwächen im ISMS hinweist und ob grundlegende Anpassungen des ISMS erforderlich sind. Bei wiederholten oder systematischen Nicht-Konformitäten werden jedoch die zugrundeliegenden Prozesse, Richtlinien oder Verantwortlichkeiten überprüft und bei Bedarf angepasst.

3 - Verbesserungspotenziale

VRB.3.1 Identifikation von Verbesserungspotenzialen

Statement

Verbesserung MUSS eine Methode zur Überprüfung und Bewertung von Verbesserungspotentialen unter Berücksichtigung der damit verbundenen Vor- und Nachteile festlegen.

Guidance

Im Gegensatz zum reaktiven Umgang mit Nicht-Konformitäten zielt die Identifikation von Verbesserungspotentialen darauf ab, auch ohne vorangegangene Probleme oder Abweichungen Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Für Verbesserungen zur Nutzung identifizierter Potenziale wird ein strukturierter Ansatz verfolgt. Die Methode beinhaltet beispielsweise die Bewertung des Umfelds der Institution (einschließlich der Bewertung der Gefährdungslage), die Auswertung des Umsetzungsplans, die Auswertung von Auditergebnissen und Sicherheitsvorfällen sowie die Berücksichtigung von Ad hoc-Eingaben (z. B. akute Verbesserungspotentiale). Die Verbesserungspotenziale zielen auf die proaktive Weiterentwicklung des ISMS ab. Sie können beispielsweise den Einsatz neuer oder verbesserter Technologien und Methoden, die Stärkung der Sicherheitskultur und des Sicherheitsbewusstseins, die Erweiterung des Anwendungsbereiches des ISMS oder die Verbesserung der Integration des ISMS in andere Managementsysteme und Geschäftsprozesse betreffen. Nicht jede Verbesserungsmöglichkeit bietet denselben Mehrwert für die Institution. Die Bewertung sollte das Potenzial zur Risikoreduktion, den erwarteten Ressourcenaufwand, die strategische Bedeutung für die Informationssicherheitsziele, mögliche Synergien mit anderen Verbesserungsmaßnahmen oder Projekten und die Nachhaltigkeit der Verbesserung berücksichtigen.

4 - Korrektur- und Verbesserungsvorschläge

VRB.4.1 Korrekturmaßnahmen

Statement

Verbesserung MUSS angemessene Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Fehlern festlegen.

Guidance

Bei der Entwicklung von Korrekturvorschlägen zur Beseitigung von Fehlerursachen sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: Die vorgeschlagenen Korrekturen müssen die identifizierten Grundursachen adressieren und nicht nur die Symptome beheben. Die Korrekturen sollten angemessen und verhältnismäßig sein, also in einem sinnvollen Verhältnis zum Risiko oder zur Bedeutung der Nicht-Konformität stehen. Die Korrekturen sollten nachhaltig wirken und wiederkehrende Probleme verhindern. Je nach Ursache können unterschiedliche Arten von Korrekturen erforderlich sein bspw. organisatorische Anpassungen wie die Überarbeitung von Prozessen, Richtlinien oder Zuständigkeiten; personelle oder disziplinarische Maßnahmen; infrastrukturelle Änderungen wie bauliche Anpassungen oder Verbesserungen der physischen Sicherheit; technische Anpassungen an Hardware, Software oder Netzwerkinfrastruktur; strategische Maßnahmen, die eine Entscheidung oder Unterstützung der Institutionsleitung erfordern.

VRB.4.2 Verbesserungsmaßnahmen

Statement

Verbesserung MUSS angemessene Maßnahmen zur Nutzung von Verbesserungspotentialen unter Berücksichtigung der damit verbundenen Vor- und Nachteile festlegen.

Guidance

Verbesserungen zielen nicht primär auf die Behebung von Problemen, sondern auf die proaktive Weiterentwicklung des ISMS ab. Sie können beispielsweise folgende Bereiche adressieren: Optimierung von Prozessen und Abläufen im ISMS; Einführung neuer oder verbesserter Technologien und Methoden; Stärkung der Sicherheitskultur und des Sicherheitsbewusstseins; Erweiterung des Anwendungsbereiches des ISMS; Verbesserung der Integration des ISMS in andere Managementsysteme und Geschäftsprozesse.

