Entwurf Mindeststandard Bund TLS

VER - Verwendung von TLS-Protokoll-Versionen

VER.1 Kryptographische Verfahren in IT-Systemen

Cryptography

Statement

Konfiguration für IT-Systeme MUSS kryptographische Verfahren nach {{ anerkannten Standards }} im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement aktivieren.

Guidance

Kryptographie wird für die Authentifizierung, Verschlüsselung und Integritätprüfung in Systemen verwendet, z.B. bei der Verschlüsselung von Speichermedien, bei der Anmeldung am System, Transportverschlüsselung von Systemupdates oder Integritätsprüfung von Systemfunktionen. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Funktionen so zu konfigurieren sind, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.

VER.2 Verschlüsselung beim Transport

Produktbeschreibung, Cryptography, Zero Trust

Statement

Konfiguration für Anwendungen KANN Kommunikation beim Transport über Netze nach {{ TLS 1.3 (oder TLS 1.2 mit PFS) }} verschlüsseln.

Guidance

Werden Daten unverschlüsselt übertragen, so könnten sie abgehört oder unbemerkt manipuliert werden. Relevant sind hierbei alle von der Anwendung übertragenen Daten, inklusive Authentifizierung an der Benutzerschnittstelle oder API, Abruf von Daten, Server-Server-Replikation oder zur Datensicherung. Das betrifft sowohl Inhalts- als auch Metadaten. Die Umsetzung kann mit Algorithmen zur Transportverschlüsselung wie Transport Layer Security (TLS) oder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen. Für aktuelle Verschlüsselungsverfahren siehe BSI TR-02102. Die Konfiguration der Verschlüsselung kann sich daran orientieren, wie lange die transportieren Daten, z.B. Transaktionen, vertraulich zu behandeln sind. Eine Herausforderung hierbei sind Anwendungen, die über allgemeine Anbindungen mit anderen Institutionen kommunizieren, z.B. E-Mails oder Anrufe ins öffentliche Telefonnetz. Diese Anwendungen können nur ihren Teil der Verbindungsstrecke verschlüsseln, so dass der Rest der Strecke und damit die Verbindung an sich dennoch unverschlüsselt sein könnte. Überträgt die Anwendung keine schützenswerten Daten über das Netz, so ist die Anforderung entbehrlich.

VER.2.1 Obligatorische Verschlüsselung

Produktbeschreibung
Statement

Konfiguration für Anwendungen MUSS unverschlüsselte und anfällige Verbindungen über Netze deaktivieren.

Guidance

Anfällige Verbindungen im Sinne dieses Mindeststandards sind alle TLS-Verbindungen, welche die Sicherheitsanforderungen (TLS 1.3 oder TLS 1.2 mit PFS) nicht erfüllen.

VER.2.2 HTTPS für Webserver

Statement

Bei Einsatz von Webservern MUSS für alle Verbindungen durch nicht vertrauenswürdige Netze eine TLS-Verbindung eingesetzt werden, die alle Anforderungen dieses Mindeststandards erfüllt.

VER.3 Kryptographische Verfahren in Anwendungen

Produktbeschreibung

Statement

Konfiguration für Anwendungen MUSS kryptographische Verfahren nach {{ anerkannten Standards }} im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement aktivieren.

Guidance

Kryptographie wird für die Authentifizierung, Verschlüsselung und Integritätprüfung in Anwendungen verwendet, z.B. bei der Anmeldung an der Anwendung oder digitalen Signierung von Nachrichten. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Schlüsselmanagement zu finden ist. Anerkannte kryptographische Verfahren sind in der BSI TR-02102 zu finden.

BES - Beschaffungsmanagement

BES.1 Kompatibilität

Lieferketten

Statement

Beschaffungsmanagement für Einkäufe MUSS den Bedarf für die Kompatibilität mit der bestehenden Infrastruktur dokumentieren.

Guidance

Werden Beschaffungen ohne Betrachtung der Kompatibilität zur angebundenen Infrastruktur vorgenommen, kann es zu unvorhergesehenen Wechselwirkungen zwischen Komponenten kommen. Durch die steigende Komplexität von Infrastrukturen wächst auch das Risiko solcher Inkompatibilitäten oder Fehlerbilder. Zur relevanten Infrastruktur können je nach Einsatzzweck z.B. der Verzeichnisdienst, die Protokollierung von Ereignissen, das Monitoring oder der Datenspeicher gehören. Soweit möglich, ist es sinnvoll, zur Anbindung anerkannte Standards zu nutzen, z.B. REST-API und HTTPS für die Schnittstellen, TCP/IP und Ethernet (IEEE 802.3) für die Netzanbindung, SSH für die Administration,sowie SQL oder JSON für das Datenmanagement.