5 - Korrektur- und Verbesserungsplan

VRB.5.1 Priorisierung von Maßnahmen

Statement

Verbesserung MUSS den Maßnahmen zur Korrektur und Verbesserung Prioritäten zuweisen.

Guidance

Maßnahmen zur Verbesserung müssen in den Umsetzungsplan einfließen. Dort werden die Zuständigen für die Umsetzung, Zieldatum der Umsetzung, die Anforderungsbeschreibung, das Zielobjekt bzw. den Anwendungsbereich, die verantwortliche Stelle, Start- und Zieldatum (Fristen), Prioritäten, Status der Umsetzung, ergänzende Aktivitäten z. B. Schulungen, Risiken inkl. Begründung (Was bleibt offen? Was wurde nicht umgesetzt und warum?), Ressourcenplanung, Abhängigkeiten zu anderen Anforderungen, sowie Datum der Freigabe und Unterschrift des Risikoeigentümers nachverfolgt.

6 - Wirksamkeitsprüfung

VRB.6.1 Überprüfung der erreichten Verbesserung

Statement

Verbesserung MUSS die Wirksamkeit der umgesetzten Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen {{ regelmäßig }} testen.

Guidance

Die Wirksamkeitsprüfung stellt sicher, dass der kontinuierliche Verbesserungsprozess zu messbaren und nachhaltigen Fortschritten führt. Sie schaffen Transparenz über den aktuellen Status und unterstützen die Institution dabei, ihre Ressourcen optimal einzusetzen und den Erfolg ihrer Verbesserungsbemühungen zu demonstrieren.

VRB.6.2 Bewertung der erreichten Verbesserung

Statement

Verbesserung SOLLTE ein Verfahren zur Bewertung der erreichten Verbesserung unter Berücksichtigung der damit verbundenen Vor- und Nachteile verankern.

Guidance

Die Bewertung kann beispielsweise durch interne Audits, die Messung von Key Performance Indicators (KPIs) vor und nach der Maßnahmenumsetzung oder durch technische Überprüfungen erfolgen. Im Ergebnis ist das Sicherheitsniveau der Institution transparent dargestellt und Trends der Verbesserung des Sicherheitsniveaus, insbesondere auch durch die Vergleichbarkeit mit vorigen Bewertungen, ableitbar.

7 - Compliance-Management

VRB.7.1 Behandlung von Compliance-Verstößen

Statement

Verbesserung SOLLTE ein Verfahren zur Behandlung von Verstößen unter Berücksichtigung der Betroffenenrechte verankern.

Guidance

Das Verfahren sollte eine klare Definition enthalten, was als Verstoß gilt und die verschiedenen Arten von Verstößen kategorisieren. Es sollten Melde- und Eskalationswegen für erkannte oder vermutete Verstöße festgelegt werden, ein systematischer Prozess zur Untersuchung und Dokumentation von Verstößen etabliert werden, eine Entscheidungsfindung über angemessene Reaktionen und Konsequenzen stattfinden und die Umsetzung beschlossener Maßnahmen sollte nachverfolgt werden.

PERF - Monitoring-Evaluation

1 - Leistungsbewertung des ISMS

PERF.1.1 Verfahren und Regelungen

Statement

Monitoring-Evaluation MUSS Verfahren und Regelungen zur Messung und Bewertung der Leistung des ISMS verankern.

Guidance

Die bei der Festlegung des Verfahrens und der Regelungen im Einzelnen zu berücksichtigenden Inhalte ergeben sich aus den Anforderungen dieser Praktik. Die Ergebnisse müssen strukturiert dokumentiert und an die relevanten Stakeholder kommuniziert werden.

PERF.1.2 Evaluation des Umsetzungsplans

Statement

Monitoring-Evaluation MUSS die {{ regelmäßige }} Überprüfung und Fortschreibung des Umsetzungsplans in Bezug auf Fortschritt, Fristeinhaltung und inhaltlicher Korrektheit verankern.