BES.1.1 HTTPS für Webserver

Statement

Bei Neubeschaffungen, die für einen produktiven Einsatz gedacht sind und die folgenden Zielobjekte betreffen MUSS die Kompatibilität mit TLS 1.3 sichergestellt werden.

Zielobjekte: Webserver

BES.1.2 TLS für Netzverbindungen

Statement

Bei Neubeschaffungen, die für einen produktiven Einsatz gedacht sind und TLS verwenden SOLLTE die Kompatibilität mit TLS 1.3 sichergestellt werden.

BES.2 Beschaffung anhand der Kriterien

Lieferketten

Statement

Beschaffungsmanagement für Einkäufe SOLLTE die Beschaffung anhand der festgelegten Kriterien verankern.

Guidance

Werden Waren, Systeme oder Dienstleistungen ohne überprüfbare Kriterien beschafft, kann dies zu Sicherheitslücken, finanziellen Schäden oder Abhängigkeiten führen. Beispielsweise könnte eine Institution Hardware von einem unbekannten Anbieter erwerben, deren Firmware Schadcode enthält, oder Cloud-Dienste nutzen, die ihre Datenhaltung in unsicheren Rechtsräumen vornehmen. Ebenso könnte ein IT-Dienstleister beauftragt werden, ohne dass geprüft wurde, ob er über angemessene Qualifikationen oder Referenzen verfügt, was im Ernstfall zu Ausfällen oder Datenverlust führen könnte.

ABW - Abweichungen und Risikomanagement

ABW.1 Methodik für das Risikomanagement

Statement

Governance und Compliance MUSS eine einheitliche Methodik für das Informationssicherheitsrisikomanagement auf Basis des Kontextes der Institution und der Anforderungen interessierter Parteien sowie der daraus hergeleiteten Risikoziele verankern.

Guidance

Das Risikomanagement stellt sicher, dass Risiken systematisch identifiziert, eingeschätzt, bewertet und behandelt werden. Die Festlegung einheitlicher Kriterien für, Risikoeinschätzung, Risikobewertung und Risikobehandlung, sowie die Rolle des Risikoeigentümers sorgen für Transparenz und Verbindlichkeit. Die Risikomanagementmethodik kann frei gewählt werden. In einem separaten Dokument zur Risikobetrachtung werden verbindliche Vorgaben an die Risikomethodik vorgeschrieben. Die Vorgaben sind entsprechend gängiger Risikomanagement-Prozesse strukturiert.

ABW.1.1 Nichtkonformes TLS als Risiko

Statement

Die Einrichtung MUSS den Einsatz nicht konformer Versionen und/oder nicht konformer kryptografischer Verfahren identifizieren und im Rahmen des eigenen Risikomanagements behandeln.

ABW.1.1.1 Risikobehandlung
Statement

Die Einrichtung MUSS die Risiken, die sich durch den Einsatz nicht konformer Versionen und/oder nicht konformer kryptografischer Verfahren ergeben, bewerten und dokumentieren.

ABW.1.1.2 Autorisierung durch die Leitung
Statement

Die Dokumentation des Restrisikos sowie der Zeit- und Maßnahmenplan zur Ablösung der nicht konformen Versionen und/oder der nicht konformen kryptografischen Verfahren MÜSSEN der jeweiligen Leitung der Einrichtung zur Zustimmung vorgelegt werden.

ABW.1.1.3 Zeit- und Maßnahmenplan
Statement

Die Einrichtung MUSS einen dem Risiko angemessenen Zeit- und Maßnahmenplan zur Ablösung der nicht konformen Versionen und/oder der nicht konformen kryptografischen Verfahren erstellen.

ABW.1.1.4 Restrisiko
Statement

Die Einrichtung MUSS das nach der Umsetzung mitigierender Maßnahmen verbleibende Restrisiko dokumentieren.

ABW.2 Autorisierung von Ausnahmen

Statement

Umsetzung MUSS Ausnahmegenehmigungen für Verpflichtungen durch eine zuständige Person oder Rolle autorisieren.

Guidance

Bei Zielkonflikten zwischen Verpflichtungen müssen diese gegeneinander abgewogen und falls erforderlich Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden. Zur Entscheidungsfindung kann eine Risikobetrachtung vorgenommen werden. Hierbei sind auch die Anforderungen zur "Aufgabenzuweisung" und "Anweisung zur Einhaltung" zu berücksichtigen.

ABW.2.1 Ausnahmegenehmigung durch das BSI

Statement

Falls eine oder mehrere der im Mindeststandard genannten SOLLTE- Anforderungen oder Maßnahmen nicht erfüllt umgesetzt werden, DARF dies NUR in sachlich begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem BSI erfolgen.