Guidance

Die Überprüfung eines Umsetzungsplans beinhaltet, ob Sicherheitsmaßnahmen vollständig, termingerecht und wirksam sowie inhaltlich korrekt umgesetzt wurden und ob sie die angestrebten Schutzziele erreichen. Dabei sind insbesondere der Umsetzungsstand, Abweichungen, Restrisiken und die Wirksamkeit der Maßnahmen systematisch zu überprüfen und für Managemententscheidungen auszuwerten. Umsetzungsdaten umfassen z. B. Fälligkeitsdatum, bis wann eine bestimmte Maßnahme umgesetzt sein muss, Meilensteine im Projektplan oder vereinbarte Endtermine für Kontrollen, Prüfungen oder technische Implementierungen. Auswertungen von Auditergebnissen, sowie von Sicherheitsvorfällen fließen stets in die Fortschreibung mitein. Weiterhin sind Veränderungen in der Bedrohungslage Anlass zur Überarbeitung und Fortschreibung des Umsetzungsplans.

PERF.1.3 Aktualität der Anforderungen

Statement

Monitoring-Evaluation MUSS die Aktualität der Anforderungen {{ regelmäßig }} überprüfen.

Guidance

Die Aktualitätsprüfung umfasst folgende Aspekte: Das Anforderungspaket wird regelmäßig (i.A. jährlich, je nach Organisationsgröße, Parameter und Prüftiefe) in Hinblick auf die Modellierung überprüft, um ihre Aktualität und Angemessenheit in Bezug auf den Informationsverbund zu bewerten. Bei der Überprüfung werden veränderte Geschäftsprozesse, neue IT-Komponenten, organisatorische Änderungen und externe Faktoren wie neue regulatorische Anforderungen oder veränderte Bedrohungslandschaften berücksichtigt. Die Überprüfung wird in Abstimmung mit den zuständigen Bereichen erfolgen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Perspektiven einbezogen werden. Bei Bedarf werden Anpassungen der Auswahl der Anforderungen vorgenommen, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Wenn signifikante Anpassungen erforderlich sind, können diese zu einer Neumodellierung oder Erweiterung des Anforderungspakets führen, was wiederum den gesamten Zyklus der Strukturmodellierung und Umsetzung beeinflusst.

2 - Compliance-Management

PERF.2.1 Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungen

Compliance-Management
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE die Einhaltung von Verpflichtungen {{ regelmäßig }} sowie anlassbezogen überprüfen.

Guidance

Die Compliance-Überwachung umfasst regelmäßige Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung dokumentierter gesetzlicher und vertraglicher Anforderungen, anlassbezogene Überprüfungen bei Änderungen des regulatorischen Umfelds, bei Hinweisen auf mögliche Verstöße oder nach durchgeführten Änderungen in relevanten Systemen oder Prozessen, die Identifikation von Compliance-Lücken und deren systematische Dokumentation sowie die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Schließung identifizierter Compliance-Lücken.

3 - Audits

PERF.3.1 Aufbau und Pflege eines Auditprogramms

Statement

Monitoring-Evaluation MUSS ein Verfahren zum Aufbau und zur Pflege eines oder mehrerer Auditprogramme verankern.

Guidance

Ein Audit kann in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden – beispielsweise als internes Audit durch eigene Mitarbeitende, als externes Audit durch unabhängige Dritte (z. B. für Zertifizierungen), als Überwachungs- oder Wiederholungsaudit, oder als Sonderaudit bei Sicherheitsvorfällen. Ziel ist es, die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen, die Wirksamkeit von Maßnahmen sowie mögliche Schwachstellen zu prüfen.

PERF.3.1.1 Erstellen eines Auditsplans
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE für jedes durchzuführende Audit einen Auditplan festlegen.

Guidance

Der Auditplan (audit plan) legt vorab die Ziele, den Umfang (Geltungsbereich, Zielobjekte), die Methoden (Auditkriterien), Rollen und Zuständigkeiten, sowie den genauen Ablauf dieser Überprüfung fest. Auditmethoden sind die spezifischen Vorgehensweisen und Techniken, die ein Auditor zur Sammlung und Bewertung von Prüfungsnachweisen (audit evidence) einsetzt. Die Auswahl der Methode hängt vom jeweiligen Prüfziel ab und umfasst häufig eine Kombination aus mehreren Ansätzen, wie zum Beispiel: (1) die Befragung von Mitarbeitern (Interviews), um Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten zu verstehen, (2) die (automatisierte und manuelle) Durchsicht von Dokumenten wie Richtlinien, Konzepten und Protokollen zur Überprüfung der Vorgabenkonformität, (3) die direkte Beobachtung von Prozessen, um die tatsächliche Umsetzung einer Kontrolle zu verifizieren, sowie (4) technische Analysen, welche die Überprüfung von Systemkonfigurationen, die Auswertung von Logdateien oder die Durchführung von Stichproben bei Berechtigungen beinhalten können. Der Zweck dieser Anforderung ist es, eine strukturierte und nachvollziehbare Vorgehensweise bei jeder Prüfung zu gewährleisten. Ohne einen solchen Plan könnte eine Überprüfung chaotisch verlaufen, wichtige Bereiche übersehen oder Ressourcen ineffizient eingesetzt werden, was unentdeckte Schwachstellen zur Folge haben kann. Ein detaillierter Auditplan kann hingegen sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte systematisch abgedeckt werden und schafft eine klare Erwartungshaltung sowie Verbindlichkeit für die Auditoren und die geprüften Stellen der Institution. Bewährt hat sich dabei eine chancen- und risikenorientierte Ressourcenverteilung, d.h. die Betrachtung genau jener Anforderungen, bei denen voraussichtlich ein hoher Mehrwert für die Risikobetrachtung durch das Audit zu erwarten ist. Für Details siehe ISO/IEC 19011-Reihe. Der Plan muss dokumentiert werden.

PERF.3.1.2 Planen von internen Audits
Statement

Monitoring-Evaluation MUSS die Planung der internen Audits im Auditprogramm risikoorientiert ausführen.

Guidance

Ziel ist es, die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen, die Wirksamkeit von Maßnahmen sowie mögliche Schwachstellen zu prüfen. Dabei wird die Effektivität und Effizienz aller angewandten Anforderungen sinnvoll geprüft. Risikoorientiert bedeutet hierbei, dass die Auswahl von Prüfobjekten sowie die Prüftiefe sich nach einer Risikobetrachtung richtet, also besonders risikorelevante Fragen vertieft betrachtet werden. Beispielsweise ist es sinnvoll bei automatisierten Richtlinien (Policies) nicht nur deren tatsächliche Aktivierung, sondern vor allem die erlaubten Ausnahmeregelungen auf Begründung, Befristung und Umfang zu prüfen, damit vermeintliche effektive Maßnahmen nicht durch zu weite Ausnahmeregelungen ausgehölt werden. Die Planung muss dokumentiert werden.

PERF.3.1.3 Auswahl des Auditteams
Statement

Monitoring-Evaluation MUSS fachlich geeignete und unabhängige Auditoren zur Gewährleistung der Objektivität und Qualität der Audits anweisen.

Guidance

Bei der Auswahl von Auditoren ist zu empfehlen insbesondere Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Erfahrung zu berücksichtigen. Das Team muss über technisches und organisatorisches Wissen, Kenntnisse relevanter Normen und gesetzliche Anforderungen sowie die Fähigkeit zur objektiven, methodischen Bewertung verfügen, ohne in die zu prüfenden Prozesse direkt involviert zu sein.

PERF.3.1.4 Umfang von Audits
Statement

Monitoring-Evaluation MUSS in angemessenem Umfang Audits ausführen.

Guidance

Der Umfang eines Audits beschreibt, was, wie und in welchem Rahmen geprüft wird. Dazu gehören der organisatorische und technische Geltungsbereich (z. B. Standorte, Abteilungen, IT-Systeme), der Prüfzeitraum, sowie die eingesetzten Prüfmethoden wie Interviews, Dokumentensichtung oder Systemtests. Der Auditumfang wird vor Beginn des Audits klar definiert, um den Ablauf gezielt zu planen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.

PERF.3.2 Dokumentation von Auditergebnissen

Statement

Monitoring-Evaluation MUSS ein Verfahren zur Erstellung aussagekräftiger Auditberichte verankern.

Guidance

Ein Auditbericht muss nachvollziehbar, vollständig und strukturiert dokumentieren, wie das Audit durchgeführt wurde und welche Ergebnisse erzielt wurden. Er enthält Angaben zum Auditziel, Auditumfang, Auditteam, Auditmethoden, den bewerteten Bereichen sowie eine übersichtliche Darstellung der Feststellungen inklusive Abweichungen, Verbesserungspotenzialen und der Bewertung der Wirksamkeit der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen. Die Auditberichte sollten neben den identifizierten Schwachstellen auch positive Feststellungen enthalten, um ein ausgewogenes Bild zu vermitteln und Best Practices zu fördern.

PERF.3.2.1 Einheitliches Bewertungsschema
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE für Feststellungen in Audits ein einheitliches Bewertungsschema festlegen.

Guidance

Das Bewertungsschema soll die einheitliche Bewertung, die Wirksamkeit der Auditprozesse und die Vergleichbarkeit von Auditergebnissen sicherstellen.

PERF.3.2.2 Kommunikation an Stakeholder
Statement

Monitoring-Evaluation MUSS alle relevanten Stakeholder über die Auditergebnisse informieren.

Guidance

Eine angemessene Kommunikation der Auditergebnisse an alle relevanten Stakeholder muss sichergestellt werden, um das Bewusstsein für identifizierte Risiken zu schärfen und die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen zu fördern. Die Auswertung von Auditergebnissen dient dazu, systematische Abweichungen, Schwachstellen und Verbesserungspotenziale im Informationssicherheitsmanagement zu identifizieren. Diese Maßnahmen werden anschließend in den Umsetzungsplan eingefügt und ihre Umsetzung nachverfolgt.

4 - Managementbewertungen

PERF.4.1 Eignungsprüfung

Statement

Monitoring-Evaluation MUSS Ergebnisse der Überprüfungen der Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des ISMS der Institution {{ regelmäßig }} sowie anlassbezogen in einem Managementbericht dokumentieren.

Guidance

Damit die Institutionsleitung fundierte Entscheidungen zur Steuerung des Informationssicherheitsprozesses treffen kann, ist ein prägnanter Managementbericht erforderlich. Darin werden die wesentlichen Eckpunkte zum Stand der Informationssicherheit übersichtlich aufbereitet. Der Bericht SOLL: kurz, klar und verständlich sein, relevante Informationen bzw. Entwicklungen enthalten, nicht überfrachtet sein d.h. den Fokus auf das Wesentliche legen. So kann die Leitung gezielt Maßnahmen priorisieren und Ressourcen effektiv einsetzen. Es muss unter anderem deutlich werden, ob der beabsichtigte Sicherheitszweck wirksam erfüllt wird.

PERF.4.1.1 Ergebnisse von Folgemaßnahmen
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE den Status von Folgemaßnahmen vorangegangener Managementbewertungen als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.

Guidance

Die Evaluierung von Folgemaßnahmen früherer Managementbewertungen dient der Prüfung, ob geplante Maßnahmen umgesetzt und ihre Ziele erreicht wurden. Dabei müssen Status, Wirksamkeit und mögliche Abweichungen nachvollziehbar dokumentiert und in die aktuelle Managementbewertung eingebunden werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.

PERF.4.1.2 Geänderte Rahmenbedingungen
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE veränderte Rahmenbedingungen mit Auswirkungen auf das Informationssicherheitsmanagement als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.

Guidance

Die Ergebnisse der Überprüfung der Rahmenbedingungen – wie rechtliche, organisatorische, technische oder wirtschaftliche Veränderungen – müssen systematisch erfasst und auf ihre Auswirkungen auf das ISMS bewertet werden. Relevante Änderungen sind in der Managementbewertung einzubeziehen, da sie Einfluss auf die Risikobetrachtung und erforderliche Anforderungen bzw. Sicherheitsmaßnahmen haben können. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.

PERF.4.1.3 Erfolge und Probleme
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE bisherige Erfolge und Probleme (z. B. Sicherheitsvorfälle) beim Informationssicherheitsprozess als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.

Guidance

Die Ergebnisse müssen im ISMS-Prozess berücksichtigt werden, um daraus gezielte Verbesserungen abzuleiten. Sie dienen als wichtige Eingaben für die Managementbewertung und unterstützen die Weiterentwicklung der Sicherheitsstrategie. Zu Erfolgen zählen z. B. wirksam umgesetzte Maßnahmen, erreichte Sicherheitsziele, erfolgreiche Audits/Prüfungen oder eine nachweisbare Reduktion von Risiken. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.

PERF.4.1.4 Interne Überprüfungen und Audits
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE Auditberichte als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.

Guidance

Bei der Evaluierung müssen die Ergebnisse interner Überprüfungen und Audits dokumentiert werden, um festzustellen, ob das ISMS wirksam umgesetzt und aufrechterhalten wird. Dabei sind insbesondere identifizierte Abweichungen, Verbesserungspotenziale und umgesetzte Korrekturmaßnahmen nachvollziehbar darzustellen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.

PERF.4.1.5 Eignungsprüfung bisheriger Sicherheitsmaßnahmen
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE eine Evaluation der Eignung umgesetzter Sicherheitsmaßnahmen zur Erreichung der Sicherheitsziele oder ob Maßnahmen geändert oder ergänzt werden müssen als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.

Guidance

Zur Bewertung, ob Sicherheitsmaßnahmen zur Erreichung der Sicherheitsziele geeignet sind, müssen die Maßnahmen systematisch den jeweiligen Zielen zugeordnet und ihre Wirksamkeit anhand konkreter Nachweise (z. B. Auditergebnisse, Vorfallanalysen, Tests) überprüft werden. Werden Defizite festgestellt, sind die Maßnahmen entsprechend anzupassen, zu ergänzen oder durch geeignetere zu ersetzen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind nachvollziehbar zu dokumentieren und in den Managementbericht einzubringen und basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.

PERF.4.1.6 Rückmeldung von Stakeholdern
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE die Bewertung von Rückmeldungen von Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder der Öffentlichkeit zu Sicherheitsaspekten als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.

Guidance

Betroffene Personen wie z. B. Kunden, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit sollen aktiv zu Sicherheitsaspekten befragt oder deren Feedback systematisch erfasst werden, z. B. über Umfragen, Beschwerden, Supportanfragen oder öffentliche Bewertungen. Dieses Feedback ist auf Relevanz und Auswirkungen für das ISMS zu prüfen, zu dokumentieren und bei Bedarf in Risikobetrachtungen und Verbesserungsmaßnahmen einzubeziehen. Verantwortliche müssen sicherstellen, dass Rückmeldungen zeitnah ausgewertet und bei der Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.

PERF.4.1.7 Status des Realisierungsplans
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE die erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen und des damit verringerten Risikos (Status des Umsetzungsplans) als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.

Guidance

Die Überprüfung von Umsetzungsdefiziten und Risiken ist im ISMS ein zentraler Bestandteil des Monitorings und der Evaluierung. Monitoring sorgt für die kontinuierliche Beobachtung des Fortschritts bei Maßnahmenumsetzung, während die Evaluierung die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet und bei Bedarf Anpassungen empfiehlt. So wird sichergestellt, dass Risiken nachhaltig reduziert und Sicherheitsziele erreicht werden. D. h. der Status des Realisierungsplans muss fortlaufend überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.

PERF.4.1.8 Verbesserungen
Statement

Monitoring-Evaluation SOLLTE die aufgrund der Überprüfung abgeleitete Verbesserungen des ISMS als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.

Guidance

Hier ist zu dokumentieren, 1. ob identifizierte Verbesserungsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden (z.B. Änderungen an Prozessen, technische Anpassungen, Schulungen). 2. in welcher Form diese Maßnahmen ins ISMS eingeflossen sind, also ob sie dokumentiert, in der Risikobetrachtung berücksichtigt und in den Steuerungsprozessen verankert wurden. 3. ob die Verbesserungen die angestrebte Wirkung zeigen, also zur Reduzierung von Risiken oder zur Erreichung der Sicherheitsziele beitragen. 4. ob die Maßnahmen dauerhaft aufrechterhalten und kontinuierlich überwacht werden, um nachhaltige Verbesserungen sicherzustellen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sind nachvollziehbar zu dokumentieren und bilden die Grundlage für weitere Entscheidungen im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses und basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.

PERF.4.1.9 Maßnahmenvorschläge
Statement

Monitoring-Evaluation MUSS priorisierte Maßnahmenvorschläge mit realistischen Abschätzungen zum erwarteten Umsetzungsaufwand als Ergebnis der Überprüfung in einem Managementbericht dokumentieren.

Guidance

Maßnahmenvorschläge müssen daraufhin überprüft werden, ob sie wirksam zur Risikoreduktion beitragen und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind. Dabei sind Nutzen, Kosten, technischer und organisatorischer Aufwand realistisch abzuschätzen und in Relation zueinander zu bewerten, um fundierte Entscheidungen zur Umsetzung und Priorisierung treffen zu können. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen basieren auf den vorab erstellten Auditberichten sowie der geforderten Eignungsprüfung.

PERF.4.2 Bericht an die Institutionsleitung

Statement

Monitoring-Evaluation MUSS die Institutionsleitung über den Stand des Managementsystems {{ regelmäßig }} anhand des Managementberichtes informieren.

Guidance

Sinn und Zweck der Anforderung liegt darin, die Leitungsebene regelmäßig und nachvollziehbar über den Sicherheitsstatus sowie über wesentliche Entwicklungen zu informieren. Damit kann die Leitung faktenbasiert Entscheidungen treffen, Prioritäten setzen und Ressourcen zielgerichtet bereitstellen. Ohne einen solchen Bericht könnte ein kritisches Risiko unbemerkt bleiben oder verspätet adressiert werden, etwa wenn wiederholt unbefugte Zugriffe auf sensible Daten auftreten. Ein gut aufbereiteter Bericht kann hingegen Transparenz schaffen, Verantwortlichkeiten verdeutlichen und Vertrauen in die Steuerung der Institution fördern. Zur Umsetzung ist ein fester Rhythmus für die Erstellung des Managementberichts zu etablieren, etwa quartalsweise oder anlassbezogen nach einem schweren Vorfall. Der Bericht kann eine verdichtete Darstellung enthalten, zum Beispiel in Form von übersichtlichen Kennzahlen (Anzahl relevanter Vorfälle, Zeit bis zur Entdeckung, Erfüllungsgrad definierter Sicherheitsmaßnahmen) und Trendanalysen. Ergänzend kann eine einheitliche Vorlage genutzt werden, die eine klare Struktur vorgibt, sodass die Leitungsebene schnell die entscheidenden Punkte erkennt. Technisch kann dies durch den Einsatz gängiger Office-Tools unterstützt werden, etwa durch die Visualisierung von Trends in Diagrammen. Prozessual können Rückfragen und Diskussionen in einer kurzen Managementrunde eingeplant werden, um den reinen Informationsfluss zu einem aktiven Austausch zu machen.

5 - Monitoring

PERF.5.1 Methoden und Tools

Statement

Monitoring-Evaluation MUSS effektive Monitoring-Methoden und -tools zur {{ regelmäßigen }} Überwachung der Informationssicherheit verankern.

Guidance

Die Implementierung von Monitoring-Methoden und -tools sollte an die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der Institution angepasst sein. Während kleinere Institutionen mit einfacheren Lösungen arbeiten können, benötigen größere und komplexere Umgebungen oft umfassendere und stärker automatisierte Ansätze. Die gewonnenen Monitoring-Daten sollten systematisch ausgewertet und für verschiedene Zwecke genutzt werden, darunter die Erstellung von Kennzahlen und Berichten, die Früherkennung von Sicherheitsrisiken, die Unterstützung der Incident Response und die kontinuierliche Verbesserung des ISMS. Beispielhafte Tools für die Überwachung von Informationssicherheit sind Security Information and Event Management (SIEM) Systeme für die zentrale Sammlung, Korrelation und Analyse von Sicherheitsereignissen aus verschiedenen Quellen; Intrusion Detection/Prevention Systeme (IDS/IPS) zur Erkennung und Abwehr verdächtiger Netzwerkaktivitäten; Vulnerability Management Systeme zur systematischen Identifikation und Behandlung von Schwachstellen sowie Configuration Monitoring Tools zur Überwachung von Konfigurationsänderungen in Systemen und Anwendungen.